Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat (AVBSV-A4-0626)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die SV Mietkaution Privat
Inhalt
1. Wer ist Ihr Versicherer und wer Ihr Ansprechpartner? 8. Welche Pflichten haben Sie nach Ende des Vertrages?
2. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang besteht 9. Welche Pflichten haben Sie nach Widerruf des Vertrages?
unsere Leistungspflicht? 10. Können wir Ansprüche gegen Sie an Dritte abtreten?
3. Welche Pflichten haben Sie im Falle unserer Inanspruchnahme 11. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
durch Ihren Vermieter? 12. Wie kommt der Vertrag zustande und welches Recht gilt?
4. Welche Pflichten haben Sie im Zusammenhang mit der Beitragszahlung? 13. Welcher Gerichtsstand gilt?
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 14. Welche allgemeinen Leistungsausschlüsse gelten?
6. Wann beginnt und endet das Vertragsverhältnis? 15. An wen können Sie eine Beschwerde richten?
7. Wie kann der Vertrag gekündigt werden? 16. Wie können Sie den Vertrag widerrufen?
Begriffserklärungen
Mietsicherheit: Als Mietsicherheit, auch Mietkaution genannt, bezeichnet man die vom Vermieter verlangte Sicherheitsleistung in Höhe eines be-
stimmten Geldbetrags. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt,
zum Beispiel die Miete nicht zahlt oder Sachschäden am Mietobjekt verursacht.
Mietkautionsbürgschaft: Die Bürgschaft ist eine einseitig eingegangene Verpflichtung des Versicherers, dem Vermieter gegenüber als Schuldner
der Mietkaution einzustehen.
Bürgschaftserklärung: In dem Versprechen werden alle wesentlichen Merkmale der Bürgschaft erklärt.
Bürgschaftsurkunde: Die Urkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Versicherers gegenüber dem Vermieter belegt.
Versicherungsschein: Der Versicherungsschein ist das Dokument, das der Versicherer dem Versicherungsnehmer (Mieter) als Nachweis der Miet-
kautionsbürgschaft ausstellt. Es enthält unter anderem Angaben zum Versicherungsnehmer, Vermieter, der versicherten Höchstsumme, der Höhe
der Prämie und der Zahlungshäufigkeit sowie die Adresse des Mietobjekts.
Bürgschaftsgläubiger: Gläubiger der Bürgschaft ist der Vermieter. Nur er hat das Recht, den Bürgschaftsgeber (Versicherer) in Anspruch zu neh-
men oder diesen aus der Haftung zu entlassen.
Enthaftung / Enthaftungserklärung: Mit dieser Erklärung gibt der Vermieter zum Ausdruck, dass er den Versicherer nicht mehr aus der Bürgschaft
in Anspruch nehmen wird.
Inanspruchnahme / Versicherungsfall: Fordert der Vermieter einen fälligen Betrag aus der Bürgschaft zur Auszahlung an, den der Versicherer im
Rahmen seiner Bürgschaftserklärung übernommen hat, so spricht man von Inanspruchnahme der Bürgschaft (Versicherungsfall).
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1. Wer ist Ihr Versicherer und wer Ihr Ansprechpartner? ten Vermieter (Bürgschaftsgläubiger). Wir senden Ihnen diese - soweit
nicht anders vereinbart – direkt zwecks Weiterleitung an Ihren Vermie-
1.1 Wer ist Ihr Versicherer? ter zu. Wir behalten uns vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Erhalt der
Versicherer und Bürgschaftsgeber ist die SV SparkassenVersicherung Zahlung des ersten Beitrags auszuhändigen.
Gebäudeversicherung AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Die
Gesellschaft ist eingetragen beim Handelsregister Stuttgart unter der Die Bürgschaftsurkunde ersetzt gegenüber Ihrem Vermieter die Miet-
Nummer HRB 16264. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglie- kautionszahlung, sodass Sie den bei Mietvertragsabschluss als Mietsi-
der entnehmen Sie bitte den Antragsdokumenten sowie dem Versiche- cherheit vereinbarten Geldbetrag bis auf weiteres nicht selbst zahlen
rungsschein. Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherer. müssen.
