Volltext aufklappen: Bedingungen Internet-Schutzbrief T21, Stand 03/2021
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen
Internet-Schutzbrief
Tarif T21 (Stand März 2021)
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degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.
Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
den Internet-Schutzbrief und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu
gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.
Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.
Ihre
degenia Versicherungsdienst AG
Inhaltsverzeichnis Seite
Produktinformationsblatt zum degenia Internet-Schutzbrief 03-04
Allgemeine Kundeninformationen 05-06
Mitteilung über die Vorvertragliche Anzeigepflicht 07
Internet-Schutzbrief T21 Leistungsübersicht 08
Allgemeine Bedingungen für den Internet-Schutzbrief 09-18
Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 19
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Produktinformationsblatt zum degenia Internet-Schutzbrief
Internet-Schutzbrief
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand März 2021)
Unternehmen: Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG degenia Internet-Schutzbrief
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen einen Internet-Schutzbrief (private Cyber-Versicherung) an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die z.B. im Zusammenhang mit
Onlinebetrug oder Identitätsdatendiebstahl stehen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten für die in den Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
Versicherungsbedingungen beschriebenen Risiken und benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Schäden die im Zusammenhang mit einer beruflichen,
Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten stehen,
ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche Schadensansprüche unter den mitversicherten Personen.
und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, steht Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service- Versicherungssummen.
Notrufnummer zur Verfügung. Eine Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Entschädigung
Der Internet-Schutzbrief umfasst: aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden
den Ersatz für Verluste bei Internet-Ein- und -Verkäufen kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister zum
den Ersatz von Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch Ersatz verpflichtet sind.
die Übernahme der Kosten für Datenrettung
die Organisation und Übernahme der Kosten für
psychologische Beratung nach Cyber-Mobbing oder -Stalking Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst
Versicherungssumme müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
Ihrem Antrag, den Bedingungen oder Ihrem herausgenommen, z.B. alle Schäden:
Versicherungsschein entnehmen. ! aus vorsätzlicher Handlung;
! durch Erdbeben oder Kernenergie;
! die durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B.
Internet, Telekommunikation) verursacht werden.
Wo bin ich versichert?
Der Internet-Schutzbrief gilt weltweit.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an.
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der
degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.
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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme:
Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben.
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Allgemeine Kundeninformationen
Angaben der Gesellschaften Die Anschrift lautet:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot Versicherungsombudsmann e. V.
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot. Postfach 080632, 10006 Berlin
Tel.: +49 (0) 800 - 369 60 00, Fax: 0800/369 90 00
I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
1. Identität des Versicherers:
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
Rechtsform: Aktiengesellschaft bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter
Registernummer: HRB 1585 www.versicherungsombudsmann.de.
St. – Nr. 807/ V90 807 004 611 (VersStG)
811 189 884 (UStG) Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christoph Bohn Rechtsweg zu beschreiten.
Vorstand: Kai Waldmann
Sven Waldschmidt Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Hausanschrift: Alte Leipziger-Platz 1, Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
61440 Oberursel Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
(ladungsfähige Anschrift) Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
– entfällt – 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
(bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
3. Hauptgeschäftstätigkeit geschlossen.
Die Alte Leipziger Versicherungs-AG und Condor Allgemeine
Versicherungs-Aktiengesellschaft sind durch Erlaubnis der zuständigen 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
und Rechtsschutzversicherung berechtigt. Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
4. Aufsichtsbehörde
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 8. Gesamtbeitrag
Bereich Versicherungen Die Höhe des Einzelbeitrages, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag
Graurheindorfer Straße 108 einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
53117 Bonn den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. 9. Zusätzlich anfallende Kosten
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG erhoben.
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
Anschrift: liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
degenia Versicherungsdienst AG 10. Zahlweise
Brückes 63 – 63 A Je nach Vereinbarung wird der Beitrag halbjährlich oder jährlich gezahlt.
55545 Bad Kreuznach Zuschläge für unterjährige Zahlweise können hierbei berechnet werden.
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Erstbeitrag
Vorstand: Halime Koppius Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig,
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 wenn sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Versicherungsscheins erfolgt.
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Folgebeitrag
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
die: Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Zeitraums bewirkt ist.
degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63 – 63 a SEPA-Lastschrift-Mandat
55545 Bad Kreuznach Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart,
gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Versicherungsombudsmann einschalten. Der Risikoträger ist Mitglied im Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
Verein Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an Einziehung nicht widersprechen.
diesem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen.
