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Württembergische CyberPlus zur: die Bedingungen im Volltext
Zusatzdeckung CyberPlus zur Hausratversicherung mit Kontomissbrauch, Onlinekauf und Onlineverkauf bis 5.000 Euro, Datenrettung, Datenlöschung und Cyber-Mobbing-Hilfe bis je 1.000 Euro, insgesamt 15.000 Euro je Kalenderjahr.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | ja, bis 15.000 € | „Die maximale Entschädigung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt 15.000 EUR.“ | § 6, Seite 3 |
| Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 15.000 € | „Die maximale Entschädigung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt 15.000 EUR.“ | § 6, Seite 3 |
| Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung | nein | „Es gelten die vereinbarten Bestimmungen des Hauptvertrags und der dazu gehörenden Allgemeinen Bedingungen Hausratversicherung (VHB 2025)“ | § 1, Seite 2 |
| Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushalt | ja | „Versichert sind der Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.“ | § 2, Seite 2 |
| Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildung | ja | „sind auch Kinder, die vorübergehend nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen.“ | § 2, Seite 2 |
| Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers) | ja | „Es besteht weltweiter Versicherungsschutz, sofern nicht in § 5 eine andere Regelung besteht.“ | § 3, Seite 2 |
| Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräte | ja | „Computersysteme sind Computer und elektronische Geräte (z. B. Smartphones, Laptops und Tablets).“ | § 4 Nr. 1, Seite 2 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt) | nicht geregelt |
Betrug und Vermögensschäden im Internet
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefert | ja, bis 5.000 € | „die Ware, Tickets, Gutscheine oder Download Codes wurden ihr nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum oder vereinbartem Lieferdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geliefert“ | § 5 Nr. 3 a) aa), Seite 2 |
| Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nicht | ja, bis 5.000 € | „Die versicherte Person hat eine Ware (körperlicher Gegenstand) über das Internet verkauft und wurde dabei von einem Dritten über dessen Identität getäuscht“ | § 5 Nr. 4 a), Seite 2 |
| Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler) | ja, bis 5.000 € | „über das Internet bei einem gewerblichen Händler gekauft“ | § 5 Nr. 3 a), Seite 2 |
| Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankings | ja, bis 15.000 € | „verfügte ein Dritter unberechtigt zur Erlangung eines Vermögensvorteils über eines der folgenden privat genutzten Konten“ | § 5 Nr. 1 a), Seite 2 |
| Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bank | ja | „Entschädigt ein Kreditinstitut den unberechtigt verfügten Betrag, ersetzt der Versicherer den Selbstbehalt, den das Kreditinstitut aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung einbehält.“ | § 5 Nr. 1 c), Seite 2 |
| Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen) | ja, bis 15.000 € | „elektronische Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal, Click&Buy, Giropay, Paydirekt);“ | § 5 Nr. 1 a) bb), Seite 2 |
| Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug) | nicht geregelt | ||
| Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichert | nein | „dem Verlust oder die Beschädigung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins)“ | § 8 Nr. 5 b), Seite 3 |
| Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlen | ja | „Nicht versichert sind Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht oder soweit ein Anspruch gegen ein kontoführendes Kreditinstitut oder einen eingebundenen Dienstleister/Händler“ | § 8 Nr. 8, Seite 3 |
| Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme) | nicht geregelt |
Identitätsmissbrauch
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person) | ja, bis 15.000 € | „Der Versicherer ersetzt den unberechtigt verfügten Betrag oder den Vermögensschaden, der der versicherten Person aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung aus einem Kaufvertrag über eine Ware (körperlicher Gegenstand) entsteht.“ | § 5 Nr. 1 b), Seite 1 |
| Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand) | ja, bis 250 € | „Der Versicherer übernimmt die Kosten, die die Bank oder die zuständige Behörde für eine neue Zahlungskarte oder neue Ausweise in Rechnung stellt, bis insgesamt 250 EUR.“ | § 5 Nr. 2 b), Seite 2 |
| Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehen | nicht geregelt | ||
| Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauch | nicht geregelt | ||
| Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnung | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkonten | nicht geregelt |
Daten und Geräte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftware | ja, bis 1.000 € | „Der Versicherer ersetzt die nachweislich entstandenen, notwendigen Kosten für einen auf Datenrettung spezialisierten Dienstleister“ | § 5 Nr. 5 b), Seite 2 |
| Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation) | nicht geregelt | ||
| Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werden | nicht geregelt | ||
| Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeld | nein | „Keine Entschädigung wird geleistet für Zahlungen von Geld oder Vermögenswerten, die die Versicherten aufgrund der Forderung oder Drohung durch einen Dritten zahlen oder aufwenden.“ | § 8 Nr. 7, Seite 3 |
| Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router) | nicht geregelt | ||
| IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Software | nicht geregelt | ||
| Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgeräte | nicht geregelt |
Cybermobbing und Ruf
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netz | ja, bis 1.000 € | „Der Versicherer ersetzt die nachweislich entstandenen Kosten für eine psychologische Erstberatung bzw. Behandlung“ | § 5 Nr. 7 b), Seite 3 |
| Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internet | ja, bis 1.000 € | „Der Versicherer ersetzt die nachweislich entstandenen, notwendigen Kosten für einen auf Datenlöschung im Internet spezialisierten Dienstleister“ | § 5 Nr. 6 b), Seite 2 |
| Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge) | nicht geregelt | ||
| Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netz | ja | „vermittelt der Versicherer eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt und ersetzt die notwendigen Kosten.“ | § 7, Seite 3 |
| Sextortion und Erpressung mit privaten Bildern | nicht geregelt | ||
| Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle) | nicht geregelt | ||
| Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbing | nicht geregelt | ||
| Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge) | nicht geregelt |
Haftpflicht und Rechtsschutz im Netz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netz | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Dritte | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing) | nicht geregelt | ||
| Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder) | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen | nicht geregelt | ||
| Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehörden | nicht geregelt | ||
| Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragen | ja | „vermittelt der Versicherer eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt und ersetzt die notwendigen Kosten.“ | § 7, Seite 3 |
Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung) | nein | „Nicht versichert sind Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder ermöglicht wurden.“ | § 8 Nr. 1, Seite 3 |
| Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hat | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Geräten | ja | „müssen die internetfähigen Endgeräte mit einer aktuellen Antivirensoftware ausgestattet sein.“ | § 9 Nr. 1, Seite 4 |
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettung | keine | „Eine regelmäßige Datensicherung erhöht die“ | § 5 Nr. 5 b), Seite 3 |
| Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdaten | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Strafanzeige, mit Frist | ja | „den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen;“ | § 9 Nr. 2 a), Seite 4 |
| Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassen | ja | „den Versicherungsfall unverzüglich beim kontoführenden Kreditinstitut oder beim Online-Dienstleister/Händler oder beim Betreiber des Online-Zugangs anzuzeigen;“ | § 9 Nr. 2 b), Seite 3 |
| Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler) | ja | „Nicht versichert sind Schäden, die im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen.“ | § 8 Nr. 10, Seite 3 |
| Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandel | ja | „Verluste im Zusammenhang mit der Vermittlung, des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren, Rohstoffen, Derivaten, Devisen, Anleihen und vergleichbaren Wertanlagen“ | § 8 Nr. 5 a), Seite 3 |
| Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffen | ja | „anderen feindseligen Handlungen (auch Cyberwar), Aufruhr, inneren Unruhen, Terrorakten“ | § 8 Nr. 3, Seite 3 |
| Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste) | ja | „Störungen von Internet-, Kabel-, Funk-, Satellit-, Telekommunikationsverbindungen,“ | § 8 Nr. 4 c), Seite 3 |
| Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt waren | ja | „Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit Mängeln, Fehlern oder Vorkommnissen, die dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits bekannt waren.“ | § 8 Nr. 2, Seite 2 |
Vertrag und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällen | nicht geregelt | ||
| Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck) | nicht geregelt | ||
| Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthalten | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | „Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls“ | § 10 Nr. 2, Seite 3 |
| Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag) | nein | „Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den in diesen Besonderen Bedingungen geregelten Versicherungsschutz in Textform kündigen.“ | § 10 Nr. 1, Seite 4 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen CyberPlus (BB CyberPlus 2025) Fassung: BB CyberPlus 2025, Formular 1552 Stand 01.03.2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Württembergische CyberPlus zur Cyberversicherung privat