Volltext aufklappen: Bedingungen Barmenia (Dokument A3430)
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Bedingungen für den
Barmenia-Internet-Schutzbrief
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.01.2023
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Inhaltsübersicht Seite
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Bedingungen
für den Barmenia-Internet-Schutzbrief. Zusammen 1 Schadenmeldung über das
mit dem Angebot/Antrag und dem Versicherungs- Barmenia-Service-Telefon ..............................2
schein legen diese den Inhalt Ihres Internet-Schutz- 2 Versicherungsfall, versicherte Personen,
briefes fest. Sie sind wichtige Dokumente. versicherte Objekte .........................................2
3 Service- und Versicherungsleistungen............2
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig 3.1 Serviceleistung gegen
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig Identitätsdiebstahl....................................2
auf. So können Sie auch später, besonders nach ei- 3.1.1 Hilfe bei Identitätsdiebstahl/
nem Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nach- Online-Schutz-Radar ...................2
lesen. 3.1.2 Telefonische Rechtsberatung ......2
3.2 Versicherungsleistungen .........................2
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen 3.2.1 Hilfe bei "Cyber-Mobbing"............2
Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit 3.2.2 Datenrettung ................................3
Ihnen das weitere Vorgehen. 4 Geltungsbereich...............................................3
5 Ausschlüsse und Leistungskürzungen ............3
Ihre Barmenia 6 Ihre Obliegenheiten .........................................3
Wer ist wer?
– Sie sind unser Vertragspartner und damit Versi- Die Versicherungsdauer
cherungsnehmer. Sie sind auch versicherte
Person. Ebenfalls versichert sind alle Personen, 7 Wann beginnt und wann
die mit Ihnen in ständiger häuslicher Gemein- endet der Vertrag.............................................3
schaft leben.
– Wir sind als Barmenia Allgemeine Versiche-
rungs-AG der Versicherer und Risikoträger Der Versicherungsbeitrag
dieser Schutzbriefversicherung.
8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .....................4
9 Beitragsanpassung ..........................................5
Weitere Bestimmungen
10 Versicherung für fremde Rechnung ................5
11 Wann verjähren die Ansprüche
aus diesem Vertrag .........................................5
12 Was ist bei Mitteilungen an uns
zu beachten? Was gilt bei Änderung
Ihrer Anschrift? ................................................5
13 Bedingungsänderung ......................................5
14 Künftige Bedingungsverbesserungen .............5
15 Welches Gericht ist zuständig? .......................6
16 Welches Recht findet Anwendung? ................6
17 Sanktions-/Embargoklausel.............................6
18 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden
sind ..................................................................6
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1 Schadenmeldung über das Feststellung von Risiken im Internet und tragen – Reisepassnummer;
Barmenia Servicetelefon die dafür anfallenden Kosten. Der Anbieter setzt – Bankkonto-Nummer (IBAN).
eine spezielle P2P-Technologie und forensi- Sie haben hierbei die freie Wahl, insgesamt
1.1 Damit wir unsere Leistung im Versicherungs- sche P2P-Methoden ein, um Ihnen eine Über- 10 Suchtermini zu hinterlegen und dürfen dabei
fall erbringen können, müssen Sie oder eine versi- wachung von Dateioffenlegungen in P2P-Netz- einzelne Kriterien mehrmals einrichten, solange
cherte Person das im Versicherungsschein genannte werken (inkl. BitTorrent „Darknet“) zu bieten. Es die Gesamtsumme von 10 Termini nicht über-
Barmenia-Servicetelefon anrufen. handelt sich um eine Serviceleistung und nicht schritten wird.