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11. Gültigkeit Widerrufsfolgen
Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
(Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrages) ist befristet auf längstens entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
worden ist. des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen
wir in diesem Fall einbehalten.
12. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Der uns zustehende Betrag errechnet sich je nach Zahlungsperiode des
Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Beitrags wie folgt:
Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von a) bei vereinbarter jährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage ab
Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/360 des
einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Jahresbeitrags;
Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.
b) bei vereinbarter halbjährlicher Zahlungsperiode: Die Anzahl der Tage
13. Beginn des Versicherungsschutzes ab Vertragsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs multipliziert mit 1/180
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein des Halbjahresbeitrags;
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Basis für die Berechnung ist der in der Versicherungspolice gemäß der
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht vereinbarten Zahlungsperiode ausgewiesene Beitrag.
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich,
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
mationsblatt enthalten. Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu
14. Bindefristen gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen
Monat gebunden. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an - Ende der Widerrufsbelehrung -
Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend 17. Laufzeit des Vertrages
machen. Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Antrag.
16. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
beginnt, nachdem Sie die Versicherungspolice, die jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG) in Verbindung mit den
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie die für 18. Beendigung eines Vertrages
Fernabsatzverträge vorgeschriebenen Informationen und diese Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht, 19. Vertragssprache
bevor die degenia auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche
zusätzlichen Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 BGB (Mittel zur Korrektur von Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
Eingabefehlern, Bestätigung des Antrages) erfüllt hat. Vertragslaufzeit ist deutsch.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63-63a
55545 Bad Kreuznach
Fon: 0671-84003-0
Fax: 0671-84003-29
Mail: info@degenia.de
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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeige verpflichtet.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Anzeigepflicht verletzt wird? Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Ausübung unserer Rechte
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die
hätten. Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
richtig angegebene Umstand Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Stellvertretung durch eine andere Person
entspricht. Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
2. Kündigung Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
kündigen. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
Bedingungen, geschlossen hätten. Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
3. Vertragsänderung Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
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Internet-Schutzbrief T21 Leistungsübersicht
Tarif: Internet-Schutzbrief T21
Versicherte und mitversicherte Personen
Versicherungsnehmer
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte
Kinder
Cyber Eigenschäden
Online-Einkäufe bis 5.000 EUR
Online-Verkäufe bis 5.000 EUR
Identitätsdatendiebstahl (z.B. Phishing oder Pharming) bis 15.000 EUR
Datenrettung bis 2.000 EUR
Wiederbeschaffung beschädigter oder unbrauchbar gewordener Geräte bis 2.000 EUR
Kosten für die Miete eines Ersatzgerätes (ab dem 7. Tag) bis 250 EUR
Cyber Mobbing / Stalking
Organisation einer psychologische Beratung und Kostenübernahme bis 500 EUR
Umzugskosten innerhalb Deutschlands bis 2.000 EUR
Einkommensausfall (z.B. für Termine beim Anwalt oder Polizei) bis zu 3 Tage max. 200 EUR/Tag
Löschung von publizierten Daten bzw. Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten bis 1.000 EUR
Juristische Erstberatung
bei unwissentlichem Dauerschuldverhältnis (z.B. "Abo-Falle") Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr
als Opfer von Cyber-Mobbing oder -Stalking Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr
bei Datenmissbrauch Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr
bei Urheberrechtsverletzungen Honorar nach RVG1, max. 2 Fälle im Jahr
Cyber Haftpflicht-/ Drittschäden (optionaler Baustein)
Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bis 5.000 EUR
Urheberrechtsverletzungen bis 5.000 EUR
Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis 5.000 EUR
Cyber-Mobbing/ -Stalking durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder bis 5.000 EUR
mitversichert
1 RVG= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Internet-Schutzbrief
– Stand 03/2021 –
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Internet-Schutzbrief
1. Vertragsgrundlagen 7. (Optional) Paket Drittschaden
2. Online-Shopping 8. Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit,
3. Identitätsdatendiebstahl Beitragszahlung
4. Datenrettung und Hardwareschutz 9. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung
5. Cyber-Mobbing 10. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
6. Juristische Erstberatung 11. Weitere Regelungen
1 Vertragsgrundlagen während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus
muss der Versicherungsfall während der Dauer des
1.1 Versicherte Personen Versicherungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt
Versichert sind der im Versicherungsschein genannte und reguliert werden können.
Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Familienangehörigen. 1.3 Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Dies gilt nur sofern nach den
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner, eingetragene Ziffern 2 bis 7 nichts anderes geregelt ist.
Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese
mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers 1.4 Allgemeine Ausschlüsse
gemeldet sind. Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden,
die unmittelbar oder mittelbar
Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten
a) durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person
a) leibliche Kinder; vorsätzlich verursacht oder ermöglicht wurden.
b) Adoptivkinder; b) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden.
c) Stief- und Pflegekinder; c) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere
Unruhen verursacht werden.
d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe- oder Lebenspartners. d) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen
feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum
ununterbrochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der
häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Informationstechnik begangen werden.
1.2 Gegenstand der Versicherung e) durch Terrorakte verursacht werden. Terrorakte sind jegliche
Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung
1.2.1 Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet
Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der
mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder
Internet-Schutzbrief-Servicenummer der degenia Versicherungsdienst AG staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung
überlassen. Die Internet-Schutzbrief-Servicenummer steht hierfür unter f) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B. Internet,
der Rufnummer 0671 / 84003 – 189 an allen Tagen des Jahres rund um Telekommunikation, Funk, Energie etc.; Störungen von Serviceleistungen
die Uhr zur Verfügung. des Internetproviders des Versicherungsnehmers) verursacht werden.
1.2.2 Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den g) im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch
Vermögenschaden bzw. die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis freigesetzten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen.
7 und organisiert zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder
Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich 1.5 Ausschluss der Leistung aus besonderen Gründen
genannt ist. Eine Leistung ist ausgeschlossen
Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die a) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene
Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden Dienstleister (z.B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum
(Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Ersatz verpflichtet sind.
Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten.
Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der b) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen,
Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem
Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen. Amt stehen.
1.2.3 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die c) für Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den
Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 7 gegeben sind. Der Versicherungsnehmer und für Ansprüche des Versicherungsnehmers
Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die
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selbst oder einer mitversicherten Person gegen eine mitversicherte 2.1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Person desselben Versicherungsvertrages. Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn
1.6. Begrenzung der Leistung a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 7 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine
jeweils genannten Bestimmungen begrenzt. Unabhängig von den abweichend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z.B. bei
jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Beschädigung oder Falschlieferung),
Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 7 genannten versicherten
Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet. b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit
dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware
1.7. Sonstige Beschränkungen zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur
vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu Lieferung der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen
übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern – aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax),
jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht
ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur
wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den Lieferung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und
darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird
der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person
Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. anschließend vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur
Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen
Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax).
Unternehmen.
2.1.6 Nicht versicherte Online-Einkäufe
2 Online-Shopping
a) Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge
2.1 Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen
aa) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale
2.1.1 Versicherte Online-Einkäufe Zahlungsmittel wie z.B. Kryptowährungen), Sammlermünzen,
Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Edelmetalle, Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere;
Person zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder
ersteigerte Waren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten bb) über Strom, Gas, Wasser;
Kaufpreis pro Bestellung (Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der
Online-Vertragsschluss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags cc) über bereits beim Kauf beschädigte Waren;
stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein
Ratenkauf). dd) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen;
2.1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen ee) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und
Versicherungsschutz besteht für Tiere;
a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die ff) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw.
gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier sittenwidrige Waren und Dienstleistungen;
Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt
wurde. gg) von Industriegütern;
b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. hh) über Grundstücke und Gebäude;
Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte
Dienstleistung nicht erbracht wurde. ii) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser
– oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden;
c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z.B.
bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen jj) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder
von Waren. Urheberrechten;
2.1.3 Leistung im Versicherungsfall kk) im Zusammenhang mit Pornografie;
a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werk- ll) Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb
vertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie
bzw. der Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die
der Lieferung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Überweisung auf ein Konto außerhalb des europäischen
Kaufpreises. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein
Euro erfolgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- und Norwegen) oder der Schweiz vorgenommen wurde.
oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden.
b) Nicht versichert sind zudem
b) Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder
Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen. aa) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten
Vertragsschluss, d.h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung
2.1.4 Entschädigungsgrenzen, Mindestkaufpreis kommt (z.B. Kleinanzeigenportale mit Abholung /Bezahlung der Ware
vor Ort);
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
bb) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der
b) Versicherungsschutz besteht für gekaufte oder ersteigerte Waren und Rechtsverfolgung;
Dienstleistungen ab einem Mindestkaufpreis von 100 EUR.
