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Versicherungsmakler / Mietkautionsversicherung / Bedingungsarchiv Mietkautionsbürgschaft

SV SparkassenVersicherung SV Privat: die Bedingungen im Volltext

Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern für privat genutzten Wohnraum in Deutschland bis zur Grenze des § 551 BGB, verwaltet von der Deutschen Kautionskasse, mit Erstattungspflicht des Mieters samt Zinsen.

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Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstbetrag der Bürgschaft (größte versicherbare Kaution)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Risiko ist in Höhe der im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungs- bzw. Kautionssumme versichert, maximal jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 BGB.“2.1, Seite 2
Mindestbetrag der Bürgschaftnicht geregelt
Bürgschaft höchstens bis zur gesetzlich zulässigen Kaution (drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB, in Spanien Garantía adicional nach Art. 36 LAU)ja„maximal jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 BGB.“2.1, Seite 2
Bürgschaft auf erstes Anfordernja„in Form einer Mietkautionsbürgschaft „auf erstes Anfordern“ für die Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten gemäß Ziffer 2.1 im Sinne einer Mietsicherheit einzustehen.“2.2, Seite 2
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (selbstschuldnerische Bürgschaft, § 773 BGB)ja„Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB“2.2, Seite 2
Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)ja„Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB“2.2, Seite 2
Bürgschaftsurkunde für den Vermieter (Form, Ausstellung, Rückgabe des Originals)ja„Die Bürgschaftsurkunde ersetzt gegenüber Ihrem Vermieter die Mietkautionszahlung“2.2, Seite 1
Digitale oder elektronische Urkunde zulässignicht geregelt
Nur für Wohnraum (privat genutzte Mietwohnung)ja„Voraussetzung ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhältnis über von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum.“2.1, Seite 2
Geltungsbereich (Mietobjekt im Inland, Mietvertrag nach inländischem Recht)ja„Voraussetzung ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietverhältnis über von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum.“2.1, Seite 2

Was der Vermieter abrufen kann

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietrückstände (rückständige Miete)ja, bis zur Versicherungssumme„Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 2
Rückständige Nebenkosten und Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnungja, bis zur Versicherungssumme„Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 2
Schäden an der Mietsache über die übliche Abnutzung hinausja, bis zur Versicherungssumme„Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mieten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt.“2.1, Seite 2
Schönheitsreparaturen und Rückbau bei Auszugnicht geregelt
Kosten der Räumung oder Zwangsvollstreckungnicht geregelt
Rechtsverfolgungskosten des Vermieters (Anwalt, Gericht)nicht geregelt
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabenicht geregelt
Alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, nicht nur einzeln aufgezählteja„dass Sie Ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem im Versicherungsschein benannten Wohnraum-Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß nachkommen und dies Ihren Vermieter gesetzlich berechtigt, auf die Mietsicherheit zuzugreifen.“2.1, Seite 2
Zinsen und Verzugskosten auf die Forderungenja„an den Vermieter zu zahlende Verzugskosten, soweit diese von Ihnen verursacht worden sind.“3.3, Seite 2
Mehrfacher Teilabruf bis zum Höchstbetrag möglichnicht geregelt

Abruf und Prüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Form des Abrufs durch den Vermieter (schriftlich, Original der Urkunde, Belege)ja„Beansprucht Ihr Vermieter die Leistung aus unserer Bürgschaftserklärung (Versicherungsfall), zahlen wir gegen Vorlage der originalen“2.3, Seite 2
Mieter wird vor Zahlung informiert und kann widersprechenja„Über unsere Inanspruchnahme durch Ihren Vermieter informieren wir Sie unverzüglich in Textform.“2.3, Seite 2
Frist für Einwände des Mieters vor Auszahlungja„einen von uns übersandten Fragebogen innerhalb von einer Woche wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten“5.2.1, Seite 4
Frist, in der der Versicherer nach Abruf zahltnicht geregelt
