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Hurrikanklausel, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Eine Hurrikanklausel schränkt den Kaskoschutz in der tropischen Sturmsaison ein. Drei Formen sind üblich: Das Boot muss zwischen Juni und November aus einem genannten Breitengradband heraus sein, oder dort gilt eine deutlich höhere Selbstbeteiligung, oder der Eigner muss einen Sturmplan nachweisen, also Hurrikanloch, Landlager oder gebuchtes Kranen. Beispiel: Eine Yacht liegt im August an der Mooring in der Ostkaribik und wird an den Strand gesetzt. Das Fahrtgebiet im Versicherungsschein stimmt, und trotzdem kürzt die Klausel die Entschädigung womöglich auf null.
Bei uns: Keines unserer Kaskobedingungswerke kennt eine Hurrikan- oder Zyklonklausel, keine Sturmsaison, keine Monate ohne Schutz. Es zählt allein das vereinbarte Fahrtgebiet (A-2), wählbar von EU-Binnengewässern bis weltweit. Weltweit gilt dafür: ab 300 Seemeilen Standortwechsel das digitale Logbuch führen, sonst dürfen wir außerhalb des gemeldeten Standortes um bis zu 50 Prozent kürzen (A-2.2.1).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.