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Versicherungsmakler / Praxisausfallversicherung / Bedingungsarchiv Praxisausfall

INTER Premium: die Bedingungen im Volltext

Ausfallversicherung Premium wie Exklusiv, zusätzlich psychische Erkrankungen bis 120 Tage, Schwangerschaftsbeschwerden, Wiedereingliederung, Vertretungskosten bis 500 Euro je Tag und Kündigungsverzicht im Versicherungsfall.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Personen (Praxisinhaber, Partner einer Gemeinschaftspraxis, angestellte Ärzte als Schlüsselperson)ja„Sie ist bei Krankheit oder Unfall der versicherten Person sowie bei Quarantäne ein wichtiger Baustein zur Liquiditätssicherung.“Einleitung, Seite 1
Versicherte Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker)ja„Die Ausfallversicherung der INTER eignet sich für niedergelassene Ärzte, selbstständige Handwerker und freiberufliche Unternehmer.“Einleitung, Seite 1
Höchster versicherbarer Tagessatzja, bis zur Versicherungssumme„Höchstentschädigung: 1/360 aus der Versicherungssumme je Tag“Leistungsversprechen, Seite 1
Bemessung der Leistung: fester Tagessatz ohne Einzelnachweis oder Ersatz der nachgewiesenen Fixkostenja„Versicherungsumfang: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn“Leistungsversprechen, Seite 1
Versicherte Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasing, Zinsen, Versicherungsbeiträge)ja„Versicherungsumfang: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn“Leistungsversprechen, Seite 1
Entgangener Gewinn des Inhabers mitversichertja„Versicherungsumfang: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn“Leistungsversprechen, Seite 1
Haftzeit (längste Leistungsdauer je Versicherungsfall)ja„Haftzeit: Leistungszeitraum ab Eintritt der Unterbrechung 12, 18 oder 24 Monate“Leistungsversprechen, Seite 1
Gemeinschaftspraxis und MVZ: Leistung je ausfallendem Partnernicht geregelt
Versicherungssumme oder Jahreshöchstleistungja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist wählbar.“Einleitung, Seite 1

Ausfall des Inhabers

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheitja„Krankheit: auch aufgrund Pandemien und Epidemien“Versicherte Gefahren, Seite 1
Arbeitsunfähigkeit durch Unfallja„Unfall“Versicherte Gefahren, Seite 1
Leistung nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit (100 Prozent)nicht geregelt
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder stufenweiser Wiedereingliederungja„Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit: bei einer Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % und nach mindestens 6 Wochen vollständiger Arbeitsunfähigkeit“Besondere Leistungen, Seite 2
Psychische Erkrankungen (Burn-out, Depression)ja„Ausfälle durch psychische Störungen und Erkrankungen“Besondere Einschlüsse, Seite 1
Schwangerschaftskomplikationenja„Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden: außerhalb der Mutterschutzfristen“Besondere Einschlüsse, Seite 1
Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristennein„außerhalb der Mutterschutzfristen“Besondere Einschlüsse, Seite 1
Kur und Rehabilitationja„Rehabilitations- und Nachsorgemaßnahmen: in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherten Ausfall innerhalb der vereinbarten Haftzeit“Besondere Leistungen, Seite 2
Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthaltsja„Weltweite Deckung: gegen Krankheit und Unfall solange eine Rückkehr nach medizinischem Befund ausgeschlossen ist“Besondere Einschlüsse, Seite 1
Tätigkeitsverbot oder Quarantäne des Inhabers nach Infektionsschutzgesetzja„Quarantäne: nicht aufgrund Pandemien und Epidemien“Versicherte Gefahren, Seite 1
Behördliche Schließung der Praxis wegen meldepflichtiger Krankheitja„Quarantäne: nicht aufgrund Pandemien und Epidemien“Versicherte Gefahren, Seite 1
Leistung bei Pandemie oder Epidemieja„Krankheit: auch aufgrund Pandemien und Epidemien“Versicherte Gefahren, Seite 1
Fortlaufende Kosten nach Tod des Inhabers (Nachleistung)ja„Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit und Tod: innerhalb der vereinbarten Haftzeit, maximal bis zur Praxis-/Betriebsübergabe bzw. -verkauf“Besondere Leistungen, Seite 2
Ausfall einer angestellten Schlüsselperson mitversicherbarnicht geregelt