Zahlung an den Vermieter auch bei Streit über die Forderungja„ob die seitens des Vermieters gegen Sie geltend gemachte Forderung dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich besteht.“2.3, Seite 2
Hinterlegung statt Zahlung bei streitiger Forderungnicht geregelt
Ausschlussfrist für den Abruf nach Ende des Mietverhältnissesnicht geregelt

Rückgriff auf den Mieter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mieter muss gezahlte Beträge an den Versicherer erstatten (Rückgriff)ja, bis zur Versicherungssumme„Vielmehr sind Sie verpflichtet, uns die aufgrund unserer Inanspruchnahme durch uns an Ihren Vermieter gezahlten Beträge zu erstatten.“2.3, Seite 2
Frist für die Erstattung an den Versichererja„Auf unser Verlangen haben Sie uns die von Ihrem Vermieter aus der Mietkautionsbürgschaft geforderten Beträge bereits vor Auszahlung zur Verfügung zu stellen“3.1, Seite 2
Zinsen oder Gebühren auf den Rückgriffsbetragja, bis zur Versicherungssumme„Wir werden die von Ihnen an uns zu erstattenden Beträge ab dem Zeitpunkt unserer Auszahlung an den Vermieter bis zu Ihrer Erstattung an uns mit 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinsen.“3.2, Seite 2
Ratenzahlung der Erstattung möglichnicht geregelt
Einwendungen gegen den Vermieter bleiben dem Mieter erhalten (Rückforderung vom Vermieter)ja„Ein Ihnen gesetzlich zustehender Rückforderungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter bleibt hiervon unberührt.“3.4, Seite 3
Mitmieter haften gesamtschuldnerischnicht geregelt
Versicherer kann vom Mieter zusätzliche Sicherheit verlangenja„Es steht uns frei, von Ihnen Sicherheiten in Geld in Höhe der noch haftenden Bürgschaftssumme zu verlangen.“8.2, Seite 4

Annahme und Voraussetzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bonitätsprüfung vor Annahme (SCHUFA, KSV, ASNEF)ja„Dies setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus.“12.1, Seite 4
Ablehnung bei negativen Bonitätsmerkmalenja„Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Annahme Ihres Antrags zustande. Dies setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitätsprüfung voraus.“12.1, Seite 4
Voraussetzungen an Einkommen oder Beschäftigungja„Sie haben uns auf Anforderung über Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie andere für die Risikobeurteilung wichtigen Zusammenhänge Auskunft zu erteilen“5.1.1, Seite 3
Mindestalter oder Höchstalter des Mietersnicht geregelt
Zustimmung des Vermieters erforderlichnicht geregelt
Auch für bestehende Mietverhältnisse (Kaution nachträglich ablösen)nicht geregelt
Mehrere Mieter in einem Vertrag (Wohngemeinschaft, Paare)nicht geregelt
Erhöhung des Bürgschaftsbetrags während der Laufzeitnicht geregelt

Beitrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsberechnung (Prozentsatz der Bürgschaft, Mindestbeitrag) ohne Preiseja„Sie sind verpflichtet den im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungsbeitrag rechtzeitig zu zahlen.“4.1.1, Seite 3
Einmalige Gebühren (Abschluss, Ausstellung der Urkunde)nicht geregelt
Beitragspflicht bis zur Rückgabe der Urkunde oder Enthaftung, auch nach Auszugja„Solange Ihr Vermieter die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit nicht vollständig und vorbehaltlos freigegeben hat, sind Sie auch im Falle einer Beendigung des Versicherungsvertrags weiterhin zur Zahlung eines Entgelts an uns verpflichtet“8.2, Seite 4
Erstattung vorausbezahlter Beiträge bei vorzeitiger Enthaftungnicht geregelt
Kündigung durch den Mieter (Fristen, Wirkung erst mit Enthaftung)ja„Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an uns ohne weitere Angabe von Gründen kündigen.“7, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers gegenüber dem Mieterja„können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“4.3.4, Seite 3
Bürgschaft gegenüber dem Vermieter bleibt bei Kündigung oder Beitragsrückstand bestehenja„Unsere Haftung aus der Mietkautionsbürgschaft gegenüber Ihrem Vermieter bleibt hiervon unberührt.“14, Seite 5
Folgen bei Beitragsrückstand (Mahnung, Rückgriff, Kündigung)ja„Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, von Ihnen Sicherheiten in Geld bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme einzufordern.“4.3.3, Seite 3
Widerrufsrecht (Frist, Form)ja„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) widerrufen.“16, Seite 4
Ende der Haftung (Rückgabe der Urkunde, Enthaftungserklärung, Befristung)ja„vollständiger und vorbehaltloser Entlassung aus der Bürgschaftshaftung durch ausdrückliche Erklärung des Vermieters (bei Verlust der Urkunde)“6.3, Seite 4
