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OCC für Fahrten mit rotem Kennzeichen: die Bedingungen im Volltext

Sonderbedingung für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen für Händler, Hersteller und Werkstätten: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko und Umweltschaden, Kasko höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert und dem Versicherungswert laut Schein.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen und Vertragsform

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst)ja„Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten)“Titel, Seite 1
Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand)nicht geregelt
Jahresmeldung und Nachabrechnungnicht geregelt
Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertragnicht geregelt
Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgeländenicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte)nicht geregelt
Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfristnicht geregelt
Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Rote Kennzeichen, Händler- und Probefahrtkennzeichen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba)ja, bis zur Versicherungssumme„für alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf Ihre Veranlassung hin mit dem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten deutlich sichtbar versehen sind.“A, Seite 1
Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichennicht geregelt
Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten)ja„Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs“A, Seite 1
Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugennicht geregelt
Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichenja, bis zur Versicherungssumme„Kaskoversicherung als Teil- oder Vollkaskoversicherung (A.2 AKB)“A, Seite 1
Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichertnicht geregelt
Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitungnicht geregelt
Höchstdauer einer Probefahrtnicht geregelt
Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichertnicht geregelt
Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichenja„Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Fahrzeuge zu einem anderen Zweck als in § 2 Nr. 23, 24 und 25 der FZV angegeben, genutzt werden.“B.2, Seite 2
Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichtennicht geregelt

Kundenfahrzeuge in Obhut

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko)nicht geregelt
Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Hallenicht geregelt
Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung)nicht geregelt
Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsselnnicht geregelt
Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Vandalismus an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugennicht geregelt
Höchstentschädigung je Kundenfahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens (gemäß A.2.5.1.6 AKB), höchstens jedoch bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert.“B.1.1, Seite 2
Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahrnicht geregelt
Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugennicht geregelt
Schäden in der eigenen Waschanlagenicht geregelt
Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugennicht geregelt
Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert)ja„zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens“B.1.1, Seite 2

Betriebs- und Werkstatthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Betriebshaftpflichtnicht geregelt
Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartungnicht geregelt
Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkostennicht geregelt
Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeugenicht geregelt
Vermögensschädennicht geregelt
Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider)nicht geregelt
Umweltschaden nach Umweltschadensgesetzja, bis zur Versicherungssumme„Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6 AKB)“A, Seite 1
Verlust fremder Schlüssel und Codekartennicht geregelt
Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betriebnicht geregelt
Umbauten, Tuning und Nachrüstungennicht geregelt
Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugennicht geregelt
Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kundennicht geregelt
Tankstelle und Ladesäulennicht geregelt

Eigene Fahrzeuge, Lager und Betrieb

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahlnicht geregelt
Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigeländenicht geregelt
Diebstahl vom offenen Freigeländenicht geregelt
Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeugenicht geregelt
Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis)ja„zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens“B.1.1, Seite 2
Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtungnicht geregelt
Betriebsunterbrechungnicht geregelt
Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhängernicht geregelt

Selbstbehalt und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Obhutsschädennicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichennicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahlnicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflichtnicht geregelt
Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm)nicht geregelt
Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank)nicht geregelt
Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrersnicht geregelt
Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrernicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Frist für die Schadenmeldungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungennicht geregelt
Ausnahmen bei Alkohol und Drogennicht geregelt
Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschädennicht geregelt
Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solchernicht geregelt
Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharingnicht geregelt
Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden)ja„Auch bei längerer Nichtnutzung der Fahrzeuge (z. B. Abstellung über Nacht innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes) besteht Leistungsfreiheit.“B.2, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
OCC Assekuradeur GmbH
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) OCC für Fahrten mit rotem Kennzeichen Kfz-Handel und Handwerk

