Volltext aufklappen: Zusatzvereinbarung Premium Schutzbrief zu den AKB (PKRB 4033Z0)
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Zusatzvereinbarung Premium Schutzbrief (PKRB 4033/01)
Zusatzvereinbarung Premium Schutzbrief
Die Zusatzvereinbarung Premium Schutzbrief ergänzt die Regelungen Ihrer Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Kfz-Versicherung
(AKB). Soweit nachfolgend nicht eine Sonderregel getroffen ist, gelten die AKB.
(1) Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
1. Leistungsvoraussetzungen und Leis- Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
tungsumfang am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen
die hierdurch entstehenden Kosten.
Inhalt dieses Abschnitts: Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter Hilfe, gilt: Wir erstatten die
1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? entstandenen Kosten einschließlich der vom Pannenfahrzeug mit-
1.2 Wer ist versichert? geführten und verwendeten Kleinteile bis maximal 150 EUR.
1.3 Welche Fahrzeuge sind versichert?
1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungs- (2) Abschleppen des Fahrzeugs
schutz? Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge-
1.5 Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall? macht werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des
1.6 Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Fahrzeugs in die nächste für die Reparatur geeignete Werkstatt.
Diebstahl? Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies schließt
1.7 Wie helfen wir bei Krankheit, Verletzung oder Tod das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
auf einer Reise? Beauftragen Sie selbst oder ein Dritter das Abschleppen, erstatten
1.8 Was leisten wir zusätzlich bei einer Auslandsrei- wir die entstandenen Kosten bis maximal 250 EUR.
se?
1.9 Wie helfen wir bei Naturkatastrophen? (3) Bergen des Fahrzeugs
Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi-
1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? sieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs und übernehmen die
hierdurch entstehenden Kosten.
Wir helfen nach Eintritt der in Ziffer 1.5 bis 1.9 genannten Schade- Dies gilt nur: Wenn das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr auf
nereignisse. Wir erbringen dazu die aufgeführten Leistungen als die Straße zurückkommt.
Service oder erstatten die aufgewendeten Kosten im Rahmen die-
ser Bedingungen. (4) Zusätzliche Leistung bei Falschbetankung
Bei einer Betankung mit falschem Treibstoff oder Treibstoffzusät-
1.2 Wer ist versichert? zen ersetzen wir Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen
betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Beispiel: Ein Dieselmotor
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und wird mit Benzin betankt.
die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes ge- Wir ersetzen Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro.
regelt ist. Bitte beachten Sie: Folgeschäden aller Art sind vom Versiche-
rungsschutz ausgeschlossen.
1.3 Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug 1.6 Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder
einschließlich Gepäck. Mitversichert ist auch die nicht zu gewerbli- Diebstahl?
chen Zwecken mitgeführte Ladung sowie ein mitgeführter Wohn-
wagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbe-
reit oder wurde gestohlen, leisten wir wie folgt:
1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungs-
schutz?
(1) Sicherstellung der Mobilität
Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün-
Sie haben Versicherungsschutz in
schen, organisieren wir Ihre Mobilität so schnell wie möglich. Dies
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der
kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit dem Taxi,
europäische Teil der Türkei),
Mietwagen oder Zug sein.
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:
Europäischen Union gehören.
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehän-
Deutschland oder
digt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort ge-
nannten nichteuropäischen Länder. Kein Versicherungsschutz gilt b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
in Ländern, deren Länderbezeichnung durchgestrichen ist. innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in
Bitte beachten Sie: Manche der nachfolgenden Leistungen werden
Deutschland,
nicht im Inland erbracht.
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort
1.5 Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall? zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor-
den ist.
Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter
Wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt nicht antre- 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
ten oder fortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden Leistun- schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung übernehmen wir
gen. die Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich er-
Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Auch als statten wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich-
Panne gilt: Die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Ak- baren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR.
kumulators (Akku) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Unfall ist ein Liegt der Schadenort im Ausland und das Fahrzeug wurde dort re-
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das pariert, organisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr-
Fahrzeug einwirkendes Ereignis. zeugs. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in vol-
ler Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Ab-
satz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für
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Zusatzvereinbarung Premium Schutzbrief (PKRB 4033/01)
ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- Kann das Fahrzeug nicht weitergefahren werden, da der Schlüssel
bereites Fahrzeug. im Fahrzeug eingeschlossen ist, sind wir Ihnen - soweit möglich -
auch beim Öffnen des Fahrzeugs behilflich. Kann das Fahrzeug
(2) Übernachtung
vor Ort nicht geöffnet werden, organisieren wir das Abschleppen in
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung einer Übernachtungsmög-
eine dafür geeignete Werkstatt und übernehmen die hierdurch ent-
lichkeit. Wir übernehmen die Kosten höchstens für drei Übernach-
stehenden Kosten nach Ziffer 1.5 Absatz 2.
tungen und maximal 100 EUR je Übernachtung und Person.
Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, 1.7 Wie helfen wir bei Krankheit, Verletzung oder Tod
besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wenn auf einer Reise?
Sie Sicherstellung der Mobilität (Ziffer 1.6 Absatz 1) in Anspruch
nehmen, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor-
aussetzungen:
(3) Mietwagen
• Sie befinden sich auf einer Reise mit dem versicherten Fahr-
Wir vermitteln Ihnen einen Mietwagen und übernehmen die anfal-
zeug.
lenden Kosten.
• Sie oder eine mitversicherte Person erkranken unvorhersehbar
Hinweis: Ist Ihr versichertes Fahrzeug ein Elektro- oder Hybridfahr-
oder der Fahrer stirbt.
zeug, können wir Ihnen - soweit vorhanden - als Mietwagen ein
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits
Elektrofahrzeug vermitteln.
innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise aufge-
treten ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Krankheit erstmalig
Sie haben auf den Mietwagen Anspruch,
oder zum wiederholten Male aufgetreten ist.
• so lange Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu
nicht nutzen können und
einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger
• für den Zeitraum der erforderlichen, vollständigen Reparatur.
Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich ge-
Voraussetzung ist, dass die Reparatur zügig durchgeführt worden
meldet sind und sich überwiegend aufhalten.
ist.
Im Falle eines Totalschadens oder einer Totalentwendung gilt: Wir
(1) Krankenrücktransport
übernehmen die Kosten des vermittelten Mietwagens für den Zeit-
Wenn Sie oder ein Insasse infolge Erkrankung zurück transportiert
raum der Ersatzbeschaffung, soweit diese zügig durchgeführt wor-
werden müssen, organisieren wir für Sie die Durchführung des
den ist.
Rücktransports. Die Kosten dafür übernehmen wir. Art und Zeit-
punkt des Rücktransports müssen medizinisch sinnvoll, vertretbar
Die Dauer Ihres Mietwagenanspruchs beträgt maximal:
und ärztlich angeordnet sein. Wir übernehmen auch die Begleitung
• bei einer Panne 7 Tage. des Erkrankten durch Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich
• bei einem Unfall 14 Tage. vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem über-
• bei einer Totalentwendung 30 Tage. nehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernach-
Wird der Mietwagen nicht durch uns vermittelt, übernehmen wir tungskosten. Dies jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis
maximal die Kosten, die für einen durch uns vermittelten Mietwa- zu 100 EUR je Übernachtung und Person.
gen angefallen wären. (2) Rückholung von Kindern
Was geschieht, wenn mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr
Mieten Sie ein nachhaltiges Fortbewegungsmittel wie z.B. ein betreut werden können, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt
Fahrrad, E-Bike, Pedelec, oder E-Roller, erstatten wir Ihnen die oder gestorben ist? In diesem Fall organisieren wir die Rückholung
Kosten hierfür. der Kinder durch eine Begleitperson. Wir übernehmen dafür die
Kosten. Wir erstatten Bahnkosten 1. Klasse sowie Kosten für nach-
Der Anspruch besteht nicht, wenn Sie bereits die Leistung der gewiesene Taxifahrten oder Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln
bis zu 100 EUR.
• Sicherstellung der Mobilität (Ziffer 1.6 Absatz 1) oder
• Übernachtung (Ziffer 1.6 Absatz 2) in Anspruch genommen ha- (3) Krankenbesuch
ben. Was passiert, wenn Sie oder eine mitreisende Person sich länger
als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen? Dann orga-
(4) Fahrzeugunterstellung nisieren wir den Besuch einer nahestehenden Person. Wir tragen
Wir helfen Ihnen, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt unterge- die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher bis 500
stellt werden muss. Dies gilt bis zur Wiederherstellung der Fahrbe- EUR.
reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports. Die hierdurch (4) Fahrzeugabholung
entstehenden Kosten übernehmen wir für höchstens 14 Tage. Wenn das Fahrzeug wegen Erkrankung oder Todes des Fahrers
(5) Fahrzeugunterstellung bei Totalschaden zurückgeführt werden muss, organisieren wir dies. Voraussetzung
Bei Totalschaden tragen wir die Kosten einer notwendigen Unter- ist, dass die Erkrankung länger als drei Tage andauert und kein In-
stellung bis das Fahrzeug verzollt oder verschrottet wird. Wir über- sasse das Fahrzeug zurückfahren kann. Wir übernehmen die ent-
nehmen die Kosten jedoch höchstens für 14 Tage. stehenden Kosten für eine Rückführung zum Wohnort in voller Hö-
he. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie 0,40 EUR
(6) Fahrzeugtransport
je Kilometer für die Entfernung zwischen Schaden- und Wohnort.
