Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB Mietkaution 2015)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Mietkautionsversicherung (AVB Mietkaution 2015)
Formular 3081 – Stand: 09.03.2020
Inhalt der Versicherung Weitere Bestimmungen ......................................................... Seite 5
Versicherungsumfang ........................................................... Seite 2 9 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der
1 Was ist versichert? Gerichtsstand?
2 Wann und wie erfolgt eine Übernahme der Bürgschaft? 10 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
3 Welche Regelungen, Rechte und Pflichten gelten, 11 Welches Recht findet Anwendung?
wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen wird? 12 Sanktionsklausel
Versicherungsdauer .............................................................. Seite 3
4 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz
bzw. der Versicherungsvertrag? Wichtiger Hinweis:
5 Was gilt nach einer Beendigung oder Kündigung Wir leisten an Sie als unseren Versicherungsnehmer im Rah-
des Vertrages? men dieser Mietkautionsversicherung keine Zahlungen. Wenn
6 Welche Pflichten haben Sie während der die von uns übernommene Bürgschaft durch den Vermieter in
Vertragsdauer zu erfüllen? Anspruch genommen wird, haben Sie uns den an den Vermie-
Versicherungsbeitrag ............................................................ Seite 4 ter gezahlten Betrag zuzüglich entstandener Kosten zu erstat-
ten.
7 Versicherungsbeitrag – was ist zu beachten?
Der Beitrag ist bis zum Abschluss der Abwicklung des Vertra-
Weitere Obliegengheiten....................................................... Seite 4 ges zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet auch
8 Welche weiteren Rechte und Pflichten gibt es nach einer Kündigung erst, wenn wir aus der Bürgschaftshaf-
sonst noch zu beachten? tung vollständig entlassen wurden.
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Versicherungsumfang 2.2 Für die die Vorgehensweise bei der Übernahme der Bürg-
schaft gilt:
1 Was ist versichert? 2.2.1 Mit dem Antrag auf die Mietkautionsversicherung beauftra-
1.1 Gegenstand des Versicherungsvertrages ist die Übernahme gen Sie uns, die Bürgschaft zu übernehmen.
der Zahlungsrisiken gegenüber Ihrem Vermieter wegen For- 2.2.2 Die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung unsererseits
derungen aus dem Mietverhältnis mit Ihnen. Dies ermöglicht erfolgt dadurch, dass wir eine Bürgschaft ausstellen. Hierbei
Ihnen, eine Mietwohnung zu beziehen, ohne sofort eine Bar- entscheiden wir in unserem Ermessen unter Berücksichti-
kaution stellen zu müssen. Unsere Bürgschaft ersetzt die gung des mit der Bürgschaft angestrebten Zwecks über die
Barkaution. Form der Bürgschaft, z. B. in Schrift- oder Textform.
1.2 Wir stellen Ihnen als Mieter für den von Ihnen 2.2.3 Die Bürgschaftserklärung wird von uns unter Berücksichti-
(1) privat genutzten und gung des mit der Bürgschaft verfolgten Zwecks erteilt.
(2) im Inland gelegenen Wohnraum 3 Welche Regelungen, Rechte und Pflichten gelten, wenn
einen Bürgschaftskredit zur Verfügung und übernehmen in die Bürgschaft in Anspruch genommen wird?
Ihrem Auftrag gegenüber Ihrem Vermieter (Bürgschaftsgläu- 3.1 Wir werden Sie informieren, wenn die Bürgschaft durch den
biger) eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietkaution. Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird. Hierbei
Die Bürgschaft wird anstatt der sonst üblichen, in bar beim können wir Sie auffordern, dass Sie innerhalb einer von uns
Vermieter zu hinterlegenden Mietsicherheit gestellt. gesetzten Frist zur Abwehr der Inanspruchnahme gerichtli-
Das Original der Bürgschaft ist zur Übergabe an den Vermie- che Maßnahmen einleiten.