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cc) Spiel- oder Wettverträge. d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte.
2.2 Versicherungsschutz bei Online-Verkäufen e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem
Konto des Verkäufers erfolgte.
2.2.1 Versicherte Online-Verkäufe
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten 3 Identitätsdatendiebstahl
Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte
Waren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang 3.1 Versicherte Ereignisse
(Online-Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben
der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Versicherungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet
Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf). durch einen Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von
Zahlungsmitteln oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt
2.2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Zugangs- und Identifikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers
mitversicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten oder einer mitversicherten Person weder selbst berechtigt noch vom
getäuscht werden (z.B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person beauftragt oder
und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich bevollmächtigt ist und er diese Daten rechtswidrig nutzt und dem
zur Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person dadurch ein
Identität verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen finanzieller Schaden entsteht.
Dritten zurückerhalten.
Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den
2.2.3 Leistung im Versicherungsfall Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter
anderem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, zum Beispiel wenn:
a) Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte
Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware. a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der
versicherten Personen wie z.B. das Vorgeben einer falschen Identität, an
b) Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Zahlungsmittel- oder Zugangs-/ Identifikationsdaten des Versicherungs-
Waren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt nehmers oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social
mehrerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und Engineering).
gemeinsam versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu
verstehen. b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des
Kreditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters
2.2.4 Entschädigungsgrenzen, Mindestverkaufspreis (z.B. PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten
Person die Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Person auf eine nachgeahmte Webseite umleiten und der
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person hier im Glauben
b) Versicherungsschutz besteht für über das Internet verkaufte oder auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming).
versteigerte Waren ab einem Mindestverkaufspreis von 100 EUR.
c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des
2.2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn sonstiger missbräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel-
oder Zugangs-/ Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder
a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom
gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht
haben, um die fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von autorisierte Zahlungsvorgänge im Internet ausführen.
diesem zurückzuerlangen und
Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder
b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der
betrügerischen Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.
mitversicherte Person erfolgt ist, sowie
3.2 Leistung im Versicherungsfall
c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen Erstattet wird im Versicherungsfall
Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom
Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person
gestellt wird. entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1
Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu
Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einer Höhe von maximal 15.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig
nachträglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch erstattet wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen
den betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame
unverzüglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten. Schadenursache zurückzuführen sind.
2.2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe b) die Kosten zur Sperrung/ Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung
Nicht versichert sind Kaufverträge von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z.B. EC-Karte, Kreditkarte,
Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitäts-
a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog datendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe
von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein
b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Vermögensschaden entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung
Lieferadresse außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU- der Zahlungskarten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar
Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der droht.
Schweiz angegeben hat.
c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen.
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3.3 Besondere Obliegenheiten im Versicherungsfall 4 Datenrettung und Hardwareschutz
Eine Leistung gemäß Ziffer 3.2 erfolgt ausschließlich, wenn
4.1 Versicherte Daten
a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Versichert ist die Wiederherstellung von durch Dritte
missbräuchliche Verfügung unverzüglich ab Kenntnis des
Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person hierüber dem a) beschädigte,
betroffenen Zahlungsdienstleister sowie dem Versicherer melden und
eine Sperrung des betroffenen Kontos/Depots/Zahlungskarte b) zerstörte,
veranlassen.
c) abhanden gekommene oder
b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das
kontoführende Geldinstitut bzw. den anderweitigen (Karten-) d) unzugänglich gemachte
Vertragspartner aufgefordert haben, den Vermögensschaden zu
erstatten, der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine elektronischen Daten, welche sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf
(teilweise oder vollständige) Ablehnung durch das kontoführende elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder
Geldinstitut bzw. durch den anderweitigen (Karten-)Vertragspartner einer mitversicherten Person befunden haben.
erhalten haben und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte
Person dem Versicherer diese Ablehnung sowie eine polizeiliche Anzeige 4.2 Versicherte Ereignisse
gegen den handelnden Dritten vorgelegt haben. Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags
eingetretene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch
c) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ihren
Anspruch gegen das kontoführende Unternehmen des ungerechtfertigt a) Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware (z.B. Viren,
bereicherten Dritten in Höhe der Versicherungsleistung an ihren Trojaner, Würmer) oder
Versicherer abtreten.
b) das böswillige Handeln unbefugter Dritter, wie z.B. Fälle, in denen sich
d) auf den Geräten, die der Versicherungsnehmer oder eine ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder
mitversicherte Person für die Eingabe der Zugangs- und einer mitversicherten Person hackt.
