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Versicherungsmakler / Restschuldversicherung / Bedingungsarchiv Restschuld

Société Générale Insurance easybank Kredit: die Bedingungen im Volltext

Ratenschutz der easybank mit Einmalbeitrag, Tod bis 100.000 Euro (Unfalltod doppelt), Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Arbeitslosigkeit mit Raten bis 3.500 Euro monatlich.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Restschuld oder Kreditbetrag, Höchstbetrag je versicherter Person)ja, bis 100.000 €„Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt im Todesfall 100.000 €.“3.5, Seite 4
Versicherungssumme folgt dem Tilgungsplan (fallend)ja„Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens.“5., Seite 5
Versicherbare Kredite (Ratenkredit, Baufinanzierung, Leasing, Rahmenkredit, Kreditkarte)ja„wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben.“3.1, Seite 4
Gruppenversicherungsvertrag über den Kreditgeber (Bank ist Versicherungsnehmer)ja„Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag.“2., Seite 2
Einmalbeitrag, der mit dem Kredit mitfinanziert wirdja„Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit Ihrem Darlehen mit.“3.6, Seite 4
Laufender (monatlicher) Beitrag möglichnein„Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden.“3.6, Seite 4
Bausteine einzeln wählbar (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit)ja„Sie können zwischen 2 Optionen für den Versicherungsschutz wählen: Option 1: Versichert sind die Risiken Todesfall und Arbeitsunfähigkeit.“Was ist versichert?, Seite 1
Eintrittsalter (Mindest- und Höchstalter bei Abschluss)ja„wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.“3.1, Seite 4
Endalter, mit dem der Schutz endetja„am 67. Geburtstag“3.8, Seite 4
Höchstlaufzeit des Versicherungsschutzesnicht geregelt
Höchster versicherbarer Kreditbetragnicht geregelt
Wohnsitz oder Beschäftigung im Inland als Voraussetzungja„mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, verlegen“3.8, Seite 4
Zweiter Kreditnehmer mitversicherbarja„Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten“3.4, Seite 4

Todesfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung im Todesfall (Restschuld wird getilgt)ja, bis 100.000 €„zahlen wir die am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 100.000 €.“5., Seite 5
Maßstab der Todesfallleistung (Restschuld laut Tilgungsplan oder tatsächlicher Saldo)ja„Diese entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld.“2., Seite 3
Rückständige Raten im Todesfall mitversichertnicht geregelt
Überschuss über der Restschuld an Hinterbliebeneja„easybank wird die Leistung mit Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie oder Ihre Erben aus.“3.10, Seite 4
Nur Unfalltod versichertkeine„Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe“5., Seite 5
Ausschluss Selbsttötung in den ersten Jahrenja„durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre.“5.1, Seite 5
Vorgezogene Leistung bei unheilbarer Krankheitnicht geregelt
Tilgung der Restschuld bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Invaliditätnein„in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden“3.8, Seite 4

Arbeitsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeitja, bis 3.500 €„Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich.“6.2, Seite 5
Karenzzeit bis zur ersten Leistung (Tage oder Wochen)ja„Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie keine Leistung (Karenzzeit).“6.2, Seite 5
Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag nach Ablauf der Karenznein„Während der Karenzzeit besteht bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine Leistungen, sondern erst hinterher.“2. Karenzzeit, Seite 2
Höchstzahl der Raten je Versicherungsfallja„Die Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschutzes.“6.2, Seite 5
Höchstzahl der Raten über die ganze Laufzeitnicht geregelt
Höchstbetrag je Monatsrateja, bis 3.500 €„Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich.“6.2, Seite 5
Selbständige und Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit versichertja„Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als Selbstständiger oder als Arbeitssuchende/r“2., Seite 2
Erneute Arbeitsunfähigkeit aus derselben Ursache (Wiedereintritt)ja„Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Erkrankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und denselben Versicherungsfall.“6.6, Seite 6
Begriff der Arbeitsunfähigkeit (zuletzt ausgeübter Beruf oder jede Tätigkeit)ja„Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.“2., Seite 2
Leistung bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Leistung bei schwerer Krankheit (Diagnose)nicht geregelt

Arbeitslosigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ratenzahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeitja, bis 3.500 €„zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fälligkeitstag die planmäßig offenen Raten.“7.5, Seite 6
Wartezeit ab Versicherungsbeginn für Arbeitslosigkeitja„Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das Risiko Arbeitslosigkeit.“2. Wartezeit, Seite 3
Karenzzeit bis zur ersten Leistung bei Arbeitslosigkeitja„nach Ablauf der Karenzzeit (30 Tage)“7.5, Seite 6
Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung vor Beginnja„Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber“2., Seite 2
Höchstzahl der Raten je Fall der Arbeitslosigkeitja„Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro Leistungsfall begrenzt.“7.5, Seite 6
Höchstzahl der Raten bei Arbeitslosigkeit über die Laufzeitnicht geregelt
Erneute Beschäftigungsdauer zwischen zwei Fällenja„Dazu müssen Sie vor Ihrer erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen“7.6, Seite 6
Ausschluss bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertragja„Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten“2., Seite 2
Ausschluss bei Ende eines befristeten Vertragsja„In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen.“2., Seite 2
Beamte, Selbständige oder Rentner von Arbeitslosigkeit ausgenommenja„Als Minijobber/in, Auszubildende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.“2., Seite 2
Leistung bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebersnein„Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert.“2. Kurzarbeit, Seite 3

Ausschlüsse und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Beginn (Tod, Arbeitsunfähigkeit)keine„Im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit.“2. Wartezeit, Seite 3
Ausschluss bekannter Vorerkrankungenja„Ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag bereits bestanden hat oder bekannt ist.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Rückschauzeit und Dauer der Vorerkrankungsklauselnicht geregelt
Gesundheitsfragen oder Gesundheitserklärung bei Abschlussnicht geregelt
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Rücken- und Wirbelsäulenleiden ohne Befundnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Suchtja„durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoholismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung“6.4, Seite 6
Ausschluss Schwangerschaft und Elternzeitja„durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des gesetzlichen Mutterschutzes.“6.4, Seite 6
Ausschluss gefährlicher Sportarten, Luftfahrt, Motorsportnicht geregelt
Ausschluss Krieg, innere Unruhen, Terror, Kernenergieja„durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen haben“5.1, Seite 5

Vertrag und Leistungsfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abschluss getrennt vom Kreditvertrag (in Deutschland frühestens eine Woche danach)ja„Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags abgeben.“2., Seite 2
Kredit auch ohne diese Versicherung oder mit gleichwertiger fremder Policenicht geregelt
Kündigung jederzeit möglich (Frist)ja„Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten.“3.9, Seite 4
Erstattung des nicht verbrauchten Beitrags bei Kündigung oder vorzeitiger Rückzahlungja„wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet“3.8.1, Seite 4
Schutz bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung (Ende oder Fortführung)ja„sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem Grund) endet“3.8, Seite 4
Widerrufsrecht und Fristja„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“8., Seite 8
Bezugsrecht des Kreditgebers (Leistung geht an die Bank)ja„easybank ist für alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt.“3.10, Seite 4
Frist für die Meldung des Leistungsfallsja„Erfolgt die Anzeige später als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist“6.5, Seite 6
Geforderte Nachweise (Atteste, Bescheid der Arbeitsagentur, Sterbeurkunde)ja„eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass diese amtlich beglaubigt sein muss“5.2, Seite 5
Gleichzeitige Leistung aus mehreren Bausteinen (Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit)nein„Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht.“7.5.2, Seite 6

Besonderheiten Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Kreditrestschuld als Ablebensversicherung mit oder ohne Rückkaufswertnicht geregelt
Spanien: Incapacidad permanente absoluta als Leistungsauslösernicht geregelt
Spanien: Seguro vinculado nach Ley 5/2019 (gleichwertige Police eines anderen Versicherers akzeptiert)nicht geregelt
Spanien: Erstattung der prima única bei vorzeitiger Rückzahlungnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Sogecap S.A., Sogessur S.A.
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Société Générale Insurance easybank Kredit Restschuld

Volltext aufklappen: AVB easybank Ratenschutz Kredit
[Seite 1] Versicherteninformation zum easybank Ratenschutz Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Restschuldversicherung (RSV), Kontaktdaten und abschließende Hinweise 1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Inhaltsverzeichnis Haben Sie Fragen zum Ratenschutz? Die easybank Service-Hotline erreichen Sie über die easybank Deutschland App 1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick  Seite 1 unter dem Menüpunkt „Kundenservice“. 2. Erklärung der Begriffe  Seite 2 Wohin senden Sie Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung? BAWAG AG Niederlassung Deutschland, 3. Allgemeine Regelungen  Seite 4 Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg Fax: +49 40/89 099 738 E-Mail: kreditservice@easybank.de 4. Umfang des Versicherungsschutzes  Seite 5 Wohin senden Sie Ihre sonstigen Schreiben? 5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?  Seite 5 Bitte senden Sie alle Mitteilungen wie z. B. Adresse oder Namenswechsel, die die Versicherung betreffen, in Textform (z. B. Brief, Telefax, oder E-Mail) an die 6. Welche Leistungen erbringen wir Société Générale Insurance. Mitteilungen, die für den Versicherer bestimmt bei Arbeitsunfähigkeit?  Seite 5 sind, werden wirk­sam, sobald diese easybank oder Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg (Tel: +49 40 271 656 195, E-Mail: 7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit  Seite 6 vertragsservice@socgen.com) zugegangen sind. Wie erreichen Sie das Team der Société Générale Insurance zur Meldung 8. Widerrufsbelehrung  Seite 8 eines Versicherungsfalls? Service-Hotline 9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von +49 40 271 656 191 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­ Online-Schadenportal erklärung  Seite 8 https://portal.sginsurance.de/easybank/ 10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen Wie erreichen Sie den 24-Stunden Service für den Fall der der ­Versicherer  Seite 9 Arbeitslosigkeit? Service-Hotline 11. Versicherungsausweis  Seite 11 +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service) Wie können Sie sich bei der Société Générale Insurance beschweren? Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche und Bedürfnisse so schnell und gut wie möglich Guten Tag, sehr geehrte Kunden (w,m,d)! * zu bearbeiten. Sollte es dennoch einen Grund zur Beschwerde geben, können Sie sich an uns wenden: Bitte nehmen Sie diese Versicherteninformation zu Ihren Unterlagen: Sie enthält E-Mail alles Wichtige zu Ihrem Versicherungsschutz. Sie erhalten Schutz, indem Sie als Schreiben Sie an: meinung@socgen.com versicherte Person zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden, die zwischen BAWAG AG Niederlassung Deutschland („easybank“ oder „Versiche­ Telefon rungs­nehmer“) und den Versicherern SOGECAP S.A. und SOGESSUR S.A. („Société Rufen Sie uns an unter +49 40 271 656 191 Générale Insurance“ oder „Versicherer“) abgeschlossen wurden; Versiche­rungs­ (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) nehmer der Gruppenversicherungsverträge ist easybank. Fax Faxen Sie uns: +49 40 271 656 195 * Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich alle Personengruppen gemeint sind: w,m,d. Post Die Bezeichnung „wir“ oder „uns“ bezieht sich im Folgenden stets auf die Société Générale Insurance. Schreiben Sie uns an folgende Adresse: Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg Wer sind Ihre Versicherer? Unsere Mitarbeiter prüfen Ihr Anliegen nach Eingang umgehend. Die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit sind durch die SOGECAP S.A. d'assurance Dann informieren wir Sie über den weiteren Verlauf. sur la vie et de capitalisation, (Registergericht R.C.S. Nanterre 086 380 730, Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden ver­sichert, das Risiko Arbeitslosigkeit durch die SOGESSUR S.A. (Registergericht Informationen: R.C.S. Nanterre 379 846 637). Sitz beider Gesellschaften: 17 bis Place des – Ihren Namen Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX. Führend ist die SOGECAP – Ihre Adresse S.A. d'assurance sur la vie et de capitalisation. Die Versicherer handeln durch – Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung (Handelsregister beim Amtsgericht – Ihre Kontonummer bei easybank Hamburg, HRB 98676) und die SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (Han­ – die Nummer Ihres Versicherungsfalls, wenn vorhanden delsregister beim Amtsgericht Hamburg, HRB 133782). Beide sind unter dem – eine genaue Schilderung Ihrer Wünsche gemeinsamen Handelsnamen „Société Générale Insurance“ in Deutschland tätig. Hauptbevollmächtigter ist Patrice Begue; Sitz: Fuhlsbüttler Str. 437, 22309 Welche anderen Beschwerdestellen stehen Ihnen zur Verfügung? Hamburg. Unter dieser Anschrift können Sie die Versicherer im Streitfall verklagen. Sie können das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Die Versicherungssteuer wird unter folgenden Versicherungssteuer-Nr. an das Anspruch nehmen. Der Ombudsmann der Versicherungen ist per Post an Bundeszentralamt für Steuern abgeführt: SOGECAP S.A.: 806/V20000027857; „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über SOGESSUR S.A.: 806/V90806026056. www.versicherungsombudsmann.de zu erreichen. Sollten Sie die Entscheidung des Ombudsmannes nicht akzeptieren wollen, steht Ihnen immer noch der Rechtsweg offen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (französische Aufsichtsbehörde), 4 Place de Budapest CS 92459, 75436 Paris, Frankreich, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main, zu wenden. 0626 LOAN AVB PPI 0526 Seite 1 von 11 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2. Erklärung der Begriffe Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe in diesen Versicherungs­ Selbst­ständiger oder als Arbeitssuchende/r während der Dauer des Versicherungs­ bedingungen (AVB). schutzes aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen vorübergehend nicht in der Lage sind, Anmeldung und Beitrittserklärung – Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und Mit der Beitrittserklärung erklären Sie Ihren Wunsch nach Versicherungsschutz. Der Ver­ – eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und sicherungsnehmer BAWAG AG Niederlassung Deutschland (im Folgenden "easybank") – keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. meldet Sie als versicherte Person zum Gruppenversicherungsvertrag an. Sie erhalten Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Der Arzt dadurch den angebotenen Versicherungsschutz. In der Beitrittserklärung vereinbaren muss in Deutschland niedergelassen und „approbiert“ sein. Approbiert bedeutet, Sie mit easybank Einzelheiten zum Versicherungsschutz. Dazu gehören beispielsweise dass der Arzt eine staatliche Genehmigung für seinen Beruf hat. Der Versiche­rungs­ der Beginn des Versicherungsschutzes, die abgesicherten Risiken und die Höhe Ihres fall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Beitrags. Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darle­ hensvertrags abgeben. Arglistig Arglistig handelt, wer bewusst einen anderen in die Irre führt. Dies kann sein, wenn Anspruchsteller Sie bewusst falsche Angaben machen oder wahre Tatsachen verschweigen. Werden Sie arbeitsunfähig oder arbeitslos, dann melden Sie uns den Versiche- ­rungsfall. Sie stellen einen Anspruch auf die Leistung und sind dadurch der Assistance bei Arbeitslosigkeit An­spruch­steller. Im Todesfall stellen Ihre Hinterbliebenen einen Anspruch auf die Vor und bei jedem Leistungsfall haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistun­ Leis­tung und sind dadurch Anspruchsteller. gen. Dafür gibt es eine gesonderte 24-Stunden-Hotline, die Sie bei der Risiko­be­ schrei­bung zur Arbeitslosigkeit finden. Arbeitnehmer Sie sind Arbeitnehmer im Sinne dieser AVB, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Aufstockung Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Minijobber/in, Auszubil­ Im Zusammenhang mit einer Aufstockung des Darlehens entfällt die Wartezeit dende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein für das Risiko der Arbeitslosigkeit. Wurde bereits ein Leistungsfall gemeldet oder Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen. befindet sich ein Leistungsfall in der Abwicklung, können Sie nicht zum Gruppen­ versicherungsvertrag der Société Générale Insurance angemeldet werden. Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Zeit des Versiche­ Beitrag rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden und keiner bezahlten Tätigkeit Sie verpflichten sich, mit Ihrer Beitrittserklärung den Beitrag an den Versicherungs­ nach­gehen. nehmer zu zahlen. Der Versicherungsnehmer zahlt dann Ihren Betrag als Prämie an Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit muss so entstanden sein: uns. Als Gegenleistung erhalten Sie Versicherungsschutz. – aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers oder – einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Bezugsrecht – Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten: Das Bezugsrecht regelt, an wen wir leisten. In dieser Versicherung ist immer der Dies wird Ihnen vor Ihrer Kündigung durch ein ärztliches Attest eines in Versiche­rungsnehmer bezugsberechtigt und erhält die Leistung. Deutschland niedergelassenen Arztes bestätigt. – In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit Dauer des Versicherungsschutzes aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen. Die Dauer des Versicherungsschutzes ist die Zeit, in der Versicherungsschutz Außerdem sind folgende Kriterien zu erfüllen: besteht. Nur in dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. – Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unter­ brechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber oder Dauer der Leistung – wenn die letzte Beschäftigung bis zu Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als 6 Monate Die Dauer der Leistung ist die Zeit, für die wir die vereinbarte Leistung zahlen. dauerte, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber DAVOR mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen Dauerhafter Aufenthalt / gemeldeter Wohnsitz sein. Ein Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt ist ein Ort, an dem Sie sich rechtmäßig Bei Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld aufhalten. Das heißt, Sie halten sich dort nicht illegal auf. Sie halten sich dort außer­ I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland haben und während deren Dauer dem ohne Unterbrechung auf. aktiv nach Arbeit suchen. Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II. Falls Sie wegen fehlender Bedürftigkeit nachweislich kein Grob fahrlässig ALG II bekommen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Leistung. Ein Minijob hindert Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Ihre Einstufung als Arbeitssuchender nicht. Der Versicherungsfall beginnt mit der Maße verletzen. Das ist der Fall, wenn Sie schon ganz nahe liegende Überlegungen Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Aufhebungsvertrages. nicht anstellen. Es ist aber auch dann der Fall, wenn Sie es an der nötigen Umsicht fehlen lassen. Ein Fall grober Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn Arbeitslosigkeit für Selbstständige Sie betrunken einen Verkehrsunfall verursachen. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben haben. In den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren wur­ Gruppenversicherung den jeweils mindestens 18.000 € Einnahmen jährlich erwirtschaftet: Das ist nach­ Eine Gruppenversicherung sammelt viele Personen aus einer Gruppe in einem Ver­ zuweisen. Wirtschaftliche Gründe für die Geschäfts- bzw. Betriebsaufgabe sind: siche­rungsvertrag und schützt diese gegen ein bestimmtes Risiko. – die gesamten Betriebs- und Geschäftseinnahmen der letzten 6 Monate vor Ein­ tritt des Versicherungsfalles liegen insgesamt unter 6.000 € und Gruppenversicherungsvertrag – das Gewerbe wurde abgemeldet bzw. der Betrieb oder das Geschäft aufgegeben Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale und Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag. Der Gruppenversicherungsvertrag – Sie als versicherte Person sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos ist eine besondere Form des Versicherungsvertrages. Zu einem Gruppenversiche­ gemeldet und rungs­vertrag kann der Versicherungsnehmer easybank Sie und eine weitere Person – Sie suchen aktiv nach Arbeit. als versicherte Personen anmelden. Diese angemeldeten Personen erhalten dann Der Versicherungsfall beginnt mit dem Tag der Gewerbeabmeldung, spätestens durch den Gruppenversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz. aber mit dem Datum der Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Damit der Versicherungsnehmer easybank Sie als versicherte Person anmelden Als Gesellschafter-Geschäftsführer liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn Sie kann, müssen Sie mit diesem einen Darlehensvertrag geschlossen und den Raten­ durch Beschluss der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen schutz ausgewählt haben. wurden (wenn Sie quasi von der Funktion abgewählt werden). Innere Unruhen Arbeitssuchende/r Innere Unruhen liegen vor, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung gewaltsam Sie sind im Sinne dieser AVB arbeitssuchend, wenn Sie die öffentliche Ruhe und Ordnung stören. Ein Beispiel für innere Unruhen sind – arbeitslos sind, und gewalttätige Demonstrationen, die oft mit Sachbeschädigung und Prügeleien – Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland einhergehen. haben und – aktiv nach Arbeit suchen. Karenzzeit AVB PPI 0626 LOAN Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II. Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn Falls Sie nachweislich kein ALG II bekommen, können Sie trotzdem Anspruch auf unserer Leistungspflicht: Sie dauert 42 Tage bei Arbeitsunfähigkeit und 30 Tage bei Leistung haben. Ein Minijob hindert Ihre Einstufung als Arbeitssuchende/r nicht. Arbeitslosigkeit. Für Tod gibt es keine Karenzzeit. Während der Karenzzeit besteht bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine Seite 2 von 11 [Seite 3] Leistungen, sondern erst hinterher. Wichtig: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Textform müssen während der Karenzzeit ununterbrochen angedauert haben. Für die Dauer Ist Textform vereinbart, müssen Sie und wir einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail der Karenzzeit sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen. schreiben. Kurzarbeit Unfall Kurzarbeit hilft allen oder einigen Arbeitnehmern eines Betriebes bei einer vor­ Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versiche­ über­ gehenden schlechten Auftragslage. Arbeitnehmer müssen dabei Einkom­ rungsschutzes durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis mens­verluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht immer das volle (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Netto­ ein­ kommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert. Wird der Unfalltod Arbeit­nehmer direkt im Anschluss an eine Kurzarbeit unverschuldet arbeitslos, so Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den ist diese Arbeits­losigkeit gemäß dieser AVB versichert. Folgen eines Unfalles verstirbt. Sowohl der Unfall als auch der Tod muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Leistung Eine Leistung ist im Sinne dieser AVB eine Versicherungsleistung, die wir als Versi­ Versicherte Person cherer erbringen. Diese Leistung ist in den Versicherungsbedingungen ver­ein­bart. Der Versicherungsnehmer easybank meldet Sie als versicherte Person zum Im Todesfall erbringt der Versicherer beispielsweise eine einmalige Zahlung. Diese Gruppen­versicherungsvertrag an. Damit erhalten Sie den Versicherungsschutz. entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld. Bei Arbeits­unfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zahlen wir eine monatliche Leistung. Dabei übernehmen wir die Versicherungsfall fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Außer­dem unterstützen wir Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das unsere Pflicht zu leisten entstehen Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Bevor Sie die Leistung erhalten, lässt. Das Ereignis muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. prüfen wir unsere Pflicht zu leisten. Beispiel: Bei der Absicherung des Risikos Tod tritt der Versicherungsfall ein, wenn Sie als versicherte Person sterben. Leistungsfall Wenn ein versichertes Risiko eintritt, handelt es sich um einen Leistungsfall. Sie Versicherungsnehmer haben beispielsweise das Risiko Arbeitslosigkeit abgesichert und verlieren Ihren Der Versicherungsnehmer ist easybank, unser Vertragspartner. Er hat mit uns den Arbeitsplatz. Dann liegt ein Leistungsfall vor. Ein Leistungsfall muss während der Gruppen­versicherungsvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten aus dem Grup­ Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Um einen Anspruch auf Leistungen zu pen­ver­siche­rungsvertrag betreffen den Versicherungsnehmer sowie die ver­sicher­ten haben, müssen Sie alle Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllen. Personen als Anspruchsteller. Der Versicherungsnehmer kann Sie als ver­sicher­te Ist dies der Fall, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung. Person zu diesem Gruppenversicherungsvertrag anmelden. Minijob Vorsätzlich Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 (1) Nr. 1 Sozial­ Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie etwas absichtlich oder mit Willen tun. Dies muss gesetzbuch IV.: Insbesondere, wer derzeit nicht mehr als 556 € im Monat verdient, wissentlich geschehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich bewusst selbst gilt als Minijobber. verletzen. Obliegenheiten Wartezeit Der Versicherer schuldet Leistungen, wenn die Voraussetzungen für einen Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das Leistungsfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen. Die versicherte Risiko Arbeitslosigkeit. In dieser Wartezeit haben Sie noch keinen Anspruch auf eine Person hat Pflichten zur Mitwirkung im eigenen Interesse (Obliegenheiten), damit Versicherungsleistung. Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder der Versicherer den Leistungsfall prüfen kann. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert: muss der Versicherer möglicherweise nicht oder nur teilweise leisten. auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall über die Wartezeit hinaus besteht. Im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit. Sind Sie bei Beginn Pflicht zu leisten des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht kein Anspruch auf Der Versicherer ist verpflichtet, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen Versiche­rungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. In der Wartezeit sind (Pflicht zu leisten). Diese hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Damit ­Ver­sicherungsbeiträge zu bezahlen. Wird ein Darlehensvertrag mit bestehendem wir unsere vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen können, müssen Sie die Ver­sicherungsschutz aufgestockt und der Versicherungsschutz weitergeführt, so Voraussetzungen dieser Versicherungsbedingungen erfüllen. fällt für den neuen Versicherungsvertrag keine erneute Wartezeit an. Prämie Ist alles verständlich? Die Prämie für Ihre Versicherung zahlt easybank an uns. Sie verpflichten sich mit Es ist wichtig, dass Sie diese AVB aufmerksam lesen. Bewahren Sie dieses Doku­ Ihrer Beitrittserklärung, den vereinbarten Beitrag an easybank zu zahlen. Als Gegen­ ment bitte gut auf. Prüfen Sie bitte auch, ob der Versicherungsschutz des Raten­ leistung erhalten Sie Versicherungsschutz im Gruppenversicherungsvertrag. schutz Ihrem Bedarf entspricht. Wir empfehlen Ihnen, dies während der Lauf­zeit regelmäßig zu wiederholen. Präventionsmaßnahmen Prävention bedeutet wörtlich Vorbeugung: Im Sinne der Assistance-Leistungen sind Haben Sie Fragen zu ihrem Ratenschutz? Präventionsmaßnahmen also Angebote, die eine Verschlechterung der Situation Ein erfahrenes Team von easybank beantwortet Ihre Fragen gerne verhindern helfen: Im Falle von Arbeitslosigkeit kann das z. B. eine psychologische unter: +49 40 890 99-600 Beratung sein oder eine Analyse der Arbeitszeugnisse. Präventions-Hilfe können Sie jederzeit auch schon vor einem Leistungsfall erhalten! Falls Sie es sich anders überlegen Selbstständiger Als selbstständig für diese Versicherungsbedingungen gelten Sie, wenn Sie einer Sie haben ein Recht auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Und Sie leben einzig und Sie können Ihre Anmeldung zum Ratenschutz innerhalb von 30 Tagen per Brief, allein nur von dieser Tätigkeit, nicht von anderen Quellen. Mit Ihrer Betätigung E-Mail oder Fax widerrufen. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in möch­ten Sie dauerhaft Gewinn erzielen. Es gelten unterschiedliche Regeln für Abschnitt 8. unter „Widerrufsbelehrung“. folgen­de Gruppen: Sie haben ein Recht auf Abmeldung / Kündigung Sie können jederzeit von easybank per Brief, E-Mail oder Fax verlangen, dass diese Gruppe I: Gewerbetreibende Eine Gewerbeanmeldung ist Sie vom Ratenschutz abmeldet. Weitere Informationen zum Recht auf Abmel­dung/ einschließlich Vertretern, erforderlichen erforderlich Kündigung finden Sie in Abschnitt 3.8. und 3.9. dieser Bedingungen. Vermittlern und Maklern Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung senden Sie bitte Gruppe II: Landwirte Eine Gewerbeanmeldung ist in Textform an folgende Adresse: nicht erforderlich BAWAG AG Niederlassung Deutschland Gruppe III: Freiberufler Eine Gewerbeanmeldung ist Gasstraße 4 c nicht erforderlich, aber es muss eine 22761 Hamburg berufsständische Zulassung vorliegen Fax: +49 40 89 099 738 E-Mail: kreditservice@easybank.de Als Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit verdienen, haben Sie aus den zwei vorangegangenen Kalenderjahren vor Eintritt des Versicherungs­ falles nachweislich mindestens 18.000 € Betriebseinnahmen (Gruppe I und Gruppe II) bzw. Geschäftseinnahmen (Gruppe III) jährlich erwirtschaftet. Einkünfte aus Mutter­ schutz-, Elternzeit oder als Minijobber gehören nicht dazu. AVB PPI 0626 LOAN Seite 3 von 11 [Seite 4] 3. Allgemeine Regelungen 3.8. Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz endet, Voraussetzung – sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem 3.1. Können wir Sie versichern? Grund) endet, Wir können Sie versichern, – mit Ihrem Tod oder dem Tod der 2. versicherten Person, – wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur – am 67. Geburtstag Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben. – mit Ihrer Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag durch easybank oder – wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesre­ – mit der Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages oder publik Deutschland haben. – mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundes­ – wenn Sie das Höchstalter zur Anmeldung noch nicht erreicht haben. Dieses republik Deutschland, verlegen Höchstalter ist Ihr 67. Geburtstag. Beispiel: Haben Sie eine Dauer von fünf Jahren – in der Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer un­ ge­wählt, können Sie höchstens bis zu einem Alter von 61 Jahren angemeldet wer­­ be­fris­teten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder den (66 Jahre abzüglich fünf Jahre = Höchstalter für die Anmeldung ist 61 Jahre). Alters­rente. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, kann easybank Sie zu dem Gruppenversiche­ – in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbs­ rungsvertrag „Ratenschutz“ als versicherte Person anmelden. Sie sind dann nach unfähig sowie wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen. diesen AVB versichert. Die Assistance-Leistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko Arbeitslo­ Geltungsbereich sigkeit eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die Assistance- 3.2. Wo gilt Ihr Versicherungsschutz? Leistungen gelten. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit im Todesfall. 