ter bestimmt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für An- 3.2 Wird die Bürgschaft in Anspruch genommen, haben Sie
sprüche aus dem Mietvertrag. folgende Pflichten:
Der Mietkautionsversicherungsvertrag befreit Sie nicht von 3.2.1 Einrede- und Einwendungsverzicht
Ihrer Zahlungsverpflichtung, wenn die Bürgschaft vom Ver- Sie verzichten auf Einreden oder Einwendungen gegen
mieter in Anspruch genommen wird. Erhält der Vermieter Grund, Höhe und Bestand der geltend gemachten Ansprü-
aus der Mietkautionsversicherung eine Zahlung von uns, che, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist gerichtliche
sind Sie verpflichtet, uns den geleisteten Betrag und den Maßnahmen gegen die Inanspruchnahme eingeleitet haben.
entstandenen Aufwand zurückzuerstatten. Dazu gehören auch Einreden und Einwendungen gegen Ihre
1.3 Versicherungsfall ist die berechtigte Inanspruchnahme der Vereinbarung mit dem Vermieter, die Sie zur Stellung der
Leistung aus der Bürgschaft durch den/die Bürgschaftsgläu- Mietkautionsversicherung verpflichtet hat, z. B. wegen Un-
biger (Vermieter). wirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung zur Stel-
1.4 Unsere Haftung ist im Rahmen der Bürgschaft auf den im lung einer Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern.
Versicherungsschein und in der Bürgschaftserklärung ange- 3.2.2 Auskunfts- und Informationspflichten, Stellungnahme
gebenen Betrag (Versicherungssumme) begrenzt, höchstens (1) Sie geben uns auf Verlangen unverzüglich jede Aus-
aber auf die Höhe der gesetzlichen Kaution gemäß § 551 kunft, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht dem
Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Grund oder der Höhe nach erforderlich ist. Wir können
1.5 Mit Abschluss des Versicherungsvertrages erwerben Sie in diesem Zusammenhang auch Belege verlangen, so-
einen Anspruch uns gegenüber auf fern Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann.
(1) die Übernahme einer Bürgschaft und Ihnen wird hierbei die Möglichkeit gegeben, nach Be-
(2) die Ausfertigung einer Bürgschaftsurkunde für den kanntgabe der Inanspruchnahme etwaige Einreden und
Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) und Einwendungen (etwa die Vorlage eines vollstreckbaren
Titels oder eines rechtmäßigen Urteils oder bei einem
(3) die Zusendung des Versicherungsscheins. erkennbaren Rechtsmissbrauch) bekannt zu geben und
2 Wann und wie erfolgt eine Übernahme der Bürgschaft? diese glaubhaft zu machen bzw. anhand von verfügba-
ren Beweismitteln darzulegen, welche die Auszahlung
2.1 Wir werden eine Bürgschaft übernehmen, das heißt aufschieben bzw. endgültig verhindern können.
– wir werden gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger die (2) Sie willigen ein, dass uns der Bürgschaftsgläubiger
selbstschuldnerische Haftung erklären, jederzeit über die Abwicklung und Höhe der durch die
– auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 Abs. 1 Nr. 1 Bürgschaft besicherten Forderungen aus dem zu Grun-
BGB sowie auf die Einreden der Anfechtbarkeit und – de liegenden Mietverhältnis Auskunft erteilt.
ausgenommen bei unbestrittenen oder rechtskräftig fest- 3.3 Auszahlungsberechtigung
gestellten Gegenforderungen von Ihnen – der Aufrechen- Wir sind berechtigt, die geforderten Ansprüche des Bürg-
barkeit nach § 770 BGB verzichten, schaftsgläubigers sofort zu begleichen, ohne prüfen zu müs-
wenn sen, ob der seitens des Bürgschaftsgläubigers gegen Sie
(1) der zugrundeliegende Versicherungsvertrag abge- geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht oder Ihnen
schlossen wurde und Sie den geschuldeten Beitrag ge- Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruch zu-
zahlt haben; stehen, wenn
(2) uns nicht vor Übergabe der Bürgschaft Tatsachen (1) die Inanspruchnahme nicht offensichtlich oder liquide
bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass sich Ihre beweisbar rechtsmissbräuchlich ist,
Bonität seit Abschluss dieses Versicherungsvertrages (2) Sie der Aufforderung zur Abwehr der Inanspruchnahme
wesentlich verschlechtert hat; nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen sind oder
(3) aufgrund des Versicherungsvertrages noch keine Bürg- (3) die zur Abwehr der Inanspruchnahme von Ihnen ergrif-
schaft übernommen wurde; fenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind.