Die Pflicht zur Benutzung des Barmenia-Servicetele- um eine Versicherungsleistung. Daher ist die f) Wie melden Sie sich an?
fons zum Zweck der Schadenmeldung wird hiermit Nutzung des Online-Schutz-Radars für Sie und Das Portal für die Online-Services (z. B. Online-
ausdrücklich als Obliegenheit vereinbart. Das Bar- die mitversicherten Personen nicht an einen Schutz-Radar) erreichen Sie unter
menia-Servicetelefon steht hierfür an allen Tagen Versicherungsfall oder sonstige Voraussetzun- https://www.barmenia-internetschutz.de.
des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. gen gebunden. Bitte geben Sie bei der ersten Anmeldung als
c) Was ist das Online-Schutz-Radar? Benutzernamen Ihre vollständige Versiche-
1.2 Melden Sie oder die versicherte Person einen Unser Dienstleister bietet diverse Methoden zur rungsschein-Nummer und als Passwort Ihre im
Versicherungsfall nicht über das Barmenia-Service- Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Versicherungsschein genannte Postleitzahl ein.
telefon, so gilt Ziffer 6.3 (Rechtsfolgen bei Verlet- Risiken im Internet. Hierbei wird das Internet
zung von Obliegenheiten). durch das Online-Schutz-Radar sieben Tage 3.1.2 Telefonische Rechtsberatung
die Woche, rund um die Uhr „gescannt“, um Wir vermitteln Ihnen eine telefonische Rechtsbera-
1.3 Wir wählen entsprechend den unter Ziffer 3 ge- etwaige Risiken tung für einen ersten telefonischen Rat oder eine
nannten Service-/Hilfeleistungen einen Dienstleister aa) durch die Offenlegung persönlicher Daten erste telefonische Auskunft durch einen in Deutsch-
aus, der mit der Erfüllung dieser Leistungen vertraut zu erkennen (Schutz personenbezogener land zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangele-
ist, und beauftragen diesen mit der Ausführung der Daten). genheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit
mit Ihnen in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Dazu gehören u. a.: Ihren Internetaktivitäten stehen, insbesondere wenn
im zugesagten Umfang. – Name und Anschrift; es um Online-Shopping oder Urheberrechtsverlet-
– Kreditkartennummer; zungen z. B. nach einem angeblich illegalen Down-
2 Versicherungsfall; versicherte Personen; – Führerschein, Passnummer usw.; load geht oder wenn Sie Auskunft zum Handlungs-
versicherte Objekte – Debit-Card Nummern (z. B. Maestro- spielraum bei Cyber-Mobbing benötigen. Es muss
oder Bankkarte); deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf
2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die – Bankkontonummern; diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen ge-
Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs bb) um etwaige Risiken durch die Betätigung bührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zu-
auf Service-/Versicherungsleistungen durch uns ge- von Online-Einkäufen zu erkennen (Schutz sammenhängen.
mäß Ziffer 3 gegeben sind. von Onlinekonten).
Dazu gehören u. a.: 3.2 Versicherungsleistungen
2.2 Service-/Versicherungsleistungen des Bar- – E-Mail-Adressen; Wir erbringen Versicherungsleistungen in den in den
menia-Internet-Schutzbriefs gemäß Ziffer 3 stehen – Benutzernamen von Konten in Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 genannten Fällen und über-
Ihnen sowie den mit Ihnen in ständiger häuslicher sozialen Netzwerken; nehmen die Kosten bis zur jeweils beschriebenen
Gemeinschaft lebenden Personen zu. – Datenschutz und Reduzierung von Höhe.
Junk-E-Mails.
Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinn- Mittels einer erweiterten Datenschutzkontrolle 3.2.1 Hilfe bei „Cyber-Mobbing“
gemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit kann das Online-Schutz-Radar die personenbe- a) Was ist „Cyber-Mobbing“?
nichts anderes vereinbart ist. zogenen Daten identifizieren und persönliche Als „Cyber-Mobbing“ (auch Cyber-Bullying,
Informationen aus den Online-Marketing-Daten- E-Mobbing und Ähnliches) gilt die schwerwie-
2.3 Versicherungsschutz besteht für Ihre privat banken entfernen. Dadurch bekommen Sie die gende oder über einen längeren Zeitraum an-
gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Kontrolle über Ihre persönlichen Online-Daten haltende Verletzung des allgemeinen Persön-
Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones so- zurück. lichkeitsrechts der versicherten Person durch in
wie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet. Mittels speziell abgestimmter Anwendungen objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares,
und Expertenanalyse ermöglicht das Online- absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen
3 Service- und Versicherungsleistungen Schutz-Radar den nötigen Schutz für die Kon- oder Belästigen gegenüber ausgewählten Ad-
ten von Kindern in sozialen Netzwerken, indem ressaten mit Hilfe moderner Kommunikations-
3.1 Serviceleistung gegen Identitätsdiebstahl zum Beispiel dessen Facebook-Posts, Tweets mittel, zum Beispiel im Internet mit Hilfe von
und Instagram-Seite auf potenzielle Risiken von E-Mails, Instant Messenger, sozialen Netzwer-
3.1.1 Hilfe bei Identitätsdiebstahl/ Internet-Mobbing und andere verdächtige Akti- ken, Videos, Portalen oder per Handy-SMS.
