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Versicherungsmakler / Mietkautionsversicherung / Bedingungsarchiv Mietkautionsbürgschaft

Württembergische Mietkautionsversicherung: die Bedingungen im Volltext

Selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern für privat genutzten Wohnraum im Inland bis zur Grenze des § 551 BGB, mit pauschalem Jahresbeitrag bis zur Rückgabe der Bürgschaft und Erstattungspflicht des Mieters samt Zinsen und Bearbeitungsgebühr.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstbetrag der Bürgschaft (größte versicherbare Kaution)ja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Haftung ist im Rahmen der Bürgschaft auf den im Versicherungsschein und in der Bürgschaftserklärung angegebenen Betrag (Versicherungssumme) begrenzt, höchstens aber auf die Höhe der gesetzlichen Kaution gemäß § 551 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).“1.4, Seite 2
Mindestbetrag der Bürgschaftnicht geregelt
Bürgschaft höchstens bis zur gesetzlich zulässigen Kaution (drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB, in Spanien Garantía adicional nach Art. 36 LAU)ja„den nach § 551 Abs. 1 BGB zulässigen Betrag einer Mietsicherheit, das heißt, das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete ohne die pauschal oder im Voraus zu zahlenden Betriebskosten, nicht überschreitet“2.1 (5), Seite 2
Bürgschaft auf erstes Anfordernja„eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietkaution.“1.2, Seite 2
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (selbstschuldnerische Bürgschaft, § 773 BGB)ja„wir werden gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger die selbstschuldnerische Haftung erklären“2.1, Seite 2
Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)ja„sowie auf die Einreden der Anfechtbarkeit und“2.1, Seite 2
Bürgschaftsurkunde für den Vermieter (Form, Ausstellung, Rückgabe des Originals)ja„Die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung unsererseits erfolgt dadurch, dass wir eine Bürgschaft ausstellen.“2.2.2, Seite 1
Digitale oder elektronische Urkunde zulässigja„Hierbei entscheiden wir in unserem Ermessen unter Berücksichtigung des mit der Bürgschaft angestrebten Zwecks über die Form der Bürgschaft, z. B. in Schrift- oder Textform.“2.2.2, Seite 2
Nur für Wohnraum (privat genutzte Mietwohnung)ja„privat genutzten und“1.2, Seite 2
Geltungsbereich (Mietobjekt im Inland, Mietvertrag nach inländischem Recht)ja„für ihr Mietverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland und ein deutscher Gerichtsstand gelten“2.1 (6), Seite 2

Was der Vermieter abrufen kann

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietrückstände (rückständige Miete)ja„Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietvertrag.“1.2, Seite 2
Rückständige Nebenkosten und Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnungja„Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietvertrag.“1.2, Seite 2
Schäden an der Mietsache über die übliche Abnutzung hinausja„Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietvertrag.“1.2, Seite 2
Schönheitsreparaturen und Rückbau bei Auszugnicht geregelt
Kosten der Räumung oder Zwangsvollstreckungnicht geregelt
Rechtsverfolgungskosten des Vermieters (Anwalt, Gericht)nicht geregelt
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabenicht geregelt
Alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis, nicht nur einzeln aufgezählteja„Gegenstand des Versicherungsvertrages ist die Übernahme der Zahlungsrisiken gegenüber Ihrem Vermieter wegen Forderungen aus dem Mietverhältnis mit Ihnen.“1.1, Seite 2
Zinsen und Verzugskosten auf die Forderungenja„die von uns zu zahlenden Zinsen und/oder“3.4.3, Seite 2
Mehrfacher Teilabruf bis zum Höchstbetrag möglichnicht geregelt

Abruf und Prüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Form des Abrufs durch den Vermieter (schriftlich, Original der Urkunde, Belege)nicht geregelt
Mieter wird vor Zahlung informiert und kann widersprechenja„Wir werden Sie informieren, wenn die Bürgschaft durch den Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird.“3.1, Seite 1
Frist für Einwände des Mieters vor Auszahlungja„Hierbei können wir Sie auffordern, dass Sie innerhalb einer von uns gesetzten Frist zur Abwehr der Inanspruchnahme gerichtliche Maßnahmen einleiten.“3.1, Seite 2
Frist, in der der Versicherer nach Abruf zahltnicht geregelt
Zahlung an den Vermieter auch bei Streit über die Forderungja„Wir sind berechtigt, die geforderten Ansprüche des Bürgschaftsgläubigers sofort zu begleichen“3.3, Seite 2
Hinterlegung statt Zahlung bei streitiger Forderungnicht geregelt
Ausschlussfrist für den Abruf nach Ende des Mietverhältnissesnicht geregelt

Rückgriff auf den Mieter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mieter muss gezahlte Beträge an den Versicherer erstatten (Rückgriff)ja, bis zur Versicherungssumme„Erhält der Vermieter aus der Mietkautionsversicherung eine Zahlung von uns, sind Sie verpflichtet, uns den geleisteten Betrag und den entstandenen Aufwand zurückzuerstatten.“1.2, Seite 2
