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Versicherungsmakler / Krankenhaustagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankenhaustagegeld

SIGNAL IDUNA Krankenhaustagegeld EKH: die Bedingungen im Volltext

Krankenhaustagegeld nach versicherter Leistungsstufe für jeden vollen Kalendertag im Krankenhaus ohne zeitliche Begrenzung, mit Wochenbettpauschale bei kurzer Entbindung; R-EKH als Ausbildungsvariante ohne Wartezeiten.

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Alles zu diesem Tarif

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbarer Tagessatz je Tag des stationären Aufenthalts (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Gemäß der versicherten Leistungsstufe wird das ... für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden) eines Krankenhausaufenthaltes gezahlt.“Teil III B 1.1.1, Seite 1
Wählbare Stufen des Tagessatzes (Mindestsatz und Schritte)ja„Die Tarifbezeichnung wird um die versicherte Leistungsstufe ergänzt (Beispiel: EKH 50).“Teil III B 1.3, Seite 1
Leistung ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltsja„der Entlassungstag zählen jeweils als ein voller Kalendertag“Teil III B 1.1.3, Seite 1
Mindestdauer des Aufenthalts als Voraussetzung (z. B. 24 Stunden oder Übernachtung)nicht geregelt
Aufnahme- und Entlassungstag zählen als volle Tageja„der Entlassungstag zählen jeweils als ein voller Kalendertag“Teil III B 1.1.3, Seite 1
Begrenzung der Leistungsdauer (Tage je Versicherungsfall oder Versicherungsjahr)keine„Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheilbehandlung ohne zeitliche Begrenzung“Teil III B 1.1, Seite 1
Zahlung ohne Kostennachweis und zur freien Verwendungnicht geregelt
Anrechnung oder Kürzung wegen Leistungen anderer Versicherungen oder Trägerja„wird das Krankenhaustagegeld nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Tagen für jeden folgenden Tag eines solchen Aufenthaltes gezahlt“Teil III B 1.1.2, Seite 1
Begrenzung des Tagessatzes auf Einkommen oder Bedarf (auch zusammen mit anderen Verträgen)nicht geregelt

Versicherte Aufenthalte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Stationäre Behandlung wegen Krankheitja„Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheilbehandlung ohne zeitliche Begrenzung“Teil III B 1.1, Seite 1
Stationäre Behandlung wegen Unfallnicht geregelt
Leistung nur nach Unfall (reiner Unfall-Krankenhaustagegeldtarif)nicht geregelt
Stationäre Entbindungja„Das gilt auch bei Entbindungen im Krankenhaus oder im Entbindungsheim.“Teil III B 1.1.1, Seite 1
Teilstationäre Behandlung (Tagesklinik)nicht geregelt
Ambulante Operation, die eine stationäre Behandlung ersetztnicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und stationäre Rehabilitationnicht geregelt
Kur- und Sanatoriumsaufenthaltenicht geregelt
Stationäre Behandlung psychischer Erkrankungen (Psychiatrie, Psychosomatik)nicht geregelt
Gemischte Anstalten (Akut und Kur), auch ohne vorherige Zusagenicht geregelt
Stationäres Hospiz und Palliativstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz auf der Intensivstationnicht geregelt
Erhöhter Tagessatz nach Unfallnicht geregelt
Leistung für die Begleitperson eines stationär behandelten Kindes (Rooming-in)nicht geregelt
Leistung für Neugeborene ab Geburt ohne Wartezeitnicht geregelt
Aufenthalte im Ausland (Geltungsbereich, Dauer)nicht geregelt

Zusatzleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Genesungsgeld nach der Entlassungnicht geregelt
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für das Genesungsgeldnicht geregelt
Pauschale bei Operation (auch nach Schweregrad)nicht geregelt
Steigender Tagessatz bei langer Aufenthaltsdauernicht geregelt
Ersatztagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Leistung bei häuslicher Krankenpflege, die den Krankenhausaufenthalt ersetztnicht geregelt
Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik, Ereignisse)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit (Monate)ja„Die Wartezeiten entfallen, wenn außer der Krankenhaustagegeldversicherung eine Krankheitskostenvollversicherung bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. besteht.“Teil III A, Seite 1
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, bestimmte Krankheiten)ja„Abweichend von § 3 Teil I entfallen die Wartezeiten.“Teil III C 4, Seite 1
Wegfall der Wartezeit bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten oder Erlass bei ärztlicher Untersuchungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bekannter oder laufender Erkrankungen bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Ausschluss von Kriegsereignissen und inneren Unruhennicht geregelt
Ausschluss bei Vorsatz, Sucht und Entzugnicht geregelt
Ausschluss kosmetischer und nicht medizinisch notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss bei reiner Pflege oder Unterbringung (Pflegefall, Verwahrung)nicht geregelt
Ausschluss, wenn die Reise ins Ausland der Behandlung dientnicht geregelt
Ausschluss der Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kindernicht geregelt
Ausschluss von Epidemien, Pandemien oder Kernenergienicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Altersnicht geregelt
Gesundheitsfragen bei Antrag (Umfang, Zeitraum)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Beitragsanpassung nach Vertragsbeginn (Voraussetzungen)ja„Die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Beitragsanpassungen bleiben unberührt.“Teil III C 5, Seite 1
Selbstbehalt oder Karenztage vor Leistungsbeginnnicht geregelt
Frist zur Anzeige des Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt
Nachweise (Aufnahme- und Entlassungsbescheinigung, Diagnose)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags möglichnicht geregelt
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist des Versicherungsnehmersnicht geregelt
Beitragsbefreiung während eines langen Krankenhausaufenthaltsnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Días de franquicia: erste Tage ohne Leistung (z. B. ab dem dritten Tag)nicht geregelt
Modalidad baremada: Leistung nach Tabelle statt tatsächlicher Tagenicht geregelt
Póliza familiar für alle Mitglieder des Haushaltsnicht geregelt
Für Autónomos mit Bezug zur Baja (Kombination mit Incapacidad temporal)nicht geregelt
Folgen falscher Angaben im Cuestionario de salud (Art. 10 LCS)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) SIGNAL IDUNA Krankenhaustagegeld EKH Krankenhaustagegeld

