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Versicherungsmakler / Private Cyberversicherung / Bedingungsarchiv Cyberversicherung privat

degenia Internet-Schutzbrief T21: die Bedingungen im Volltext

Eigenständiger Internet-Schutzbrief T21 mit Onlinekauf und Onlineverkauf bis je 5.000 Euro, Identitätsmissbrauch bis 15.000 Euro, Datenrettung und Geräteersatz bis je 2.000 Euro, Cyber-Mobbing-Hilfe und optionaler Drittschadendeckung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein„Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 7 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt.“1.6, Seite 9
Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahresja, bis zur Versicherungssumme„wird für maximal zwei Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 7 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet.“1.6, Seite 10
Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungja„Wir bieten Ihnen einen Internet-Schutzbrief (private Cyber-Versicherung) an.“IPID, Seite 3
Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushaltja„Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.“1.1, Seite 9
Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildungja„Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.“1.1, Seite 9
Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers)ja„Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Dies gilt nur sofern nach den Ziffern 2 bis 7 nichts anderes geregelt ist.“1.3, Seite 9
Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräteja„Laptop, Notebook, PC, Smartphone oder Tablet“4.3.1 e), Seite 12
Wartezeit nach Vertragsbeginnja„Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten.“5.4 a), Seite 13
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallnicht geregelt
Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt)nein„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die ... während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.“1.2.3, Seite 9

Betrug und Vermögensschäden im Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefertja, bis 5.000 €„die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde.“2.1.2 a), Seite 10
Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nichtja, bis 5.000 €„als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten getäuscht werden“2.2.2, Seite 11
Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler)nicht geregelt
Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankingsja, bis 15.000 €„Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der versicherten Personen wie z.B. das Vorgeben einer falschen Identität“3.1 a), Seite 11
Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bankja, bis 15.000 €„die Kosten zur Sperrung/ Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung von persönlichen und privaten Zahlungskarten“3.2 b), Seite 11
Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen)ja, bis 15.000 €„eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z.B. PayPal)“3.1 b), Seite 11
Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug)ja, bis 15.000 €„auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming).“3.1 b), Seite 11
Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichertnein„Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Kryptowährungen);“3.5 e), Seite 12
Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlenja„soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister (z.B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind.“1.5 a), Seite 9
Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme)ja, bis 5.000 €„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.“2.1.4 a), Seite 10

Identitätsmissbrauch

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person)ja, bis 15.000 €„der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maximal 15.000 EUR“3.2 a), Seite 11
Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand)ja, bis 150 €„Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR.“3.2 b), Seite 11
Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehennicht geregelt
Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauchnicht geregelt
Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnungnicht geregelt
Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkontennicht geregelt

Daten und Geräte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftwareja, bis 2.000 €„die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke.“4.3.1 a), Seite 12
Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation)ja, bis 2.000 €„die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software bzw. des betroffenen Betriebssystems.“4.3.1 d), Seite 12
Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werdenja, bis 2.000 €„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.“4.3.1 e), Seite 11
Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeldnicht geregelt
Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router)nicht geregelt
IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Softwarenicht geregelt
Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgerätenicht geregelt

Cybermobbing und Ruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netzja, bis 500 €„Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstattet.“5.2 a), Seite 13
Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internetja, bis 1.000 €„Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet.“5.2 d), Seite 12
Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge)ja, bis 1.000 €„zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten“5.2 d), Seite 13
Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netzja„die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte juristische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen und in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt“6.2 a), Seite 13
Sextortion und Erpressung mit privaten Bildernnicht geregelt
Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle)ja, bis zur Versicherungssumme„Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall durch Dritte geworden sind.“5.1, Seite 13
Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbingja, bis 2.000 €„die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“5.2 b), Seite 13
Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge)ja, bis 200 €„Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag.“5.2 c), Seite 13

Haftpflicht und Rechtsschutz im Netz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netzja, bis 5.000 €„Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen“7.3.1, Seite 8
Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Drittenicht geregelt
Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing)ja, bis 5.000 €„Cyber-Mobbing durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder“7.4, Seite 8
Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder)ja, bis 5.000 €„Im Falle einer Urheberrechtsverletzung übernimmt der Versicherer auch die Gebühren einer Abmahnung“7.3.2, Seite 14
Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgenja„Internet unwissentlich ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ist, bzw. ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat (sog. „Abo-Falle“)“6.1 a), Seite 13
Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehördenja„persönliche Daten (Texte, Fotos oder Videos) betreffend den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtswidrig im Internet durch einen Dritten verbreitet wurden.“6.1 c), Seite 13
Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragennicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung)ja„Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.“3.1, Seite 11
Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hatnicht geregelt
Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Gerätenja„auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird“4.5 a), Seite 12
Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettungnicht geregelt
Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdatenja„nicht an Dritte weitergegeben wurden. Diese Obliegenheit ist nicht verletzt, wenn der Dritte dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person in einer für Phishing oder Pharming typischen Weise vorspiegelt“3.3 e), Seite 12
Pflicht zur Strafanzeige, mit Fristja„eine polizeiliche Anzeige gegen den handelnden Dritten vorgelegt haben.“3.3 b), Seite 12
Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassenja„betroffenen Zahlungsdienstleister sowie dem Versicherer melden und eine Sperrung des betroffenen Kontos/Depots/Zahlungskarte veranlassen.“3.3 a), Seite 12
Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler)ja„für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen.“1.5 b), Seite 9
Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandelja„Spiel- oder Wettverträge.“2.1.6 b) cc), Seite 11
Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffenja„beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar)“1.4 d), Seite 9
Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste)ja„durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B. Internet, Telekommunikation, Funk, Energie etc.;“1.4 f), Seite 9
Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt warenja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die ... während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten.“1.2.3, Seite 9

Vertrag und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällenja„an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.“1.2.1, Seite 3
Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck)nicht geregelt
Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthaltennicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfallja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.“IPID, Seite 4
Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag)nein„Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).“IPID, Seite 4

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) degenia Internet-Schutzbrief T21 Cyberversicherung privat

Volltext aufklappen: Bedingungen Internet-Schutzbrief T21, Stand 03/2021
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Internet-Schutzbrief Tarif T21 (Stand März 2021) Seite 1 von 19 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, den Internet-Schutzbrief und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zum degenia Internet-Schutzbrief 03-04 Allgemeine Kundeninformationen 05-06 Mitteilung über die Vorvertragliche Anzeigepflicht 07 Internet-Schutzbrief T21 Leistungsübersicht 08 Allgemeine Bedingungen für den Internet-Schutzbrief 09-18 Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 19 Seite 2 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Produktinformationsblatt zum degenia Internet-Schutzbrief Internet-Schutzbrief Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand März 2021) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG degenia Internet-Schutzbrief Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Internet-Schutzbrief (private Cyber-Versicherung) an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die z.B. im Zusammenhang mit Onlinebetrug oder Identitätsdatendiebstahl stehen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten für die in den  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür Versicherungsbedingungen beschriebenen Risiken und benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.: organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder  Schäden die im Zusammenhang mit einer beruflichen, Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten stehen, ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche  Schadensansprüche unter den mitversicherten Personen. und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, steht  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service- Versicherungssummen. Notrufnummer zur Verfügung.  Eine Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Entschädigung Der Internet-Schutzbrief umfasst: aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden den Ersatz für Verluste bei Internet-Ein- und -Verkäufen kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister zum den Ersatz von Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch Ersatz verpflichtet sind. die Übernahme der Kosten für Datenrettung die Organisation und Übernahme der Kosten für psychologische Beratung nach Cyber-Mobbing oder -Stalking Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst Versicherungssumme müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Ihrem Antrag, den Bedingungen oder Ihrem herausgenommen, z.B. alle Schäden: Versicherungsschein entnehmen. ! aus vorsätzlicher Handlung; ! durch Erdbeben oder Kernenergie; ! die durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B. Internet, Telekommunikation) verursacht werden. Wo bin ich versichert? Der Internet-Schutzbrief gilt weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 3 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 4] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben. Seite 4 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 5] Allgemeine Kundeninformationen Angaben der Gesellschaften Die Anschrift lautet: Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot Versicherungsombudsmann e. V. zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Postfach 080632, 10006 Berlin Tel.: +49 (0) 800 - 369 60 00, Fax: 0800/369 90 00 I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 1. Identität des Versicherers: ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns Rechtsform: Aktiengesellschaft bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter Registernummer: HRB 1585 www.versicherungsombudsmann.de. St. – Nr. 807/ V90 807 004 611 (VersStG) 811 189 884 (UStG) Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Rechtsweg zu beschreiten. Vorstand: Kai Waldmann Sven Waldschmidt Online-Streitbeilegungs-Plattform Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden 61440 Oberursel Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese (ladungsfähige Anschrift) Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). – entfällt – 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. 3. Hauptgeschäftstätigkeit geschlossen. Die Alte Leipziger Versicherungs-AG und Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft sind durch Erlaubnis der zuständigen 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der und Rechtsschutzversicherung berechtigt. Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. 4. Aufsichtsbehörde Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Gesamtbeitrag Bereich Versicherungen Die Höhe des Einzelbeitrages, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag Graurheindorfer Straße 108 einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für 53117 Bonn den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. 9. Zusätzlich anfallende Kosten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG erhoben. Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- Anschrift: liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. degenia Versicherungsdienst AG 10. Zahlweise Brückes 63 – 63 A Je nach Vereinbarung wird der Beitrag halbjährlich oder jährlich gezahlt. 55545 Bad Kreuznach Zuschläge für unterjährige Zahlweise können hierbei berechnet werden. Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Erstbeitrag Vorstand: Halime Koppius Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Folgebeitrag Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im die: Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63 – 63 a SEPA-Lastschrift-Mandat 55545 Bad Kreuznach Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Versicherungsombudsmann einschalten. Der Risikoträger ist Mitglied im Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Verein Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an Einziehung nicht widersprechen. diesem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Seite 5 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 6] 11. Gültigkeit Widerrufsfolgen Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrages) ist befristet auf längstens entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil worden ist. des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. 12. Zustandekommen des Vertrags Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Beitrags wie folgt: Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Jahresbeitrags; Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage 13. Beginn des Versicherungsschutzes ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein des Halbjahresbeitrags; angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag. unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der mationsblatt enthalten. Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu 14. Bindefristen gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen 15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an - Ende der Widerrufsbelehrung - Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend 17. Laufzeit des Vertrages machen. Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. 16. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für 18. Beendigung eines Vertrages Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden. unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht, 19. Vertragssprache bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat. Vertragslaufzeit ist deutsch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: degenia Versicherungsdienst AG Brückes 63-63a 55545 Bad Kreuznach Fon: 0671-84003-0 Fax: 0671-84003-29 Mail: info@degenia.de Seite 6 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 7] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeige verpflichtet. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Anzeigepflicht verletzt wird? Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Ausübung unserer Rechte noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die hätten. Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur richtig angegebene Umstand Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Stellvertretung durch eine andere Person entspricht. Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der 2. Kündigung Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig kündigen. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt Bedingungen, geschlossen hätten. Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen 3. Vertragsänderung Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu Seite 7 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Internet-Schutzbrief T21 Leistungsübersicht Tarif: Internet-Schutzbrief T21 Versicherte und mitversicherte Personen Versicherungsnehmer  Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte  Kinder  Cyber Eigenschäden Online-Einkäufe bis 5.000 EUR Online-Verkäufe bis 5.000 EUR Identitätsdatendiebstahl (z.B. Phishing oder Pharming) bis 15.000 EUR Datenrettung bis 2.000 EUR Wiederbeschaffung beschädigter oder unbrauchbar gewordener Geräte bis 2.000 EUR Kosten für die Miete eines Ersatzgerätes (ab dem 7. Tag) bis 250 EUR Cyber Mobbing / Stalking Organisation einer psychologische Beratung und Kostenübernahme bis 500 EUR Umzugskosten innerhalb Deutschlands bis 2.000 EUR Einkommensausfall (z.B. für Termine beim Anwalt oder Polizei) bis zu 3 Tage max. 200 EUR/Tag Löschung von publizierten Daten bzw. Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten bis 1.000 EUR Juristische Erstberatung bei unwissentlichem Dauerschuldverhältnis (z.B. "Abo-Falle") Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr als Opfer von Cyber-Mobbing oder -Stalking Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr bei Datenmissbrauch Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr bei Urheberrechtsverletzungen Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr Cyber Haftpflicht-/ Drittschäden (optionaler Baustein) Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bis 5.000 EUR Urheberrechtsverletzungen bis 5.000 EUR Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis 5.000 EUR Cyber-Mobbing/ -Stalking durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder bis 5.000 EUR  mitversichert 1 RVG= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Seite 8 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 9] Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Internet-Schutzbrief – Stand 03/2021 – Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Internet-Schutzbrief 1. Vertragsgrundlagen 7. (Optional) Paket Drittschaden 2. Online-Shopping 8. Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, 3. Identitätsdatendiebstahl Beitragszahlung 4. Datenrettung und Hardwareschutz 9. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung 5. Cyber-Mobbing 10. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 6. Juristische Erstberatung 11. Weitere Regelungen 1 Vertragsgrundlagen während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Versicherungsfall während der Dauer des 1.1 Versicherte Personen Versicherungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt Versichert sind der im Versicherungsschein genannte und reguliert werden können. Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. 1.3 Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Dies gilt nur sofern nach den Als Familienangehörige gelten der Ehepartner, eingetragene Ziffern 2 bis 7 nichts anderes geregelt ist. Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers 1.4 Allgemeine Ausschlüsse gemeldet sind. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten a) durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person a) leibliche Kinder; vorsätzlich verursacht oder ermöglicht wurden. b) Adoptivkinder; b) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden. c) Stief- und Pflegekinder; c) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen verursacht werden. d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartners. d) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum ununterbrochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Informationstechnik begangen werden. 1.2 Gegenstand der Versicherung e) durch Terrorakte verursacht werden. