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Allianz und Handwerkversicherung: die Bedingungen im Volltext
Sonderbedingung zu den AKB-NF für Kfz-Handwerks-, Handels- und gemischte Betriebe: Haftpflicht und Kasko für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, nicht zugelassene Fahrzeuge im Betrieb und Kundenfahrzeuge in Obhut, Höchstentschädigung und Selbstbeteiligung laut Versicherungsschein.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen und Vertragsform
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherte Betriebsarten (Handel, Werkstatt, Karosserie, Lack, Reifen, Tankstelle, Abschleppdienst) | ja | „Kfz-Handwerksbetriebe sind Unternehmen, auf deren Betriebsgelände Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden.“ | A.1.1.1, Seite 1 |
| Beitragsgrundlage (Zahl der Kennzeichen, Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiter, Fahrzeugbestand) | nicht geregelt | ||
| Jahresmeldung und Nachabrechnung | ja | „Änderungen der Risikoverhältnisse, insbesondere das Hinzukommen neuer Betriebe/Betriebsteile, müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber binnen eines Monats anzeigen.“ | H.1, Seite 3 |
| Eigene Betriebsfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im selben Vertrag | ja | „eigene Fahrzeuge, die noch auf einen anderen zugelassen sind, die Sie aber in unmittelbarem Besitz haben, bis zur Umschreibung, Abmeldung oder Vornahme eines Händlereintrages, höchstens jedoch für sieben Tage seit Inbesitznahme durch Sie.“ | A.2.4, Seite 1 |
| Nicht zugelassene Lager- und Vorführfahrzeuge auf dem Betriebsgelände | ja, bis zur Versicherungssumme | „zulassungspflichtige (§ 3 FZV), aber nicht zugelassene in Ihrem Betrieb befindliche Fahrzeuge“ | A.2.2, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, grüne Karte) | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Spanien: Deckung außergewöhnlicher Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |
Rote Kennzeichen, Händler- und Probefahrtkennzeichen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen (Österreich Probefahrtkennzeichen, Spanien placas de prueba) | ja, bis zur Versicherungssumme | „mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehene Fahrzeuge“ | A.2.1, Seite 1 |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „jeweils gleicher Art mit gleichen Deckungssummen (Haftpflicht), Höchstentschädigungssummen und Selbstbeteiligungen (Kaskoversicherung) für alle versicherten Risiken.“ | B.1, Seite 1 |
| Erlaubte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) | ja | „gemäß § 16 FZV (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten)“ | A.2.1.3, Seite 1 |
| Zahl der Kennzeichen je Vertrag und Wechsel zwischen Fahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Kasko für Fahrzeuge unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Vertrages nach Maßgabe Ihrer Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Nutz- und Flottenfahrzeugen (AKB-NF) sowie dieser Sonderbedingung“ | B.1, Seite 1 |
| Kurzzeit- und Überführungskennzeichen mitversichert | ja | „das Ihnen von der Zulassungsbehörde auf eigenen Namen und für eigene Verwendung zugeteilte Kurzzeitkennzeichen“ | A.2.1, Seite 1 |
| Probefahrt durch Kaufinteressenten, auch ohne Begleitung | ja | „eigene und fremde Fahrzeuge, die sich im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem An- und Verkauf durch Sie noch oder bereits im Besitz eines Kunden befinden“ | A.2.1.3, Seite 1 |
| Höchstdauer einer Probefahrt | nicht geregelt | ||
| Unterschlagung oder Betrug durch Probefahrer versichert | nicht geregelt | ||
| Ausschluss privater Nutzung unter roten Kennzeichen | nicht geregelt | ||
| Fahrtenheftpflicht und Aufzeichnungspflichten | nicht geregelt |
Kundenfahrzeuge in Obhut
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schäden an Kundenfahrzeugen in Obhut (Obhuts- oder Händlerkasko) | ja, bis zur Versicherungssumme | „fremde Fahrzeuge, wenn und solange sie sich zu Reparatur oder vergleichbaren Zwecken“ | A.2.3, Seite 1 |
| Kundenfahrzeuge auf dem Betriebsgelände und in der Halle | ja, bis zur Versicherungssumme | „fremde Fahrzeuge, die sich zum Zwecke des Verkaufs auf Ihrem im Versicherungsschein genannten Betriebsgelände befinden.“ | A.2.2.2, Seite 1 |
| Fahrten mit Kundenfahrzeugen (Probefahrt nach Reparatur, Überführung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „fremde Fahrzeuge, die sich zu einem Zweck, der sich aus der Art des im Versicherungsschein genannten, versicherten Betriebes ergibt, in Ihrer oder der Obhut eines von Ihnen beauftragten Betriebsangehörigen befinden.“ | A.2.1.2, Seite 1 |
| Diebstahl von Kundenfahrzeugen und Schlüsseln | nicht geregelt | ||
| Brand, Sturm, Hagel und Überschwemmung an Kundenfahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Hagelschäden werden ausschließlich nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sonderbedingung reguliert.“ | D.3, Seite 2 |