(4) diese Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit für 3.4 Freistellungs-, Erstattungs- und Zinsansprüche
Ansprüche des Vermieters gegen Sie als Mieter für eine Der sich aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft ergeben-
im Inland gelegene privat genutzte Wohnung dient; de Aufwand ist von Ihnen an uns zu erstatten. Hierzu gilt
(5) unsere Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt ist, der Folgendes vereinbart:
den nach § 551 Abs. 1 BGB zulässigen Betrag einer 3.4.1 Sie haben die von uns zu zahlenden Beträge aus der be-
Mietsicherheit, das heißt, das Dreifache der zu Beginn rechtigten Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Verlan-
des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden gen vor Auszahlung zur Verfügung zu stellen oder von uns
Miete ohne die pauschal oder im Voraus zu zahlenden gezahlte Beträge, soweit Sie diese nicht zur Verfügung ge-
Betriebskosten, nicht überschreitet; stellt haben, nachher zu erstatten.
(6) für ihr Mietverhältnis das Recht der Bundesrepublik 3.4.2 Zahlungen, welche wir an den Bürgschaftsgläubiger geleistet
Deutschland und ein deutscher Gerichtsstand gelten; haben, sind ab dem Tage der Zahlung bis zu dem Zeitpunkt,
(7) die Bürgschaftsverpflichtung nur auf die Zahlung von an dem die Rückerstattung von Ihnen erfolgt, mit 3 % über
Geld gerichtet ist. dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
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3.4.3 Unabhängig davon ist von Ihnen der weitere, sich aus der 4.3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Inanspruchnahme der Bürgschaft ergebende Aufwand an Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
uns zu erstatten. wird durch die Regelungen zur Laufzeit und ordentlichen
Dazu gehören auch: Kündigung nicht eingeschränkt.
(1) die von uns zu zahlenden Zinsen und/oder Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündi-
(2) eine von uns nach billigem Ermessen festzulegende gen, wenn z. B.
Bearbeitungsgebühr nach § 315 BGB, (1) Sie Ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten uns
(3) die Kosten zur Feststellung unserer Zahlungspflicht. gegenüber oder einem Bürgschaftsgläubiger schuldhaft
nicht nachkommen oder wenn Sie uns gegenüber un-
3.5 Wir sind berechtigt, Zahlungsansprüche, die wir Ihnen ge- richtige oder unvollständige Angaben gemacht haben,
genüber haben, auf Dritte zu übertragen. insbesondere bei Angaben, nach denen wir in Textform
3.6 Wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben, sind diese gefragt haben;
schriftlich an uns abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis (2) Sie den fälligen Beitrag nicht rechtzeitig und/oder nicht
zu der Höhe, in der wir Leistungen aus dem Versicherungs- vollständig gezahlt haben, nachdem Sie zuvor in Text-
vertrag erbracht haben. form unter Fristsetzung erneut zur Zahlung aufgefordert
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung des
dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden er- Beitrags nicht zu vertreten haben;
setzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend (3) bei Ihnen nach unserer Einschätzung eine Bonitäts-
gemacht werden. oder Vermögensverschlechterung eintritt, beispielswie-
Richtet sich der Ersatzanspruch von Ihnen gegen eine Per- se wenn Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-
son, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge- verfahrens stellen, Haftanordnung oder eine eidesstatt-
meinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht lichen Versicherung abgeben;
werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätz- (4) eine tief greifende Störung des gegenseitigen vertragli-
lich verursacht. chen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist;
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung (5) eine im Einzelfall von Ihnen geforderte Sicherheit nicht
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel- gestellt wird, die gestellten Sicherheiten untergehen o-
tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach der von uns nicht mehr als ausreichende Sicherheit an-
Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei der Durchset- gesehen werden.
zung durch uns, soweit erforderlich, mitzuwirken.
3.7 Fortbestand der gesetzlichen Ansprüche 5 Was gilt nach einer Beendigung oder Kündigung des
Vertrages?
