Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Baustein Krankenhaustagegeld KHT02 (Teil A, mit Teilen B und C)
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Inhaltsverzeichnis
Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Die Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung gelten für die Bausteine, die Sie bei uns - Allianz Private Krankenversi-
cherungs-AG - abgeschlossen haben. Die Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als Versicherungsnehmer und unseren Vertrags-
partner. Diese setzen sich aus den Regelungen für den bei uns abgeschlossenen Baustein (Teil A) sowie den Baustein übergreifenden Re-
gelungen in den Teilen B und C zusammen.
Wenn Sie den Baustein im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags oder Kollektivvertrags abgeschlossen haben, gelten zusätzlich die
Besonderen Regelungen für Gruppenversicherung- und Kollektivverträge. Diese finden Sie im Anschluss an die Erläuterung von Fachaus-
drücken.
Wenn Sie mit uns mehrere Verträge unterhalten, können für einzelne Verträge andere Versicherungsbedingungen vereinbart sein. Für diese
Verträge gelten die Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung nicht.
werden. Für unvermeidliche Fachausdrücke finden Sie daher im
Teil A - Leistungsbausteine Anschluss an Ihre Versicherungsbedingungen Erläuterungen.
Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den Bausteinen, Fachausdrücke, die dort erläutert werden, haben wir im Text mit ei-
die Sie bei uns abgeschlossen haben (Ziffer 1 Allgemeine Rege- nem "→" markiert.
lungen zum Baustein, Ziffer 2 Tarifbedingungen und - wenn verein-
bart - Ziffer 3 Sonderbedingungen). Sie erfahren insbesondere, Beispiel: "→Schriftform"
welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leis-
tung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Daneben werden un-
ter anderem die besonderen Verhaltensregeln beschrieben, die in
Bezug auf den jeweiligen Baustein beachtet werden müssen (be-
sondere Obliegenheiten).
Übergreifende Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine
gelten, sowie Regelungen zu den Folgen von Pflicht- und Oblie-
genheitsverletzungen finden Sie in Teil B - Private Krankenversi-
cherung.
Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Private Krankenversicherung
Hier finden Sie die übergreifenden Pflichten und Obliegenheiten,
die für alle Bausteine aus Teil A gelten. Geregelt werden auch die
Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen.
Im Einzelnen befinden sich hier folgende Regelungen:
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht
2. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung
3. Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen
Welche besonderen Obliegenheiten in Bezug auf den jeweiligen
Baustein beachtet werden müssen, finden Sie in Teil A.
Teil C - Allgemeine Regelungen
Private Krankenversicherung
Hier befindet sich die allgemeine Regelung über den Beginn des
Versicherungsschutzes. Sie finden hier außerdem allgemeine Re-
gelungen zur Durchführung Ihres Vertrags.
Im Einzelnen befinden sich hier folgende Regelungen:
1. Beginn des Versicherungsschutzes
2. Versicherung für fremde Rechnung
3. Deutsches Recht
4. Beschwerdemöglichkeiten
5. Zuständiges Gericht
6. Verjährung
7. Aufrechnung
Erläuterung von Fachausdrücken
Wir haben uns bemüht, die Versicherungsbedingungen so ver-
ständlich wie möglich zu formulieren und auf Fachausdrücke so
weit wie möglich zu verzichten. Nicht jeder Fachausdruck kann
durch einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ersetzt
B4-INH-EKZ0 (02) 01.22 - Januar 2022 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 1 von 1
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Im Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung bieten wir Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte
Ereignisse und erbringen, falls vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall zahlen
wir bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld.
Unter Ziffer 1 finden Sie die Allgemeinen Regelungen zum Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung. Diese gelten grundsätzlich unab
hängig vom jeweils gewählten Tarif dieses Bausteins. Wenn eine Regelung nur für bestimmte Tarife dieses Bausteins gilt, haben wir dies im
Text vermerkt. Welche zusätzlichen Regelungen speziell für den vereinbarten Tarif gelten, können Sie den Tarifbedingungen unter Ziffer 2
entnehmen. Sonderbedingungen für einen Tarif dieses Bausteins werden unter Ziffer 3 wiedergegeben, wenn diese mit Ihnen vereinbart
worden sind.
Wenn Sie einen Tarif dieses Bausteins im Rahmen eines →Gruppenversicherungsvertrags oder →Kollektivvertrags abgeschlossen haben,
gelten dafür zusätzlich die Besonderen Regelungen für Gruppenversicherungs- und Kollektivverträge.
1. Allgemeine Regelungen zum Baustein
Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezo
1.1 Regelungen zum Versicherungsfall und genen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse ergeben sich
zum Versicherungsschutz aus den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2).
1.1.3 Welche Wartezeiten müssen verstrichen sein, be
Inhalt dieses Abschnitts:
vor der Versicherungsschutz beginnt?
1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
1.1.2 Woraus ergibt sich der Umfang des Versiche (1) Allgemeine Wartezeit
rungsschutzes? Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt
1.1.3 Welche Wartezeiten müssen verstrichen sein, be • bei Unfällen;
vor der Versicherungsschutz beginnt? • für den Ehegatten einer mindestens seit 3 Monaten →versicher
1.1.4 Unter welchen Voraussetzungen rechnen wir zu ten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb von
Versicherungsbeginn eine Vorversicherungszeit 2 Monaten nach der Eheschließung beantragt wird.
auf die Wartezeiten an?
1.1.5 Für welche Versicherungsfälle, die vor Beginn (2) Besondere Wartezeiten
des Versicherungsschutzes eingetreten sind, Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate und gelten für
leisten wir teilweise? • Entbindung,
1.1.6 In welchen Ländern besteht Versicherungs • Psychotherapie,
schutz? • Zahnbehandlung,
1.1.7 Was gilt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufent • Zahnersatz und
halts in das Ausland? • Kieferorthopädie.
1.1.8 Wann endet der Versicherungsschutz?
Bei Unfällen entfallen die besonderen Wartezeiten.
1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
(3) Beginn der Wartezeiten
(1) Versicherungsfall Die Wartezeiten beginnen mit dem vereinbarten Versicherungsbe
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehand ginn.
lung der →versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
(4) Erlass der Wartezeiten
Als Versicherungsfall gelten auch Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn Sie uns über den
• Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen Gesundheitszustand der zu versichernden Person ein ärztliches
wegen Schwangerschaft und die Entbindung, Zeugnis vorlegen. Dieses muss auf unserem hierfür vorgesehenen
• medizinisch notwendige ambulante Vorsorge-Untersuchungen Formular verfasst sein und uns innerhalb von 14 Tagen vorliegen,
zur Früherkennung von Krankheiten sowie nachdem Sie den Abschluss der Tarife dieses Bausteins für diese
• Tod, soweit hierfür in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) Leis Person beantragt haben. Die Kosten für dieses ärztliche Zeugnis
tungen vereinbart worden sind. müssen Sie tragen. Wenn Sie die Frist nach Satz 2 nicht einhalten,
gilt der Antrag für den Abschluss mit bedingungsgemäßen Warte
(2) Beginn und Ende des Versicherungsfalls zeiten.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet,
wenn die →versicherte Person nach medizinischem Befund nicht (5) Wartezeiten bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
mehr behandlungsbedürftig ist. Wenn die Heilbehandlung auf eine Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich erweitern, gelten
Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden muss, die mit der die Wartezeitenregelungen auch für die Erweiterung.
bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht in
soweit ein neuer Versicherungsfall. (6) Regelungen in den Tarifbedingungen
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) kann geregelt sein, dass
1.1.2 Woraus ergibt sich der Umfang des Versiche die Wartezeiten nicht gelten.
rungsschutzes?
1.1.4 Unter welchen Voraussetzungen rechnen wir zu
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus Versicherungsbeginn eine Vorversicherungszeit
• dem Versicherungsschein, auf die Wartezeiten an?
