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Kurz gesagt
Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Sie gibt für jede Leistung einen einfachen Satz vor, den die Praxis nicht unterschreiten darf, und erlaubt bis zum Dreifachen. Im Notdienst beginnt die Abrechnung beim Zweifachen und reicht bis zum Vierfachen, dazu kommen 50 Euro Notdienstgebühr. Ihr Tarif sollte deshalb bis zum vierfachen Satz erstatten.
Beträge aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis, netto und ohne Arzneimittel, dazu Beitragsspannen für Tarife mit hohem Erstattungssatz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Allgemeine Untersuchung Hund oder Katze, einfacher bis dreifacher Satz | 23,62 bis 70,86 Euro netto |
| Notdienstgebühr, fester Betrag je Fall | 50,00 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 59,50 Euro |
| Kastration Rüde, einfacher bis dreifacher Satz, ohne Narkose und Material | 70,60 bis 211,80 Euro netto |
| Röntgenaufnahme im Notdienst, zweifacher bis vierfacher Satz | 53,06 bis 106,12 Euro netto je Bild |
| OP-Schutz mit Erstattung bis zum drei- oder vierfachen Satz | etwa 5 bis 25 Euro im Monat |
| Vollschutz mit Erstattung bis zum vierfachen Satz | etwa 30 bis 80 Euro im Monat |
Die GOT-Beträge sind amtlich und gelten bundesweit, Stand September 2026. Die Beitragsspannen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und aus veröffentlichten Tarifbeispielen; Alter, Rasse und Selbstbeteiligung verschieben sie stark. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Die Katze frisst am Sonntag nicht mehr. Der Notdienst untersucht sie, nimmt Blut ab und macht zwei Röntgenbilder. Im Notdienst beginnt die Abrechnung beim zweifachen Satz.
| Allgemeine Untersuchung, zweifacher Satz | 47,24 Euro |
| Blutprobenentnahme, zweifacher Satz | 20,52 Euro |
| Kleines Blutbild, zweifacher Satz | 41,60 Euro |
| Zwei Röntgenaufnahmen, zweifacher Satz | 106,12 Euro |
| Notdienstgebühr | 50,00 Euro |
| Summe netto | 265,48 Euro |
| Mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 315,92 Euro |
Ein Tarif mit Erstattung bis zum vierfachen Satz zahlt diese Rechnung vollständig. Ein Tarif, der nur den einfachen Satz erstattet, kommt auf etwa 188 Euro, rund 128 Euro bleiben bei Ihnen. Medikamente sind dabei noch nicht eingerechnet.
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist eine Rechtsverordnung des Bundes und für jede Praxis in Deutschland verbindlich. Sie legt in einem Gebührenverzeichnis für jede einzelne Leistung einen einfachen Gebührensatz fest. Dieser Satz ist die Untergrenze, weniger darf nur im begründeten Einzelfall und nur nach einer Vereinbarung in Textform vor der Behandlung berechnet werden.
Nach oben reicht der Rahmen bis zum Dreifachen des einfachen Satzes. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Praxis nach billigem Ermessen. Alle Beträge im Gebührenverzeichnis sind Nettobeträge, die Umsatzsteuer kommt darauf.
Die heute gültige Fassung stammt aus der Verordnung vom 15. August 2022 und gilt seit dem 22. November 2022. Sie hat eine Fassung aus dem Jahr 1999 ersetzt, und die Sätze wurden dabei deutlich angehoben. Eine kleinere Änderung folgte im März 2023.
Das ist in den Rechnungen angekommen. Das Statistische Bundesamt hat gemessen, dass tierärztliche Dienstleistungen im August 2023 um 27,2 Prozent teurer waren als ein Jahr davor, und nennt als Grund ausdrücklich die Anpassung der GOT. Wer seine Police vor 2022 abgeschlossen hat, sollte den Erstattungssatz darin nachlesen.
Die folgenden Beträge sind Nettosätze aus dem Gebührenverzeichnis, ohne Umsatzsteuer, ohne Narkose, ohne Arzneimittel und ohne Material. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer kommt auf jeden Betrag knapp ein Fünftel dazu.
