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Concordia Krankenhaustagegeld KHT: die Bedingungen im Volltext

Krankenhaustagegeld der Concordia ohne Kostennachweis in vereinbarter Höhe für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse, mit halbem Tagessatz bei Kur und Reha bis 28 Tage.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes“Nr. 1, Seite 1
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)nicht geregelt
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsja„Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes“Nr. 1, Seite 1
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)nicht geregelt
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tagenicht geregelt
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)ja„Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 20 Tage pro Kalenderjahr“Nr. 2, Seite 1
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungja„ohne Kostennachweis in vereinbarter Höhe gezahlt“Nr. 1, Seite 1
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägernicht geregelt
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall“Nr. 1, Seite 1
Stationäre Behandlung wegen Unfallja„notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall“Nr. 1, Seite 1
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)keine„notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall“Nr. 1, Seite 1
Stationäre Entbindungja„suchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung“Nr. 1, Seite 1
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)nicht geregelt
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet“Nr. 4, Seite 1
Kur- und Sanatoriumsaufenthalteja, bis zur Versicherungssumme„werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet“Nr. 4, Seite 1
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 20 Tage pro Kalenderjahr“Nr. 2, Seite 1
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusageja„Gemäß der AVB wird auf die vorherige schriftliche Genehmigung bei akuten Behandlungen in Krankenanstalten, die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, verzichtet.“Nr. 3, Seite 1
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallnicht geregelt
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)nicht geregelt
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)nicht geregelt

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)nicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugnicht geregelt
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)nicht geregelt
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Altersnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)nicht geregelt
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnnicht geregelt
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Concordia Krankenhaustagegeld KHT Krankenhaustagegeld

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarif KHT (MB/KK 2009, Teil II)
[Seite 1] Tarif KHT Krankenhaustagegeld Geschlechtsunabhängig kalkulierter Tarif (Unisex-Tarif) Teil III Tarife Krankenhaustagegeld Versicherungsleistungen Der Tarif KHT gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versiche- Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zählen rungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage- zu den erstattungsfähigen Aufwendungen: geldversicherung, gültig für geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife (Unisex-Tarife), bestehend aus 1. Krankenhaustagegeld Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines medizinisch Teil I – Musterbedingungen 2013 (MB/KK 2013) und notwendigen Krankenhausaufenthaltes (Krankheit, Unfall, Unter- Teil II – Tarifbedingungen. suchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung) ohne Kostennachweis in vereinbarter Höhe Aufnahmefähigkeit gezahlt. In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen aufgenommen werden, die Anspruch auf Leis- 2. Stationäre Psychotherapie tungen aus einer gesetzlichen Krankenkasse oder freie Heilfürsorge Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungs- haben oder aber bei der Concordia Krankenversicherungs-AG nach dauer 20 Tage pro Kalenderjahr, für darüber hinausgehende den Tarifen SV oder BV versichert sind. Leistungen muss der Versicherer vorher schriftlich zustimmen. 3. Gemischte Anstalten Gemäß der AVB wird auf die vorherige schriftliche Genehmigung bei akuten Behandlungen in Krankenanstalten, die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, verzichtet. 4. Stationäre Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen Bei stationären Kur- und Sanatoriumsbehandlungen oder Re- habilitationsmaßnahmen werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes pro Tag bis zu einer Dauer von 28 Tagen erstattet. KVu-485-2017-07
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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