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Versicherungsmakler / Mietkautionsversicherung / Bedingungsarchiv Mietkautionsbürgschaft

Allianz Moneyfix: die Bedingungen im Volltext

Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern der Allianz, verwaltet von der Deutschen Kautionskasse, für privat genutzten Wohnraum in Deutschland bis zur Grenze des § 551 BGB, mit Regress beim Mieter samt Verzinsung zum Basiszinssatz.

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Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstbetrag der Bürgschaft (größte versicherbare Kaution)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Risiko ist versichert bis zur Höhe der im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungssumme (Bürgschaftssumme), maximal jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 BGB.“2.1, Seite 5
Mindestbetrag der Bürgschaftnicht geregelt
Bürgschaft höchstens bis zur gesetzlich zulässigen Kaution (drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB, in Spanien Garantía adicional nach Art. 36 LAU)ja„maximal jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 BGB.“2.1, Seite 4
Bürgschaft auf erstes Anfordernja„im Wege eines Bürgschaftsversprechens auf erstes Anfordern, für die Erfüllung Ihrer in Ziffer 2.1 bezeichneten Verbindlichkeiten im Sinne einer Mietsicherheit einzustehen.“2.2, Seite 4
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (selbstschuldnerische Bürgschaft, § 773 BGB)ja„Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.“2.2, Seite 2
Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)ja„Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.“2.2, Seite 2
Bürgschaftsurkunde für den Vermieter (Form, Ausstellung, Rückgabe des Originals)ja„Unser Bürgschaftsversprechen auf erstes Anfordern erteilen wir durch Ausstellung einer entsprechenden Bürgschaftsurkunde auf Ihren im Versicherungsschein benannten Vermieter als Bürgschaftsgläubiger.“2.2, Seite 5
Digitale oder elektronische Urkunde zulässignicht geregelt
Nur für Wohnraum (privat genutzte Mietwohnung)ja„Versichert sind nur Risiken für ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhältnis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum.“2.1, Seite 5
Geltungsbereich (Mietobjekt im Inland, Mietvertrag nach inländischem Recht)ja„Die Versicherung gilt für nach deutschem Recht geschlossene Mietverhältnisse über privat genutzten Wohnraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“Informationsblatt, Wo bin ich versichert?, Seite 2

Was der Vermieter abrufen kann

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietrückstände (rückständige Miete)ja, bis zur Versicherungssumme„Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 5
Rückständige Nebenkosten und Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnungja, bis zur Versicherungssumme„Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 5
Schäden an der Mietsache über die übliche Abnutzung hinausja, bis zur Versicherungssumme„Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 5
Schönheitsreparaturen und Rückbau bei Auszugnicht geregelt
Kosten der Räumung oder Zwangsvollstreckungnicht geregelt
Rechtsverfolgungskosten des Vermieters (Anwalt, Gericht)nicht geregelt
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabenicht geregelt
Alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, nicht nur einzeln aufgezählteja„Versichert ist das Risiko Ihres Vermieters, dass Sie Ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem im Versicherungsschein bezeichneten Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllen“2.1, Seite 5
Zinsen und Verzugskosten auf die Forderungenja„an den Vermieter gezahlte Zinsen, soweit diese von Ihnen verursacht worden sind.“3.3, Seite 6
Mehrfacher Teilabruf bis zum Höchstbetrag möglichnicht geregelt

Abruf und Prüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Form des Abrufs durch den Vermieter (schriftlich, Original der Urkunde, Belege)ja„zahlen wir an ihn gegen Vorlage der Bürgschaftsurkunde in Höhe seines Anspruchs.“2.3, Seite 5
Mieter wird vor Zahlung informiert und kann widersprechenja„Wir informieren Sie über unsere Inanspruchnahme unverzüglich in Textform“2.3, Seite 5
Frist für Einwände des Mieters vor Auszahlungja„sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche anzuzeigen.“5.2.2, Seite 6
Frist, in der der Versicherer nach Abruf zahltnicht geregelt
Zahlung an den Vermieter auch bei Streit über die Forderungja„Wir sind dabei nicht verpflichtet zu prüfen, ob der seitens des Vermieters gegen Sie geltend gemachte Anspruch in Grund und Höhe tatsächlich besteht.“2.3, Seite 5
Hinterlegung statt Zahlung bei streitiger Forderungnicht geregelt
Ausschlussfrist für den Abruf nach Ende des Mietverhältnissesnicht geregelt

Rückgriff auf den Mieter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mieter muss gezahlte Beträge an den Versicherer erstatten (Rückgriff)ja, bis zur Versicherungssumme„Sie müssen uns die von uns an Ihren Vermieter gezahlten Beträge zurückerstatten (Regress).“3.1, Seite 6
Frist für die Erstattung an den Versichererja„Wir können von Ihnen verlangen, uns die von Ihrem Vermieter aus der Bürgschaft beanspruchten Beträge bereits vor Auszahlung zur Verfügung zu stellen.“3.1, Seite 5
Zinsen oder Gebühren auf den Rückgriffsbetragja, bis zur Versicherungssumme„Der an Ihren Vermieter ausgezahlte Betrag ist ab dem Zeitpunkt unserer Zahlung bis zu Ihrer Erstattung an uns mit dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.“3.2, Seite 6
Ratenzahlung der Erstattung möglichnicht geregelt
Einwendungen gegen den Vermieter bleiben dem Mieter erhalten (Rückforderung vom Vermieter)ja„Ihr gesetzlicher Rückforderungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter bleibt hiervon unberührt.“3.5, Seite 6
Mitmieter haften gesamtschuldnerischja„erfolgt die Auszahlung der Bürgschaftssumme auch in Erfüllung der entsprechenden mietvertraglichen Verpflichtungen dieser weiteren Personen gegenüber dem Vermieter.“2.4, Seite 6
Versicherer kann vom Mieter zusätzliche Sicherheit verlangenja„Zudem können wir von Ihnen Sicherheiten in Geld in Höhe der ausstehenden Bürgschaftssumme verlangen.“8.2, Seite 8

Annahme und Voraussetzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bonitätsprüfung vor Annahme (SCHUFA, KSV, ASNEF)ja„Die Annahme setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus.“12.1, Seite 8
Ablehnung bei negativen Bonitätsmerkmalenja„Die Annahme setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus.“12.1, Seite 8
Voraussetzungen an Einkommen oder Beschäftigungja„Auf unsere Nachfrage hin haben Sie uns Auskunft über Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie andere für die Risikobeurteilung wichtigen Zusammenhänge zu erteilen“5.1.1, Seite 7
Mindestalter oder Höchstalter des Mietersnicht geregelt
Zustimmung des Vermieters erforderlichnicht geregelt
Auch für bestehende Mietverhältnisse (Kaution nachträglich ablösen)ja„die im Rahmen seines bestehenden oder angestrebten Mietverhältnisses über privat genutzten Wohnraum erforderliche Mietsicherheit, durch eine Mietkautionsbürgschaft zu erbringen.“Beratungsprotokoll, Seite 3
Mehrere Mieter in einem Vertrag (Wohngemeinschaft, Paare)nicht geregelt
Erhöhung des Bürgschaftsbetrags während der Laufzeitnicht geregelt

Beitrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsberechnung (Prozentsatz der Bürgschaft, Mindestbeitrag) ohne Preiseja„Die Folgebeiträge sind Jahresbeiträge und sind zum jeweiligen Stichtag fällig, der im Versicherungsschein bestimmt ist.“Informationsblatt, Wann und wie muss ich zahlen?, Seite 2
Einmalige Gebühren (Abschluss, Ausstellung der Urkunde)nicht geregelt
Beitragspflicht bis zur Rückgabe der Urkunde oder Enthaftung, auch nach Auszugja„Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts endet erst, wenn die Bürgschaftsurkunde im Original an uns zurückgegeben wurde oder wir vollständig und vorbehaltslos aus der Haftung der Bürgschaft entlassen wurden.“8.2, Seite 7
Erstattung vorausbezahlter Beiträge bei vorzeitiger Enthaftungnicht geregelt