Ihr Fahrzeug kann nicht innerhalb von drei Werktagen (Montag bis
Freitag) fahrbereit gemacht werden. Dann vermitteln wir den Fahr- Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der be-
zeugrücktransport zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. rechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall be-
Es ist der im Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßge- dingten Übernachtungskosten. Die Übernahme der Übernach-
bend. tungskosten ist jedoch begrenzt auf höchstens fünf Übernachtun-
gen bis maximal 100 EUR je Übernachtung und Person.
Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in voller Hö-
he. Die Leistung erbringen wir nicht, wenn ein Totalschaden vor- Wenn ein berechtigter Insasse wegen des Ersatzfahrers im versi-
liegt. cherten Fahrzeug keinen Platz mehr hat, gilt Folgendes: Wir erstat-
ten die Kosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz des Insas-
(7) Fahrzeugschlüssel-Service sen per Bahn oder Linienflug entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
Wenn das Fahrzeug wegen Verlust von Fahrzeugschlüsseln nicht
(5) Information zu ärztlicher Versorgungsmöglichkeit
weitergefahren werden kann, vermitteln wir die Beschaffung von
Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher
Ersatzschlüsseln. Wir übernehmen die Kosten für den Versand,
Versorgung und benennen, soweit möglich, einen Deutsch oder
nicht jedoch die Kosten für die Ersatzschlüssel selbst. Vorausset-
Englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt
zung ist, dass der Verlust sich auf einer Fahrt oder Reise ereignet.
zum Arzt her.
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1.8 Was leisten wir zusätzlich bei einer Auslandsrei- Voraussetzung ist, dass Ihnen oder einem der berechtigten Insas-
se? sen die planmäßige Beendigung der Fahrt oder Reise nicht zuzu-
muten ist.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter folgenden Vor-
aussetzungen: Wir übernehmen die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen
Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten. Außerdem organi-
• Sie befinden sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicher-
sieren wir die Fahrzeugabholung nach Ziffer 1.7 Absatz 4, wenn
ten Fahrzeug.
die Rückreise nicht mit dem Fahrzeug erfolgt. Wir tragen die Kos-
• Der Schaden ereignet sich an einem Ort im Ausland (Geltungs-
ten bis zu insgesamt 2.500 EUR je Person.
bereich nach Ziffer 1.4 ohne Deutschland).
1.9 Wie helfen wir bei Naturkatastrophen?
(1) Bei Panne oder Unfall
a) Ersatzteilversand Eine unvorhergesehene Naturkatastrophe ist eingetreten (z. B. La-
Wenn Ersatzteile an einem ausländischen Schadenort oder in des- winen oder Erdbeben). Eine Weiterreise ist deshalb oder wegen ei-
sen Nähe nicht beschafft werden können, organisieren wir für Sie ner behördlichen Anordnung nicht möglich. Dann erbringen wir fol-
den Ersatzteilversand. Wir übernehmen die entstehenden Kosten gende Leistungen:
für den schnellstmöglichen Versand. Voraussetzung ist, dass die • Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für Übernachtung
Ersatzteile der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dienen. bis zu drei Nächten mit höchstens 100 EUR pro Person und
Die Kosten für die Ersatzteile selbst übernehmen wir nicht. Übernachtung. Außerdem übernehmen wir die Verpflegung mit
15 EUR pro Person und Tag.
b) Fahrzeugtransport • Sie setzen die Fahrt oder Reise mit einem anderen Verkehrsmit-
Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? tel fort? Dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für
Dann organisieren wir den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Sicherstellung der Mobilität entsprechend Ziffer 1.6 Absatz 1.
Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- • Ferner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten und/oder
schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- Fahrtkosten mit sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu
durch entstehenden Kosten in voller Höhe. 100 EUR.
Der Ausschluss nach Ziffer 2 Absatz 4 gilt bei den Leistungen we-
Alternativ organisieren wir den Weitertransport bis zum Zielort, so-
gen einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nicht.
fern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch
entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ih-
rer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere 2. Leistungsausschlüsse und Leistungsein-
Leistung ist: schränkungen
• Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in In welchen Fällen ist unsere Leistung ausgeschlossen?
dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge-
macht werden. (1) Vorsatz
• Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. herbeiführen.
c) Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, (2) Grobe Fahrlässigkeit
helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallen- Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berech-
den Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sons- tigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
tiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver- Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. (3) Genehmigte Rennen
(2) Bei Fahrzeugdiebstahl Kein Versicherungsschutz besteht bei behördlich genehmigten
a) Fahrzeugunterstellung Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst-
Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden geschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige
wird, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung. Die Unterstel- Übungsfahrten.