3.8.1. Wie erfolgt bei Kündigung oder Beendigung die Berechnung des 3.3. Was ist versicherbar mit dem Ratenschutz? Rückzahlungsbetrags? Die Société Générale Insurance zahlt bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach Bei einer Kündigung (Gemäß 3.9.) oder außerplanmäßigen vorzeitigen Beendigung diesen AVB die Raten Ihres Darlehens an den Versicherungsnehmer easybank. Mit gemäß 3.8. wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den aner­ dem Ratenschutz sind Sie gegen die Risiken kann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet: – Tod und (Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1)) – Arbeitsunfähigkeit Einmalbeitrag x (Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1)) – und (optional) Arbeitslosigkeit Beispiel: versichert. Gesamtlaufzeit: 1460 Tage Arbeitslosigkeit ist nur dann versichert, wenn Sie diese Absicherung ausdrücklich Kündigung nach: 730 Tagen gewählt haben: Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie Arbeit­nehmer/in oder Restlaufzeit: 730 Tagen Selbstständige/r sind. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Einmalbeitrag von 100 € erhielten Sie diese Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser AVB sind, finden Sie Beiträge zurück: 25,02 € bei den Definitionen unter Abschnitt 3 zum jeweiligen Begriff. Den Versiche­rungs­ schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit 3.9. Kündigung: So können Sie den Versicherungsschutz beenden von 30 Tagen. Eine Arbeitslosigkeit ist nicht versichert, wenn innerhalb dieser Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeit eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag Monats­ende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Zur Ein­hal­ abgeschlossen wird. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie während tung der Frist ist der Zugang Ihrer Erklärung entscheidend. Der Austritt ist gegen­über der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, arbeitsunfähig oder – sofern ver­ easybank in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären. Die Anschrift lautet: sichert – arbeitslos werden. Vor und bei jedem Leistungsfall von Arbeitslosigkeit BAWAG AG Niederlassung Deutschland haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistungen. Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg 3.4. Zwei versicherte Personen gemeinsam in einem Ratenschutz Fax.: +49 40/89 099 738 Was gilt für zwei versicherte Personen? E-Mail: kreditservice@easybank.de Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz 3.10. Bezugsrecht: Wer erhält die Leistung? angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten: Unsere Leistung aus dem Schutz für Tod, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit – Beide versicherte Personen können nicht gleichzeitig Leistungen wegen Arbeits­ wird zugunsten Ihres versicherten Darlehenskontos überwiesen. easybank ist für unfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit erhalten. Erst wenn unsere Leistungs­ alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. easybank wird die Leistung mit zahlung aus dem ersten Versicherungsfall abgeschlossen ist, kann die zweite Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie versicherte Person in einem weiteren Versicherungsfall Leistungen erhalten. oder Ihre Erben aus. – Der Versicherungsschutz beider versicherter Personen erlischt, sobald die Leis­ Die Leistungen zur Assistance erbringen wir zugunsten der versicherten Person. tung im Todesfall einmal erbracht wurde. Sollte eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Gruppen­versiche­ – Der Versicherungsschutz erlischt komplett, wenn eine der versicherten Personen rungsvertrag gewünscht sein, so müssen sowohl wir als Ihr Versicherer als auch verstirbt. easybank als Versicherungsnehmer schriftlich zustimmen. – In diesen Bedingungen wird die zweite versicherte Person nicht gesondert ange­ Trotz des unwiderruflichen Bezugsrechts von easybank können Sie Ihre Rechte sprochen, hat jedoch dieselben Rechte. ­allein ausüben. Das bedeutet, dass Sie einen Versicherungsfall direkt an uns mel­ – Sofern ein Widerrufsrecht besteht, können Sie und die zweite versicherte Person den können, s. auch Abschnitt 3.13. das Versicherungsverhältnis nur gemeinsam widerrufen. Ein Widerruf beendet 3.11. Gibt es einen Rückkaufswert oder eine Überschussbeteiligung? das Versicherungsverhältnis für beide versicherten Personen. Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht kein Rückkaufswert. – Sie und die zweite versicherte Person können das Versicherungsverhältnis nur Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt. gemeinsam kündigen. Die gemeinsame Kündigung beendet das Versicherungs­ 3.12. Wann dürfen wir die AVB verändern oder anpassen? verhältnis beider versicherter Personen. Für uns ist es ebenfalls nicht möglich, – Sollte eine Bestimmung dieser AVB durch eine höchstrichterliche Entscheidung den Versicherungsschutz nur einer versicherten Person zu kündigen. oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt 3.5. Versicherungssumme werden, können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, falls dies zur Wie hoch ist Ihre maximale versicherte Summe? Fort­führung des Gruppenversicherungsvertrages notwendig ist oder falls das Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt Fest­halten an dem Gruppenversicherungsvertrag ohne eine neue Regelung für – im Todesfall 100.000 €. eine oder beide Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde. – Bei Unfalltod 2x offener Saldo, höchstens 200.000 € –  Eine Bedingungsanpassung ist nur zulässig, wenn die im Gruppenver­ siche­ – bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 3.500 € monatlich. Bei Arbeitslosigkeit rungsvertrag entstandene Regelungslücke nicht durch eine gesetzliche Bestim­ ist die Leistung je Versicherungsfall auf maximal 24 Monate begrenzt. Bei un­ mung geschlossen werden kann. Die neue Regelung muss die Belange des ver­schuldeter Arbeitslosigkeit nach befristeten Verträgen nach Ablauf der ersten Versicherungsnehmers und der versicherten Person angemessen berück­sich­ti­­gen 2 Versicherungsjahre beträgt die maximale Leistungsdauer 3 Monate. und darf Sie insbesondere nicht schlechter stellen, als Sie bei Beitritt standen. 3.6. Wie zahlen Sie Ihren Beitrag? Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? – Wir teilen Ihnen und dem Versicherungsnehmer die geänderten Bedingungen Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit in Textform mit und erläutern dabei Grund, Inhalt und Folgen der Änderung. Ihrem Darlehen mit. easybank leitet diesen Beitrag als Prämie dann an uns weiter. Wenn weder Sie noch der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Damit erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz. Bekanntgabe in Textform (also z. B. schriftlich oder per E-Mail) widersprechen, Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet. gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Hierauf werden wir Sie bei Sie erhalten dann eine Aufforderung zu zahlen. Zahlen Sie den Beitrag daraufhin Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige nicht, meldet easybank Sie von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Damit verlie­ Absendung des Widerspruchs. ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz 3.13. Ist eine Beitrags- oder Leistungsanpassung möglich? Was darf der einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden. Versicherer? Ihren individuellen Beitrag finden Sie in Ihrer Beitrittserklärung zur Anmeldung zum – Wir sind berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen, wenn sich unser Leistungs­ Ratenschutz und zum Gruppenversicherungsvertrag. Darin finden Sie auch die bedarf nicht nur vorübergehend und unvorhersehbar gegenüber den Rechnungs­ Angabe der Versicherungssteuer. grundlagen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und AVB PPI 0626 LOAN 3.7. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? – der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Beitrag ange­ – Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenver­ messen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche­rungs­ sicherungsvertrag. Dies ist frühestens eine Woche nach Abschluss des Darle­ leistung durch uns zu gewährleisten, und hensvertrages der Fall. – ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die vorstehenden Seite 4 von 11 [Seite 5] Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat. 5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall? – Das wäre z. B. der Fall, wenn der von dem Treuhänder ermittelte Durchschnitt der Schadenzahlungen in der maßgeblichen Risikogruppe für das vergangene Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die Kalenderjahr den Durchschnitt der Schadenzahlungen für das dem vorangegan­ am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal genen Kalenderjahr um mindestens 5 % überschreitet. 100.000 €. – Die Erhöhung des Beitrags findet im gleichen prozentualen Verhältnis statt. Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe – auf maximal 200.000 €. Veränderungen unter 5 % werden nicht angepasst, und, 5.1. Ausschlüsse: Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei – darüber hinaus, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer neu festlegt. der Pflicht zu leisten? 3.13.1. Sollte die Anpassung des Beitrags aufgrund einer Steuererhöhung oder Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Tod so verursacht ist: einer Besteuerungsgrundlage erfolgen, so entfällt die Treuhänderbestätigung. Die – durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der Anpassung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung in der Rechnungsgrundlage Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen; eintritt. – durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre. 3.13.2. Im Falle einer Beitragserhöhung gemäß Absatz 3.13. verpflichten wir uns, Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie Sie mindestens 2 Monate vor dem Datum der tatsächlichen Anpassung zu infor­mie­ Willens­bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­ ren. Zusammen mit dieser Mitteilung werden wir Sie darauf hin­wei­sen, dass Ihnen tätig­keit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen; im Falle einer Beitragserhöhung das Recht zusteht, das Versiche­rungs­verhältnis – durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter kündigen. Dieses Kündigungsrecht kommt nicht zum Tragen, wenn die Beitrags­ teilgenommen haben; anpassung durch eine Steuererhöhung verursacht wird. – durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alko­ 3.14. Welches Recht gilt für den Gruppenversicherungsvertrag? holis­mus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. – durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar; Abweichend von § 44 ff. VVG können Sie ohne Zustimmung des Versicherungs­ – durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus nehmers Ihre Rechte aus dem Ratenschutz gerichtlich geltend machen. Wir sind medi­ zinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, nicht berechtigt, Ihre Ansprüche gegen Beitragsforderungen oder andere gegen Brust­ver­größerungen, Piercings); den Versicherungsnehmer gerichtete Forderungen aufzurechnen. – in Folge einer vorsätzlichen Ausführung oder eines Versuchs einer Straftat durch Sie bzw. der zweiten versicherten Person. 3.15. Deutsch ist Sprache des Gruppenversicherungsvertrages Alle Informationen werden in deutscher Sprache erteilt. Auch während der Laufzeit 5.2. Pflichten des Vertrages erfolgen Schriftwechsel und Gespräche mit Ihnen ausschließlich in Was müssen Sie als Anspruchsteller im Versicherungsfall im eigenen deutscher Sprache. Interesse tun (Ihre Obliegenheiten)? Damit wir unsere Pflicht, zu leisten, prüfen können, benötigen wir folgende Unter­ 3.16. Wo ist der Gerichtsstand? lagen: Bei Klagen gegen uns aus dem Gruppenversicherungsvertrag richtet sich die – eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass Zuständigkeit des Gerichts nach unserem Sitz oder dem Sitz, der für den Versiche­ diese amtlich beglaubigt sein muss; rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Es kann auch das örtlich zuständige – einen Nachweis über die Todesursache; Ge­richt am Sitz des Versicherungsnehmers angerufen werden. Örtlich zuständig – ggf. ein ausführliches ärztliches Attest über Beginn und Verlauf der Krankheit, ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage­ die zum Tode geführt hat; erhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. – ggf. weitere vom Versicherer angeforderte Nachweise. 3.16.1 Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag gegen Sie müssen bei Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines beansprucht. Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte trägt der Ver­sicherer. sol­chen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Verlegen Sie Ihren Sollten die genannten Unterlagen und Nachweise nicht vorliegen, sind wir nicht zur Wohn­sitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens, Leistung verpflichtet. Liechten­stein oder der Schweiz, ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes zustän­ Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind wir dige Gericht zuständig. von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir 3.17. Wann verjähren Ihre Ansprüche? berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ihre Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger­ verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz lichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Gruppenversicherungsvertrag bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung den Umfang bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es sei denn, die Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit 3.18. Was gilt bei Sanktionen und Embargos bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur ein, wenn wir Sie Wir sind dann nicht verpflichtet, diesem Versicherungsvertrag nachzukommen und/ durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. oder Versicherungsleistungen zu erbringen, soweit und solange dem Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bun­des­republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, 6. Welche Leistungen erbringen wir Handels- oder Finanz­sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, bei Arbeitsunfähigkeit? soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun­des­ republik Deutschland entgegenstehen. 6.1. Wann sind Sie arbeitsunfähig? Wann Sie arbeitsunfähig sind, ergibt sich aus der Begriffserklärung unter 2. dieser AVB. Der Versicherungsfall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten 4. Umfang des Versicherungsschutzes Arbeitsunfähigkeit. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was im Versicherungsschutz enthalten ist – Leistung: und was nicht. 6.2. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit? Bitte beachten Sie: Sie sind nur gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden wenn Sie diese Absicherung in Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben. Dies setzt ver­sicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. Die außerdem voraus, dass Sie gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versicherbar sind. Die Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschut­ Einzelheiten, insbesondere die genaue Höhe der Leistung, ergeben sich aus den zes. Bitte beachten Sie: Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie genauen Bedingungen. keine Leistung (Karenzzeit). Ihre versicherten Risiken können nicht einzeln in den Versicherungsschutz ein- oder 6.3. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit von diesem ausgeschlossen werden. Sollten mehrere Personen versichert sein, so er­ Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitsunfähig werden? folgt die Leistung nur einmal, da nur ein Darlehen im Ratenschutz versichert sein kann. Sie sind auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit versichert. 4.1. Überblick Versichertes Risiko Karenzzeit Wartezeit Leistungsumfang Maximaler Betrag und Dauer Altersgrenze Tod keine keine Ihre ausstehende Restschuld, maximal 100.000 € einmalig 67. Geburtstag Unfalltod keine keine Die doppelte Summe Ihrer ausstehenden Restschuld, einmalig 67. Geburtstag maximal 200.000 € Arbeitsunfähigkeit 42 Tage keine Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, Bis zum Ende des Versicherungsschutzes 67. Geburtstag maximal 3.500 € monatlich Unverschuldete 30 Tage 30 Tage Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, Pro Leistungsfall 24 Monate 67. Geburtstag Arbeitslosigkeit maximal 3.500 € monatlich und nach befristeten Verträgen 3 Monate AVB PPI 0626 LOAN Assistance-Leistungen keine keine Maßnahmen wie z. B. anwaltliche Beratung bei Job­ Hilfe jeweils pro Leistungsfall nach Bedarf. 