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung 1.2.1 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder Internet-Schutzbrief-Servicenummer der degenia Versicherungsdienst AG staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen. melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen. Die Internet-Schutzbrief-Servicenummer steht hierfür unter f) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B. Internet, der Rufnummer 0671 / 84003 – 189 an allen Tagen des Jahres rund um Telekommunikation, Funk, Energie etc.; Störungen von Serviceleistungen die Uhr zur Verfügung. des Internetproviders des Versicherungsnehmers) verursacht werden. 1.2.2 Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den g) im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch Vermögenschaden bzw. die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis freigesetzten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen. 7 und organisiert zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich 1.5 Ausschluss der Leistung aus besonderen Gründen genannt ist. Eine Leistung ist ausgeschlossen Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die a) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden Dienstleister (z.B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Ersatz verpflichtet sind. Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der b) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen. Amt stehen. 1.2.3 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die c) für Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 7 gegeben sind. Der Versicherungsnehmer und für Ansprüche des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die Seite 9 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 10] selbst oder einer mitversicherten Person gegen eine mitversicherte 2.1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Person desselben Versicherungsvertrages. Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn 1.6. Begrenzung der Leistung a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 7 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine jeweils genannten Bestimmungen begrenzt. Unabhängig von den abweichend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z.B. bei jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Beschädigung oder Falschlieferung), Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 7 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet. b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware 1.7. Sonstige Beschränkungen zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu Lieferung der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern – aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax), jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den Lieferung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. anschließend vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax). Unternehmen. 2.1.6 Nicht versicherte Online-Einkäufe 2 Online-Shopping a) Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge 2.1 Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen aa) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale 2.1.1 Versicherte Online-Einkäufe Zahlungsmittel wie z.B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Edelmetalle, Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere; Person zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Waren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten bb) über Strom, Gas, Wasser; Kaufpreis pro Bestellung (Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags cc) über bereits beim Kauf beschädigte Waren; stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf). dd) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen; 2.1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen ee) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und Versicherungsschutz besteht für Tiere; a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die ff) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier sittenwidrige Waren und Dienstleistungen; Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde. gg) von Industriegütern; b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. hh) über Grundstücke und Gebäude; Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleistung nicht erbracht wurde. ii) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser – oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden; c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen jj) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder von Waren. Urheberrechten; 2.1.3 Leistung im Versicherungsfall kk) im Zusammenhang mit Pornografie; a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werk- ll) Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb vertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie bzw. der Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die der Lieferung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Überweisung auf ein Konto außerhalb des europäischen Kaufpreises. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein Euro erfolgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- und Norwegen) oder der Schweiz vorgenommen wurde. oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden. b) Nicht versichert sind zudem b) Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen. aa) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss, d.h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung 2.1.4 Entschädigungsgrenzen, Mindestkaufpreis kommt (z.B. Kleinanzeigenportale mit Abholung /Bezahlung der Ware vor Ort); a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. bb) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der b) Versicherungsschutz besteht für gekaufte oder ersteigerte Waren und Rechtsverfolgung; Dienstleistungen ab einem Mindestkaufpreis von 100 EUR. Seite 10 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 11] cc) Spiel- oder Wettverträge. d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte. 2.2 Versicherungsschutz bei Online-Verkäufen e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers erfolgte. 2.2.1 Versicherte Online-Verkäufe Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten 3 Identitätsdatendiebstahl Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte Waren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang 3.1 Versicherte Ereignisse (Online-Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Versicherungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf). durch einen Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt 2.2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Zugangs- und Identifikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers mitversicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten oder einer mitversicherten Person weder selbst berechtigt noch vom getäuscht werden (z.B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person beauftragt oder und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich bevollmächtigt ist und er diese Daten rechtswidrig nutzt und dem zur Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person dadurch ein Identität verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen finanzieller Schaden entsteht. Dritten zurückerhalten. Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den 2.2.3 Leistung im Versicherungsfall Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter anderem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, zum Beispiel wenn: a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware. a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der versicherten Personen wie z.B. das Vorgeben einer falschen Identität, an b) Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Zahlungsmittel- oder Zugangs-/ Identifikationsdaten des Versicherungs- Waren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt nehmers oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social mehrerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und Engineering). gemeinsam versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu verstehen. b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kreditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters 2.2.4 Entschädigungsgrenzen, Mindestverkaufspreis (z.B. PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Person auf eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person hier im Glauben b) Versicherungsschutz besteht für über das Internet verkaufte oder auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming). versteigerte Waren ab einem Mindestverkaufspreis von 100 EUR. c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des 2.2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn sonstiger missbräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/ Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht haben, um die fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von autorisierte Zahlungsvorgänge im Internet ausführen. diesem zurückzuerlangen und Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der betrügerischen Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird. mitversicherte Person erfolgt ist, sowie 3.2 Leistung im Versicherungsfall c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen Erstattet wird im Versicherungsfall Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person gestellt wird. entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einer Höhe von maximal 15.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig nachträglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch erstattet wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen den betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame unverzüglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten. Schadenursache zurückzuführen sind. 2.2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe b) die Kosten zur Sperrung/ Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung Nicht versichert sind Kaufverträge von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z.B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitäts- a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog datendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Vermögensschaden entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung Lieferadresse außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU- der Zahlungskarten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der droht. Schweiz angegeben hat. c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen. Seite 11 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 12] 3.3 Besondere Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 Datenrettung und Hardwareschutz Eine Leistung gemäß Ziffer 3.2 erfolgt ausschließlich, wenn 4.1 Versicherte Daten a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Versichert ist die Wiederherstellung von durch Dritte missbräuchliche Verfügung unverzüglich ab Kenntnis des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person hierüber dem a) beschädigte, betroffenen Zahlungsdienstleister sowie dem Versicherer melden und eine Sperrung des betroffenen Kontos/Depots/Zahlungskarte b) zerstörte, veranlassen. c) abhanden gekommene oder b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das kontoführende Geldinstitut bzw. den anderweitigen (Karten-) d) unzugänglich gemachte Vertragspartner aufgefordert haben, den Vermögensschaden zu erstatten, der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine elektronischen Daten, welche sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf (teilweise oder vollständige) Ablehnung durch das kontoführende elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder Geldinstitut bzw. durch den anderweitigen (Karten-)Vertragspartner einer mitversicherten Person befunden haben. erhalten haben und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person dem Versicherer diese Ablehnung sowie eine polizeiliche Anzeige 4.2 Versicherte Ereignisse gegen den handelnden Dritten vorgelegt haben. Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch c) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ihren Anspruch gegen das kontoführende Unternehmen des ungerechtfertigt a) Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware (z.B. Viren, bereicherten Dritten in Höhe der Versicherungsleistung an ihren Trojaner, Würmer) oder Versicherer abtreten. b) das böswillige Handeln unbefugter Dritter, wie z.B. Fälle, in denen sich d) auf den Geräten, die der Versicherungsnehmer oder eine ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder mitversicherte Person für die Eingabe der Zugangs- und einer mitversicherten Person hackt. Identifikationsdaten des kontoführenden Geldinstituts bzw. eines anderweitigen Vertragspartners üblicherweise nutzen eine aktuelle 4.3 Leistung im Versicherungsfall Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist. 4.3.1 Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister und übernimmt die Kosten, die anfallen für e) die Zugangs- und Identifikationsdaten der Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person bei a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber- Geldinstituten bzw. anderweitigen Vertragspartnern vom Attacke. Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht an Dritte weitergegeben wurden. Diese Obliegenheit ist nicht verletzt, wenn der b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein Dritte dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person in entsprechendes Speichermedium einer für Phishing oder Pharming typischen Weise vorspiegelt, dass es sich um eine Mail oder die Webseite des Zahlungsdienstleisters handelt. c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand). 3.4 Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen der Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Software bzw. des betroffenen Betriebssystems. Maßgabe der in 10.1 und 10.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. e) die Wiederbeschaffung beschädigter oder unbrauchbar gewordener Geräte (Laptop, Notebook, PC, Smartphone oder Tablet) in gleicher Art 3.5 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse und Güte in neuwertigem Zustand (Versicherung zum Neuwert). Eine Nicht versichert sind Leistung erfolgt nur, sofern die Geräte durch ein versichertes Ereignis gemäß 4.2 beschädigt oder unbrauchbar wurden und eine a) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gemäß 4.3.1 d) technisch Verkäufen; nicht möglich ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt. b) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der sich nicht im Internet ereignet; f) Kosten für die Miete eines Ersatzgerätes (Laptop, Notebook, PC, Smartphone oder Tablet), wenn eine durch den Versicherer veranlasste c) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Untersuchung eines Gerätes nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Person vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben; Gerätes abgeschlossen ist. Ab diesem Zeitpunkt werden die Mietkosten für den darüber hinaus gehenden Zeitraum bis zur Erbringung der d) Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z.B. geschuldeten Versicherungsleistung gemäß 4.3.1 a) bis e) erstattet. Die entgangener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung); Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt. e) Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen Kryptowährungen); technisch möglich ist. f) Missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, 4.4 Entschädigungsgrenze Depot, Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z.B. PayPal), die Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten auf 2.000 EUR begrenzt. sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt werden. Seite 12 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 13] 4.