Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist der Kern: Sie zahlt berechtigte Ansprüche aus § 60 und § 61 InsO und wehrt unberechtigte ab. Für Anwälte ist sie nach § 51 BRAO vorgeschrieben.
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Ein Insolvenzverwalter verwaltet fremdes Vermögen und haftet persönlich, wenn dabei etwas schiefgeht. Ein übersehenes Aussonderungsrecht, eine Masseverbindlichkeit, die am Ende nicht bezahlt werden kann, eine Überweisung an einen Betrüger: Schnell geht es um sechs- oder siebenstellige Beträge. Hier steht, welcher Schutz für Verwalter, Sachwalter und Verwalterkanzleien zählt und was er kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nicht ohne Weiteres. Die Mindestsumme nach § 51 BRAO von 250.000 Euro ist für ein Verfahren mit Betriebsfortführung oft zu klein, und nicht jeder Vertrag schließt die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder ausdrücklich ein. Lassen Sie sich die Verwaltertätigkeit im Vertrag bestätigen und prüfen Sie bei großen Verfahren eine Anschlussdeckung je Verfahren.
Masse reicht nicht
Sie bestellen Material für die Betriebsfortführung, später zeigt sich Masseunzulänglichkeit. Der Lieferant verlangt sein Geld nach § 61 InsO von Ihnen persönlich.
Übersehene Rechte Dritter
Ware unter Eigentumsvorbehalt wird mitverkauft, ein Sicherungsrecht wird übersehen. Der Berechtigte fordert Schadenersatz.
Fristen und Anfechtung
Eine Anfechtungsfrist läuft ab, ein Prozess wird zu spät geführt. Den Gläubigern entgeht Geld, das sie vom Verwalter zurückverlangen.
Zahlung an Betrüger
Eine gefälschte Mail mit neuer Kontoverbindung, das Anderkonto zahlt an die falsche Stelle. Das Geld der Masse ist weg.
Akten und Daten
Kanzleien verwalten tausende Datensätze von Schuldnern, Arbeitnehmern und Gläubigern. Ein Datenleck kostet Wiederherstellung, Meldungen und Ansprüche.
Betrieb des Schuldners
Bei der Fortführung stehen Sie für ein fremdes Unternehmen in der Verantwortung, dessen Versicherungsschutz Sie erst prüfen müssen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist der Kern: Sie zahlt berechtigte Ansprüche aus § 60 und § 61 InsO und wehrt unberechtigte ab. Für Anwälte ist sie nach § 51 BRAO vorgeschrieben.
Dringend empfohlen
Für Datenpannen, Erpressungssoftware und Betrugsüberweisungen über gefälschte Mails, je nach Vertrag auch Kosten der Wiederherstellung.
Schützt Einrichtung, Technik und Akten der Kanzlei gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm.
Für Streit mit Vermietern, Mitarbeitern und Dienstleistern der Kanzlei. Haftungsprozesse selbst laufen über die Vermögensschadenhaftpflicht.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Personen und Sachschäden, etwa wenn ein Besucher in der Kanzlei stürzt oder bei einer Betriebsbegehung etwas beschädigt wird.
Für Laptops, Server und Scanner, auch bei Bedienfehlern und Diebstahl unterwegs.
Verfahren hängen an Ihrer Person. Fallen Sie lange aus, fehlen die Vergütungen.
Der Beitrag richtet sich nach Versicherungssumme, Zahl und Größe der Verfahren, Jahresvergütung und Schadenverlauf. Für große Verfahren werden oft eigene Anschlussdeckungen eingekauft.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Einzelverwalter, Kleinverfahren und Verbraucherinsolvenzen, 1 Mio. Euro je Fall | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Verwalterkanzlei mit drei Verwaltern und Betriebsfortführungen, 5 Mio. Euro | etwa 8.000 bis 25.000 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Anschlussdeckung für ein einzelnes großes Verfahren, weitere 5 Mio. Euro | etwa 1.000 bis 6.000 Euro je Verfahren |