Kündigung durch den Mieter (Fristen, Wirkung erst mit Enthaftung)ja„Sie können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) kündigen.“7, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers gegenüber dem Mieterja„können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.“4.3.4, Seite 7
Bürgschaft gegenüber dem Vermieter bleibt bei Kündigung oder Beitragsrückstand bestehenja„Denn solange die Bürgschaftsurkunde im Besitz Ihres Vermieters ist, ist die ausgestellte Bürgschaft in Kraft und wir haften weiterhin gegenüber Ihrem Vermieter für die Mietsicherheit“Informationsblatt, Wie kann ich meinen Vertrag beenden?, Seite 3
Folgen bei Beitragsrückstand (Mahnung, Rückgriff, Kündigung)ja„Wir sind nach Fristablauf zudem berechtigt, von Ihnen gleichwertige Sicherheiten in Geld (Euro) bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme einzufordern.“4.3.3, Seite 6
Widerrufsrecht (Frist, Form)ja„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widerrufen.“9.1, Seite 8
Ende der Haftung (Rückgabe der Urkunde, Enthaftungserklärung, Befristung)ja„unserer vollständigen und vorbehaltlosen Entlassung aus der Bürgschaftshaftung durch eine unterzeichnete Enthaftungserklärung Ihres Vermieters bei Verlust der Urkunde.“6.3, Seite 7
Wohnungswechsel: Übertragung auf neue Wohnung möglichnicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anzeigepflichten des Mieters (Adresse, Ende des Mietverhältnisses, Rückgabe)ja„Sie müssen uns eine Kündigung Ihres Mietvertrages sowie das Beendigungsdatum unverzüglich anzeigen.“5.1.4, Seite 7
Vorvertragliche Anzeigepflicht (wahre Angaben zu Einkommen und Bonität)nicht geregelt
Ausschluss gewerblicher Mietverhältnisseja„Nicht versichert sind daher Ansprüche des Vermieters aus anderen Miet- oder Pachtverhältnissen, wie z. B. aus Gewerbemietverträgen, Geschäftsraummietverträgen (gewerbliche Mietverhältnisse) oder Dauercampingverträgen.“2.1, Seite 4
Ausschluss von Untermiete, Ferienwohnung oder möbliertem Kurzzeitwohnennicht geregelt
Ausschluss oder Rückgriff bei vorsätzlicher Schädigungnicht geregelt
Schutz bei unberechtigtem Abruf des Vermieters (Rückforderung durch den Versicherer)ja„Wir sind nur dann berechtigt, die Zahlung an Ihren Vermieter zu verweigern, wenn“2.3, Seite 5
Weitergabe von Daten an Auskunfteien oder Vermieterja„Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren über die DKK Service GmbH“Hinweise zur Datenverwendung, IV., Seite 10
Gerichtsstand und anwendbares Rechtja„Sowohl für die Vertragsanbahnung als auch für die Durchführung des Versicherungsvertrages gilt deutsches Recht.“12.2, Seite 8
Beschwerdestelle und Ombudsmannja„Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen“15.2, Seite 8

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Allianz Moneyfix Mietkautionsbürgschaft

Volltext aufklappen: Vertragsbedingungen Moneyfix Mietkaution (VBMFAZ-A4-0525)
[Seite 1] Unsere Vertragsbedingungen und Hinweise für Ihre Unterlagen. >> Produktinformationsblatt für Ihre Moneyfix® Mietkaution. >> Beratungsprotokoll. >> Versicherungsbedingungen für Ihre Moneyfix® Mietkaution. >> Hinweise zur Datenverwendung und Bonitätsprüfung. [Seite 2] Moneyfix® Mietkaution Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Deutsche Kautionskasse AG, Deutschland (Risikoträger: Allianz Versicherungs-AG, Deutschland) Dieses Informationsblatt soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Versicherungsprodukt geben und ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen, die auch mit Ihnen getroffene individuelle Vereinbarungen berücksichtigen, finden Sie in Ihren Vertragsunter- lagen bestehend aus Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von individuellen Vereinbarungen die Regelungen in Ihren Vertragsunterlagen von diesem Informa- tionsblatt abweichen können. Für die Rechte und Pflichten unseres Vertragsverhältnisses sind allein die Vertragsunterlagen maßgeblich. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Dieses Produkt ist eine Kautionsversicherung zur Stellung einer Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern für nach deutschem Recht geschlossene Mietverhältnisse über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum. Der Versicherungsvertrag wird durch die Deutsche Kautionskasse AG verwaltet. Risikoträger und Bürgschaftsgeber ist die Allianz Versicherungs-AG. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Das Stellen einer Mietkautionsbürgschaft für ein x Als Versicherungsnehmer haben Sie keinen Anspruch nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhält- auf (Geld-) Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag. nis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Unsere Zahlungspflicht besteht nur gegenüber Ihrem Wohnraum. Vermieter. Wir verzichten gegenüber Ihrem Vermieter auf die x Es besteht unsererseits keine Zahlungsverpflichtung Einrede der Anfechtung, der Aufrechnung und der für Forderungen, die Ihr Vermieter über die vereinbarte Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB sowie der Ein- Kaution hinaus gegen Sie geltend macht. rede der Verjährung gemäß § 548 BGB (Bürgschaft auf erstes Anfordern). x Nicht versichert sind Ansprüche aus Gewerbemiet- verträgen oder Geschäftsraummietverträgen (ge- Die Bürgschaft dient Ihrem Vermieter als Mietsicher- werbliche Mietverhältnisse). heit, sodass Sie den im Mietvertrag als Kaution ver- einbarten Geldbetrag bis auf Weiteres nicht zahlen müssen. Wir stehen gegenüber Ihrem Vermieter für Ihre Ver- Gibt es Einschränkungen beim Versicherungs- bindlichkeiten aus dem Mietvertrag im Sinne einer schutz? Mietsicherheit ein (z. B. wegen fälliger Mieten und ! Wenn die Bürgschaft durch Ihren Vermieter in An- Betriebskosten, Schäden an der Wohnung). spruch genommen wird, müssen Sie uns die an Ihren Wir leisten bis zur Höhe der mit Ihnen im Versiche- Vermieter gezahlten Beträge und Aufwendungen er- rungsschein individuell vereinbarten Bürgschafts- statten (Regress). summe – höchstens jedoch bis zur gesetzlich zuläs- ! Bei Inanspruchnahme der Bürgschaft durch Ihren sigen Kautionshöhe gemäß § 551 Absatz 1 BGB. Vermieter können wir die Zahlung verweigern, wenn unsere Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmiss- bräuchlich ist oder hinreichend liquide Beweismittel (z. B. rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden) vorliegen. IPIDMFAZ-A4-0824 Stand 09/2022 Seite 1 von 2 [Seite 3] Wo bin ich versichert? Die Versicherung bezieht sich auf das im Versicherungsschein bezeichnete Mietverhältnis zwischen dem/den dort benann- ten Mieter/n und Vermieter/n. Die Versicherung gilt für nach deutschem Recht geschlossene Mietverhältnisse über privat genutzten Wohnraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Welche Pflichten habe ich? Sie haben beispielsweise die folgenden Pflichten: • Sie müssen uns alle Änderungen Ihrer Adress-, Kontakt- und Kontodaten, sowie eine Kündigung Ihres Mietvertrages unver- züglich mitteilen. • Ihre mietvertraglichen Pflichten müssen Sie ordnungsgemäß gegenüber Ihrem Vermieter erfüllen. • Sie müssen uns jede drohende oder angekündigte Inanspruchnahme der Mietkaution durch Ihren Vermieter unverzüglich anzeigen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns wahrheitsgemäß und umfassend Auskunft erteilen, erforderliche Angaben liefern sowie den von uns versandten Fragebogen innerhalb einer Woche wahrheitsgemäß, vollständig beantwortet und eigenhändig unter- zeichnet an uns zurücksenden. • Im Falle strittiger oder unberechtigter Forderungen, die seitens Ihres Vermieters vorgetragen werden, müssen Sie unverzüg- lich geeignete Abwehrmaßnahmen ergreifen und Ihre Einwände ggf. durch liquide Beweismittel belegen. • Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns eine Einwilligung zur Einholung einer aktualisierten Bonitätsauskunft erteilen. Wann und wie muss ich zahlen? • Der erste Beitrag wird fällig, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Die Folgebeiträge sind Jahresbeiträge und sind zum jeweiligen Stichtag fällig, der im Versicherungsschein bestimmt ist. • Die Zahlung erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz? • Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungs- schein. