Magazin / Magazin: Schadenfall
Festmacher durchgescheuert: wenn die Leine ohne Sturm bricht
Kein Sturm, nur Schwell und ein paar Tage Wind, und am Morgen hängt die Leine durchgescheuert an der Klampe. Was dann für Boot, Leine und Nachbarn gilt, entscheiden vier Sätze in den Bedingungen.
17. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Fallmuster, das im Herbst in unseren Schadenakten wiederkehrt: Das Boot liegt noch im Wasser, ganz ohne Sturm, nur mit tagelangem Schwell und Wind um Stärke 5 oder 6. Die Festmacherleine reibt bei jeder Bewegung an der Klampe, an der Lippklampe oder an der Kante des Stegs, der Scheuerschutz ist verrutscht, und irgendwann bricht sie. Wenn der Eigner kommt, liegt die Segelyacht quer im Liegeplatz, der Bug hat den Steg getroffen oder das Motorboot daneben. Dass Leinen und nicht Ketten nachgeben, ist kein Einzelfall: Nach dem Nordoststurm Ende September in Marblehead bei Boston, über den wir in der Branche berichtet haben, sprach der Hafenmeister von mindestens 16 Booten, und gebrochen waren nicht die Ketten, sondern die durchgescheuerten Leinen am Bug.
Die erste Frage ist, ob es überhaupt ein versichertes Ereignis gibt. Basis Plus und Premium versichern in A-3.1.1 den Unfall des Fahrzeugs und zählen dazu ausdrücklich die Kollision mit festen und schwimmenden Gegenständen und das Stranden. Ein Boot, das nach einer gebrochenen Leine gegen den Steg oder eine fremde Yacht treibt, hat damit einen Unfall im Sinne der Bedingungen. Die Basis-Kasko kennt keinen Unfall. Sie leistet nach A-3.1 bei Naturgewalten, Brand, Explosion und dem Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, und Sturm heißt dort mindestens Windstärke 8. Bricht die Leine bei Stärke 6 und das Boot schlägt gegen den Steg, fehlt in der Basis das versicherte Ereignis, und der Schaden am eigenen Boot bleibt beim Eigner.
Die zweite Frage betrifft die Leine selbst. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist in allen drei Kaskotarifen ausgeschlossen, in der Basis unter A-5.2 d, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 d, und zwar jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen. Der Halbsatz danach ist der wichtigere: Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert. Praktisch bedeutet das in Basis Plus und Premium: Die durchgescheuerte Leine ersetzt niemand, die Delle im Bug, der abgerissene Bugkorb und der Kratzer im Gelcoat sind als Unfallfolge versichert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die dritte Frage ist die heikelste, und an ihr hängt die Regulierung meistens. Unter demselben Ausschluss steht mit Buchstabe f die mangelhafte Wartung oder der Wartungsstau, und anders als bei der Abnutzung gibt es dort keinen Halbsatz für die Folgeschäden. Die Grenze liegt zwischen einer Leine, die im normalen Gebrauch nachgegeben hat, und einer, die seit Wochen sichtbar zur Hälfte durch war, deren Scheuerschutz seit dem Sommer am Steg lag oder die über eine scharfe, nie entgratete Kante lief. Dazu kommt die grobe Fahrlässigkeit nach A-7: Basis Plus verzichtet auf eine Kürzung bis zu einem Schaden von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol. Die Basis kürzt nach der Schwere des Verschuldens.
Die vierte Frage betrifft die anderen. Hat das treibende Boot eine fremde Yacht oder den Steg beschädigt, ist das kein Fall für die Kasko, denn die schließt Haftpflichtansprüche Dritter aus (A-6.9, in der Basis A-5.7). Zuständig ist die Wassersport-Haftpflicht. Sie prüft nach A-4.1 zuerst, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt Sie von berechtigten frei. Für den gemieteten Liegeplatz gibt es eine Besonderheit: Schäden an angemieteten Steganlagen sind in der Haftpflicht Basis Plus nach A-1.5 (4) und im Premium nach A-1.5 (5) ausdrücklich mitversichert, obwohl gemietete Sachen sonst ausgeschlossen sind. In der Basis-Haftpflicht steht diese Regel nicht.
Was in der ersten Stunde passiert, entscheidet, ob sich das später belegen lässt. Die gebrochene Leine gehört nicht in den Müll, sondern in eine Tüte: Ihre Bruchstelle zeigt, ob sie sauber durchgescheuert, gerissen oder geschnitten ist. Fotografieren Sie Klampe, Lippklampe und Stegkante, an denen sie lief, den verrutschten Scheuerschutz und die übrigen Leinen. Sichern Sie die Windmessung der nächsten Station für die Nacht. Dann gelten die Pflichten aus B-3.2 in allen drei Tarifen: den Schaden unverzüglich melden (B-3.2.1), alles Zumutbare zur Minderung tun, also das Boot neu festmachen und nach Wasser schauen (B-3.2.2), und vor der Reparatur die Besichtigung ermöglichen (B-3.2.4).
Am günstigsten bleibt der Schaden, den es nicht gibt. Wer Segelyacht, Motorboot oder Kajütboot im Oktober und November im Wasser lässt, prüft die Leinen dort, wo sie Metall oder Holz berühren, und nicht in der Mitte. Ein Stück Schlauch oder Gewebe am Scheuerpunkt, mit Takelgarn so befestigt, dass es nicht rutscht, ein Ruckdämpfer und eine zweite Leine je Ecke kosten weniger als eine Selbstbeteiligung. Und wer einen Hafenmeister oder Nachbarn hat, der nach dem Boot schaut, hat im Schadenfall auch jemanden, der sagen kann, wie es vor einer Woche aussah.
ThemenpaketTeil 3 von 10
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Voll Wasser am Steg
- Laub im Cockpitablauf
- Festmacher durchgescheuert
- Oktober am Steg
- Blitzschlag am Liegeplatz
- Schaden am Liegeplatz, und keiner war es
- Niedrigwasser am Liegeplatz
- Bolzen, Kastenschloss, Zaun
- Brand an Bord
- Öl im Hafenbecken
- Morgens am Steg mit der Hafenmeisterin
- Das Schloss ist aufgebogen
- Am Tanksteg am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Die Leine ist ohne Sturm durchgescheuert und das Boot hat den Steg getroffen. Zahlt die Kasko?
In Basis Plus und Premium ist das ein Unfall nach A-3.1.1, der Schaden am Boot ist versichert, die Leine selbst als Abnutzung nicht. In der Basis fehlt ohne Sturm ab Windstärke 8 das versicherte Ereignis.
Wird die durchgescheuerte Leine ersetzt?
Nein. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ist am unmittelbar betroffenen Teil ausgeschlossen. Mitversichert sind nur die Schäden an anderen versicherten Sachen, die unmittelbar daraus folgen.
Wann wird aus Abnutzung ein Wartungsstau?
Wenn die Leine erkennbar schon vorher zur Hälfte durch war, der Scheuerschutz seit Wochen fehlte oder sie über eine scharfe Kante lief, die nie entschärft wurde. Für Wartungsstau gibt es keinen Ersatz der Folgeschäden.
Mein Boot hat beim Treiben ein anderes beschädigt. Wer zahlt?
Die Wassersport-Haftpflicht, nicht die Kasko. Sie prüft, ob Sie haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Bitte nichts vor Ort anerkennen, bevor wir den Fall kennen.
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