Sachschaden und Betriebsstörung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbrechung durch Brand, Blitz, Explosionnicht geregelt
Unterbrechung durch Einbruchdiebstahl und Vandalismusnicht geregelt
Unterbrechung durch Leitungswassernicht geregelt
Unterbrechung durch Sturm und Hagelnicht geregelt
Unterbrechung durch weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben)nicht geregelt
Unterbrechung durch Ausfall medizinischer Geräte und Elektroniknicht geregelt
Ausfall von Strom, Wasser oder Telekommunikationnicht geregelt
Zugangsbehinderung oder behördliche Sperrung nach Schaden in der Nachbarschaftnicht geregelt
Mehrkosten für Ausweichräume oder Ersatzgeräteja, bis 2.500 €„Kosten für die Wiedereröffnung: bis 2.500 € innerhalb der ersten 2 Monate nach Wiedereröffnung bei Schließung von mindestens 3 Monaten“Besondere Leistungen, Seite 2
Kosten eines Praxisvertretersja, bis 500 €„Vertretungskosten: bei Vertretungskosten bis 500 € pro Tag erfolgt keine Prüfung, ob die Entschädigungspflicht durch die Vertretung verringert wurde“Leistungsversprechen, Seite 1

Karenz und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnkeine„Keine Wartezeiten: sofortiger Schutz ab Versicherungsbeginn“Leistungsversprechen, Seite 1
Karenzzeit (Tage ohne Leistung je Ausfall)ja„14, 21, 28 oder 42 Tage“Karenzzeiten, Seite 1
Karenzzeit nur einmal je Versicherungsjahr statt je Fallnicht geregelt
Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenznicht geregelt
Zusammenrechnung bei Rückfall derselben Krankheitnicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Unfall oder akuter Infektionja„Keine Wartezeiten: sofortiger Schutz ab Versicherungsbeginn“Leistungsversprechen, Seite 1
Selbstbehalt in Euro bei Sachschadennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss vorvertraglicher Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss Sucht (Alkohol, Drogen, Medikamente)nicht geregelt
Ausschluss vorsätzlich herbeigeführter Krankheit oder Unfallnicht geregelt
Ausschluss kosmetischer Behandlungen und nicht notwendiger Eingriffenicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Motorsportnicht geregelt
Ausschluss Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terrorkeine„Schutz besteht während humanitärer Auslandseinsätze in Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten“Besondere Einschlüsse, Seite 1
Ausschluss Kernenergie und Strahlen (außer Heilbehandlung)nicht geregelt
Ausschluss von Pandemien und Epidemienkeine„Krankheit: auch aufgrund Pandemien und Epidemien“Versicherte Gefahren, Seite 1
Ausschluss Streik, Aussperrung, Zulassungsentzugnicht geregelt