Identifikationsdaten des kontoführenden Geldinstituts bzw. eines
anderweitigen Vertragspartners üblicherweise nutzen eine aktuelle 4.3 Leistung im Versicherungsfall
Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch
upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist. 4.3.1 Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister
und übernimmt die Kosten, die anfallen für
e) die Zugangs- und Identifikationsdaten der Konten des
Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person bei a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-
Geldinstituten bzw. anderweitigen Vertragspartnern vom Attacke.
Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht an Dritte
weitergegeben wurden. Diese Obliegenheit ist nicht verletzt, wenn der b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein
Dritte dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person in entsprechendes Speichermedium
einer für Phishing oder Pharming typischen Weise vorspiegelt, dass es sich
um eine Mail oder die Webseite des Zahlungsdienstleisters handelt. c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts
(Kosten für versicherten Versand).
3.4 Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen
der Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Software bzw. des betroffenen Betriebssystems.
Maßgabe der in 10.1 und 10.3 beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. e) die Wiederbeschaffung beschädigter oder unbrauchbar gewordener
Geräte (Laptop, Notebook, PC, Smartphone oder Tablet) in gleicher Art
3.5 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse und Güte in neuwertigem Zustand (Versicherung zum Neuwert). Eine
Nicht versichert sind Leistung erfolgt nur, sofern die Geräte durch ein versichertes Ereignis
gemäß 4.2 beschädigt oder unbrauchbar wurden und eine
a) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft gemäß 4.3.1 d) technisch
Verkäufen; nicht möglich ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR
begrenzt.
b) Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der
sich nicht im Internet ereignet; f) Kosten für die Miete eines Ersatzgerätes (Laptop, Notebook, PC,
Smartphone oder Tablet), wenn eine durch den Versicherer veranlasste
c) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Untersuchung eines Gerätes nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des
Person vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben; Gerätes abgeschlossen ist. Ab diesem Zeitpunkt werden die Mietkosten
für den darüber hinaus gehenden Zeitraum bis zur Erbringung der
d) Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z.B. geschuldeten Versicherungsleistung gemäß 4.3.1 a) bis e) erstattet. Die
entgangener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung); Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt.
e) Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne
mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen
Kryptowährungen); technisch möglich ist.
f) Missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, 4.4 Entschädigungsgrenze
Depot, Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z.B. PayPal), die Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall
außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten auf 2.000 EUR begrenzt.
sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt
werden.
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4.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg
Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn führte. Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro
Versicherungsfall erstattet.
a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware
installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies 5.3 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall
technisch möglich ist. Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn
b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des
Versicherungsvertrags in Auftrag gegeben wird. Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde.
c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im b) eine (Straf-) Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde
Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person erfolgt ist.
befunden haben.
c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete
4.6. Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Nachweise (z.B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber,
Nicht versichert sind Screenshots, Terminbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den
Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfall erbringt.
a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z.B. für gelöschte
Software, Spiele, Musik, Filme; d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab
erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt.
b) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer
Spielekonsole gespeichert sind; 5.4 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
Nicht versichert sind
c) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person
befindlichen Daten a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach
Versicherungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in
5 Cyber-Mobbing diesem Sinne gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing bzw.
-Stalking-Vorfalls.
5.1 Versicherte Ereignisse
Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte b) Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer
Person, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person mitversicherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert
Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking- wurden.
Vorfall durch Dritte geworden sind.
c) Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des
Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein
ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von
versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel d) Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen
über das Internet durch Dritte zu verstehen. Lebens/Interesses.
Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des 6 Juristische Erstberatung
Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte
zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber 6.1 Versicherte Ereignisse
Dritten. Versichert ist eine juristische Erstberatung, wenn
5.2 Leistung im Versicherungsfall a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person über das
Erstattet werden im Versicherungsfall Internet unwissentlich ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ist, bzw.
ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat (sog. „Abo-Falle“)
a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische und gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die
Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Zahlung der Kosten des Abonnements geltend gemacht werden.
