Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, für das Fahrzeug selbst oder über das rote Kennzeichen. Eine Überführungskasko schützt das fremde Fahrzeug, das Sie fahren.
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Wer Fahrzeuge überführt, fährt jeden Tag ein anderes Auto, das ihm nicht gehört: den Neuwagen zum Kunden, den Leasingrückläufer zum Händler, den Transporter zur Werkstatt. Ein Kratzer an der Felge oder ein Wildunfall auf der Autobahn landet schnell bei Ihnen. Hier steht, welche Versicherung Pflicht ist, wo die Lücken liegen und was der Schutz kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Schäden an Dritten zahlt die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs oder des roten Kennzeichens. Den Schaden am überführten Auto selbst zahlt sie nicht. Dafür braucht es eine Kasko des Halters, die auch fremde Fahrer einschließt, oder eine eigene Überführungskasko. Klären Sie das vor jedem Auftrag schriftlich, sonst stehen Sie mit dem Selbstbehalt oder dem ganzen Schaden allein da.
Schaden am Kundenfahrzeug
Ein Bordstein, eine enge Tiefgarage, ein Steinschlag: Am überführten Neuwagen entsteht ein Schaden, den Händler oder Leasinggeber von Ihnen fordern.
Unfall mit Dritten
Auf der Autobahn fahren Sie auf. Haftpflichtschäden laufen über die Versicherung des Fahrzeugs, der Schadenfreiheitsrabatt Ihres Auftraggebers leidet.
Diebstahl unterwegs
Das Fahrzeug steht über Nacht auf einem Rastplatz oder vor dem Hotel und ist am Morgen weg oder aufgebrochen.
Falsches Kennzeichen, falsche Papiere
Fehlende Einträge im Fahrzeugscheinheft oder ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen führen zu Bußgeld und Streit über den Versicherungsschutz.
Ladung auf dem Transporter
Beim Verladen auf den Autotransporter rutscht ein Fahrzeug von der Rampe. Hier gilt Frachtrecht mit eigener Haftung.
Rückweg mit Bahn und Bus
Fahrer reisen nach der Abgabe mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück, oft nachts und mit Kennzeichen im Gepäck. Unfälle passieren auch dort.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, für das Fahrzeug selbst oder über das rote Kennzeichen. Eine Überführungskasko schützt das fremde Fahrzeug, das Sie fahren.
Dringend empfohlen
Wer Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhänger befördert, braucht Schutz für die Ladung; im gewerblichen Güterkraftverkehr ist die Güterschadenhaftpflicht Pflicht.
Für Schäden außerhalb des Fahrens, etwa beim Rangieren auf dem Hof eines Händlers oder an Toren und Ladesäulen. Schäden an überführten Fahrzeugen sind dort meist ausgeschlossen.
Für Sie als Unternehmer und für freie Fahrer, die nicht über eine Berufsgenossenschaft abgesichert sind, rund um die Uhr.
Für Bußgeldverfahren, Streit um Unfallschuld und offene Rechnungen von Autohäusern und Leasinggesellschaften.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für eigene Begleit- und Shuttlefahrzeuge, die Fahrer zu den Abholorten bringen.
Wer selbst fährt, lebt von Augen, Rücken und Fahrerlaubnis.
Überführungsversicherungen werden meist nach Fahrten, Kilometern oder Fahrzeugwerten berechnet. Teuer wird es bei hochwertigen Fahrzeugen, Fahrten ins Ausland und jungen Fahrern.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Kfz-Versicherung | Überführungskasko für fremde Pkw bis 60.000 Euro Wert, 500 Euro Selbstbehalt, rund 300 Fahrten im Jahr | etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr |
| Kfz-Versicherung | Kfz-Haftpflicht für ein rotes Kennzeichen eines Händlers mit Überführungsfahrten | etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Transportversicherung | Güterschadenhaftpflicht für einen Autotransporter mit 600.000 Euro je Ereignis | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Überführungsdienst mit fünf Fahrern, 3 Mio. Euro Deckung | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
| Unfallversicherung | Selbst fahrender Unternehmer, 100.000 Euro Invaliditätssumme | etwa 150 bis 350 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Ein einziger Schaden an der Front eines Oberklassewagens kostet oft so viel wie die Überführungskasko eines ganzen Jahres.
Alle Beiträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand Oktober 2026.
Die rechtlichen Angaben stammen aus FZV, Güterkraftverkehrsgesetz und HGB.
Ihr Beitrag hängt von Fahrzeugwerten, Fahrten und Schadenverlauf ab.
01
Einzelfahrer
Für: selbstständiger Überführungsfahrer, der auf Kennzeichen des Auftraggebers fährt
Zusammen etwa 1.900 bis 4.400 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Überführungsdienst
Für: fünf bis zwanzig Fahrer, Aufträge von Händlern und Leasinggebern
Zusammen etwa 5.000 bis 14.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Mit Autotransporter
Für: Betriebe, die selbst fahren und zusätzlich auf Lkw oder Anhänger befördern
Zusammen individuell, meist ab etwa 8.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Überführungsfahrern wirklich passieren, alle auf einer Tour von Hamburg nach München. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Ausparken aus der engen Tiefgarage des Händlers schrammt die Felge des Neuwagens am Bordstein.
Auffahrunfall im Stau vor Hannover, der Vordermann ist verletzt.
Die Front des überführten Fahrzeugs ist schwer beschädigt.
Beim Rangieren auf dem Hof des Leasinggebers wird ein Rolltor beschädigt.
Die Gegenseite bestreitet den Unfallhergang, ein Anwalt wird nötig.
Auf dem Rückweg stürzt der Fahrer auf der Bahnhofstreppe und bricht sich den Arm.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Wir kennen die Lücke im fremden Auto
Die meisten Schäden betreffen das überführte Fahrzeug selbst. Wir suchen Versicherer, die Überführungskasko anbieten, und vergleichen Selbstbehalt und Wertgrenzen.
Fahrzeug, Ladung und Betrieb zusammen
Kfz, Güterschaden und Betriebshaftpflicht greifen ineinander. Wir achten darauf, dass zwischen ihnen keine Lücke bleibt.
Familienbetrieb seit 1989
Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Eine Kfz-Haftpflicht für jedes gefahrene Fahrzeug.
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen und
bestehender Haftpflichtversicherung fahren.
Die FZV nennt als Empfänger zuverlässige Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Kfz-Händler.
Reine Überführungsdienste fahren deshalb oft mit den Kennzeichen ihres Auftraggebers oder mit
Kurzzeitkennzeichen.
Nicht die Kfz-Haftpflicht.
Entweder deckt eine Kasko des Halters auch fremde Fahrer,
oder Sie brauchen eine eigene Überführungskasko.
Dann sind Sie Frachtführer.
Das HGB begrenzt die Haftung auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm,
und im gewerblichen Güterkraftverkehr ist eine Güterschadenhaftpflicht mit mindestens 600.000 Euro
je Ereignis Pflicht.
Nach unserer Angebotspraxis etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr für rund 300 Fahrten mit Pkw bis
60.000 Euro Wert.
Teurer wird es mit Luxusfahrzeugen und Auslandsfahrten.
Angestellte Fahrer sind über die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebs versichert.
Für Sie selbst und freie Fahrer lohnt eine private Unfallversicherung.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Brauche ich die Güterschadenhaftpflicht auch, wenn ich nur einen Lkw habe?

Kann ich meine Mietwagen über normale Kfz-Tarife versichern?

Sind die Autos auf meinem Hof gegen Hagel versichert?
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
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