| Cyberversicherung | Kanzlei mit zehn Arbeitsplätzen, 500.000 Euro Deckung | etwa 900 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Einrichtung und Technik im Wert von 80.000 Euro | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Grunddeckung eines Einzelverwalters kostet im Jahr etwa so viel wie die Vergütung eines kleinen Verbraucherverfahrens.
Alle Preise sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis, Stand 2026, ohne Versicherungsteuer.
Öffentliche Tarife für Insolvenzverwalter gibt es kaum,
jede Deckung wird nach Fragebogen gerechnet.
01
Einzelverwalter
Für: Verwalter mit Verbraucher- und Kleinverfahren in eigener Kanzlei
Zusammen etwa 2.600 bis 7.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Verwalterkanzlei
Für: mehrere Verwalter, Sachwaltungen und Betriebsfortführungen
Zusammen etwa 10.000 bis 30.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Großverfahren
Für: einzelne Verfahren mit hohen Massen und vielen Beschäftigten
Zusammen individuell je Verfahren, meist ab etwa 1.000 Euro
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Insolvenzverwalter wirklich erleben, alle an einem Dienstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Ein Lieferant der Betriebsfortführung meldet sich: Seine Rechnung über Rohstoffe kann aus der Masse nicht mehr voll bezahlt werden.
Eine Bank rügt, dass ihr Sicherungsgut ohne Abstimmung verkauft wurde, und verlangt den Erlös.
Die Buchhaltung zahlt nach einer gefälschten Mail an ein neues Konto. Das Geld ist weg.
Ein Gläubiger stolpert im Besprechungsraum über ein Kabel und bricht sich das Handgelenk.
Im Archiv platzt ein Wasserrohr, Regale und Scanner stehen im Wasser.
Der Vermieter der Kanzlei verlangt eine hohe Nachzahlung für Nebenkosten, Sie halten sie für falsch.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Wir lesen die Bedingungen
Als Versicherungsmakler vergleicht Norman Nammert mehrere Versicherer und zeigt Ihnen, wo Verwaltertätigkeit, Anschlussdeckung und Jahreshöchstleistung voneinander abweichen.
Kanzlei und Verfahren zusammen
Grunddeckung, Deckungen je Verfahren, Cyber und Kanzleiräume laufen bei uns in einer Akte, damit nichts doppelt oder gar nicht versichert ist.
Seit 1989 in Familienhand
Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie sprechen mit Menschen, die Ihre Kanzlei kennen.
Fragen und Antworten
Nach § 60 InsO für Schäden,
die er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten allen Beteiligten zufügt.
Nach § 61 InsO zusätzlich,
wenn eine selbst begründete Masseverbindlichkeit nicht voll erfüllt werden kann und er das
erkennen konnte.
Für Rechtsanwälte die Berufshaftpflicht nach § 51 BRAO mit mindestens 250.000 Euro je
Versicherungsfall.
Für die Verwaltertätigkeit reicht diese Summe häufig nicht.
Als Richtwert aus unserer Angebotspraxis etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr für einen
Einzelverwalter mit 1 Mio.
Euro, für Kanzleien mit Betriebsfortführungen deutlich mehr.
Eine zusätzliche Versicherungssumme nur für ein bestimmtes Verfahren,
die über der Grunddeckung der Kanzlei ansetzt.
So muss nicht die ganze Kanzlei für ein einzelnes großes Verfahren hoch versichert werden.
Das hängt vom Vertrag ab.
Achten Sie darauf, dass alle Ämter ausdrücklich genannt sind,
auch vorläufige Verwaltung und Sachwaltung in der Eigenverwaltung.
Viele Verträge bieten dafür einen Baustein, oft mit eigener Grenze und nur,
wenn interne Freigaberegeln eingehalten wurden.
Das vergleichen wir für Sie.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Reicht die gesetzliche Mindestsumme von 250.000 Euro?

Sind meine Mitarbeiter in der Lohn- und Finanzbuchhaltung mitversichert?

Wie hoch muss meine Deckungssumme sein?

Hafte ich auch als Gerichtsgutachter?
Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.
Zur BootsversicherungIhr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
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