67. Geburtstag bei Arbeitslosigkeit verlust, Analyse der Arbeitszeugnisse, lnformationen Die Organisation muss durch den Versicherer zu staatlicher Hilfe, Bewerbungstraining etc. stattfinden. Alle Leistungen sehen Sie in Abschnitt 7.11 Seite 5 von 11 [Seite 6] Ausschlüsse: 6.7.1. Was passiert, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden? 6.4. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu Wird eine der in 6.7. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, leisten? sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent­ Folgendes verursacht wird: sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob – durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versiche­ Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen; rungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung – durch vorsätzliche versuchte Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versiche­ den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es rungs­jahre. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe Geistes­tätigkeit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen; dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise – durch Folgen eines Bürgerkrieges oder Krieges, eines Aufstands, eines Aufruhrs, Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge teilgenommen haben; hingewiesen haben. – durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoho­ lismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; – durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar; 7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit – durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus 7.1. Wann sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert? medi­ zi­ nischen Gründen durch geführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, Sie sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung in Brust­ver­größerungen, Piercings); Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben und die Wartezeit von 30 Tagen beendet ist. – wenn Sie oder die zweite versicherte Person vorsätzlich eine Straftat versuchen Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag oder verüben oder abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert. Auch dann nicht, – durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des wenn die Arbeitslosigkeit über die Wartezeit hinweg besteht. Die Wartezeit entfällt, gesetzlichen Mutterschutzes. Dies gilt sinngemäß auch für Selbstständige und wenn die Arbeitslosigkeit infolge eines Unfalls eintritt, der nach Beginn des Arbeitssuchende. Versicherungsschutzes passiert ist. – Sind Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht Um sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit abzusichern, müssen Sie Arbeitnehmer kein Anspruch auf Versicherungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. oder Selbstständiger sein. Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können. 7.2. Wann sind Sie Arbeitnehmer? Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie alle Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Arbeit­ 6.5. Wann können Sie eine Arbeitsunfähigkeit melden? nehmer erfüllen. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später als 7.3. Wann sind Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeitslos? 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie die Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Ar­ erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die beitslosigkeit für Arbeitnehmer oder Arbeitslosigkeit für Selbstständige erfüllen. Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten. Selbstständige/r Der Anspruch auf Zahlung der versicherten Rate endet, wenn 7.4. Wann sind Sie selbstständig? – die Arbeitsunfähigkeit endet, Die Definition finden Sie in Abschnitt 2: unter Selbstständige. – Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden Leistung – Ihr Versicherungsschutz insgesamt endet 7.5. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit? Halten Sie sich länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb der Europäischen Werden Sie während der Dauer der Versicherung nach Ablauf der Wartezeit von Union auf, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, solange dieser 30 Tagen unverschuldet arbeitslos, zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach Aufenthalt dauert. 3.8. bleibt bestehen. Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fäl­ 6.6. Gibt es Leistungen bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit? ligkeitstag die planmäßig offenen Raten. Für den Ratenschutz können das maximal – Wenn während einer bestehenden versicherten Arbeitsunfähigkeit eine neue 3500 € monatlich sein. Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro Krank­heit oder ein Unfall, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eintritt, kön­- Leistungsfall begrenzt. nen wir mehr­fach leisten. Das gilt nur, wenn es sich um einen neuen Versiche­ 7.5.1. Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch rungs­fall handelt. Das ist so, wenn die neue Krankheit mit der bereits beste­hen­ unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur den Arbeitsunfähigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhang steht. Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später – Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Er­ als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht krankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die denselben Versicherungsfall. In diesem Fall beginnt die Karenzzeit nicht erneut. Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten. 6.7. Pflichten 7.5.2. Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig Was müssen Sie im Versicherungsfall im eigenen Interesse tun? davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht. Wir schicken Ihnen ein Formular per E-Mail oder Post zu. Dieses Formular müssen 7.5.3. Der Anspruch auf Zahlung erlischt: Sie ausgefüllt an uns senden. – wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, deren Entgelt über den sozialgesetzlichen Sie können den Versicherungsfall auch unserer Service-Hotline melden. Hinzuverdienstgrenzen liegt; Die Nummer der Service-Hotline lautet: +49 40 271656191 – Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden Sie können den Versicherungsfall auch über unser Online-Schadenportal melden: – Sie Leistungen aus unserer Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhalten https://portal.sginsurance.de/easybank/ – wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen Per E-Mail: leistungsservice@socgen.com. – wenn Ihr Versicherungsschutz endet. Wir sind dort montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. 7.6. Wiederholte Arbeitslosigkeit Anschließend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und den Stand der Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden? Bearbeitung des Versicherungsfalls. Sie sind auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit versichert. Dazu müssen Sie vor Ihrer Wenn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit anfordern, reichen Sie uns bitte erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung gleich folgende Unterlagen ein: mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen oder – ein ärztliches Attest über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeits­un­fähig­ seit mindestens 24 Monaten wieder selbstständig tätig gewesen sein. Wenn Sie keit mit Diagnose (auch „gelber Schein“ genannt) sowie innerhalb der ersten 6 Monate, nachdem Sie von uns Leistungen erhalten haben, – einen Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor aus der neuen Tätigkeit heraus wieder arbeitslos werden, betrachten wir dies als Be­­ginn der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Kopie der letzten Gehaltsabrechnung) bzw. einen Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf den Höchst­ Be­­schei­ni­gung der Bundesagentur für Arbeit, dass die versicherte Person ar­ leistungsanspruch für Arbeitslosigkeit angerechnet. In diesem Fall entfällt auch die beits­­suchend ist; bei Selbstständigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder Karenzzeit. an­dere Nach­weise; sowie 7.7. Ausschlüsse – bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit einen monatlichen Nachweis vom behan­ Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu deln­den Arzt, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht mit Angabe der leisten? Diagnose (Folgenachweis). Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung – wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können. beansprucht. – Ihre Arbeitslosigkeit während des ersten Monats nach dem Tag beginnt, an dem Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte tragen wir. Sie zum Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden (Wartezeit). – Sie sind verpflichtet, sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen zu – Ihre Arbeitslosigkeit am Tag, an dem Sie zum Gruppenversicherungsvertrag lassen, falls wir Sie dazu auffordern. Dann allerdings auf unsere Kosten. angemeldet wurden, bereits bestand. – Das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit und den Beginn einer Erwerbstätigkeit müssen AVB PPI 0626 LOAN – bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches Verfahren im Sie uns unverzüglich mitteilen. Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis eingeleitet ist. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits gekündigt war. Seite 6 von 11 [Seite 7] – Ihre Arbeitslosigkeit direkt oder indirekt durch Kriege oder innere Unruhen verur­ 7.10. Was passiert, wenn diese Pflichten (Ihre Obliegenheiten) von Ihnen sacht ist. nicht erfüllt werden? – Sie bei Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt Wird eine der in 7.9. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind und aus diesem Beschäftigungsverhältnis arbeitslos werden. Das gilt sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung auch, wenn Sie bei einem von Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver­wandten geführten Unternehmen beschäftigt sind. In direkter Linie Verwandte ent­sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht stammen direkt voneinander ab. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel sind in grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Ver­­ direkter Linie mit Ihnen verwandt. Geschwister hingegen sind mit Ihnen nicht in sicherungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Ver­­ direkter Linie verwandt, da Sie nicht voneinander abstammen. letzung den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst – Sie bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes wussten, dass Ihr Arbeitsverhältnis es sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur endet. verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versiche­rungsmonats nach Maßgabe – Sie als Selbstständiger bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von den Um­ dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise stän­den wussten, die zur Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit führten. Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur – Sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechts­folge die Agentur für Arbeit die Weiterbildung fördert. hingewiesen haben. Bitte beachten Sie: Während des gesetzlichen Mutterschutzes nach dem Mutter­ 7.11. Assistance-Leistungen zur Arbeitslosigkeit schutzgesetz gelten Sie nicht als arbeitslos. Ebenso gelten Sie während eines Be­ Unsere Service-Hotline für Assistance-Leistungen erreichen Sie unter folgender schäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz nicht als arbeitslos. Sie erhalten Telefonnummer: während dieser Zeit keine Leistung. Nach dieser Zeit nehmen wir die Zahlung der +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service) Leistung wieder auf, bis die maximale Dauer der Leistung erreicht ist. 7.11.1.Welche Präventionsmaßnahmen werden erbracht? Die Dauer ist insgesamt auf 24 Monate begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Wir erbringen unabhängig von einer Arbeitslosigkeit folgende Leistungen: Ar­beitslosigkeit auch so lange besteht. Der Versicherungsschutz muss zu diesem – Wir übernehmen einmal im Versicherungsjahr die Kosten einer arbeits- oder Zeit­punkt ebenfalls noch bestehen. sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt 7.8. Meldung Versicherungsfall im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsstelle oder dem drohenden Wann sollten Sie eine Arbeitslosigkeit melden? Verlust der Arbeitsstelle. Bei der Vermittlung bedienen wir uns einer Anwalts- Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich nach seinem Eintritt an easybank Hotline oder eines sonstigen Kooperationspartners. oder den Versicherer melden. Melden Sie ihn später als 90 Tage, entsteht der – Wir übernehmen die Kosten der Erstberatung zur Analyse Ihrer Arbeitszeugnisse. Anspruch auf die Leistung frühestens mit Beginn des Monats der Meldung. – Wir übernehmen die Kosten einer psychologischen Erstberatung am Telefon. Pflichten: 7.11.2. Welche Assistance-Leistungen können Sie in Anspruch nehmen 7.9. Ihre Pflichten im Fall von Arbeitslosigkeit bei Arbeitslosigkeit? Bei Arbeitslosigkeit reichen Sie unverzüglich jeweils folgende Unterlagen ein: Wir erbringen folgende Leistungen unter der Voraussetzung, dass Sie Leistungen –  bei Arbeitnehmern: zur Arbeitslosigkeitsversicherung angemeldet und noch nicht abgelehnt wurden: – Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und – Wir informieren Sie durch unsere Telefonhotline zur Inanspruchnahme staatlicher – Arbeitsvertrag des letzten Arbeitgebers und Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle, – den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über den Anspruch – wir geben Ihnen durch unsere Telefonhotline Informationen und Tipps rund um auf Arbeitslosengeld und Online-Jobbörsen und Fachzeitschriften, – bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ein monatlicher Nachweis über gezahltes – wir stellen einen Kontakt zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen Arbeits­losengeld (Folgenachweis). her. – bei Selbstständigen: – Wir analysieren durch unsere Telefonhotline Ihre Bewerbungsunterlagen, – Einkommenssteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen der letz­ – wir organisieren Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen ten 2 Kalenderjahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und (Bewerbungsberatung, Checklisten, Bewerbungstraining). – Nachweis über das zu versteuernde Einkommen der letzten 6 Monate vor 7.11.3. Welche Pflichten (Ihre Obliegenheiten) bestehen? Beginn der Arbeitslosigkeit und Im Schadenfall sind folgende Unterlagen vorzulegen: – Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie dort arbeitssuchend – Leistungsbescheid oder Nachweis der Auszahlung gemäß Ziffer 7. Arbeits­losig­ gemeldet sind. keitsversicherung, Außerdem: – im Falle der Analyse der Bewerbungsunterlagen: Zum Beispiel Übersendung der – Gewerbean- und -abmeldung, sofern Sie zu Gruppe I (siehe Abschnitt 3) Bewerbungsunterlagen und weitere geeignete Unterlagen. gehören. 7.11.4. Welche Leistungsausschlüsse bestehen? – Berufsständische Zulassung, sofern Sie zu Gruppe III (siehe Abschnitt 3) Für eine nicht von uns organisierte Dienstleistung können die Kosten nicht über­ gehören. nommen werden. – Bei freiberuflich Tätigen und Landwirten: Bestätigung des Steuerberaters über das Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Abschnitt 3). – Bei Gesellschafter-Geschäftsführern: einen Auszug aus dem Handelsregister und Beschluss der Gesellschafterversammlung, aus denen sich die Ab­be­ru­ fung ergibt. – Um unsere Leistungspflicht zu klären, können wir auch andere Nachweise und Auskünfte verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen. Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. – Die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. AVB PPI 0626 LOAN Seite 7 von 11 [Seite 8] Abschließende Hinweise Widerrufsbelehrung, Zustimmung im Sinn der Datenschutzgesetze und Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzrechtliche Erstinformation der Versicherer, Versicherungsausweis 8. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Ver­sicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge um­ Widerrufsrecht fassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen oh- Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung ne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. des Preises ermöglichen; Die Widerrufsfrist be­ginnt, nach dem Ihnen 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur – die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis Zahlungsweise der Prämien; gelten­den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein­ 7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den schließ­lich der Tarifbestimmungen, Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer – diese Belehrung, der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; – das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, 8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Be­din- – und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen ­gungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift jeweils in Textform eingegangen sind. der­jenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rechts­folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die BAWAG AG Niederlassung Deutschland Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Gasstraße 4 c Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen 22761 Hamburg einer hervor­ge­ho­benen und deutlich gestalteten Form; Fax: +49 40/89 099 738 9. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; E-Mail: kreditservice@easybank.de b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; 10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.easybank.de Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt easybank Mittei­lung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) un- All­ge­mei­nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen verzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der einer her­vor­gehobenen und deutlich gestalteten Form; Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. 11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Widerrufsfolgen Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver­ Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist trags zugrunde legt; und haben Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines 12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommu­ der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um nikation wäh­rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Sie dürfen in diesem Fall Versi- 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- cherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglich­ Anspruch genommen haben, einbehalten. keit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglich­ so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen keit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. zurückzugewähren sind. Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu- Ende der Widerrufsbelehrung rückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklä- rung. Besondere Hinweise 9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­ gebunden. erklärung Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der Datenschutz­grund­ver­ ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. ord­nung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutz­vor­schrif­­ten Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Ver­ar­bei­tung dem Vertragsschluss. und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesund­ Abschnitt 2 heits­daten für einen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Ge­sund­heits­daten bei die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dür­fen. Als Unter­nehmen Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Ge­sund­heits­daten Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stel­len, z. B. Dienstleister für die Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, Kundenbetreuung und die Leistungs­fall­bearbeitung, weiterleiten zu dürfen. bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; Es steht Ihnen frei, die jeweilige Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die ab­zugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der unten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich an­ge­gebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch Ver­arbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Ver­siche­rungsverhältnisses in der Regel nicht möglich sein wird. Einen mög­li­chen Über­ mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Widerruf richten Sie bitte an: Versicherungs­be­din­gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­ SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung, gehobenen und deutlich gestalteten Form; Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg AVB PPI 0626 LOAN 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; E-Mail-Adresse: datenschutzversicherung@socgen.com 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonsti­ger über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; nach § 203 StGB geschützter Daten 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen – durch die SOGECAP S.A. sowie die SOGESSUR S.A. (nachfolgend: Seite 8 von 11 [Seite 9] ­Versicherer oder Société Générale Insurance) selbst (unter 9.1.), Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an – im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 9.2.) sowie eine andere Gesellschaft der Société Générale Gruppe oder an andere Stellen – bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance (unter wie z. B. Redion S. A. Deutsche Niederlassung übermittelt und dass die Gesund­ 9.3. und 9.4.). heitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er­hoben, verar­ 9.1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten beitet und genutzt werden, wie die Société Générale Insurance dies tun dürfte. Gesundheitsdaten durch die Société Générale Insurance Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Société Générale Insurance und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesund­heits­daten und Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance die von mir künftig mitge­teilten anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies Durchführung ins­be­ sondere zur Prüfung eines Leistungsanspruchs oder Beendigung dieses Ver­si­ 9.3.3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler che­rungs­verhältnisses erforderlich ist. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver­ mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die 9.2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte 9.2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kennt­ und zur Prüfung der Leistungspflicht nis gegeben werden. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Infor­ma­ Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie tionen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir die Angaben Voraussetzungen Ihr Versicherungsverhältnis angenommen werden kann. über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. welchem Inhalt dieses zustande kam. Rech­nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler sons­tigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für diese kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Die entsprechende Erklärung werden wir von Ihnen im Einzelfall einholen. 9.2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, ge­ und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten sundheitliche Angaben zu prüfen. Eine solche Einwilligung kann zum jetzigen Zeit­ Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen punkt von Ihnen – wie hier vorgesehen – abgegeben werden. Alternativ kann diese Ver­siche­rungs­vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Ent­scheidungsbefugnis über Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungser­klä­ Beratungs­zwecken genutzt werden dürfen. rungen auch auf Ihre Erben übertragen werden. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür 9.4. Weitere Einwilligungen nach den Datenschutzgesetzen Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für Ich willige – jederzeit widerrufbar – ein, dass die Versicherer im erforderlichen Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen Umfang Daten, die sich aus den Beitrittsunterlagen oder der Vertragsdurchfüh­rung Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weiter­ (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückver­ gegeben werden müssen. siche­rer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die Société Générale Insurance – Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe an soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung er­for­der­lich andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zu­stan­ ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediens­teten de­kommen des Versicherungsschutzes sowie für entsprechende Prüfungen bei von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen­ver­ anderweitig beantragten Versicherungsverträgen bzw. Beitritten zu Gruppen­ver­ siche­rern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behör­den siche­rungsverträgen und bei künftigen Anträgen und bezieht sich ausdrücklich erhebt und für diese Zwecke verwendet. auch auf etwaige Gesundheitsangaben. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen Ich willige – jederzeit widerrufbar – ferner ein, dass die Versicherer meine allge­ von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesund­ meinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führen und, heitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versiche­ soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungs­an­ge­ rungs­unterlagen aus einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor Beitritt an die legenheiten dient, an Vermittler oder mit der Vertragsverwaltung und Schaden­ Société Générale Insurance übermittelt werden. regulierung betraute Gesellschaften weitergibt. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die Société Générale Insurance an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Société Générale 10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen Insurance tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. der ­Versicherer 9.3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personen­ geschützter Daten an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance be­zogenen Daten durch uns, die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung und die Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vor­ SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (nachfolgend Société Générale Insurance), schriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 9.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Verantwortliche für die Datenverarbeitung: Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Wir benötigen Ihre SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt wer­ Telefon: +49 40 271 656 191 den. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Fax: +49 40 271 656 195 SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung Telefon: +49 40 271 656 191 oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten Fax: +49 40 271 656 195 dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Société Générale Insurance zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten E-Mail-Adresse: vertragsservice@socgen.com und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Versiche­ Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. rer tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: datenschutzversicherung@socgen.com. 9.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Personen) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten­ Wir führen im Einzelfall bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die telefonische schutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Kundenbetreuung, die Schadenbearbeitung, die Auszahlung von Versiche­rungs­ datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertrags­gesetzes leistungen, den Einzug der Versicherungsprämie, die Bearbeitung von Widerrufen, (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Kündigungen und anderen Vertragsanfragen, bei denen es zu einer Erhebung, Erklären Sie Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag, benötigen wir die von Ver­ar­beitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst Ihnen hierbei gemachten Angaben zur Einbeziehung in den Versicherungsschutz durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt das Ver­ Société Générale Gruppe oder einer anderen Stelle wie z. B. Redion S. A. sicherungsverhältnis zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des AVB PPI 0626 LOAN Nieder­lassung für Deutschland. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Daten wei­ter­gegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge­ soweit er­for­derlich für die anderen Stellen. treten und wie hoch der Schaden ist. Seite 9 von 11 [Seite 10] Der Beitritt bzw. die Durchführung des Versicherungsverhältnisses ist Dauer der Datenspeicherung ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen­ versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder be­zogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von Gesamtbetrachtung ihrer Kundenbeziehungen mit der Société Générale Insurance, drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vor­ der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen ver­tragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Soweit dafür danach bis zu zehn Jahren. besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Betroffenenrechte Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Sie können bei uns als Verantwortlichen unter der o. g. Adresse Auskunft über die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO ein. Eine erteilte Einwilligung zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten sie jedoch, dass der Widerruf erst bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver­ für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer nicht betroffen. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG. einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: Widerspruchsrecht – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie –  zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir die­ser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Daten­analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch Grün­de ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. hindeuten können. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ge­ Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. setz­licher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und Den Widerspruch können Sie ebenfalls an uns als Verantwortlichen an die o. g. steu­er­recht­licher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Adresse richten. Rechts­­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetz­ lichen Re­gelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO. Beschwerderecht Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. darüber zuvor informieren. Automatisierte Einzelfallentscheidung Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Versicherungsverhältnis Rückversicherer: gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen ent­ Von uns übernommene Risiken versichern wir evtl. bei speziellen Versiche­rungs­ scheiden wir teilweise vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollauto­ unternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und matisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Gewichtung der Informationen. eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber Unternehmen / Kategorie Auftragsgegenstand / Funktion hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Vermittler gem. § 34 d. GewO Vermittlung von Versicherungsprodukten Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den IT-Dienstleister IT-Betreuung Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages Gutachter und Sachverständige Erstellen von medizinischen Gutachten mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Druckdienstleister Dokumentenerstellung erforderlichen Umfang. Entsorgungsdienstleister Dokumentenvernichtung Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsverhältnisses von einem Vermittler be­ Rückversicherungsunternehmen Monitoring, Beistandsleistungen treut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung Bestandsverwaltung und Postservice inkl. Zuordnung von Eingangs­ des Vertragsverhältnisses benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch Schadenbearbeitung post; Bestandsverwaltung; Erstkontakt im übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, Rahmen der Leistungsbearbeitung soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche­ Personaldienstleister Unterstützung bei Personalangelegenheiten rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Rechtsanwälte Juristische Beratung und Vertretung Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen Steuerberater Beratung In steuerlichen Angelegenheiten bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter­  Stand: Juni 2026 nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht am Ende dieses Dokumentes entnehmen. AVB PPI 0626 LOAN Seite 10 von 11 [Seite 11] 11. Versicherungsausweis Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit Ihrem Beitritt als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag zum Ratenschutz von easybank erhalten Sie Versicherungsschutz bezüglich noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehenskonto für den Fall Ihres Todes, Ihrer Arbeitsunfähigkeit und ggf. Ihrer Arbeitslosigkeit. Ihr Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, sowie den Todesfall ist die SOGECAP S.A., Ihr Versicherer für das Arbeitslosigkeitsrisiko (falls versichert) sowie Assistance­ Leistungen ist die SOGESSUR S.A.. Sitz beider Gesellschaften: 17bis, Place des Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX, Frankreich. Einen gesonderten Versicherungsschein erhalten Sie nicht; an dessen Stelle treten die Beitrittserklä­ rung sowie Anmeldung zum Ratenschutz, die Versicherteninformation sowie die darin aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). AVB PPI 0626 LOAN Seite 11 von 11