Die Notdienstgebühr ist ein Sonderfall. Sie ist ein fester Betrag von 50 Euro netto, sie wird nicht mit dem Satz vervielfacht, und sie darf in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters behandelt werden.
| Leistung | Einfacher Satz | Zweifacher Satz | Dreifacher Satz |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund oder Katze | 23,62 Euro | 47,24 Euro | 70,86 Euro |
| Injektion unter die Haut, etwa bei einer Impfung | 11,50 Euro | 23,00 Euro | 34,50 Euro |
| Blutprobenentnahme aus der Vene | 10,26 Euro | 20,52 Euro | 30,78 Euro |
| Kleines Blutbild, maschinell | 20,80 Euro | 41,60 Euro | 62,40 Euro |
| Röntgen, erste und zweite Aufnahme, je Bild | 26,53 Euro | 53,06 Euro | 79,59 Euro |
| Kastration Kater | 30,32 Euro | 60,64 Euro | 90,96 Euro |
| Kastration Rüde | 70,60 Euro | 141,20 Euro | 211,80 Euro |
| Notdienstgebühr | 50,00 Euro | wird nicht erhöht | wird nicht erhöht |
Wird eine Leistung nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag im tierärztlichen Notdienst erbracht, beginnt die Rechnung nicht beim einfachen, sondern beim zweifachen Satz. Nach oben ist bis zum Vierfachen möglich. Als Nacht gilt die Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr, das Wochenende beginnt am Freitag um 18 Uhr.
Dazu kommt die Notdienstgebühr von 50 Euro netto, also 59,50 Euro mit Umsatzsteuer. Die Praxis kann im begründeten Einzelfall darauf verzichten, sie muss es aber nicht. Rechnen Sie also damit, dass eine Nacht in der Klinik mehr als das Doppelte einer Sprechstunde kostet.
Tierkrankenversicherungen legen in den Bedingungen fest, bis zu welchem Satz sie erstatten: bis zum einfachen, zweifachen, dreifachen oder vierfachen. Das ist die wichtigste Zahl im Tarif, wichtiger als die Frage, ob eine Zahnreinigung mitversichert ist.
Rechnen Sie es nach. Eine Police, die nur bis zum einfachen Satz zahlt, deckt im Notdienst höchstens die Hälfte der Gebührenpositionen, weil dort beim Zweifachen begonnen wird. Wird das Vierfache berechnet, bleiben drei Viertel bei Ihnen. Viele Tarife am Markt erstatten bis zum vierfachen Satz. Prüfen Sie dazu die Jahreshöchstgrenze, sonst nützt ein hoher Satz wenig.
Eine Rechnung muss das Datum der Leistung enthalten, die Tierart, die Diagnose oder den Grund des Besuchs, jede berechnete Leistung mit ihrer laufenden Nummer aus dem Gebührenverzeichnis, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer. Auf Ihr Verlangen muss die Praxis die Rechnung aufgliedern.
Neben den Gebühren dürfen nur Entschädigungen, Auslagen, Arzneimittel und verbrauchtes Material berechnet werden. Für Hausbesuche kommt Wegegeld hinzu, 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro. Allgemeine Praxiskosten und die Nutzung der Geräte sind mit den Gebühren abgegolten und dürfen nicht als eigene Position auftauchen.
Die GOT nennt die Gründe selbst: Schwierigkeit der Leistung, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtliche Verhältnisse. Ein unruhiger Hund, eine schwer zugängliche Wunde oder eine Behandlung am Feiertag rechtfertigen einen höheren Satz. Was bereits in der Leistungsbeschreibung steckt, darf nicht noch einmal angerechnet werden.
Über dem Dreifachen geht es nur mit einer Vereinbarung in Textform vor der Behandlung, von der Sie ein Doppel erhalten. Fragen Sie im Zweifel nach, warum eine Position mit dem dreifachen Satz steht. Das ist Ihr Recht und kein Misstrauen.
Fragen und Antworten
Sie ist eine Rechtsverordnung des Bundes und damit für jede tierärztliche Praxis in Deutschland verbindlich. Der Rahmen reicht vom einfachen bis zum dreifachen Satz.
Nur im begründeten Einzelfall und nur, wenn das vor der Behandlung in Textform vereinbart wurde. Eine Ausnahme gilt für die Kastration freilebender Katzen zugunsten anerkannter Tierschutzeinrichtungen.
Weil die GOT diese Gebühr für den Notdienst vorsieht. Sie darf in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch bei mehreren Tieren, und kann im begründeten Einzelfall entfallen.
Im Notdienst bis zum Vierfachen ohne weitere Absprache. Darüber hinaus nur, wenn Sie das vor der Leistung in Textform vereinbaren und ein Doppel der Vereinbarung erhalten.
Mindestens der dreifache, besser der vierfache Satz. Nur dann bleibt nach einer Nacht im Notdienst kein großer Rest bei Ihnen.
Nein. Arzneimittel und Verbrauchsmaterial werden zusätzlich berechnet, bei Hausbesuchen kommt Wegegeld dazu. Die Umsatzsteuer kommt auf alles obendrauf.
Nicht zwingend. Wer eine feste Rücklage von einigen tausend Euro für das Tier hat, kann das Risiko selbst tragen. Wer das nicht kann, braucht einen Tarif mit hohem Satz.
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