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Versicherungsmakler / Krankenhaustagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankenhaustagegeld

HUK-COBURG Krankenhaustagegeld Tarif KHT: die Bedingungen im Volltext

Krankenhaustagegeld in 5-Euro-Stufen bis 100 Euro je vollem Kalendertag stationärer Behandlung oder Entbindung, ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis 100 €„Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € gewählt werden.“Teil III Abschnitt I Nr. 4, Seite 1
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)ja„Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € gewählt werden.“Teil III Abschnitt I Nr. 4, Seite 1
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsnicht geregelt
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)nicht geregelt
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tagenein„Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammen als ein voller Tag gewertet.“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)keine„ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungja„ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägerja„bei stationärer Heilbehandlung im Sanitätsbereich wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt“Teil III Abschnitt I Nr. 2, Seite 1
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für jeden vollen Kalendertag (0 Uhr bis 24 Uhr) einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Stationäre Behandlung wegen Unfallja„Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit.“Teil III Abschnitt II, Seite 1
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)nicht geregelt
Stationäre Entbindungja„und einer Entbindung im Krankenhaus oder Entbindungsheim ohne Kostennachweis“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)nicht geregelt
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsaufenthaltenicht geregelt
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)ja, bis zur Versicherungssumme„Für stationäre psychotherapeutische Behandlung wird das versicherte Krankenhaustagegeld für bis zu 30 Behandlungstage je Kalenderjahr gezahlt.“Teil III Abschnitt I Nr. 3, Seite 1
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusagenicht geregelt
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallnicht geregelt
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)nicht geregelt
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)nicht geregelt

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)ja„Es gelten die Wartezeiten gemäß § 3 AVB.“Teil III Abschnitt II, Seite 1
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfallja„Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit.“Teil III Abschnitt II, Seite 1
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugja„Für die in § 5 (1.2) AVB genannten Entziehungsmaßnahmen wird ein Krankenhaustagegeld nicht ausgezahlt.“Teil III Abschnitt I Nr. 1, Seite 1
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)nicht geregelt
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Altersnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)nicht geregelt
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnnicht geregelt
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) HUK-COBURG Krankenhaustagegeld Tarif KHT Krankenhaustagegeld

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankenhaustagegeld Tarif KHT (MB/KK 2009 und Tarifbedingungen)
[Seite 1] Krankheitskostenteilversicherung Teil III Krankheitskostenteilversicherungstarif: KHT gültig für ab dem 21.12.2012 abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife Krankenhaustagegeldversicherung Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für III. Serviceleistungen die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 und II Tarifbedingungen 1. Schnelligkeitsgarantie der HUK-COBURG-Krankenversicherung, soweit sie nicht aus- Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle drücklich durch nachstehende Bestimmungen geändert oder Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. ergänzt werden. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie als „Entschuldigung“ 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Postein- I. Versicherungsleistungen gang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend. 1. Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für jeden vollen Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leistungsscheck Kalendertag (0 Uhr bis 24 Uhr) einer medizinisch notwendigen verwendet wird. stationären Heilbehandlung und einer Entbindung im Kranken- haus oder Entbindungsheim ohne Kostennachweis und ohne 2. Gesundheitsportal zeitliche Begrenzung gezahlt. Aufnahme- und Entlassungstag Unter der Internetadresse www.huk.de können umfassende werden zusammen als ein voller Tag gewertet. Informationen rund um das Thema Gesundheit und Aktuelles aus Für die in § 5 (1.2) AVB genannten Entziehungsmaßnahmen Medizin und Forschung abgerufen werden. wird ein Krankenhaustagegeld nicht ausgezahlt. 2. Als Krankenhäuser im Sinne von § 4 (4) AVB gelten auch IV. Monatsbeiträge Bundeswehrkrankenhäuser; bei stationärer Heilbehandlung im Die Beiträge für Kinder gelten bis zur Vollendung des 16. Lebens- Sanitätsbereich wird die Hälfte des versicherten Krankenhaus- jahres, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebens- tagegeldes gezahlt. jahres. Mit dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden 3. Für stationäre psychotherapeutische Behandlung wird das ver- Monat ist der dann gültige Jugendlichenbeitrag und mit dem sicherte Krankenhaustagegeld für bis zu 30 Behandlungstage der Vollendung des 21. Lebensjahres folgenden Monat der dann je Kalenderjahr gezahlt. gültige Erwachsenenbeitrag zu zahlen. 4. Tagessatz Der zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein. Das Krankenhaustagegeld kann in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € gewählt werden. II. Für die erstattungsfähigen Leistungen gilt: Es gelten die Wartezeiten gemäß § 3 AVB. Bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Leis- tungsanspruch. AP0­0302U, Stand: 01.2019 HUK-COBURG-Krankenversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Jörg Rheinländer (stv.), Sarah Rössler, Daniel Thomas. Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: Info@HUK-COBURG.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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