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Versicherungsmakler / Krankenhaustagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankenhaustagegeld

LKH Krankenhaustagegeld KHTU: die Bedingungen im Volltext

Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe bei stationärer Behandlung, bei teilstationärer Behandlung zur Hälfte; ausgewertet ist nur das Informationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 61 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus in vereinbarter Höhe“Informationsblatt, Was ist versichert, Seite 1
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)nicht geregelt
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsnicht geregelt
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)nicht geregelt
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tagenicht geregelt
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)nicht geregelt
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungnicht geregelt
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägernicht geregelt
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im Krankenhaus in vereinbarter Höhe“Informationsblatt, Was ist versichert, Seite 1
Stationäre Behandlung wegen Unfallnicht geregelt
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)nicht geregelt
Stationäre Entbindungnicht geregelt
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei teilstationären Behandlungen wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt.“Informationsblatt, Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsaufenthaltenicht geregelt
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)nicht geregelt
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusagenicht geregelt
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallnicht geregelt
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)nicht geregelt
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)ja„Versichert sind Heilbehandlungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie während der ersten sechs Wochen eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb dieser Staaten.“Informationsblatt, Wo bin ich versichert, Seite 1

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)nicht geregelt
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugja„Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle“Informationsblatt, Was ist nicht versichert, Seite 1
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffeja„Behandlungen und Untersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind“Informationsblatt, Was ist nicht versichert, Seite 1
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)nicht geregelt
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Altersnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)ja„alle von uns geforderten Angaben zu vorbestehenden Erkrankungen oder Beschwerden sowie die sonstigen Angaben, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten“Informationsblatt, Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 1
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)ja„Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung“Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnnicht geregelt
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersja„frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren“Informationsblatt, Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) LKH Krankenhaustagegeld KHTU Krankenhaustagegeld

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt KHTU
[Seite 1] Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Deutschland Krankenhaustagegeldversicherung Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Krankenhaustagegeldversicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Vertrages erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KKV A/S/Z) und in dem Tarif KHTU, dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Krankenhaustagegeldversicherung. Sie sichern mit dieser Versicherung das Risiko von Zusatzkosten bei Krankenhausaufenthalten ab. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung im Behandlungen und Untersuchungen, die nicht Krankenhaus in vereinbarter Höhe medizinisch notwendig sind Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle Entziehungsmaßnahmen Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KKV A/S/Z), dort insbesondere unter § 5. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Bei teilstationären Behandlungen wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt. h60722/09.24 (LKH 6-72 09.24) Seite 1 von 2 [Seite 2] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Private Krankenversicherung: Krankenhaustagegeldversicherung Wo bin ich versichert? Versichert sind Heilbehandlungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie während der ersten sechs Wochen eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb dieser Staaten. Welche Verpflichtungen habe ich? - Bei Antragstellung müssen Sie zur Beurteilung des zu versichernden Risikos alle von uns geforderten Angaben zu vorbestehenden Erkrankungen oder Beschwerden sowie die sonstigen Angaben, nach denen im Antrag gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten. - Bei Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie uns auf unser Verlangen hin jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles, unserer Leistungspflicht und deren Umfang erforderlich ist. - Während des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, uns relevante Veränderungen Ihrer Verhältnisse mitzuteilen (z. B. Verzug ins Ausland, Abschluss anderer Krankheitskostenversicherungen). Wann und wie zahle ich? - Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres (Kalenderjahr) zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Die monatlichen Beitragsraten sind zum Ersten eines jeden Monats zu zahlen. - Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. - Verspätete oder nicht gezahlte Beiträge können zu einer Kündigung Ihrer Versicherung führen. - Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeichnende Stelle zu entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. - Soweit eine Wartezeit vereinbart ist, beginnt der Versicherungsschutz erst mit deren Ablauf. - Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsvertrages. Dieser wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Sie können Ihren Versicherungsvertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (Kalenderjahr) mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren. - Erhöhen sich die Beiträge, können Sie Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung kündigen. (LKH 6-72 09.24) Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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