Frist für die Erstattung an den Versichererja„Sie haben die von uns zu zahlenden Beträge aus der berechtigten Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Verlangen vor Auszahlung zur Verfügung zu stellen“3.4.1, Seite 2
Zinsen oder Gebühren auf den Rückgriffsbetragja, bis zur Versicherungssumme„mit 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.“3.4.2, Seite 2
Ratenzahlung der Erstattung möglichnicht geregelt
Einwendungen gegen den Vermieter bleiben dem Mieter erhalten (Rückforderung vom Vermieter)nein„Sie verzichten auf Einreden oder Einwendungen gegen Grund, Höhe und Bestand der geltend gemachten Ansprüche, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist gerichtliche Maßnahmen gegen die Inanspruchnahme eingeleitet haben.“3.2.1, Seite 2
Mitmieter haften gesamtschuldnerischnicht geregelt
Versicherer kann vom Mieter zusätzliche Sicherheit verlangenja„sind wir berechtigt, gleichwertige Sicherheiten, die der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entsprechen, von Ihnen einzufordern.“7.3.3 (3), Seite 4

Annahme und Voraussetzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bonitätsprüfung vor Annahme (SCHUFA, KSV, ASNEF)ja„Wir sind berechtigt, jederzeit bestehende Bonitätsinformationen von Auskunfteien zu aktualisieren bzw. uns neue Informationen zu beschaffen.“6.3, Seite 3
Ablehnung bei negativen Bonitätsmerkmalenja„uns nicht vor Übergabe der Bürgschaft Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass sich Ihre Bonität seit Abschluss dieses Versicherungsvertrages wesentlich verschlechtert hat“2.1 (2), Seite 2
Voraussetzungen an Einkommen oder Beschäftigungja„Sie sind verpflichtet, während der Dauer der Bürgschaft uns auf Verlangen jederzeit Informationen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben“6.2, Seite 3
Mindestalter oder Höchstalter des Mietersnicht geregelt
Zustimmung des Vermieters erforderlichnicht geregelt
Auch für bestehende Mietverhältnisse (Kaution nachträglich ablösen)nicht geregelt
Mehrere Mieter in einem Vertrag (Wohngemeinschaft, Paare)nicht geregelt
Erhöhung des Bürgschaftsbetrags während der Laufzeitnicht geregelt

Beitrag und Laufzeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsberechnung (Prozentsatz der Bürgschaft, Mindestbeitrag) ohne Preiseja„Wir berechnen den Beitrag für die Bereitstellung des Bürgschaftskredits als pauschalen Jahresbeitrag pro Versicherungsjahr (Versicherungsperiode).“7.1, Seite 4
Einmalige Gebühren (Abschluss, Ausstellung der Urkunde)ja, bis zur Versicherungssumme„eine von uns nach billigem Ermessen festzulegende Bearbeitungsgebühr nach § 315 BGB“3.4.3, Seite 3
Beitragspflicht bis zur Rückgabe der Urkunde oder Enthaftung, auch nach Auszugja„Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet nach Kündigung oder Beendigung in sonstiger Weise erst, wenn wir vorbehaltlos aus der Bürgschaftshaftung entlassen wurden.“5.3, Seite 3
Erstattung vorausbezahlter Beiträge bei vorzeitiger Enthaftungnicht geregelt
Kündigung durch den Mieter (Fristen, Wirkung erst mit Enthaftung)ja„Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen“4.3.1, Seite 3
Kündigungsrecht des Versicherers gegenüber dem Mieterja„Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn z. B.“4.3.2, Seite 2
Bürgschaft gegenüber dem Vermieter bleibt bei Kündigung oder Beitragsrückstand bestehenja„bis wir aus der Bürgschaftshaftung durch den Bürgschaftsgläubiger entlassen werden.“5.1, Seite 3
Folgen bei Beitragsrückstand (Mahnung, Rückgriff, Kündigung)ja„Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer (2) darauf hingewiesen haben.“7.3.3 (3), Seite 4
Widerrufsrecht (Frist, Form)ja„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform“Widerrufsbelehrung, Seite 1
Ende der Haftung (Rückgabe der Urkunde, Enthaftungserklärung, Befristung)ja„Durch unsere vollständige Enthaftung endet der Versicherungsvertrag automatisch.“4.2, Seite 3
Wohnungswechsel: Übertragung auf neue Wohnung möglichnicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anzeigepflichten des Mieters (Adresse, Ende des Mietverhältnisses, Rückgabe)ja„Sie haben uns unverzüglich Ihre neue Postanschrift mitzuteilen, wenn Sie aus der Wohnung, für die wir die Bürgschaft ausgestellt haben, ausziehen.“8.1.3, Seite 4
Vorvertragliche Anzeigepflicht (wahre Angaben zu Einkommen und Bonität)ja„Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben“8.1.1, Seite 4
Ausschluss gewerblicher Mietverhältnisseja„diese Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit für Ansprüche des Vermieters gegen Sie als Mieter für eine im Inland gelegene privat genutzte Wohnung dient“2.1 (4), Seite 2
Ausschluss von Untermiete, Ferienwohnung oder möbliertem Kurzzeitwohnennicht geregelt
Ausschluss oder Rückgriff bei vorsätzlicher Schädigungnicht geregelt
Schutz bei unberechtigtem Abruf des Vermieters (Rückforderung durch den Versicherer)ja„die Inanspruchnahme nicht offensichtlich oder liquide beweisbar rechtsmissbräuchlich ist“3.3 (1), Seite 2