Neben den vertraglichen Freistellungs- oder Aufwandserstat-
tungsansprüchen können sich aus der Übernahme der Bürg- 5.1 Abwicklung des Vertrags
schaft weitere Ansprüche oder Rechte ergeben. Dies sind Der Vertrag kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder
z. B. bei der Bürgschaft der gesetzliche Forderungsübergang in sonstiger Weise unter Umständen nicht sofort vollständig
nach § 774 BGB oder der Anspruch auf Befreiung nach beendet werden. So behält die Mietkautionsversicherung so-
§ 775 BGB. Solche Ansprüche werden, gleichgültig gegen- lange ihre Gültigkeit, bis wir aus der Bürgschaftshaftung
über wem sie bestehen, durch den oben beschriebenen ver- durch den Bürgschaftsgläubiger entlassen werden. Gleiches
traglichen Anspruch nicht berührt und bestehen unverändert gilt auch für die Vertragsbeendigung, wenn die Bürgschaft in
fort. Anspruch genommen wurde.
Sie sind nach Beendigung des Versicherungsvertrages oder,
Versicherungsdauer wenn der Versicherungsschutz endet, berechtigt und ver-
pflichtet, dafür zu sorgen, dass wir aus der Haftung der
4 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz bzw. Bürgschaft entlassen werden. Daraus entstehende Kosten
der Versicherungsvertrag? sind von Ihnen zu tragen.
4.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit Aushändigung der Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag widerrufen haben. Wir
Bürgschaft. sind berechtigt, Ihren Vermieter von der Beendigung des
4.2 Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlos- Vertrages in Kenntnis zu setzen und selber dafür zu sorgen,
sen, längstens jedoch bis zur Rückgabe der aufgrund dieses dass wir aus der Haftung der Bürgschaft entlassen werden.
Vertrages ausgestellten Bürgschaft an uns und unserer da- Solange Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben
mit verbundenen vollständigen Enthaftung durch den/die Sie für diesen Zeitraum weiterhin einen Betrag in Höhe des
Bürgschaftsgläubiger. für diesen Zeitraum anteiligen Beitrags an uns zu zahlen.
Die Enthaftung erfolgt durch eine gesonderte Enthaftungser- Das Recht zur fristlosen Kündigung wird durch vorstehende
klärung des Bürgschaftsgläubigers/der Bürgschaftsgläubiger Vereinbarungen nicht eingeschränkt.
gegenüber uns. Durch unsere vollständige Enthaftung endet 5.2 Geltungsdauer der Bedingungen
der Versicherungsvertrag automatisch. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Mietkau-
Die Enthaftungserklärung muss auch die Erklärung enthal- tionsversicherung gelten solange, bis der Mietkautionsversi-
ten, dass die Forderung, für die die Bürgschaft bestellt wur- cherungsvertrag vollständig abgewickelt ist. Der Versiche-
de, nicht abgetreten worden ist. rungsvertrag besteht daher so lange, bis alle gegen- und
4.3 Kündigung wechselseitigen Ansprüche aus der Bürgschaft, aus dem
Mietkautionsversicherungsvertrag und wegen der Übernah-
4.3.1 Ordentliche Kündigung me der Bürgschaft erledigt sind.
Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von 5.3 Beitragszahlung bis zur Rückgabe der Bürgschaft
Gründen in Textform kündigen Der Versicherungsvertrag
endet in diesem Fall mit der unbedingten Rückgabe der auf- Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet nach Kündigung
grund dieses Vertrages ausgestellten Bürgschaft an uns. So- oder Beendigung in sonstiger Weise erst, wenn wir vorbe-
fern die Rückgabe der Bürgschaft nicht möglich ist, kann die haltlos aus der Bürgschaftshaftung entlassen wurden. Be-
Rückgabe der Bürgschaft durch eine Enthaftungserklärung freiende Wirkung hat z. B. die Rückgabe der Bürgschaftsur-
des Bürgschaftsgläubigers ersetzt werden. Als Bürgschaft kunde im Original.
gilt nur das zur Übergabe an den Vermieter ausgestellte Ori-
ginaldokument.
Wir verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.
