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Versicherungsmakler / Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv Erwerbsunfähigkeit

Allianz Erwerbsunfähigkeitsvorsorge: die Bedingungen im Volltext

Erwerbsunfähigkeitsvorsorge als Baustein auf Grundlage der BU-Bedingungen: geleistet wird, wenn voraussichtlich mindestens drei Jahre nicht mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit möglich ist, Krankschreibungsleistungen entfallen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapitalnicht geregelt
Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherungja„Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart“Klausel EV 0025, Seite 1
Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichja„außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben“Klausel EV 0025, Seite 1
Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität)keine„Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten.“Klausel EV 0025, Seite 1
Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden)nicht geregelt
Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft)ja„voraussichtlich mindestens 3 Jahre“Klausel EV 0025, Seite 1
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeitnicht geregelt
Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist)ja„die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt“Klausel EV 0025, Seite 1
Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweisnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutznicht geregelt
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Höchstes Endalter der Leistungsdauernicht geregelt

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rolleja„Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen“Klausel EV 0025, Seite 1
Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente)nicht geregelt
Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildendenicht geregelt
Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlichnicht geregelt
Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände)nicht geregelt

Pflege, Arbeitsunfähigkeit, Krankheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeitnicht geregelt
Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL)nicht geregelt
Leistung bei Demenznicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nein„Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung enthalten, gelten diese nicht.“Klausel EV 0025, Seite 1
Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Einmalzahlung bei schweren Krankheitennicht geregelt
Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeitnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbeträge der Nachversicherungnicht geregelt
Beitragsdynamiknicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption der Laufzeitnicht geregelt
Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfallnicht geregelt
Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistungnicht geregelt
Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätungnicht geregelt
Untersuchung durch Ärzte des Versicherersnicht geregelt
Pflicht zu Behandlung oder Operationnicht geregelt
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherersnicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis möglichnicht geregelt
Nachprüfung: Umfang und Abständenicht geregelt
Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglichnicht geregelt
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und innere Unruhennicht geregelt
Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffennicht geregelt
Ausschluss Terrornicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrtnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennennicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuchnicht geregelt
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftatnicht geregelt

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthaltnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherungja„Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge“Klausel EV 0025, Seite 1

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichertnicht geregelt
Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichertnicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistungnicht geregelt
Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible)nicht geregelt
Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit)nicht geregelt
Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65)nicht geregelt
Leistung als Kapital oder Rentenicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Allianz Erwerbsunfähigkeitsvorsorge Erwerbsunfähigkeit

Volltext aufklappen: Erklärung EV 0025: Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, Begriffe Berufsunfähigkeit ersetzt durch Erwerbsunfähigkeit
[Seite 1] Allianz Lebensversicherungs-AG Deutsche Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Abt. Zeichen Erklärung des Versicherungsnehmers für die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit Bitte stets Antrag/Versicherung Nr. angeben Name der zu versichernden Person Geburtsdatum der zu versichernden Person Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart: Die Begriffe „Berufsunfähigkeitsvorsorge“, „Berufsunfähigkeitsrente“, „Berufsunfähigkeit“ und „berufsunfähig“ werden ersetzt durch „Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, „Erwerbsunfähigkeitsrente“, „Erwerbsunfähigkeit“ und „erwerbsunfähig“. Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge, eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Berufsunfähigkeit oder eine fehlende Berufsunfähigkeit anknüpfen und Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit vereinbart ist, sind bei diesen Regelungen die genannten Begriffe durch einen „Baustein Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, durch eine „Erwerbsunfähigkeits- rente”, eine „Erwerbsunfähigkeit“ oder eine „fehlende Erwerbsunfähigkeit“ zu ersetzen. Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung enthalten, gelten diese nicht. Es ist die Erwerbsunfähigkeitsvorsorge versichert. Leistungen werden erbracht, wenn die versicherte Person erwerbsunfähig ist. Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor? Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. (11V) 0.12.19 Ort / Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers EV---0025Z0 [Seite 2] Allianz Lebensversicherungs-AG Deutsche Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Abt. Zeichen Erklärung des Versicherungsnehmers für die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit Bitte stets angeben Antrag/Versicherung Nr. e n Name der zu versichernden Person d Geburtsdatum der zu versichernden Person n K u Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart: ü r Die Begriffe „Berufsunfähigkeitsvorsorge“, „Berufsunfähigkeitsrente“, „Berufsunfähigkeit“ und „berufsunfähig“ „erwerbsunfähig“. t f werden ersetzt durch „Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, „Erwerbsunfähigkeitsrente“, „Erwerbsunfähigkeit“ und ir f Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge, eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Berufsunfähigkeit oder eine fehlende Berufsunfähigkeit anknüpfen und Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit vereinbart ist, sind bei diesen Regelungen die genannten Begriffe durch einen „Baustein Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, durch eine „Erwerbsunfähigkeits- h rente”, eine „Erwerbsunfähigkeit“ oder eine „fehlende Erwerbsunfähigkeit“ zu ersetzen. s enthalten, gelten diese nicht. c Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung h Es ist die Erwerbsunfähigkeitsvorsorge versichert. Leistungen werden erbracht, wenn die versicherte Person erwerbsunfähig ist. r c Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor? D u Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. (11V) 0.12.19 Ort / Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers EV---0025Z0
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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