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn führte. Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet. a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies 5.3 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall technisch möglich ist. Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags in Auftrag gegeben wird. Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde. c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im b) eine (Straf-) Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person erfolgt ist. befunden haben. c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete 4.6. Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Nachweise (z.B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Nicht versichert sind Screenshots, Terminbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfall erbringt. a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z.B. für gelöschte Software, Spiele, Musik, Filme; d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt. b) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole gespeichert sind; 5.4 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Nicht versichert sind c) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person befindlichen Daten a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in 5 Cyber-Mobbing diesem Sinne gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfalls. 5.1 Versicherte Ereignisse Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte b) Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer Person, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person mitversicherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking- wurden. Vorfall durch Dritte geworden sind. c) Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, rechtskräftiges Urteil vorliegt. Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel d) Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen über das Internet durch Dritte zu verstehen. Lebens/Interesses. Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des 6 Juristische Erstberatung Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber 6.1 Versicherte Ereignisse Dritten. Versichert ist eine juristische Erstberatung, wenn 5.2 Leistung im Versicherungsfall a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person über das Erstattet werden im Versicherungsfall Internet unwissentlich ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ist, bzw. ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat (sog. „Abo-Falle“) a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische und gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Zahlung der Kosten des Abonnements geltend gemacht werden. Behandlung der durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Beschwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im 500 EUR erstattet. Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall durch Dritte geworden sind. b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür c) persönliche Daten (Texte, Fotos oder Videos) betreffend den maximal 2.000 EUR erstattet. Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtswidrig im Internet durch einen Dritten verbreitet wurden. c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte d) gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von Arbeitszeit aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing einem Dritten Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungs- bzw. -Stalking abzuwenden bzw. abzumildern, z.B. für Termine beim ansprüche wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung unter Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Verwendung eines vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Polizei oder beim Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als Person unterhaltenen Internetzugangs gerichtlich oder außergerichtlich mitversicherte Person vom Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall in Form einer Abmahnung gem. § 97a UrhG geltend gemacht werden. betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag. 6.2 Leistung im Versicherungsfall Erstattet werden im Versicherungsfall d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte juristische Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person publizierten Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen und in persönlichen Daten bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Seite 13 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 14] oder Als Informationssicherheitsverletzung im Sinne dieser Bedingungen gelten: b) die Kosten für eine juristische Erstberatung durch einen vom Versicherungsnehmer oder durch eine mitversicherte Person 7.3.1 Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausgewählten und in Deutschland zugelassenen und in Deutschland Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus einer nach dem niedergelassenen Rechtsanwalt. Erstattet werden die Kosten der Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder anderen Regelungen zum anwaltlichen Erstberatung im Umfang von § 34 Abs. 1 Satz 3 des Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Erhebung, Verarbeitung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bis 190,- EUR netto zuzüglich der Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den nach dem RVG abrechnungsfähigen Auslagen und Umsatzsteuer. Versicherungsnehmer; dies gilt auch bei einer Verletzung vergleichbarer ausländischer Rechtsnormen. Genügt dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person die Erstberatung nicht, vermittelt der Versicherer auf Verlangen an einen Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall. Rechtsanwalt zur weiteren Beratung oder Vertretung. Die hierfür anfallenden Anwaltskosten werden vom Versicherer nicht übernommen. 7.3.2 Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen die versicherte Person wegen 6.3 Entschädigungsgrenze Schäden, die aus der unerlaubten Nutzung oder Verwertung von Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser urheberrechtlich geschützten Werken im Internet entstehen. Im Falle Bestimmung geltend gemacht werden. einer Urheberrechtsverletzung übernimmt der Versicherer auch die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung oder 7 (Optional) Paket Drittschadendeckung Widerruf vom Versicherungsnehmer begehrt wird. 7.1 Gegenstand der Versicherung Kein Versicherungsschutz besteht für Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts der versicherten Personen wegen eingetretener Vermögensschäden bzw. a) Vertragsstrafen (z.B. aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 7.3 und 7.4. sowie Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die b) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung der weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Urheberrechtsverletzung. Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall. Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der 7.3.3 Persönlichkeitsrechtsverletzungen Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen. versehentlichen Veröffentlichung von vertraulichen Informationen Dritter über das Internet durch die versicherte Person. 7.2 Serienschaden Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus einer während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages geltend gemachte unberechtigten Veröffentlichung von Bildern Dritter im Internet durch die Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller versicherte Person resultieren. Unberechtigt im Sinne dieser Bedingungen ist die Veröffentlichung, wenn der abgebildete Dritte weder in die a) aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung, welche durch eine Veröffentlichung eingewilligt noch diese nachträglich genehmigt hat. Im oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung übernimmt der Versicherer auch die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf b) aufgrund mehrerer Informationssicherheitsverletzungen, welche durch Unterlassung oder Widerruf vom Versicherungsnehmer begehrt wird. eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurden, sofern diese Informationssicherheitsverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen Kein Versicherungsschutz besteht für sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichen oder zeitlichem Zusammenhang stehen, a) Ansprüche, wenn die versicherte Person die fehlende Berechtigung zu der Veröffentlichung kannte; c) aufgrund einer Cyber-Mobbing-Handlung, welche durch ein minderjähriges Kind einer versicherten Person begangen wurde, b) Vertragsstrafen (z.B. aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) sowie d) aufgrund mehrerer zusammenhängender Cyber-Mobbing- Handlungen, welche durch ein minderjähriges Kind einer versicherten c) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung der Person begangen wurden, sofern diese als ein einheitlicher Mobbing- Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Vorgang zu sehen sind, weil sie miteinander im Zusammenhang stehen, Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall. als ein Schadenfall. 7.3.4 Leistung im Schadenfall Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Geltendmachung der einzelnen Ansprüche als in dem Zeitpunkt Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen bis zu den unter 7.3.1 bis wurde. 7.3.3 genannten Höchstentschädigungsgrenzen pro Versicherungsfall. Aufwendungsersatz für Abwehrkosten, mit Ausnahme der eigenen Kosten 7.3 Informationssicherheitsverletzung des Versicherers sowie nach Fälligkeit der Versicherungsleistung Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den geschuldete Zinsen, ist Teil der Versicherungssumme und wird nach Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Maßgabe dieser Bedingungen auf die Versicherungssumme angerechnet. wegen einer Informationssicherheitsverletzung, die einen Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung Seite 14 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 15] abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch 7.4 Cyber-Mobbing durch im Haushalt lebende minderjährige auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Kinder Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns 7.4.1 Versicherte Ereignisse festgestellt, hat Versicherer den Versicherungsnehmer oder eine Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den mitversicherte Person innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Versicherungsnehmer oder versicherte Personen wegen Schäden, die Dritten freizustellen. einem Dritten durch Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking entstanden sind, das von in Ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Kindern ohne Wissen 7.3.5 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall der haftenden Person(en) begangen worden ist. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte und die darauf befindlichen Daten durch Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) ist das systematische und gezielte Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte Belästigen von Dritten mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel erfolgen. über das Internet durch in Ihrem Haushalt lebende minderjährige Kinder zu verstehen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt 10.3 (Leistungsfreiheit bei Obliegenheiten). Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität von Dritten durch in Ihrem Haushalt lebende minderjährige Kinder zum 7.3.6 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten. Nicht versichert sind Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall. a) Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: 7.4.2 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall aa) Software-Herstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege Eine Leistung erfolgt ausschließlich, wenn bb) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des -Schulung Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde; cc) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, b) der Cyber-Mobbing- oder -Stalking-Angriff ohne Wissen der -wartung, -pflege volljährigen haftenden Person erfolgt ist. dd) Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, 7.4.3 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Host-, Full-Service-Providing Nicht versichert sind ee) Betrieb von Datenbanken. a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in b) Ansprüche, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer diesem Sinne gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. oder eine mitversicherte Person -Stalking-Vorfalls. aa) widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/ b) Haftpflichtansprüche infolge von Cyber-Mobbing- und -Stalking- Datennetze eingreifen (z. B. Hacker- oder Denial-of-Service- Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens/Interesses. Attacken) oder sich Daten widerrechtlich verschaffen; c) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung des Cyber- bb) Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu Mobbings. zerstören oder zu verändern (z.B. Viren, Würmer, Trojaner). d) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander. c) Ansprüche, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bewusst von gesetzlichen oder behördlichen e) Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der minderjährigen Kinder. Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) abweichen oder bewusst sonstige Pflichtverletzungen herbeigeführt f) Haftpflichtansprüche infolge von Cyber-Mobbing- und -Stalking- haben. Vorfällen an Personen aus den USA bzw. Kanada. d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit 8 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Beitragszahlung aa) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten 8.1 Beginn des Versicherungsschutzes elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Spamming), angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder bb) Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich Einmalbeitrags. bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen. 8.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode e) Haftpflichtansprüche von natürlichen oder juristischen Personen aus 8.2.1 Beitragszahlung den USA bzw. Kanada. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge als durchlaufende Zahlungen halbjährlich oder jährlich gezahlt. f) Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder 8.2.2 Versicherungsperiode eine versicherte Person diese Sachen geleast oder geliehen hat. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte g) Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode tretende Ersatzleistung sind nicht Gegenstand der Versicherung. der Vertragsdauer. Seite 15 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 16] 8.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter 8.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Zahlung oder Nichtzahlung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des 8.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- frei. beginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. 8.4.5 Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Vertragsschluss zu zahlen. sofortiger Wirkung kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der nachdem die Zahlung veranlasst ist. Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers hinzuweisen. oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. 8.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats 8.3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 8.3.1 gezahlt, Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. nicht veranlasst ist. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach 8.4.4 bleibt bis zur Zahlung Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die bestehen. Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. 9 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung 8.3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht 9.1 Dauer und Ende des Vertrags rechtzeitig nach 8.3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung 9.1.1 Vertragsdauer verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder abgeschlossen. durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht hat. 9.1.2 Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Nichtzahlung zu vertreten hat. Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. 8.4 Folgebeitrag 9.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr 8.4.1 Fälligkeit Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. jeweils zu Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. 9.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren kann der Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem 8.4.2 Verzug und Schadensersatz Versicherer spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der zugegangen sein. Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. 9.1.5 Wegfall des versicherten Interesses Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des entstandenen Schadens zu verlangen. Interesses Kenntnis erlangt. 8.4.3 Mahnung 9.2 Kündigung nach Versicherungsfall Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax 9.2.1 Kündigungsrecht oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen ab Zugang der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist Zahlungsaufforderung betragen. in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die über die Entschädigung zulässig. rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und 9.2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer Kündigungsrecht) hinweist. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch Seite 16 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 17] bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach 10.2.1 und 10.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm 9.2.3 Kündigung durch Versicherer dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. 10.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 10.3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 10.1 oder 10.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur 10.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das 10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: 10.3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungs- a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich obliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise vereinbarten Sicherheitsvorschriften; leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. Rechtsfolge hingewiesen hat. 10.1.2 Rechtsfolgen 10.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder fristlos kündigen. den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der verletzt hat. Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. 11 Weitere Regelungen 10.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles 11.1 Besonderheiten „Online-Tarif“ Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Dem beantragten Versicherungsschutz liegt der sogenannte „Online- Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Tarif“ zugrunde, daher gilt folgendes: 10.2.1 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung a) Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen ausschließlich per E-Mail übersandt wird und zwar an die E-Mail-Adresse, – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Der Antragssteller dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. b) Ebenso ist der Antragssteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) 10.2.2 zusätzlich zu 10.2.1 gilt: versandt wird. Der Versicherungsnehmer hat 11.2 Erklärung und Anzeigen, Anschriftenänderung a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzu- 11.2.1 Form, zuständige Stelle zeigen; Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich Versicherer erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) der Polizei anzuzeigen; abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der die Direktion des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in abhanden gekommenen Sachen einzureichen; dessen Nachträgen als zuständige bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle Anzeigen bleiben unberührt. oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild 11.2.2 Klagen gegen den Versicherer nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des aufzubewahren; Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, gestatten; seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. Seite 17 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 18] 11.2.3 Klagen gegen Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. 11.3 Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Seite 18 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 19] Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ Besonderheit „Online-Tarif“ Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online- Tarif“ zugrunde liegt, gilt folgendes:  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen Versicherer durch. Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller ausschließlich per E-Mail übersandt wird und zwar an die E-Mail-Adresse,  Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Sie erklären sich Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind. Wechsel des Versicherers Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne  Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären. möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz.  Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei außerordentliches Kündigungsrecht. Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland Versicherungsnehmers. Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Seite 19 von 19 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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