1.2 Wer verwaltet Ihren Vertrag und ist Ihr Ansprechpartner? 2.3 Unter welchen Voraussetzungen wird die Bürgschaftssumme an
Ihren Vermieter ausgezahlt?
Mit der Vertragsverwaltung ist die Deutsche Kautionskasse AG beauf-
tragt: Beansprucht Ihr Vermieter die Leistung aus unserer Bürgschaftserklä-
rung (Versicherungsfall), zahlen wir gegen Vorlage der originalen Bürg-
Deutsche Kautionskasse AG schaftsurkunde den geltend gemachten Betrag an diesen, maximal
– SV Mietkaution Privat – jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Wir sind dabei nicht be-
Gautinger Str. 10 rechtigt zu prüfen, ob die seitens des Vermieters gegen Sie geltend ge-
82319 Starnberg machte Forderung dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich besteht.
Tel.: 08151 6575 560 Wir dürfen die Zahlung an Ihren Vermieter nur dann verweigern, wenn
E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de unsere Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder
uns hinreichend liquide Beweismittel (Rechtskräftige Urteile, sonstige
Die Deutsche Kautionskasse AG ist insbesondere berechtigt, in unse- Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger oder vergleich-
rem Namen Ihren Antrag sowie Ihre Bonität zu prüfen, Ihren Versiche- bare Urkunden) vorliegen, aus denen sich direkt und zweifelsfrei, d.h.
rungsschein und die Bürgschaftsurkunde zu erstellen, die Versiche- ohne weitere Nachforschungen, die Unrechtmäßigkeit seines Anspruchs
rungsbeiträge einzuziehen, sämtlichen Schriftwechsel zu Ihrem Vertrag ergibt.
zu führen, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen sowie Schäden zu
regulieren und den Regress durchzuführen. Bitte beachten Sie hierzu auch Ihre Anzeigepflichten und Obliegenhei-
ten bei Eintritt des Versicherungsfalls gem. Ziff. 5.2. Hiervon unberührt
2. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang besteht bleibt unser Einredeverzicht aus der Bürgschaftserklärung gegenüber
unsere Leistungspflicht? Ihrem Vermieter gem. Ziff. 2.2.
2.1 Was ist versichert und in welcher Höhe? Über unsere Inanspruchnahme durch Ihren Vermieter informieren wir
Es ist das Risiko Ihres Vermieters versichert, dass Sie Ihren künftigen Sie unverzüglich in Textform.
Zahlungsverpflichtungen aus dem im Versicherungsschein benannten
Wohnraum-Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß nachkommen und dies Hierüber hinaus sind wir im Versicherungsfall Ihnen gegenüber zu keiner
Ihren Vermieter gesetzlich berechtigt, auf die Mietsicherheit zuzugrei- Leistung verpflichtet, insbesondere nicht zu einer Geldleistung direkt
fen. Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mie- an Sie. Vielmehr sind Sie verpflichtet, uns die aufgrund unserer In-
ten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt. anspruchnahme durch uns an Ihren Vermieter gezahlten Beträge zu
erstatten.
Voraussetzung ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietver-
hältnis über von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzten, in Deutsch- 3. Welche Pflichten haben Sie bei unserer Inanspruchnahme durch
land gelegenen Wohnraum. Ihren Vermieter?
Das Risiko ist in Höhe der im Versicherungsschein ausgewiesenen Ver- 3.1 Ihre Freistellungs- und Erstattungspflichten
sicherungs- bzw. Kautionssumme versichert, maximal jedoch bis zur Auf unser Verlangen haben Sie uns die von Ihrem Vermieter aus der
gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 Mietkautionsbürgschaft geforderten Beträge bereits vor Auszahlung zur
BGB. Verfügung zu stellen bzw. die von uns an Ihren Vermieter ausgezahlten
Beträge an uns zurückzuerstatten.
