Volltext aufklappen: Bedingungen InternetSchutz (23-600)
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
InternetSchutz (SVPS-IN) Fassung Januar 2022
Inhaltsverzeichnis 9. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
Identitätsdokumenten
I. Umfang des Versicherungsschutzes 10. Sperrung von Konten und Karten
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungsfall 11. Datenrettung
2. Versicherte Person 12. Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
3. Begrenzung der Leistung 13. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
4. Ausschlüsse 14. Darknet-Screening Owl (Firma CPP Assistance Services Limited)
5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
6. Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
7. Identitätsmissbrauch 15. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
8. Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten 16. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
17. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- 4.4 durch Erdbeben, Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- Substanzen, innere Unruhen oder von einem Sonnensturm freigesetzte
AT) elektromagnetische Impulse (EMP);
4.5 durch einen allgemeinen Ausfall/Unterbrechung/Störung des
I. Umfang des Versicherungsschutzes Netzes (Strom, Internet, Telekommunikation; Störungen von Service-
leistungen des Internetproviders des Versicherungsnehmers);
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungs- 4.6 durch Beeinträchtigungen von IT-Systemen und Anwendun-
fall gen, für die der Hersteller keinen Support mehr bietet, insbesondere
1.1 Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den keine Sicherheitspatches mehr bereitstellt;
Ziffern 5 bis 13 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch 4.7 im Zusammenhang mit pornographischen Inhalten, Lotterien,
Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Be- Preisausschreiben, Werbe- oder anderen Glücksspielen.
stimmungen ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer 4.8 Die Leistung ist ausgeschlossen
Ansprüche und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, - soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service- (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder andere
Notrufnummer zur Verfügung. von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme
1.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 5 bis 13 gegeben sind. - für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder ge-
werblichen Tätigkeit sowie einer Mitgliedschaft in einem Verein, ei-
2. Versicherte Person nem Verband, einer Partei oder einer Gewerkschaft stehen;
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in - für Schäden, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Löse-/
häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien- Erpressungsgeldern oder der Erfüllung von Erpressungsforderungen
angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge- stehen;
fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter - für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche-
Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie rungsschutzes resultieren.
Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
3. Begrenzung der Leistung 5.1 Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren
3.1 Entschädigung je Versicherungsfall (körperlicher Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht-
Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt auf die in den oder Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die
Ziffern 5 bis 13 jeweils genannten Bestimmungen. Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind nur
3.2 Sonstige Beschränkungen Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50 und
Sofern wir nach den Ziffern 5 bis 13 einen Dienstleister für die Erbrin- 3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in einem
gung der vereinbarten Leistung einsetzen, zahlen wir die zu überneh- Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf).
menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch 5.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-
die von uns zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
Dienstleistungsbetrieb Ihnen den darüber hinausgehenden Betrag 5.3 Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn
direkt in Rechnung. In diesem Fall werden Sie informiert und um Zu- bei Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung
stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, des Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie
bevor weitere Kosten anfallen. nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlas-
Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung sen.
der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines
Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf-
4. Ausschlüsse preises erhalten haben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsfälle Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kaufvertrag
4.1 durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revo- vereinbarte Ware geliefert wurde.
lution, Rebellion oder Aufstand, insbesondere auch Schäden jeglicher 5.4 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die
Art - auch im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit Rechte, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere
Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik -, die Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben,
unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen oder anderen feind- um:
seligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt ist oder nicht) beru- - bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachliefe-
hen; rung des Verkäufers gegen eine einwandfreie Ware einzutauschen
4.2 durch Terrorakte oder Cyberterrorismus. Terrorakte sind jegli- oder;
che Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung - bei Nicht- oder Falschlieferung eine neue Lieferung des Gegenstands
politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet durch den Verkäufer zu erwirken;
sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevöl- - bei Unterbleiben oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder
kerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt vom Vertrag vom Verkäu-
Einrichtungen Einfluss zu nehmen; fer erstattet zu bekommen.
4.3 durch Handlungen von staatlichen Stellen, insbesondere 5.5 Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch
Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten oder in deren Auftrag ordnungsgemäß erfüllt, so haben Sie den von uns bezahlten Entschä-
handelnden Dritten;
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digungsbetrag unverzüglich ohne Aufforderung an uns zurückzuerstat- durch Manipulation des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS-
ten. Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen
5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter
über nachfolgende Waren: der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen
- Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, alle vor.
sonstigen Wertpapiere 7.4 Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter mit
- Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda-
Internetprovidern ten von arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter typischerweise ein
- Gutscheine und Eintrittskarten durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrau-
- Strom, Gas, Pflanzen und Tiere ensverhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter
- Waffen und illegal erworbene oder verbotene Waren unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Hand-
Ferner besteht kein Versicherungsschutz lungen vor.
- bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienst- 7.5 Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der der Täter - bei-
leistungen, Reisen, Mieten, Patchen, Downloads, (Software-)Lizenzen spielsweise am Bankautomaten - Kartendaten und die PIN ausspäht.
oder Urheberrechten; Mit den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der Identität des
- für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der Rechts- Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Handlungen vor.
verfolgung; 7.6 Die Höchstentschädigung beträgt 15.000 EUR je Versiche-
- wenn der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des rungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle
europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat; 7.7 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten
- sofern lediglich die Kaufanbahnung über Online-Portale erfolgt ist, Pflichten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder
der Vertragsabschluss aber nicht online stattgefunden hat. E-Geld-Institut schuldhaft verletzt haben und deshalb die Erstattung
des Schadens durch die Bank zu Recht vollständig oder teilweise
6. Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen schriftlich abgelehnt wurde.
6.1 Versicherungsschutz besteht, wenn 7.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch
- Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über seine entstanden sind, dass
Identität getäuscht wurden, indem dieser die Zugangsdaten zu ei- - Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versiche-
nem Online-Portal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer) rungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind;
rechtswidrig genutzt hat und - Sie oder eine mitversicherte Person einen Schaden in betrügerischer
- Sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen dem vermeintlichen Käufer Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermöglicht ha-
mangels (dessen) Verschulden einen bereits von diesem erhaltenen ben;
Kaufpreis erstatten müssen, ohne dass Sie die Sache zurückerhalten. - Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlagnahme, Entzie-
6.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs- hung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach Besitz eines Dritten gelangt sind.
dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
6.3 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich Ihre 8. Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die 8.1 Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbetei-
gelieferte Ware vom betrügerischen Dritten zurückzubekommen und ligung, die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei
dieser Ihrer Aufforderung nicht nachgekommen ist. Sie haben uns die missbräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder
Kontaktdaten sowohl des vermeintlichen Käufers, als auch des Dritten sonstigen Debitkarte nach einem Identitätsmissbrauch im Sinne von
mitzuteilen, soweit diese Ihnen bekannt sind und uns sämtlichen Ziffer 7.1 von Ihnen verlangt.
Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Käufer und/oder dem Dritten zu 8.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass
überlassen. - Ihnen durch den missbräuchlichen Einsatz Ihrer Zahlungskarte ein
6.4 Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person nachträglich eine Vermögensschaden auf Ihrem Bankkonto entstanden ist;
Zahlung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten, haben Sie inso- - Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von 48 Stun-
weit den von uns bezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich ohne den nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunternehmen melden
Aufforderung an uns zurückzuerstatten. und
6.5 Kein Versicherungsschutz besteht, - der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts geregel-
- wenn die Versendung der Ware bereits vor dem Erhalt der Gegenleis- te Selbstbehalt von Ihnen verlangt wurde.
tung (z. B. Gutschrift des Kaufpreises auf Ihrem Konto) erfolgte; 8.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust oder Diebstahl
- für die in Ziffer 5.6 genannten Fälle; Ihrer Zahlungskarte.
- wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Firmensitz außerhalb der
Europäischen Union hat; 9. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
- sofern lediglich die Verkaufsanbahnung über Online-Portale erfolgt Identitätsdokumenten
ist, der Vertragsabschluss aber nicht online stattgefunden hat. 9.1 Versichert sind die Wiederbeschaffungskosten von persönli-
chen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debit-
7. Identitätsmissbrauch karte) und Identitätsdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass
7.1 Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen oder Führerschein).
Identitätsmissbrauch entstehen. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, 9.2 Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungs-
wenn der handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen bevollmächtigt wurde dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
und er diese Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvor- 9.3 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
teils oder zum Zwecke der Bereicherung nutzt. tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind und Ihre Zah-
7.2 Versichert ist ausschließlich der Missbrauch lungskarte aus diesem Grunde gesperrt wurde. Wir übernehmen die
- von privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten beim notwendigen Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn die
Bezahlen im Internet; Bank diese von Ihnen verlangt. Dasselbe gilt, wenn ein Identitätsdoku-
- eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch ment missbräuchlich eingesetzt wurde und die zuständige Behörde
aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware Ihnen Kosten für Neu- bzw. Ersatzdokumente in Rechnung stellt.
oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind; 9.4 Versicherungsschutz besteht auch nach Diebstahl der Zah-
- beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektroni- lungskarte oder des Identitätsdokuments, ohne dass bereits ein Identi-
scher Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal) tätsmissbrauch vorliegt.
sowie Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming.
