Betriebshaftpflicht
Deckt Personen- und Sachschäden Ihrer Gäste und Dritter während der Führung und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Viele Auftraggeber verlangen sie.
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Gästeführer, Stadtführer und Reiseleiter arbeiten mit Menschen, die sich nicht auskennen: auf Kopfsteinpflaster, in Kirchen, an Bahnsteigen und im Bus. Meist geht alles gut. Wenn nicht, stellt sich die Frage, wer haftet und wer zahlt. Hier steht, welche Versicherungen sinnvoll sind, was sie kosten und wann aus einer Führung rechtlich eine Pauschalreise wird.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Vorgeschrieben ist keine. Aber Tourismusbüros, Reiseveranstalter und Museen, für die Sie führen, verlangen oft einen Haftpflichtnachweis. Und stürzt ein Gast, weil Sie ihn über eine Baustelle geführt haben, haften Sie persönlich. Eine Betriebshaftpflicht für Gästeführer kostet wenig und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Gast stürzt
Auf nassem Kopfsteinpflaster oder einer Turmtreppe stürzt ein älterer Gast. Krankenkasse und Gast fordern Ersatz.
Schaden in Kirche oder Museum
Ein Gast Ihrer Gruppe stößt eine Figur um. Das Haus wendet sich an Sie als Gruppenleiter.
Planungsfehler
Sie haben die Führung falsch gebucht, die Eintrittskarten verfallen, der Auftraggeber will sein Geld zurück.
Unbemerkt Reiseveranstalter
Wer Führung, Bus und Übernachtung zum Gesamtpreis verkauft, kann Pauschalreisen anbieten und braucht dann eine Insolvenzabsicherung.
Eigene Stimme und Gesundheit
Kehlkopfentzündung, Knieprobleme oder ein Unfall: Ohne Stimme und Beine gibt es keine Führungen.
Technik unterwegs
Führungsanlage, Tablet und Kamera gehen verloren oder werden gestohlen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Personen- und Sachschäden Ihrer Gäste und Dritter während der Führung und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Viele Auftraggeber verlangen sie.
Dringend empfohlen
Für reine Vermögensschäden durch Planungsfehler, etwa verfallene Tickets oder verpasste Anschlüsse.
Als Selbstständiger sind Sie nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Folgen.
Wer wegen Stimme, Rücken oder Knie nicht mehr führen kann, braucht ein Einkommen.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Führungsanlagen mit Kopfhörern, Tablets und Mikrofone.
Für Reiseleiter im Ausland: Krankenschutz und Rücktransport für Sie selbst.
Für Streit mit Auftraggebern um Honorare und Absagen und für Strafverfahren nach einem Unfall.
Für Gästeführer ist Versicherung günstig. Teurer wird es, wenn Sie Fahrten selbst organisieren, im Ausland arbeiten oder Aktivtouren mit dem Rad oder im Gelände anbieten.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Selbstständige Stadtführerin, Führungen zu Fuß, 3 Mio. Euro Deckung | etwa 90 bis 200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Reiseleiter mit Rad- und Wandertouren im In- und Ausland | etwa 200 bis 450 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Vermögensschäden bis 100.000 Euro | etwa 150 bis 350 Euro im Jahr |
| Unfallversicherung | Gästeführer, 45 Jahre, Invaliditätssumme 150.000 Euro | etwa 150 bis 350 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Führungsanlage mit 30 Empfängern und Tablet | etwa 80 bis 200 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Haftpflicht einer Stadtführerin kostet im Jahr etwa so viel wie zwei öffentliche Führungen an Honorar.
Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026, ohne Versicherungsteuer.
Die verlinkten Quellen belegen die rechtlichen Angaben auf dieser Seite, nicht die Preise.
01
Stadtführung
Für: selbstständige Gäste- und Stadtführer, auch nebenberuflich
Zusammen etwa 250 bis 550 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Hauptberuf
Für: Gästeführer, die vom Führen leben
Zusammen etwa 400 bis 900 Euro im Jahr, ohne Berufsunfähigkeit
Dieses Paket anfragen03
Reiseleitung
Für: Reiseleiter mit Gruppen im In- und Ausland
Zusammen etwa 700 bis 1.400 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Gästeführern wirklich passieren, hier an einem einzigen Samstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Die Domführung ist doppelt gebucht, 25 Eintrittskarten für die Schatzkammer verfallen.
Ein Gast stürzt auf der Turmtreppe, die Sie trotz Regen gewählt haben. Handgelenksbruch.
Im Museum lehnt sich ein Gast an eine Vitrine, die Scheibe springt.
Ihre Führungsanlage bleibt im Bus liegen und ist danach weg.
Sie knicken an der Bordsteinkante um, Bänderriss, drei Wochen keine Führungen.
Der Reiseveranstalter zieht das Honorar ein, Sie wehren sich mit einem Anwalt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Wir kennen die Abgrenzung
Führung, Reiseleitung oder Pauschalreise: Wir sehen uns an, was Sie tatsächlich verkaufen, und stimmen den Schutz darauf ab.
Kleine Beiträge, sauber verglichen
Auch günstige Verträge unterscheiden sich in Ausland, Aktivtouren und Vermögensschäden. Wir legen die Bedingungen nebeneinander.
Familienbetrieb seit 1989
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht.
Viele Auftraggeber wie Tourismusbüros und Reiseveranstalter verlangen aber einen Nachweis.
Wenn Sie etwa Beförderung, Unterkunft und Führung zu einem Gesamtpreis verkaufen,
kann das eine Pauschalreise sein.
Tagesreisen unter 24 Stunden ohne Übernachtung bis 500 Euro Reisepreis sind nach § 651a Abs.
5 BGB ausgenommen.
Nach § 651r BGB müssen Sie sicherstellen, dass Reisende ihr Geld zurückbekommen,
wenn Sie zahlungsunfähig werden.
Das geschieht über eine Insolvenzabsicherung.
Für Führungen zu Fuß etwa 90 bis 200 Euro im Jahr,
mit Rad- und Wandertouren im Ausland etwa 200 bis 450 Euro,
als Richtwert ohne Versicherungsteuer.
Als Angestellter eines Reiseveranstalters ja, nach § 2 SGB VII.
Als Selbstständiger nur, wenn Sie sich freiwillig versichern oder privat vorsorgen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Haftet nicht jeder Gast am Berg selbst für sein Risiko?

Bin ich als Reisebüro schon Reiseveranstalter, wenn ich Flug und Hotel zusammen verkaufe?

Reicht eine normale Inhaltsversicherung für Kunstwerke?

Welche Deckungssumme braucht ein Reisebus?
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
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