2.2 Welche Leistungen erbringen wir Ihnen gegenüber?
3.2 Verzinsung
Mit Abschluss dieses Versicherungsvertrags verpflichteten wir uns, in
Ihrem Auftrag gegenüber dem im Versicherungsschein benannten Ver- Wir werden die von Ihnen an uns zu erstattenden Beträge ab dem Zeit-
mieter in Form einer Mietkautionsbürgschaft „auf erstes Anfordern“ für punkt unserer Auszahlung an den Vermieter bis zu Ihrer Erstattung an
die Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten gemäß Ziffer 2.1 im Sinne einer uns mit 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinsen.
Mietsicherheit einzustehen.
3.3 Ersatz unserer Aufwendungen
Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf Wir können von Ihnen den Ersatz unserer Aufwendungen verlangen,
die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ welche uns durch die Inanspruchnahme der Mietkautionsbürgschaft
770, 771 BGB als auch auf die Einrede der Verjährung gemäß § 548 entstehen und wir den Umständen nach für erforderlich halten durften.
BGB, sofern Ihr Vermieter bei einer in Geld gestellten Mietsicherheit Insbesondere sind dies
(Barkaution) berechtigt wäre den verjährten Anspruch aufzurechnen.
- Kosten zur Feststellung unserer Zahlungspflicht,
Die Bürgschaftserklärung erteilen wir durch Ausstellen einer entspre- - an den Vermieter zu zahlende Verzugskosten, soweit diese von
chenden Bürgschaftsurkunde auf den im Versicherungsschein benann- Ihnen verursacht worden sind.
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3.4 Ihr Einrede- und Einwendungsverzicht 4.2.2 Unser Rücktrittsrecht
Einwände hinsichtlich Grund, Höhe oder Bestand unserer Erstattungs- Wir sind berechtigt vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag
und sonstigen Ansprüche können Sie nur geltend machen, wenn wir nicht rechtzeitig bei uns eingegangen ist und Sie dies zu vertreten ha-
diese zum Zeitpunkt der Auszahlung an Ihren Vermieter bereits kannten ben.
und uns diese gemäß Ziff. 2.3 Abs. 2 zum Verweigern der Auszahlung
berechtigt hätten. 4.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen?
Ein Ihnen gesetzlich zustehender Rückforderungsanspruch gegenüber 4.3.1 Verzug, Verzugsschaden
Ihrem Vermieter bleibt hiervon unberührt. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen und dies zu ver-
treten haben, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug.
4. Welche Pflichten haben Sie im Zusammenhang mit der Beitrags- Wir sind berechtigt, Ihnen den hierdurch entstehenden Verzugsschaden
zahlung? in Rechnung zu stellen.
4.1 Beitragshöhe, Fälligkeit, Lastschrift 4.3.2 Fristsetzung
4.1.1 Beitragszahlung und Beitragshöhe Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen
auf Ihre Kosten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) eine Zahlungsfrist
Sie sind verpflichtet den im Versicherungsschein ausgewiesenen Ver-
von zwei Wochen bestimmen. Diese Bestimmung ist nur wirksam, wenn
sicherungsbeitrag rechtzeitig zu zahlen.
wir darin den rückständigen Beitrag, Zinsen und Kosten separat aus-
4.1.2 Fälligkeit der Zahlungen weisen und auf die mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen
gemäß Ziff. 4.3.3 bis 4.3.5 hinweisen.
Der erste Beitrag wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
4.3.3 Forderung von Sicherheiten
Die Folgebeiträge sind jeweils zu dem Stichtag fällig, der im Versiche-
rungsschein ausgewiesen ist. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, von Ihnen
Sicherheiten in Geld bis zur Höhe der im Versicherungsschein verein-
4.1.3 Beitragseinzug im Lastschriftverfahren barten Versicherungssumme einzufordern.
Die Versicherungsbeiträge ziehen wir im SEPA-Lastschriftverfahren von
4.3.4 Unser Kündigungsrecht
Ihrem angegebenen Bankkonto ein. Sie sind verpflichtet, uns hierfür ein
entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Bei-
trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Versicherungs-
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit Sie hie-
zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträge rauf mit der Fristsetzung bereits hingewiesen wurden.
per Rechnung anzufordern.
Wir können die Kündigung zudem bereits mit der Fristsetzung erklären.