7.3 Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter
durch das Umleiten des Internetnutzers auf gefälschte Webseiten
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10. Sperrung von Konten und Karten höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung geltend
10.1 Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstüt- gemacht werden.
zung), die im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungs-
mitteln erbracht werden. 14. Darknet-Screening Owl (Firma CPP Assistance Services
10.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi- Limited)
tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind. Die Leistung 14.1 Sie können das Darknet Screening Owl unseres Partners CPP
wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist, Assistance Services Limited während der Laufzeit dieses Vertrags
jedoch infolge einer Handlung eines Dritten unmittelbar droht. (InternetSchutz) nutzen. Zur Registrierung und Anmeldung gelangen
10.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust und Diebstahl Sie über die Website www.sv.de/owl. Dort finden Sie weitere Informati-
der Zahlungskarte, ohne dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt. onen zur Funktionsweise des Darknet Screenings.
14.2 Owl scannt die illegalen Handelsplätze des Internets (Darknet
11. Datenrettung und DarkWeb), um nach Informationen zu suchen, die online gehandelt
11.1 Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwen- oder angeboten werden. Werden personenbezogene Daten gefunden
digen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und aus- nimmt Owl diese Informationen in eine Datenbank auf. Sobald Sie sich
schließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online- anmelden vergleicht Owl die zum Schutz registrierten Daten mit dem
Attacke. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs- Inhalt der Datenbank.
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach 14.3 Beim ersten Einloggen in Ihren Owl Online-Account werden Sie
dieser Bestimmung geltend gemacht werden. aufgefordert, diejenigen Daten einzugeben, deren Überwachung Sie
11.2 Voraussetzung ist, dass wünschen. Dies können z. B. Ihre Führerscheinnummer, Ihre E-Mail-
- die Daten auf einem Datenträger (z. B. Festplatte oder Speicherkarte) Adressen, Ihre Festnetz- und Mobiltelefonnummer und Kreditkartenin-
gespeichert waren; formationen sein.
- die Daten durch das Handeln unbefugter Dritter oder eine Schad- Informationen, die Sie an Owl übermitteln, werden nach höchsten
software beschädigt, zerstört, unbrauchbar oder nicht mehr verfüg- Industriestandards für Sicherheits- und Verschlüsselungsmethoden
bar sind und sicher verwahrt. Die Kennwörter für Ihr Kundenkonto werden mit un-
- sich der Datenträger im Zeitpunkt des Angriffs in Ihrem oder im kenntlichen Werten gespeichert. CPP nutzt Firewalls der neuesten
Besitz einer mitversicherten Person befunden hat. Generation, Systeme zur Angriffserkennung, Verschlüsselung und
Eine erfolgreiche Wiederherstellung Ihrer Daten scheidet aus, wenn hochmoderne Sicherheitssysteme und Software, sodass Ihre Daten
eine Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich ist. selbst vor den neuartigsten Bedrohungen geschützt sind.
11.3 Kein Versicherungsschutz besteht für 14.4 Zeigt die beschriebene Datenüberwachung Auffälligkeiten,
- den erneuten Lizenzerwerb; erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Nach Erhalt
- Daten, die auf Spielekonsolen gespeichert sind; einer Alarmmeldung können Sie sich in Ihren Owl Account einloggen,
- Daten, zu deren Nutzung Sie oder eine mitversicherte Person nicht der Ihnen einen Aktionsplan bereitstellen wird, damit Sie Maßnahmen
berechtigt waren oder es sich um Daten strafrechtlichen Inhalts han- zur Abhilfe und zum Schutz ergreifen können.
delt. CPP wird Ihnen zudem monatlich einen Bericht zusenden, in dem alle
Ihnen in diesem Monat übermittelten Alarmmeldungen aufgelistet
12. Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing werden, oder aber bestätigt wird, dass es keine Übereinstimmungen
12.1 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Opfer von Cyber- zwischen der Datenbank und Ihren überwachten Daten gab.
Mobbing, organisieren wir eine telefonische psychologische Erstbera- 14.5 Die Leistungserbringung des Darknet-Screenings erfolgt
tung durch einen Diplom-Psychologen und übernehmen die Kosten ausschließlich durch die CPP Assistance Services Limited. Sie können
hierfür. Die telefonische Unterstützung umfasst Informationen zu keine Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
Hilfsquellen und Benennung von weiteren Unterstützungsangeboten des Darknet-Screenings stehen, gegen die SV SparkassenVersicherung
und Empfehlungen zur weiteren Behandlung. geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen der Service
12.2 Die telefonische Erstberatung kann höchstens bis zu drei nicht zu jeder Zeit zur Verfügung steht.
Stunden pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. An einer 14.6 Änderungen des Serviceumfangs von Owl werden Ihnen recht-
daran anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns zeitig per E-Mail durch CPP mitgeteilt. Sie haben keinen Anspruch auf
pro Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR. den bestehenden Leistungsumfang des Darknet-Screenings, wenn
12.3 Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung, Bedrängung dieser nicht mehr oder nur noch in anderem Umfang angeboten wird.
oder Nötigung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das 14.7 Ihr Anspruch zur Nutzung des Darknet-Screening Owl erlischt
Internet. Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen Identität, um unverzüglich mit Beendigung dieses Vertrags (InternetSchutz). Dar-
in Ihrem Namen Beleidigungen vorzunehmen. über hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Änderungen in Ihrem
Account vorzunehmen oder diesen vollständig zu löschen, sollten Sie
13. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Owl nicht mehr nutzen möchten.
Daten
13.1 Werden Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Inter- II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
net auf einer fremden Website veröffentlicht, unterstützen wir Sie bei
der Löschung dieser Inhalte. Dies gilt auch für rechtswidrige Äußerun- 15. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
gen (z. B. Beleidigungen) über Sie, die geeignet sind, Ihr persönliches Zum Schutz vor Schadsoftware und bekannten Software-Schwach-
Ansehen herabzusetzen. In diesen Fällen beauftragen wir einen spezia- stellen sind auf Ihren internetfähigen Endgeräten stets wirkungsvolle
lisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung oder Unterdrü- und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im Einsatz zu hal-
ckung von Suchinhalten von Online-Inhalten nach Anschreiben der ten sowie regelmäßig zutreffende Sicherheits-Updates (Patches) für die
Agentur an den Serviceprovider oder Webseitenbetreiber. Darüber gesamte Software zeitnah (spätestens zwei Wochen nach Verfügbar-
hinaus informieren und beraten wir Sie über alternative Vorgehenswei- keit) einzuspielen.
sen zur Datenlöschung.
13.2 Je Website übernehmen wir bis zu drei Löschversuche, sofern 16. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
dies erforderlich ist. Bleiben die Löschversuche erfolglos, haben Sie 16.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich anzei-
uns gegenüber keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Löschung der gen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, ist
gegen Ihren Willen veröffentlichten persönlichen Daten oder rechts- auch dieser zur Anzeige verpflichtet. Schäden durch strafbare Hand-
widriger Äußerungen. lungen gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie auch un-
13.3 In Fällen, bei denen eine Löschung persönlicher Daten oder verzüglich der Polizei anzuzeigen.
rechtswidriger Äußerungen nach Ziffer 13.1 und 13.2 erfolglos verlau- 16.2 Sie haben uns, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft zu
fen ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zugelas- erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
senen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch und unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
übernehmen die Kosten für die Erstberatung. Pro Kalenderjahr können Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
gungspflicht zu gestatten.
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16.3 Im Fall eines Identitätsmissbrauchs ist die widerrechtliche nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch
Belastung Ihres Kontos binnen 48 Stunden nach Kenntnis den zustän- auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
digen Behörden und uns zu melden. 17.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,
16.4 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet-
abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei zung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände, bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift- Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge
stücke übersenden. hingewiesen haben.
16.5 Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchsetzung der Ansprüche Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Unterlagen auszuhändigen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
17. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
17.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, können wir den wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsver- Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
letzung fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie uns nach Ziffer 16.1 zustehendes Kündigungsrecht ausüben.
Volltext aufklappen: Kundeninformationen InternetSchutz
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PrivatSchutzInternetSchutz (Online-Abschluss)
Wichtige Unterlagen zu Ihrem Versicherungsvertrag:
- PrivatSchutz - Leistungen InternetSchutz
- InternetSchutz - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
(IPID-InternetSchutz)
- Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil
(SVPS-AT)
- Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - InternetSchutz
(SVPS-IN)
- Sanktionsklausel
- datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Datenschutzhinweise
- Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
14 DSGVO
- Dienstleisterliste
- Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
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Leistungsübersicht InternetSchutz
PrivatSchutz – Leistungen
InternetSchutz
Schutz beim Online-Ein/Verkauf mit Kostenübernahme
Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen I bis 3.000 EUR
Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen I bis 3.000 EUR
Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch
im Internet
von Online-Kundenkonten I bis 15.000 EUR
beim Online-Banking I bis 15.000 EUR
von Kredit-, Bank- und sonstigen Debitkarten I bis 15.000 EUR
Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming I bis 15.000 EUR
Selbstbehalt von Zahlungsinstituten (150 EUR) I
Ersatz von Zahlungs- und Identitätskarten I bis 250 EUR
Schutz beim Online-Ein/Verkauf
Sperrung von Konten und Karten O
Datenrettung O bis 2.000 EUR
Persönlichkeitsschutz
Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing B, V
Löschung persönlicher und missbräuchlich
verwendeter Daten O
Juristische Erstberatung nach Datenmissbrauch B, V
Diese Leistungsübersicht stellt einen stichwortartigen und verkürzten Überblick über die versicherten Leistungen dar.