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, behalten wir uns im Einzelfall vor, erst ab dem Zeitpunkt der Beitragszahlung unser Bürgschaftsversprechen gegenüber Ihrem Vermieter zu erteilen. Unsere Haftung gegenüber Ihrem Vermieter beginnt darüber hinaus nicht vor Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an ihn. • Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. • Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie oder wir den Vertrag fristgerecht kündigen. • Der Versicherungsvertrag endet darüber hinaus automatisch mit vorbehaltloser Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Ori- ginal an uns, unserer vollständigen Entlassung aus der Bürgschaftshaftung (Freistellung aus jeglicher Haftung) durch Ihren Vermieter oder mit der vollständigen Auszahlung der Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter. Wie kann ich meinen Vertrag beenden? • Sie können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhalten einer Kündigungsfrist durch Kündigung be- enden. Auch die vorbehaltlose Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Original an uns führt zu einer Beendigung des Versiche- rungsvertrages. • Die Kündigung bedarf der Textform, muss uns also z. B. per E-Mail oder Brief zugehen. Bitte beachten Sie: Sofern und solange uns Ihr Vermieter nicht vollständig aus der Bürgschaft entlassen hat (z. B. durch eine vorbehaltlose Rück- gabe der Bürgschaftsurkunde oder durch eine vollständige und vorbehaltlose Enthaftungserklärung), müssen Sie auch über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus ein Entgelt an uns zahlen, das in der Höhe Ihrem Versicherungsbeitrag entspricht. Denn solange die Bürgschaftsurkunde im Besitz Ihres Vermieters ist, ist die ausgestellte Bürgschaft in Kraft und wir haften weiterhin gegenüber Ihrem Vermieter für die Mietsicherheit, solange bis uns dieser abschließend aus der Bürgschaft entlässt. IPIDMFAZ-A4-0824 Stand 09/2022 Seite 2 von 2 [Seite 4] Beratungsprotokoll. Vertragsverhältnis. Die Deutsche Kautionskasse AG ist Versicherungsvertreter i.S.d. § 59 Abs.2 VVG sowie § 34d Abs.1 GewO. Der Versicherungsvertrag kommt im Falle einer erfolgreichen Vermittlung der Moneyfix® Mietkaution ausschließlich zwischen Antragsteller und Allianz Versicherungs-AG zustande. Versicherungsvertreter. Deutsche Kautionskasse AG Gautinger Str. 10 82319 Starnberg Tel: 08151 6575 570 E-Mail: info@kautionskasse.de Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO (Versicherungsvertreter), erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de, Register-Nr. D-MZLK-H3H6H-61 (www.vermittlerregister.info) Versicherungsnehmerwünsche/Anlass der Beratung. Der Versicherungsnehmer beabsichtigt, die im Rahmen seines bestehenden oder angestrebten Mietverhältnisses über privat genutzten Wohnraum erforderliche Mietsicherheit, durch eine Mietkautionsbürgschaft zu erbringen. Der Versicherungsnehmer wünscht in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Vermittlung einer Moneyfix® Mietkaution. Rat/Begründung/Grundlage. Dem Versicherungsnehmer wird die Vermittlung einer Moneyfix® Mietkaution angeboten. Die Deutsche Kautionskasse AG beschränkt sich in ihrem Angebot ausschließlich auf die Vermittlung der Moneyfix® Mietkaution. Als Risikoträger kommt hierbei ausschließlich die Allianz Versicherungs-AG in Betracht. Die Deutsche Kautionskasse AG vertritt insoweit die Interessen des Versicherers und erhält auch die Leistungsvergütung ausschließlich vom Versicherer. Es werden jedoch keine Beteiligungen an einem Versicherungsunternehmen gehalten. Entscheidung des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer folgt dem Rat des Vermittlers und wünscht ausdrücklich keine weitere Beratung zu Versicherungsprodukten gleich welcher Art. Informationen zum Versicherungsvertreter und der Beschwerdestelle. Die Deutsche Kautionskasse AG ist als zugelassener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs.1 GewO im Vermittlerregister bei der DIHK mit der Registernummer D-MZLK-H3H6H-61 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann bei folgender Stelle überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Tel.: 0180 6005 850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) oder unter www.vermittlerregister.info Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach: 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: 0800 0369 6000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt hiervon unberührt. BPDKK-A4-0525 Stand 09/2022 Seite 1 von 1 [Seite 5] Versicherungsbedingungen für Ihre Moneyfix® Mietkaution. Versichert sind nur Risiken für ein nach deutschem Recht geschlos- Inhalt. senes Mietverhältnis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum. Nicht versichert sind daher Ansprüche des Vermieters aus 1. Versicherer und Ansprechpartner ................................................ 1 anderen Miet- oder Pachtverhältnissen, wie z. B. aus Gewerbemietver- 2. Voraussetzungen und Umfang unserer Leistung .......................... 1 trägen, Geschäftsraummietverträgen (gewerbliche Mietverhältnisse) 3. Ihre Pflichten im Falle unserer Inanspruchnahme durch oder Dauercampingverträgen. Ihren Vermieter ............................................................................ 2 Das Risiko ist versichert bis zur Höhe der im Versicherungsschein aus- 4. Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung ........... 2 gewiesenen Versicherungssumme (Bürgschaftssumme), maximal je- 5. Ihre Obliegenheiten ...................................................................... 3 doch bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit 6. Beginn des Versicherungsschutzes; Laufzeit des gemäß § 551 BGB. Versicherungsvertrages ................................................................ 3 7. Kündigung Ihres Versicherungsvertrages ..................................... 3 2.2. Welche Leistungen erbringen wir Ihnen gegenüber? 8. Rechte und Pflichten nach Beendigung des Mit Abschluss und auf Grundlage dieses Versicherungsvertrages ver- Versicherungsvertrages ............................................................... 3 pflichten wir uns, in Ihrem Auftrag gegenüber Ihrem Vermieter im Wege 9. Widerruf des Vertrages ................................................................ 4 eines Bürgschaftsversprechens auf erstes Anfordern, für die Erfüllung 10. Abtretung ...................................................................................... 4 Ihrer in Ziffer 2.1 bezeichneten Verbindlichkeiten im Sinne einer Miet- 11. Textform ....................................................................................... 4 sicherheit einzustehen. Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Ver- 12. Zustandekommen des Vertrages; Deutsches Recht ...................... 4 mieter insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung 13. Zuständiges Gericht ..................................................................... 4 und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB. Wir verzichten auch auf 14. Leistungsausschlüsse; Sanktionen .............................................. 5 die Einrede der Verjährung gemäß § 548 BGB soweit Ihr Vermieter 15. An wen können Beschwerden gerichtet werden? .......................... 5 bei einer in Geld gestellten Mietsicherheit (Barkaution) berechtigt wäre, den verjährten Anspruch mit dieser aufzurechnen. 