lung muss erforderlich sein. Die Kostenübernahme ist auf den Zeit- Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine
raum bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung Verletzung Ihrer Pflichten nach Ziffer 3.1 Absatz 4 dar.
bzw. Verschrottung begrenzt. Maximal übernehmen wir die Kosten
für 14 Tage. (4) Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der
b) Fahrzeugverzollung und -verschrottung Staatsgewalt
Wenn nach einem Diebstahl das wieder aufgefundene Fahrzeug Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegs-
im Ausland verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. ereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un-
Wir erstatten Ihnen den Zollbetrag einschließlich etwaiger Verfah- mittelbar oder mittelbar verursacht werden.
rensgebühren. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver- (5) Schäden durch Kernenergie
zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
(3) Im Todesfall
Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse auf einer Reise mit dem 3. Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflich-
versicherten Fahrzeug versterben, organisieren wir die Bestattung
ten)
im Ausland oder die Überführung nach Deutschland. Wir überneh-
men die hierdurch entstehenden Kosten bis zu insgesamt 5.000
EUR. Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Ge-
(4) Rückreise in besonderen Fällen
brauch des Fahrzeugs beachten?
Wir vermitteln die Rückreise, wenn:
3.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versiche-
rungsfall beachten?
• Ein nicht mitreisender, naher Verwandter schwer erkrankt oder
3.3 Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer
verstorben ist.
Obliegenheiten?
• Ihr Eigentum oder das Eigentum eines Insassen durch Feuer,
ein Elementarereignis oder eine vorsätzliche Straftat eines Drit-
ten erheblich beschädigt wurde.
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3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Ge- (5) Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der
brauch des Fahrzeugs beachten? Schweigepflicht
Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns aus Ziffer 1.7
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck führen kann, müssen Sie:
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe-
nen Zweck verwendet werden. • unverzüglich einen Arzt hinzuziehen.
• die ärztlichen Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicher-
werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und
weise Auskünfte von:
Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- • Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder unter-
zeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von ei- sucht haben.
nem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. • Anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We-
erhalten. Dazu können Sie den Ärzten und den genannten Stellen
gen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut-
erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten müssen
zen.
Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahr-
zeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erfor- Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungs-
derliche Fahrerlaubnis hat. pflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersu-
chen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Ver-
(4) Rennen dienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer-
den, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforder-
ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. te Berichte alsbald erstellt werden.
Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungs- (6) Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 3 ausgeschlossen. Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungs-
3.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versiche- pflicht gestatten. Sie sind verpflichtet, Originalbelege zum Nach-
rungsfall beachten? weis der Schadenhöhe vorzulegen. Die behandelnden Ärzte müs-
sen Sie im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(1) Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls von der Schweigepflicht entbinden.
Jedes Schadenereignis, welches zu einer Leistung durch uns füh-
ren kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzeigen. (7) Schadenminderungspflicht
Hinweis: Wir können Ihnen am besten helfen, wenn Sie direkt in- Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Mög-
nerhalb von 24 Stunden elektronisch oder telefonisch Kontakt mit lichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor-
uns aufnehmen. Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie rund um gen.
die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44. Online können Sie einen Scha- Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumut-
den jederzeit auf kfz-schadenmelden-allianz.de melden. bar ist.
(2) Besondere Anzeigepflicht bei behördlicher Ermittlungen 3.3 Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Be- Obliegenheiten?
hörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie ver-
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegenheiten richten
pflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn
sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzun-
Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
gen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein
(3) Einholen unserer Weisung Kündigungsrecht haben.
Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unse-
re Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie
müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar 4. Anrechnung ersparter Aufwendungen
ist.
Wann müssen Sie sich ersparte Aufwendungen anrechnen
(4) Aufklärungspflicht
lassen?
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls
Wenn Sie oder ein Insasse aufgrund unserer Leistungen Kosten
und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs-
erspart haben, gilt:
sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
Dann können wir diese von unserer Zahlung abziehen, wenn Sie
• Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- diese auch ohne das Schadenereignis aufwenden hätten müssen.
ten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht
verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu
ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu 5. Verpflichtung Dritter
beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel-
lungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Sie auch ei-
• Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener- nen Dritten in Anspruch nehmen können?
eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung
tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leis-
können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. tungsverpflichtungen vor. Dies gilt für Ansprüche aus Verträgen
• Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih- und Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden. Beispiel: Sie ha-
nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. ben aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub ebenfalls
• Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli- Anspruch auf Hilfe.
chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
• Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- Wenn Sie sich allerdings zuerst an uns wenden, sind wir Ihnen ge-
denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- genüber abweichend von Satz 1 zur Vorleistung verpflichtet.
weit es Ihnen zumutbar ist.
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