Wohnungswechsel: Übertragung auf neue Wohnung möglichnicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anzeigepflichten des Mieters (Adresse, Ende des Mietverhältnisses, Rückgabe)ja„Sie haben uns die Kündigung des Mietvertrages sowie das Beendigungsdatum unverzüglich anzuzeigen.“5.1.4, Seite 3
Vorvertragliche Anzeigepflicht (wahre Angaben zu Einkommen und Bonität)nicht geregelt
Ausschluss gewerblicher Mietverhältnisseja„über von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzten, in Deutschland gelegenen Wohnraum“2.1, Seite 2
Ausschluss von Untermiete, Ferienwohnung oder möbliertem Kurzzeitwohnennicht geregelt
Ausschluss oder Rückgriff bei vorsätzlicher Schädigungnicht geregelt
Schutz bei unberechtigtem Abruf des Vermieters (Rückforderung durch den Versicherer)ja„Wir dürfen die Zahlung an Ihren Vermieter nur dann verweigern, wenn unsere Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist“2.3, Seite 2
Weitergabe von Daten an Auskunfteien oder Vermieterja„Wir sind berechtigt auch während der Vertragslaufzeit jeweils aktualisierte Auskünfte zu Ihrer Bonität von Auskunfteien einzuholen.“5.1.5, Seite 3
Gerichtsstand und anwendbares Rechtja„Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.“12.2, Seite 4
Beschwerdestelle und Ombudsmannja„Alternativ steht Ihnen das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen offen“15, Seite 5

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

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Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) SV SparkassenVersicherung SV Privat Mietkautionsbürgschaft

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat (AVBSV-A4-0626)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat Inhalt 1. Wer ist Ihr Versicherer und wer Ihr Ansprechpartner? 8. Welche Pflichten haben Sie nach Ende des Vertrages? 2. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang besteht 9. Welche Pflichten haben Sie nach Widerruf des Vertrages? unsere Leistungspflicht? 10. Können wir Ansprüche gegen Sie an Dritte abtreten? 3. Welche Pflichten haben Sie im Falle unserer Inanspruchnahme 11. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? durch Ihren Vermieter? 12. Wie kommt der Vertrag zustande und welches Recht gilt? 4. Welche Pflichten haben Sie im Zusammenhang mit der Beitragszahlung? 13. Welcher Gerichtsstand gilt? 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 14. Welche allgemeinen Leistungsausschlüsse gelten? 6. Wann beginnt und endet das Vertragsverhältnis? 15. An wen können Sie eine Beschwerde richten? 7. Wie kann der Vertrag gekündigt werden? 16. Wie können Sie den Vertrag widerrufen? Begriffserklärungen Mietsicherheit: Als Mietsicherheit, auch Mietkaution genannt, bezeichnet man die vom Vermieter verlangte Sicherheitsleistung in Höhe eines be- stimmten Geldbetrags. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, zum Beispiel die Miete nicht zahlt oder Sachschäden am Mietobjekt verursacht. Mietkautionsbürgschaft: Die Bürgschaft ist eine einseitig eingegangene Verpflichtung des Versicherers, dem Vermieter gegenüber als Schuldner der Mietkaution einzustehen. Bürgschaftserklärung: In dem Versprechen werden alle wesentlichen Merkmale der Bürgschaft erklärt. Bürgschaftsurkunde: Die Urkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Versicherers gegenüber dem Vermieter belegt. Versicherungsschein: Der Versicherungsschein ist das Dokument, das der Versicherer dem Versicherungsnehmer (Mieter) als Nachweis der Miet- kautionsbürgschaft ausstellt. Es enthält unter anderem Angaben zum Versicherungsnehmer, Vermieter, der versicherten Höchstsumme, der Höhe der Prämie und der Zahlungshäufigkeit sowie die Adresse des Mietobjekts. Bürgschaftsgläubiger: Gläubiger der Bürgschaft ist der Vermieter. Nur er hat das Recht, den Bürgschaftsgeber (Versicherer) in Anspruch zu neh- men oder diesen aus der Haftung zu entlassen. Enthaftung / Enthaftungserklärung: Mit dieser Erklärung gibt der Vermieter zum Ausdruck, dass er den Versicherer nicht mehr aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen wird. Inanspruchnahme / Versicherungsfall: Fordert der Vermieter einen fälligen Betrag aus der Bürgschaft zur Auszahlung an, den der Versicherer im Rahmen seiner Bürgschaftserklärung übernommen hat, so spricht man von Inanspruchnahme der Bürgschaft (Versicherungsfall). AVBSV-A4-0626 Stand 06/2026 Seite1 von 5 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat 1. Wer ist Ihr Versicherer und wer Ihr Ansprechpartner? ten Vermieter (Bürgschaftsgläubiger). Wir senden Ihnen diese - soweit nicht anders vereinbart – direkt zwecks Weiterleitung an Ihren Vermie- 1.1 Wer ist Ihr Versicherer? ter zu. Wir behalten uns vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Erhalt der Versicherer und Bürgschaftsgeber ist die SV SparkassenVersicherung Zahlung des ersten Beitrags auszuhändigen. Gebäudeversicherung AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Die Gesellschaft ist eingetragen beim Handelsregister Stuttgart unter der Die Bürgschaftsurkunde ersetzt gegenüber Ihrem Vermieter die Miet- Nummer HRB 16264. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglie- kautionszahlung, sodass Sie den bei Mietvertragsabschluss als Mietsi- der entnehmen Sie bitte den Antragsdokumenten sowie dem Versiche- cherheit vereinbarten Geldbetrag bis auf weiteres nicht selbst zahlen rungsschein. Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherer. müssen. 1.2 Wer verwaltet Ihren Vertrag und ist Ihr Ansprechpartner? 2.3 Unter welchen Voraussetzungen wird die Bürgschaftssumme an Ihren Vermieter ausgezahlt? Mit der Vertragsverwaltung ist die Deutsche Kautionskasse AG beauf- tragt: Beansprucht Ihr Vermieter die Leistung aus unserer Bürgschaftserklä- rung (Versicherungsfall), zahlen wir gegen Vorlage der originalen Bürg- Deutsche Kautionskasse AG schaftsurkunde den geltend gemachten Betrag an diesen, maximal – SV Mietkaution Privat – jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Wir sind dabei nicht be- Gautinger Str. 10 rechtigt zu prüfen, ob die seitens des Vermieters gegen Sie geltend ge- 82319 Starnberg machte Forderung dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich besteht. Tel.: 08151 6575 560 Wir dürfen die Zahlung an Ihren Vermieter nur dann verweigern, wenn E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de unsere Inanspruchnahme offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder uns hinreichend liquide Beweismittel (Rechtskräftige Urteile, sonstige Die Deutsche Kautionskasse AG ist insbesondere berechtigt, in unse- Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger oder vergleich- rem Namen Ihren Antrag sowie Ihre Bonität zu prüfen, Ihren Versiche- bare Urkunden) vorliegen, aus denen sich direkt und zweifelsfrei, d.h. rungsschein und die Bürgschaftsurkunde zu erstellen, die Versiche- ohne weitere Nachforschungen, die Unrechtmäßigkeit seines Anspruchs rungsbeiträge einzuziehen, sämtlichen Schriftwechsel zu Ihrem Vertrag ergibt. zu führen, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen sowie Schäden zu regulieren und den Regress durchzuführen. Bitte beachten Sie hierzu auch Ihre Anzeigepflichten und Obliegenhei- ten bei Eintritt des Versicherungsfalls gem. Ziff. 5.2. Hiervon unberührt 2. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang besteht bleibt unser Einredeverzicht aus der Bürgschaftserklärung gegenüber unsere Leistungspflicht? Ihrem Vermieter gem. Ziff. 2.2. 2.1 Was ist versichert und in welcher Höhe? Über unsere Inanspruchnahme durch Ihren Vermieter informieren wir Es ist das Risiko Ihres Vermieters versichert, dass Sie Ihren künftigen Sie unverzüglich in Textform. Zahlungsverpflichtungen aus dem im Versicherungsschein benannten Wohnraum-Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß nachkommen und dies Hierüber hinaus sind wir im Versicherungsfall Ihnen gegenüber zu keiner Ihren Vermieter gesetzlich berechtigt, auf die Mietsicherheit zuzugrei- Leistung verpflichtet, insbesondere nicht zu einer Geldleistung direkt fen. Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche wegen fälliger Mie- an Sie. Vielmehr sind Sie verpflichtet, uns die aufgrund unserer In- ten und Betriebskosten sowie Schäden am Mietobjekt. anspruchnahme durch uns an Ihren Vermieter gezahlten Beträge zu erstatten. Voraussetzung ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Mietver- hältnis über von Ihnen zu privaten Wohnzwecken genutzten, in Deutsch- 3. Welche Pflichten haben Sie bei unserer Inanspruchnahme durch land gelegenen Wohnraum. Ihren Vermieter? Das Risiko ist in Höhe der im Versicherungsschein ausgewiesenen Ver- 3.1 Ihre Freistellungs- und Erstattungspflichten sicherungs- bzw. Kautionssumme versichert, maximal jedoch bis zur Auf unser Verlangen haben Sie uns die von Ihrem Vermieter aus der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze für die Mietsicherheit gemäß § 551 Mietkautionsbürgschaft geforderten Beträge bereits vor Auszahlung zur BGB. Verfügung zu stellen bzw. die von uns an Ihren Vermieter ausgezahlten Beträge an uns zurückzuerstatten. 2.2 Welche Leistungen erbringen wir Ihnen gegenüber? 