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Versicherungen für Abschleppdienst, Pannenhilfe und Bergung

Ein Abschleppdienst arbeitet dort, wo andere nicht stehen bleiben dürfen: auf dem Standstreifen, nachts, bei Regen, mit fremden Autos am Haken. Bergung und Pannenhilfe sind gefährlich für Ihre Leute und teuer, wenn ein Kundenfahrzeug vom Plateau rutscht. Hier steht, welche Versicherung Pflicht ist, welche Lücken die normale Betriebshaftpflicht hat und was ein Abschleppbetrieb im Jahr ungefähr zahlt.

Versicherungen für Abschleppdienste und Pannenhilfe

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Wer zahlt, wenn mir ein Kundenauto beim Verladen vom Plateau rutscht?

Nicht automatisch Ihre Betriebshaftpflicht: Schäden an Sachen, die Sie in Obhut haben oder bearbeiten, sind dort in der Regel ausgeschlossen. Sie brauchen einen Einschluss für Obhutsschäden oder eine eigene Versicherung für transportierte und verwahrte Fahrzeuge. Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden an Dritten, aber nicht an der Ladung auf Ihrem eigenen Fahrzeug. Genau diese Lücke prüfen wir als Erstes.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Einsatz auf der Autobahn

    Auf dem Standstreifen fahren Lkw mit 80 km/h vorbei. Auffahrunfälle an Einsatzstellen verletzen Fahrer und beschädigen Fahrzeuge.

  2. 02

    Ladeschaden am Kundenauto

    Seil reißt, Gurt rutscht, Plateau zu steil: das abgeschleppte Fahrzeug wird beim Verladen oder unterwegs beschädigt.

  3. 03

    Verwahrplatz

    Sichergestellte und abgeschleppte Fahrzeuge stehen bei Ihnen. Diebstahl, Vandalismus, Hagel und Brand treffen fremdes Eigentum.

  4. 04

    Brennende E-Autos

    Ein verunfalltes Elektroauto kann Tage später auf dem Gelände in Brand geraten und daneben stehende Fahrzeuge mitnehmen.

  5. 05

    Fahrzeug steht

    Fällt der einzige Bergungswagen aus, gehen Aufträge aus Rahmenverträgen an den Nächsten auf der Liste.

  6. 06

    Streit um Kosten

    Halter bestreiten Abschleppkosten und Standgeld, Werkstätten und Auftraggeber zahlen spät.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 4Diebstahl 3Cyber 2Ausfall 4Gesundheit 5

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Kfz-Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben für Abschleppwagen, Plateaufahrzeuge und Servicefahrzeuge; mit hoher Pauschaldeckung.

Betriebshaftpflicht

Für Schäden bei Pannenhilfe und auf dem Betriebsgelände; mit Einschluss von Obhuts- und Bearbeitungsschäden an Kundenfahrzeugen.

Dringend empfohlen

Transportversicherung

Versichert die beförderten Fahrzeuge selbst, auch wenn Sie keine Schuld trifft, etwa bei einem Unfall des Abschleppwagens.

Flottenversicherung

Ab drei Fahrzeugen bündelt ein Flottenvertrag Haftpflicht und Kasko, auch für teure Bergungstechnik.

Inhaltsversicherung

Werkstatt, Werkzeug, Seilwinden und Ersatzteile gegen Feuer, Einbruch und Wasser.

Firmenrechtsschutz

Für Streit um Abschleppkosten, Unfälle mit unklarer Schuld und arbeitsrechtliche Fragen.

Sinnvoll je nach Betrieb

Was es kostet: Beispielpreise

Abschleppfahrzeuge werden in eigenen Tarifgruppen geführt. Der Beitrag hängt von Gewicht, Einsatzgebiet, Schadenverlauf und davon ab, ob Sie Autobahn und Polizeiaufträge fahren.