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6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragsdauer 7.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
zu erfüllen? Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
6.1 Sie haben Ihre bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fäl-
aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen und dafür ligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtig-
Sorge zu tragen, dass wir nicht in Anspruch genommen wer- ten Einziehung nicht widersprechen.
den. Kann der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
6.2 Sie sind verpflichtet, während der Dauer der Bürgschaft uns eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch recht-
auf Verlangen jederzeit Informationen über Ihre wirtschaftli- zeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer abgegebenen Zah-
chen Verhältnisse zu geben und auf Anforderung die hierfür lungsaufforderung erfolgt.
notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie
6.3 Wir sind berechtigt, jederzeit bestehende Bonitätsinformatio- die Einzugsermächtigung widerrufen haben oder haben Sie
nen von Auskunfteien zu aktualisieren bzw. uns neue Infor- aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wieder-
mationen zu beschaffen. Sofern hierzu eine gesonderte, holt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künf-
schriftliche Einwilligung von Ihnen erforderlich ist, sind Sie tig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlan-
verpflichtet, diese zu erteilen. gen.
Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn
Versicherungsbeitrag Sie von uns hierzu aufgefordert worden sind.
7 Versicherungsbeitrag – was ist zu beachten? Weitere Obliegenheiten
7.1 Beitragsberechnung 8 Welche weiteren Rechte und Pflichten gibt es sonst
Wir berechnen den Beitrag für die Bereitstellung des Bürg- noch zu beachten?
schaftskredits als pauschalen Jahresbeitrag pro Versiche-
rungsjahr (Versicherungsperiode). Die Berechnung des Bei- 8.1 Vorvertragliche und weitere Anzeigepflichten
trags endet, sobald die Bürgschaft an uns zurückgegeben 8.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
wird. hebliche Umstände
7.2 Versicherungsteuer Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle
Auf den Beitrag zur Mietkautionsversicherung ist keine Ver- Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen,
sicherungsteuer zu bezahlen. nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für
unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem ver-
7.3 Beitragsfälligkeit einbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur An-
Der Beitrag für die Versicherungsperiode wird bei deren zeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber
Beginn sofort fällig. vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1
Sie haben damit stellen.
(1) den ersten Beitrag rechtzeitig nach Ablauf von zwei Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf
Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag über-
haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
(2) und jeden Folgebeitrag zum ersten Tag des Monats, mit
dem die neue Versicherungsperiode beginnt, 8.1.2 So haben Sie – auch während der Laufzeit des Vertrages
zu zahlen. (1) uns unaufgefordert über alle wesentlichen Änderungen
zu informieren, die für die Beurteilung Ihres Bürg-
7.3.1 Verzug und Verzugsfolgen bei Nichtzahlung des Beitrags schaftskredits von Bedeutung sein könnten;
Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie auch (2) uns Auskunft über andere für die Kreditbeurteilung
ohne Mahnung in Verzug. Sie haben uns dann wichtig erscheinende Zusammenhänge zu geben und
(1) Zinsen nach §§ 247, 288 BGB zu zahlen (3) Ihre gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger bestehende
(2) und den weiteren Verzugsschaden, z. B. Auslagen, Verpflichtung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Beiträge und Gebühren Dritter, Notarkosten oder das 8.1.3 Sie haben uns unverzüglich Ihre neue Postanschrift mitzutei-
jeweilige Porto zu erstatten. len, wenn Sie aus der Wohnung, für die wir die Bürgschaft
Die Beitragszahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im ausgestellt haben, ausziehen.
Versicherungsschein oder beim Folgebeitrag zu dem in der 8.1.4 Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt
Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so
7.3.2 Rücktritt behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge-
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir habt oder dies arglistig verschwiegen.
vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt 8.2 Rücktritt
ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, 8.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheb-
7.3.3 Weitere Folgen bei Nichtzahlung des Folgebeitrags lichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsver-
(1) Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten trag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch geson-
Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die derte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige-
verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. pflichtverletzung hingewiesen haben.
(2) Wir werden Sie auf Ihre Kosten zur Zahlung auffordern Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats
und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo- geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
chen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monats-
wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie frist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-
die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die gründung unserer Erklärung angeben.
Rechtsfolgen angeben, die nach Ziffer (3) mit dem Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Fristablauf verbunden sind. Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht be-
(3) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der gründet, Kenntnis erlangen.
Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, gleichwertige Si- Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
cherheiten, die der im Versicherungsschein genannten
Versicherungssumme entsprechen, von Ihnen einzufor- 8.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
dern. Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn
einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsauf- wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich-
forderung nach Ziffer (2) darauf hingewiesen haben. tigkeit der Anzeige kannten.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass
eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen
Beitrag zahlen.