• den →schriftlichen Vereinbarungen,
• den Versicherungsbedingungen für Ihre private Krankenversi (1) Versicherungszeit aus der gesetzlichen Krankenversiche
cherung (Regelungen für diesen Baustein - Teil A - sowie Bau rung oder Heilfürsorge
stein übergreifende Regelungen in den Teilen B und C), Wir rechnen bei Personen, die
• den gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsrecht und • aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder
• den sonstigen gesetzlichen Vorschriften. • aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heil
fürsorge
ausgeschieden sind (Vorversicherung), die nachweislich dort unun
terbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
des für sie abgeschlossenen Tarifs dieses Bausteins an. Die An • eine besondere Vereinbarung
rechnung erfasst das gesamte zu Versicherungsbeginn vereinbarte festgelegt worden ist, medizinisch zu behandeln und eine Rückrei
Krankenhaustagegeld. se ihre Gesundheit gefährden würde, verlängert sich der Versiche
rungsschutz solange die versicherte Person die Rückreise nicht
Die Anrechnung setzt voraus, dass ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, aber längstens
• der für diese Person abgeschlossene Tarif dieses Bausteins für 2 weitere Monate.
spätestens 2 Monate nach Beendigung der Vorversicherung
• gleichzeitig mit der für diese Person bei uns abgeschlossenen 1.1.7 Was gilt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufent
→substitutiven Krankheitskosten-Versicherung beantragt wor halts in das Ausland?
den ist und
• der beantragte Versicherungsschutz für diese Person im unmit (1) Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts innerhalb der Eu
telbaren Anschluss an die Vorversicherung beginnen soll. ropäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
Wenn die →versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
(2) Versicherungszeit aus einer privaten Krankenversicherung • einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
bei einem anderen Versicherer • einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäi
Wir rechnen bei Personen, die schen Wirtschaftsraum verlegt,
• aus einer →substitutiven Krankheitskosten-Versicherung bei ei bleibt die versicherte Person nach den für sie abgeschlossenen
nem anderen Versicherer und Tarifen dieses Bausteins bei uns versichert. Voraussetzung ist,
• einer dort gleichzeitig unterhaltenen Krankenhaustagegeld-Ver dass sie weiterhin nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) ver
sicherung sicherungsfähig ist. Andernfalls enden insoweit die Tarife dieses
ausgeschieden sind (Vorversicherung), die nachweislich in der Bausteins.
Krankenhaustagegeld-Versicherung ununterbrochen zurückgelegte
Versicherungszeit auf die Wartezeiten des für sie abgeschlosse Wenn die betroffene Person bei uns versichert bleibt, sind wir je
nen Tarifs dieses Bausteins an. Die Anrechnung erfasst das ge doch höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die wir bei
samte zu Versicherungsbeginn vereinbarte Krankenhaustagegeld. einem Aufenthalt in Deutschland erbringen müssten, es sei denn,
in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) ist etwas anderes gere
Die Anrechnung setzt voraus, dass gelt.
• der für diese Person abgeschlossene Tarif dieses Bausteins
spätestens 2 Monate nach Beendigung der Vorversicherung (2) Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ei
• gleichzeitig mit der für diese Person bei uns abgeschlossenen nen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Euro
→substitutiven Krankheitskosten-Versicherung beantragt wor päischen Wirtschaftsraums
den ist und Wenn die →versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
• der beantragte Versicherungsschutz für diese Person im unmit einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäi
telbaren Anschluss an die Vorversicherung beginnen soll. schen Wirtschaftsraums verlegt, enden die für sie abgeschlosse
nen Tarife dieses Bausteins.
1.1.5 Für welche Versicherungsfälle, die vor Beginn
des Versicherungsschutzes eingetreten sind, Die Krankenhaustagegeld-Tarife können jedoch durch gesonderte
leisten wir teilweise? Vereinbarung fortgesetzt werden. In diesem Fall sind wir berech
tigt, einen angemessenen Beitragszuschlag zu verlangen.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes
(siehe Teil C Ziffer 1) eingetreten sind oder unter den Vorausset (3) Vorübergehende Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts
zungen von Teil B Ziffer 2.2 Absatz 1 b) wegen Verzugs mit dem in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Eu
Erstbeitrag vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, leisten ropäischen Wirtschaftsraums
wir grundsätzlich nicht. Im Rahmen dieses Bausteins erbringen wir Wenn die →versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nur
in diesen Fällen jedoch teilweise Leistungen. Dabei gilt Folgendes: vorübergehend in einen Staat außerhalb der Europäischen Union
oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, können Sie ver
(1) Versicherungsfälle, die zwischen dem Abschluss eines Ta langen, dass die für sie abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-
rifs nach diesem Baustein und dem Beginn des Versiche Tarife in Form einer →Anwartschaftsversicherung fortgesetzt wer
rungsschutzes eintreten den.
Bei Versicherungsfällen, die nach Abschluss eines Tarifs dieses
Bausteins aber vor Beginn des Versicherungsschutzes eintreten, 1.1.8 Wann endet der Versicherungsschutz?
leisten wir für den Teil des Versicherungsfalls, der nach Beginn
des Versicherungsschutzes liegt (siehe Teil C Ziffer 1 Absatz 3). Der Versicherungsschutz nach diesem Baustein oder einem Tarif
dieses Bausteins endet für die →versicherte Person - auch für
(2) Versicherungsfälle, die während eines Verzugs mit dem →schwebende Versicherungsfälle - zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Erstbeitrag eintreten Baustein oder der Tarif endet.
Bei Versicherungsfällen, die während eines Verzugs mit dem Erst
beitrag eintreten, leisten wir für den Teil des Versicherungsfalls,
der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt (siehe Teil B Zif
1.2 Fälligkeit und Abrechnung unserer Leis
fer 2.2 Absatz 1 b) Satz 2). tungen und das Recht auf Offenlegung
1.1.6 In welchen Ländern besteht Versicherungs Inhalt dieses Abschnitts:
schutz? 1.2.1 Wann werden unsere Leistungen fällig?
1.2.2 Welcher Nachweis ist erforderlich?
(1) Versicherungsschutz in Europa 1.2.3 An wen können wir die Leistung erbringen?
Versicherungsschutz besteht in allen europäischen Ländern. 1.2.4 Was gilt für Überweisungs- und Übersetzungs
kosten?
(2) Versicherungsschutz außerhalb Europas
1.2.5 Welches Recht auf Offenlegung besteht bei Gut
Der Versicherungsschutz kann durch eine gesonderte Vereinba
achten und Stellungnahmen und wer muss sol
rung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden (siehe aber
che Unterlagen bezahlen?
Ziffer 1.1.7 Absätze 2 und 3).
Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts 1.2.1 Wann werden unsere Leistungen fällig?
im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Ver
(1) Fälligkeit unserer Leistungen
einbarung Versicherungsschutz. Wenn es medizinisch notwendig
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen
ist, die →versicherte Person über den Zeitraum, der durch
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
• die Allgemeinen Regelungen zum Baustein und Tarifbedingun
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dies
gen (Teil A Ziffer 2) oder
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
setzt voraus, dass uns die hierzu erforderlichen Nachweise (siehe 1.3.3 Welche weiteren Obliegenheiten müssen beach
Ziffer 1.2.2) vorliegen. Diese werden unser Eigentum. tet werden?
1.3.4 Wo sind die Rechtsfolgen von Obliegenheitsver
(2) Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung bei Geldleistungen letzungen geregelt?
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach An
zeige des Versicherungsfalls abgeschlossen sind, können Sie Ab 1.3.1 In welchen Fällen ist unsere Einwilligung erfor
schlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraus derlich, wenn für die versicherte Person eine an
sichtlich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch unsere dere Versicherung abgeschlossen oder erhöht
Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist wird?
entsprechend.
Unsere Einwilligung ist erforderlich für
1.2.2 Welcher Nachweis ist erforderlich? • den Neuabschluss einer weiteren Versicherung mit Anspruch
auf Krankenhaustagegeld oder
Wenn Sie Krankenhaustagegeld geltend machen, ist als Nachweis • die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit
im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 eine Bescheinigung über die Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
stationäre Heilbehandlung einzureichen. Die Bescheinigung muss
insbesondere folgende Angaben enthalten: 1.3.2 Welche Obliegenheiten müssen nach Eintritt des
• Name der behandelten Person, Versicherungsfalls beachtet werden?
• Bezeichnung der Krankheit,
• das Datum der Aufnahme und der Entlassung sowie Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen folgende →Obliegen
• Daten eventueller Beurlaubungstage. heiten beachtet werden:
1.2.3 An wen können wir die Leistung erbringen? (1) Erteilung von Auskünften
Sie sind verpflichtet, uns auf unser Verlangen jede Auskunft zu er
Wir leisten an Sie oder denjenigen, der die erforderlichen Nachwei teilen, die erforderlich ist, um festzustellen,
se einreicht. Wenn wir begründete Zweifel an der Legitimation des • ob ein Versicherungsfall vorliegt oder
Überbringers haben, werden wir nur an Sie leisten. • ob wir leistungspflichtig sind und in welchem Umfang wir leis
tungspflichtig sind.
1.2.4 Was gilt für Überweisungs- und Übersetzungs
kosten? (2) Ärztliche Untersuchung
Die →versicherte Person ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen
Die Überweisung der Versicherungsleistungen ist für Sie kosten durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
frei, wenn Sie uns ein Inlandskonto benennen. Die Kosten für
Überweisungen auf Konten im Ausland sowie für die Übersetzung 1.3.3 Welche weiteren Obliegenheiten müssen beach
von Nachweisen können von den Leistungen abgezogen werden. tet werden?
1.2.5 Welches Recht auf Offenlegung besteht bei Gut In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere besonde
achten und Stellungnahmen und wer muss sol re →Obliegenheiten geregelt sein. Übergreifende Obliegenheiten,
che Unterlagen bezahlen? die für alle Bausteine gelten, finden Sie in Teil B.