Pflichten im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ärztliches Attest erforderlich (ab welchem Tag, durch wen)nicht geregelt
Frist für die Anzeige des Versicherungsfallsnicht geregelt
Untersuchung durch einen Arzt des Versicherersnicht geregelt
Nachweis der Kosten durch Steuerberater oder Buchhaltungnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungja„Kein Abzug wegen Unterversicherung“Leistungsversprechen, Seite 1
Gesundheitsfragen bei Antrag (abgefragter Zeitraum)nicht geregelt
Anrechnung von Krankentagegeld oder anderen Leistungennicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsdauer und Verlängerungja„Der Vertrag endet grundsätzlich“Beendigung des Vertrages, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Versicherungsfallkeine„Kündigungsverzicht im Versicherungsfall: der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht im Versicherungsfall“Beendigung des Vertrages, Seite 2
Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigungja„bei Abschluss eines Dreijahresvertrages verzichtet der Versicherer bis zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres auf sein ordentliches Kündigungsrecht“Beendigung des Vertrages, Seite 2
Endalter oder Ende mit Praxisabgabeja„Endalter: Schutz bis zum Alter 68, auf Anfrage Direktion bis 70“Leistungsversprechen, Seite 1
Anpassung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfungja„Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung: möglich bei einem Eintrittsalter bis 55 Jahre, bis 5 Jahre nach Versicherungsbeginn und für Erhöhungen bis 30 % der Versicherungssumme“Garantien, Seite 2
Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheitnicht geregelt
Beitragsfreiheit während der Leistungnicht geregelt
Leistung für Neugründer ohne Vorjahreszahlennicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahlung nach Baremo (feste Tage je Diagnose) statt nach tatsächlicher Dauernicht geregelt
Leistung an die amtliche Krankschreibung (baja oficial) gebundennicht geregelt
Keine Karenz bei Krankenhausaufenthaltja„keine Karenzzeit bei Unfällen mit einem stationärem Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden“Karenzzeiten, Seite 1
Als Alternative zum RETA (mutualidad alternativa) anerkanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
INTER Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) INTER Premium Praxisausfall

