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Bora, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Die Bora ist der kalte Fallwind der Adria. Hinter dem Dinarischen Gebirge staut sich kalte Luft und stürzt in Böen über die Küstenkante, oft binnen Minuten aus ruhiger Lage heraus und mit Spitzen weit über dem gemeldeten Mittelwind. Für Eigner ist sie ein häufiger Grund für vertriebene Anker in den offenen Buchten der Nordadria und für durchgescheuerte Leinen am Steg. Versicherungstechnisch hängt daran zweierlei: ob die Bedingungen den Wind als Sturm zählen und ab welcher Windstärke, und ob das Boot unbemannt vor offener Küste liegen darf, wenn Bora angesagt ist.
Bei uns: Im Basis zählt die Bora nur als Naturgewalt, Sturm beginnt bei Windstärke 8 Beaufort (62 km/h). Basis PLUS und Premium nehmen den Unfall des Fahrzeugs dazu: Stranden, An-Grund-Geraten, Kollision, ohne Windstärkegrenze. Liegt das Boot unbemannt vor offener Küste und ist bei Gefahr nicht zu verholen, endet der Schutz im Basis nach 24, im Basis PLUS nach 48 Stunden; im Premium fehlt diese Grenze.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.