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Niedrigwasser am Liegeplatz: was der Rekordpegel am Bodensee für die Kasko bedeutet
Am Untersee ist der Pegel unter den Tiefststand von 1949 gefallen. Für Kielyachten wird der vertraute Liegeplatz flach, und ob die Kasko eine Grundberührung trägt, hängt vom Werk ab.
15. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der Bodensee zeigt in diesem Herbst, wie schnell ein vertrauter Liegeplatz flach wird. Am Pegel Berlingen am Untersee ist der Wasserstand Anfang Oktober 2026 unter den bisherigen Tiefststand vom Januar 1949 gefallen, ein Rekordpegel nach unten, und am 13. Oktober meldete der gemeinsame Lagebericht für Konstanz 2,50 Meter und für Bregenz 2,54 Meter über Pegelnull. Was dieses Niedrigwasser für den Versicherungsschutz bedeutet, fragt jeder Eigner, dessen Segelyacht oder Motorboot noch im Wasser liegt. Die Antwort steht in der Kasko, und sie hängt davon ab, welche Kasko man hat.
Der Pegel allein sagt wenig über die eigene Box. Entscheidend ist, wie viel Wasser an der Zufahrt, in der Hafeneinfahrt und unter dem eigenen Kiel steht, und das ändert sich in einem flachen Hafen schneller als die Zahl auf der Messlatte. Der Lagebericht rechnet für die kommenden Wochen mit einem weiteren Rückgang, weil Niederschlag in den hohen Lagen bald als Schnee fällt und aus den Gletschern kaum noch Schmelzwasser kommt. Betroffen sind vor allem Segelyachten mit festem Kiel und Motorboote mit tief reichendem Z-Antrieb oder Wellenanlage. Jollen mit Schwenkkiel und Trailerboote mit hochklappbarem Außenborder haben mehr Spielraum, aber auch dort sitzt der Propeller schnell im Kies.
In den Kaskowerken Basis Plus und Premium steht der Satz, der hier entscheidet, unter A.3.1.1: Versichert ist der Unfall des Fahrzeugs, und dazu gehören ausdrücklich das Stranden und das An-Grund-Geraten. Läuft ein Boot in einer flach gewordenen Einfahrt auf, ist das genau dieser Fall, mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Für die Grundberührung gibt es zusätzlich eine eigene Regel: Basis Plus ersetzt Inspektionskosten nach einer gemeldeten Grundberührung bis 500 Euro, Premium ohne diese Grenze (jeweils A-3.2), und in beiden Werken fällt dafür keine Selbstbeteiligung an (A-4.2). Das zählt, weil man einem Kiel von außen nicht ansieht, ob Kielbolzen oder Laminat am Kielansatz etwas abbekommen haben.
In der Kasko Basis fehlt dieser Baustein. Sie deckt Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion sowie den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, einen Unfall nennt sie nicht. Eine Grundberührung in der Hafeneinfahrt ist dort also kein versichertes Ereignis, und die Untersuchung danach auch nicht. Wer in diesem Herbst mit einer Basis-Kasko und einer Kielyacht im flachen Wasser liegt, sollte das wissen, bevor er ablegt. An der Haftpflicht ändert das Niedrigwasser nichts: Beschädigt Ihr Boot beim Manövrieren im engen, flachen Hafen ein anderes Boot oder einen Steg, ist das ein Fall für die Haftpflicht wie bei jedem anderen Wasserstand.
Zwei Grenzen gehören zur Einordnung dazu. Erstens die Pflichten nach dem Schaden: Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich zu melden (B-3.2.1), und wer weiß, dass sein Boot am Liegeplatz schon einmal aufgesetzt hat, muss alles Zumutbare tun, um den Schaden klein zu halten (B-3.2.2). Praktisch heißt das: das Boot an einen tieferen Platz verholen oder auswassern, statt es bei weiter fallendem Wasser Nacht für Nacht aufsetzen zu lassen. Zweitens das, was keine Grundberührung ist: Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch und mangelhafte Wartung sind in Basis Plus und Premium ausgeschlossen (A-6.2 d und f). Ein Propeller mit alten Kerben wird nicht dadurch zum Unfallschaden, dass der See gerade niedrig steht.
Aus unserer Sicht ist der Rekordpegel vor allem ein Anlass, den Herbst anders zu planen. Wer ohnehin auswassern will, klärt jetzt mit Hafen oder Winterlager, ob Kran oder Slipanlage beim jetzigen Wasserstand noch erreichbar sind, und zieht den Termin lieber vor. Wer im Wasser bleibt, fragt beim Hafenmeister nach der nutzbaren Tiefe an der Box und in der Einfahrt, nicht nur nach dem Pegel. Und wer nach einer Grundberührung unsicher ist, meldet sie, auch wenn nichts zu sehen ist: Die Inspektion ist in Basis Plus und Premium genau dafür da, und ein Kielschaden, der erst im Frühjahr beim Kranen auffällt, lässt sich nur schwer einem Tag im Oktober zuordnen.
ThemenpaketTeil 6 von 9
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Voll Wasser am Steg
- Laub im Cockpitablauf
- Oktober am Steg
- Blitzschlag am Liegeplatz
- Schaden am Liegeplatz, und keiner war es
- Niedrigwasser am Liegeplatz
- Bolzen, Kastenschloss, Zaun
- Brand an Bord
- Öl im Hafenbecken
- Morgens am Steg mit der Hafenmeisterin
- Das Schloss ist aufgebogen
- Am Tanksteg am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Zahlt die Bootskasko, wenn mein Boot bei Niedrigwasser auf Grund läuft?
In Basis Plus und Premium gehören das An-Grund-Geraten und das Stranden ausdrücklich zu den versicherten Unfällen (A.3.1.1), mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Kasko Basis versichert keinen Unfall und damit auch keine Grundberührung.
Wer zahlt die Untersuchung nach einer Grundberührung, wenn nichts zu sehen ist?
Basis Plus ersetzt Inspektionskosten nach einer gemeldeten Grundberührung bis 500 Euro, Premium ohne Grenze (A-3.2), beide ohne Selbstbeteiligung (A-4.2). Voraussetzung ist, dass die Grundberührung gemeldet wurde.
Muss ich mein Boot verholen, wenn das Wasser weiter fällt?
Nach einer Grundberührung verlangen die Bedingungen alle zumutbaren Maßnahmen, um den Schaden zu mindern (B-3.2.2). Praktisch heißt das, mit dem Hafenmeister einen tieferen Platz zu suchen oder das Boot früher auszuwassern.
Ändert das Niedrigwasser etwas an meiner Bootshaftpflicht?
Nein. Beschädigt Ihr Boot im flachen, engen Hafen ein anderes Boot oder einen Steg, ist das ein Haftpflichtfall wie bei jedem anderen Wasserstand. Das Niedrigwasser verschiebt nur, wie oft solche Manöver schwierig werden.
Dazu passt