(1) Recht auf Auskunft und Einsichtnahme (Offenlegung) 1.3.4 Wo sind die Rechtsfolgen von Obliegenheitsver
Wir legen Gutachten und Stellungnahmen (Unterlagen) offen. Die letzungen geregelt?
Offenlegung erfolgt durch Auskunft an und Einsichtnahme durch
die berechtigte Person (siehe dazu Absatz 2). Die Rechtsfolgen einer Verletzung von →Obliegenheiten nach Zif
fern 1.3.1 und 1.3.2 sowie nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer
Die Offenlegung setzt voraus, dass wir die Unterlage eingeholt ha 2) ergeben sich aus Teil B Ziffer 3. Unter den dort genannten Vor
ben, weil wir unsere Leistungspflicht über die Notwendigkeit einer aussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein so
medizinischen Behandlung prüfen. wie ein Kündigungsrecht haben.
(2) Berechtigte Personen
Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer 1.4 Übertragung vertraglicher Ansprüche an
den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih Dritte
rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen.
Können Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Dritte
Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un übertragen werden?
terlage offen:
• der →versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. (1) Unpfändbarkeit von Zahlungsansprüchen
Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind nach Maßga
sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. be der gesetzlichen Vorschriften nicht pfändbar.
• einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt.
(2) Pflicht, uns eine Abtretung anzuzeigen
(3) Unsere Kostentragung Sofern eine Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistun
Wenn wir die Unterlage selbst einholen, tragen wir die Kosten. gen an Dritte erfolgt, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.
Wenn Sie das Gutachten oder die Stellungnahme eingeholt haben,
weil wir das verlangt haben, ersetzen wir Ihnen die dafür entstan Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger uns die
denen Aufwendungen. Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist die Person, die
durch die Abtretung die Forderung auf Versicherungsleistungen er
halten hat. Wir benötigen regelmäßig nicht das Original der Abtre
1.3 Besondere Obliegenheiten tungsurkunde. Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine Kopie,
Zweitschrift, ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
Inhalt dieses Abschnitts:
1.3.1 In welchen Fällen ist unsere Einwilligung erfor Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Alternativen
derlich, wenn für die versicherte Person eine an angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den Abtretungsgläubiger
dere Versicherung abgeschlossen oder erhöht leisten. In diesem Fall können wir die Forderung weiterhin erfüllen,
wird? indem wir an Sie leisten.
1.3.2 Welche Obliegenheiten müssen nach Eintritt des
Versicherungsfalls beachtet werden? Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit oder
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleis 1.5.3 Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächst
tungen an Dritte. höhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die →versicherte Person 16 Jah
1.5 Beitrag und Beitragszahlung re oder 21 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen,
der im Tarif für die nächst höhere Altersstufe vorgesehen ist. In
Inhalt dieses Abschnitts: den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können abweichende Alters
1.5.1 Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag? stufen geregelt sein.
1.5.2 Wie wird der Beitrag berechnet?
1.5.3 Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächst Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den betroffenen Tarif
höhere Altersstufe zahlen? dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.8.3 Ab
1.5.4 In welchen Fällen können wir den Beitrag nur an sätze 1 und 3 kündigen.
teilig verlangen?
1.5.4 In welchen Fällen können wir den Beitrag nur an
1.5.5 Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrück
teilig verlangen?
erstattung?
1.5.6 Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitrags (1) Kindernachversicherung
zahlung? Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder
Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt, können wir für die
1.5.1 Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag? betroffene →versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden
versicherten Tag verlangen.
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gül
tigen Versicherungsschein. (2) Todesfall
Für den Monat, in dem die →versicherte Person an einem Tag
1.5.2 Wie wird der Beitrag berechnet?
stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlan
Die Beiträge werden nach Maßgabe der Vorschriften des Versiche gen.
rungsaufsichtsgesetzes (VAG) und den in unseren →technischen
(3) Vorzeitige Vertragsbeendigung
Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir
(2) Berücksichtigung persönlicher Faktoren bei Änderung der - soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt - nur den Teil
Beiträge des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versi
cherungsschutz bestanden hat.
a) Krankenhaustagegeld-Tarife der Produktgruppe UNI
Wenn Sie bei uns einen Krankenhaustagegeld-Tarif der →Produkt Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Ver
gruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes: letzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn we
gen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versi den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, in dem Ihnen unsere
cherungsschutzes, wird die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
tarifliche Lebensaltersgruppe der →versicherten Person berück
sichtigt. Dabei wird dem →Eintrittsalter der versicherten Person da Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag
durch Rechnung getragen, dass eine →Alterungsrückstellung ge nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Ge
mäß den in unseren →technischen Berechnungsgrundlagen fest schäftsgebühr verlangen.
gelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Bei
(4) Berechnung des Tagesbeitrags
träge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älter
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbei
werdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, so
trags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle
weit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Cent aufgerundet.
b) Sonstige Krankenhaustagegeld-Tarife
1.5.5 Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrück
Wenn Sie bei uns einen Krankenhaustagegeld-Tarif abgeschlos
erstattung?
sen haben, der nicht der →Produktgruppe UNI angehört, gilt für
diesen Tarif Folgendes: (1) Verwendung der angesammelten Beträge
Die in der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstat
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versi
tung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können
cherungsschutzes, wird das Geschlecht und die bei Inkrafttreten
- neben den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere wie folgt ver
der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der →versi
wendet werden:
cherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem →Eintrittsalter der
• als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift),
versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine →Al
• zur Leistungserhöhung,
terungsrückstellung gemäß den in unseren →technischen Berech
• zur Beitragssenkung,
nungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Ei
• als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitrags
ne Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen
erhöhungen oder
wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausge
• in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustab
schlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
deckung).
(3) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge
(2) Entscheidung über die Verwendung
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders ver
Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die
einbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten
(4) Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei Erweiterung Personen entscheidet unser Vorstand.
des Versicherungsschutzes
(3) Zustimmung des Treuhänders
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Ri
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger
siko bei der →versicherten Person vorliegt, können wir für die Er
→Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der →Rückstellung
weiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risiko
für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen.
bewertung maßgeblichen Grundsätzen einen Leistungsausschluss
oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
1.5.6 Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitrags (4) Ihr Kündigungsrecht
zahlung? Wenn wir nach Absatz 1 oder Absatz 2 den Beitrag oder einen ver
einbarten Risikozuschlag erhöhen, haben Sie unter den Vorausset
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bau zungen von Ziffer 1.8.3 Absätze 1 und 4 ein Kündigungsrecht.
steine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflicht
verletzung, finden Sie in Teil B. 1.6.1.2 Unter welchen Voraussetzungen werden bei
sonstigen Tarifen der Beitrag und ein vereinbar
ter Risikozuschlag angepasst?
1.6 Unsere Rechte zur Anpassung von Bei
trag, Risikozuschlag und Versicherungs Wenn Sie bei uns einen Krankenhaustagegeld-Tarif abgeschlos
bedingungen sen haben, der nicht der →Produktgruppe UNI angehört, gilt für
diesen Tarif Folgendes für die Anpassung des Beitrags und eines
vereinbarten Risikozuschlags:
1.6.1 Unser Recht zur Anpassung von Beitrag
und Risikozuschlag (1) Voraussetzungen
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich unsere
Leistungen ändern, zum Beispiel wegen einer häufigeren Inan
Inhalt dieses Abschnitts: spruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender
1.6.1.1 Unter welchen Voraussetzungen werden der Bei Lebenserwartung.
trag und ein vereinbarter Risikozuschlag ange
passt, wenn der Tarif zur Produktgruppe UNI ge Dementsprechend vergleichen wir zumindest jährlich für jeden Ta
hört? rif die erforderlichen mit den in den →technischen Berechnungs
1.6.1.2 Unter welchen Voraussetzungen werden bei grundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahr
sonstigen Tarifen der Beitrag und ein vereinbar scheinlichkeiten. Wenn die Gegenüberstellung zu den Versiche
ter Risikozuschlag angepasst? rungsleistungen für eine →Beobachtungseinheit eines Tarifs eine
Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, werden alle Beiträge
1.6.1.1 Unter welchen Voraussetzungen werden der Bei dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erfor
trag und ein vereinbarter Risikozuschlag ange derlich, mit Zustimmung des →Treuhänders angepasst. Bei einer
passt, wenn der Tarif zur Produktgruppe UNI ge Abweichung von mehr als 5 Prozent können alle Beiträge dieser
hört? Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erforderlich,
mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. Wenn die
Wenn Sie bei uns einen Krankenhaustagegeld-Tarif der →Produkt Gegenüberstellung zu den Sterbewahrscheinlichkeiten für eine Be
gruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes obachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5
für die Anpassung des Beitrags und eines vereinbarten Risikozu Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit
schlags: von uns überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders ange
passt.