VersicherungBeispielRichtwert
Kfz-VersicherungAbschleppwagen bis 7,5 Tonnen, Haftpflicht, guter Schadenverlaufetwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr
Kfz-VersicherungBergungsfahrzeug über 7,5 Tonnen mit Vollkaskoetwa 5.000 bis 12.000 Euro im Jahr
BetriebshaftpflichtAbschleppdienst mit fünf Mitarbeitern, Obhutsschäden bis 100.000 Euro eingeschlossenetwa 800 bis 2.500 Euro im Jahr
TransportversicherungVersicherung transportierter Kundenfahrzeuge bis 80.000 Euro je Fahrzeugetwa 600 bis 2.000 Euro im Jahr
FirmenrechtsschutzVerkehrs-, Vertrags- und Arbeitsrechtsschutzetwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Ein Jahr Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden kostet etwa so viel wie zwei bis drei Abschleppeinsätze auf der Autobahn.

Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026, ohne Versicherungsteuer.

Öffentliche Tarife für Abschleppbetriebe gibt es kaum; Ihr Beitrag hängt stark von Fahrzeugen,

Einsatzart und Schadenverlauf ab.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Ein Wagen

Für: Inhaber mit einem Abschleppwagen, der selbst fährt

  • Kfz-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Berufsunfähigkeit

Zusammen etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr, ohne Berufsunfähigkeit

Dieses Paket anfragen

02

Betrieb mit Platz

Für: Abschleppdienst mit drei bis sechs Fahrzeugen, Verwahrplatz und Werkstatt

  • Flottenversicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Transportversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Firmenrechtsschutz

Zusammen etwa 10.000 bis 30.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Bergung

Für: Bergungsbetrieb mit schweren Fahrzeugen, Autobahn und Polizeiaufträgen

  • Flottenversicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Transportversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Gruppenunfallversicherung

Zusammen individuell, meist ab etwa 30.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag im Abschleppdienst

Sechs Dinge, die Abschleppdiensten wirklich passieren, hier alle in einer Nacht zum Samstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt138.500 Euro
  1. Beim Verladen reißt ein Gurt, der Kunden-SUV schlägt mit der Front auf das Plateau.

    9.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  2. Auf dem Weg zum Einsatz übersieht Ihr Fahrer an einer Kreuzung einen Kleinwagen.

    14.000 Euro · Zahlt: Kfz-Versicherung

  3. Ein Lkw streift an der Einsatzstelle auf der Autobahn Ihr Bergungsfahrzeug.

    35.000 Euro · Zahlt: Flottenversicherung

  4. Ein Pkw fällt bei einer Vollbremsung des Abschleppwagens vom Plateau.

    18.000 Euro · Zahlt: Transportversicherung

  5. Auf dem Verwahrplatz brennt ein Unfallauto und beschädigt die Werkstatthalle.

    60.000 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung

  6. Ein Halter bestreitet die Abschleppkosten und klagt.

    2.500 Euro · Zahlt: Firmenrechtsschutz

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 138.500 Euro

Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.

Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Lassen Sie Obhuts- und Bearbeitungsschäden an Kundenfahrzeugen ausdrücklich in die Betriebshaftpflicht einschließen, mit einer Summe, die zu den Fahrzeugen passt, die Sie bewegen.
  2. Versichern Sie transportierte Fahrzeuge zusätzlich, wenn Sie oft teure Autos laden; die Haftpflicht zahlt nur bei Verschulden.
  3. Klären Sie bei Rahmenverträgen mit Polizei, Autoclubs oder Versicherern, welche Deckungssummen dort verlangt werden.
  4. Stellen Sie verunfallte E-Autos mit Abstand zu anderen Fahrzeugen ab und melden Sie den Verwahrplatz Ihrem Sachversicherer.
  5. Wählen Sie in der Kfz-Haftpflicht eine hohe Pauschaldeckung; der gesetzliche Mindestbetrag reicht bei schweren Personenschäden nicht.
  6. Dokumentieren Sie den Zustand jedes Fahrzeugs vor dem Verladen mit Fotos; das entscheidet viele Streitfälle.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Wir finden die Obhutslücke

Die häufigste Lücke bei Abschleppdiensten ist der Schaden am Kundenauto. Wir prüfen Ihre Verträge genau darauf.