3.2 Verzinsung Mit Abschluss dieses Versicherungsvertrags verpflichteten wir uns, in Ihrem Auftrag gegenüber dem im Versicherungsschein benannten Ver- Wir werden die von Ihnen an uns zu erstattenden Beträge ab dem Zeit- mieter in Form einer Mietkautionsbürgschaft „auf erstes Anfordern“ für punkt unserer Auszahlung an den Vermieter bis zu Ihrer Erstattung an die Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten gemäß Ziffer 2.1 im Sinne einer uns mit 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinsen. Mietsicherheit einzustehen. 3.3 Ersatz unserer Aufwendungen Wir verzichten insofern gegenüber Ihrem Vermieter insbesondere auf Wir können von Ihnen den Ersatz unserer Aufwendungen verlangen, die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ welche uns durch die Inanspruchnahme der Mietkautionsbürgschaft 770, 771 BGB als auch auf die Einrede der Verjährung gemäß § 548 entstehen und wir den Umständen nach für erforderlich halten durften. BGB, sofern Ihr Vermieter bei einer in Geld gestellten Mietsicherheit Insbesondere sind dies (Barkaution) berechtigt wäre den verjährten Anspruch aufzurechnen. - Kosten zur Feststellung unserer Zahlungspflicht, Die Bürgschaftserklärung erteilen wir durch Ausstellen einer entspre- - an den Vermieter zu zahlende Verzugskosten, soweit diese von chenden Bürgschaftsurkunde auf den im Versicherungsschein benann- Ihnen verursacht worden sind. Seite 2 von 5 Stand 06/2026 AVBSV-A4-0626 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat 3.4 Ihr Einrede- und Einwendungsverzicht 4.2.2 Unser Rücktrittsrecht Einwände hinsichtlich Grund, Höhe oder Bestand unserer Erstattungs- Wir sind berechtigt vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag und sonstigen Ansprüche können Sie nur geltend machen, wenn wir nicht rechtzeitig bei uns eingegangen ist und Sie dies zu vertreten ha- diese zum Zeitpunkt der Auszahlung an Ihren Vermieter bereits kannten ben. und uns diese gemäß Ziff. 2.3 Abs. 2 zum Verweigern der Auszahlung berechtigt hätten. 4.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen? Ein Ihnen gesetzlich zustehender Rückforderungsanspruch gegenüber 4.3.1 Verzug, Verzugsschaden Ihrem Vermieter bleibt hiervon unberührt. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen und dies zu ver- treten haben, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. 4. Welche Pflichten haben Sie im Zusammenhang mit der Beitrags- Wir sind berechtigt, Ihnen den hierdurch entstehenden Verzugsschaden zahlung? in Rechnung zu stellen. 4.1 Beitragshöhe, Fälligkeit, Lastschrift 4.3.2 Fristsetzung 4.1.1 Beitragszahlung und Beitragshöhe Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) eine Zahlungsfrist Sie sind verpflichtet den im Versicherungsschein ausgewiesenen Ver- von zwei Wochen bestimmen. Diese Bestimmung ist nur wirksam, wenn sicherungsbeitrag rechtzeitig zu zahlen. wir darin den rückständigen Beitrag, Zinsen und Kosten separat aus- 4.1.2 Fälligkeit der Zahlungen weisen und auf die mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen gemäß Ziff. 4.3.3 bis 4.3.5 hinweisen. Der erste Beitrag wird mit Zustandekommen des Vertrages fällig. 4.3.3 Forderung von Sicherheiten Die Folgebeiträge sind jeweils zu dem Stichtag fällig, der im Versiche- rungsschein ausgewiesen ist. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, von Ihnen Sicherheiten in Geld bis zur Höhe der im Versicherungsschein verein- 4.1.3 Beitragseinzug im Lastschriftverfahren barten Versicherungssumme einzufordern. Die Versicherungsbeiträge ziehen wir im SEPA-Lastschriftverfahren von 4.3.4 Unser Kündigungsrecht Ihrem angegebenen Bankkonto ein. Sie sind verpflichtet, uns hierfür ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Bei- trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Versicherungs- Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit Sie hie- zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträge rauf mit der Fristsetzung bereits hingewiesen wurden. per Rechnung anzufordern. Wir können die Kündigung zudem bereits mit der Fristsetzung erklären. 4.1.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Kündigung wird dann automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Sie sind verpflichtet Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig zu zahlen. Frist noch immer mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Ver- Insbesondere sorgen Sie dafür, dass die Beiträge zum jeweiligen Fällig- zug sind. Wir werden Sie hierauf bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. keitstag vom angegebenen Konto eingezogen werden können. Bitte beachten Sie Ihre Pflichten nach Beendigung des Versicherungs- Die Beitragszahlung im SEPA-Lastschriftverfahren gilt als rechtzeitig, vertrages gem. Ziff.8. wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie 5. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. 5.1 Ihre Anzeigepflichten und sonstigen Obliegenheiten während der Außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens gilt Ihre Beitragszahlung als Laufzeit des Vertrages rechtzeitig, wenn der Beitrag zur Fälligkeit bei uns eingeht. 5.1.1 Selbstauskunft Geht der fällige Beitrag nicht rechtzeitig bei uns ein und haben Sie dies nicht zu vertreten, so gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn sie Sie haben uns auf Anforderung über Ihre Vermögens- und Einkommens- unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Textform zur Zahlung aufgefor- verhältnisse sowie andere für die Risikobeurteilung wichtigen Zusam- dert haben. menhänge Auskunft zu erteilen sowie relevante Unterlagen (wie z.B. den Mietvertrag) vorzulegen. 4.2 Was gilt, wenn Sie Ihren ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 5.1.2 Mitteilung von Adressänderungen 4.2.1 Gefährdung des Versicherungsschutzes Sie haben uns eine Änderung Ihrer Adress-, Kontakt- sowie Kontodaten Der Beginn des Versicherungsschutzes hängt von der rechtzeitigen Zah- unverzüglich anzuzeigen. lung des ersten Beitrags ab. Zahlen Sie diesen nicht rechtzeitig, behal- ten wir uns im Einzelfall vor, die Bürgschaftsurkunde erst nach Eingang 5.1.3 Erfüllung Ihrer mietvertraglichen Pflichten Ihrer Zahlung auszuhändigen. Sie haben Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihrem Ver- mieter ordnungsgemäß zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass wir von Haben wir die Bürgschaftsurkunde bereits vor Zahlung des ersten Bei- Ihrem Vermieter aus der Mietkautionsbürgschaft nicht in Anspruch ge- trags ausgehändigt, sind wir zudem berechtigt, von Ihnen Sicherheiten nommen werden. Insbesondere ergreifen Sie im Falle strittiger oder un- in Geld bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versiche- berechtigter Forderungen seitens Ihres Vermieters unverzüglich geeig- rungssumme einzufordern. nete Abwehrmaßnahmen. AVBSV-A4-0626 Stand 06/2026 Seite 3 von 5 [Seite 4] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat 5.1.4 Anzeige der Beendigung Ihres Mietverhältnisses 7. Wie kann der Vertrag gekündigt werden? Sie haben uns die Kündigung des Mietvertrages sowie das Beendigungs- Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit durch Rückgabe der datum unverzüglich anzuzeigen. Bürgschaftsurkunde an uns ohne weitere Angabe von Gründen kündi- gen. 5.1.5 Aktualisierung der Bonitätsauskunft Wir sind berechtigt auch während der Vertragslaufzeit jeweils aktuali- Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Brief) und wird mit sierte Auskünfte zu Ihrer Bonität von Auskunfteien einzuholen. Soweit Eingang der originalen Bürgschaftsurkunde bei uns wirksam. erforderlich haben Sie uns hierzu auf Verlangen unverzüglich die erfor- 8. Welche Pflichten haben Sie nach Ende des Versicherungsvertrags? derlichen Einwilligungen zu erteilen. 8.1 Pflicht zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde 5.2 Ihre Anzeigepflichten und sonstigen Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Sie sind mit Beendigung des Versicherungsvertrags gem. Ziff. 6.3 ver- pflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Vermieter uns die originale Bürg- 5.2.1 Auskunftspflicht bei Inanspruchnahme schaftsurkunde zurückgibt bzw. für den Fall, dass dies nicht möglich ist, Sie haben uns im Versicherungsfall über den von Ihrem Vermieter uns durch ausdrückliche Erklärung vollständig und vorbehaltlos aus der geltend gemachten Anspruch umfassend Auskunft zu erteilen. Hierzu Haftung der Mietkautionsbürgschaft entlässt. haben Sie insbesondere auch einen von uns übersandten Fragebogen 8.2 Fortbestehende Zahlungspflicht innerhalb von einer Woche wahrheitsgemäß und vollständig zu beant- worten und eigenhändig unterzeichnet an uns zurückzusenden. Solange Ihr Vermieter die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit nicht vollständig und vorbehaltlos freigegeben hat, sind Sie auch im Fal- 5.2.2 Anzeigepflicht bei unberechtigter Inanspruchnahme le einer Beendigung des Versicherungsvertrags weiterhin zur Zahlung Sofern der von Ihrem Vermieter geltend gemachte Anspruch offensicht- eines Entgelts an uns verpflichtet, welches dem ohne Beendigung des lich rechtsmissbräuchlich ist oder offensichtlich nicht besteht, sind Sie Versicherungsvertrags von Ihnen zu zahlenden Beitrags nach Ziff. 4.1 verpflichtet, uns dies innerhalb der vorgenannten Frist anzuzeigen. Sie entspricht. sind verpflichtet, Ihre Einwände umfassend zu begründen und durch li- Es steht uns frei, von Ihnen Sicherheiten in Geld in Höhe der noch haf- quide Beweismittel (Rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten ge- tenden Bürgschaftssumme zu verlangen. richtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden) zu belegen, damit wir diese dem Vermieter entgegenhalten können. 