Online-Schutz-Radar vitäten kontrolliert werden. Im Fall der Feststel-
Bevor Sie die Versicherungsleistungen des Barme- lung potenzieller Risiken werden die Sorgebe- Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputa-
nia-Internet-Schutzbriefs in Anspruch nehmen, hilft rechtigten durch das Online-Schutz-Radar be- tion durch Beleidigung, üble Nachrede und Ver-
Ihnen das Online-Schutz-Radar, rechtzeitig einen nachrichtigt (Schutz vor Internet-Mobbing und leumdung angegriffen werden, wenn dies mit
Identitätsdiebstahl im Internet zu erkennen, um dann Cyberkriminellen). Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öf-
mit Hilfe unserer Versicherungsleistungen den Scha- d) Wie informiert Sie das Online-Schutz-Radar? fentlichen Erklärungen geschieht, die im Inter-
den wieder beheben oder Schlimmeres verhindern Sämtliche Risiken rund um die persönlichen net über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein
zu können. Daten werden Ihnen proaktiv in Form einer soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet
a) Was ist Identitätsdiebstahl? E-Mail geschickt. werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer
Identitätsdiebstahl ist das unberechtigte Abfan- e) Welche Suchtermini können Sie überwachen Weise betreffen.
gen oder Ausspähen von Identitätsdaten/ lassen?
Berechtigungsdaten im Internet sowie die miss- Folgende Suchtermine können Sie nach Ihrer b) Welche Leistungen erbringen wir bei
bräuchliche Verwendung einer fremden Identität Registrierung im Barmenia-Service-Portal Cyber-Mobbing?
im Internet. (https://www.barmenia-internetschutz.de) Sollten Sie schwerwiegend von Cyber-Mobbing
Identitätsdaten/Berechtigungsdaten sind alle auswählen und durch das Online-Schutz-Radar im Sinne der Ziffer 3.2.1 a) betroffen sein und
Angaben mit persönlichem Bezug z. B. Benut- überwachen lassen: deshalb bei der zuständigen Behörde einen
zernamen, Anmeldedaten, Passwörter, IP-Ad- – Name, Vorname; Strafantrag gestellt haben, erbringen wir die fol-
resse, E-Mail Adresse, IBAN, Sozialversiche- – Anschrift (postalische Adresse); genden Leistungen.
rungsnummer, Personalausweisnummer, Rei- – E-Mail-Adresse; aa) Löschung rufschädigender Inhalte
sepassnummer, Führerscheinnummer und – Telefonnummer (Handy und Festnetz); Wir unterstützen Sie bei dem Vorhaben
Bankverbindungen. – Kreditkartennummer; der Löschung rufschädigender Inhalte,
b) Welche Leistungen erbringen wir im Zusam- – Debit-Card-Nummer (z. B. Maestro Card); die über Sie verbreitet werden. Dazu
menhang mit Identitätsdiebstahl? – Social-Media-Accounts (vorausgesetzt, schalten wir einen geeigneten Dienst-
Wir vermitteln Ihnen die Dienstleistung Online- dass Login-Daten vom Kunden bereitge- leistungspartner ein.
