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Lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Chefarztbehandlung?

Kurz gesagt

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Chefarztbehandlung? Ja, wenn Sie bei schweren oder planbaren Eingriffen gezielt einen Spezialisten wollen und den Vertrag jung abschließen. Ein Tarif mit Chefarzt und Zweibettzimmer kostet mit 30 bis 32 Jahren etwa 31 bis 39 Euro im Monat. Für einen einzelnen Eingriff zahlen Sie den Chefarzt oft günstiger selbst.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Chefarztbehandlung?

Was es kostet

Monatsbeiträge für Tarife mit Chefarzt und Zweibettzimmer aus veröffentlichten Tarifbeispielen, dazu Arztgebühren nach der GOÄ.

BeispielRichtwert
30 bis 32 Jahre, mit Alterungsrückstellungenetwa 31 bis 39 Euro im Monat
50 bis 52 Jahre, mit Alterungsrückstellungenetwa 49 bis 58 Euro im Monat
ab 21 Jahren, ohne Alterungsrückstellungenab etwa 10 bis 17 Euro im Monat, steigt mit dem Alter
Chefarztvisite selbst gezahlt, 2,3 bis 3,5facher Satz nach Minderungetwa 7 bis 11 Euro je Visite
Chefarzt bei einer Operation selbst gezahltmehrere hundert bis über 1.000 Euro

Beiträge Stand Januar bis September 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Visitengebühr ist aus Punktzahl und Punktwert der GOÄ gerechnet,

die Operationskosten sind Beispielwerte eines Krankenversicherers.

Das Rechenbeispiel über zehn Jahre ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

32 Jahre, ein geplanter Eingriff mit zehn Tagen Klinik

Versicherung über zehn Jahre gegen Selbstzahlen bei einem einzigen Aufenthalt.

Beitrag 31 Euro × 12 Monate372 Euro im Jahr
Beiträge über zehn Jahre3.720 Euro
Chefarzt für die Operation selbst gezahltmehrere hundert bis über 1.000 Euro
10 Chefarztvisiten zum 3,5fachen Satz, gemindertrund 107 Euro
Narkose, Röntgen, Labor als Wahlärzteje nach Eingriff zusätzlich

Für einen einzelnen Eingriff ist Selbstzahlen meist günstiger. Die Versicherung rechnet sich bei mehreren oder schweren Aufenthalten und wenn Sie sie jung abschließen und bis ins Alter halten.

Was der Chefarzt kostet, wenn Sie selbst zahlen

Als gesetzlich Versicherter können Sie die Chefarztbehandlung auch ohne Versicherung buchen. Sie schließen dann mit dem Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung und zahlen die Rechnung selbst. Der Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab: Punktzahl mal Punktwert von 5,82873 Cent, vervielfacht mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5.

Für stationäre Leistungen muss die Rechnung um 25 Prozent gemindert werden. Eine Visite im Krankenhaus (Nummer 45, 70 Punkte) kostet damit am Ende rund 7 bis 11 Euro. Teuer wird die Operation selbst: Beispielwerte eines Krankenversicherers nennen mehrere hundert bis über 1.000 Euro zusätzlich für den Chefarzt.

Visite im Krankenhaus, GOÄ Nummer 45Gebührnach 25 Prozent Minderung
1,0facher Satz4,08 Euro3,06 Euro
2,3facher Satz, Regelfall9,38 Euro7,04 Euro
3,5facher Satz, nur mit Begründung14,28 Euro10,71 Euro

Die Rechnung kommt selten allein

Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich nach § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz auf alle angestellten oder beamteten Ärzte, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, und auf Leistungen, die diese veranlassen. Neben dem Operateur schreiben also oft auch Narkose, Radiologie und Labor eigene Rechnungen.

Genau hier hilft die Versicherung: Sie zahlt die ganze Kette, gute Tarife bis zum 3,5fachen Satz. Wer selbst zahlt, sollte vorher fragen, welche Fachrichtungen voraussichtlich beteiligt sind.

Ihre Rechte als Wahlleistungspatient

Wahlleistungen müssen vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden, und das Krankenhaus muss Sie vorher über Entgelte und Inhalt unterrichten. Rückwirkend darf nichts berechnet werden.

Der Chefarzt muss die Kernleistung persönlich erbringen. Der Bundesgerichtshof hat am 13. März 2025 (III ZR 40/24) eine Vereinbarung für nichtig erklärt, nach der ein Vertreter ohne besondere Bedingungen übernehmen durfte. Zulässig ist ein Vertreter nur, wenn er namentlich genannt ist und der Chefarzt unvorhergesehen ausfällt. Die Vereinbarung können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.