Volltext aufklappen: AVB easybank Ratenschutz Kredit (zweite Fassung)
[Seite 1] Versicherteninformation zum easybank Ratenschutz Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Restschuldversicherung (RSV), Kontaktdaten und abschließende Hinweise 1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick Inhaltsverzeichnis Haben Sie Fragen zum Ratenschutz? Die easybank Service-Hotline erreichen Sie über die easybank Deutschland App 1. Wichtige Kontaktdaten auf einen Blick  Seite 1 unter dem Menüpunkt „Kundenservice“. 2. Erklärung der Begriffe  Seite 2 Wohin senden Sie Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung? BAWAG AG Niederlassung Deutschland, 3. Allgemeine Regelungen  Seite 4 Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg Fax: +49 40/89 099 738 E-Mail: kreditservice@easybank.de 4. Umfang des Versicherungsschutzes  Seite 5 Wohin senden Sie Ihre sonstigen Schreiben? 5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall?  Seite 5 Bitte senden Sie alle Mitteilungen wie z. B. Adresse oder Namenswechsel, die die Versicherung betreffen, in Textform (z. B. Brief, Telefax, oder E-Mail) an die 6. Welche Leistungen erbringen wir Société Générale Insurance. Mitteilungen, die für den Versicherer bestimmt bei Arbeitsunfähigkeit?  Seite 5 sind, werden wirk­sam, sobald diese easybank oder Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg (Tel: +49 40 271 656 195, E-Mail: 7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit  Seite 6 vertragsservice@socgen.com) zugegangen sind. Wie erreichen Sie das Team der Société Générale Insurance zur Meldung 8. Widerrufsbelehrung  Seite 8 eines Versicherungsfalls? Service-Hotline 9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von +49 40 271 656 191 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­ Online-Schadenportal erklärung  Seite 8 https://portal.sginsurance.de/easybank/ 10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen Wie erreichen Sie den 24-Stunden Service für den Fall der der ­Versicherer  Seite 9 Arbeitslosigkeit? Service-Hotline 11. Versicherungsausweis  Seite 11 +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service) Wie können Sie sich bei der Société Générale Insurance beschweren? Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche und Bedürfnisse so schnell und gut wie möglich Guten Tag, sehr geehrte Kunden (w,m,d)! * zu bearbeiten. Sollte es dennoch einen Grund zur Beschwerde geben, können Sie sich an uns wenden: Bitte nehmen Sie diese Versicherteninformation zu Ihren Unterlagen: Sie enthält E-Mail alles Wichtige zu Ihrem Versicherungsschutz. Sie erhalten Schutz, indem Sie als Schreiben Sie an: meinung@socgen.com versicherte Person zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden, die zwischen BAWAG AG Niederlassung Deutschland („easybank“ oder „Versiche­ Telefon rungs­nehmer“) und den Versicherern SOGECAP S.A. und SOGESSUR S.A. („Société Rufen Sie uns an unter +49 40 271 656 191 Générale Insurance“ oder „Versicherer“) abgeschlossen wurden; Versiche­rungs­ (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) nehmer der Gruppenversicherungsverträge ist easybank. Fax Faxen Sie uns: +49 40 271 656 195 * Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich alle Personengruppen gemeint sind: w,m,d. Post Die Bezeichnung „wir“ oder „uns“ bezieht sich im Folgenden stets auf die Société Générale Insurance. Schreiben Sie uns an folgende Adresse: Société Générale Insurance, Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg Wer sind Ihre Versicherer? Unsere Mitarbeiter prüfen Ihr Anliegen nach Eingang umgehend. Die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit sind durch die SOGECAP S.A. d'assurance Dann informieren wir Sie über den weiteren Verlauf. sur la vie et de capitalisation, (Registergericht R.C.S. Nanterre 086 380 730, Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen die folgenden ver­sichert, das Risiko Arbeitslosigkeit durch die SOGESSUR S.A. (Registergericht Informationen: R.C.S. Nanterre 379 846 637). Sitz beider Gesellschaften: 17 bis Place des – Ihren Namen Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX. Führend ist die SOGECAP – Ihre Adresse S.A. d'assurance sur la vie et de capitalisation. Die Versicherer handeln durch – Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung (Handelsregister beim Amtsgericht – Ihre Kontonummer bei easybank Hamburg, HRB 98676) und die SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (Han­ – die Nummer Ihres Versicherungsfalls, wenn vorhanden delsregister beim Amtsgericht Hamburg, HRB 133782). Beide sind unter dem – eine genaue Schilderung Ihrer Wünsche gemeinsamen Handelsnamen „Société Générale Insurance“ in Deutschland tätig. Hauptbevollmächtigter ist Patrice Begue; Sitz: Fuhlsbüttler Str. 437, 22309 Welche anderen Beschwerdestellen stehen Ihnen zur Verfügung? Hamburg. Unter dieser Anschrift können Sie die Versicherer im Streitfall verklagen. Sie können das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Die Versicherungssteuer wird unter folgenden Versicherungssteuer-Nr. an das Anspruch nehmen. Der Ombudsmann der Versicherungen ist per Post an Bundeszentralamt für Steuern abgeführt: SOGECAP S.A.: 806/V20000027857; „Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin“, oder über SOGESSUR S.A.: 806/V90806026056. www.versicherungsombudsmann.de zu erreichen. Sollten Sie die Entscheidung des Ombudsmannes nicht akzeptieren wollen, steht Ihnen immer noch der Rechtsweg offen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde L’Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (französische Aufsichtsbehörde), 4 Place de Budapest CS 92459, 75436 Paris, Frankreich, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main, zu wenden. 0626 LOAN AVB PPI 0526 Seite 1 von 11 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2. Erklärung der Begriffe Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähig im Sinne dieser AVB sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer, als Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe in diesen Versicherungs­ Selbst­ständiger oder als Arbeitssuchende/r während der Dauer des Versicherungs­ bedingungen (AVB). schutzes aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen vorübergehend nicht in der Lage sind, Anmeldung und Beitrittserklärung – Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben und Mit der Beitrittserklärung erklären Sie Ihren Wunsch nach Versicherungsschutz. Der Ver­ – eine solche Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausüben und sicherungsnehmer BAWAG AG Niederlassung Deutschland (im Folgenden "easybank") – keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. meldet Sie als versicherte Person zum Gruppenversicherungsvertrag an. Sie erhalten Als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Der Arzt dadurch den angebotenen Versicherungsschutz. In der Beitrittserklärung vereinbaren muss in Deutschland niedergelassen und „approbiert“ sein. Approbiert bedeutet, Sie mit easybank Einzelheiten zum Versicherungsschutz. Dazu gehören beispielsweise dass der Arzt eine staatliche Genehmigung für seinen Beruf hat. Der Versiche­rungs­ der Beginn des Versicherungsschutzes, die abgesicherten Risiken und die Höhe Ihres fall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Beitrags. Sie können die Beitrittserklärung erst eine Woche nach Abschluss des Darle­ hensvertrags abgeben. Arglistig Arglistig handelt, wer bewusst einen anderen in die Irre führt. Dies kann sein, wenn Anspruchsteller Sie bewusst falsche Angaben machen oder wahre Tatsachen verschweigen. Werden Sie arbeitsunfähig oder arbeitslos, dann melden Sie uns den Versiche- ­rungsfall. Sie stellen einen Anspruch auf die Leistung und sind dadurch der Assistance bei Arbeitslosigkeit An­spruch­steller. Im Todesfall stellen Ihre Hinterbliebenen einen Anspruch auf die Vor und bei jedem Leistungsfall haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistun­ Leis­tung und sind dadurch Anspruchsteller. gen. Dafür gibt es eine gesonderte 24-Stunden-Hotline, die Sie bei der Risiko­be­ schrei­bung zur Arbeitslosigkeit finden. Arbeitnehmer Sie sind Arbeitnehmer im Sinne dieser AVB, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Aufstockung Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Minijobber/in, Auszubil­ Im Zusammenhang mit einer Aufstockung des Darlehens entfällt die Wartezeit dende/r, Saisonarbeiter, Hausfrau/-mann, Rentner/in oder in Elternzeit, sind Sie kein für das Risiko der Arbeitslosigkeit. Wurde bereits ein Leistungsfall gemeldet oder Arbeitnehmer im Sinne dieser Versicherungsbedingungen. befindet sich ein Leistungsfall in der Abwicklung, können Sie nicht zum Gruppen­ versicherungsvertrag der Société Générale Insurance angemeldet werden. Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer während der Zeit des Versiche­ Beitrag rungsschutzes unverschuldet arbeitslos werden und keiner bezahlten Tätigkeit Sie verpflichten sich, mit Ihrer Beitrittserklärung den Beitrag an den Versicherungs­ nach­gehen. nehmer zu zahlen. Der Versicherungsnehmer zahlt dann Ihren Betrag als Prämie an Ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit muss so entstanden sein: uns. Als Gegenleistung erhalten Sie Versicherungsschutz. – aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers oder – einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Bezugsrecht – Sie als versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten: Das Bezugsrecht regelt, an wen wir leisten. In dieser Versicherung ist immer der Dies wird Ihnen vor Ihrer Kündigung durch ein ärztliches Attest eines in Versiche­rungsnehmer bezugsberechtigt und erhält die Leistung. Deutschland niedergelassenen Arztes bestätigt. – In den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn muss die Arbeitslosigkeit Dauer des Versicherungsschutzes aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus erfolgen. Die Dauer des Versicherungsschutzes ist die Zeit, in der Versicherungsschutz Außerdem sind folgende Kriterien zu erfüllen: besteht. Nur in dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. – Vor Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie mindestens 12 Monate ohne Unter­ brechung tätig gewesen sein: 6 Monate davon bei demselben Arbeitgeber oder Dauer der Leistung – wenn die letzte Beschäftigung bis zu Ihrer Arbeitslosigkeit weniger als 6 Monate Die Dauer der Leistung ist die Zeit, für die wir die vereinbarte Leistung zahlen. dauerte, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber DAVOR mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen Dauerhafter Aufenthalt / gemeldeter Wohnsitz sein. Ein Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt ist ein Ort, an dem Sie sich rechtmäßig Bei Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld aufhalten. Das heißt, Sie halten sich dort nicht illegal auf. Sie halten sich dort außer­ I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland haben und während deren Dauer dem ohne Unterbrechung auf. aktiv nach Arbeit suchen. Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II. Falls Sie wegen fehlender Bedürftigkeit nachweislich kein Grob fahrlässig ALG II bekommen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Leistung. Ein Minijob hindert Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Ihre Einstufung als Arbeitssuchender nicht. Der Versicherungsfall beginnt mit der Maße verletzen. Das ist der Fall, wenn Sie schon ganz nahe liegende Überlegungen Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Aufhebungsvertrages. nicht anstellen. Es ist aber auch dann der Fall, wenn Sie es an der nötigen Umsicht fehlen lassen. Ein Fall grober Fahrlässigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn Arbeitslosigkeit für Selbstständige Sie betrunken einen Verkehrsunfall verursachen. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben haben. In den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren wur­ Gruppenversicherung den jeweils mindestens 18.000 € Einnahmen jährlich erwirtschaftet: Das ist nach­ Eine Gruppenversicherung sammelt viele Personen aus einer Gruppe in einem Ver­ zuweisen. Wirtschaftliche Gründe für die Geschäfts- bzw. Betriebsaufgabe sind: siche­rungsvertrag und schützt diese gegen ein bestimmtes Risiko. – die gesamten Betriebs- und Geschäftseinnahmen der letzten 6 Monate vor Ein­ tritt des Versicherungsfalles liegen insgesamt unter 6.000 € und Gruppenversicherungsvertrag – das Gewerbe wurde abgemeldet bzw. der Betrieb oder das Geschäft aufgegeben Der Versicherungsnehmer easybank schließt mit dem Versicherer Société Générale und Insurance einen Gruppenversicherungsvertrag. Der Gruppenversicherungsvertrag – Sie als versicherte Person sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos ist eine besondere Form des Versicherungsvertrages. Zu einem Gruppenversiche­ gemeldet und rungs­vertrag kann der Versicherungsnehmer easybank Sie und eine weitere Person – Sie suchen aktiv nach Arbeit. als versicherte Personen anmelden. Diese angemeldeten Personen erhalten dann Der Versicherungsfall beginnt mit dem Tag der Gewerbeabmeldung, spätestens durch den Gruppenversicherungsvertrag den gewünschten Versicherungsschutz. aber mit dem Datum der Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Damit der Versicherungsnehmer easybank Sie als versicherte Person anmelden Als Gesellschafter-Geschäftsführer liegt Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn Sie kann, müssen Sie mit diesem einen Darlehensvertrag geschlossen und den Raten­ durch Beschluss der Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer abberufen schutz ausgewählt haben. wurden (wenn Sie quasi von der Funktion abgewählt werden). Innere Unruhen Arbeitssuchende/r Innere Unruhen liegen vor, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung gewaltsam Sie sind im Sinne dieser AVB arbeitssuchend, wenn Sie die öffentliche Ruhe und Ordnung stören. Ein Beispiel für innere Unruhen sind – arbeitslos sind, und gewalttätige Demonstrationen, die oft mit Sachbeschädigung und Prügeleien – Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) nach deutschem Recht in Deutschland einhergehen. haben und – aktiv nach Arbeit suchen. Karenzzeit AVB PPI 0626 LOAN Endet der Anspruch auf ALG I, genügt ein weiter gehender Anspruch auf ALG II. Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn Falls Sie nachweislich kein ALG II bekommen, können Sie trotzdem Anspruch auf unserer Leistungspflicht: Sie dauert 42 Tage bei Arbeitsunfähigkeit und 30 Tage bei Leistung haben. Ein Minijob hindert Ihre Einstufung als Arbeitssuchende/r nicht. Arbeitslosigkeit. Für Tod gibt es keine Karenzzeit. Während der Karenzzeit besteht bereits Versicherungsschutz, allerdings erhalten Sie während dieser Zeit noch keine Seite 2 von 11 [Seite 3] Leistungen, sondern erst hinterher. Wichtig: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Textform müssen während der Karenzzeit ununterbrochen angedauert haben. Für die Dauer Ist Textform vereinbart, müssen Sie und wir einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail der Karenzzeit sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen. schreiben. Kurzarbeit Unfall Kurzarbeit hilft allen oder einigen Arbeitnehmern eines Betriebes bei einer vor­ Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versiche­ über­ gehenden schlechten Auftragslage. Arbeitnehmer müssen dabei Einkom­ rungsschutzes durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis mens­verluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht immer das volle (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Netto­ ein­ kommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Daher ist Kurzarbeit an sich nicht versichert. Wird der Unfalltod Arbeit­nehmer direkt im Anschluss an eine Kurzarbeit unverschuldet arbeitslos, so Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den ist diese Arbeits­losigkeit gemäß dieser AVB versichert. Folgen eines Unfalles verstirbt. Sowohl der Unfall als auch der Tod muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Leistung Eine Leistung ist im Sinne dieser AVB eine Versicherungsleistung, die wir als Versi­ Versicherte Person cherer erbringen. Diese Leistung ist in den Versicherungsbedingungen ver­ein­bart. Der Versicherungsnehmer easybank meldet Sie als versicherte Person zum Im Todesfall erbringt der Versicherer beispielsweise eine einmalige Zahlung. Diese Gruppen­versicherungsvertrag an. Damit erhalten Sie den Versicherungsschutz. entspricht der am Todestag ausstehenden Restschuld. Bei Arbeits­unfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zahlen wir eine monatliche Leistung. Dabei übernehmen wir die Versicherungsfall fällig werdenden versicherten Raten Ihres Darlehens. Außer­dem unterstützen wir Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das unsere Pflicht zu leisten entstehen Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Bevor Sie die Leistung erhalten, lässt. Das Ereignis muss während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. prüfen wir unsere Pflicht zu leisten. Beispiel: Bei der Absicherung des Risikos Tod tritt der Versicherungsfall ein, wenn Sie als versicherte Person sterben. Leistungsfall Wenn ein versichertes Risiko eintritt, handelt es sich um einen Leistungsfall. Sie Versicherungsnehmer haben beispielsweise das Risiko Arbeitslosigkeit abgesichert und verlieren Ihren Der Versicherungsnehmer ist easybank, unser Vertragspartner. Er hat mit uns den Arbeitsplatz. Dann liegt ein Leistungsfall vor. Ein Leistungsfall muss während der Gruppen­versicherungsvertrag geschlossen. Die Rechte und Pflichten aus dem Grup­ Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Um einen Anspruch auf Leistungen zu pen­ver­siche­rungsvertrag betreffen den Versicherungsnehmer sowie die ver­sicher­ten haben, müssen Sie alle Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllen. Personen als Anspruchsteller. Der Versicherungsnehmer kann Sie als ver­sicher­te Ist dies der Fall, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung. Person zu diesem Gruppenversicherungsvertrag anmelden. Minijob Vorsätzlich Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 (1) Nr. 1 Sozial­ Sie handeln vorsätzlich, wenn Sie etwas absichtlich oder mit Willen tun. Dies muss gesetzbuch IV.: Insbesondere, wer derzeit nicht mehr als 556 € im Monat verdient, wissentlich geschehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich bewusst selbst gilt als Minijobber. verletzen. Obliegenheiten Wartezeit Der Versicherer schuldet Leistungen, wenn die Voraussetzungen für einen Zu Beginn des Versicherungsschutzes startet eine Wartezeit von 30 Tagen für das Leistungsfall nach den Versicherungsbedingungen vorliegen. Die versicherte Risiko Arbeitslosigkeit. In dieser Wartezeit haben Sie noch keinen Anspruch auf eine Person hat Pflichten zur Mitwirkung im eigenen Interesse (Obliegenheiten), damit Versicherungsleistung. Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder der Versicherer den Leistungsfall prüfen kann. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert: muss der Versicherer möglicherweise nicht oder nur teilweise leisten. auch dann nicht, wenn der Versicherungsfall über die Wartezeit hinaus besteht. Im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit gibt es keine Wartezeit. Sind Sie bei Beginn Pflicht zu leisten des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht kein Anspruch auf Der Versicherer ist verpflichtet, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen Versiche­rungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. In der Wartezeit sind (Pflicht zu leisten). Diese hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Damit ­Ver­sicherungsbeiträge zu bezahlen. Wird ein Darlehensvertrag mit bestehendem wir unsere vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen können, müssen Sie die Ver­sicherungsschutz aufgestockt und der Versicherungsschutz weitergeführt, so Voraussetzungen dieser Versicherungsbedingungen erfüllen. fällt für den neuen Versicherungsvertrag keine erneute Wartezeit an. Prämie Ist alles verständlich? Die Prämie für Ihre Versicherung zahlt easybank an uns. Sie verpflichten sich mit Es ist wichtig, dass Sie diese AVB aufmerksam lesen. Bewahren Sie dieses Doku­ Ihrer Beitrittserklärung, den vereinbarten Beitrag an easybank zu zahlen. Als Gegen­ ment bitte gut auf. Prüfen Sie bitte auch, ob der Versicherungsschutz des Raten­ leistung erhalten Sie Versicherungsschutz im Gruppenversicherungsvertrag. schutz Ihrem Bedarf entspricht. Wir empfehlen Ihnen, dies während der Lauf­zeit regelmäßig zu wiederholen. Präventionsmaßnahmen Prävention bedeutet wörtlich Vorbeugung: Im Sinne der Assistance-Leistungen sind Haben Sie Fragen zu ihrem Ratenschutz? Präventionsmaßnahmen also Angebote, die eine Verschlechterung der Situation Ein erfahrenes Team von easybank beantwortet Ihre Fragen gerne verhindern helfen: Im Falle von Arbeitslosigkeit kann das z. B. eine psychologische unter: +49 40 890 99-600 Beratung sein oder eine Analyse der Arbeitszeugnisse. Präventions-Hilfe können Sie jederzeit auch schon vor einem Leistungsfall erhalten! Falls Sie es sich anders überlegen Selbstständiger Als selbstständig für diese Versicherungsbedingungen gelten Sie, wenn Sie einer Sie haben ein Recht auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Und Sie leben einzig und Sie können Ihre Anmeldung zum Ratenschutz innerhalb von 30 Tagen per Brief, allein nur von dieser Tätigkeit, nicht von anderen Quellen. Mit Ihrer Betätigung E-Mail oder Fax widerrufen. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in möch­ten Sie dauerhaft Gewinn erzielen. Es gelten unterschiedliche Regeln für Abschnitt 8. unter „Widerrufsbelehrung“. folgen­de Gruppen: Sie haben ein Recht auf Abmeldung / Kündigung Sie können jederzeit von easybank per Brief, E-Mail oder Fax verlangen, dass diese Gruppe I: Gewerbetreibende Eine Gewerbeanmeldung ist Sie vom Ratenschutz abmeldet. Weitere Informationen zum Recht auf Abmel­dung/ einschließlich Vertretern, erforderlichen erforderlich Kündigung finden Sie in Abschnitt 3.8. und 3.9. dieser Bedingungen. Vermittlern und Maklern Ihren Widerruf oder Ihre Abmeldung / Kündigung senden Sie bitte Gruppe II: Landwirte Eine Gewerbeanmeldung ist in Textform an folgende Adresse: nicht erforderlich BAWAG AG Niederlassung Deutschland Gruppe III: Freiberufler Eine Gewerbeanmeldung ist Gasstraße 4 c nicht erforderlich, aber es muss eine 22761 Hamburg berufsständische Zulassung vorliegen Fax: +49 40 89 099 738 E-Mail: kreditservice@easybank.de Als Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit verdienen, haben Sie aus den zwei vorangegangenen Kalenderjahren vor Eintritt des Versicherungs­ falles nachweislich mindestens 18.000 € Betriebseinnahmen (Gruppe I und Gruppe II) bzw. Geschäftseinnahmen (Gruppe III) jährlich erwirtschaftet. Einkünfte aus Mutter­ schutz-, Elternzeit oder als Minijobber gehören nicht dazu. AVB PPI 0626 LOAN Seite 3 von 11 [Seite 4] 3. Allgemeine Regelungen 3.8. Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz endet, Voraussetzung – sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und easybank (egal, aus welchem 3.1. Können wir Sie versichern? Grund) endet, Wir können Sie versichern, – mit Ihrem Tod oder dem Tod der 2. versicherten Person, – wenn Sie mit easybank einen Darlehensvertrag mit fest vereinbarten Raten zur – am 67. Geburtstag Rückzahlung abgeschlossen und den Ratenschutz ausgewählt haben. – mit Ihrer Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag durch easybank oder – wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesre­ – mit der Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages oder publik Deutschland haben. – mit dem Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sprich außerhalb der Bundes­ – wenn Sie das Höchstalter zur Anmeldung noch nicht erreicht haben. Dieses republik Deutschland, verlegen Höchstalter ist Ihr 67. Geburtstag. Beispiel: Haben Sie eine Dauer von fünf Jahren – in der Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer un­ ge­wählt, können Sie höchstens bis zu einem Alter von 61 Jahren angemeldet wer­­ be­fris­teten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder den (66 Jahre abzüglich fünf Jahre = Höchstalter für die Anmeldung ist 61 Jahre). Alters­rente. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, kann easybank Sie zu dem Gruppenversiche­ – in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbs­ rungsvertrag „Ratenschutz“ als versicherte Person anmelden. Sie sind dann nach unfähig sowie wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen. diesen AVB versichert. Die Assistance-Leistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko Arbeitslo­ Geltungsbereich sigkeit eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die Assistance- 3.2. Wo gilt Ihr Versicherungsschutz? Leistungen gelten. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit im Todesfall. 3.8.1. Wie erfolgt bei Kündigung oder Beendigung die Berechnung des 3.3. Was ist versicherbar mit dem Ratenschutz? Rückzahlungsbetrags? Die Société Générale Insurance zahlt bei Eintritt eines Versicherungsfalls nach Bei einer Kündigung (Gemäß 3.9.) oder außerplanmäßigen vorzeitigen Beendigung diesen AVB die Raten Ihres Darlehens an den Versicherungsnehmer easybank. Mit gemäß 3.8. wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den aner­ dem Ratenschutz sind Sie gegen die Risiken kann­ten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet: – Tod und (Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1)) – Arbeitsunfähigkeit Einmalbeitrag x (Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1)) – und (optional) Arbeitslosigkeit Beispiel: versichert. Gesamtlaufzeit: 1460 Tage Arbeitslosigkeit ist nur dann versichert, wenn Sie diese Absicherung ausdrücklich Kündigung nach: 730 Tagen gewählt haben: Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie Arbeit­nehmer/in oder Restlaufzeit: 730 Tagen Selbstständige/r sind. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Einmalbeitrag von 100 € erhielten Sie diese Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser AVB sind, finden Sie Beiträge zurück: 25,02 € bei den Definitionen unter Abschnitt 3 zum jeweiligen Begriff. Den Versiche­rungs­ schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit 3.9. Kündigung: So können Sie den Versicherungsschutz beenden von 30 Tagen. Eine Arbeitslosigkeit ist nicht versichert, wenn innerhalb dieser Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeit eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag Monats­ende jederzeit aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Zur Ein­hal­ abgeschlossen wird. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie während tung der Frist ist der Zugang Ihrer Erklärung entscheidend. Der Austritt ist gegen­über der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, arbeitsunfähig oder – sofern ver­ easybank in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären. Die Anschrift lautet: sichert – arbeitslos werden. Vor und bei jedem Leistungsfall von Arbeitslosigkeit BAWAG AG Niederlassung Deutschland haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistungen. Gasstraße 4 c, 22761 Hamburg 3.4. Zwei versicherte Personen gemeinsam in einem Ratenschutz Fax.: +49 40/89 099 738 Was gilt für zwei versicherte Personen? E-Mail: kreditservice@easybank.de Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Ratenschutz 3.10. Bezugsrecht: Wer erhält die Leistung? angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten: Unsere Leistung aus dem Schutz für Tod, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit – Beide versicherte Personen können nicht gleichzeitig Leistungen wegen Arbeits­ wird zugunsten Ihres versicherten Darlehenskontos überwiesen. easybank ist für unfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit erhalten. Erst wenn unsere Leistungs­ alle Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. easybank wird die Leistung mit zahlung aus dem ersten Versicherungsfall abgeschlossen ist, kann die zweite Ihrem Darlehen verrechnen. Darüber hinausgehende Beträge zahlt easybank an Sie versicherte Person in einem weiteren Versicherungsfall Leistungen erhalten. oder Ihre Erben aus. – Der Versicherungsschutz beider versicherter Personen erlischt, sobald die Leis­ Die Leistungen zur Assistance erbringen wir zugunsten der versicherten Person. tung im Todesfall einmal erbracht wurde. Sollte eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Gruppen­versiche­ – Der Versicherungsschutz erlischt komplett, wenn eine der versicherten Personen rungsvertrag gewünscht sein, so müssen sowohl wir als Ihr Versicherer als auch verstirbt. easybank als Versicherungsnehmer schriftlich zustimmen. – In diesen Bedingungen wird die zweite versicherte Person nicht gesondert ange­ Trotz des unwiderruflichen Bezugsrechts von easybank können Sie Ihre Rechte sprochen, hat jedoch dieselben Rechte. ­allein ausüben. Das bedeutet, dass Sie einen Versicherungsfall direkt an uns mel­ – Sofern ein Widerrufsrecht besteht, können Sie und die zweite versicherte Person den können, s. auch Abschnitt 3.13. das Versicherungsverhältnis nur gemeinsam widerrufen. Ein Widerruf beendet 3.11. Gibt es einen Rückkaufswert oder eine Überschussbeteiligung? das Versicherungsverhältnis für beide versicherten Personen. Der Rückkauf der Versicherung ist nicht möglich. Somit besteht kein Rückkaufswert. – Sie und die zweite versicherte Person können das Versicherungsverhältnis nur Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt. gemeinsam kündigen. Die gemeinsame Kündigung beendet das Versicherungs­ 3.12. Wann dürfen wir die AVB verändern oder anpassen? verhältnis beider versicherter Personen. Für uns ist es ebenfalls nicht möglich, – Sollte eine Bestimmung dieser AVB durch eine höchstrichterliche Entscheidung den Versicherungsschutz nur einer versicherten Person zu kündigen. oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt 3.5. Versicherungssumme werden, können wir diese durch eine neue Regelung ersetzen, falls dies zur Wie hoch ist Ihre maximale versicherte Summe? Fort­führung des Gruppenversicherungsvertrages notwendig ist oder falls das Die maximale versicherte Summe Ihres Versicherungsschutzes beträgt Fest­halten an dem Gruppenversicherungsvertrag ohne eine neue Regelung für – im Todesfall 100.000 €. eine oder beide Vertragsparteien eine unzumutbare Härte darstellen würde. – Bei Unfalltod 2x offener Saldo, höchstens 200.000 € –  Eine Bedingungsanpassung ist nur zulässig, wenn die im Gruppenver­ siche­ – bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 3.500 € monatlich. Bei Arbeitslosigkeit rungsvertrag entstandene Regelungslücke nicht durch eine gesetzliche Bestim­ ist die Leistung je Versicherungsfall auf maximal 24 Monate begrenzt. Bei un­ mung geschlossen werden kann. Die neue Regelung muss die Belange des ver­schuldeter Arbeitslosigkeit nach befristeten Verträgen nach Ablauf der ersten Versicherungsnehmers und der versicherten Person angemessen berück­sich­ti­­gen 2 Versicherungsjahre beträgt die maximale Leistungsdauer 3 Monate. und darf Sie insbesondere nicht schlechter stellen, als Sie bei Beitritt standen. 3.6. Wie zahlen Sie Ihren Beitrag? Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? – Wir teilen Ihnen und dem Versicherungsnehmer die geänderten Bedingungen Sie bezahlen den Beitrag direkt an easybank. Sie finanzieren Ihren Beitrag mit in Textform mit und erläutern dabei Grund, Inhalt und Folgen der Änderung. Ihrem Darlehen mit. easybank leitet diesen Beitrag als Prämie dann an uns weiter. Wenn weder Sie noch der Versicherungsnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Damit erhalten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz. Bekanntgabe in Textform (also z. B. schriftlich oder per E-Mail) widersprechen, Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet. gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Hierauf werden wir Sie bei Sie erhalten dann eine Aufforderung zu zahlen. Zahlen Sie den Beitrag daraufhin Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige nicht, meldet easybank Sie von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Damit verlie­ Absendung des Widerspruchs. ren Sie Ihren Versicherungsschutz. Sie zahlen Ihren Beitrag für den Ratenschutz 3.13. Ist eine Beitrags- oder Leistungsanpassung möglich? Was darf der einmalig, wenn Sie zu den Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden. Versicherer? Ihren individuellen Beitrag finden Sie in Ihrer Beitrittserklärung zur Anmeldung zum – Wir sind berechtigt, den Beitrag neu festzusetzen, wenn sich unser Leistungs­ Ratenschutz und zum Gruppenversicherungsvertrag. Darin finden Sie auch die bedarf nicht nur vorübergehend und unvorhersehbar gegenüber den Rechnungs­ Angabe der Versicherungssteuer. grundlagen des vereinbarten Beitrags geändert hat, und AVB PPI 0626 LOAN 3.7. Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? – der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Beitrag ange­ – Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenver­ messen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche­rungs­ sicherungsvertrag. Dies ist frühestens eine Woche nach Abschluss des Darle­ leistung durch uns zu gewährleisten, und hensvertrages der Fall. – ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die vorstehenden Seite 4 von 11 [Seite 5] Voraussetzungen überprüft und bestätigt hat. 5. Welche Leistung erbringen wir im Todesfall? – Das wäre z. B. der Fall, wenn der von dem Treuhänder ermittelte Durchschnitt der Schadenzahlungen in der maßgeblichen Risikogruppe für das vergangene Wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, zahlen wir die Kalenderjahr den Durchschnitt der Schadenzahlungen für das dem vorangegan­ am Tag Ihres Todes ausstehende Restschuld Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal genen Kalenderjahr um mindestens 5 % überschreitet. 