(1) Anpassung bei Änderung der Versicherungsleistungen
Wenn sich die Versicherungsleistungen verändern, passen wir den Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozu
Beitrag während der Vertragslaufzeit an. Für die Anpassung müs schlag entsprechend geändert werden.
sen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsver
tragsgesetz (VVG) erfüllt sein. (2) Wirksamwerden einer Beitragsanpassung oder Änderung
eines Risikozuschlags
Die Anpassung erfolgt für jede →Beobachtungseinheit eines Tarifs Wir werden Sie in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) über eine
getrennt. Kinder und Jugendliche sind zu einer Beobachtungsein Beitragsanpassung sowie eine Änderung eines vereinbarten Risi
heit zusammengefasst. Für die Anpassung muss die Gegenüber kozuschlags informieren. Sie werden zu Beginn des zweiten Mo
stellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleis nats wirksam, der auf diese Information folgt.
tungen eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
(3) Ihr Kündigungsrecht
Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozu Wenn wir nach Absatz 1 den Beitrag oder einen vereinbarten Risi
schlag entsprechend angepasst werden. kozuschlag erhöhen, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bau
steins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.8.3 Absätze 1 und 4
(2) Anpassung bei Änderung der Sterbewahrscheinlichkeiten kündigen.
Wenn sich die Sterbewahrscheinlichkeiten verändern, passen wir
den Beitrag während der Vertragslaufzeit an. Für die Anpassung
müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungs 1.6.2 Unser Recht zur Anpassung der Versi
vertragsgesetz (VVG) erfüllt sein. cherungsbedingungen
Die Anpassung erfolgt für jede →Beobachtungseinheit eines Tarifs
Unter welchen Voraussetzungen können wir die Versiche
getrennt. Kinder und Jugendliche sind zu einer Beobachtungsein
rungsbedingungen ändern?
heit zusammengefasst. Für die Anpassung muss die Gegenüber
stellung der erforderlichen und der kalkulierten Sterbewahrschein (1) Anpassung mit Zustimmung des Treuhänders
lichkeiten eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben. Die Versicherungsbedingungen einschließlich der zugehörigen
Preis- und Leistungsverzeichnisse können nach § 203 Absatz 3
Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozu
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit Zustimmung eines unab
schlag entsprechend angepasst werden.
hängigen →Treuhänders angepasst werden.
(3) Wirksamwerden einer Anpassung von Beitrag und Risiko
(2) Ersetzen der Versicherungsbedingungen
zuschlag
Die Versicherungsbedingungen einschließlich der zugehörigen
Wir werden Sie in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) über
Preis- und Leistungsverzeichnisse können nach § 203 Absatz 4 in
• die Anpassung des Beitrags und eines vereinbarten Risikozu
Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durch
schlags sowie
neue Regelungen ersetzt werden.
• die für die Anpassung maßgeblichen Gründe
informieren. Die Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Mo (3) Wirksamwerden der Änderungen
nats wirksam, der auf diese Information folgt. Wir werden Sie über eine Anpassung nach Absatz 1 in Textform
(zum Beispiel Brief, E-Mail) informieren. Die Anpassung wird zu
Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf diese Information
folgt.
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
Wir werden Sie über eine Ersetzung nach Absatz 2 ebenfalls in 1.8.1 Welche Vertragsdauer ist vereinbart?
Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) informieren. Die Ersetzung
wird 2 Wochen nach dieser Information wirksam. (1) Mindestversicherungsdauer
Es gilt eine →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjah
(4) Ihr Kündigungsrecht ren. Wir rechnen bei einem Tarifwechsel die Dauer eines zuvor un
Wenn wir nach Absatz 1 unsere Leistungen mindern, können Sie terhaltenen Tarifs mit gleichartigem Versicherungsschutz auf die
den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen Mindestversicherungsdauer an.
von Ziffer 1.8.3 Absätze 1 und 4 kündigen.
(2) Beendigung nach Zeitablauf
Die Tarife dieses Bausteins enden grundsätzlich nicht durch Zeit
1.7 Ihre Rechte zum Tarifwechsel und zur ablauf. Etwas anderes gilt, wenn eine Höchstversicherungsdauer
Kindernachversicherung oder sonstige Befristung in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2)
geregelt ist.
Inhalt dieses Abschnitts:
1.8.2 Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
1.7.1 Welchen Anspruch auf Tarifwechsel haben Sie?
1.7.2 Welche Besonderheiten gelten für die Nachversi Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versi
cherung von Kindern? cherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Ka
lenderjahrs. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem
1.7.1 Welchen Anspruch auf Tarifwechsel haben Sie? jeweiligen Kalenderjahr.
Sie sind berechtigt, den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleich 1.8.3 Unter welchen Voraussetzungen können Sie kün
artigem Versicherungsschutz nach den Voraussetzungen und mit digen oder die Aufhebung verlangen?
den Rechtsfolgen des § 204 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Versiche
rungsvertragsgesetz (VVG) zu verlangen. (1) Allgemeine Voraussetzungen
Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 4 sowie das
1.7.2 Welche Besonderheiten gelten für die Nachversi Aufhebungsverlangen nach Absatz 5 bedarf der Textform (zum
cherung von Kindern? Beispiel Brief, E-Mail).
(1) Nachversicherung von leiblichen Kindern Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau
Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leis steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi
tungsausschlüsse und ohne Wartezeiten, wenn gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver
• ein Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt
versichert war und haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab
• die Versicherung für das Neugeborene spätestens 2 Monate satz 5 verlangen.
nach der Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt angemeldet
wird. (2) Ordentliche Kündigung
Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungs
Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder jahrs, frühestens zum Ablauf der nach Ziffer 1.8.1 Absatz 1 verein
umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. barten Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren, mit
einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf ein
Wenn die Versicherung des Neugeborenen nach den Sätzen 1 und
zelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins be
2 erfolgt, besteht ab Geburt Versicherungsschutz nach den für das
schränkt werden.
Neugeborene abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarifen
auch für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Geburts (3) Vertraglich geregelte Beitragsänderungen
schäden oder angeborener Krankheiten. Wenn eine vertragliche Regelung dazu führt, dass sich der Beitrag
erhöht, weil
(2) Nachversicherung von Adoptivkindern
• ein bestimmtes Alter erreicht worden ist oder andere in der Re
Wir versichern Adoptivkinder, die zum Zeitpunkt der Adoption noch
gelung genannte Voraussetzungen eingetreten sind und nun
minderjährig sind, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezei
mehr ein Beitrag zu zahlen ist, der sich aus diesem Alter oder
ten, wenn
der entsprechenden Altersgruppe ergibt, oder
• ein Elternteil am Tag der Adoption mindestens 3 Monate bei uns
• der Beitrag unter Berücksichtigung einer →Alterungsrückstel
versichert war und
lung berechnet wird,
• die Versicherung für das Adoptivkind spätestens 2 Monate nach
können Sie alle bei uns für die betroffene →versicherte Person ab
der Adoption rückwirkend zum Tag der Adoption angemeldet
geschlossenen Tarife innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten
wird.
der Änderung rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündi
gen.
Der Versicherungsschutz des Adoptivkindes darf nicht höher oder
umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. Für ein er
(4) Erhöhung von Beitrag oder Risikozuschlag sowie Minde
höhtes Risiko können wir nach unseren für die Risikobewertung
rung unserer Leistungen
maßgeblichen Grundsätzen einen angemessenen Risikozuschlag
Wenn wir den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag
in Höhe von bis zu 100 Prozent des zu zahlenden Beitrags verlan
nach Ziffer 1.6.1 oder nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2)
gen.
erhöhen, können Sie für die betroffene →versicherte Person den
von der Erhöhung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem Zeit
1.8 Beendigung des Bausteins punkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu muss
uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Än
derungsmitteilung vorliegen.
Inhalt dieses Abschnitts:
1.8.1 Welche Vertragsdauer ist vereinbart? Wenn wir unsere Leistungen nach Ziffer 1.6.2 Absatz 1 vermin
1.8.2 Wie wird das Versicherungsjahr berechnet? dern, können Sie für die betroffene versicherte Person den von der
1.8.3 Unter welchen Voraussetzungen können Sie kün Leistungsminderung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem
digen oder die Aufhebung verlangen? Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu
1.8.4 Unter welchen Voraussetzungen können wir kün muss uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang
digen? der Änderungsmitteilung vorliegen.
1.8.5 Wann endet der Baustein im Todesfall?
(5) Anspruch auf Aufhebung
Wenn wir die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für
einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins er
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Allgemeine Regelungen zum Baustein
klären, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang unserer Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die →Versi
darauf gerichteten Erklärung die Aufhebung aller bei uns abge cherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) er
schlossenen Verträge zum Ende des Monats verlangen, in dem Ih füllt sein.
nen unsere Erklärung zugegangen ist, bei Kündigung zu dem Zeit
punkt, in dem diese wirksam wird. (3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des →Versicherungsneh
1.8.4 Unter welchen Voraussetzungen können wir kün mers endet, haben die →versicherten Personen das Recht, die für
digen? sie abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarife unter Benen
nung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fort
(1) Ordentliches Kündigungsrecht setzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisheri
Unser ordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der gen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versi
Tarif dieses Bausteins neben einem bei uns als →substitutive cherungsnehmers erklärt werden.