Weitergabe von Daten an Auskunfteien oder Vermieterja„Sie willigen ein, dass uns der Bürgschaftsgläubiger jederzeit über die Abwicklung und Höhe der durch die Bürgschaft besicherten Forderungen aus dem zu Grunde liegenden Mietverhältnis Auskunft erteilt.“3.2.2 (2), Seite 2
Gerichtsstand und anwendbares Rechtja„Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.“9.3, Seite 3
Beschwerdestelle und Ombudsmannja„Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kostenlose alternative Streitbeilegung nutzen.“9.1, Seite 5

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Württembergische Mietkautionsversicherung Mietkautionsbürgschaft

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB Mietkaution 2015)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB Mietkaution 2015) Formular 3081 – Stand: 09.03.2020 Inhalt der Versicherung Weitere Bestimmungen ......................................................... Seite 5 Versicherungsumfang ........................................................... Seite 2 9 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der 1 Was ist versichert? Gerichtsstand? 2 Wann und wie erfolgt eine Übernahme der Bürgschaft? 10 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? 3 Welche Regelungen, Rechte und Pflichten gelten, 11 Welches Recht findet Anwendung? wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen wird? 12 Sanktionsklausel Versicherungsdauer .............................................................. Seite 3 4 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz bzw. der Versicherungsvertrag? Wichtiger Hinweis: 5 Was gilt nach einer Beendigung oder Kündigung Wir leisten an Sie als unseren Versicherungsnehmer im Rah- des Vertrages? men dieser Mietkautionsversicherung keine Zahlungen. Wenn 6 Welche Pflichten haben Sie während der die von uns übernommene Bürgschaft durch den Vermieter in Vertragsdauer zu erfüllen? Anspruch genommen wird, haben Sie uns den an den Vermie- Versicherungsbeitrag ............................................................ Seite 4 ter gezahlten Betrag zuzüglich entstandener Kosten zu erstat- ten. 7 Versicherungsbeitrag – was ist zu beachten? Der Beitrag ist bis zum Abschluss der Abwicklung des Vertra- Weitere Obliegengheiten....................................................... Seite 4 ges zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet auch 8 Welche weiteren Rechte und Pflichten gibt es nach einer Kündigung erst, wenn wir aus der Bürgschaftshaf- sonst noch zu beachten? tung vollständig entlassen wurden. Seite 1 [Seite 2] Versicherungsumfang 2.2 Für die die Vorgehensweise bei der Übernahme der Bürg- schaft gilt: 1 Was ist versichert? 2.2.1 Mit dem Antrag auf die Mietkautionsversicherung beauftra- 1.1 Gegenstand des Versicherungsvertrages ist die Übernahme gen Sie uns, die Bürgschaft zu übernehmen. der Zahlungsrisiken gegenüber Ihrem Vermieter wegen For- 2.2.2 Die Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung unsererseits derungen aus dem Mietverhältnis mit Ihnen. Dies ermöglicht erfolgt dadurch, dass wir eine Bürgschaft ausstellen. Hierbei Ihnen, eine Mietwohnung zu beziehen, ohne sofort eine Bar- entscheiden wir in unserem Ermessen unter Berücksichti- kaution stellen zu müssen. Unsere Bürgschaft ersetzt die gung des mit der Bürgschaft angestrebten Zwecks über die Barkaution. Form der Bürgschaft, z. B. in Schrift- oder Textform. 1.2 Wir stellen Ihnen als Mieter für den von Ihnen 2.2.3 Die Bürgschaftserklärung wird von uns unter Berücksichti- (1) privat genutzten und gung des mit der Bürgschaft verfolgten Zwecks erteilt. (2) im Inland gelegenen Wohnraum 3 Welche Regelungen, Rechte und Pflichten gelten, wenn einen Bürgschaftskredit zur Verfügung und übernehmen in die Bürgschaft in Anspruch genommen wird? Ihrem Auftrag gegenüber Ihrem Vermieter (Bürgschaftsgläu- 3.1 Wir werden Sie informieren, wenn die Bürgschaft durch den biger) eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietkaution. Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird. Hierbei Die Bürgschaft wird anstatt der sonst üblichen, in bar beim können wir Sie auffordern, dass Sie innerhalb einer von uns Vermieter zu hinterlegenden Mietsicherheit gestellt. gesetzten Frist zur Abwehr der Inanspruchnahme gerichtli- Das Original der Bürgschaft ist zur Übergabe an den Vermie- che Maßnahmen einleiten. ter bestimmt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für An- 3.2 Wird die Bürgschaft in Anspruch genommen, haben Sie sprüche aus dem Mietvertrag. folgende Pflichten: Der Mietkautionsversicherungsvertrag befreit Sie nicht von 3.2.1 Einrede- und Einwendungsverzicht Ihrer Zahlungsverpflichtung, wenn die Bürgschaft vom Ver- Sie verzichten auf Einreden oder Einwendungen gegen mieter in Anspruch genommen wird. Erhält der Vermieter Grund, Höhe und Bestand der geltend gemachten Ansprü- aus der Mietkautionsversicherung eine Zahlung von uns, che, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist gerichtliche sind Sie verpflichtet, uns den geleisteten Betrag und den Maßnahmen gegen die Inanspruchnahme eingeleitet haben. entstandenen Aufwand zurückzuerstatten. Dazu gehören auch