Maßgeblich sind die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln.
(=versichert; B = Benennung; V = Vermittlung; I = Information; O = Organisation)
Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der han- arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter
delnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezo- typischerweise ein durch die Täuschung über
genen Daten weder selbst berechtigt noch von die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauens-
Ihnen bevollmächtigt wurde und diese Daten verhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten
zum Zwecke der Bereicherung oder Ihrer Diskre- nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers
ditierung nutzt. im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der
der Täter durch das Umleiten des Internetnutzers sich der Täter – beispielsweise am Bankauto-
auf gefälschte Webseiten durch Manipulation maten – Kartendaten und die PIN ausspäht. Mit
des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS- den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der
Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifika- Identität des Inhabers im Bankverkehr unerlaub-
tionsdaten von arglosen Dritten verschafft. Mit te Handlungen vor.
den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter
der Identität des Inhabers im Online-Verkehr Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung,
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unerlaubte Handlungen vor. Bedrängung oder Nötigung mit Hilfe elektroni-
scher Kommunikationsmittel über das Internet.
Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen
der Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrau- Identität, um in Ihrem Namen Beleidigungen
liche Zugangs- und Identifikationsdaten von auszustoßen.
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InternetSchutz
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG
Bundesrepublik Deutschland
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informa-
tionen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen mit dem InternetSchutz die Absicherung einer Vielzahl finanzieller Risiken rund um die
Internetnutzung an. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in vielen Fällen durch die Vermittlung von Spe-
zialisten und übernehmen hierfür die Kosten.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Nichtlieferung oder Beschädigung x Schäden im Zusammenhang mit
online gekaufter Waren; Cyberterrorismus;
Kaufpreiserstattung bei Internetver- x Soweit eine Entschädigung aus einem
käufen nach Identitätsmissbrauch; anderen Versicherungsvertrag bean-
Sperrung von Konten und Karten nach sprucht werden kann oder andere von
Betrugsfällen; Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B.
Online-Bezahlsysteme oder Online-
Vermögensschäden durch Identitäts- Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet
missbrauch beim Online-Banking oder sind, ist die Leistung ganz oder teil-
Missbrauch von Online-Kundenkonten; weise ausgeschlossen;
Missbrauch Ihrer Kredit-, Bank- oder x Schäden, die im Zusammenhang mit
sonstigen Debitkarten im Internet; einer beruflichen oder gewerblichen
Schäden durch Phishing, Pharming und Tätigkeit stehen;
Skimming; x Kosten, die aus Schadenereignissen
Rettung Ihrer gespeicherten Daten vor Beginn des Versicherungsschutzes
nach einer Online-Attacke; resultieren.
Psychologische Erstberatung nach
Cyber-Mobbing; Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Juristische Erstberatung nach miss-
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
bräuchlicher Verwendung Ihrer per-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
sönlichen Daten im Internet.
sind zum Beispiel:
Versicherungssumme
! vorsätzliche Handlung;
Die Leistungsarten und die Versiche- ! Aufruhr;
rungssummen dazu vereinbaren wir mit
Ihnen im Versicherungsvertrag. ! Krieg;
! Innere Unruhen;
! Kernenergie;
! Verfügung von hoher Hand;
! Erdbeben.
Wo bin ich versichert?
Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
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InternetSchutz - Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Fassung Januar 2018 / 73-234-0118
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Welche Verpflichtungen habe ich?
• Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
• Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich durch einen Anruf beim Service-Notruf
anzuzeigen.
• Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisung-
en des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben dem Ver-
sicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Scha-
denermittlung und -regulierung zu unterstützen.
• Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu
unterstützen und dem Versicherer hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Wann und wie zahle ich?
Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen
Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das mo-
natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder
uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist,
dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen
Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie
den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben.
Die Versicherung können Sie für längstens drei Jahre abschließen. Sie verlängert sich automatisch
um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge-
rungsjahres kündigen.
Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadensfall
möglich.
Die Kündigung müssen Sie uns in Textform, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief zuschicken (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Ver- 5. Zusätzlich anfallende Kosten
sicherers
Für den Abschluss des Versicherungsvertrages werden kei-
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG ne weiteren Gebühren und Kosten erhoben.
Anschrift: Im Falle des Verzugs können wir eine Mahngebühr in Höhe
Löwentorstraße 65 von 5 Euro (Kfz-Versicherung: 3 Euro) verlangen. Sollte es
70376 Stuttgart zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, entstehen
weitere Gebühren. Deren Höhe ist abhängig vom Forde-
Sitz: rungsbetrag.
Stuttgart, Deutschland
Registergericht Stuttgart Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für ei-
HRB 16264 nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in
UST-ID-Nr.: DE 811 687 678 Rechnung gestellt werden.
Vorstand: 6. Zahlung und Erfüllung
Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender
Dr. Klaus Zehner, stv. Vorsitzender Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig von dem
Dr. Stefan Korbach Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach dem
Roland Oppermann Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein
Dr. Thorsten Wittmann angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
Die Identität unseres Vertreters können Sie dem Antrags- vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag
formular entnehmen. unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche-
zuständige Aufsichtsbehörde rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der
erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Betrieb der
Rückversicherung. Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die ers-
te Rate als erster Beitrag.
Zuständige Aufsichtbehörde ist die Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der
53117 Bonn. jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als
rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein
3. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertra- oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums be-
ges wirkt ist.
Die wesentlichen Merkmale des Versicherungsvertrages 7. Zustandekommen des Vertrages
bestimmen sich nach den Allgemeinen Bedingungen, Be-
sonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Erläuterun- Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih-
gen und Klauseln. Eine Übersicht hierzu befindet sich auf ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu-
Ihrem Antragsformular. Im Übrigen gelten die gesetzlichen sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er-
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag
Deutschland. annimmt.
Alle Unterlagen zu Ihrem Vertrag finden Sie im Anschluss an Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-
diese Vertragsinformationen. rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit
Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten
Darin sind Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leis- (siehe Punkt 6.).
tung des Versicherers geregelt.
4. Gesamtpreis der Versicherung
Den Gesamtpreis der Versicherung entsprechend der ge-
wünschten Zahlungsweise können Sie jeweils dem Produkt-
informationsblatt, dem Versicherungsvorschlag oder dem
Antrag entnehmen. In dem Beitrag ist die gesetzliche Versi-
cherungsteuer enthalten.
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
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8. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Widerrufen Sie einen Versicherungsvertrag, durch den ein
bereits bei der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversi-
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen cherung AG bestehender Vertrag ersetzt oder abgeändert
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, werden soll, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsver-
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Ver- trag weiter.
sicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließ-
lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite- 9. Laufzeit
ren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versiche-
rungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Der Vertrag ist zunächst für die vereinbarte Dauer fest ab-
VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung geschlossen. Beträgt die Dauer mindestens ein Jahr, so ver-
jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Wider- längert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr und
rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate
Der Widerruf ist zu richten an: vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertrags-
partner eine Kündigung des anderen zugeht. Dies gilt auch,
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags
Löwentorstraße 65 deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgen-
70376 Stuttgart den Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag,
z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende In der Kraftfahrzeugversicherung beträgt die Kündigungs-
Faxnummer zu richten: 0711 898-109 frist für beide Vertragspartner nur einen Monat bis zum Ab-
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende lauf.
Adresse zu richten: service@sparkassenversicherung.de
Ist abweichend von der gerade beschriebenen Regelung ei-
Widerrufsfolgen ne feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart, so endet
der Vertrag spätestens zum Ablauftermin. Eine Verlänge-
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versiche- rung muss beantragt werden.
rungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach
Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn In der Kraftfahrzeugversicherung endet der Versicherungs-
Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor vertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen
dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, führen muss (z. B. Mofa), mit dem Ablauf des Verkehrsjah-
der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dür- res, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr
fen wir in diesem Fall einbehalten. läuft vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Wie hoch dieser Beitragsanteil ist, können Sie folgender-
maßen bestimmen: Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als
drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des
Multiplizieren Sie die Anzahl der Tage an denen Versiche- dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhal-
rungsschutz bestand mit 1/360 des im Produktinformati- tung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
onsblatt, Versicherungsvorschlag und/oder Antrag genann-
ten Jahresbeitrags. 10. Beendigung des Vertrages
Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zah-
lungsweise multiplizieren Sie dementsprechend die Anzahl Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar-
der Tage an denen Versicherungsschutz bestand mit 1/180, ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er
1/90 bzw. 1/30 des im Produktinformationsblatt, Versiche- sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 9).
rungsvorschlag und/oder Antrag genannten Halbjahres-, Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraft-
Vierteljahres- bzw. Monatsbeitrags. fahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jewei-
ligen Ablauf erklärt werden.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unver-
züglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der folgenden Fällen:
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. (§ 38 VVG)
- für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen
Besondere Hinweise (§ 40 VVG)
- in der Sachversicherung für den Versicherer und den
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall
drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns (§ 92 VVG)
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt - in der Sachversicherung für den Versicherer und den
haben. Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache
(§ 96 VVG)
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer
Laufzeit von weniger als einem Monat sowie bei Verträgen Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften
über Großrisiken im Sinne des § 210 Absatz 2 Versiche- und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be-
rungsvertragsgesetz. dingungswerken entnehmen.