1. Versicherer und Ansprechpartner. Unser Bürgschaftsversprechen auf erstes Anfordern erteilen wir durch Ausstellung einer entsprechenden Bürgschaftsurkunde auf Ihren im 1.1. Wer ist Ihr Versicherer? Versicherungsschein benannten Vermieter als Bürgschaftsgläubiger. Versicherer und Bürgschaftsgeber für Ihre Moneyfix® Mietkaution ist die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 Die von uns ausgestellte Bürgschaftsurkunde ist zur Übergabe an Ihren München. Der Sitz unserer Gesellschaft ist München. Die Gesellschaft Vermieter bestimmt. Wir senden Ihnen die Urkunde - soweit nicht an- ist eingetragen beim Handelsregister München unter der Nummer HRB ders vereinbart - zur Weiterleitung an Ihren Vermieter zu. Wir behalten 75727. uns im Einzelfall vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Erhalt der Zah- lung des ersten Beitrags auszuhändigen. Die Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder können Sie dem Antragsformular sowie dem Versicherungsschein entnehmen. Die Bürgschaftsurkunde tritt gegenüber Ihrem Vermieter an die Stelle Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Ihrer Mietkautionszahlung. Das bedeutet, dass unser Bürgschaftsver- sprechen die Zahlung einer Kaution an Ihren Vermieter ersetzt und Sie 1.2. Wer verwaltet Ihren Vertrag und ist Ihr Ansprechpartner? den bei Abschluss des Mietvertrages als Mietkaution vereinbarten Geld- betrag bis auf Weiteres nicht zahlen müssen. Mit der Verwaltung Ihres Vertrages haben wir die Deutsche Kautions- kasse AG beauftragt. Diese erreichen Sie wie folgt: 2.3. Auszahlung der Bürgschaftssumme im Versicherungsfall. Deutsche Kautionskasse AG Verlangt Ihr Vermieter berechtigt eine Leistung aus unserem Bürg- Gautinger Str. 10 schaftsversprechen (Versicherungsfall), zahlen wir an ihn gegen Vorlage 82319 Starnberg der Bürgschaftsurkunde in Höhe seines Anspruchs. Wir leisten jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wir sind Tel.: 08151 6575 570 (Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr) dabei nicht verpflichtet zu prüfen, ob der seitens des Vermieters gegen E-Mail: service@kautionskasse.de Sie geltend gemachte Anspruch in Grund und Höhe tatsächlich besteht. www.kautionskasse.de Wir sind nur dann berechtigt, die Zahlung an Ihren Vermieter zu ver- weigern, wenn Die Deutsche Kautionskasse AG ist insbesondere berechtigt, in unse- rem Namen Ihren Versicherungsschein sowie die Bürgschaftsurkunde >> unsere Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist, zu erstellen, die Versicherungsbeiträge einzuziehen, sämtlichen Schrift- oder wechsel zu Ihrem Vertrag zu führen, Ihren Versicherungsvertrag zu kün- >> uns hinreichend liquide Beweismittel (rechtskräftige Urteile, sonsti- digen, sowie Schäden zu regulieren und Regresse durchzuführen. ge Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger und ande- re Urkunden) vorliegen, aus denen sich ohne weitere Nachforschun- 2. Voraussetzungen und Umfang unserer Leistung. gen zweifelsfrei die Unrechtmäßigkeit seines Anspruchs ergibt. 2.1. Was ist versichert und bis zu welcher Höhe? Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Ihre Anzeigenpflichten Versichert ist das Risiko Ihres Vermieters, dass Sie Ihre künftigen Zah- und Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer lungsverpflichtungen aus dem im Versicherungsschein bezeichneten 5.2. Unser Einredeverzicht gegenüber Ihrem Vermieter aus dem Bürg- Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllen und Ihr Vermieter auf- schaftsversprechen gemäß Ziffer 2.2 bleibt hiervon unberührt. grund dessen gesetzlich berechtigt ist, auf die Mietkaution zuzugreifen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Be- Wir informieren Sie über unsere Inanspruchnahme unverzüglich in Text- triebskosten sowie Schäden am Mietobjekt. form (z. B. Brief oder E-Mail). AVBMFAZ-A4-0525 Stand 03/2025 Seite 1 von 5 [Seite 6] Darüber hinaus sind wir Ihnen gegenüber im Versicherungsfall zu Die Folgebeiträge sind zum jeweiligen Stichtag fällig, der im Versiche- keiner Leistung verpflichtet. Vielmehr müssen Sie uns im Versiche- rungsschein bestimmt ist. rungsfall, den von uns an Ihren Vermieter ausgezahlten Betrag und ggf. damit verbundene Aufwendungen erstatten. Details finden Sie 4.1.3. Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren. unter Ziffer 3. Wir ziehen die Versicherungsbeiträge im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein. Hierzu sind Sie verpflichtet, uns ein SEPA-Lastschrift- 2.4. Erfüllungswirkung der Auszahlung auch für Gesamtschuldner. mandat zu erteilen. Sofern Sie mit weiteren Personen (z.B. in der Bürgschaftsurkunde nicht Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu genannten Mitmietern) gesamtschuldnerisch für die geltend gemachte vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen Forderung des Vermieters haften, erfolgt die Auszahlung der Bürg- außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen. schaftssumme auch in Erfüllung der entsprechenden mietvertraglichen Verpflichtungen dieser weiteren Personen gegenüber dem Vermieter. 4.1.4. Rechtzeitigkeit der Zahlung. 3. Ihre Pflichten im Falle unserer Inanspruchnahme durch Ihren Ver- Sie sind verpflichtet Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig zu zahlen mieter. und dafür zu sorgen, dass der Beitrag zum vereinbarten Fälligkeitstag eingezogen werden kann. 3.1. Ihre Freistellungs- und Erstattungspflicht. Sie müssen uns die von uns an Ihren Vermieter gezahlten Beträge zu- Die Beitragszahlung im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt rechtzeitig, rückerstatten (Regress). Wir können von Ihnen verlangen, uns die von wenn wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und der Kontoinha- Ihrem Vermieter aus der Bürgschaft beanspruchten Beträge bereits vor ber einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Auszahlung zur Verfügung zu stellen. Eine Beitragszahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unverzüglich alles tun, damit der Bei- 3.2. Zinsen. trag bei uns eingeht. Der an Ihren Vermieter ausgezahlte Betrag ist ab dem Zeitpunkt unserer Zahlung bis zu Ihrer Erstattung an uns mit dem jeweiligen Basiszinssatz Wenn der fällige Beitrag nicht rechtzeitig bei uns eingeht und Sie dies zu verzinsen. nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Textform (z. B. Brief 3.3. Aufwendungsersatz. oder E-Mail) zur Zahlung aufgefordert haben. Wir können von Ihnen zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die 4.2. Was gilt, wenn Sie Ihren Erstbeitrag nicht zahlen? uns durch die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft entstehen und die wir den Umständen nach für erforderlich halten durften. Dies sind ins- 4.2.1. Gefährdung des Versicherungsschutzes. besondere Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags abhängig. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht recht- >> Kosten Dritter zur Feststellung unserer Zahlungspflicht, zeitig im Sinne von Ziffer 4.1.4 zahlen, behalten wir uns im Einzelfall >> an den Vermieter gezahlte Zinsen, soweit diese von Ihnen verur- vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Zahlungseingang auszuhändigen. sacht worden sind. Haben wir die Bürgschaftsurkunde bereits vor Zahlung des ersten Bei- 3.4. Gesetzliche Ansprüche. trags ausgehändigt, sind wir zudem berechtigt, von Ihnen Sicherheiten Unberührt von den oben genannten Ansprüchen bleiben unsere gesetz- in Geld (Euro) bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten lichen Ansprüche gegenüber Ihnen oder Dritten (z. B. in der Bürgschafts- Versicherungssumme einzufordern. urkunde nicht genannten Mitmietern) bestehen. Dies können beispiels- 4.2.2. Unser Rücktrittsrecht. weise Ansprüche aus einem Forderungsübergang nach § 774 BGB oder auch Aufwandserstattungsansprüche nach §§ 670, 683 BGB sein. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten solange der Beitrag nicht bei uns eingegangen ist. 3.5. Ihr Einrede- und Einwendungsverzicht. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie Gegen unsere Erstattungs- und sonstigen Ansprüche können Sie nur die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. solche Einwände hinsichtlich Grund, Höhe oder Bestand geltend 4.3. Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen? machen, welche uns zum Zeitpunkt der Auszahlung an Ihren Vermieter bereits bekannt waren und uns zur Verweigerung der Auszahlung 4.3.1. Verzug. gemäß Ziffer 2.3, Absatz 2 berechtigt hätten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 4.1.4 zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug, es Ihr gesetzlicher Rückforderungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wir sind be- bleibt hiervon unberührt. rechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns durch den Verzug 4. Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung. entstanden ist. 4.1. Welche Pflichten haben Sie im Zusammenhang mit der Beitrags- 4.3.2. Fristsetzung. zahlung? Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen 4.1.1. Beitragszahlung und Beitragshöhe. auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) eine Zahlungsfrist Sie sind verpflichtet den im Versicherungsschein ausgewiesenen Ver- bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestim- sicherungsbeitrag zu zahlen. mung ist nur wirksam, wenn wir darin den rückständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die 4.1.2. Fälligkeit der Versicherungsbeiträge. nach den Ziffern 4.3.3 bis 4.3.5 mit dem Fristablauf verbunden sind. Der erste Beitrag wird fällig, sobald Sie den Versicherungsschein er- halten haben. AVBMFAZ-A4-0525 Stand 03/2025 Seite 2 von 5 [Seite 7] 4.3.3. Forderung von Sicherheiten bei erfolglosem Fristablauf. 5.2.2. Sofern der von Ihrem Vermieter geltend gemachte Anspruch of- Wir sind nach Fristablauf zudem berechtigt, von Ihnen gleichwertige fensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder offensichtlich nicht besteht, Sicherheiten in Geld (Euro) bis zur Höhe der im Versicherungsschein sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche anzuzeigen. Sie vereinbarten Versicherungssumme einzufordern. sind verpflichtet, Ihre Einwände umfassend zu begründen und durch li- quide Beweismittel (rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten ge- 4.3.4. Unser Kündigungsrecht bei erfolglosem Fristverlauf. richtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden) zu belegen, Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Bei- damit wir diese Ihrem Vermieter entgegenhalten können. trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Versicherungs- 6. Beginn des Versicherungsschutzes; Laufzeit des Versicherungs- vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass vertrages. wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 6.1. Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ge- Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn nannten Zeitpunkt. Unsere Haftung gegenüber Ihrem Vermieter aus Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen unserem Bürgschaftsversprechen beginnt darüber hinaus jedoch nicht oder Kosten in Verzug sind, wird die Kündigung automatisch wirksam. vor Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an ihn. Hierauf werden Sie bei Kündigung ausdrücklich hingewiesen. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, behalten wir uns Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach Beendigung des Versicherungs- im Einzelfall vor, erst ab dem Zeitpunkt der Beitragszahlung unser Bürg- vertrages gemäß Ziffer 8. schaftsversprechen gegenüber Ihrem Vermieter zu erteilen (vgl. Ziffer 4.3.5. Fortbestand des Vertrages, wenn Sie den angemahnten Beitrag 2.2.). nachzahlen. 6.2. Laufzeit des Versicherungsvertrages. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nachzahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits 6.3 Beendigung des Versicherungsvertrages. mit der Freisetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Der Versicherungsvertrag endet mit 5. Ihre Obliegenheiten. >> Kündigung des Versicherungsvertrages, 5.1. Welche Anzeigepflichten und sonstige Obliegenheiten haben Sie >> vorbehaltloser Rückgabe der originalen Bürgschaftsurkunde an uns, während der Laufzeit des Versicherungsvertrages? >> vollständiger Auszahlung der Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter 5.1.1. Auf unsere Nachfrage hin haben Sie uns Auskunft über Ihre oder Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie andere für die Risiko- >> unserer vollständigen und vorbehaltlosen Entlassung aus der Bürg- beurteilung wichtigen Zusammenhänge zu erteilen und uns relevante schaftshaftung durch eine unterzeichnete Enthaftungserklärung Unterlagen (wie z. B. den Mietvertrag) vorzulegen. Ihres Vermieters bei Verlust der Urkunde. 5.1.2. Sie müssen uns eine Änderung Ihrer Adress-, Kontakt- sowie Kon- Maßgeblich für die Beendigung des Versicherungsvertrages ist der Zeit- todaten unverzüglich mitteilen. punkt des Zugangs der jeweiligen Erklärung bzw. der vollständigen Aus- zahlung der Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter. Der Tag, an dem die 5.1.3. Sie müssen Ihre mietvertraglichen Pflichten gegenüber dem Ver- Haftung endet, wird als ganzer Tag berechnet. mieter ordnungsgemäß erfüllen und dafür sorgen, dass wir von Ihrem Vermieter aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie Ihre Pflichten bei Beendigung des Vertrages ge- Im Falle strittiger oder unberechtigter Forderungen, die seitens Ihres mäß Ziffer 8. Bei Verletzung können gegebenenfalls auch weiterhin Vermieters vorgetragen werden, müssen Sie unverzüglich geeignete Ab- Kosten für Sie anfallen. wehrmaßnahmen ergreifen. 7. Kündigung Ihres Versicherungsvertrages. 5.1.4. Sie müssen uns eine Kündigung Ihres Mietvertrages sowie das Sie können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform Beendigungsdatum unverzüglich anzeigen. (z. B. E-Mail oder Brief) kündigen. 5.1.5. Sie müssen uns jede drohende oder angekündigte Inanspruch- Die Kündigung wird mit Zugang beim Empfänger wirksam, sofern der nahme der Mietkaution durch Ihren Vermieter unverzüglich anzeigen. Absender daraus erkennbar ist. 5.1.6. Wir dürfen auch während der Vertragslaufzeit aktualisierte Aus- 8. Rechte und Pflichten nach Beendigung des Versicherungsvertrages. künfte zu Ihrer Bonität von Auskunfteien einholen. Soweit erforderlich, 8.1. Mit Beendigung des Versicherungsvertrages gemäß Ziffer 6.3 sind haben Sie uns auf Verlangen unverzüglich die hierfür erforderlichen Ein- Sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Vermieter uns willigungen zu erteilen. >> die Bürgschaftsurkunde im Original zurückgibt, bzw. für den Fall, 5.2. Welche Anzeigepflichten und sonstige Obliegenheiten haben Sie dass dies nicht möglich ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles? >> eine Enthaftungserklärung erteilt, die uns vollständig und vorbe- 5.2.1. Im Versicherungsfall haben Sie uns über den von Ihrem Vermieter haltslos aus der Haftung der Bürgschaft entlässt. geltend gemachten Anspruch umfassend Auskunft zu erteilen. Hierzu Bitte beachten Sie: Ihr Vermieter ist grundsätzlich auch über die Been- haben Sie insbesondere auch einen von uns übersandten Fragebogen digung des Mietverhältnisses hinaus berechtigt, die Mietsicherheit für innerhalb von einer Woche wahrheitsgemäß und vollständig zu beant- bestimmte Zeit einzubehalten, bis alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis worten und eigenhändig unterzeichnet in Textform (z. B. Brief oder E- abschließend geklärt sind. Mail) an uns zurückzusenden. AVBMFAZ-A4-0525 Stand 03/2025 Seite 3 von 5 [Seite 8] 8.2. Solange Sie die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllt haben, Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages sind Sie im Falle der Beendigung des Versicherungsvertrages weiterhin wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungs- zur Zahlung eines Entgelts an uns verpflichtet. Dieses Entgelt entspricht vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zu- der Höhe nach dem Beitrag nach Ziffer 4.1, der ohne eine Kündigung sammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem wi- des Versicherungsvertrages von Ihnen für den Versicherungsschutz zu derrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers zahlen wäre. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts endet erst, wenn die oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bürgschaftsurkunde im Original an uns zurückgegeben wurde oder wir Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder ver- vollständig und vorbehaltslos aus der Haftung der Bürgschaft entlassen einbart noch verlangt werden. wurden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Zudem können wir von Ihnen Sicherheiten in Geld in Höhe der ausste- Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt henden Bürgschaftssumme verlangen. ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem 8.3. Die Regelungen dieses Vertrages gelten sinngemäß auch über des- Monat. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher sen Beendigung hinaus bis zur vollständigen Abwicklung aller aus die- Versicherungsvertrag weiter. sem Vertrag resultierenden Rechtsbeziehungen, insbesondere auch aus dem hieraus erteilten Bürgschaftsversprechen. 9.2. Herausgabepflichten nach Widerruf des Vertrages. Sofern Sie den Versicherungsvertrag wirksam widerrufen haben, sind 9. Widerruf des Vertrages. Sie verpflichtet, die in Ihrem Besitz befindliche Bürgschaftsurkunde auf 9.1. Widerrufsrecht für Ihre Vertragserklärung. unsere Aufforderung an uns herauszugeben. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen Sofern die Bürgschaftsurkunde bereits an den Vermieter weitergeleitet ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) wider- wurde, gelten die Rechtspflichten gemäß Ziffer 8.1 entsprechend. rufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen >> der Versicherungsschein, 10. Abtretung. >> die Vertragsbestimmungen einschließlich der für das Vertragsver- Wir sind berechtigt, Zahlungsansprüche gegen Sie auf Dritte zu übertragen. hältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese 11. Textform. wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, Soweit vertraglich nicht anders geregelt, sind alle von Ihnen oder uns >> die Widerrufsbelehrung, abzugebenden Erklärungen oder Anzeigen, die das Versicherungsver- >> bei Verbrauchern das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten hältnis betreffen, nur wirksam, wenn sie in Textform (z. B. per E-Mail >> und die weiteren Informationen, die nach der VVG-Informations- oder Brief) abgegeben werden. pflichtenverordnung mitzuteilen sind, 12. Zustandekommen des Vertrages; Deutsches Recht. jeweils in Textform zugegangen sind. Nähere Informationen zum Frist- beginn finden Sie in der Widerrufsbelehrung. 12.1. Wie kommt der Vertrag zustande? Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Antrag angenommen Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des haben. Die Annahme setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Allianz Versicherungs-AG, c/o Bonitätsprüfung voraus. Die Annahme erklären wir in der Regel durch Deutsche Kautionskasse AG, Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg, oder die Übersendung des Versicherungsscheins. per E-Mail an widerruf@kautionskasse.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und 12.2. Welches Recht gilt für Ihren Vertrag? der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs Sowohl für die Vertragsanbahnung als auch für die Durchführung des entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, Versicherungsvertrages gilt deutsches Recht. dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Alle Vertragsunterlagen werden in deutscher Sprache zur Verfügung Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- gestellt. Auch die gesamte Kommunikation zu Ihrem Vertragsverhältnis fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es erfolgt in deutscher Sprache. sich pro Tag des Versicherungsschutzes je nach gewünschter Zahlungs- periode um folgenden Betrag: 1/30 des Monatsbeitrags, 1/90 des vier- 13. Zuständiges Gericht. teljährlichen Beitrags, 1/180 des halbjährlichen Beitrags bzw. 1/360 13.1. Zuständiges Gericht, wenn Sie gegen uns Klage erheben. des Jahresbeitrags. Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Ist der Beitrag einmalig für eine abweichende Zahlungsperiode zu ent- mittlung bei dem Gericht Klage erheben, das für unseren Geschäftssitz richten, darf der Versicherer pro Tag des Versicherungsschutzes einen oder die Niederlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Betrag von 1/x (x = Anzahl der Tage der beantragten Versicherungsdau- er) des Einmalbeitrags einbehalten. Die Zahlungsperiode sowie den Ver- Sie können auch bei dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie sicherungsbeitrag können Sie dem Antrag sowie dem Versicherungs- zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz be- schein entnehmen. steht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die vertraglich nicht ausgeschlossen Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens werden dürfen, können Sie auch dort Klage erheben. 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. 13.2. Zuständiges Gericht, wenn wir gegen Sie Klage erheben. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Wenn wir aus dem Versicherungsvertrag Klage gegen Sie erheben, ist zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszu- ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der geben sind. Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. AVBMFAZ-A4-0525 Stand 03/2025 Seite 4 von 5 [Seite 9] Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr 15.2. Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen. gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei dem Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Om- Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung budsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Versiche- zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. rungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Webseite: www.versiche- 14. Leistungsausschlüsse; Sanktionen. rungsombudsmann.de). Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor 14.1. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch oder im dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern Zusammenhang mit Kriegsereignissen jeder Art, inneren Unruhen, Erd- durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000,- Euro nicht beben, Kernenergie, Streik, Beschlagnahme oder Behinderung des Wa- übersteigen. Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder ren- und Zahlungsverkehrs von hoher Hand verursacht worden sind. -berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Om- budsmann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwer- 14.2. Wir haften Ihnen gegenüber zudem - soweit keine Verletzung von de und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Leben, Körper und Gesundheit in Rede steht – nur für Vorsatz und grobe Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Ent- Fahrlässigkeit. scheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000,- Euro nicht Unsere Haftung aus der Mietkautionsbürgschaft gegenüber Ihrem Ver- überschreitet. mieter bleibt davon unberührt. 15.3. Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht. 14.3. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes- – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Fi- 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Webseite: www.bafin.de. nanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bun- Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden. desrepublik Deutschland entgegenstehen. 15.4. Rechtsweg. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglich- Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik keit, den Rechtsweg zu beschreiten. Deutschland entgegenstehen. 15. An wen können Beschwerden gerichtet werden? Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung: 15.1. Beschwerde bei der Deutschen Kautionskasse oder Ihrem Ver- mittler. Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an unseren Dienstleister: Deutsche Kautionskasse AG, Gautinger Str.10 82319 Starnberg E-Mail: service@kautionskasse.de Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten. AVBMFAZ-A4-0525 Stand 03/2025 Seite 5 von 5 [Seite 10] Hinweise zur Datenverwendung und Bonitätsprüfung. Information zur Verwendung Ihrer Daten durch die Deutsche handelt es sich um die SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5 in 65201 Kautionskasse AG (Vermittler). Wiesbaden), die CEG Creditreform Consumer GmbH (Hellersbergstr. 