Einreden und Einwendungen gegen Ihre 1.3 Versicherungsfall ist die berechtigte Inanspruchnahme der Vereinbarung mit dem Vermieter, die Sie zur Stellung der Leistung aus der Bürgschaft durch den/die Bürgschaftsgläu- Mietkautionsversicherung verpflichtet hat, z. B. wegen Un- biger (Vermieter). wirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung zur Stel- 1.4 Unsere Haftung ist im Rahmen der Bürgschaft auf den im lung einer Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern. Versicherungsschein und in der Bürgschaftserklärung ange- 3.2.2 Auskunfts- und Informationspflichten, Stellungnahme gebenen Betrag (Versicherungssumme) begrenzt, höchstens (1) Sie geben uns auf Verlangen unverzüglich jede Aus- aber auf die Höhe der gesetzlichen Kaution gemäß § 551 kunft, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht dem Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Grund oder der Höhe nach erforderlich ist. Wir können 1.5 Mit Abschluss des Versicherungsvertrages erwerben Sie in diesem Zusammenhang auch Belege verlangen, so- einen Anspruch uns gegenüber auf fern Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. (1) die Übernahme einer Bürgschaft und Ihnen wird hierbei die Möglichkeit gegeben, nach Be- (2) die Ausfertigung einer Bürgschaftsurkunde für den kanntgabe der Inanspruchnahme etwaige Einreden und Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) und Einwendungen (etwa die Vorlage eines vollstreckbaren Titels oder eines rechtmäßigen Urteils oder bei einem (3) die Zusendung des Versicherungsscheins. erkennbaren Rechtsmissbrauch) bekannt zu geben und 2 Wann und wie erfolgt eine Übernahme der Bürgschaft? diese glaubhaft zu machen bzw. anhand von verfügba- ren Beweismitteln darzulegen, welche die Auszahlung 2.1 Wir werden eine Bürgschaft übernehmen, das heißt aufschieben bzw. endgültig verhindern können. – wir werden gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger die (2) Sie willigen ein, dass uns der Bürgschaftsgläubiger selbstschuldnerische Haftung erklären, jederzeit über die Abwicklung und Höhe der durch die – auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 Abs. 1 Nr. 1 Bürgschaft besicherten Forderungen aus dem zu Grun- BGB sowie auf die Einreden der Anfechtbarkeit und – de liegenden Mietverhältnis Auskunft erteilt. ausgenommen bei unbestrittenen oder rechtskräftig fest- 3.3 Auszahlungsberechtigung gestellten Gegenforderungen von Ihnen – der Aufrechen- Wir sind berechtigt, die geforderten Ansprüche des Bürg- barkeit nach § 770 BGB verzichten, schaftsgläubigers sofort zu begleichen, ohne prüfen zu müs- wenn sen, ob der seitens des Bürgschaftsgläubigers gegen Sie (1) der zugrundeliegende Versicherungsvertrag abge- geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht oder Ihnen schlossen wurde und Sie den geschuldeten Beitrag ge- Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruch zu- zahlt haben; stehen, wenn (2) uns nicht vor Übergabe der Bürgschaft Tatsachen (1) die Inanspruchnahme nicht offensichtlich oder liquide bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass sich Ihre beweisbar rechtsmissbräuchlich ist, Bonität seit Abschluss dieses Versicherungsvertrages (2) Sie der Aufforderung zur Abwehr der Inanspruchnahme wesentlich verschlechtert hat; nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen sind oder (3) aufgrund des Versicherungsvertrages noch keine Bürg- (3) die zur Abwehr der Inanspruchnahme von Ihnen ergrif- schaft übernommen wurde; fenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. (4) diese Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit für 3.4 Freistellungs-, Erstattungs- und Zinsansprüche Ansprüche des Vermieters gegen Sie als Mieter für eine Der sich aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft ergeben- im Inland gelegene privat genutzte Wohnung dient; de Aufwand ist von Ihnen an uns zu erstatten. Hierzu gilt (5) unsere Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt ist, der Folgendes vereinbart: den nach § 551 Abs. 1 BGB zulässigen Betrag einer 3.4.1 Sie haben die von uns zu zahlenden Beträge aus der be- Mietsicherheit, das heißt, das Dreifache der zu Beginn rechtigten Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Verlan- des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden gen vor Auszahlung zur Verfügung zu stellen oder von uns Miete ohne die pauschal oder im Voraus zu zahlenden gezahlte Beträge, soweit Sie diese nicht zur Verfügung ge- Betriebskosten, nicht überschreitet; stellt haben, nachher zu erstatten. (6) für ihr Mietverhältnis das Recht der Bundesrepublik 3.4.2 Zahlungen, welche wir an den Bürgschaftsgläubiger geleistet Deutschland und ein deutscher Gerichtsstand gelten; haben, sind ab dem Tage der Zahlung bis zu dem Zeitpunkt, (7) die Bürgschaftsverpflichtung nur auf die Zahlung von an dem die Rückerstattung von Ihnen erfolgt, mit 3 % über Geld gerichtet ist. dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Seite 2 [Seite 3] 3.4.3 Unabhängig davon ist von Ihnen der weitere, sich aus der 4.3.2 Kündigung aus wichtigem