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen Krankenhaustagegeldtarife EKH und R-EKH
[Seite 1] SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. Tarife EKH und R-EKH Krankenhaustagegeldtarife Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil III Die Tarife EKH und R­EKH gelten in Verbindung mit Teil I und Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten­ und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen MB/KK 2009 Teil II Tarifbedingungen SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. A Allgemeine Bestimmungen C Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten nach Tarif R-EKH Wartezeiten (zu § 3 Teil I und II) Die Wartezeiten entfallen, wenn außer der Krankenhaustage­ Ergänzend zu den Tarifbestimmungen gemäß Abschnitt A und B geldversicherung eine Krankheitskostenvollversicherung bei der gelten für den Tarif R­EKH noch folgende Bestimmungen: SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. besteht. 1 Versicherungsfähig sind Personen, die B Leistungen der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. – in der Ausbildung zu einem Beruf stehen und keine Dienst­ (im Folgenden: Versicherer) - (zu § 4 und § 5 Teil I und II) bezüge nach einer Besoldungsordnung oder Vergütung nach einem Tarifvertrag (mit Ausnahme von Beamtenanwärterbezü­ 1 Leistungsumfang (zu § 4 und § 5 Teil I und II) gen bzw. Ausbildungsvergütung) erhalten 1.1 Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausheil­ – eine Schulausbildung an weiterführenden Schulen oder ein Stu­ behandlung ohne zeitliche Begrenzung dium absolvieren und keine Berufstätigkeit ausüben 1.1.1 Gemäß der versicherten Leistungsstufe wird das Kranken­ – nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V Anspruch auf Familienversiche­ haustagegeld für jeden vollen Kalendertag (24 Stunden) eines rung haben. Dieser Anspruch auf Familienversicherung ist dem Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Versicherer nachzuweisen; das Gleiche gilt für den Fortfall die­ ses Anspruchs Das gilt auch bei Entbindungen im Krankenhaus oder im Entbin­ sowie deren nicht berufstätige Ehegatten ohne eigene steuerpflich­ dungsheim. tige Einkünfte. 1.1.2 Bei ärztlicher Einweisung in einen Sanitätsbereich oder eine 2 Die Versicherungsfähigkeit erlischt mit Ablauf des Monats, in diesem gleichstehende Einrichtung wird das Krankenhaustagegeld dem die Ausbildungs­ bzw. Schul­, Studienzeit oder der Anspruch nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 10 Tagen für jeden auf Familienversicherung endet oder um mehr als sechs Monate folgenden Tag eines solchen Aufenthaltes gezahlt. unterbrochen wird, spätestens jedoch mit der Vollendung des 34. Lebensjahres bzw. für Tarif R­EKH mit geschlechtsunab­ 1.1.3 Der Aufnahme – und der Entlassungstag zählen jeweils als hängiger Kalkulation der Beiträge (Unisex) mit Vollendung des ein voller Kalendertag. 39. Lebensjahres. Für mitversicherte Ehegatten erlischt sie außer­ 1.2 Wochenbettpauschale dem ab Beginn des Monats, in dem eigene steuerpflichtige Ein­ Werden für den stationären Aufenthalt bei einer Entbindung im künfte erzielt werden. Krankenhaus oder im Entbindungsheim nicht mehr als 3 Tage in Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Rechnung gestellt, so werden neben dem Krankenhaustagegeld Fortfall einer der vorgenannten Voraussetzungen innerhalb von vier nach Abschnitt B 1.1.1 die Kosten der Wochenbettpflege pauschal Wochen anzuzeigen. mit dem 2,5­fachen Satz des versicherten Krankenhaustagegeldes abgegolten. 3 Nach Fortfall der Versicherungsfähigkeit wird die Versicherung ohne Sonderbedingungen fortgeführt. Für die Höhe der Beiträge ist 1.3 Die Tarifbezeichnung wird um die versicherte Leistungsstufe das zu diesem Zeitpunkt erreichte Alter maßgebend. ergänzt (Beispiel: EKH 50). Will der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht weiterführen, kann er den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach der Beitragserhöhung durch schriftliche Mitteilung zum Zeit­ punkt der Beitragserhöhung beenden. 4 Abweichend von § 3 Teil I entfallen die Wartezeiten. 5 Für die Zeit der Versicherung aufgrund dieser Sonderbedingun­ gen richten sich die monatlichen Beitragsraten nach dem jeweili­ gen Lebensalter. Von dem auf die Vollendung des 20., 25., 30. bzw. 34. Lebensjahres folgenden Monatsersten an ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Diese Beitragserhöhung aufgrund des Älterwerdens gilt nicht als Beitragserhöhung im Sinne von § 8a Abs. 2 Teil I. Die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Beitragsanpassungen bleiben unberührt. 1321806 Jan20 (42J561) Seite 1 von 1 Fassung 01.2020 311
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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