8.3. Fortgeltung bis zur vollständigen Vertragsabwicklung 6. Wann beginnt und endet das Vertragsverhältnis? Die Regelungen dieses Vertrages gelten sinngemäß auch über dessen Beendigung hinaus bis zur vollständigen Abwicklung aller aus diesem 6.1 Beginn des Versicherungsschutzes Vertrag sowie der erteilten Bürgschaftserklärung resultierenden Rechts- Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein ausge- beziehungen. wiesenen Zeitpunkt. Unsere Haftung gegenüber Ihrem Vermieter aus 9. Welche Pflichten haben Sie nach Widerruf des Vertrages? unserer Bürgschaftserklärung beginnt darüber hinaus nicht vor Aushän- digung der originalen Bürgschaftsurkunde an diesen. Haben Sie den Versicherungsvertrag wirksam widerrufen, so sind Sie verpflichtet, eine bereits an Sie ausgehändigte Bürgschaftsurkunde an Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, behalten wir uns den Versicherer herauszugeben. Wurde die Bürgschaftsurkunde bereits im Einzelfall vor, unser Bürgschaftserklärung gegenüber Ihrem Vermieter an Ihren Vermieter weitergeleitet, gelten für Sie die Rechtspflichten erst ab dem Zeitpunkt der Beitragszahlung zu erteilen (vgl. Ziff. 2.3.1). gem. 8.1 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend. 6.2 Dauer des Vertrages 10. Können wir Ansprüche gegen Sie an Dritte abtreten? Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wir dürfen Zahlungsansprüche gegen Sie auf Dritte übertragen. 6.3 Ende des Vertrages 11. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Der Versicherungsvertrag endet mit Soweit vertraglich oder gesetzlich nicht anderes verlangt ist, sind alle für uns bestimmten und das Versicherungsverhältnis betreffenden Er- - Kündigung des Versicherungsvertrags, klärungen und Anzeigen nur wirksam, wenn diese in Textform (z. B. per - vorbehaltloser Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an uns, E-Mail oder Brief) zugegangen sind. - vollständiger und vorbehaltloser Entlassung aus der Bürgschafts- haftung durch ausdrückliche Erklärung des Vermieters (bei Verlust 12. Wie kommt der Vertrag zustande und welches Recht gilt? der Urkunde) oder - vollständiger Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Vermieter 12.1 Wie kommt der Vertrag zustande? Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Annahme Ihres Antrags zu- Maßgeblich für die Beendigung des Versicherungsvertrags ist der Zeit- stande. Dies setzt ein positives Ergebnis unserer Risiko- und Bonitäts- punkt des Zugangs der jeweiligen Dokumente und Erklärungen bzw. der prüfung voraus. Die Annahme erfolgt regelmäßig durch Übersenden des vollständigen Auszahlung an Ihren Vermieter. Der Tag, an dem die Haf- Versicherungsscheins. tung endet, wird als ganzer Tag berechnet. 12.2 Welches Recht gilt? Bitte beachten Sie Ihre Pflichten bei Beendigung des Vertrages gemäß Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Alle Vertragsunterlagen sowie Ziffer 8. Bei Verletzung können ggf. auch weiterhin Kosten für Sie an- die Kommunikation zum Vertrag sind in deutscher Sprache verfasst. fallen. Seite 4 von 5 Stand 06/2026 AVBSV-A4-0626 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die SV Mietkaution Privat 13. Welcher Gerichtsstand gilt? 16. Wie können Sie den Vertrag widerrufen? 13.1 Wenn Sie gegen uns Klage erheben Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne An- gabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) widerrufen. Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder dessen Vermittlung bei Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dem Gericht Klage erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie- der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, die Vertrags- derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet. Sie können auch bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- bei dem Gericht Klage erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- gungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des geerhebung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren ge- Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der wöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichts- VVG-Informationspflichtenverordnung, die