Volltext aufklappen: Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten)
[Seite 1] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten) Stand 09.2024 Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungs­fahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten) In diesen Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung bezüglich Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten mit roten Kennzeichen sind Sonderregelungen beschrieben, die von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung (AKB, Bestandteil der Kundeninformation der Provinzial Nord Brandkasse AG) abweichen. Sofern hier nichts Abweichendes beschrieben ist, gelten für Ihren Versicherungsvertrag die Regelungen in den AKB. Inhaltsverzeichnis A. Welche Fahrzeuge und Fahrten sind versichert? B. Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug B.1 Welche Bedeutung hat der Versicherungswert? Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? B.2 Was ist nicht versichert? C. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Liebhaberfahrzeug gelten C.1 Schadenfreiheitsrabatt-Sytsem gemäß Abschnitt I der AKB C.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System C.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A. Welche Fahrzeuge und Fahrten sind versichert? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz je nach Inhalt des Vertrages in der • Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1 AKB) • Kaskoversicherung als Teil- oder Vollkaskoversicherung (A.2 AKB) • Kfz-Umweltschadenversicherung (A.6 AKB) für alle versicherungspflichtigen, nicht zugelassenen Fahrzeuge, wenn sie auf Ihre Veranlassung hin mit dem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten deutlich sichtbar versehen sind. • Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV). • Prüfungsfahrten sind Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amt- lich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück (§ 2 Nr. 24 FZV). • Überführungsfahrten sind ausschließlich Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (§ 2 Nr. 25 FZV). Hinweis: Wenn Sie hiergegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, Abschnitt D.1.1.1 (Vereinbarter Verwendungszweck) der AKB und B.2 dieser Sonderbedingungen gelten entsprechend. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit beziehen sich die verwendeten Personenbezeichnungen gleichermaßen auf alle Geschlechteridentitäten.. Provinzial Nord Brandkasse AG Postanschrift: 24097 Kiel Vorstand: Amtsgericht Kiel HRB 5704 Hausanschrift: Sophienblatt 33, 24114 Kiel Dr. Wolfgang Breuer (Vorsitzender), USt.-ID-Nr. DE 134858992 www.provinzial.de Patric Fedlmeier (stv. Vorsitzender), Vers.-St.-Nr. 815 V 908 1002 4314 Sabine Krummenerl, Guido Schaefers, Bankverbindung: Förde Sparkasse Dr. Ulrich Scholten, Dr. Rainer Sommer IBAN DE40 2105 0170 1400 2500 21  Finanzgruppe BIC NOLADE21KIE Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oliver Stolz 01.09.2024 I Seite 1 von 2 179-24_01.08.24 [Seite 2] Sonderbedingung für die Kfz-Versicherung von Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (für Händler, Hersteller und Werkstätten) Stand 09.2024 B. Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug B.1 Welche Bedeutung hat der Versicherungswert? Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Der Versicherungswert ist eine wichtige Grundlage für die Entschädigungsberechnung. B.1.1 Abweichend von A.2.5.8 AKB zahlen wir maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens (gemäß A.2.5.1.6 AKB), höchstens jedoch bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert. Keine Kaufwert- / Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust B.1.2 Die Regelungen zur Kaufwert- und Neupreisentschädigung im Falle eines Totalschadens, einer Zerstörung oder eines Verlustes gemäß A.2.5.1.2a und b der AKB finden keine Anwendung. Kein Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls B.1.3 Einen Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls gemäß A.2.5.1.4 der AKB nehmen wir nicht vor. Keine GAP-Versicherung bei Leasing und kreditfinanzierten Fahrzeugen B.1.4 Die Regelungen zur GAP-Deckung bei Leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen (siehe Abschnitt A.2.5.2 der AKB) finden keine Anwendung. B.2 Was ist nicht versichert? Verstoß gegen den vereinbarten Verwendungszweck Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Fahrzeuge zu einem anderen Zweck als in § 2 Nr. 23, 24 und 25 der FZV ange­geben, genutzt werden. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge mit dem Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen versehen sind. Hinweis: Auch bei längerer Nichtnutzung der Fahrzeuge (z. B. Abstellung über Nacht innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes) besteht Leistungsfreiheit. C. Bestimmungen der AKB, die nicht für Ihr Liebhaberfahrzeug gelten C.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Abschnitt I der AKB C.2 Anhang 1 – Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System C.3 Anhang 5 – Berufsgruppen (Tarifgruppen) 01.09.2024 I Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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