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Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB)
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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 13. Außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle
Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend, Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dem Versi-
d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre- cherungsombudsmann als allgemeine Schlichtungsstelle
publik Deutschland. teil. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose,
außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das nehmen und Ihre Beschwerde an den Versicherungsom-
Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der budsmann richten. Es gilt die Verfahrensordnung des Versi-
Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt- cherungsombudsmanns. Unabhängig von einer Entschei-
gart zuständig. dung dieser Streitschlichtungsstelle steht Ihnen weiterhin
der Weg zum Gericht offen. Den Versicherungsombuds-
Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts- mann können Sie über folgende Wege erreichen:
bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in
Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632,
ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge- 10006 Berlin
schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder 14. Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde
der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge-
richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe-
geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen hörde wenden:
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand
gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.
E-Mail: poststelle@bafin.de
12. Sprache
Internet: www.bafin.de
Die Vertragsbedingungen und die vorliegenden Informati-
onen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommu-
nikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in
deutscher Sprache.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018
Inhaltsverzeichnis 11. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des
Versicherungsfalls?
1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? 12. Was gilt für Ihre Repräsentanten?
2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
13. Was gilt bei mehreren Versicherern?
3. Wie kann der Vertrag noch enden? 14. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? 15. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
5. Was gilt bei Ratenzahlung?
16. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
6. Was gilt für den Folgebeitrag? 17. Welches Recht gilt?
7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? 18. Welcher Gerichtsstand gilt?
8. Was gilt beim Lastschriftverfahren?
9. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
10. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut? Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
Unter dem Dach Ihrer PrivatSchutz-Versicherung können Sie mehrere ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Versicherungen (wie zum Beispiel eine Gebäudeversicherung und/oder Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag
eine Privathaftpflichtversicherung) abschließen. Bei diesen Versiche- schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden
rungen handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Verträge. Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss
Im Allgemeinen Teil sind übergreifende Themen geregelt. In den Be- uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
sonderen Bedingungen zu den einzelnen Versicherungen finden Sie jahres zugegangen sein.
die speziellen Regelungen zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Diese Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege-
Regelungen werden noch ergänzt durch besondere Klauseln und lungen.
Vereinbarungen - diese finden Sie direkt im Versicherungsschein oder
seinen Anlagen. 3. Wie kann der Vertrag noch enden?
Der Allgemeine Teil zum PrivatSchutz gilt übergreifend für folgende 3.1 Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Versicherungen: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den
- Wohngebäudeversicherung Versicherungsvertrag in Textform kündigen. Abweichend hiervon ist in
- Hausratversicherung der Haftpflichtversicherung eine Kündigung nur möglich, wenn wir
- Glasversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch auf Freistel-
- Privathaftpflichtversicherung lung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung Die Kündigung muss spätestens innerhalb eines Monats erfolgen,
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gerechnet ab dem Zeitpunkt
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung - in der Wohngebäude-, Hausrat-, Glasversicherung oder dem
- Bootshaftpflichtversicherung E-BikeSchutz: zu dem die Verhandlungen über die Entschädigung
- Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen sind
- Haftpflichtversicherung für Jungjägerkurse und -prüfungen - in der Haftpflichtversicherung: zu dem wir eine Schadenersatzzah-
- Unfallversicherung lung geleistet oder einen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
- ExistenzSchutz lehnt haben
- InternetSchutz - in der Unfallversicherung: zu dem wir eine Leistung erbracht oder Sie
- E-BikeSchutz gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung
- Schutzbrief SorglosLeben muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder -
- Schutzbrief SorglosWohnen im Fall eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis,
- Bauhelferunfallversicherung Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein
- Bauherrenhaftpflichtversicherung - im InternetSchutz, Schutzbrief-SorglosLeben oder Schutzbrief-
SorglosWohnen: zu dem wir eine Leistung erbracht haben.
2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
2.1 Beginn des Versicherungsschutzes wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versi-
die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder cherungsjahres, wirksam wird.
Einmalbeitrags und vorbehaltlich 2.2 zu dem im Versicherungsschein Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Ihnen wirksam.
unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. 3.2 Wegfall des versicherten Interesses
Endet bei einem Versichererwechsel die Vorversicherung mit Ablauf Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
des Tages vor dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Tag des erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Versicherungsbeginns, beginnt die Versicherung mit Tagesbeginn Für die Glasversicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäu-
(0.00 Uhr), damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. deversicherung gilt:
Für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
zusätzlich: endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des
Für Schäden durch Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau Risikos Kenntnis erlangen.
beginnt der Versicherungsschutz bei Neuabschluss einer Versicherung Soweit Versicherungsschutz für Glas im privaten Haushalt oder eine
oder bei Einschluss der weiteren Elementargefahren in eine bestehen- Hausratversicherung vereinbart ist, gilt
de Versicherung erst 14 Tage nach dem im Versicherungsschein oder - als Wegfall des versicherten Interesses die vollständige und dauer-
Nachtrag als Versicherungsbeginn bzw. Änderungstermin angegebe- hafte Auflösung des Haushaltes (Hausratversicherung: … des versi-
nen Zeitpunkt. Dies gilt auch für eine möglicherweise zugesagte vor- cherten Hausrates) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in
läufige Deckung. eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit-
Für den Baustein ExistenzSchutz der Unfallversicherung gelten die dort oder Ferienwohnung.
beschriebenen besonderen Wartezeiten. - Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsneh-
2.2 Dauer und Ende des Vertrages mers zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständi-
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- ge und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Mo-
schlossen. nate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt
Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün- Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
digung in Textform zugegangen ist.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018 / 23-680-0518
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4. Was gilt für den ersten oder einmaligen Beitrag? Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-
4.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung ständen Kenntnis erlangt haben.
Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen Unfallversicherung: Das "versicherte Interesse" ist gleichbedeutend mit
eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages der versicherten Person.
fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn. 8. Was gilt beim Lastschriftverfahren?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Ist das Einziehen des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag einge-
4.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wider-
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son- sprechen.
dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht einge-
erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in zogen werden können, sind wir berechtigt, diesen und künftige Beiträ-
Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein ge per Rechnung anzufordern.
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten 9. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
haben. Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist, sind die für uns be-
stimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis
5. Was gilt bei Ratenzahlung? betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch abzugeben.
ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig,
wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind. Ferner können wir 10. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. 10.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Ge-
fahrumständen
6. Was gilt für den Folgebeitrag? Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be-
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am kannte Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform ge-
Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung fragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag
gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Fragen
7. Welcher Beitrag gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? im Sinne des Satzes 1 stellen.
7.1 Allgemeiner Grundsatz 10.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der 10.2.1 Vertragsänderung
Versicherungsperiode steht uns - soweit nicht etwas anderes bestimmt Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
ist - für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrags zu, bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag zu
der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestan- anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingun-
den hat. gen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer
Fällt das versicherte Interesse (in der Unfallversicherung und im von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen
Schutzbrief SorglosLeben: die versicherte Person) nach dem Beginn Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbe-
der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten bean- standteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um
spruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt- angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines
nis erlangt haben. Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist
7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfech- kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf
tung und fehlendem versicherten Interesse Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
7.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 10.2.2 Rücktritt und Leistungsfreiheit
14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 10.1, können wir vom Vertrag
des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Vorausset- zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätz-
zung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die lich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grober Fahrlässigkeit ist unser
Rechtsfolgen des Widerrufs und auf den zu zahlenden Betrag hinge- Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder
Ende der Widerrufsfrist beginnt. anderen Bedingungen abgeschlossen hätten.
Ist diese Belehrung unterblieben, haben wir zusätzlich den für das Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so sind wir nicht
erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies gilt nicht, zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verlet-
wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch ge- zung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für
nommen haben. den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
beendet, weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsan- Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis-
nahme in Textform gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns tung verpflichtet.
der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. 10.2.3 Kündigung
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt von uns beendet, weil Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Nr. 10.1 leicht fahrlässig oder
der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
sind, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kennt-
7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung von uns nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedin-
wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum gungen abgeschlossen.
Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. 10.2.4 Ausschluss unserer Rechte
7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi-
versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder gung sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten
wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unter- Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten.
nehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht 10.2.5 Anfechtung
entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
verlangen. bleibt unberührt.
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, 10.3 Frist für die Ausübung unserer Rechte
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung
der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
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dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur 14. Was gilt bei Versicherung für fremde Rechnung?