Sie in dieser Versicherungs- stände bestehen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, information, den Vertragsbestimmungen sowie im Produktinfor- können Sie auch dort Klage erheben. mationsblatt finden, jeweils in Textform erhalten haben. Bei Verträgen, 13.2 Wenn wir gegen Sie Klage erheben die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden (also zum Beispiel Online oder durch E-Mail), beginnt die Frist jedoch nicht vor Wenn wir gegen Sie Klage aus dem Versicherungsvertrag erheben, ist Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des stets das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe- Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einfüh- bung Ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhn- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Wider- lichen Aufenthalt haben. rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch Ihr ge- Der Widerruf ist zu richten an: wöhnlicher Aufenthaltsort bekannt, erheben wir die Klage bei dem für unseren Geschäftssitz oder die Ihren Vertrag verwaltende Niederlas- Deutsche Kautionskasse AG sung zuständigen Gericht. – SV Mietkaution Privat – Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg 14. Welche allgemeinen Leistungsausschlüsse gelten? E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä- den durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Aufstände, oder auch gern direkt an uns. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch Terrorismus, Streiks, Beschlagnahme, behördlichen Zwang, behördliche online unter www.kautionskasse.de/widerruf ausüben. Wenn Sie Untersagung sowie nukleare und radioaktive Einwirkungen. diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen per E-Mail unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt Ihnen gegenüber haften wir zudem nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig- der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres keit, soweit keine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt. Eingangs. Unsere Haftung aus der Mietkautionsbürgschaft gegenüber Ihrem Ver- Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, mieter bleibt hiervon unberührt. und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der 15. An wen können Sie eine Beschwerde richten? Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihre Zufriedenheit als Kunde liegt uns sehr am Herzen. Sollten Sie ein- der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, mal unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag des Versicherungsschutzes je nach gewünschter Zahlungsperiode um Deutsche Kautionskasse AG folgenden Betrag: 1/360 des Jahresbeitrags. – SV Mietkaution Privat – Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg Die Zahlungsperiode sowie den Versicherungsbeitrag können Sie dem Antrag sowie dem Versicherungsschein entnehmen. E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, oder gern auch direkt an uns: service@sparkassenversicherung.de. spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Alternativ steht Ihnen das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der für Versicherungen offen ( W ebsite: w w w.versicherungsombudsmann.de; wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Ber- herauszugeben sind. lin), an dessen Streitbeilegungsverfahren wir teilnehmen. Der Ombuds- mann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Haben Sie wirksam widerrufen, sind Sie auch an einen mit dem Fällen einen unverbindlichen Schlichtungsvorschlag. Diesen müssen Sie Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr nicht akzeptieren. Ihnen steht unverändert der Weg zu den Gerichten of- gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen fen. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir bei einem Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung Beschwerdewert bis 10.000 Euro an dessen Entscheidung gebunden. des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater kön- Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. nen Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ihnen dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten Ombudsmann wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir entstehen. zudem der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag Graurheindorfer Str.108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer auch an diese wenden. vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. AVBSV-A4-0626 Stand 06/2026 Seite 5 von 5
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