Schutz-Radar über einen spezialisierten Anbie- stellt werden); Wir übernehmen die Kosten für den
ter zur frühzeitigen Erkennung, Aufdeckung und – Personalausweisnummer; Dienstleister bis zu 5.000 EUR für alle
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Versicherungsfälle eines Versicherungs- 4 Geltungsbereich 6.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
jahres. Von der Kostenübernahme zie- Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
hen wir eine Selbstbeteiligung in Höhe Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls haben
von 50 EUR ab. Wir können keine Er- die in Deutschland eintreten, sofern in den Leistun- Sie die folgenden Pflichten:
folgsgarantie für die Löschung rufschädi- gen gemäß Ziffer 3 nicht etwas anderes bestimmt a) Melden Sie uns den Versicherungsfall unver-
gender Inhalte geben. ist. züglich über das Barmenia-Servicetelefon
(siehe Ziffer 1);
Ein Versicherungsfall umfasst maximal 5 Ausschlüsse und Leistungskürzungen b) Stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und
einen Absender mit allen bei Meldung welche Leistungen erbracht werden;
des Versicherungsfalls bereits erkenn- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: c) Halten Sie den Schaden so gering wie möglich
baren Nachrichten des nach Zif- und beachten Sie unsere Weisungen;
fer 3.2.1 a) definierten Inhaltes. Absen- 5.1 Wir erbringen keine Leistungen, wenn das d) Gestatten Sie uns jede zumutbare Untersu-
der können Verfasser rufschädigender Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische chung über Ursache und Höhe des Schadens
Inhalte, Betreiber von Web-Seiten, Por- Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbe- und über den Umfang der Entschädigungs-
talen, Internet-Foren, Blogs oder Betrei- ben oder Kernenergie verursacht wurde. pflicht sowie und legen Sie uns Originalbelege
ber von Social-Media-Plattformen sein. zum Nachweis der Schadenhöhe vor;
5.2 Sie können von uns keine Leistungen erwar- e) Unterstützen Sie uns bei der Geltendmachung
Als Absender gilt die bei Versand oder ten, wenn der Versicherungsfall von Ihnen vorsätz- der auf Grund unserer Leistungen auf uns über-
Bekanntgabe genannte Adresse, Nut- lich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei gegangenen Ansprüche gegenüber Dritten und
zer-Name oder Synonym. Handelt es grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungs- händigen Sie uns die hierfür benötigten Unterla-
sich um eine identifizierbare Person, die falls sind wir berechtigt, die Leistung in einem der gen aus.
mehrere Synonyme bzw. „Tarn-Adres- Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält-
sen“ verwendet, gilt die Person mit allen nis zu kürzen. 6.3 Welche Rechtsfolgen haben
bekannten Absender-Adressen als ein Obliegenheitsverletzungen?
Absender. 5.3 Haben Sie auf Grund unserer Leistungen 6.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere
Es werden bis zu drei Löschungsversu- Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten Leistungspflicht
che je Absender unternommen. aufgewendet werden müssen, können wir die Leis- Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies
bb) Psychologische Akutintervention tung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen. dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-
Sollten Sie Opfer von Cyber-Mobbing tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
gemäß vorstehender Beschreibung sein, 5.4 Wir erbringen keine Leistungen nach Ziffer 3 – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
stellen wir auf Ihren Wunsch den Kon- für solche Versicherungsfälle, die bereits vor Beginn zen, sind wir nicht leistungspflichtig.
takt zu einem Psychologen her und lei- des Versicherungsschutzes eingetreten waren, im – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-
ten eine psychologische Akutinterven- Fall des Datenverlusts im Sinne von Ziffer 3.2.2 (Da- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu
tion für die betroffenen Personen ein. tenrettung) erbringen wir keine Leistungen für Versi- kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
cherungsfälle, die vor Ablauf einer Wartezeit von Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei-
3.2.2 Datenrettung 3 Monaten nach dem im Versicherungsschein ange- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
a) Wir organisieren den Versuch der Datenrettung gebenen Vertragsbeginn eingetreten sind. kürzen wir die Leistung nicht.
von der im Gerät installierten Festplatte eines Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
Ihrer folgenden privat genutzten Geräte: PC, 5.5 Nicht versichert sind solche Fälle des sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver-
Notebook/Laptop, Smartphone oder Tablet, Cyber-Mobbings, pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver-
wenn a) zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass letzung der Obliegenheit
aa) die Daten nach einem Hardwaredefekt gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt auch – weder für den Eintritt oder die Feststellung
nicht mehr abrufbar sind und gesichert dann, wenn Sie damit eine vorangegangene des Versicherungsfalls
werden müssen oder Provokation der angreifenden Person erwidert – noch für die Feststellung oder den Umfang
bb) ein Datenverlust auf Grund schädlicher haben; unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Programme (z. B. Viren oder Würmer) ein- b) durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig
getreten ist. und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist; verletzt haben.
