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Versicherungsmakler / Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv Erwerbsunfähigkeit

Zurich ErwerbsKasko: die Bedingungen im Volltext

Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung ErwerbsKasko mit monatlicher Rente, wenn voraussichtlich sechs Monate weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, und Rente auch bei Pflegebedürftigkeit.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapitalja„zahlen wir für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherungnicht geregelt
Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichja„außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität)nicht geregelt
Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden)nicht geregelt
Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft)ja„voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeitnicht geregelt
Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist)nicht geregelt
Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweisnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutznicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Höchstes Endalter der Leistungsdauernicht geregelt

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rollenicht geregelt
Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente)nicht geregelt
Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildendenicht geregelt
Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlichnicht geregelt
Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände)nicht geregelt

Pflege, Arbeitsunfähigkeit, Krankheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeitja„zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Erwerbsunfähigkeits-Rente“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 2
Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL)nicht geregelt
Leistung bei Demenznicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt
Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Einmalzahlung bei schweren Krankheitennicht geregelt
Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeitnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbeträge der Nachversicherungnicht geregelt
Beitragsdynamiknicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption der Laufzeitnicht geregelt
Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfallja„Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.“Wann zahle ich?, Seite 2
Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistungnicht geregelt
Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätungnicht geregelt
Untersuchung durch Ärzte des Versicherersnicht geregelt
Pflicht zu Behandlung oder Operationnicht geregelt
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherersnicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis möglichnicht geregelt
Nachprüfung: Umfang und Abständenicht geregelt
Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglichnicht geregelt
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und innere Unruhenja„innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffenja„Strahlen infolge Kernenergie“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Terrornicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrtnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennennicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuchja„eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftatja„die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Person“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 2

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthaltnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichertnicht geregelt
Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichertnicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistungnicht geregelt
Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible)nicht geregelt
Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit)nicht geregelt
Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65)nicht geregelt
Leistung als Kapital oder Rentenicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich ErwerbsKasko Erwerbsunfähigkeit

Volltext aufklappen: Zurich ErwerbsKasko, Produktbeschreibung in einfacher Sprache (Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG)
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur ErwerbsKasko Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versi- cherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Was ist versichert? ✓ Erwerbsunfähigkeit Wenn die versicherte Person erwerbsunfähig wird, zahlen wir für die Dauer der Erwerbsun- fähigkeit eine monatliche Rente. Die versicherte Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von 6 Mo- naten ununterbrochen außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Seite 1 von 3 [Seite 2] ✓ Erwerbsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersents- prechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der ve- reinbarten Erwerbsunfähigkeits-Rente. Was ist nicht versichert? × Individuell ausgeschlossene Ursachen für Versicherungsfälle, zum Beispiel aufgrund be- sonderer Vorerkrankungen, sind nicht versichert. × Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfa- llen. × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu zählt zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall auf den folgenden Umständen beruht, - die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Per- son. - eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit. - Strahlen infolge Kernenergie. - innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenom- men hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol- gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei- trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats. Wann zahle ich? Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns ve- reinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus. Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen. Seite 2 von 3 [Seite 3] Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs- belehrung erhalten haben. Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündi- gung ist kein Rückkaufswert vorgesehen. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungs- vertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungspro- dukten entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De- taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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