Behandlung der durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten
psychischen Beschwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im
500 EUR erstattet. Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall
durch Dritte geworden sind.
b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür c) persönliche Daten (Texte, Fotos oder Videos) betreffend den
maximal 2.000 EUR erstattet. Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtswidrig im
Internet durch einen Dritten verbreitet wurden.
c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine
mitversicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte d) gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von
Arbeitszeit aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing einem Dritten Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungs-
bzw. -Stalking abzuwenden bzw. abzumildern, z.B. für Termine beim ansprüche wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung unter
Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Verwendung eines vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten
Polizei oder beim Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als Person unterhaltenen Internetzugangs gerichtlich oder außergerichtlich
mitversicherte Person vom Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall in Form einer Abmahnung gem. § 97a UrhG geltend gemacht werden.
betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer.
Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag. 6.2 Leistung im Versicherungsfall
Erstattet werden im Versicherungsfall
d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur
Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte juristische
Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person publizierten Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen und in
persönlichen Daten bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt
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oder Als Informationssicherheitsverletzung im Sinne dieser Bedingungen
gelten:
b) die Kosten für eine juristische Erstberatung durch einen vom
Versicherungsnehmer oder durch eine mitversicherte Person 7.3.1 Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
ausgewählten und in Deutschland zugelassenen und in Deutschland Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus einer nach dem
niedergelassenen Rechtsanwalt. Erstattet werden die Kosten der Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder anderen Regelungen zum
anwaltlichen Erstberatung im Umfang von § 34 Abs. 1 Satz 3 des Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Erhebung, Verarbeitung oder
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bis 190,- EUR netto zuzüglich der Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den
nach dem RVG abrechnungsfähigen Auslagen und Umsatzsteuer. Versicherungsnehmer; dies gilt auch bei einer Verletzung vergleichbarer
ausländischer Rechtsnormen.
Genügt dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person die
Erstberatung nicht, vermittelt der Versicherer auf Verlangen an einen Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall.
Rechtsanwalt zur weiteren Beratung oder Vertretung. Die hierfür
anfallenden Anwaltskosten werden vom Versicherer nicht übernommen. 7.3.2 Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen
Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen die versicherte Person wegen
6.3 Entschädigungsgrenze Schäden, die aus der unerlaubten Nutzung oder Verwertung von
Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser urheberrechtlich geschützten Werken im Internet entstehen. Im Falle
Bestimmung geltend gemacht werden. einer Urheberrechtsverletzung übernimmt der Versicherer auch die
Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf Unterlassung oder
7 (Optional) Paket Drittschadendeckung Widerruf vom Versicherungsnehmer begehrt wird.
7.1 Gegenstand der Versicherung Kein Versicherungsschutz besteht für
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts
der versicherten Personen wegen eingetretener Vermögensschäden bzw. a) Vertragsstrafen (z.B. aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung)
die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 7.3 und 7.4. sowie
Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die b) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung der
weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Urheberrechtsverletzung.
Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden
(Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall.
Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten.
Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der 7.3.3 Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der
Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen. versehentlichen Veröffentlichung von vertraulichen Informationen
Dritter über das Internet durch die versicherte Person.
7.2 Serienschaden
Unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren gelten mehrere Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die aus einer
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages geltend gemachte unberechtigten Veröffentlichung von Bildern Dritter im Internet durch die
Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller versicherte Person resultieren. Unberechtigt im Sinne dieser Bedingungen
ist die Veröffentlichung, wenn der abgebildete Dritte weder in die
a) aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung, welche durch eine Veröffentlichung eingewilligt noch diese nachträglich genehmigt hat. Im
oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung übernimmt der Versicherer
auch die Gebühren einer Abmahnung, mit der ein Anspruch auf
b) aufgrund mehrerer Informationssicherheitsverletzungen, welche durch Unterlassung oder Widerruf vom Versicherungsnehmer begehrt wird.
eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurden, sofern diese
Informationssicherheitsverletzungen demselben Sachverhalt zuzuordnen Kein Versicherungsschutz besteht für
sind und miteinander in rechtlichem, wirtschaftlichen oder zeitlichem
Zusammenhang stehen, a) Ansprüche, wenn die versicherte Person die fehlende Berechtigung zu
der Veröffentlichung kannte;
c) aufgrund einer Cyber-Mobbing-Handlung, welche durch ein
minderjähriges Kind einer versicherten Person begangen wurde, b) Vertragsstrafen (z.B. aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung)
sowie
d) aufgrund mehrerer zusammenhängender Cyber-Mobbing-
Handlungen, welche durch ein minderjähriges Kind einer versicherten c) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung der
Person begangen wurden, sofern diese als ein einheitlicher Mobbing- Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Vorgang zu sehen sind, weil sie miteinander im Zusammenhang stehen,
Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall.
als ein Schadenfall.
