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Mehrfachversicherung, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig in zwei oder mehr Verträgen versichert ist. Bezahlt wird der Schaden trotzdem nur einmal. Welcher Vertrag zuerst zahlt, entscheidet meist eine Subsidiaritätsklausel: Der Versicherer, der sie trägt, leistet nur, soweit kein anderer herangezogen werden kann. Beispiel vom Wasser: Beim Charter in Kroatien reißt die Festmacherleine, das Nachbarboot nimmt Schaden, und es greifen die Haftpflicht des Vercharterers und die eigene Skipperhaftpflicht. Wer die Reihenfolge kennt, meldet beim richtigen Haus und verliert keine Wochen zwischen zwei Schadenabteilungen.
Bei uns: Die Mehrfachversicherung regeln wir über Subsidiaritätsklauseln: Bei Vermietung leisten wir in allen drei Tarifen nur, soweit kein anderer Versicherer herangezogen werden kann (Kasko A-11 und A-12 in Basis, A-12 und A-13 ab Basis PLUS). Ab Basis PLUS gilt das auch für die Skipperhaftpflicht beim Charter (Haftpflicht A-1.2 (6)); in Basis geht Ihre Deckung der des Vercharterers vor (A-1.2 (1)).
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.