Grund Inanspruchnahme der Bürgschaft ergebende Aufwand an Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund uns zu erstatten. wird durch die Regelungen zur Laufzeit und ordentlichen Dazu gehören auch: Kündigung nicht eingeschränkt. (1) die von uns zu zahlenden Zinsen und/oder Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündi- (2) eine von uns nach billigem Ermessen festzulegende gen, wenn z. B. Bearbeitungsgebühr nach § 315 BGB, (1) Sie Ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten uns (3) die Kosten zur Feststellung unserer Zahlungspflicht. gegenüber oder einem Bürgschaftsgläubiger schuldhaft nicht nachkommen oder wenn Sie uns gegenüber un- 3.5 Wir sind berechtigt, Zahlungsansprüche, die wir Ihnen ge- richtige oder unvollständige Angaben gemacht haben, genüber haben, auf Dritte zu übertragen. insbesondere bei Angaben, nach denen wir in Textform 3.6 Wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte haben, sind diese gefragt haben; schriftlich an uns abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis (2) Sie den fälligen Beitrag nicht rechtzeitig und/oder nicht zu der Höhe, in der wir Leistungen aus dem Versicherungs- vollständig gezahlt haben, nachdem Sie zuvor in Text- vertrag erbracht haben. form unter Fristsetzung erneut zur Zahlung aufgefordert Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung des dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden er- Beitrags nicht zu vertreten haben; setzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend (3) bei Ihnen nach unserer Einschätzung eine Bonitäts- gemacht werden. oder Vermögensverschlechterung eintritt, beispielswie- Richtet sich der Ersatzanspruch von Ihnen gegen eine Per- se wenn Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- son, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge- verfahrens stellen, Haftanordnung oder eine eidesstatt- meinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht lichen Versicherung abgeben; werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätz- (4) eine tief greifende Störung des gegenseitigen vertragli- lich verursacht. chen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist; Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung (5) eine im Einzelfall von Ihnen geforderte Sicherheit nicht dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel- gestellt wird, die gestellten Sicherheiten untergehen o- tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach der von uns nicht mehr als ausreichende Sicherheit an- Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei der Durchset- gesehen werden. zung durch uns, soweit erforderlich, mitzuwirken. 3.7 Fortbestand der gesetzlichen Ansprüche 5 Was gilt nach einer Beendigung oder Kündigung des Vertrages? Neben den vertraglichen Freistellungs- oder Aufwandserstat- tungsansprüchen können sich aus der Übernahme der Bürg- 5.1 Abwicklung des Vertrags schaft weitere Ansprüche oder Rechte ergeben. Dies sind Der Vertrag kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder z. B. bei der Bürgschaft der gesetzliche Forderungsübergang in sonstiger Weise unter Umständen nicht sofort vollständig nach § 774 BGB oder der Anspruch auf Befreiung nach beendet werden. So behält die Mietkautionsversicherung so- § 775 BGB. Solche Ansprüche werden, gleichgültig gegen- lange ihre Gültigkeit, bis wir aus der Bürgschaftshaftung über wem sie bestehen, durch den oben beschriebenen ver- durch den Bürgschaftsgläubiger entlassen werden. Gleiches traglichen Anspruch nicht berührt und bestehen unverändert gilt auch für die Vertragsbeendigung, wenn die Bürgschaft in fort. Anspruch genommen wurde. Sie sind nach Beendigung des Versicherungsvertrages oder, Versicherungsdauer wenn der Versicherungsschutz endet, berechtigt und ver- pflichtet, dafür zu sorgen, dass wir aus der Haftung der 4 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz bzw. Bürgschaft entlassen werden. Daraus entstehende Kosten der Versicherungsvertrag? sind von Ihnen zu tragen. 4.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit Aushändigung der Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag widerrufen haben. Wir Bürgschaft. sind berechtigt, Ihren Vermieter von der Beendigung des 4.2 Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlos- Vertrages in Kenntnis zu setzen und selber dafür zu sorgen, sen, längstens jedoch bis zur Rückgabe der aufgrund dieses dass wir aus der Haftung der Bürgschaft entlassen werden. Vertrages ausgestellten Bürgschaft an uns und unserer da- Solange Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben mit verbundenen vollständigen Enthaftung durch den/die Sie für diesen Zeitraum weiterhin einen Betrag in Höhe des Bürgschaftsgläubiger. für diesen Zeitraum anteiligen Beitrags an uns zu zahlen. Die Enthaftung erfolgt durch eine gesonderte Enthaftungser- Das Recht zur fristlosen Kündigung wird durch vorstehende klärung des Bürgschaftsgläubigers/der Bürgschaftsgläubiger Vereinbarungen nicht eingeschränkt. gegenüber uns. Durch unsere vollständige Enthaftung endet 5.2 Geltungsdauer der Bedingungen der Versicherungsvertrag automatisch. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Mietkau- Die Enthaftungserklärung muss auch die Erklärung enthal- tionsversicherung gelten solange, bis der Mietkautionsversi- ten, dass die Forderung, für die die Bürgschaft bestellt wur- cherungsvertrag vollständig abgewickelt ist. Der Versiche- de, nicht abgetreten worden ist. rungsvertrag besteht daher so lange, bis alle gegen- und 4.3 Kündigung wechselseitigen Ansprüche aus der Bürgschaft, aus dem Mietkautionsversicherungsvertrag und wegen der Übernah- 4.3.1 Ordentliche Kündigung me der Bürgschaft erledigt sind. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von 5.3 Beitragszahlung bis zur Rückgabe der Bürgschaft Gründen in Textform kündigen Der Versicherungsvertrag endet in diesem Fall mit der unbedingten Rückgabe der auf- Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet nach Kündigung grund dieses Vertrages ausgestellten Bürgschaft an uns. So- oder Beendigung in sonstiger Weise erst, wenn wir vorbe- fern die Rückgabe der Bürgschaft nicht möglich ist, kann die haltlos aus der Bürgschaftshaftung entlassen wurden. Be- Rückgabe der Bürgschaft durch eine Enthaftungserklärung freiende Wirkung hat z. B. die Rückgabe der Bürgschaftsur- des Bürgschaftsgläubigers ersetzt werden. Als Bürgschaft kunde im Original. gilt nur das zur Übergabe an den Vermieter ausgestellte Ori- ginaldokument. Wir verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Seite 3 [Seite 4] 6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragsdauer 7.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat zu erfüllen? Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, 6.1 Sie haben Ihre bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fäl- aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen und dafür ligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtig- Sorge zu tragen, dass wir nicht in Anspruch genommen wer- ten Einziehung nicht widersprechen. den. Kann der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht 6.2 Sie sind verpflichtet, während der Dauer der Bürgschaft uns eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch recht- auf Verlangen jederzeit Informationen über Ihre wirtschaftli- zeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer abgegebenen Zah- chen Verhältnisse zu geben und auf Anforderung die hierfür lungsaufforderung erfolgt. notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie 6.3 Wir sind berechtigt, jederzeit bestehende Bonitätsinformatio- die Einzugsermächtigung widerrufen haben oder haben Sie nen von Auskunfteien zu aktualisieren bzw. uns neue Infor- aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag wieder- mationen zu beschaffen. Sofern hierzu eine gesonderte, holt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künf- schriftliche Einwilligung von Ihnen erforderlich ist, sind Sie tig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlan- verpflichtet, diese zu erteilen. gen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Versicherungsbeitrag Sie von uns hierzu aufgefordert worden sind. 7 Versicherungsbeitrag – was ist zu beachten? Weitere Obliegenheiten 7.1 Beitragsberechnung 8 Welche weiteren Rechte und Pflichten gibt es sonst Wir berechnen den Beitrag für die Bereitstellung des Bürg- noch zu beachten? schaftskredits als pauschalen Jahresbeitrag pro Versiche- rungsjahr (Versicherungsperiode). Die Berechnung des Bei- 8.1 Vorvertragliche und weitere Anzeigepflichten trags endet, sobald die Bürgschaft an uns zurückgegeben 8.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer- wird. hebliche Umstände 7.2 Versicherungsteuer Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Auf den Beitrag zur Mietkautionsversicherung ist keine Ver- Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, sicherungsteuer zu bezahlen. nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem ver- 7.3 Beitragsfälligkeit einbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit zur An- Der Beitrag für die Versicherungsperiode wird bei deren zeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber Beginn sofort fällig. vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1 Sie haben damit stellen. (1) den ersten Beitrag rechtzeitig nach Ablauf von zwei Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag über- haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. (2) und jeden Folgebeitrag zum ersten Tag des Monats, mit dem die neue Versicherungsperiode beginnt, 8.1.2 So haben Sie – auch während der Laufzeit des Vertrages zu zahlen. (1) uns unaufgefordert über alle wesentlichen Änderungen zu informieren, die für die Beurteilung Ihres Bürg- 7.3.1 Verzug und Verzugsfolgen bei Nichtzahlung des Beitrags schaftskredits von Bedeutung sein könnten; Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie auch (2) uns Auskunft über andere für die Kreditbeurteilung ohne Mahnung in Verzug. Sie haben uns dann wichtig erscheinende Zusammenhänge zu geben und (1) Zinsen nach §§ 247, 288 BGB zu