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ALTE LEIPZIGER für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk: die Bedingungen im Volltext
Sonderbedingungen K 20.3 für Kfz-Handel und -Handwerk: Haftpflicht, Kasko und Kfz-Unfall für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, eigene nicht zugelassene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge in Obhut, Kasko bis 50.000 EUR je Fahrzeug und 250.000 EUR je Ereignis, Prämie nach Stichtagsverfahren.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Vertragsform
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst) | ja | „Kfz-Handwerksbetriebe sind Unternehmen, in denen Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden.“ | A 1.1.1, Seite 1 |
| Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand) | ja | „Wir berechnen die Prämie nach dem Stichtagsverfahren.“ | D 1.1, Seite 3 |
| Jahresmeldung und Nachabrechnung | ja | „Den Meldebogen reichen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Meldetermin ein.“ | D 1.2, Seite 3 |
| Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertrag | ja | „Alle eigenen Fahrzeuge, die noch auf einen anderen zugelassen sind, die der Versicherungsnehmer aber in unmittelbarem Besitz hat, bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, Abmeldung oder Vornahme eines Händlereintrages, höchstens für die Dauer von 7 Tagen“ | A 3.3, Seite 2 |
| Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgelände | ja, bis zur Versicherungssumme | „Alle eigenen Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, die der Zulassungspflicht unterliegen, aber nicht zugelassen sind“ | A 3.2, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte) | ja | „Für die versicherten Risiken besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Versicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Betriebsstätte“ | A2, Seite 1 |
| Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |
Rote Kennzeichen, Händler- und Probefahrtkennzeichen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf Ihre Veranlassung mit einem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten“ | A 3.1, Seite 2 |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „welche Versicherungssummen und ggf. welche Selbstbeteiligungen vereinbart sind.“ | A4, Seite 2 |
| Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) | ja | „Diese Fahrzeuge dürfen nach §§ 16 und 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit diesen Kennzeichen nur zu Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten im Rahmen Ihrer versicherten Betriebsart eingesetzt werden.“ | A 3.1, Seite 2 |
| Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir gewähren Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz für die unter A 3 beschriebenen Fahrzeuge“ | Teil A, Seite 1 |
| Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichert | ja | „amtlich abgestempelten roten Kennzeichen b) roten Versicherungskennzeichen oder c) Kurzzeitkennzeichen deutlich sichtbar versehen sind.“ | A 3.1, Seite 2 |
| Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitung | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer einer Probefahrt | nicht geregelt | ||
| Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichen | ja | „zu einem Zweck verwenden, der keiner Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt (vgl. A 3.1) entspricht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.“ | B 1.2.3, Seite 3 |
| Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichten | nicht geregelt |
Kundenfahrzeuge in Obhut
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Alle fremden Fahrzeuge, wenn und solange sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen eines Kraftfahrzeughandels- oder eines Kraftfahrzeugwerkstattbetriebes ergibt, in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer von ihm beauftragten oder bei ihm angestellten Person befinden.“ | A 3.4, Seite 2 |
| Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Halle | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Obhut beginnt mit Übernahme des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe an den Kunden.“ | A 1.1.3, Seite 1 |
| Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Obhut besteht auch außerhalb der Betriebsstätte im Zusammenhang mit“ | A 1.1.3, Seite 1 |
| Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsseln | nicht geregelt | ||
| Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Vandalismus an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Höchstentschädigung je Kundenfahrzeug | ja, bis 50.000 € | „für das einzelne Fahrzeug auf 50.000 EUR.“ | A 4.2.3, Seite 2 |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahr | ja, bis 250.000 € | „für das einzelne Schadenereignis auf den Betrag von 250.000 EUR“ | A 4.2.3, Seite 2 |
| Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | „im Rahmen des Hol- und Bringservice durch eigene Mitarbeiter.“ | A 1.1.3, Seite 1 |
| Schäden in der eigenen Waschanlage | nicht geregelt | ||
| Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert) | nicht geregelt |
Betriebs- und Werkstatthaftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt | ||
| Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartung | nicht geregelt | ||
| Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkosten | nicht geregelt | ||
| Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei fremden Fahrzeugen besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Sie und Ihre Betriebsangehörigen für Ansprüche wegen Kosten eines Ersatz- bzw. Mietfahrzeugs, wegen Nutzungs- oder Verdienstausfalls sowie weiterer Sach- und Sachfolgeschäden“ | A 4.2.2, Seite 2 |
| Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider) | nicht geregelt | ||
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz | nicht geregelt | ||
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten | nicht geregelt | ||
| Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betrieb | nicht geregelt | ||
| Umbauten, Tuning und Nachrüstungen | nicht geregelt | ||
| Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kunden | nicht geregelt | ||
| Tankstelle und Ladesäulen | nicht geregelt |
Eigene Fahrzeuge, Lager und Betrieb
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | „Alle eigenen Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, die der Zulassungspflicht unterliegen, aber nicht zugelassen sind“ | A 3.2, Seite 2 |
| Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigelände | nicht geregelt | ||
| Diebstahl vom offenen Freigelände | nicht geregelt | ||
| Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis) | nicht geregelt | ||
| Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtung | nicht geregelt | ||
| Betriebsunterbrechung | nicht geregelt | ||
| Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhänger | ja, bis zur Versicherungssumme | „Fahrzeuge, die auf der Ladefläche von Güterfahrzeugen oder auf Eisenbahnwagen überführt werden.“ | A 5.3.2, Seite 3 |
Selbstbehalt und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung bei Obhutsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung gilt je Schadenereignis und je Fahrzeug.“ | A 4.2.1, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung gilt je Schadenereignis und je Fahrzeug.“ | A 4.2.1, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt | ||
| Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrers | nicht geregelt | ||
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Frist für die Schadenmeldung | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungen | ja | „sowie über die Verwendung auf nicht genehmigten Rennen.“ | B 2.1, Seite 3 |
| Ausnahmen bei Alkohol und Drogen | ja | „Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel“ | B 2.1, Seite 3 |
| Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschäden | nicht geregelt | ||
| Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solcher | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharing | ja | „Schäden an Fahrzeugen, wenn und solange der Versicherungsnehmer die Fahrzeuge mit oder ohne Stellung eines Fahrers in Ausübung eines Vermietgewerbes vermietet.“ | A 5.1.4, Seite 3 |
| Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden) | ja | „Alle fremden Fahrzeuge, die bei Ihnen garagenmäßig untergestellt werden.“ | A 5.1.1, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk (K 20) Fassung: K 20.3, Stand 01.10.2025 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
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