4.1.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Kündigung wird dann automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der
Sie sind verpflichtet Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig zu zahlen. Frist noch immer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Ver-
Insbesondere sorgen Sie dafür, dass die Beiträge zum jeweiligen Fällig- zug sind. Wir werden Sie hierauf bei Kündigung ausdrücklich hinweisen.
keitstag vom angegebenen Konto eingezogen werden können.
Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach Beendigung des Versicherungs-
Die Beitragszahlung im SEPA-Lastschriftverfahren gilt als rechtzeitig, vertrages gem. Ziff.8.
wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie
5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten?
einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
5.1 Ihre Anzeigepflichten und sonstigen Obliegenheiten während der
Außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt Ihre Beitragszahlung als
Laufzeit des Vertrages
rechtzeitig, wenn der Beitrag zur Fälligkeit bei uns eingeht.
5.1.1 Selbstauskunft
Geht der fällige Beitrag nicht rechtzeitig bei uns ein und haben Sie dies
nicht zu vertreten, so gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn sie Sie haben uns auf Anforderung über Ihre Vermögens- und Einkommens-
unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Textform zur Zahlung aufgefor- verhältnisse sowie andere für die Risikobeurteilung wichtigen Zusam-
dert haben. menhänge Auskunft zu erteilen sowie relevante Unterlagen (wie z.B. den
Mietvertrag) vorzulegen.
4.2 Was gilt, wenn Sie Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
5.1.2 Mitteilung von Adressänderungen
4.2.1 Gefährdung des Versicherungsschutzes Sie haben uns eine Änderung Ihrer Adress-, Kontakt- sowie Kontodaten
Der Beginn des Versicherungsschutzes hängt von der rechtzeitigen Zah- unverzüglich anzuzeigen.
lung des ersten Beitrags ab. Zahlen Sie diesen nicht rechtzeitig, behal-
ten wir uns im Einzelfall vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Eingang 5.1.3 Erfüllung Ihrer mietvertraglichen Pflichten
Ihrer Zahlung auszuhändigen. Sie haben Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Ver-
mieter ordnungsgemäß zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass wir von
Haben wir die Bürgschaftsurkunde bereits vor Zahlung des ersten Bei- Ihrem Vermieter aus der Mietkautionsbürgschaft nicht in Anspruch ge-
trags ausgehändigt, sind wir zudem berechtigt, von Ihnen Sicherheiten nommen werden. Insbesondere ergreifen Sie im Falle strittiger oder un-
in Geld bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versiche- berechtigter Forderungen seitens Ihres Vermieters unverzüglich geeig-
rungssumme einzufordern. nete Abwehrmaßnahmen.
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5.1.4 Anzeige der Beendigung Ihres Mietverhältnisses 7. Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Sie haben uns die Kündigung des Mietvertrages sowie das Beendigungs- Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit durch Rückgabe der
datum unverzüglich anzuzeigen. Bürgschaftsurkunde an uns ohne weitere Angabe von Gründen kündi-
gen.
5.1.5 Aktualisierung der Bonitätsauskunft
Wir sind berechtigt auch während der Vertragslaufzeit jeweils aktuali- Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Brief) und wird mit
sierte Auskünfte zu Ihrer Bonität von Auskunfteien einzuholen. Soweit Eingang der originalen Bürgschaftsurkunde bei uns wirksam.
erforderlich haben Sie uns hierzu auf Verlangen unverzüglich die erfor-
8. Welche Pflichten haben Sie nach Ende des Versicherungsvertrags?
derlichen Einwilligungen zu erteilen.
8.1 Pflicht zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
5.2 Ihre Anzeigepflichten und sonstigen Obliegenheiten bei Eintritt
des Versicherungsfalles Sie sind mit Beendigung des Versicherungsvertrags gem. Ziff. 6.3 ver-
pflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Vermieter uns die originale Bürg-
5.2.1 Auskunftspflicht bei Inanspruchnahme schaftsurkunde zurückgibt bzw. für den Fall, dass dies nicht möglich ist,
Sie haben uns im Versicherungsfall über den von Ihrem Vermieter uns durch ausdrückliche Erklärung vollständig und vorbehaltlos aus der
geltend gemachten Anspruch umfassend Auskunft zu erteilen. Hierzu Haftung der Mietkautionsbürgschaft entlässt.