b) Wir übernehmen die Kosten für den von uns be- c) als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Ver-
auftragten Dienstleister zur Datenrettung bis brechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vor- 6.3.2 Unser Kündigungsrecht
maximal 500 EUR, jedoch nicht öfter als für ei- liegt; Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-
nen Schadensfall in drei Kalenderjahren. d) die durch Äußerungen oder Darstellungen in letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
Bei Smartphones und Tablets ziehen wir eine Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektro- füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif-
Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR je Versi- nischen Ablegern oder elektronischen Presse- fer 6.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos
cherungsfall von der Kostenübernahme ab. erzeugnissen verursacht worden sind; kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb
c) Wartezeit e) wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/ eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
Der Versicherungsschutz für die Leistung "Da- Interesses betroffen sind; Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist
tenrettung" beginnt erst nach Ablauf einer War- f) in denen es um Schäden geht, die aus dem Cy- ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die
tezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt ber-Mobbing entstanden und nicht im Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob
mit dem im Versicherungsschein angegebenen Leistungsumfang enthalten sind sowie Folge- fahrlässig erfolgt ist.
Vertragsbeginn. Für Versicherungsfälle, die vor schäden;
Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten g) die durch Sie selbst verursacht wurden. Die Versicherungsdauer
sind, wird nicht geleistet.
d) Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihre 6 Ihre Obliegenheiten 7 Wann beginnt und wann endet
Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/o- der Vertrag?
der -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) ge- 6.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
sichert oder geprüft werden bzw. worden sind, Eintritt des Versicherungsfalls beachten? 7.1 Beginn des Versicherungsschutzes
die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Bezüglich der Leistung "Datenrettung" (siehe Zif- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. fer 3.2.2) sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gilt Zif- Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/o- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
fer 6.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- der -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesi- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 8.2 zahlen, für
genheiten). chert oder geprüft werden bzw. worden sind, die Versicherungsfälle aus der Leistung "Datenrettung"
e) Wir können keine Garantie für die erfolgreiche, dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maß- (siehe Ziffer 3.2.2) jedoch nicht vor Ablauf der drei-
vollständige Wiederherstellung Ihrer Daten ab- nahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verlet- monatigen Wartezeit (siehe Ziffer 3.2.2 c)).
geben. zen Sie diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6.3 (Rechts-
folgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
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7.2 Dauer und Ende des Vertrages Der Versicherungsbeitrag Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
7.2.1 Vertragsdauer verschuldet haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
gegebenen Zeitraum abgeschlossen. beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
7.2.2 Stillschweigende Verlängerung standen ist (Ziffer 8.3.3).
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- 8.1 Beitrag und Versicherungsteuer
tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr 8.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode 8.3.3 Zahlungsfrist
stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- durch laufende Zahlungen monatlich, viertel-, halb- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
gung zugegangen ist. jährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
gezahlt. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi- frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
7.2.3 Vertragsbeendigung cherungsperiode: Sie beträgt
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, sie folgende Informationen enthält:
bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs- nach Ziffer 8.3.4 mit der Fristüberschreitung
kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. tens ein Jahr. verbunden sind.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der 8.1.2 Versicherungsteuer 8.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes
Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- und Kündigung
an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist 8.2 Zahlung und Folgen verspäteter kein Versicherungsschutz.
von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Zahlung des Erstbeitrages oder – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
Textform kündigen. einmaligen Beitrages Frist einzuhalten.
8.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-
7.3 Kündigung nach Versicherungsfall Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird nes Monats den angemahnten Betrag bezah-
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens vereinbart und im Versicherungsschein angegeben schutz.
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-
form zugegangen sein. lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit
8.2.2 Späterer Beginn des der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Versicherungsschutzes bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- 8.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
Versicherungsjahres, wirksam wird. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung als Geschäftsgrundlage/
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Kündigungsrecht bei Widerruf
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
7.4 Versicherungsjahr Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- 8.2.3 Zahlung bei abweichendem werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.
nen Zeitpunkt. Versicherungsschein deren Konto einzuziehen.
