Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Ja, wenn Ihr Vertrag den Baustein kosmetische Operationen enthält. Er zahlt nach einem Unfall Eingriffe, die eine bleibende Narbe oder Entstellung beheben, oft auch Zahnersatz für natürliche Zähne, bis zu einer festen Summe. Zahlt die Krankenkasse oder die Haftpflicht des Unfallgegners, erstattet die Unfallversicherung nur den Rest. Ohne den Baustein gibt es für die Operation selbst kein Geld.
Veröffentlichte Kosten für typische Eingriffe nach einem Unfall und für den Versicherungsschutz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einzelimplantat im Frontzahnbereich | etwa 1.500 bis 3.000 Euro |
| Einzelimplantat im Backenzahnbereich | etwa 1.200 bis 2.500 Euro |
| Private Unfallversicherung, Erwachsener im Büroberuf, Grundsumme 100.000 Euro, Progression 350 Prozent | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Implantatkosten ohne Knochenaufbau aus der genannten Quelle (Stand Dezember 2024),
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Kosten einer Narbenkorrektur im Beispiel und die empfohlene Summe von 10.000 Euro sind
Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Bausteinen ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Nach der Heilung bleibt eine breite Narbe über der Augenbraue, ein Schneidezahn ist verloren. Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zum Zahnersatz, die Narbenkorrektur lehnt sie als nicht notwendig ab.
| Narbenkorrektur ambulant | etwa 2.000 bis 4.000 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Implantat mit Krone für den Schneidezahn | etwa 1.500 bis 3.000 Euro |
| Abzug: Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz | laut Bescheid der Kasse |
| Baustein kosmetische Operationen | 10.000 Euro |
Kosten zusammen etwa 3.500 bis 7.000 Euro. Mit dem Baustein erstattet die Unfallversicherung alles, was die Kasse nicht trägt. Ohne Baustein zahlen Sie diesen Rest selbst.
Die Grundleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe. Sie richtet sich nach dem Verlust von Funktion, etwa eines Arms oder Auges. Eine Narbe im Gesicht ohne Funktionseinbuße bringt meist keine Invaliditätsleistung. Dafür gibt es den eigenen Baustein für kosmetische Operationen.
Typische Bedingungen erstatten nachgewiesene, notwendige Kosten für Arzthonorare, Operation, Medikamente, Verbandszeug, Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus sowie für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Laborkosten, zusammen bis zur vereinbarten Summe.
| Fall nach einem Unfall | Zahlt der Baustein? |
|---|---|
| Sichtbare Narbe im Gesicht wird korrigiert | ja, nach Abschluss der Heilbehandlung |
| Abgebrochener natürlicher Schneidezahn, Implantat | ja, wenn Zahnersatz eingeschlossen ist |
| Beschädigte Brücke, Krone oder vorhandenes Implantat | in vielen Bedingungen ausdrücklich nein |
| Narbe, die die Krankenkasse als Behandlung bezahlt | nur der Teil, den die Kasse nicht trägt |
| Schönheitsoperation ohne Unfallbezug | nein |
| Operation erst nach Ablauf der Frist | nein |
Die Operation muss ein Arzt vornehmen, und zwar nach Abschluss der Heilbehandlung. Ein veröffentlichtes Bedingungswerk verlangt bei Erwachsenen die Operation innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag. Andere Bedingungen haben kürzere Fristen. Lesen Sie die Frist nach, bevor Sie die Operation planen.
Bei Zähnen zählen in solchen Bedingungen alle natürlichen Zähne außer Milchzähnen zum äußeren Erscheinungsbild. Ausgeschlossen sind dort Kosten für schon vorhandenen künstlichen Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Implantate sowie Kieferbehandlungen.
Der Baustein ist nachrangig. Er zahlt, soweit kein Dritter zur Erstattung verpflichtet ist, etwa die Krankenkasse oder der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, oder wenn dieser Dritte seine Leistung bestreitet. Reichen Sie Rechnungen deshalb zuerst dort ein.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Behandlung, die nach § 27 SGB V notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern. Eine Narbe, die nur noch das Aussehen stört, fällt oft nicht darunter. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, die nach § 26 SGB VII mit allen geeigneten Mitteln Gesundheitsschäden beheben und Folgen mildern soll.
Für Kinder, Sportler und alle, die viel mit dem Rad oder auf dem Wasser unterwegs sind, gehört der Baustein in den Vertrag. Gesicht und Zähne sind bei Stürzen besonders oft betroffen, und ein Implantat kostet schnell mehrere tausend Euro.
Wer schon eine private Krankenversicherung mit hohen Erstattungen für Zahnersatz hat, braucht eine kleinere Summe. Ganz verzichten sollten Sie trotzdem nicht, denn der Aufpreis ist meist gering.
Fragen und Antworten
Wenn sie medizinisch notwendig ist, etwa weil die Narbe die Bewegung einschränkt oder schmerzt.
Stört sie nur das Aussehen, lehnt die Kasse oft ab.
Das steht in Ihren Bedingungen.
Ein veröffentlichtes Beispiel nennt fünf Jahre für Erwachsene und für Minderjährige die Zeit bis
zum 21.
Geburtstag.
Wenn der Baustein Zahnbehandlung und Zahnersatz einschließt, ja, für natürliche Zähne.
Schon vorhandener künstlicher Zahnersatz ist oft ausgeschlossen.
Dann ist zuerst dessen Haftpflichtversicherung gefragt.
Bestreitet sie ihre Pflicht, kann der Baustein nach typischen Bedingungen trotzdem zahlen.
Nein, für einen schon passierten Unfall nicht.
Der Schutz gilt nur für Unfälle nach Vertragsbeginn.
Nein.
Der Baustein gilt nur für Eingriffe, die Unfallfolgen am äußeren Erscheinungsbild beheben.
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