Krankheitskosten-Versicherung abgeschlossenen Tarif besteht.
Wenn die Voraussetzung nach Satz 1 nicht erfüllt ist, können wir
Tarife dieses Bausteins mit einer Frist von 3 Monaten
• zum Ablauf der nach Ziffer 1.8.1 Absatz 1 vereinbarten Mindest
versicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren oder
• zum Ende des dritten Versicherungsjahrs
kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder
nachträgliche Erhöhungen des Krankenhaustagegelds beschränkt
werden.
(2) Außerordentliches Kündigungsrecht
Die gesetzlichen Vorschriften über das außerordentliche Kündi
gungsrecht bleiben unberührt. Die Kündigung kann auf einzelne
→versicherte Personen, Tarife dieses Bausteins oder nachträgli
che Erhöhungen des Krankenhaustagegelds beschränkt werden.
1.8.5 Wann endet der Baustein im Todesfall?
Der Baustein endet mit Ablauf des Tages, an dem der →Versiche
rungsnehmer stirbt. Beim Tod der →versicherten Person enden die
für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins mit Ablauf des
Tages, an dem sie stirbt.
1.9 Fortsetzung des Bausteins
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder kön
nen Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
a) Fortsetzung der Krankenhaustagegeld-Tarife
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für
einzelne →versicherte Personen kündigen, haben die versicherten
Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankenhausta
gegeld-Tarife unter Benennung des künftigen →Versicherungsneh
mers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten
nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versiche
rungsnehmers erklärt werden.
b) Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für
eine →versicherte Person kündigen, steht sowohl Ihnen als auch
der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Kranken
haustagegeld-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind,
nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) in Form einer →Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung
muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt wer
den.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetra
genen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte
kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortset
zen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen
Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspart
nerschaft.
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Tarifbedingungen - Tarif Krankenhaustagegeld (KHT02)
2. Tarifbedingungen
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen
und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Be-
sonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankenhaustagegeld-Versiche-
rung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Außerdem gelten für diesen Tarif die Besonderen Regelungen zum Gruppenversicherungsvertrag.
Tarif Krankenhaustagegeld (KHT02) - Gruppenversicherung
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung KHT02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI.
gen von Ziffer 2.2.1 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behand-
2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- lungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben haben.
ten Person
(2) Ausnahmen vom Zusageerfordernis
2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Vom Zusageerfordernis nach Absatz 1 gelten folgende Ausnah-
Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- men:
mefähigkeit)?
a) Notfallbehandlung oder stationäre Operation
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren Auf das Erfordernis unserer vorherigen →schriftlichen Leistungszu-
ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt. sage berufen wir uns nicht, soweit eine sofortige stationäre Heilbe-
handlung der →versicherten Person wegen eines Notfalls (zum
2.1.2 Welche Bedeutung hat die Zugehörigkeit zum Beispiel akut lebensbedrohender Zustand) - auch bei Notfalleinwei-
versicherbaren Personenkreis? sung - medizinisch notwendig ist.
Die →versicherte Person muss zu dem versicherbaren Personen- Unsere vorherige schriftliche Leistungszusage ist auch nicht erfor-
kreis nach dem →Gruppenversicherungsvertrag gehören. Bei derlich, wenn die versicherte Person medizinisch notwendig statio-
Wegfall dieser Eigenschaft enden die für sie abgeschlossenen Ta- när operiert werden muss.
rife nach den Besonderen Regelungen zum Gruppenversiche-
rungsvertrag. b) Akute Behandlung während des Aufenthalts
Auf das Erfordernis unserer vorherigen →schriftlichen Leistungszu-
sage berufen wir uns auch nicht, soweit eine sofortige stationäre
2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- Heilbehandlung der →versicherten Person wegen einer akuten Er-
tungsumfang krankung medizinisch notwendig ist, die während des Aufenthalts
in dem Krankenhaus nach Absatz 1 eintritt und nicht mit dem ur-
sprünglichen Behandlungszweck zusammenhängt.
Inhalt dieses Abschnitts:
2.2.1 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver-
c) Einziges geeignetes Krankenhaus in der Nähe zum Wohn-
sicherte Person wählen (Grundsatz)?
sitz
2.2.2 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht
Außerdem berufen wir uns auf das Erfordernis unserer vorherigen
von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab?
→schriftlichen Leistungszusage nicht, wenn das Krankenhaus
2.2.3 Welche Leistungen beinhaltet der Tarif?
nach Absatz 1 das einzige geeignete Krankenhaus mit Versor-
2.2.4 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt
gungsauftrag für die akute stationäre Heilbehandlung im Umkreis
im außereuropäischen Ausland?
von 20 Kilometern vom Wohnsitz der →versicherten Person ist.
2.2.5 Unter welchen Voraussetzungen entfallen die
Wartezeiten? d) Tuberkulose-Erkrankungen
Bei Tuberkulose-Erkrankungen (Tbc-Erkrankungen) leisten wir im
2.2.1 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- vertraglichen Umfang auch bei stationärer Behandlung in Tuberku-
sicherte Person wählen (Grundsatz)? lose-Heilstätten und Tuberkulose-Sanatorien.
Wenn nicht unsere vorherige →schriftliche Zusage nach Ziffer 2.2.3 Welche Leistungen beinhaltet der Tarif?
2.2.2 erforderlich ist, hat die →versicherte Person folgende Kran-
kenhauswahl. (1) Vollstationäre Heilbehandlung
Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir für jeden Tag ei-
Wenn eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, ner medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung ohne
kann die →versicherte Person unter allen öffentlichen und privaten Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung.
Krankenhäusern frei wählen, die
• unter ständiger eigener ärztlicher Leitung stehen, Bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Sa-
• über ausreichende eigene diagnostische und therapeutische nitätsbereich der Bundeswehr zahlen wir aber nur die Hälfte des
Möglichkeiten verfügen und versicherten Krankenhaustagegelds.
• Krankengeschichten führen.
Es besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld
Als Krankenhäuser nach Satz 2 gelten auch Bundeswehr-Kranken- • für Tage vollständiger Abwesenheit aus dem Krankenhaus oder,
häuser. • wenn sich die stationäre Behandlung auf weniger als 24 Stun-
den je Tag erstreckt (teilstationäre Behandlung).
2.2.2 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht
von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? (2) Vollstationäre Entbindung
Das versicherte Krankenhaustagegeld zahlen wir auch bei vollsta-
(1) Zusageerfordernis tionärer Entbindung im Krankenhaus oder Entbindungsheim.
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran-
kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch-
führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun-
B4U182700Z0 (02) 01.21 - Januar 2021 Allianz Private Krankenversicherungs-AG Seite 1 von 2
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Teil A - Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung
Tarifbedingungen - Tarif Krankenhaustagegeld (KHT02)
2.2.4 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt
im außereuropäischen Ausland? 2.4 Besondere Regelung zur Beitragsanpas-
sung
Abweichend von Ziffer 1.1.6 Absatz 2 Satz 2 der Allgemeinen Re-
gelungen zum Baustein besteht während eines vorübergehenden In welchen zusätzlichen Fällen werden der Beitrag und ein Ri-
Aufenthalts im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz sikozuschlag angepasst?
nach diesem Tarif für insgesamt 2 Monate. Die Möglichkeit nach
Ziffer 1.1.6 Absatz 2 Satz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Eine Beitragsanpassung nach Ziffer 1.6.1.1 der Allgemeinen Rege-
Baustein, eine darüber hinausgehende Vereinbarung über die Aus- lungen zum Baustein erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungs-
dehnung des Versicherungsschutzes zu treffen, gilt unverändert. jahren, in denen wir zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.8.4
der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt sind.
2.2.5 Unter welchen Voraussetzungen entfallen die
Wartezeiten?
Die Wartezeiten nach Ziffer 1.1.3 Absätze 1 und 2 der Allgemeinen
Regelungen zum Baustein entfallen, wenn für die →versicherte
Person gleichzeitig mit dem Abschluss dieses Tarifs eine →substi-
tutive Krankheitskosten-Versicherung bei uns abgeschlossen wird.
Sie müssen hierzu keinen Antrag auf Erlass der Wartezeiten nach
Ziffer 1.1.3 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein
stellen.
2.3 Leistungsausschlüsse und Leistungsein-
schränkungen
2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus-
geschlossen?
Wir leisten nicht für
a) stationäre Behandlung wegen Krankheiten, Krankheitsfolgen
oder Unfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden
sind.
Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb
Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird
und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver-
lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist.
Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen
nach Satz 1.
b) stationäre Behandlung wegen Krankheiten, Krankheitsfolgen
oder Unfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wor-
den sind.
c) stationäre Behandlung wegen Krankheiten und Unfälle, die die
→versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat,
einschließlich deren Folgen.
d) stationäre Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und
in Krankenhäusern, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund
vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt vor-
aus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leis-
tungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern im Zeitpunkt der Be-
nachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leis-
tungspflicht für den Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichti-
gung.
e) stationäre Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungs-
kuren.
f) eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unter-
bringung.
g) stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
h) stationäre Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabi-
litationsträger.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen
auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
Wir können unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag
herabsetzen, wenn die Dauer einer stationären Heilbehandlung
das medizinisch notwendige Maß übersteigt.
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
- Private Krankenversicherung
Teil B - Pflichten für alle Bausteine - Private Krankenversicherung
Hier finden Sie die übergreifenden Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine aus Teil A gelten. Geregelt werden auch die Folgen
von Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen.
Welche besonderen Obliegenheiten in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachtet werden müssen, finden Sie in Teil A.
Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie uns innerhalb von 2
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht Monaten nach Ihrer Kündigungserklärung nachweisen, dass die
versicherte Person bei dem neuen Versicherer ohne Unterbre
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? chung versichert ist. Wenn der Zeitpunkt, zu dem Sie die Kündi
gung ausgesprochen haben, mehr als 2 Monate nach Ihrer Kündi
(1) Anzeigepflicht gungserklärung liegt, müssen Sie den Nachweis bis zu diesem
Zeitpunkt erbringen.
a) Gegenstand der Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih (4) Erweiterung des Versicherungsschutzes
nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko
gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei prüfung erforderlich ist.
dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
schließen, erheblich sind. (5) Formerfordernisse
Unsere Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfech
Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen tung oder Vertragsänderung bedarf der →Schriftform. Die Aus
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor übung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform
Vertragsannahme in Textform stellen. nicht.
b) Zurechnung der Kenntnis Dritter Personen Ihre Kündigungserklärung nach Absatz 3 bedarf der Textform (zum
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um Beispiel Brief, E-Mail).
ständen für Sie beantwortet, werden Ihnen Kenntnis und Arglist
dieser Person zugerechnet.
2. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei
(2) Nachteilige Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung tragszahlung
a) Unsere Rechte bei Anzeigepflichtverletzung
Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich aus Inhalt dieses Abschnitts:
§§ 19 bis 22 und §§ 194 Absatz 1 Satz 3, 206 Absatz 1 Satz 1 Ver 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach
sicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Vor ten?
aussetzungen können wir 2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht recht
• vom Vertrag zurücktreten, zeitig zahlen?
• von unserer Leistungspflicht frei sein, 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht recht
• den Vertrag kündigen, zeitig zahlen?
• den Vertrag ändern oder 2.4 Welche Besonderheiten gelten bei einer der Erfül
• den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. lung der Pflicht zur Versicherung dienenden
Krankheitskosten-Versicherung?
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän
derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach
lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin ten?
gewiesen haben.
(1) Zahlungsperiode
b) Frist für die Ausübung unserer Rechte Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Mo
Wenn seit dem Abschluss des Vertrags mehr als 3 Jahre verstri natsbeiträge zahlen.
chen sind, erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
und zur Vertragsänderung. Das gilt nicht, wenn wir von einer An (2) Fälligkeit der Versicherungsbeiträge
zeigepflichtverletzung durch einen Versicherungsfall Kenntnis er
langt haben, der vor Ablauf dieser Frist eingetreten ist. Die Frist a) Erster Beitrag
nach Satz 1 beträgt 10 Jahre, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu
oder arglistig verletzt worden ist. zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass die Versicherung
erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt
Unser Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erlischt, fällig.
wenn seit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung 10 Jahre verstrichen
sind. b) Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fällig, wenn nichts
(3) Ihr Kündigungsrecht bei Vertragsänderung anderes vereinbart ist.
Wenn wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
mehr als 10 Prozent erhöhen oder die Gefahrabsicherung für einen (3) Rechtzeitigkeit der Zahlung
nicht angezeigten Umstand ausschließen, können Sie den Vertrag Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver
nach Maßgabe von § 19 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetz züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht.
(VVG) kündigen.
Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen
Bei einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfüllung der wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig,
Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsver wenn
tragsgesetz (VVG) dient, setzt die Kündigung voraus, dass für die • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und
→versicherte Person bei einem anderen Versicherer ein neuer • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider
Vertrag abgeschlossen wird, der den Anforderungen an die Pflicht spricht.
zur Versicherung genügt.
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie
dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
- Private Krankenversicherung
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung
form (zum Beispiel Brief, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert haben. von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und
• wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge
(4) Besondere Pflicht bei Zahlung im Lastschriftverfahren wiesen haben.
Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen
wird (Lastschriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschrift (4) Unser Kündigungsrecht bei erfolglosem Fristablauf
mandat erteilt werden. Wir können verlangen, dass dieses in Text Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit
form (zum Beispiel Brief, E-Mail) erteilt wird. Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver
trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset
(5) Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens bei fehlge zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts
schlagenem Einzug folge hingewiesen haben.
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie
dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.
dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Bei
folgen. trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, wird die Kündigung dann
automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung aus
(6) Übermittlungsrisiko drücklich hinweisen.
Die Übermittlung des Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kos
ten. (5) Fortbestand des Vertrags, wenn Sie den angemahnten Be
trag nachzahlen
2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht recht Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort,
zeitig zahlen? wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach
zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die
(1) Gefährdung des Versicherungsschutzes Kündung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit
Ablauf der Zahlungsfrist.
a) Beginn des Versicherungsschutzes
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist
Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein Versiche
rungsschutz.
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer
2.1 Absatz 2 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz frühes 2.4 Welche Besonderheiten gelten bei einer der Erfül
tens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. lung der Pflicht zur Versicherung dienenden
Krankheitskosten-Versicherung?
b) Leistungsfreiheit
Wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen und auch bis zum (1) Erste Mahnung bei Beitragsrückstand
Eintritt eines Versicherungsfalls nicht gezahlt haben, sind wir für Wenn Sie bei einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfül
diesen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, es sei lung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Absatz 3 Versicherungs
denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung unverschuldet un vertragsgesetz - VVG) dient, einen Beitragsrückstand in Höhe von
terblieben ist. 2 Monatsbeiträgen haben, gilt Folgendes:
• Sie erhalten auf Ihre Kosten eine Mahnung.
Wir leisten jedoch zumindest für einen Teil des Versicherungsfalls, • Für jeden angefangenen Monat des Rückstands sind ein Säum
wenn dies in den Allgemeinen Regelungen zum Baustein (Ziffer 1) niszuschlag von einem Prozent des Beitragsrückstands sowie
oder in den Tarifbedingungen (Ziffer 2) in Teil A geregelt ist. Mahnkosten zu zahlen.
Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir (2) Zweite Mahnung bei Zahlungsrückstand
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, E- Wir mahnen Sie ein zweites Mal, wenn der Zahlungsrückstand
Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein (Beitragsrückstand und offene Säumniszuschläge) 2 Monate nach
auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags hingewiesen Zugang unserer Mahnung noch höher ist als der Beitragsanteil für
haben. einen Monat. Dabei weisen wir auf das mögliche Ruhen des Ver
trags hin.
(2) Unser Rücktrittsrecht
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir (3) Ruhen des Vertrags bei Zahlungsrückstand
vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt Wenn ein Monat, nachdem Sie unsere zweite Mahnung erhalten
haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachwei haben, weiterhin ein Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand und of
sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. fene Säumniszuschläge) besteht, gilt Folgendes:
2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht recht • Der Vertrag ruht ab dem ersten Tag des nachfolgenden Monats.
zeitig zahlen? • Solange der Vertrag ruht, gilt die →versicherte Person als im
Notlagentarif nach § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
(1) Verzug
versichert. Es gelten insoweit die Allgemeinen Versicherungsbe
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer
dingungen für den Notlagentarif (AVB/NLT) in der jeweils gelten
2.1 Absatz 2 b) zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsauffor
den Fassung.
derung in Verzug, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu
vertreten. Wir sind berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, Dies setzt voraus, dass der Zahlungsrückstand nach Satz 1 höher
der uns durch den Verzug entstanden ist. ist als der Beitragsanteil für einen Monat. Wenn das nicht der Fall
ist, ruht der Vertrag nicht und er gilt unverändert fort.