zahlen (3) Ihre gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger bestehende (2) und den weiteren Verzugsschaden, z. B. Auslagen, Verpflichtung ordnungsgemäß zu erfüllen. Beiträge und Gebühren Dritter, Notarkosten oder das 8.1.3 Sie haben uns unverzüglich Ihre neue Postanschrift mitzutei- jeweilige Porto zu erstatten. len, wenn Sie aus der Wohnung, für die wir die Bürgschaft Die Beitragszahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im ausgestellt haben, ausziehen. Versicherungsschein oder beim Folgebeitrag zu dem in der 8.1.4 Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so 7.3.2 Rücktritt behandeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir habt oder dies arglistig verschwiegen. vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt 8.2 Rücktritt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, 8.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheb- 7.3.3 Weitere Folgen bei Nichtzahlung des Folgebeitrags lichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsver- (1) Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten trag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch geson- Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die derte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. pflichtverletzung hingewiesen haben. (2) Wir werden Sie auf Ihre Kosten zur Zahlung auffordern Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wo- geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, chen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monats- wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie frist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be- die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die gründung unserer Erklärung angeben. Rechtsfolgen angeben, die nach Ziffer (3) mit dem Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Fristablauf verbunden sind. Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht be- (3) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der gründet, Kenntnis erlangen. Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, gleichwertige Si- Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. cherheiten, die der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme entsprechen, von Ihnen einzufor- 8.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts dern. Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsauf- wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich- forderung nach Ziffer (2) darauf hingewiesen haben. tigkeit der Anzeige kannten. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Beitrag zahlen. Seite 4 [Seite 5] Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der bis zum haben. Wirksamwerden der Anfechtungserklärung dem Zeitraum bis Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entspricht. Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um- Weitere Bestimmungen stände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 9 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der 8.2.3 Folgen des Rücktritts Gerichtsstand? Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 9.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kostenlo- wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie se alternative Streitbeilegung nutzen. Richten Sie dazu Ihr nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeig- Anliegen an den te Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsombudsmann e. V. noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- Postfach 08 06 32 sächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi- 10006 Berlin cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de Uns steht der Teil des Beitrages zu, der nach Wirksamwer- den der Rücktrittserklärung dem Zeitraum bis zur Rückgabe Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B. Makler der Bürgschaftsurkunde entspricht. oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs- vorschlag unterbreiten. 8.3 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verlet- einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und nur für Ihre zung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh- Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag lung aus, die bis 10.000 EUR für uns bindend ist. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte Rechts- kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet- weg zu den Gerichten offen. zung hingewiesen haben. 9.2 Versicherungsaufsicht Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unse- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten re Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unse- können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht rer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, wenden: zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlangt haben. Sektor Versicherungsaufsicht Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige- Graurheindorfer Straße 108 pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig- 53117 Bonn ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kann- E-Mail: poststelle@bafin.de ten. Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550 Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin- 9.3 Gerichtsstand gungen, geschlossen hätten. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: wenn Ihr Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, – ins Ausland verlegt wurde oder aber zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend – nicht bekannt ist Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zuständigen vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufen- Gericht verklagen. den Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die 10 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, unsere Hauptverwaltung oder an der im Versicherungs- auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monats- schein als zuständige bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet frist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be- werden. gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, pflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzu- erlangen. geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Ta- Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, ge nach der Absendung des Briefes als zugegangen. wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- richtigkeit der Anzeige kannten. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für 11 Welches Recht findet Anwendung? den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung frist- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. los in Textform kündigen. 12 Sanktionsklausel 8.4 Anfechtung Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Seite 5 [Seite 6] Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staa- keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- ten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvor- der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- schriften entgegenstehen. land entgegenstehen. Seite 6
Volltext aufklappen: Kundeninformation und Widerrufsbelehrung Mietkautionsversicherung
[Seite 1] Kundeninformation und Widerrufsbelehrung Kundeninformation Wer wir sind Wir sind ein Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen. Ladungsfähige Anschrift: Württembergische Versicherung AG W&W-Platz 1 70806 Kornwestheim Wir werden gesetzlich vertreten durch unseren Vorstand: Zeliha Hanning (Vorsitzende), Dr. Per-Johan Horgby, Alexander Mayer, Jens Wieland, Jürgen Wörner Widerrufsbelehrung Abschnitt 1: Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen  der Versicherungsschein,  die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,  diese Belehrung,  das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten  und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Württembergische Versicherung AG W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim E-Mail: info@wuerttembergische.de Fax: +49 711 662 829400 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten (1/30 der Monatsprämie bzw. 1/360 der Jahresprämie für jeden Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat). Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. [Seite 2] Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu Wo finde ich dies? stellen: 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Kundeninformation (Seite 1 dieses Dokuments) Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;  Antrag 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,  Angebotspolice bzw. insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsschein Leistung des Versicherers;  Allgemeine Versicherungsbedingungen 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere  Antrag selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn  Angebotspolice bzw. ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Versicherungsschein Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,  Anschreiben insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge.  Antrag 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;  Angebotspolice bzw. Versicherungsschein 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere  Allgemeine über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsbedingungen Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; [Seite 3] 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs Diese Widerrufsbelehrung gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfe n die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;  Antrag  Angebotspolice bzw. 10. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; Versicherungsschein b) gegebenenfalls Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;  Allgemeine Versicherungsbedingungen 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige  Antrag Gericht;  Angebotspolice bzw. Versicherungsschein 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in  Allgemeine diesem Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Versicherungsbedingungen werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde Ihre Württembergische Versicherung AG
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