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Versicherungsmakler / Krankenhaustagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankenhaustagegeld

BarmeniaGothaer Barmenia Tarif VS 1 und VS 2 Vs 2: die Bedingungen im Volltext

Barmenia Tarif VS 2 für Zweibettzimmer und Chefarzt bei stationärer Behandlung von gesetzlich Versicherten, mit Krankenhaustagegeld als Ersatz, wenn die Wahlleistung nicht berechnet wird.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis 16 €„15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß Ziffer 1.13 a)“Ziffer 1.23, Seite 2
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)nicht geregelt
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsnicht geregelt
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)nicht geregelt
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tagenicht geregelt
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)nicht geregelt
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungja„nicht gesondert berechnet, so wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt“Ziffer 1.23, Seite 2
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägernicht geregelt
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz“Ziffer 1.11, Seite 2
Stationäre Behandlung wegen Unfallja„Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz“Ziffer 1.11, Seite 2
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)nicht geregelt
Stationäre Entbindungja„Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungsschutz“Ziffer 1.11, Seite 2
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)nein„Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise) Behandlung im Krankenhaus.“Ziffer 1.23, Seite 2
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsaufenthaltenicht geregelt
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)nicht geregelt
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusagenicht geregelt
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallnicht geregelt
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)nicht geregelt
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)ja„im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz“Ziffer 4.11, Seite 2

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)ja, bis 16 €„15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß Ziffer 1.13 a)“Ziffer 1.23, Seite 2
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)nicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)ja„Für Psychotherapie beträgt die besondere Wartezeit sechs Monate.“Ziffer 4.15, Seite 2
Wegfall der Wartezeit bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnkeine„wird auch für solche Versicherungsfälle geleistet, die vor Beginn des Versicherungsschutzes bzw. des erhöhten oder erweiterten Versicherungsschutzes eingetreten sind und noch andauern“Ziffer 4.12, Seite 2
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugnicht geregelt
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)nicht geregelt
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalterja„Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter.“Ziffer 2.2, Seite 2
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Altersnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)nicht geregelt
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnja„Leistungen ein Selbstbehalt von 15,00 EUR je Tag“Ziffer 1.23, Seite 2
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) BarmeniaGothaer Barmenia Tarif VS 1 und VS 2 Vs 2 Krankenhaustagegeld