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb 14.1 Rechte aus dem Vertrag
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Sie als Versicherungsnehmer können den Versicherungsvertrag im
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schlie-
gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils ßen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und
geltend gemachte Recht begründen. nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versi-
10.4 Rechtsfolgenhinweis cherte den Versicherungsschein besitzt.
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung 14.2 Zahlung der Entschädigung
stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis ver-
form auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen langen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der
haben. Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-
10.5 Ihr Vertreter mung verlangen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind
bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die 15. Wie verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
zu berücksichtigen. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder des Bürgerlichen Gesetzbuches.
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
10.6 Erlöschen unserer Rechte gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Text-
Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- form zugeht.
gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies
gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten 16. Was gilt bei Selbstbehalten und Leistungsgrenzen?
sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter 16.1 Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so kürzen wir den bedingungs-
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. gemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag um den Selbst-
behalt. Treffen mehrere Selbstbehalte zusammen, so gilt allein der
11. Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versi- betragsmäßig höchste Selbstbehalt.
cherungsfalls? 16.2 Ist unsere Leistung auf eine Höchstentschädigung begrenzt,
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über so wird vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechne-
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von ten Betrag erst ein eventueller Selbstbehalt abgezogen und daraus
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. maximal die Höchstentschädigung bezahlt.
12. Was gilt für Ihre Repräsentanten? 17. Welches Recht gilt?
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
zurechnen lassen.
18. Welcher Gerichtsstand gilt?
13. Was gilt bei mehreren Versicherern? 18.1 Klagen gegen uns
13.1 Anzeigepflicht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
Versichern Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe mittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO)
Gefahr, so sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüg- auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
lich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, Ihren
Versicherungsumfang anzugeben. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
13.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Das Gericht Ihres Wohnsitzes oder - in Ermangelung desselben - Ihres
Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind gewöhnlichen Aufenthalts ist dann nicht zuständig, wenn Sie nach
wir unter den in § 28 Versicherungsvertragsgesetz beschriebenen Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben. In diesen
teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Fällen gelten die Gerichtsstände der ZPO.
Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung 18.2 Klagen gegen Sie
erlangt haben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver-
mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in
dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er-
mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren
Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli-
cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In
diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie
Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten
gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz
InternetSchutz (SVPS-IN) Fassung Januar 2017
Inhaltsverzeichnis 10. Sperrung von Konten und Karten
11. Datenrettung
I. Umfang des Versicherungsschutzes 12. Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungsfall 13. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
2. Versicherte Person
3. Begrenzung der Leistung II. Beitrag
4. Ausschlüsse 14. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang
5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen können wir den Beitrag ändern?
6. Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen
7. Identitätsmissbrauch III. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
8. Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten 15. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
9. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und 16. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Identitätsdokumenten 17. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten
Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- - durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von
rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- hoher Hand, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiens-
AT) ten oder in deren Auftrag handelnden Dritten verursacht werden.
4.2 Die Leistung ist ausgeschlossen
I. Umfang des Versicherungsschutzes - soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag
(z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder andere
1. Gegenstand des Versicherungsschutzes, Versicherungs- von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-Bezahlsysteme
fall oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
1.1 Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den - für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder ge-
Ziffern 5 bis 13 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch werblichen Tätigkeit stehen;
Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Be- - für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche-
stimmungen ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer rungsschutzes resultieren.
Ansprüche und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen,
steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service- 5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
Notrufnummer zur Verfügung. 5.1 Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren
1.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für (körperlicher Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht-
die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 5 bis 13 gegeben sind. oder Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die
Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind nur
2. Versicherte Person Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50 und
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in 3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in einem
häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien- Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf).
angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge- 5.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs-
fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt. 5.3 Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn
bei Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung
3. Begrenzung der Leistung des Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie
3.1 Entschädigung je Versicherungsfall nicht erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlas-
Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt auf die in den sen.
Ziffern 5 bis 13 jeweils genannten Bestimmungen. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines
3.2 Sonstige Beschränkungen Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf-
Sofern wir nach den Ziffern 5 bis 13 einen Dienstleister für die Erbrin- preises erhalten haben.
gung der vereinbarten Leistung einsetzen, zahlen wir die zu überneh- Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere, als die im Kaufvertrag
menden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch vereinbarte Ware geliefert wurde.
die von uns zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die 5.4 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die
jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Rechte, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere
Dienstleistungsbetrieb Ihnen den darüber hinausgehenden Betrag Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben,
direkt in Rechnung. In diesem Fall werden Sie informiert und um Zu- um:
stimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, - bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachliefe-
bevor weitere Kosten anfallen. rung des Verkäufers gegen eine einwandfreie Ware einzutauschen
Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung oder;
der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen. - bei Nicht- oder Falschlieferung eine neue Lieferung des Gegenstands
durch den Verkäufer zu erwirken;
4. Ausschlüsse - bei Unterbleiben oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder
4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die unmittelbar Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt vom Vertrag vom Verkäu-
oder mittelbar fer erstattet zu bekommen.
- durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden; 5.5 Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch
- auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindse- ordnungsgemäß erfüllt, so haben Sie den von uns bezahlten Entschä-
ligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht) digungsbetrag unverzüglich ohne Aufforderung an uns zurückzuerstat-
beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen ten.
Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Infor- 5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge
mationstechnik begangen werden; über nachfolgende Waren:
- durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere - Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, alle
Unruhen verursacht werden; sonstigen Wertpapiere
- durch Terrorakte, Cyberterrorismus verursacht werden. Terrorakte - Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder
sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Internetprovidern
Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Zie- - Gutscheine und Eintrittskarten
le, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder - Strom, Gas, Pflanzen und Tiere
Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regie- - Waffen und illegal erworbene oder verbotene Waren
rung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen; Ferner besteht kein Versicherungsschutz
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
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- bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienst- 7.6 Die Höchstentschädigung beträgt 15.000 EUR je Versiche-
leistungen, Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten; rungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle
- für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der Rechts- nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
verfolgung; 7.7 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten
- wenn der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des Pflichten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder
europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, E-Geld-Institut schuldhaft verletzt haben und deshalb die Erstattung
Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat. des Schadens durch die Bank zu Recht vollständig oder teilweise
schriftlich abgelehnt wurde.
6. Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen 7.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch
6.1 Versicherungsschutz besteht, wenn entstanden sind, dass
- Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über seine - Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versiche-
Identität getäuscht wurden, indem dieser die Zugangsdaten zu ei- rungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind;
nem Online-Portal einer anderen Person (vermeintlicher Käufer) - Sie oder eine mitversicherte Person einen Schaden in betrügerischer
rechtswidrig genutzt hat und Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermöglicht ha-
- Sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen dem vermeintlichen Käufer ben;
mangels (dessen) Verschulden einen bereits von diesem erhaltenen - Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlagnahme, Entzie-
Kaufpreis erstatten müssen, ohne dass Sie die Sache zurückerhalten. hung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den
6.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungs- Besitz eines Dritten gelangt sind.
fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
dieser Bestimmung geltend gemacht werden. 8. Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
6.3 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich Ihre 8.1 Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbetei-
gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die ligung, die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei
gelieferte Ware vom betrügerischen Dritten zurückzubekommen und missbräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder
dieser Ihrer Aufforderung nicht nachgekommen ist. Sie haben uns die sonstigen Debitkarte nach einem Identitätsmissbrauch im Sinne von
Kontaktdaten sowohl des vermeintlichen Käufers, als auch des Dritten Ziffer 7.1 von Ihnen verlangt.
mitzuteilen, soweit diese Ihnen bekannt sind und uns sämtlichen 8.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass
Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Käufer und/oder dem Dritten zu - Ihnen durch den missbräuchlichen Einsatz Ihrer Zahlungskarte ein
überlassen. Vermögensschaden auf Ihrem Bankkonto entstanden ist;
6.4 Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person nachträglich eine - Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von 48 Stun-
Zahlung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten, haben Sie inso- den nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunternehmen melden
weit den von uns bezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich ohne und
Aufforderung an uns zurückzuerstatten. - der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts geregel-
6.5 Kein Versicherungsschutz besteht, te Selbstbehalt von Ihnen verlangt wurde.
- wenn die Versendung der Ware bereits vor dem Erhalt der Gegenleis- 8.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust oder Diebstahl
tung (z. B. Gutschrift des Kaufpreises auf Ihrem Konto) erfolgte; Ihrer Zahlungskarte.
- für die in Ziffer 5.6 genannte Fälle;
- wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Firmensitz außerhalb der 9. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und
Europäischen Union hat. Identitätsdokumenten
9.1 Versichert sind die Wiederbeschaffungskosten von persönli-
7. Identitätsmissbrauch chen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debit-
7.1 Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen karte) und Identitätsdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass
Identitätsmissbrauch entstehen. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, oder Führerschein).
wenn der handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen 9.2 Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungs-
Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen bevollmächtigt wurde fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
und er diese Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvor- dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
teils oder zum Zwecke der Bereicherung nutzt. 9.3 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
7.2 Versichert ist ausschließlich der Missbrauch tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind und Ihre Zah-
- von privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten beim lungskarte aus diesem Grunde gesperrt wurde. Wir übernehmen die
Bezahlen im Internet; notwendigen Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn die
- eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch Bank diese von Ihnen verlangt. Dasselbe gilt, wenn ein Identitätsdoku-
aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware ment missbräuchlich eingesetzt wurde und die zuständige Behörde
oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind; Ihnen Kosten für Neu- bzw. Ersatzdokumente in Rechnung stellt.
- beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektroni- 9.4 Versicherungsschutz besteht auch nach Diebstahl der Zah-
scher Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal) lungskarte oder des Identitätsdokuments, ohne dass bereits ein Identi-
sowie Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming. tätsmissbrauch vorliegt.
7.3 Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter
durch das Umleiten des Internetnutzers auf gefälschte Webseiten 10. Sperrung von Konten und Karten
durch Manipulation des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS- 10.1 Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstüt-
Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen zung), die im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungs-
Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter mitteln erbracht werden.
der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen 10.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identi-
vor. tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer 7.1 geworden sind. Die Leistung
7.4 Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter mit wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist,
Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda- jedoch infolge einer Handlung eines Dritten unmittelbar droht.
ten von arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter typischerweise ein 10.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust und Diebstahl
durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrau- der Zahlungskarte, ohne dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
ensverhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter
unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Hand- 11. Datenrettung
lungen vor. 11.1 Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwen-
7.5 Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der der Täter - bei- digen Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und aus-
spielsweise am Bankautomaten - Kartendaten und die PIN ausspäht. schließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online-
Mit den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Attacke. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versicherungs-
Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Handlungen vor. fall. Pro Kalenderjahr können höchstens zwei Versicherungsfälle nach
dieser Bestimmung geltend gemacht werden.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2017 / 23-600-0117
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11.2 Voraussetzung ist, dass darfs wird der Beitrag mindestens alle fünf Jahre - gerechnet ab
- die Daten auf einem Datenträger (z. B. Festplatte oder Speicherkarte) 01.05.2016 - neu kalkuliert.
gespeichert waren; 14.3 Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der bisherigen
- die Daten durch das Handeln unbefugter Dritter oder eine Schad- Schadenentwicklung insbesondere die voraussichtliche künftige Ent-
software beschädigt, zerstört, unbrauchbar oder nicht mehr verfüg- wicklung des Schadenbedarfs. Unternehmensübergreifende Daten
bar sind und dürfen dabei für den Fall herangezogen werden, dass eine ausreichen-
- sich der Datenträger im Zeitpunkt des Angriffs in Ihrem oder im de Grundlage unternehmenseigener Daten nicht zur Verfügung steht.
Besitz einer mitversicherten Person befunden hat. Die Neukalkulation der Beiträge wird nach versicherungsmathemati-
Eine erfolgreiche Wiederherstellung Ihrer Daten scheidet aus, wenn schen Grundsätzen durchgeführt. Für Teile des Gesamtbestandes, die
eine Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich ist. nach objektiven risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, kann zur
11.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ermittlung des Anpassungsbedarfs auf den entsprechenden Teilbe-
- den erneuten Lizenzerwerb; stand abgestellt werden.
- Daten, die auf Spielekonsolen gespeichert sind; 14.4 Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitrags um
- Daten, zu deren Nutzung Sie oder eine mitversicherte Person nicht weniger als 5 % erforderlich wäre, besteht kein Anpassungsrecht und
berechtigt waren oder es sich um Daten strafrechtlichen Inhalts han- auch keine Anpassungsverpflichtung. Wird die vorgenannte Schwelle
delt. überschritten, sind die Neukalkulation und die ihr zugrunde liegenden
Statistiken einem unabhängigen Treuhänder zur Prüfung vorzulegen.
12. Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing Sofern dieser die Angemessenheit der Neukalkulation bestätigt, sind
12.1 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Opfer von Cyber- wir berechtigt und im Fall einer sich aus der Neukalkulation ergeben-
Mobbing, organisieren wir eine telefonische psychologische Erstbera- den Beitragsreduzierung verpflichtet, den Beitrag für die bestehenden
tung durch einen Diplom-Psychologen und übernehmen die Kosten Verträge mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres
hierfür. Die telefonische Unterstützung umfasst Informationen zu entsprechend anzupassen.
Hilfsquellen und Benennung von weiteren Unterstützungsangeboten Dabei darf eine sich aus der Neukalkulation ergebende Erhöhung 20 %
und Empfehlungen zur weiteren Behandlung. des bisherigen Beitrags nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der
12.2 Die telefonische Erstberatung kann höchstens bis zu drei neue Beitrag nicht höher sein, als der Beitrag für vergleichbaren Versi-
Stunden pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. An einer cherungsschutz im Neugeschäft.
daran anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns 14.5 Senkungen des Beitrags gelten ohne besondere Mitteilung ab
pro Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR. Beginn des nächsten Versicherungsjahres, das auf den Abschluss der
12.3 Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung, Bedrängung Überprüfung durch den Treuhänder folgt. Hält der Treuhänder eine von
oder Nötigung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das uns im Rahmen der Neukalkulation ermittelte Senkung des Beitrags für
Internet. Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen Identität, um nicht ausreichend, haben wir unverzüglich eine Neukalkulation vorzu-
in Ihrem Namen Beleidigungen vorzunehmen. legen.
14.6 Erhöhungen des Beitrags gemäß Ziffer 14 wird Ihnen von uns
13. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter spätestens drei Monate vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres
Daten mitgeteilt.
13.1 Werden Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Inter- Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb von sechs Wochen
net auf einer fremden Website veröffentlicht, unterstützen wir Sie bei nach Eingang der Mitteilung mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirk-
der Löschung dieser Inhalte. Dies gilt auch für rechtswidrige Äußerun- samwerdens der Erhöhung schriftlich kündigen.
gen (z. B. Beleidigungen) über Sie, die geeignet sind, Ihr persönliches Über das Kündigungsrecht und die bei der Kündigung zu beachtenden
Ansehen herabzusetzen. In diesen Fällen beauftragen wir einen spezia- Voraussetzungen werden wir Sie in der Mitteilung über die Erhöhung
lisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung oder Unterdrü- des Beitrags informieren.
ckung von Suchinhalten von Online-Inhalten nach Anschreiben der
Agentur an den Serviceprovider oder Webseitenbetreiber. Darüber III. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
hinaus informieren und beraten wir Sie über alternative Vorgehenswei-
sen zur Datenlöschung. 15. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
13.2 Je Website übernehmen wir bis zu drei Löschversuche, sofern 15.1 Zum Schutz vor Schadsoftware und bekannten Software-
dies erforderlich ist. Bleiben die Löschversuche erfolglos, haben Sie Schwachstellen sind auf Ihren internetfähigen Endgeräten stets wir-
uns gegenüber keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Löschung der kungsvolle und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im
gegen Ihren Willen veröffentlichten persönlichen Daten oder rechts- Einsatz zu halten sowie regelmäßig zutreffende Sicherheits-Updates
widriger Äußerungen. (Patches) für die gesamte Software zeitnah einzuspielen.
13.3 In Fällen, bei denen eine Löschung persönlicher Daten oder
rechtswidriger Äußerungen nach Ziffer 13.1 und 13.2 erfolglos verlau- 16. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
fen ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zugelas- 16.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich anzei-
senen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch und gen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, ist
übernehmen die Kosten für die Erstberatung. Pro Kalenderjahr können auch dieser zur Anzeige verpflichtet. Schäden durch strafbare Hand-
höchstens zwei Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung geltend lungen gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie auch un-
gemacht werden. verzüglich der Polizei anzuzeigen.
16.2 Sie haben uns, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft zu
II. Beitrag erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs
unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
14. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi-
können wir den Beitrag ändern? gungspflicht zu gestatten.
14.1 Anpassung des Beitrags aufgrund einer Neukalkulation 16.3 Im Fall eines Identitätsmissbrauchs ist die widerrechtliche
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, Belastung Ihres Kontos binnen 48 Stunden nach Kenntnis den zustän-
der Kosten (insbesondere der Provisionen, der Sach- und Personalkos- digen Behörden und uns zu melden.
ten und des Aufwands für die Rückversicherung) sowie des Gewinnan- 16.4 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich,
satzes kalkuliert. abgewendet oder gemindert wird. Unseren Weisungen haben Sie dabei
14.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehen- zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den
de Versicherungsverträge zu überprüfen und - wenn die Entwicklung Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei der
der Schadenaufwendungen (und der den Verträgen zurechenbaren Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Umstände,
Kosten) dies erforderlich macht - an diese Entwicklung anzupassen. die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig
Erhöhungen des Gewinnansatzes und der Provisionssätze bleiben bei sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angeforderten Schrift-
der Neukalkulation außer Betracht. Zur Ermittlung des Anpassungsbe- stücke übersenden.
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Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz InternetSchutz (SVPS-IN)
Fassung Januar 2017 / 23-600-0117
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16.5 Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchsetzung der Ansprüche Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat
gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden
Unterlagen auszuhändigen. Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge
17. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten hingewiesen haben.
17.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die Sie vor Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver-
Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, können wir den letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsver- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen,
letzung fristlos kündigen. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Sie dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
17.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet- Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein
zung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem uns nach Ziffer 17.1 zustehendes Kündigungsrecht ausüben.
der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
[Seite 15]
Sanktionsklausel
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
entgegenstehen.