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o-
Ausnahme: der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o- 8.4.1 Ihre Pflichten
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- 8.2.4 Rücktritt Deckung aufweist.
weils ganze Jahre. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
Beispiel: rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. haben. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
8.3 Zahlung und Folgen verspäteter Beitragseinzug
Zahlung des Folgebeitrages Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
8.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- widerrufen, so können wir den Vertrag zum
ten Zeitpunkt fällig. Ende des laufenden Versicherungsmonats
außerordentlich kündigen.
8.3.2 Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- 8.4.2 Änderung des Zahlungsweges
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
Mahnung von uns erhalten haben. nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
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trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang 12.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- gilt Folgendes:
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst nach Ver- Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- längerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver- Namens nicht mitteilen.
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug tragslaufzeit vorgenommenen Beitragserhöhung gilt
können wir Ihnen in Rechnung stellen. die tägliche Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 7.2.3 13 Bedingungsänderung
dieser Bedingungen.
8.5 Beitrag bei vorzeitiger Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
Vertragsbeendigung Weitere Bestimmungen sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- 10 Versicherung für fremde Rechnung (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum Ziffern 13.1 bis 13.3 erfüllt sind:
des Versicherungsschutzes entspricht. 10.1 Rechte aus dem Vertrag
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine 13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
9 Beitragsanpassung andere Person schließen (Versicherung für fremde Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
9.1 Prüfung der Beiträge rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender- Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o-
jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die den Versicherungsschein besitzt. der
Beiträge beibehalten werden können oder eine An- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen 10.2 Zahlung der Entschädigung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach- Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung trifft oder
gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer- an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
Versicherungsverträgen sicherzustellen. abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
hat. den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
9.2 Regeln der Prüfung tungsakts.
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der 10.3 Kenntnis und Verhalten – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
Versicherungsmathematik und Versicherungs- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
technik an. ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen dingungen eines anderen Versicherers durch
b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- worden ist.
eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son-
zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten be- dern auch von der anderen Person. 13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
rücksichtigen wir nur – bei Vertragsschluss Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht Leistung und Gegenleistung
nicht vorhersehbare – Erhöhungen der Verwal- an, wenn Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
tungskosten, höhere Regulierungskosten für – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteige- worden ist oder Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
rungen und Steuererhöhungen. Eine Anpas- – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
sung der Beiträge aus Gründen der Gewinnstei- rechtzeitig zu benachrichtigen. keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
gerung o. Ä. kommt nicht in Betracht. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es da- Lücke.
c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- gegen an,
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 13.3 Keine Schlechterstellung
Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
eines von uns gegebenenfalls beauftragten un- nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
abhängigen Treuhänders zu berücksichtigen. anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
11 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
9.3 Beitragserhöhung aus diesem Vertrag? Regelungen.
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri-
gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- 11.1 Gesetzliche Verjährung 13.4 Durchführung der Anpassung
heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 zulässigen Ände-
zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt, jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
können. chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
9.4 Beitragsermäßigung 11.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 13.5 hinweisen.
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 13.5 Kündigung
senken. hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
9.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- 12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- beachten? Was gilt bei Änderung der Bedingungsanpassung.
hende und für die neu abzuschließenden Verträge Ihrer Anschrift?
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den 14 Künftige Bedingungsverbesserungen
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für 12.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu gende Stellen gerichtet werden: Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
abzuschließende Verträge verlangen. – an unsere Hauptverwaltung oder im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. rungsverträge die „Bedingungen für den Barmenia-
9.6 Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Internet-Schutzbrief“ ausschließlich zu Ihren Guns-
Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet
sungsrechts nach Ziffer 9.1 den Beitrag, können Sie Nachträgen. wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem
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Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- 18.2 Versicherungsaufsicht
sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
15 Welches Gericht ist zuständig? abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens o- (BaFin)
der unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag Sektor Versicherungsaufsicht
zuständig ist. Graurheindorfer Str. 108
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie 53117 Bonn
keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- E-Mail: poststelle@bafin.de
wöhnlichen Aufenthalts. Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
15.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres scheiden kann.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
18.3 Rechtsweg
16 Welches Recht findet Anwendung? Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
17 Sanktions-/Embargoklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.
18 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind
18.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
wenden.
Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
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