7.3.4 Leistung im Schadenfall
Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt der Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die
Geltendmachung der einzelnen Ansprüche als in dem Zeitpunkt Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung
eingetreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch geltend gemacht von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen bis zu den unter 7.3.1 bis
wurde. 7.3.3 genannten Höchstentschädigungsgrenzen pro Versicherungsfall.
Aufwendungsersatz für Abwehrkosten, mit Ausnahme der eigenen Kosten
7.3 Informationssicherheitsverletzung des Versicherers sowie nach Fälligkeit der Versicherungsleistung
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den geschuldete Zinsen, ist Teil der Versicherungssumme und wird nach
Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Maßgabe dieser Bedingungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
wegen einer Informationssicherheitsverletzung, die einen Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund
Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur
Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind.
Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung
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abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch 7.4 Cyber-Mobbing durch im Haushalt lebende minderjährige
auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Kinder
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns 7.4.1 Versicherte Ereignisse
festgestellt, hat Versicherer den Versicherungsnehmer oder eine Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den
mitversicherte Person innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Versicherungsnehmer oder versicherte Personen wegen Schäden, die
Dritten freizustellen. einem Dritten durch Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking entstanden sind,
das von in Ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Kindern ohne Wissen
7.3.5 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall der haftenden Person(en) begangen worden ist.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die
elektronischen Geräte und die darauf befindlichen Daten durch Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen
Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) ist das systematische und gezielte Diffamieren, Bedrohen, Nötigen,
gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder
Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte Belästigen von Dritten mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel
erfolgen. über das Internet durch in Ihrem Haushalt lebende minderjährige Kinder
zu verstehen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt 10.3
(Leistungsfreiheit bei Obliegenheiten). Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität von
Dritten durch in Ihrem Haushalt lebende minderjährige Kinder zum
7.3.6 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten.
Nicht versichert sind
Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 Euro je Schadenfall.
a) Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
7.4.2 Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall
aa) Software-Herstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege Eine Leistung erfolgt ausschließlich, wenn
bb) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des
-Schulung Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde;
cc) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, b) der Cyber-Mobbing- oder -Stalking-Angriff ohne Wissen der
-wartung, -pflege volljährigen haftenden Person erfolgt ist.
dd) Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, 7.4.3 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
Host-, Full-Service-Providing Nicht versichert sind
ee) Betrieb von Datenbanken. a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach
Versicherungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in
b) Ansprüche, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer diesem Sinne gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw.
oder eine mitversicherte Person -Stalking-Vorfalls.
aa) widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/ b) Haftpflichtansprüche infolge von Cyber-Mobbing- und -Stalking-
Datennetze eingreifen (z. B. Hacker- oder Denial-of-Service- Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens/Interesses.
Attacken) oder sich Daten widerrechtlich verschaffen;
c) Bußgelder und Strafen aus der strafrechtlichen Verfolgung des Cyber-
bb) Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu Mobbings.
zerstören oder zu verändern (z.B. Viren, Würmer, Trojaner).
d) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander.
c) Ansprüche, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder
eine mitversicherte Person bewusst von gesetzlichen oder behördlichen e) Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der minderjährigen Kinder.
Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen)
abweichen oder bewusst sonstige Pflichtverletzungen herbeigeführt f) Haftpflichtansprüche infolge von Cyber-Mobbing- und -Stalking-
haben. Vorfällen an Personen aus den USA bzw. Kanada.
d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit 8 Beginn des Versicherungsschutzes, Fälligkeit, Beitragszahlung
aa) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten 8.1 Beginn des Versicherungsschutzes
elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
Spamming), angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder
bb) Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich Einmalbeitrags.
bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt
werden sollen. 8.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
e) Haftpflichtansprüche von natürlichen oder juristischen Personen aus 8.2.1 Beitragszahlung
den USA bzw. Kanada. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge als durchlaufende Zahlungen
halbjährlich oder jährlich gezahlt.
f) Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus
ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder 8.2.2 Versicherungsperiode
eine versicherte Person diese Sachen geleast oder geliehen hat. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die
vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte
g) Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode
tretende Ersatzleistung sind nicht Gegenstand der Versicherung. der Vertragsdauer.