23-222-0114
[Seite 16]
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Unser ganzheitlicher Beratungsansatz bei Anbahnung, Abschluss und Durchführung eines Vertragsverhält-
nisses ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Die Beratung dient dazu, Ihren persönlichen Ver-
sicherungsbedarf sowie Ihren Bedarf an Finanzdienstleistungsprodukten zu ermitteln, mögliche Versiche-
rungslücken aufzuzeigen, Produktempfehlungen zu unterbreiten und konkrete Vertragsabschlüsse vorzube-
reiten. Mit Ihrer Einwilligung ermöglichen Sie uns, Ihre personenbezogenen Daten für eine bestmögliche
Beratung und individuelle Betreuung zu verarbeiten.
Personenbezogene Daten
Die Datenverarbeitung durch uns umfasst insbesondere folgende personenbezogenen Daten:
• Personendaten, z. B. Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Anzahl der Kinder
• Kontaktdaten, z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern
• Daten zur Bonität, finanziellen Situation und Risikobereitschaft
• Daten zu Verträgen bei den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung1 und Unternehmen der
Sparkassen-Finanzgruppe2, wie z. B. Vertragsart, Versicherungsobjekt / versicherte Person, Vorver-
sicherungen, Bankdaten, Leistungsfälle
• Daten aus Beratungs- und Servicegesprächen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Vertriebs-
aktivitäten
Die Datenverarbeitung beinhaltet auch die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten in Datensammlun-
gen, in welchen Ihre personenbezogenen Daten zur Datenanalyse verknüpft und gemeinsam ausgewertet
werden und die von den Unternehmen der SV SparkassenVersicherung gemeinsam geführt werden. Ferner
umfasst die Datenverarbeitung einen wechselseitigen Datenaustausch mit den Vermittlern3.
Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
a) Beratung einschließlich der Vereinbarung von Beratungsterminen
b) Durchführung von Werbemaßnahmen zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten ein-
schließlich Kundenzufriedenheitsbefragungen
c) Produktentwicklung und Qualitätssicherung
Einwilligung
Ich willige ein, dass die Unternehmen der SV SparkassenVersicherung, deren Vermittler und die Unterneh-
men der Sparkassen-Finanzgruppe die oben genannten personenbezogenen Daten zu den vorgenannten
Zwecken verarbeiten dürfen. Meine Einwilligung erstreckt sich auf alle bestehenden Versicherungsverträge
der Unternehmen der SV SparkassenVersicherung.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Auswirkung auf etwaig bestehende Vertragsverhältnisse
gegenüber der SV SparkassenVersicherung in Textform (SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65,
70376 Stuttgart, E-Mail: service@sparkassenversicherung.de) für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann dazu führen, dass Sie bestimmte Beratungs-, Service- oder Informationsleistungen
nicht erhalten.
1 Unternehmen der SV SparkassenVersicherung sind die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäu-
deversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
2 Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen, Landes-
banken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informationen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie un-
ter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/organisation/index.html.
3 Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre angestellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler. Hier-
zu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der Sparkassen-
Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und Landesbauspar-
kassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institute und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.
SV SparkassenVersicherung, 70365 Stuttgart Hausanschrift: Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart
Telefon 0711 898-100 · Telefax 0711 898-109 · E-Mail: service@sparkassenversicherung.de · www.sparkassenversicherung.de
21-095-0518
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Datenschutzhinweise
Fassung 01.02.2018
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Ihrer personenbezogenen Daten durch die - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
SV SparkassenVersicherung Holding AG, für Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanz-
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und gruppe1 und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und
Meinungsumfragen,
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
- im Folgenden SV SparkassenVersicherung - nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtli-
SV SparkassenVersicherung
cher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
Löwentorstraße 65
pflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für
70376 Stuttgart
die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen
Telefon: 0711 898-100
Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
Fax: 0711 898-109
E-Mail-Adresse: service@sparkassenversicherung.de
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter
der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf-
tragter – oder per E-Mail unter:
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
E-Mail-Adresse: datenschutz@sparkassenversicherung.de
Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi-
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Be- Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist
stimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü-
Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit per- fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt- Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies
schaft" verpflichtet (sogenannte "Code of Conduct"), die die oben für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erfor-
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren und derlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
welche Sie auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de erforderlichen Umfang. Weitergehende Informationen können Sie
- Rubrik "Datenschutz" - abrufen können. unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen anfor-
dern.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir
die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vermittler2
Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem
Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler Akquise- und
wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. Beratungsdaten sowie die zum Abschluss und zur Durchführung
zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie be-
eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Auch im Leistungsfall treuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
sind ihre Angaben erforderlich, um das Bestehen von Versiche- Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
rungsschutz und das Vorliegen des Versicherungsfalls feststellen dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
zu können.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe3
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertra- Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen
ges ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe
nicht möglich. verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versiche-
rungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Vorgaben. Die Daten aller mit der SV SparkassenVersicherung
bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesam- 1
Hierzu gehören insbesondere die in dem Geschäftsgebiet der
ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich SV SparkassenVersicherung regional zuständigen Sparkassen,
einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen Landesbanken und Landesbausparkassen (LBS). Weitere Informa-
oder für umfassende Auskunftserteilungen. tionen zu den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe erhal-
ten Sie unter https://www.dsgv.de/de/sparkassen-finanzgruppe/
organisation/index.html.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener
Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6
2
Vermittler der SV SparkassenVersicherung sind sowohl ihre ange-
Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personen- stellten als auch ihre selbstständigen Versicherungsvermittler.
bezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Hierzu gehören auch die in dem Geschäftsgebiet der SV Spar-
kassenVersicherung regional zuständigen Kreditinstitute der
Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg, Hessen, Thürin-
Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. gen und Rheinland-Pfalz einschließlich der Landesbanken und
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies Landesbausparkassen sowie deren Vermittler, soweit diese Institu-
auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. te und Personen mit der Versicherungsvermittlung betraut sind.
3
Zur Unternehmensgruppe der SV SparkassenVersicherung gehö-
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von ren die SV SparkassenVersicherung Holding AG,
uns oder von Dritten zu wahren. Rechtsgrundlage hierfür ist Arti- SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und
kel 6 Absatz 1 f) DSGVO. Dies kann insbesondere erforderlich sein: SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG.
[Seite 18]
Datenschutzhinweise
Fassung 01.02.2018 / 21-092-0518
Seite 2 von 2
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Beschwerderecht
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In-
und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Welche Unter-
nehmen an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sichtsbehörde zu wenden.
können Sie unserer Dienstleisterliste im Anhang sowie in der
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informations-
entnehmen. system (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der
Externe Dienstleister Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungs-
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli- missbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. ner Daten mit dem HIS erforderlich.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbezie- "Informationen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH
hungen bestehen, können Sie unserer Dienstleisterliste im An- auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO", welche Sie insbeson-
hang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Homepage dere auf unserer Homepage www.sparkassenversicherung.de - Ru-
www.sparkassenversicherung.de - Rubrik "Datenschutz" - ent- brik "Datenschutz" - finden.
nehmen.
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B.
weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfül- zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haft-
lung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungs- pflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versiche-
träger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundes- rungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zoll, Zulagenstelle für dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezoge-
Altersvermögen). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen nen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versi-
Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Des cherer erfolgen.
Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung
von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse Wirtschaftsauskünfte
an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
wirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben.
ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Beurteilung
Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens (Bonitätsprüfung) oder bei
Dauer der Datenspeicherung
Leistungsfällen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die
oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann Datenübermittlung in ein Drittland
es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbe-
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb
wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die
gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei
Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission
oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbe-
ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere
zogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Ent-
angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unterneh-
sprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
mensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertrags-
unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung
klauseln) vorhanden sind.
und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach
bis zu zehn Jahren.
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Betroffenenrechte Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
stellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die
Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche
zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung
Versicherungsprämie.
oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein
Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Ver-
Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in
trag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere
zustehen.
Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen
auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
Widerspruchsrecht der Informationen.
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezoge- Bei Fragen zu diesen Datenschutzhinweisen können Sie sich gerne
nen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. unter den oben genannten Kontaktdaten an den Verantwortlichen
wenden.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Da-
tenverarbeitung sprechen.
[Seite 19]
Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Fassung 01.05.2018
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Ab- Dauer der Datenspeicherung
schluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Scha- Die informa HIS GmbH speichert Informationen über Personen ge-
denbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidenti- mäß Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.
fikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren
Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere gelöscht.
Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage)
können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:
zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hin- • direkt personenbezogene Daten (Name, Adresse und Ge-
weis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) burtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Spei-
Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können. cherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum eine
Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies zur
eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS- Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Da-
Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem einmeldenden ten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer be-
Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. trägt in diesen Fällen 10 Jahre.
Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, • Daten aus der Versicherungssparte Leben werden bei nicht
werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versi- zustande gekommenen Verträgen am Ende des dritten Jah-
cherungsunternehmen, übermittelt. res nach der erstmaligen Speicherung gelöscht.
Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internet- Betroffenenrechte
seiten: www.informa-his.de Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichti-
gung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung.