Wann sich die Zusatzversicherung lohnt

Der Nutzen liegt bei schweren oder planbaren Eingriffen wie Wirbelsäule, Herz, Krebs oder Gelenkersatz. Dann können Sie gezielt den Arzt wählen, der genau diesen Eingriff häufig macht, auch in einer anderen Klinik.

Wichtig ist das Eintrittsalter: Mit Alterungsrückstellungen steigt der Beitrag nicht wegen des Alters, und gesund werden Sie ohne Zuschläge angenommen. Wer mit 50 und Vorerkrankungen einsteigt, zahlt mehr oder wird abgelehnt.

Wann Sie sie nicht brauchen

Bei einem einzelnen Eingriff ist die Chefarztrechnung oft niedriger als zehn Jahre Beitrag. Wer selten ins Krankenhaus muss und dem diensthabenden Team vertraut, fährt mit Selbstzahlen im Ernstfall meist günstiger.

Auch der Titel allein sagt wenig. Für einen Routineeingriff zählt die Erfahrung mit genau dieser Operation, nicht die Position in der Klinik. Fragen Sie vor einer geplanten Operation, wer wie oft operiert.

Mit oder ohne Alterungsrückstellungen

Tarife ohne Rückstellungen gibt es ab 21 Jahren schon ab etwa 10 bis 17 Euro im Monat. Sie werden aber mit jeder Altersstufe teurer, gerade dann, wenn Sie die Leistung am ehesten brauchen.

Tarife mit Rückstellungen kosten anfangs mehr, bleiben aber über die Jahre stabiler. Wer den Schutz bis ins Rentenalter halten will, wählt diese Form.

Neue Gebührenordnung in Arbeit

Bundesärztekammer und Verband der privaten Krankenversicherung haben am 31. Juli 2026 einen überarbeiteten Entwurf für eine neue GOÄ vorgelegt. Das Gesundheitsministerium bereitet einen Referentenentwurf vor, die Verbände halten den 1. Januar 2028 für erreichbar. Bis dahin gilt die bisherige GOÄ, und die Rechenbeispiele hier bleiben gültig.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, ob es Ihnen um den Arzt oder nur um das Zimmer geht.
  2. Vergleichen Sie Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen über 20 Jahre, nicht nur den Startbeitrag.
  3. Achten Sie auf Erstattung bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz und freie Klinikwahl.
  4. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig, sonst gefährden Sie später die Leistung.
  5. Lesen Sie vor einer Operation die Wahlleistungsvereinbarung und prüfen Sie, ob ein Vertreter namentlich genannt ist.

Checkliste

  • Chefarzt oder Spezialist frei wählbar, auch in anderen Kliniken
  • Erstattung bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ
  • Alterungsrückstellungen, wenn Sie den Vertrag lange halten wollen
  • Leistung auch für die ganze Wahlarztkette
  • Wahlleistungsvereinbarung vor der Behandlung schriftlich unterschrieben
  • Vertreter des Chefarztes namentlich benannt

Häufige Fehler

  • Einen Tarif ohne Rückstellungen wählen und mit 55 vom Beitrag überrascht werden
  • Vorerkrankungen in den Gesundheitsfragen weglassen
  • Eine Vereinbarung unterschreiben, nach der ein beliebiger Oberarzt vertreten darf
  • Annehmen, die Rechnung komme nur vom Operateur, und die Wahlarztkette vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf der Chefarzt einen Vertreter schicken?

Nur einen namentlich benannten Vertreter und nur, wenn er unvorhergesehen verhindert ist.

Steht seine Abwesenheit schon vorher fest, können Sie einem Vertreter ausdrücklich zustimmen,

einen anderen Wahlarzt vereinbaren, den Termin verschieben oder verzichten.

Kann ich den Chefarzt auch ohne Versicherung bekommen?

Ja.

Sie unterschreiben vor der Behandlung eine Wahlleistungsvereinbarung und zahlen die Rechnungen

nach der GOÄ selbst, gemindert um 25 Prozent.

Kann ich die Wahlleistungsvereinbarung wieder kündigen?

Ja, jederzeit ohne Frist.

Sie zahlen dann nur die Wahlleistungen bis zur Kündigung.

Wie viel darf der Chefarzt höchstens berechnen?

In der Regel bis zum 2,3fachen Satz, mit schriftlicher Begründung bis zum 3,5fachen.

Für Röntgen und physikalische Therapie gelten niedrigere Grenzen.

Ändert die neue GOÄ etwas an meinem Vertrag?

Bis zum Inkrafttreten nicht.

Die Verbände streben den 1.

Januar 2028 an.

Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif nach der jeweils gültigen Gebührenordnung leistet.

Reicht nicht eine Versicherung nur für das Zweibettzimmer?

Für das Zimmer allein lohnt eine Versicherung selten.

Den Aufpreis zahlen Sie im Ernstfall oft günstiger selbst.

Der eigentliche Wert liegt in der Arztwahl.

Quellen

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