| Vandalismus an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) an Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Höchstentschädigung je Kundenfahrzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Ersatzleistung für das einzelne Fahrzeug bzw. für das einzelne Schadenereignis auf die im Versicherungsschein genannten Beträge.“ | C.1, Seite 1 |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis und Jahr | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Ersatzleistung für das einzelne Fahrzeug bzw. für das einzelne Schadenereignis auf die im Versicherungsschein genannten Beträge.“ | C.1, Seite 1 |
| Hol- und Bringdienst mit Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Schäden in der eigenen Waschanlage | nicht geregelt | ||
| Abschleppen und Bergen von Kundenfahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Ersatzwert der Kundenfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert, Zeitwert) | ja | „Wir erstatten Ihnen die notwendigen und durch eine Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten abzüglich 20 %“ | C.3, Seite 1 |
Betriebs- und Werkstatthaftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt | ||
| Folgeschäden fehlerhafter Reparatur oder Wartung | nicht geregelt | ||
| Aus- und Einbaukosten, Nachbesserungsbegleitkosten | nicht geregelt | ||
| Produkthaftpflicht für verkaufte Teile und Fahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Vermögensschäden | nicht geregelt | ||
| Umwelthaftpflicht (Altöl, Kraftstoff, Abscheider) | nicht geregelt | ||
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz | nicht geregelt | ||
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten | nicht geregelt | ||
| Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Prüfdienste im Betrieb | nicht geregelt | ||
| Umbauten, Tuning und Nachrüstungen | nicht geregelt | ||
| Arbeiten an Hochvolt- und Elektrofahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Ersatz- und Mietfahrzeuge an Kunden | nicht geregelt | ||
| Tankstelle und Ladesäulen | nicht geregelt |
Eigene Fahrzeuge, Lager und Betrieb
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fahrzeuglager gegen Brand, Einbruch und Diebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | „zulassungspflichtige (§ 3 FZV), aber nicht zugelassene in Ihrem Betrieb befindliche Fahrzeuge“ | A.2.2, Seite 1 |
| Hagel, Sturm und Überschwemmung auf dem Freigelände | ja, bis zur Versicherungssumme | „Hagelschäden werden ausschließlich nach Maßgabe der Anlage zu dieser Sonderbedingung reguliert.“ | D.3, Seite 2 |
| Diebstahl vom offenen Freigelände | nicht geregelt | ||
| Kasko für Vorführ- und Händlerfahrzeuge | nicht geregelt | ||
| Ersatzwert eigener Fahrzeuge (Einkaufspreis, Händlereinkaufswert, Verkaufspreis) | ja | „Obergrenze für die zu leistende Entschädigung ist innerhalb der Höchstentschädigung je Fahrzeug (HEF) nach C.1 der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens.“ | C.3, Seite 2 |
| Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebseinrichtung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Fahrzeugteile sind nur versichert, wenn und solange sich die zugehörigen Fahrzeuge“ | E.1.2, Seite 2 |
| Betriebsunterbrechung | nicht geregelt | ||
| Fahrzeuge auf eigenem Transporter oder Anhänger | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sie können die Risiken nach E.3.1 und E.3.2 durch besondere Vereinbarung in Ihren Vertrag einschließen.“ | E.3.3, Seite 2 |
Selbstbehalt und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung bei Obhutsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sie müssen von jedem Schaden die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung tragen.“ | C.2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Schäden unter roten Kennzeichen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sie müssen von jedem Schaden die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung tragen.“ | C.2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht | nicht geregelt | ||
| Sicherungsauflagen für Gelände und Halle (Zaun, Beleuchtung, Alarm) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Verwahrung der Schlüssel (Tresor, Schlüsselschrank) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Prüfung von Führerschein und Ausweis des Probefahrers | nicht geregelt | ||
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt | ||
| Frist für die Schadenmeldung | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ausnahmen bei Alkohol und Drogen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verschleiß, Betriebs- und Bruchschäden | nicht geregelt | ||
| Ausschluss der mangelhaften eigenen Leistung als solcher | nicht geregelt | ||
| Ausschluss gewerblicher Vermietung und Carsharing | ja | „Schäden an Fahrzeugen, die Sie mit oder ohne Stellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermieten, während der Dauer der Vermietung.“ | E.1.4, Seite 2 |
| Weitere besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Schäden) | ja | „Schäden an fremden Fahrzeugen, die bei Ihnen garagenmäßig untergestellt sind oder untergestellt werden sollen, sofern die Schäden im Zusammenhang mit der Unterstellung eintreten.“ | E.1.2, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Sonderbedingung für Kfz-Handel und -Handwerk (KRB 588/12), ergänzt die AKB-NF Fassung: KRB 588/12, FKRB-0588Z0 01.09.2020 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Allianz und Handwerkversicherung Kfz-Handel und Handwerk