Zwecke der Datenverarbeitung der informa HIS GmbH Diese Rechte nach Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber
Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verant- der informa HIS GmbH unter der unten genannten Adresse gel-
wortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versiche- tend gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
rungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten, sich an die für die informa HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehör-
um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versiche- de - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-
rungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei Ring 1, 65189 Wiesbaden - zu wenden. Hinsichtlich der Meldung
diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um Auffällig- von Daten an das HIS ist die für das Versicherungsunternehmen
keiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig.
eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
unternehmen) hindeuten können.
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widerspro-
Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
chen werden.
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit
die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die informa HIS GmbH zu
die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffe- Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespei-
nen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, chert hat und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt
überwiegen. Ihnen die informa HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort un-
entgeltlich eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Wir bitten
Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Sie, zu berücksichtigen, dass die informa HIS GmbH aus daten-
Abschluss eines Versicherungsvertrags oder über die Regulierung schutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte ertei-
von Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich len darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Tele-
die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung fon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch Dritte zu ver-
zur Verfügung. meiden, benötigt die informa HIS GmbH folgende Angaben von
Ihnen:
Herkunft der Daten der informa HIS GmbH • Name (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n),
Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunter- Geburtsdatum
nehmen, die diese in das HIS einmelden. • Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und
Ort) sowie gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf
Kategorien der personenbezogenen Daten Jahre
Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines • Gegebenenfalls FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahr-
Versicherungsunternehmens werden von der informa HIS GmbH zeug ist die Beifügung einer Kopie der Zulassungsbeschei-
- abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte - die Daten der nigung I. oder II. zum Nachweis der Haltereigenschaft er-
Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezo- forderlich.
genen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere • Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments er-
Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende forderlich, das das Eigentum belegt (z. B. Kopie des Grund-
oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei buchauszugs oder Kaufvertrags).
einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über
die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, Wenn Sie - auf freiwilliger Basis - eine Kopie Ihres Ausweises
speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkei- (Vorder- und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der informa
ten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche HIS GmbH die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
Informationen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungs- damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft
sparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Er- auch via Internet unter: www.infoma-HIS.de/selbstauskunft/
schwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versiche- bei der informa HIS GmbH beantragen.
rungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind gegebenen-
falls z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauf-
bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezo- tragten
gene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäu- informa HIS GmbH
deschäden. Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Telefon: 0611/880870-0
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der informa HIS GmbH
Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im ist zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Daten-
Rahmen von Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehör- schutz, oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
den. his-datenschutz@informa.de.
21-097-0518
[Seite 20]
Dienstleisterliste
(Stand: 10.04.2018)
1. Konzerngesellschaften mit zentralisierter Bearbeitung von Daten innerhalb der
Unternehmensgruppe
SV SparkassenVersicherung Holding AG (SVH)
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG (SVG)
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG (SVL)
2. Dienstleister, die Datenverarbeitung im Auftrag oder in Funktionsübertragung1) erbringen
Eine Einzelnennung des Dienstleisters erfolgt, wenn die Datenverarbeitung Hauptgegenstand des Auftrags ist. So-
fern nicht bzw. bei nur gelegentlicher Unterstützung, sind die Dienstleister in Kategorien zusammengefasst.
Auftraggebende Dienstleister Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- SV SparkassenVersicherung Holding AG 2) Zentralisierte Bearbeitung von Daten innerhalb der
gesellschaften Unternehmensgruppe, Erledigung von Verwaltungs-
aufgaben, Telefon- und Servicedienstleistungen,
Marketing, Vertrieb, Rechnungswesen, Revision,
Rechtsabteilung, Allgemeine Verwaltung, Betriebs-
organistation, Postservice, Rückversicherung
SV Informatik GmbH2) IT Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Wartung
SV bAV Consulting GmbH2) Beratung für betriebliche Altersvorsorge
Arvato AG Service-Dienstleister, Zulagenantragsverarbeitung
AVmG, Rentenbezugsmitteilungen
Deutsche Assistance Service GmbH1), 2) Unterstützung bei Assistanceleistungen, Call Center
Finanz Informatik Technologie Service IT Dienstleistungen, Telefoniebetreiber, Rechenzent-
GmbH & Co. KG2) rum, Wartung, Hardware
Gesamtverband der Deutschen Versiche- Services im Rahmen des Branchennetzes, z. B. Verfah-
rungswirtschaft e. V. GDV ren zur elektronischen Versicherungsbestätigung in
der Kfz-Versicherung
Informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen
Versicherungswirtschaft
OEV Online Dienste GmbH IT-Dienstleister
Ricoh Deutschland GmbH2) Druckdienstleister
Formware GmbH2) Versandsteuerung
Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- Assisteure1), 2) Erbringung von Assistanceleistungen im Rahmen
gesellschaften des Versicherungsschutzes, Schadens-/Leistungs-
management
Beratungs-Dienstleister Sach-/Fach-/Personal-/Rechtsberatung
Druckdienstleister2) Druckvorstufe, Druck und Versand
Entsorgungsdienstleister2) Dokumentenvernichtung
Informationsdienstleister Adressaktualisierung, Wirtschaftsauskünfte, Recher-
(Wirtschaftsauskunfteien, chen, Bonitätsprüfung, Prüfungen aufgrund des
Adressermittler) Geldwäschegesetzes, Risikoprüfung
22-009-0518 - Seite 1 von 2
[Seite 21]
Auftraggebende Dienstleister-Kategorien Übertragene Aufgaben
Gesellschaft
Alle Konzern- Inkassounternehmen Forderungseinzug
gesellschaften
IT-Dienstleister Wartungs- und Servicearbeiten, Lizenzen, Software,
IT-Plattform
Kreditinstitute, Zahlungsabwicklung, Onlinezahlungsverkehr über
banknahe IT-Dienstleister PAYONE GmbH, paydirekt GmbH
Kundenservice-Center2) Interne und externe Call-Center, Antrags-, Vertrags-
und Leistungsbearbeitung
Kurier- und Postdienste Versand von Schriftstücken und Paketen
Marketing-Dienstleister Direktmarketing, Mailing, Werbung
(online und Anzeigen), Messen, Veranstaltungen
Markt- und Meinungsforschungs- Durchführung von repräsentativen Befragungen
institute sowie Kunden-, Geschädigten- bzw. Außendienstbe-
fragungen
Personaldienstleister Unterstützung bei Kapazitätsengpässen
Prüfdienstleister Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen
Rechtsanwaltskanzleien1), 2) Rechtsberatung, Prozessführung, Forderungseinzug
Gerichtsvollzieher, Gerichte
Rückversicherer1), 2) Rückversicherung, Risikobeurteilung, Leistungs-
prüfung
Gesundheits-/Service-Dienstleister2) Reha-Dienstleister, Dienstleister zur Attest- und
Arztberichtbeschaffung
Wirtschaftsprüfer1) Jahresabschluss, Beratung
SVG Gutachter, Sachverständige, Detekteien, Sachverhaltsermittlung und -bewertung, berufs-
Ingenieurbüros kundliche Analyse, Außenregulierung, Mediation
Handwerksbetriebe, Mietwagen- Reparatur, Sanierung
unternehmen, Werkstätten
Regulierungsbüros1) Schadenregulierung im Ausland
SVL Ärzte2), Gutachter2), Therapeuten2), Medizinische Untersuchungen, Begutachtungen
Krankenhäuser2), Dolmetscher2), (medizinisch und technisch), Unterstützungs-
Übersetzer2) dienstleistungen, Risiko- bzw. Schadenprüfung
Gesetzliche Krankenkassen2) Sozialversicherungsabgaben
Gesundheits-/Servicedienstleister2) Teleinterviewing, Vertragsabwicklung Bausparrisiko-
versicherung, Risikoträger Restkreditversicherung,
Berufskundliche Beratungs- und Reintegrations- bzw.
Rehabilitationsdienstleister, Reha-Berater
1)
Eine Funktionsübertragung liegt vor, wenn im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsverhältnisses personenbezogene
Daten an einen Dienstleister zur eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung übermittelt werden. Die Übermittlung unterbleibt nach
Widerspruch der betroffenen Personen und Prüfung, wenn das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen wegen seiner be-
sonderen persönlichen Situation das Interesse des übermittelnden Versicherungsunternehmens überwiegt.
2) Diese Dienstleister können - sofern für die Abwicklung des Versicherungsverhältnisses erforderlich – gegebenenfalls auch Gesund-
heitsdaten verarbeiten.
22-009-0518 - Seite 2 von 2
[Seite 22]
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie bzw. die versicherte Person die Versiche-
rungsvorschlags-/Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur
geringe Bedeutung beimessen.
Sonderregelung bei personenbezogenen Gefahrumständen in der Unfallversicherung: Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungs-
vermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG in der
Löwentorstraße 65 in 70376 Stuttgart schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie oder die versicherte Person unrichtige oder unvollständige Anga-
ben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den folgenden Informationen entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Zugang Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in
Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-
tragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-
letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Ha-
ben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die An-
zeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht ange-
zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä-
rung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstri-
chen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeig-
ten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellver-
treters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
73-079-0516