Vergleich für Spezialfahrzeuge

Nicht jeder Versicherer schreibt Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge. Norman Nammert fragt als Versicherungsmakler die an, die es tun.

Erfahrung mit Fahrzeugschäden

Aus der Bootsversicherung kennen wir Bergung, Transport und Schadenregulierung aus der Praxis.

Seit 1989 in der Vermittlung

Ein Familienbetrieb wie viele Abschleppdienste. Die Beratung ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Versicherung ist für einen Abschleppdienst Pflicht?

Die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug, mit mindestens 7,5 Mio.

Euro für Personenschäden, 1,3 Mio.

Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Alles andere ist freiwillig, aber oft Bedingung in Rahmenverträgen.

Brauche ich eine Güterschadenhaftpflicht?

Für das Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der

Verkehrssicherheit oder zur Rückführung nicht,

das nimmt § 2 Abs.

1 Nr.

3 GüKG aus.

Wer intakte Fahrzeuge gewerblich befördert,

kann unter das GüKG fallen und braucht dann die Versicherung nach § 7a mit 600.000 Euro je

Schadensereignis.

Sind Schäden am abgeschleppten Auto versichert?

Nur wenn Sie es vereinbart haben.

In der normalen Betriebshaftpflicht sind Schäden an fremden Sachen in Ihrer Obhut ausgeschlossen.

Sie brauchen einen Einschluss oder eine Transportversicherung.

Was kostet die Versicherung für einen Abschleppwagen?

Für die Kfz-Haftpflicht eines Wagens bis 7,5 Tonnen sind etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr üblich,

mit Vollkasko und bei schweren Bergungsfahrzeugen deutlich mehr.

Das sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was ist mit Fahrzeugen auf meinem Verwahrplatz?

Für Brand, Diebstahl und Vandalismus an fremden Fahrzeugen brauchen Sie einen Einschluss für

Obhutsschäden oder eine passende Sachversicherung.

Melden Sie den Platz und die übliche Zahl der Fahrzeuge.

Sind meine Fahrer bei Einsätzen unfallversichert?

Angestellte sind über die Berufsgenossenschaft versichert.

Ob Sie als Inhaber mitversichert sind, regelt die Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft;

sonst ist eine freiwillige Versicherung dort oder ein privater Unfallschutz sinnvoll.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Abschleppdienst anfordern

Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.

Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein

Betriebshaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Elektroinstallation in Wohngebäuden, Café mit Außenbereich, Onlinehandel mit Möbeln

Zum Beispiel Arbeiten beim Kunden, eigene Produkte, Export in die USA, Tanks oder Chemikalien

Firmenrechtsschutzversicherung

Zum Beispiel Sanitärbetrieb, Steuerkanzlei, Onlinehandel mit Elektronik

Bestehende Konflikte sind nicht versicherbar, die Angabe hilft uns aber bei der Beratung

Inhaltsversicherung für Betriebe

Zum Beispiel Bäckerei mit Café, Steuerbüro, Kfz-Werkstatt

Zum Einkaufspreis, 0 wenn keine Waren

Zum Beispiel Elementarschäden, Kundeneigentum, Werkzeug im Fahrzeug, Betriebsausfall

Transportversicherung

Nur bei Frachtführern und Werkverkehr

Zum Beispiel Incoterms, ADSp, Verpackung, Lagerungen, bisherige Schäden

Kfz-Flottenversicherung

Zum Beispiel Leasing, Schadenstatistik des Versicherers, Auslandsfahrten, Wechseltermin

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Sind die Autos meiner Kunden versichert, wenn sie in meiner Halle stehen?

Spedition

Spedition

Muss ich als Spediteur ohne eigene Lkw überhaupt eine Versicherung haben?

Boot oder Yacht? Dafür gibt es eigene Deckungskonzepte, ebenfalls über Ihren Makler.

Zur Bootsversicherung

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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