Magazin / Magazin: Schadenfall
Wellenschlag am Steg: wenn ein vorbeifahrendes Boot den Schaden macht
Ein Motorboot fährt mit Gleitfahrt an der Steganlage vorbei, Minuten später schlägt der Schwell Ihr Boot gegen den Steg. Ob die eigene Kasko, die Haftpflicht des Verursachers oder niemand zahlt, hängt an zwei Fragen.
21. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Ein Fallmuster, das jeden Sommer und bis weit in den Herbst in unseren Schadenakten wiederkehrt: Wellenschlag am Steg. Ein vorbeifahrendes Boot, meist ein Motorboot in Gleitfahrt, manchmal ein Fahrgastschiff, zieht dicht an der Steganlage vorbei. Der Schwell läuft ein paar Sekunden später ein, Ihr Boot hebt sich, die Fender rutschen hoch oder heraus, und der Rumpf schlägt mit der Scheuerleiste oder dem Gelcoat gegen die Stegkante. Wenn der Eigner den Schaden macht, ist der Verursacher längst hinter der nächsten Landzunge. Der Kratzer ist echt, die Frage ist, wer ihn bezahlt.
Zuerst das Recht auf dem Wasser: Auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verlangt § 6.20 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung unter der Überschrift „Vermeidung von Wellenschlag“, dass jedes Fahrzeug seine Geschwindigkeit so einrichtet, dass Wellenschlag oder Sog keine Schäden an stillliegenden oder fahrenden Fahrzeugen und an Anlagen verursachen kann. Vor Hafeneinfahrten und an üblichen Liegestellen muss rechtzeitig verlangsamt werden. Wer mit vollem Schwell an einem Steg vorbeifährt, handelt also nicht nur unhöflich, er verletzt eine Fahrregel. Für die Schuldfrage ist das der wichtigste Satz, und er trifft die Segelyacht als Verursacher genauso wie das Motorboot.
Was das im Schadenfall bedeutet, hängt zuerst daran, ob Sie den Verursacher kennen. Ist er bekannt, haftet er für den Schaden, und seine Haftpflicht ist der richtige Adressat. Sie können sich aber auch an Ihre eigene Kasko halten: Sie reguliert nach Ihrem Vertrag, und der Anspruch gegen den Verursacher geht in Höhe der Zahlung auf den Versicherer über. Damit das gelingt, verlangen alle drei Kaskowerke in B-3.2.5, dass Sie alle Auskünfte und Unterlagen überlassen, die zur Geltendmachung gegen den Dritten nötig sind. Praktisch heißt das: Name oder Kennzeichen des Bootes, Uhrzeit, Fahrtrichtung, Zeugen am Steg und, wenn möglich, ein Foto oder Video von der Vorbeifahrt.
Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, entscheidet der eigene Tarif. In Basis Plus und Premium ist der Anschlag am Steg ein Unfall nach A-3.1.1, denn dort zählt die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen ausdrücklich dazu; der Schaden am Rumpf ist versichert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung nach A-4.1. In der Basis gibt es keinen Unfall als versichertes Ereignis. Dort trägt die Kasko den Schaden nur, wenn eine der genannten Naturgewalten im Spiel war, etwa Sturm ab Windstärke 8 nach A-3.1.2. Ein Schwell bei ruhigem Wetter ist das nicht. Wer in der Basis versichert ist, ist beim Wellenschlag also auf den Verursacher angewiesen, und deshalb zählen dort die Beweise doppelt.
Zwei Abgrenzungen kommen in der Regulierung regelmäßig. Verschlissene Fender und brüchige Leinen sind Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch und nach A-5.2 d in der Basis und A-6.2 d in Basis Plus und Premium selbst nicht versichert; der Schaden, den sie als unmittelbare Folge am Boot verursachen, ist dagegen mitversichert. Und wenn Ihr eigenes Boot durch den Schwell den gemieteten Steg beschädigt, ist das ein Fall für die Haftpflicht: Sie prüft nach A-4.1, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt Sie von berechtigten frei. Schäden an gemieteten Steganlagen schließt die Basis nach A-6.2.6 aus, Basis Plus schließt sie in A-1.5 (4) ein, Premium in A-1.5 (5).
Aus unserer Sicht ist der Wellenschlag ein Schaden, der fast immer an der Dokumentation hängt und fast nie an der Bedingung. Melden Sie ihn nach B-3.2.1 unverzüglich, lassen Sie uns den Rumpf nach B-3.2.4 vor der Reparatur ansehen, und reparieren Sie nicht schon am Wochenende auf eigene Faust. Sprechen Sie den Hafenmeister an: Wiederholte Raser an derselben Steganlage sind dort oft bekannt, und eine Meldung an die Wasserschutzpolizei hilft auch dem nächsten Eigner. Und wenn Sie selbst am Steuer sitzen: Vor jeder Hafeneinfahrt und jeder Steganlage Gas weg, das schützt die anderen und Ihre eigene Haftpflicht.
ThemenpaketTeil 4 von 11
Am Liegeplatz: Wasser, Sturm, Blitz und Unbekannte
Alle Teile im Überblick
- Voll Wasser am Steg
- Laub im Cockpitablauf
- Festmacher durchgescheuert
- Wellenschlag am Steg
- Oktober am Steg
- Blitzschlag am Liegeplatz
- Schaden am Liegeplatz, und keiner war es
- Niedrigwasser am Liegeplatz
- Bolzen, Kastenschloss, Zaun
- Brand an Bord
- Öl im Hafenbecken
- Morgens am Steg mit der Hafenmeisterin
- Das Schloss ist aufgebogen
- Am Tanksteg am Bodensee
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ein Motorboot ist zu schnell vorbeigefahren und mein Boot hat den Steg getroffen. Wer zahlt?
Zuerst der Verursacher, wenn er bekannt ist, denn er hat gegen die Pflicht zur Vermeidung von Wellenschlag verstoßen. Sie können den Schaden auch über Ihre Kasko regulieren lassen, in Basis Plus und Premium als Unfall nach A-3.1.1; der Versicherer holt sich das Geld dann beim Verursacher zurück.
Der Verursacher ist weg und niemand hat ihn gesehen. Bekomme ich trotzdem etwas?
In Basis Plus und Premium ja: der Anschlag am Steg ist ein Unfall, versichert abzüglich der Selbstbeteiligung. In der Basis fehlt ohne Sturm ab Windstärke 8 oder eine andere genannte Naturgewalt das versicherte Ereignis, dort bleibt nur der Verursacher.
Ist der geplatzte Fender auch versichert?
Der Fender selbst ist meist Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch und nicht versichert. Der Schaden, den er als unmittelbare Folge am Rumpf verursacht, ist nach A-5.2 d beziehungsweise A-6.2 d mitversichert, wenn das Ereignis versichert ist.
Mein Boot hat durch den Schwell den Steg des Vereins beschädigt. Muss ich zahlen?
Das prüft Ihre Haftpflicht: sie klärt, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte. Schäden an gemieteten Steganlagen sind in Basis Plus und Premium eingeschlossen, in der Basis nach A-6.2.6 ausgeschlossen.
Dazu passt