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8.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter 8.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlung oder Nichtzahlung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
8.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- frei.
beginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines
Widerrufrechts. 8.4.5 Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Vertragsschluss zu zahlen. sofortiger Wirkung kündigen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der
nachdem die Zahlung veranlasst ist. Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist.
Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers hinzuweisen.
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. 8.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
8.3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach 8.3.1 gezahlt, Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die
so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
nicht veranlasst ist.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach 8.4.4 bleibt bis zur Zahlung
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die bestehen.
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
9 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
8.3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht 9.1 Dauer und Ende des Vertrags
rechtzeitig nach 8.3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung
des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung 9.1.1 Vertragsdauer
verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder abgeschlossen.
durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht hat. 9.1.2 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der
Nichtzahlung zu vertreten hat. Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
8.4 Folgebeitrag
9.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
8.4.1 Fälligkeit Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
jeweils zu Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen
vereinbarten Zeitpunkt fällig. 9.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren kann der
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder
jedes darauffolgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem
8.4.2 Verzug und Schadensersatz Versicherer spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der zugegangen sein.
Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
verspätete Zahlung zu vertreten hat. 9.1.5 Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
entstandenen Schadens zu verlangen. Interesses Kenntnis erlangt.
8.4.3 Mahnung 9.2 Kündigung nach Versicherungsfall
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax 9.2.1 Kündigungsrecht
oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der
(Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen ab Zugang der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist
Zahlungsaufforderung betragen. in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist
nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die über die Entschädigung zulässig.
rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im
Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und 9.2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigungsrecht) hinweist. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem
Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
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bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem
jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser die
Obliegenheiten nach 10.2.1 und 10.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm
9.2.3 Kündigung durch Versicherer dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang
beim Versicherungsnehmer wirksam. 10.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 10.3.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach
10.1 oder 10.2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
10.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das
10.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat,
sind: 10.3.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des
Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungs-
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich obliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise
vereinbarten Sicherheitsvorschriften; leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese
b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. Rechtsfolge hingewiesen hat.
10.1.2 Rechtsfolgen 10.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob
Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer
Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
fristlos kündigen. den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig
Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der verletzt hat.
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. 11 Weitere Regelungen
10.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles 11.1 Besonderheiten „Online-Tarif“
Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Dem beantragten Versicherungsschutz liegt der sogenannte „Online-
Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Tarif“ zugrunde, daher gilt folgendes:
10.2.1 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung a) Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen
des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller
des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen ausschließlich per E-Mail übersandt wird und zwar an die E-Mail-Adresse,
– ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Der Antragssteller
dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer
nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. b) Ebenso ist der Antragssteller ausdrücklich damit einverstanden, dass
die E-Mail ohne besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.)
10.2.2 zusätzlich zu 10.2.1 gilt: versandt wird.
Der Versicherungsnehmer hat
11.2 Erklärung und Anzeigen, Anschriftenänderung
a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis
erlangt hat, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzu- 11.2.1 Form, zuständige Stelle
zeigen; Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich Versicherer erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
der Polizei anzuzeigen; abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem
Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an
c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der die Direktion des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in
abhanden gekommenen Sachen einzureichen; dessen Nachträgen als zuständige bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle Anzeigen bleiben unberührt.
oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden
sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild 11.2.2 Klagen gegen den Versicherer
nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer
beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des
aufzubewahren; Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen
Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der
e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der
Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner
Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
gestatten; seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung
ihm billigerweise zugemutet werden kann.
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11.2.3 Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach
dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des
Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen
Aufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den
Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
11.3 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
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Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Besonderheit „Online-Tarif“ Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-
Tarif“ zugrunde liegt, gilt folgendes: Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen Versicherer durch.
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller
ausschließlich per E-Mail übersandt wird und zwar an die E-Mail-Adresse, Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Sie erklären sich Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben.
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei
degenia eingegangen sind.
Wechsel des Versicherers
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei
gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die
Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. Der abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei
außerordentliches Kündigungsrecht. Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland Versicherungsnehmers.
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung
eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
werden.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach
ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat
nach ihrem Zugang wirksam.
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