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Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der bis zum
haben. Wirksamwerden der Anfechtungserklärung dem Zeitraum bis
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entspricht.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um- Weitere Bestimmungen
stände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten. 9 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der
8.2.3 Folgen des Rücktritts Gerichtsstand?
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 9.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kostenlo-
wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie se alternative Streitbeilegung nutzen. Richten Sie dazu Ihr
nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeig- Anliegen an den
te Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsombudsmann e. V.
noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- Postfach 08 06 32
sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi- 10006 Berlin
cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt
haben. Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.versicherungsombudsmann.de
Uns steht der Teil des Beitrages zu, der nach Wirksamwer-
den der Rücktrittserklärung dem Zeitraum bis zur Rückgabe Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B. Makler
der Bürgschaftsurkunde entspricht. oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs-
vorschlag unterbreiten.
8.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verlet- einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und nur für Ihre
zung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh-
Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag lung aus, die bis 10.000 EUR für uns bindend ist.
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform
In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte Rechts-
kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-
teilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet- weg zu den Gerichten offen.
zung hingewiesen haben. 9.2 Versicherungsaufsicht
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unse- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
re Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,
auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unse- können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
rer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, wenden:
zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
erlangt haben. Sektor Versicherungsaufsicht
Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige- Graurheindorfer Straße 108
pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig- 53117 Bonn
ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann- E-Mail: poststelle@bafin.de
ten. Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin- 9.3 Gerichtsstand
gungen, geschlossen hätten.
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: wenn Ihr
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,
– ins Ausland verlegt wurde oder
aber zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend – nicht bekannt ist
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zuständigen
vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufen- Gericht verklagen.
den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Dies gilt nur,
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die 10 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
unsere Hauptverwaltung oder an der im Versicherungs-
auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monats-
schein als zuständige bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
frist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-
werden.
gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit
dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
pflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzu-
erlangen. geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Ta-
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen,
ge nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
richtigkeit der Anzeige kannten. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres
Namens.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um
mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für 11 Welches Recht findet Anwendung?
den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
los in Textform kündigen.
12 Sanktionsklausel
8.4 Anfechtung
Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über
Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der
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Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staa-
keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- ten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden,
schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvor-
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- schriften entgegenstehen.
land entgegenstehen.
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Volltext aufklappen: Kundeninformation und Widerrufsbelehrung Mietkautionsversicherung
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Kundeninformation und Widerrufsbelehrung
Kundeninformation
Wer wir sind
Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen.
Ladungsfähige Anschrift:
Württembergische Versicherung AG
W&W-Platz 1
70806 Kornwestheim
Wir werden gesetzlich vertreten durch unseren Vorstand:
Zeliha Hanning (Vorsitzende), Dr. Per-Johan Horgby, Alexander Mayer, Jens Wieland, Jürgen Wörner
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1: Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
der Versicherungsschein,
die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese
wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
diese Belehrung,
das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Württembergische Versicherung AG
W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim
E-Mail: info@wuerttembergische.de
Fax: +49 711 662 829400
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die
Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass
der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum
Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten (1/30 der Monatsprämie bzw.
1/360 der Jahresprämie für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat). Der Versicherer hat
zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,
dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom
Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
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Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im
Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu
Wo finde ich dies?
stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,
über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist
auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen
ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Kundeninformation
(Seite 1 dieses Dokuments)
Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Antrag
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Angebotspolice bzw.
insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsschein
Leistung des Versicherers; Allgemeine
Versicherungsbedingungen
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern
und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln
auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Antrag
selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn Angebotspolice bzw.
ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Versicherungsschein
Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des
Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Anschreiben
insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge. Antrag
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Angebotspolice bzw.
Versicherungsschein
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere Allgemeine
über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der
der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
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9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen
und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu
erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
Diese Widerrufsbelehrung
gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch
Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfe n die
Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form;
Antrag
Angebotspolice bzw.
10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; Versicherungsschein
b) gegebenenfalls Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; Allgemeine
Versicherungsbedingungen
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu
den vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die
Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
und deutlich gestalteten Form;
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über
das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Antrag
Gericht; Angebotspolice bzw.
Versicherungsschein
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in Allgemeine
diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Versicherungsbedingungen
werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der
Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde
Ihre Württembergische Versicherung AG