haben Sie insbesondere auch einen von uns übersandten Fragebogen
8.2 Fortbestehende Zahlungspflicht
innerhalb von einer Woche wahrheitsgemäß und vollständig zu beant-
worten und eigenhändig unterzeichnet an uns zurückzusenden. Solange Ihr Vermieter die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit
nicht vollständig und vorbehaltlos freigegeben hat, sind Sie auch im Fal-
5.2.2 Anzeigepflicht bei unberechtigter Inanspruchnahme le einer Beendigung des Versicherungsvertrags weiterhin zur Zahlung
Sofern der von Ihrem Vermieter geltend gemachte Anspruch offensicht- eines Entgelts an uns verpflichtet, welches dem ohne Beendigung des
lich rechtsmissbräuchlich ist oder offensichtlich nicht besteht, sind Sie Versicherungsvertrags von Ihnen zu zahlenden Beitrags nach Ziff. 4.1
verpflichtet, uns dies innerhalb der vorgenannten Frist anzuzeigen. Sie entspricht.
sind verpflichtet, Ihre Einwände umfassend zu begründen und durch li-
Es steht uns frei, von Ihnen Sicherheiten in Geld in Höhe der noch haf-
quide Beweismittel (Rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten ge-
tenden Bürgschaftssumme zu verlangen.
richtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden) zu belegen,
damit wir diese dem Vermieter entgegenhalten können. 8.3. Fortgeltung bis zur vollständigen Vertragsabwicklung
6. Wann beginnt und endet das Vertragsverhältnis? Die Regelungen dieses Vertrages gelten sinngemäß auch über dessen
Beendigung hinaus bis zur vollständigen Abwicklung aller aus diesem
6.1 Beginn des Versicherungsschutzes Vertrag sowie der erteilten Bürgschaftserklärung resultierenden Rechts-
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein ausge- beziehungen.
wiesenen Zeitpunkt. Unsere Haftung gegenüber Ihrem Vermieter aus
9. Welche Pflichten haben Sie nach Widerruf des Vertrages?
unserer Bürgschaftserklärung beginnt darüber hinaus nicht vor Aushän-
digung der originalen Bürgschaftsurkunde an diesen. Haben Sie den Versicherungsvertrag wirksam widerrufen, so sind Sie
verpflichtet, eine bereits an Sie ausgehändigte Bürgschaftsurkunde an
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, behalten wir uns den Versicherer herauszugeben. Wurde die Bürgschaftsurkunde bereits
im Einzelfall vor, unser Bürgschaftserklärung gegenüber Ihrem Vermieter an Ihren Vermieter weitergeleitet, gelten für Sie die Rechtspflichten
erst ab dem Zeitpunkt der Beitragszahlung zu erteilen (vgl. Ziff. 2.3.1). gem. 8.1 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend.
6.2 Dauer des Vertrages 10. Können wir Ansprüche gegen Sie an Dritte abtreten?
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wir dürfen Zahlungsansprüche gegen Sie auf Dritte übertragen.
6.3 Ende des Vertrages 11. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Der Versicherungsvertrag endet mit Soweit vertraglich oder gesetzlich nicht anderes verlangt ist, sind alle
für uns bestimmten und das Versicherungsverhältnis betreffenden Er-
- Kündigung des Versicherungsvertrags, klärungen und Anzeigen nur wirksam, wenn diese in Textform (z. B. per
- vorbehaltloser Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an uns, E-Mail oder Brief) zugegangen sind.
- vollständiger und vorbehaltloser Entlassung aus der Bürgschafts-
haftung durch ausdrückliche Erklärung des Vermieters (bei Verlust 12. Wie kommt der Vertrag zustande und welches Recht gilt?
der Urkunde) oder
- vollständiger Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Vermieter 12.1 Wie kommt der Vertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Annahme Ihres Antrags zu-
Maßgeblich für die Beendigung des Versicherungsvertrags ist der Zeit- stande. Dies setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitäts-
punkt des Zugangs der jeweiligen Dokumente und Erklärungen bzw. der prüfung voraus. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch Übersenden des
vollständigen Auszahlung an Ihren Vermieter. Der Tag, an dem die Haf- Versicherungsscheins.
tung endet, wird als ganzer Tag berechnet.