11 in 41460 Neuss) und/oder die infoscore Consumer Data GmbH (Rhein- Die Deutsche Kautionskasse AG hat sich auf die Vermittlung und Abwick- str. 99 in 76532 Baden-Baden). lung von Mietkautionslösungen, insbesondere der von ihr eigens entwickel- ten Moneyfix® Mietkaution, spezialisiert. Das Einhalten der gesetzlichen V. Datenverarbeitung im Auftrag. Regelungen zum Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Abwicklung der durch uns vermittelten Versicherungsvertragsverhält- nisse nebst der Kundenbetreuung wird von uns im Auftrag der jeweiligen I. Name und Anschrift des Verantwortlichen. Versicherer („Risikoträger“) durchgeführt. Zur Einschätzung des zu ver- Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutz- sichernden Risikos vor Abschluss eines Versicherungsvertrags, zur Ab- gesetze der Mitgliedstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestim- wicklung des Vertragsverhältnisses sowie im Leistungsfall benötigen wir mungen ist: personenbezogene Daten von Ihnen, welche wir auftragsgemäß erheben, Deutsche Kautionskasse AG speichern, nutzen und an die Risikoträger weitergeben. Sofern im Rahmen Gautinger Str. 10 der Vertragsabwicklung erforderlich, können Ihre Daten auch an andere 82319 Starnberg Beteiligte des Mietverhältnisses oder, wenn Sie ihren Antrag über Unterver- E-Mail: datenschutz@kautionskasse.de mittler oder sonstige Dritte gestellt haben, an die im Vermittlungsprozess beteiligten Partner oder deren Rechtsnachfolger weitergegeben werden. II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten. Hinsichtlich der Vertragsabwicklung einschließlich der Kundenbetreuung Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen sie unter datenschutz@kau- ist der jeweilige Risikoträger Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes. tionskasse.de oder obiger Postadresse. Entsprechende Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezo- genen Daten durch diesen finden Sie auf dessen Internetseiten. Die Infor- III. Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO. mationen aus dem vorstehenden Absatz erfolgen allein, weil wir uns der Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Transparenz der Datenverarbeitung - über unsere gesetzlichen Obligationen Antrags auf Stellung einer Mietkautionsbürgschaft und zur Erfüllung unserer hinaus - besonders verpflichtet fühlen. sonstigen (vor-)vertraglichen Pflichten sowie der Wahrung unserer berech- tigten Interessen. Dies ist erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. VI. Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? b und f DSGVO. Im Rahmen der (vor-)vertraglichen Beziehung mit uns müssen Sie diejenigen Wir sind aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, personenbezogenen Daten bereitstellen, die für eine Vermittlung oder eine Ihre Adress-, Zahlungs- und Auftragsdaten für die Dauer von zehn Jahren Aufnahme und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie für die Erfüllung zu speichern. Allerdings nehmen wir nach 5 Jahren eine Einschränkung der der damit verbundenen (vor-)vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ohne Verarbeitung vor, d. h. Ihre Daten werden der aktiven Datenverwaltung ent- diese Daten werden wir in der Regel die Vornahme einer Vermittlung oder zogen und nur noch zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen einge- den Abschluss eines Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden setzt, sofern Sie nicht im Einzelfall in eine weitere „aktive“ Verarbeitung der Vertrag nicht mehr durchführen bzw. gegebenenfalls beenden müssen. Daten eingewilligt haben oder für uns ein berechtigtes Interesse besteht. VII. Ihre Rechte als Betroffener. Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten für postalische oder tele- Jeder Betroffene hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein- fonische Angebote und Aktionen zu eigenen bzw. vermittelten Produkten schränkung der Verarbeitung, Unterrichtung, Übertragung ihrer Daten und und Dienstleistungen sowie zur Markt- und Meinungsforschung verwendet. Widerspruch gemäß den Artikeln 15-21 DSGVO. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; sofern wir hierbei telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen, erfolgt dies auf Grundlage Ihrer erteilten Ein- Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kön- willigung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie uns für die Telefonwerbung nen Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Dies gilt erteilt haben und welche sie jederzeit widerrufen können (s.u.). auch für vor Geltung der DSGVO uns gegenüber erteilte Einwilligungen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf erst für die Zukunft wirkt und vor Wider- Darüber hinaus kann Ihre im Rahmen der Vermittlung erhobene E-Mail-Ad- ruf erfolgte Verarbeitungen davon nicht betroffen sind. Von einem Widerruf resse zur Direktwerbung für eigene bzw. vermittelte ähnliche Produkte oder bleiben gesetzliche Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung Ihrer Daten Dienstleistungen per E-Mail verwendet werden, wenn Sie hierin bei der Ver- unberührt. mittlung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ihre erteilte Einwilli- gung können Sie jederzeit widerrufen (s.u.). Sie können vorgenannte Rechte uns gegenüber durch formlose Nachricht - bevorzugt per E-Mail mit dem Betreff „Widerspruch Datenverarbeitung“ - IV. Weitergabe von Daten. geltend machen. Bitte richten Sie diese an: Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn hierfür eine per E-Mail: datenschutz@kautionskasse.de oder Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. a-c oder f DSGVO vorliegt. Eine Über- per Brief: Deutsche Kautionskasse AG mittlung an Dritte zu anderen als den folgend aufgeführten Zwecken findet - Datenschutz - nicht statt. Gautinger Str. 10 Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO ist Rechtsgrundlage für die Weitergabe der 82319 Starnberg. Daten an die nachfolgenden Dritten, da dies zur Durchführung vorvertrag- Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde licher Maßnahmen auf Ihren Antrag hin sowie zur Wahrung unserer berech- über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu be- tigten Interessen erforderlich ist: schweren (Art. 77 DSGVO). - DKK Service GmbH: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir unter Nutzung Ihrer per- sonenbezogenen Daten inkl. Anschriftendaten Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis ma- thematisch-statistischer Verfahren über die DKK Service GmbH (Gautin- ger Str. 10, 82319 Starnberg) von einer Auskunftei beziehen. Bei dieser DSMFAZ-A4-1123 Stand 11/2023 Seite 1 von 3 [Seite 11] Informationen zur Verwendung Ihrer Daten durch die Allianz Gesellschaften der Allianz Deutschland Gruppe, die Stammdaten in ge- Versicherungs-AG (Risikoträger). meinsamen DV-Verfahren nutzen. Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, Allianz Deutschland AG, Allianz Lebens- Versicherung, Vorsorge und Vermögensbildung sind Vertrauenssache. Daher versicherungs-AG, Allianz Pension Consult GmbH, Allianz Pensionsfonds AG, ist es für uns sehr wichtig, Ihre Persönlichkeitsrechte zu respektieren. Das Allianz Pensionskasse AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz gilt insbesondere für den Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Versicherungs-AG, Allianz Direct Versicherungs-AG (Konzernunternehmen Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Allianz Versicherungs- der Allianz SE), ADAC Autoversicherung AG (ein Unternehmen der Allianz AG (im Folgenden „der Versicherer“), die Sie unter folgenden Kontaktdaten Gruppe) und Deutsche Lebensversicherungs-AG erreichen: Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten. Allianz Versicherungs-AG Vermittler: 10900 Berlin Der selbständige Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, ob und Telefon: 0800 410 0115 mit welchem Inhalt der Vertrag geschlossen wurde. Darüber hinaus über- E-Mail: sachversicherung@allianz.de mitteln wir die zur Betreuung Ihrer Versicherungsverträge benötigten Daten an den zuständigen Vermittler, der diese zu Beratungs- und Betreuungs- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. zwecken verarbeitet. Die Erstellung von Angeboten sowie der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbe- Spezialisierte Unternehmen unserer Unternehmensgruppe sowie externe zogenen Daten (im Folgenden „Daten“) nicht möglich. Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Zur Erstellung von individuellen Angeboten sowie zur Prüfung Ihres Antrags Pflichten auch externer Dienstleister. Diese verarbeiten personenbezogene auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen gemachten Angaben, Daten in unserem Auftrag, z. B. im Rahmen von IT-Support und Hosting, im und ggf. ergänzende Angaben Dritter, um das von uns zu übernehmende Rahmen von vertriebs- und kundennahen Dienstleistungen oder Schaden- Risiko einschätzen zu können. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, management. Mit diesen Auftragsverarbeitern haben wir Verträge geschlossen verarbeiten wir Ihre Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. (sog. „Auftragsverarbeitungsverträge“). Dies bedeutet, dass die Auftrags- Kommt der Vertrag nicht zustande, speichern wir Ihre Daten drei volle verarbeiter Ihre personenbezogenen Daten nur auf vereinbarte Art und Kalenderjahre für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Weise verarbeiten dürfen. Die Auftragsverarbeiter werden Ihre personen- Angaben zum Schaden- oder Leistungsfall benötigen wir etwa, um den Ein- bezogenen Daten nur an uns und keine anderen Stellen oder Organisationen tritt und den Umfang des Versicherungsfalles sowie den Eintritt und die Ab- weitergeben. Sie kümmern sich zudem darum, dass notwendige technische wicklung von Regressforderungen prüfen zu können. Die Daten nutzen wir und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Ihre Daten sicher zu weiterhin für eine Betrachtung und Pflege der gesamten Kundenbeziehung, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder wir es angewiesen haben. für umfassende Auskunftserteilungen. Darüber hinaus benötigen wir Ihre Daten zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben, zur Geschäftssteuerung Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, oder zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, kön- Entwicklung neuer Tarife und Produkte sowie zu deren Kalkulation. nen Sie in der Übersicht in diesem Dokument sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter www.allianz.de/datenschutz ent- Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten nehmen oder bei uns anfordern. Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes Weitere Empfänger: (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich Darüber hinaus können wir Ihre Daten an weitere Empfänger übermitteln, unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, Dauer der Datenspeicherung. die gesetzliche Anforderungen für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Grundsätzlich löschen wir Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Diese können Sie im Internet unter www.allianz.de/datenschutz abrufen. Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maß- auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden nahmen, sowie zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Soweit dafür können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). besondere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich sind, benö- Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet tigen wir grundsätzlich Ihre Einwilligung, es sei denn, es liegen die Voraus- sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich setzungen eines gesetzlichen Tatbestandes vor, z. B. bei der Erstellung von unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch sowie der Abgabenordnung. Statistiken. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn volle Jahre. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es erforderlich ist, um berechtigte Betroffenenrechte. Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespei- der Fall sein: cherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Heraus- • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten insbesondere durch gabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen Datenanalysen zur Missbrauchsbekämpfung, und maschinenlesbaren Format zustehen. • für Markt- und Meinungsfragen, • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Widerspruchsrecht. Produkte der Unternehmen der Allianz Deutschland-Gruppe und deren Sie können einer Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung Kooperationspartner. Dabei betrachten wir Aspekte, wie das von Ihnen widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter bei uns gehaltene Produktportfolio und Ihre persönliche Situation, um Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihnen individuell angepasste Produktempfehlungen geben zu können. Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Ver- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben genannten pflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrecht- Adresse, mit dem Zusatz „An den Datenschutzbeauftragten“. licher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten oder obliegender Beratungs- pflichten). DSMFAZ-A4-1123 Stand 11/2023 Seite 2 von 3 [Seite 12] Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichts- Auflistung der eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister. behörde zu wenden. Die für uns zuständige Behörde ist: Das Bayerische • Allianz Kunde und Markt GmbH (vertriebs- und kundennahe Service- Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach. leistungen) • Allianz ONE Business Solutions GmbH (kundennahe Serviceleistungen) Bonitätsauskünfte. • Allianz SE (statistische Auswertungen) Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Einschätzung von • Allianz Technology SE (Shared-Services-Dienstleistungen für Gesellschaften Zahlungsausfallrisiken vor Eingehung eines Geschäfts mit wirtschaftlichem der Allianz Gruppe) Risiko fragen wir über die DKK Service GmbH (Gautinger Str. 10, 82319 • VLS Versicherungslogistik GmbH (Posteingangsbearbeitung) Starnberg) bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden • KVM ServicePlus - Kunden- und Vertriebsmanagement GmbH (vertriebs- Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. und kundennahe Serviceleistungen, Telefonservice) Soweit darüber hinaus Bonitätsauskünfte eingeholt werden sollen, erheben • Davero dialog GmbH (Schadenbearbeitung) wir Informationen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. • Dembach Goo Informatik GmbH & Co. KG (Bereitstellung von Server- Leistung für digitale Anwendungen) Automatisierte Einzelfallentscheidungen. • Deutsche Kautionskasse AG (Versicherungsbetrieb, Schadenbearbeitung In der Risikoprüfung nutzen wir auch automatisierte Verfahren zur Einschät- für die Mietkautionsversicherung) zung individueller Risiken. Auf Basis Ihrer Angaben bei Antragstellung ent- • DKK Service GmbH (Einholung von Kreditauskünften) scheiden wir dann automatisiert, ob und zu welchen Bedingungen Versiche- • Gevekom GmbH (Telefonservice) rungsschutz geboten werden kann. • IBM Deutschland GmbH (IT-Wartung) Die automatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher • Kikxxl GmbH (vertriebs- und kundennahe Serviceleistungen, Telefonser- festgelegten Regeln zur Prüfung und Gewichtung der Informationen. Unsere vice) Annahmeentscheidungen sind auf statistische Datenmodelle und Experten- • Mondial Kundenservice GmbH (MKS) (Schadenbearbeitung in der Kfz- wissen gestützt, die kontinuierlich weiterentwickelt werden und die Basis und Sachversicherung) unserer Risikoprüfung bilden. • TELCON GmbH, Gesellschaft für Telemarketing und Consulting mbH (Durchführung der telefonischen Beratungsgespräche) • Entsorgungsunternehmen (datenschutzgerechte Vernichtung von Papier­ unterlagen) • Rechtsanwälte (Wahrnehmung der Regulierungsvollmacht, Beschaffung von Ermittlungsakten, Einzug notleidender Forderungen, Regress, Mahn- verfahren) VBMFAZ-A4-0525 DSMFAZ-A4-1123 Stand 11/2023 Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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