Volltext aufklappen: INTER Ausfallversicherung, Leistungsübersicht (Karenzzeiten Krankheit, Unfall, Quarantäne)
[Seite 1] Leistungsübersicht Ausfallversicherung Die Ausfallversicherung der INTER eignet sich für niedergelassene Ärzte, selbstständige Handwerker und freiberufliche Unternehmer. Sie ist bei Krankheit oder Unfall der versicherten Person sowie bei Quarantäne ein wichtiger Baustein zur Liquiditätssicherung. Denn die Ausfallversicherung trägt in diesen Fällen die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn. Die Versicherungssumme ist wählbar. Bestimmen Sie den Umfang Ihrer Absicherung über die Karenz- und Haftzeit und die Produkt- varianten Exklusiv oder Premium. Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen in einer kurzen Beschreibung die besonderen Leistungsmerkmale unserer Ausfallversicherung auf. Tarifname Exklusiv Premium Versicherte Gefahren Krankheit: auch aufgrund Pandemien und Epidemien ü ü Unfall ü ü Quarantäne: nicht aufgrund Pandemien und Epidemien ü ü Karenzzeiten Krankheit und Unfall: keine Karenzzeit bei Unfällen mit einem 14, 21, 28 oder 42 Tage 14, 21, 28 oder 42 Tage stationärem Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden Quarantäne 48 Stunden 48 Stunden Leistungsversprechen Versicherungsumfang: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn ü ü Keine Wartezeiten: sofortiger Schutz ab Versicherungsbeginn ü ü Haftzeit: Leistungszeitraum ab Eintritt der Unterbrechung 12, 18 oder 24 Monate 12, 18 oder 24 Monate Höchstentschädigung: 1/360 aus der Versicherungssumme je Tag ü ü Kein Abzug wegen Unterversicherung ü ü Vertretungskosten: bei Vertretungskosten bis 500 € pro Tag erfolgt keine — ü Prüfung, ob die Entschädigungspflicht durch die Vertretung verringert wurde Vorschusszahlungen: 14-tägig in Höhe der voraussichtlichen Entschädigung ü ü Endalter: Schutz bis zum Alter 68, auf Anfrage Direktion bis 70 ü ü (jeweils Ablauf des Versicherungsjahres) Besondere Einschlüsse zu den versicherten Gefahren Weltweite Deckung: gegen Krankheit und Unfall solange eine Rückkehr nach ü ü medizinischem Befund ausgeschlossen ist Ausfälle durch psychische Störungen und Erkrankungen — bis 120 Tage Ausfälle durch schwangerschaftsbedingte Krankheiten und — ü Beschwerden: außerhalb der Mutterschutzfristen 1 INTER Versicherungsgruppe | Ausfallversicherung [Seite 2] Tarifname Exklusiv Premium Ausfälle durch Krankheit und Unfall während humanitärer Auslandseinsätze — ü in Kriegsgebieten: Schutz besteht während humanitärer Auslandseinsätze in Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Tätig- keit für Ärzte ohne Grenzen, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz e. V. und vergleichbaren freiwilligen Hilfsgesellschaften deutscher Behörden Nur für Human- und Zahnmediziner: Ausfälle aufgrund Unfällen bei beruflicher — ü Tätigkeit in Luftfahrzeugen als Besatzungsmitglied (nicht als Pilot) während Rettungs- und Transportflügen Erweiterter Unfallbegriff: der Begriff Unfall wird erweitert auf die in den Be- — ü dingungen benannten Ereignisse wie z. B. Vergiftungen, Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen Besondere Leistungen Rehabilitations- und Nachsorgemaßnahmen: in unmittelbarem Zusammen- ü ü hang mit dem versicherten Ausfall innerhalb der vereinbarten Haftzeit Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit: bei einer Teilarbeits- — Leistungsdauer unfähigkeit von mindestens 50 % und nach mindestens 6 Wochen bis 6 Wochen vollständiger Arbeitsunfähigkeit Stationäre Spätversorgung: für Behandlungen durch Unfälle innerhalb — Leistungsdauer 12 Monate nach Ablauf der Haftzeit bis 14 Tage Kosten für die Wiedereröffnung: bis 2.500 € innerhalb der ersten 2 Monate — ü nach Wiedereröffnung bei Schließung von mindestens 3 Monaten Nachhaftung bei Berufsunfähigkeit und Tod: innerhalb der vereinbarten 3 Monate 6 Monate Haftzeit, maximal bis zur Praxis-/Betriebsübergabe bzw. -verkauf Garantien Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung: möglich bei einem Eintrittsalter — ü bis 55 Jahre, bis 5 Jahre nach Versicherungsbeginn und für Erhöhungen bis 30 % der Versicherungssumme Bestklausel: Anspruch auf Prämienreduzierung bei günstigerer Prämie über — ü neuen Tarif Leistungs-Upgrade: prämienneutrale Mehrleistungen sind automatisch ü ü mitversichert Beendigung des Vertrages Automatische Vertragsauflösung: Der Vertrag endet grundsätzlich vereinbart vereinbart a) mit Erreichen des Endalters b) bei Haftzeiten von 12 oder 18 Monaten • nach 180 Leistungstagen innerhalb 60 Monaten aufgrund psychischer Erkrankungen oder Störungen • nach 540 Leistungstagen innerhalb 60 Monaten aufgrund aller Ursachen c) bei einer Haftzeit von 24 Monaten • nach 180 Leistungstagen innerhalb 60 Monaten aufgrund psychischen Erkrankungen oder Störungen • nach 720 Leistungstagen innerhalb 60 Monaten aufgrund aller Ursachen Kündigungsverzicht im Versicherungsfall: der Versicherer verzichtet auf sein — ü Kündigungsrecht im Versicherungsfall 2 INTER Versicherungsgruppe | Ausfallversicherung [Seite 3] Tarifname Exklusiv Premium Befristeter Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: bei Abschluss eines — ü Dreijahresvertrages verzichtet der Versicherer bis zum Ablauf des fünften Ver- sicherungsjahres auf sein ordentliches Kündigungsrecht Nur für Human- und Zahnmediziner: Verzicht des Versicherers auf sein — optional ordentliches Kündigungsrecht — = nicht versichert; Unsere Highlights: = Allgemein = Ärzte ü = versichert bis zur Versicherungssumme Die Leistungsübersicht enthält eine verkürzte Information über wesentliche Leistungsmerkmale der Versicherung. Die detaillierten Voraussetzungen und der genaue Umfang möglicher Leistungen richten sich ausschließlich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weiteren vertraglichen Regelungen. ty 13037 ID291 2406 lei i ko ausfallversicherung gesamt INTER Allgemeine Versicherung AG • Erzbergerstraße 9-15 • 68165 Mannheim T 0621 427-427 • F 0621 427-944 • info@inter.de • www.inter.de Service Center 0621 427-427 Telefax 0621 427-944 info@inter.de www.inter.de
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