12.2 Welches Recht gilt?
Bitte beachten Sie Ihre Pflichten bei Beendigung des Vertrages gemäß
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Alle Vertragsunterlagen sowie
Ziffer 8. Bei Verletzung können ggf. auch weiterhin Kosten für Sie an-
die Kommunikation zum Vertrag sind in deutscher Sprache verfasst.
fallen.
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13. Welcher Gerichtsstand gilt? 16. Wie können Sie den Vertrag widerrufen?
13.1 Wenn Sie gegen uns Klage erheben Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne An-
gabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) widerrufen.
Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder dessen Vermittlung bei Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich
dem Gericht Klage erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie- der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, die Vertrags-
derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Sie können auch bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
bei dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- gungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des
geerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren ge- Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der
wöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichts- VVG-Informationspflichtenverordnung, die Sie in dieser Versicherungs-
stände bestehen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen,
information, den Vertragsbestimmungen sowie im Produktinfor-
können Sie auch dort Klage erheben. mationsblatt finden, jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen,
13.2 Wenn wir gegen Sie Klage erheben die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden (also zum
Beispiel Online oder durch E-Mail), beginnt die Frist jedoch nicht vor
Wenn wir gegen Sie Klage aus dem Versicherungsvertrag erheben, ist Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des
stets das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe- Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einfüh-
bung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Wider-
lichen Aufenthalt haben. rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr ge- Der Widerruf ist zu richten an:
wöhnlicher Aufenthaltsort bekannt, erheben wir die Klage bei dem für
unseren Geschäftssitz oder die Ihren Vertrag verwaltende Niederlas- Deutsche Kautionskasse AG
sung zuständigen Gericht. – SV Mietkaution Privat –
Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg
14. Welche allgemeinen Leistungsausschlüsse gelten? E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä-
den durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Aufstände, oder auch gern direkt an uns. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch
Terrorismus, Streiks, Beschlagnahme, behördlichen Zwang, behördliche online unter www.kautionskasse.de/widerruf ausüben. Wenn Sie
Untersagung sowie nukleare und radioaktive Einwirkungen. diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen per E-Mail
unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt
Ihnen gegenüber haften wir zudem nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig- der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres
keit, soweit keine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt. Eingangs.
Unsere Haftung aus der Mietkautionsbürgschaft gegenüber Ihrem Ver- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz,
mieter bleibt hiervon unberührt. und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
15. An wen können Sie eine Beschwerde richten? Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
Ihre Zufriedenheit als Kunde liegt uns sehr am Herzen. Sollten Sie ein- der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
mal unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag
des Versicherungsschutzes je nach gewünschter Zahlungsperiode um
Deutsche Kautionskasse AG folgenden Betrag: 1/360 des Jahresbeitrags.
– SV Mietkaution Privat –
Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg Die Zahlungsperiode sowie den Versicherungsbeitrag können Sie dem
Antrag sowie dem Versicherungsschein entnehmen.
E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich,
oder gern auch direkt an uns: service@sparkassenversicherung.de. spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
Alternativ steht Ihnen das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann
Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
für Versicherungen offen ( W ebsite: w w w.versicherungsombudsmann.de; wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Ber-
herauszugeben sind.
lin), an dessen Streitbeilegungsverfahren wir teilnehmen. Der Ombuds-
mann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Haben Sie wirksam widerrufen, sind Sie auch an einen mit dem
Fällen einen unverbindlichen Schlichtungsvorschlag. Diesen müssen Sie Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
nicht akzeptieren. Ihnen steht unverändert der Weg zu den Gerichten of- gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen
fen. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir bei einem Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
Beschwerdewert bis 10.000 Euro an dessen Entscheidung gebunden. des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater kön- Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.
nen Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ihnen dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten
Ombudsmann wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir entstehen.
zudem der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag
Graurheindorfer Str.108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren
Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer
auch an diese wenden. vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage
nach dem Vertragsschluss.
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