(2) Fristsetzung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir (4) Kein Ruhen bei Schuldenausgleich oder Hilfebedürftigkeit
Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) eine Das Ruhen des Vertrags tritt nicht ein oder endet,
Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragen • wenn Sie alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens
muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück entfallenden Beitragsanteile einschließlich Säumniszuschläge
ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und und Beitreibungskosten gezahlt haben oder
die Rechtsfolgen angeben, die nach den Absätzen 3 bis 5 mit dem • wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder des Zwölften
Fristablauf verbunden sind. Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) sind oder wer
den oder
(3) Kein Versicherungsschutz bei erfolglosem Fristablauf
Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs
frist eintreten, besteht kein Versicherungsschutz, wenn
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
- Private Krankenversicherung
• für die →versicherte Person, wenn diese hilfebedürftig im Sinne Die Kündigung ist ausgeschlossen,
des Zweiten oder des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II • wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
oder SGB XII) ist oder wird. vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist oder
• wenn es sich um eine Krankheitskosten-Versicherung handelt,
Sie müssen uns die Hilfebedürftigkeit durch eine Bescheinigung die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz
des zuständigen Trägers nach dem Zweiten oder dem Zwölften 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient.
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) nachweisen. Wir
können in angemessenen Abständen verlangen, dass Sie uns eine 3.2 Wie werden Ihnen die Kenntnis und das Verhalten
neue Bescheinigung vorlegen. der versicherten Person zugerechnet?
(5) Fortsetzung der Versicherung nach dem Ruhen des Ver Die Kenntnis und das Verhalten der →versicherten Person stehen
trags Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Die →Obliegenheiten
Wenn das Ruhen des Vertrags nach Absatz 4 nicht eingetreten ist, müssen deshalb nicht nur von Ihnen erfüllt werden, sondern auch
gilt er unverändert fort. Wenn aber das Ruhen des Vertrags einge von der versicherten Person.
treten ist und es später nach Absatz 4 durch Ausgleich der Schul
den oder wegen Hilfebedürftigkeit endet, gilt Folgendes:
• Der Vertrag wird in dem Tarif fortgesetzt, in dem die →versicher
te Person vor Eintritt des Ruhens versichert gewesen ist.
• Wenn das Ruhen durch den Ausgleich der Schulden endet, er
folgt diese Fortsetzung zum Beginn des zweiten Monats, der auf
das Ende des Ruhens folgt. Wenn das Ruhen wegen ihrer Hilfe
bedürftigkeit endet, erfolgt die Fortsetzung ab dem Eintritt der
Hilfebedürftigkeit.
• In beiden Fällen stellen wir die versicherte Person so, wie sie
vor der Versicherung im Notlagentarif nach § 153 Versiche
rungsaufsichtsgesetz (VAG) gestanden hat. Das gilt nicht für die
Anteile der →Alterungsrückstellung, die während der Ruhenszeit
verbraucht worden sind.
• Beitragsanpassungen und Änderungen der Versicherungsbedin
gungen, die wir während des Ruhens des Vertrags vorgenom
men haben, gelten ab dem Tag der Fortsetzung.
3. Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzun
gen
Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverlet
zungen?
3.2 Wie werden Ihnen die Kenntnis und das Verhalten
der versicherten Person zugerechnet?
3.1 Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverlet
zungen?
(1) Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine →Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen,
dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzel
nen gilt:
• Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht
leistungspflichtig.
• Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir
berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung
richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gege
benenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn
Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kür
zen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir
insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die
Verletzung der Obliegenheit
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs
falls
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs
pflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig
verletzt haben.
(2) Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine →Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die
Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir
zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Rechten den Vertrag frist
los kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Mo
nats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, er
klären.
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Teil C - Allgemeine Regelungen
- Private Krankenversicherung
Teil C - Allgemeine Regelungen - Private Krankenversicherung
Hier befindet sich die allgemeine Regelung über den Beginn des Versicherungsschutzes. Sie finden hier außerdem allgemeine Regelungen
zur Durchführung Ihres Vertrags.
1. Beginn des Versicherungsschutzes 3. Deutsches Recht
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?
(1) Grundsatz Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt,
wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil B Ziffer
2.1 Absatz 2 a) zahlen. 4. Beschwerdemöglichkeiten
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, beginnt der Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den
Beitrag zahlen (siehe Teil B Ziffer 2.2 Absatz 1). Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkei
ten zur Verfügung:
(2) Wartezeiten
Wenn Wartezeiten vereinbart sind, beginnt der Versicherungs (1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
schutz erst mit deren Ablauf. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an
uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten fin
(3) Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes den Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ih
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes re Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
eingetreten sind, leisten wir nicht.
(2) Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pfle
Wir leisten jedoch für den Teil des Versicherungsfalls, der nach geversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes liegt, wenn dies in den Allge Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim
meinen Regelungen zum Baustein (Ziffer 1) oder in den Tarifbedin Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
gungen (Ziffer 2) in Teil A geregelt ist. durchzuführen (Anschrift: Postfach 06 02 22,10052 Berlin,
Website: www.pkv-ombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeile
(4) Erweiterung des Versicherungsschutzes gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. An den Ombuds
Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich erweitern, gelten mann können sich Versicherungsnehmer und Versicherte mit Be
die Absätze 1 bis 3 auch für diese Erweiterung des Versicherungs schwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer
schutzes. oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusam
menhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet
2. Versicherung für fremde Rechnung in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
(1) Rechte aus dem Vertrag Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für einen anderen (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,
schließen (Versicherung für fremde Rechnung), können aus E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer
schließlich Sie als →Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Vertrag ausüben. Dies gilt auch dann, wenn die →versicherte Per
son den Versicherungsschein besitzt. (4) Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Mög
(2) Leistungsempfänger lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Grundsätzlich sind allein Sie berechtigt, die Versicherungsleistung
in Empfang zu nehmen.
5. Zuständiges Gericht
Sie können jedoch die →versicherte Person uns gegenüber in
Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) als empfangsberechtigt für Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden?
die Versicherungsleistungen benennen. In diesem Fall ist allein die
versicherte Person berechtigt, ihre Versicherungsleistung in Emp (1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen
fang zu nehmen. Sie können die Empfangsberechtigung widerruf Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche
lich oder unwiderruflich erteilen. rungsvermittlung bei dem Gericht Klage erheben, das für unseren
Geschäftssitz oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren Ver
(3) Kenntnis und Verhalten der versicherten Person trag verwaltet.
Die Kenntnis und das Verhalten der →versicherten Person stehen
Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten gleich. Das bedeutet beispiels Alternativ können Sie bei dem Gericht Klage erheben, in dessen
weise, dass die →Obliegenheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls
sind, sondern auch von der versicherten Person. kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wenn der →Versicherungsnehmer eine juristische Person (zum
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es nicht an, wenn Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH) oder eine partei
• der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder fähige Personengesellschaft (zum Beispiel eine Offene Handelsge
• es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu be sellschaft oder eine Kommanditgesellschaft) ist, bestimmt sich das
nachrichtigen. zuständige deutsche Gericht nach seinem Geschäftssitz.
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es dagegen an, Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die
• wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag der versicherten Person ge nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können, können
schlossen und Sie auch dort Klage erheben.
• uns bei Abschluss des Vertrags nicht darüber informiert haben.
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Teil C - Allgemeine Regelungen
- Private Krankenversicherung
(2) Zuständiges Gericht für unsere Klagen
Wir können aus dem Versicherungsvertrag bei dem Gericht Klage
erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben. Wenn der →Versicherungsnehmer eine juristi
sche Person (zum Beispiel eine Aktiengesellschaft oder eine
GmbH) oder eine parteifähige Personengesellschaft (zum Beispiel
eine Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesell
schaft) ist, bestimmt sich das zuständige deutsche Gericht nach
seinem Geschäftssitz.
Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch
Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei
dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie
derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Dies gilt ent
sprechend, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person
oder eine parteifähige Personengesellschaft ist und sein Ge
schäftssitz unbekannt ist.
(3) Versicherungsnehmer außerhalb der Europäischen Ge
meinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäi
schen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verle
gen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versiche
rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei
dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
(4) Schädigendes Ereignis im Ausland
Wenn Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland haben und ein
versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt, können
Klagen in diesem Zusammenhang ausschließlich vor einem deut
schen Gericht erhoben werden.
Wenn Sie im Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, ge
wöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland ha
ben, ergeben sich die zuständigen deutschen Gerichte aus den
Absätzen 1 und 2.
Wenn Sie im Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, ge
wöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz nicht in Deutschland
haben, können Klagen bei dem Gericht erhoben werden, das für
unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Wenn nach dem Gesetz weitere deutsche Gerichtsstände be
stehen, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden kön
nen, können Sie auch dort Klage erheben.
6. Verjährung
Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche nach dem Ge
setz?
(1) Verjährungsfrist und maßgebliche gesetzliche Regelungen
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß § 195 Bürgerli
ches Gesetzbuch (BGB) in 3 Jahren. Einzelheiten zu Beginn, Dau
er und Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bür
gerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
(2) Hemmung der Verjährung während unserer Leistungsprü
fung
Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet wurde,
ist dessen Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ih
nen oder dem Anspruchsteller unsere Entscheidung in Textform
(zum Beispiel Brief, E-Mail) zugeht.
7. Aufrechnung
Was gilt bei Aufrechnung uns gegenüber?
Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Erläuterung von Fachausdrücken
Erläuterung von Fachausdrücken
Hier erläutern wir Ihnen Fachausdrücke, die wir in den Versicherungsbedingungen für die Private Krankenversicherung verwenden. Mögli
cherweise sind nicht alle erläuterten Fachausdrücke in Ihren Versicherungsbedingungen enthalten.
Alterungsrückstellung. besondere welche speziellen Konditionen gelten oder zu welchen
Die Bildung einer Alterungsrückstellung ist gesetzlich geregelt. Sie Bedingungen weitere Personen (zum Beispiel Familienangehörige)
beruht auf dem Gedanken, dass die Risikobeiträge mit zunehmen versichert werden können.
dem Alter wegen der erhöhten Krankheitsanfälligkeit eigentlich
kontinuierlich steigen müssten. Um das zu vermeiden, werden die Krankengeld.
Beiträge - soweit Ihr Baustein die Bildung einer Alterungsrückstel Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung als Ersatz für
lung vorsieht - in den ersten Jahren höher als der aktuelle Risiko einen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Sie steht gesetzlich
beitrag kalkuliert (Ansparphase). Dieser sogenannte Sparbeitrag Versicherten nach den gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen
führt im wesentlichen zur Bildung einer Alterungsrückstellung. In Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu.
dem Umfang, in dem eine Alterungsrückstellung in der Ansparpha
se angesammelt worden ist, wird in den späteren Jahren, in denen Mindestversicherungsdauer.
der Beitrag geringer als der erforderliche Risikobeitrag ist, der Während dieser Zeit ist für beide Vertragsparteien eine ordentliche
Fehlbetrag aus der Alterungsrückstellung genommen (Entsparpha Kündigung vertraglich ausgeschlossen.
se). In diesem Umfang sind somit Beitragserhöhungen wegen des
Älterwerdens der versicherten Person ausgeschlossen. Obliegenheit.
Es handelt sich um eine verhaltensbezogene Pflicht des Versicher
Anwartschaftsversicherung. ten, die vertraglich zwischen uns und Ihnen vereinbart wird. Bei ei
Sie kann für bestimmte Lebensumstände abgeschlossen werden ner Verletzung dieser Pflicht treten nachteilige Folgen ein, die an §
und ermöglicht die Umstellung des Versicherungsschutzes auf den 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anknüpfen und in den Ver
vereinbarten Tarif nach den vertraglichen Vereinbarungen; unter sicherungsbedingungen beschrieben sind.
anderem bei fristgerechtem Antrag ohne erneute Risikoprüfung.
Die Anwartschaftsversicherung ist beitragspflichtig. Während der Produktgruppe UNI.
Anwartschaftsversicherung besteht jedoch kein Anspruch auf Ver Zur Produktgruppe UNI gehören Tarife, bei denen die Berücksichti
sicherungsleistungen. gung des Geschlechts bei der Beitragsberechnung nicht zu unter
schiedlichen Beiträgen und Leistungen führt. Wenn der Tarif zur
Beobachtungseinheit. Produktgruppe UNI gehört, haben wir dies in den Tarifbedingungen
Das ist ein gesetzlicher Begriff. Er ist maßgeblich für die Beitrags (Teil A Ziffer 2) ausdrücklich angegeben.
kalkulation. Was als Beobachtungseinheit anzusehen ist, richtet
sich nach Risikogesichtspunkten und ist in unseren technischen Für Tarife der Produktgruppe UNI gelten außerdem teilweise ande
Berechnungsgrundlagen festgelegt. re vertragliche Regelungen als für die sonstigen Tarife. Auch dies
haben wir in den Versicherungsbedingungen entsprechend kennt
Card für Privatversicherte ("AllianzCard"). lich gemacht.
Sie ist ein Krankenhausausweis, den wir unseren Kunden mit stän
digem Wohnsitz in Deutschland - abhängig vom vereinbarten Ver Risikoprüfung.
sicherungsschutz - aushändigen. Die "AllianzCard" enthält eine Sie dient vor allem einer realistischen Einschätzung des zu versi
prozentuale Leistungszusage für stationäre Heilbehandlung und chernden Risikos. Es werden die Umstände geprüft, die nach un
hat im ambulanten Bereich eine reine Ausweisfunktion. Wenn das seren Erkenntnissen für die Übernahme und finanzielle Bewertung
Krankenhaus an dem Direktabrechnungsverfahren teilnimmt, rech des Risikos maßgeblich sind.
nen wir die Unterkunftskosten unmittelbar mit dem Rechnungsstel
Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung.
ler ab. Legen Sie dazu einfach Ihre "AllianzCard" im Krankenhaus
Von den erwirtschafteten Überschüssen aus dem Versicherungs
vor. Das Direktabrechnungsverfahren erfasst nicht die Erstattung
geschäft wird ein Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
von Rechnungen für behandelnde Ärzte. Reichen Sie uns diese
(RfB) zugeführt. Daraus werden nach den gesetzlichen Vorschrif
gesondert zur Regulierung ein.
ten Gelder entnommen und als erfolgsabhängige Beitragsrück
Eintrittsalter. erstattung an die Kunden gezahlt (unser Bonus-Programm). In den
Das Eintrittsalter bezeichnet das erreichte Lebensalter der versi Versicherungsbedingungen und dem Merkblatt zur erfolgsabhängi
cherten Person bei Eintritt in den jeweiligen Tarif. Anhand dieses gen Beitragsrückerstattung sind die Voraussetzungen für die Zah
Alters wird der Beitrag kalkuliert. lungen geregelt.
Gruppenversicherungsvertrag. Schriftform.
Ein Vertrag, den wir mit einem Unternehmen oder einer Organisati Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unter
on (zum Beispiel Verband, Vereinigung, Gesellschaft) abgeschlos zeichnete Erklärung erforderlich ist. Für die Unterzeichnung ist die
sen haben. Der Gruppenversicherungsvertrag regelt unter ande Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig.
rem, wer versichert werden kann (zum Beispiel Mitarbeiter eines Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit.
Unternehmens, Mitglieder eines Vereins), und die besonderen Ver
schriftlich.
tragsinhalte, insbesondere welche speziellen Konditionen gelten
Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauer
oder zu welchen Bedingungen weitere Personen (zum Beispiel Fa
haften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben
milienangehörige) versichert werden können.
sein. Hierfür kommen zum Beispiel Brief oder E-Mail in Betracht.
Karenzzeit. Es müssen die Person des Erklärenden genannt und der Ab
Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen der ersten schluss der Erklärung erkennbar gemacht sein.
ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dem tariflich vor
schwebender Versicherungsfall.
gesehenen Leistungsbeginn. Während der Karenzzeit besteht kein
Der Versicherungsfall ist je Baustein in den Allgemeinen Regelun
Anspruch auf Leistungen.
gen oder in den Tarifbedingungen vertraglich vereinbart. Ein
Kollektivvertrag. schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Versicherungs
Ein Vertrag, den wir mit einem Unternehmen oder einer Organisati fall eingetreten, aber noch nicht beendet ist.
on (zum Beispiel Verband, Vereinigung, Gesellschaft) abgeschlos
substitutiv.
sen haben. Der Kollektivvertrag regelt unter anderem, wer versi
Eine Krankenversicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzli
chert werden kann (zum Beispiel Mitarbeiter eines Unternehmens,
chen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder
Mitglieder eines Vereins), und die besonderen Vertragsinhalte, ins
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Erläuterung von Fachausdrücken
Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (§ 195 Absatz 1 Versi
cherungsvertragsgesetz - VVG).
technische Berechnungsgrundlagen.
Ein Sammelbegriff für die Gesamtheit aller Unterlagen und Daten,
die wir der Beitragskalkulation zugrunde legen.
Treuhänder.
Die Einbindung eines Treuhänders ist gesetzlich vorgeschrieben.
Besondere Bedeutung haben Treuhänder, wenn es um eine erfor
derliche Vertragsänderung (wie die Anpassung von Versicherungs
bedingungen oder Beiträgen) geht. Zum Treuhänder kann nur be
stellt werden, wer fachlich geeignet und vom Versicherungsunter
nehmen unabhängig ist. Der Treuhänder ist gegenüber der Auf
sichtsbehörde benannt.
Übertragungswert.
Die Höhe der Alterungsrückstellung, die bei einem Versicherungs
wechsel in der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung nach
gesetzlichen Vorschriften vom bisherigen Krankenversicherer auf
den neu gewählten Versicherer übertragen werden kann.
versicherte Person.
Die Person, die vereinbarungsgemäß unmittelbar unter den Versi
cherungsschutz des Versicherungsvertrags fällt. Sie wird im Versi
cherungsschein angegeben.
Versicherungsfähigkeit.
Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen
gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person
während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu,
dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei
ben kann.
Versicherungsnehmer.
Unser Partner des Versicherungsvertrags. Die Versicherungsbe
dingungen wenden sich deshalb an den Versicherungsnehmer.
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