Volltext aufklappen: Tarif VS (Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Einbett- oder Zweibettzimmer), Teil III AVB
[Seite 1] Krankheitskosten- versicherung Barmenia Krankenversicherung AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Tarif VS 1 Inhaltsübersicht Seite für stationäre Heilbehandlung im Einbettzimmer 1. Leistungen 1.1 Erstattungsfähige Aufwendungen 2 Tarif VS 2 1.2 Höhe der Leistungen 2 für stationäre Heilbehandlung im Zweibettzimmer 2. Beiträge 2 2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge 2 Stand 01.01.2011 2.2 Aufnahmehöchstalter 2 Auszug aus dem Tarif VS für Personen, die der ge- 4. Änderung und Ergänzung der Musterbedin- setzlichen Krankenversicherung angehören. Auf gungen (MB/KK 09) und der Allgemeinen Wunsch erhalten Sie die vollständigen Bedingungen. Tarifbedingungen (TB/KK 11) 4.1 Der Versicherungsschutz 2 4.2 Pflichten des Versicherungsnehmers 2 Der Tarif VS ist als Teil III der Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nur gültig in Zur besseren Transparenz für unsere Kunden sind Verbindung mit Teil I, Musterbedingungen die Tarifdruckstücke im Aufbau einheitlich gestaltet. (MB/KK 09) und mit Teil II, Allgemeine Tarifbedin- Dies bedingt, dass die Nummerierung der einzelnen gungen der Barmenia Krankenversicherung AG Abschnitte in diesem Tarifdruckstück nicht unbedingt (TB/KK 11). fortlaufend ist. K 3847 0625 DT Seite 1 von 2 [Seite 2] 1. Leistungen Dabei wird für einen über das Jahresende hinausge- grenzter Versicherungsschutz, wenn folgende Vo- henden Krankenhausaufenthalt der Selbstbehalt nur raussetzungen erfüllt sind: Der Versicherer ersetzt nach Maßgabe des Versi- einmal für 25 Tage berechnet. a) Für die versicherte Person besteht bei der Bar- cherungsvertrages im Versicherungsfall die nachge- menia Krankenversicherung AG bei stationärer wiesenen Aufwendungen in folgendem Umfang. 1.24 Tarifstufe 1 Heilbehandlung im Rahmen einer Krankheits- Die erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ziffer kosten-Vollversicherung sowohl Versicherungs- 1.1 Erstattungsfähige Aufwendungen 1.14 werden wie folgt ersetzt: schutz für die allgemeinen Krankenhausleistun- gen als auch für die Unterbringung im Einbett- 1.11 Vorbemerkung nach Leistungsstufe 00 zu 100 %; zimmer sowie privatärztliche Behandlung im Bei einer stationären Heilbehandlung, Entbindung nach Leistungsstufe 01 zu 100 %, Krankenhaus. oder Fehlgeburt fallen unter den Versicherungs- soweit sie je b) Die private Pflegepflichtversicherung wird wäh- schutz die Aufwendungen im Krankenhaus für Unter- versicherte rend des Auslandsaufenthaltes fortgeführt. kunft und Verpflegung sowie für Behandlung - je- Person den doch nicht für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- vereinbarten 4.12 Zu § 2 MB/KK 09: Beginn des Versiche- und Kieferregulierung. Selbstbehalt rungsschutzes übersteigen. Nach Ablauf eines Jahres - von dem im Versiche- In welchem Umfang diese Aufwendungen erstat- rungsschein bezeichneten Beginn der Versicherung tungsfähig sind, ergibt sich aus der vereinbarten Ta- Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Unter- oder Vertragsänderung an gerechnet - wird auch für rifstufe. kunft und Verpflegung im Einbettzimmer oder die solche Versicherungsfälle geleistet, die vor Beginn ärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet, so des Versicherungsschutzes bzw. des erhöhten oder 1.13 Tarifstufe 2 wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach erweiterten Versicherungsschutzes eingetreten sind Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die über den Leistungsstufen 00 und 01 beträgt das Kranken- und noch andauern. die Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche- haustagegeld § 2 (1) Satz 3 MB/KK 09 bleibt unberührt. rung hinausgehen, und zwar für: a) (1) 26,00 EUR an Stelle der Aufwendungen ge- a) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle- mäß Ziffer 1.14 a) 4.14 Zu § 3 MB/KK 09: Wartezeiten bei Erhö- gung im Zweibettzimmer (bei Unterkunft im Ein- oder hung des Versicherungsschutzes bettzimmer die Aufwendungen, die im Zweibett- (2) 10,40 EUR neben der Erstattung der Auf- Bei einer Erhöhung des Krankheitskosten-Versiche- zimmer entstanden wären); wendungen für die gesondert berechnete Unter- rungsschutzes wird die bisherige Versicherungs- b) gesondert berechnete ärztliche Leistungen. kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer; dauer auf die Wartezeiten für den höheren Versiche- b) 13,00 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß rungsschutz angerechnet, jedoch nicht auf die War- 1.14 Tarifstufe 1 Ziffer 1.14 b). tezeit für Entbindung. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen, die über Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise) die Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche- Behandlung im Krankenhaus. 4.15 Zu § 3 (3) MB/KK 09: Besondere rung hinausgehen, und zwar für: Wartezeit a) gesondert berechnete Unterkunft und Verpfle- Bei der Leistungsstufe 01 wird von den tariflichen Für Psychotherapie beträgt die besondere Wartezeit gung im Einbettzimmer; Leistungen ein Selbstbehalt von 25,00 EUR je Tag sechs Monate. b) gesondert berechnete ärztliche Leistungen. der stationären Heilbehandlung abgezogen. Der Selbstbehalt ist je Kalenderjahr auf die ersten 4.2. Pflichten des Versicherungsnehmers 1.2 Höhe der Leistungen 25 Tage einer stationären Heilbehandlung begrenzt. Dabei wird für einen über das Jahresende hinausge- 4.21 Zu § 8 (1.1) TB/KK 11: Festsetzung des 1.21 Vorbemerkung henden Krankenhausaufenthalt der Selbstbehalt nur Beitrages Die Leistungshöhe wird durch die vereinbarte Tarif- einmal für 25 Tage berechnet. § 8 (1.1) TB/KK 11 lautet für diesen Tarif wie folgt: stufe und Leistungsstufe bestimmt. Als tarifliches Eintrittsalter gilt bei Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), der 1.23 Tarifstufe 2 2. Beiträge Unterschied zwischen dem Jahr des Versicherungs- Die erstattungsfähigen Aufwendungen gemäß Ziffer beginns und dem Jahr der Geburt. 1.13 werden wie folgt ersetzt: 2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge Der Beitrag für Kinder (0 – 14 bzw. 15 – 21 Jahre) Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der gilt bis zum Ende des Monats, in dem sie das 14. nach Leistungsstufe 00 zu 100 %; gültigen Beitragsübersicht enthalten. bzw. 21. Lebensjahr vollenden. Danach ist für sie nach Leistungsstufe 01 zu 100 %, der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 15 – 21 soweit sie je 2.2 Aufnahmehöchstalter bzw. für Erwachsene zu zahlen. versicherte Für diesen Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter. Person den vereinbarten Selbstbehalt 4. Änderung und Ergänzung der Muster- übersteigen. bedingungen (MB/KK 09) und der Allge- meinen Tarifbedingungen (TB/KK 11) Wird bei einer stationären Heilbehandlung die Unter- kunft und Verpflegung im Zweibettzimmer oder die 4.1 Der Versicherungsschutz ärztliche Behandlung nicht gesondert berechnet, so wird hierfür ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Nach 4.11 Zu § 1 (4) MB/KK 09: Geltungsbe- den Leistungsstufen 00 und 01 beträgt das Kranken- reich des Versicherungsschutzes haustagegeld Während der ersten drei Monate eines vorüberge- a) 15,60 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß henden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland Ziffer 1.13 a); besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versi- b) 13,00 EUR an Stelle der Aufwendungen gemäß cherungsschutz. Ziffer 1.13 b). Das gilt nicht für eine teilstationäre (stundenweise) Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbe- Behandlung im Krankenhaus. handlung über drei Monate hinaus ausgedehnt wer- den, so besteht Versicherungsschutz, solange die Tarifbezeichnung im Versicherungsschein Bei der Leistungsstufe 01 wird von den tariflichen versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefähr- Die Tarifbezeichnung VS wird durch die vereinbarte Leistungen ein Selbstbehalt von 15,00 EUR je Tag dung ihrer Gesundheit antreten kann. Tarif- und Leistungsstufe ergänzt. der stationären Heilbehandlung abgezogen. Der Selbstbehalt ist je Kalenderjahr auf die ersten Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt im Beispiel: 25 Tage einer stationären Heilbehandlung begrenzt. außereuropäischen Ausland besteht zeitlich unbe- VS 200 = Tarif VS, Tarifstufe 2, Leistungsstufe 00 K 3847 0625 DT Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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