100.000 €. – Die Erhöhung des Beitrags findet im gleichen prozentualen Verhältnis statt. Bei Unfalltod verdoppelt sich diese Summe – auf maximal 200.000 €. Veränderungen unter 5 % werden nicht angepasst, und, 5.1. Ausschlüsse: Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei – darüber hinaus, wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer neu festlegt. der Pflicht zu leisten? 3.13.1. Sollte die Anpassung des Beitrags aufgrund einer Steuererhöhung oder Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Tod so verursacht ist: einer Besteuerungsgrundlage erfolgen, so entfällt die Treuhänderbestätigung. Die – durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der Anpassung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung in der Rechnungsgrundlage Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen; eintritt. – durch vorsätzliche Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versicherungsjahre. 3.13.2. Im Falle einer Beitragserhöhung gemäß Absatz 3.13. verpflichten wir uns, Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem die freie Sie mindestens 2 Monate vor dem Datum der tatsächlichen Anpassung zu infor­mie­ Willens­bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­ ren. Zusammen mit dieser Mitteilung werden wir Sie darauf hin­wei­sen, dass Ihnen tätig­keit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen; im Falle einer Beitragserhöhung das Recht zusteht, das Versiche­rungs­verhältnis – durch Folgen eines Bürgerkrieges, Krieges, Aufstands, einen Aufruhr, eines innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter kündigen. Dieses Kündigungsrecht kommt nicht zum Tragen, wenn die Beitrags­ teilgenommen haben; anpassung durch eine Steuererhöhung verursacht wird. – durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alko­ 3.14. Welches Recht gilt für den Gruppenversicherungsvertrag? holis­mus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. – durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar; Abweichend von § 44 ff. VVG können Sie ohne Zustimmung des Versicherungs­ – durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus nehmers Ihre Rechte aus dem Ratenschutz gerichtlich geltend machen. Wir sind medi­ zinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, nicht berechtigt, Ihre Ansprüche gegen Beitragsforderungen oder andere gegen Brust­ver­größerungen, Piercings); den Versicherungsnehmer gerichtete Forderungen aufzurechnen. – in Folge einer vorsätzlichen Ausführung oder eines Versuchs einer Straftat durch Sie bzw. der zweiten versicherten Person. 3.15. Deutsch ist Sprache des Gruppenversicherungsvertrages Alle Informationen werden in deutscher Sprache erteilt. Auch während der Laufzeit 5.2. Pflichten des Vertrages erfolgen Schriftwechsel und Gespräche mit Ihnen ausschließlich in Was müssen Sie als Anspruchsteller im Versicherungsfall im eigenen deutscher Sprache. Interesse tun (Ihre Obliegenheiten)? Damit wir unsere Pflicht, zu leisten, prüfen können, benötigen wir folgende Unter­ 3.16. Wo ist der Gerichtsstand? lagen: Bei Klagen gegen uns aus dem Gruppenversicherungsvertrag richtet sich die – eine amtliche Sterbeurkunde. In Ausnahmefällen können wir verlangen, dass Zuständigkeit des Gerichts nach unserem Sitz oder dem Sitz, der für den Versiche­ diese amtlich beglaubigt sein muss; rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Es kann auch das örtlich zuständige – einen Nachweis über die Todesursache; Ge­richt am Sitz des Versicherungsnehmers angerufen werden. Örtlich zuständig – ggf. ein ausführliches ärztliches Attest über Beginn und Verlauf der Krankheit, ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage­ die zum Tode geführt hat; erhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. – ggf. weitere vom Versicherer angeforderte Nachweise. 3.16.1 Klagen aus dem Gruppenversicherungsvertrag gegen Sie müssen bei Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines beansprucht. Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte trägt der Ver­sicherer. sol­chen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Verlegen Sie Ihren Sollten die genannten Unterlagen und Nachweise nicht vorliegen, sind wir nicht zur Wohn­sitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens, Leistung verpflichtet. Liechten­stein oder der Schweiz, ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes zustän­ Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind wir dige Gericht zuständig. von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir 3.17. Wann verjähren Ihre Ansprüche? berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ihre Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger­ verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz lichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Gruppenversicherungsvertrag bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung den Umfang bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es sei denn, die Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit 3.18. Was gilt bei Sanktionen und Embargos bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur ein, wenn wir Sie Wir sind dann nicht verpflichtet, diesem Versicherungsvertrag nachzukommen und/ durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. oder Versicherungsleistungen zu erbringen, soweit und solange dem Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bun­des­republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, 6. Welche Leistungen erbringen wir Handels- oder Finanz­sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, bei Arbeitsunfähigkeit? soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun­des­ republik Deutschland entgegenstehen. 6.1. Wann sind Sie arbeitsunfähig? Wann Sie arbeitsunfähig sind, ergibt sich aus der Begriffserklärung unter 2. dieser AVB. Der Versicherungsfall beginnt mit dem ersten Tag der vom Arzt bescheinigten 4. Umfang des Versicherungsschutzes Arbeitsunfähigkeit. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, was im Versicherungsschutz enthalten ist – Leistung: und was nicht. 6.2. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit? Bitte beachten Sie: Sie sind nur gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, Wir zahlen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alle in dieser Zeit fällig werdenden wenn Sie diese Absicherung in Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben. Dies setzt ver­sicherten Raten Ihres Darlehens. Wir zahlen maximal 3.500 € monatlich. Die außerdem voraus, dass Sie gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versicherbar sind. Die Leistung erhalten Sie höchstens bis zum Ende der Dauer des Versicherungsschut­ Einzelheiten, insbesondere die genaue Höhe der Leistung, ergeben sich aus den zes. Bitte beachten Sie: Für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie genauen Bedingungen. keine Leistung (Karenzzeit). Ihre versicherten Risiken können nicht einzeln in den Versicherungsschutz ein- oder 6.3. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit von diesem ausgeschlossen werden. Sollten mehrere Personen versichert sein, so er­ Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitsunfähig werden? folgt die Leistung nur einmal, da nur ein Darlehen im Ratenschutz versichert sein kann. Sie sind auch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit versichert. 4.1. Überblick Versichertes Risiko Karenzzeit Wartezeit Leistungsumfang Maximaler Betrag und Dauer Altersgrenze Tod keine keine Ihre ausstehende Restschuld, maximal 100.000 € einmalig 67. Geburtstag Unfalltod keine keine Die doppelte Summe Ihrer ausstehenden Restschuld, einmalig 67. Geburtstag maximal 200.000 € Arbeitsunfähigkeit 42 Tage keine Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, Bis zum Ende des Versicherungsschutzes 67. Geburtstag maximal 3.500 € monatlich Unverschuldete 30 Tage 30 Tage Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, Pro Leistungsfall 24 Monate 67. Geburtstag Arbeitslosigkeit maximal 3.500 € monatlich und nach befristeten Verträgen 3 Monate AVB PPI 0626 LOAN Assistance-Leistungen keine keine Maßnahmen wie z. B. anwaltliche Beratung bei Job­ Hilfe jeweils pro Leistungsfall nach Bedarf. 67. Geburtstag bei Arbeitslosigkeit verlust, Analyse der Arbeitszeugnisse, lnformationen Die Organisation muss durch den Versicherer zu staatlicher Hilfe, Bewerbungstraining etc. stattfinden. Alle Leistungen sehen Sie in Abschnitt 7.11 Seite 5 von 11 [Seite 6] Ausschlüsse: 6.7.1. Was passiert, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden? 6.4. Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu Wird eine der in 6.7. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, leisten? sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent­ Folgendes verursacht wird: sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob – durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versiche­ Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen; rungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung – durch vorsätzliche versuchte Selbsttötung im Laufe der ersten zwei Versiche­ den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst, es rungs­jahre. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass diese Handlung in einem sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versicherungsmonats nach Maßgabe Geistes­tätigkeit begangen worden ist, bleibt der Leistungsanspruch bestehen; dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise – durch Folgen eines Bürgerkrieges oder Krieges, eines Aufstands, eines Aufruhrs, Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur Attentats, einer terroristischen Handlung, sofern Sie auf Seiten der Unruhestifter ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechtsfolge teilgenommen haben; hingewiesen haben. – durch eine Sucht (z. B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch), durch Alkoho­ lismus oder durch eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung; – durch Einwirkung von Kernenergie, sei es mittelbar oder unmittelbar; 7. Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit – durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus 7.1. Wann sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert? medi­ zi­ nischen Gründen durch geführt wurden (z. B. Schönheitsoperationen, Sie sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie diese Absicherung in Brust­ver­größerungen, Piercings); Ihrer Beitrittserklärung gewählt haben und die Wartezeit von 30 Tagen beendet ist. – wenn Sie oder die zweite versicherte Person vorsätzlich eine Straftat versuchen Wird eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag oder verüben oder abgeschlossen, so ist diese Arbeitslosigkeit nicht versichert. Auch dann nicht, – durch Schwangerschaft, Geburt und deren medizinische Folgen während des wenn die Arbeitslosigkeit über die Wartezeit hinweg besteht. Die Wartezeit entfällt, gesetzlichen Mutterschutzes. Dies gilt sinngemäß auch für Selbstständige und wenn die Arbeitslosigkeit infolge eines Unfalls eintritt, der nach Beginn des Arbeitssuchende. Versicherungsschutzes passiert ist. – Sind Sie bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits arbeitsunfähig, besteht Um sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit abzusichern, müssen Sie Arbeitnehmer kein Anspruch auf Versicherungsleistung für diesen Fall der Arbeitsunfähigkeit. oder Selbstständiger sein. Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können. 7.2. Wann sind Sie Arbeitnehmer? Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie alle Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Arbeit­ 6.5. Wann können Sie eine Arbeitsunfähigkeit melden? nehmer erfüllen. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später als 7.3. Wann sind Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeitslos? 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie die Voraussetzungen aus Abschnitt 2 unter Ar­ erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die beitslosigkeit für Arbeitnehmer oder Arbeitslosigkeit für Selbstständige erfüllen. Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten. Selbstständige/r Der Anspruch auf Zahlung der versicherten Rate endet, wenn 7.4. Wann sind Sie selbstständig? – die Arbeitsunfähigkeit endet, Die Definition finden Sie in Abschnitt 2: unter Selbstständige. – Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden Leistung – Ihr Versicherungsschutz insgesamt endet 7.5. Welche Leistungen erhalten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit? Halten Sie sich länger als drei Monate ununterbrochen außerhalb der Europäischen Werden Sie während der Dauer der Versicherung nach Ablauf der Wartezeit von Union auf, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, solange dieser 30 Tagen unverschuldet arbeitslos, zahlen wir zur vereinbarten Fälligkeit nach Aufenthalt dauert. 3.8. bleibt bestehen. Ablauf der Karenzzeit (30 Tage) bei weiterhin bestehender Arbeitslosigkeit am Fäl­ 6.6. Gibt es Leistungen bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit? ligkeitstag die planmäßig offenen Raten. Für den Ratenschutz können das maximal – Wenn während einer bestehenden versicherten Arbeitsunfähigkeit eine neue 3500 € monatlich sein. Die Dauer der Leistung ist auf höchstens 24 Monate pro Krank­heit oder ein Unfall, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eintritt, kön­- Leistungsfall begrenzt. nen wir mehr­fach leisten. Das gilt nur, wenn es sich um einen neuen Versiche­ 7.5.1. Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie uns bitte den Leistungsanspruch rungs­fall handelt. Das ist so, wenn die neue Krankheit mit der bereits beste­hen­ unverzüglich. Wir stellen Ihnen dann einen Leistungsantrag (Brief oder E-Mail) zur den Arbeitsunfähigkeit in keinem ursächlichen Zusammenhang steht. Verfügung, den Sie bitte ausfüllen und zurücksenden. Erfolgt die Anzeige später – Werden Sie innerhalb von 60 Tagen nach Genesung wegen der gleichen Er­ als 90 Tage nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, beginnt unsere Leistungspflicht krankung oder Unfallfolgen erneut arbeitsunfähig, betrachten wir dies als ein und erst mit dem laufenden Monat, in dem die Meldung erfolgt ist, es sei denn, die denselben Versicherungsfall. In diesem Fall beginnt die Karenzzeit nicht erneut. Verzögerung war nicht durch Sie zu vertreten. 6.7. Pflichten 7.5.2. Der Anspruch auf Leistung ruht, solange Sie arbeitsunfähig sind, unabhängig Was müssen Sie im Versicherungsfall im eigenen Interesse tun? davon, ob Sie Leistungen nach 6.2. der AVB erhalten oder nicht. Wir schicken Ihnen ein Formular per E-Mail oder Post zu. Dieses Formular müssen 7.5.3. Der Anspruch auf Zahlung erlischt: Sie ausgefüllt an uns senden. – wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, deren Entgelt über den sozialgesetzlichen Sie können den Versicherungsfall auch unserer Service-Hotline melden. Hinzuverdienstgrenzen liegt; Die Nummer der Service-Hotline lautet: +49 40 271656191 – Sie unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig werden Sie können den Versicherungsfall auch über unser Online-Schadenportal melden: – Sie Leistungen aus unserer Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhalten https://portal.sginsurance.de/easybank/ – wenn Sie eine Ruhestands- oder Altersrente beziehen Per E-Mail: leistungsservice@socgen.com. – wenn Ihr Versicherungsschutz endet. Wir sind dort montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. 7.6. Wiederholte Arbeitslosigkeit Anschließend informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und den Stand der Was müssen Sie beachten, wenn Sie wiederholt arbeitslos werden? Bearbeitung des Versicherungsfalls. Sie sind auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit versichert. Dazu müssen Sie vor Ihrer Wenn Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit anfordern, reichen Sie uns bitte erneuten Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten wieder einer Beschäftigung gleich folgende Unterlagen ein: mit mindestens 15 Wochenstunden bei demselben Arbeitgeber nachgehen oder – ein ärztliches Attest über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeits­un­fähig­ seit mindestens 24 Monaten wieder selbstständig tätig gewesen sein. Wenn Sie keit mit Diagnose (auch „gelber Schein“ genannt) sowie innerhalb der ersten 6 Monate, nachdem Sie von uns Leistungen erhalten haben, – einen Nachweis über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor aus der neuen Tätigkeit heraus wieder arbeitslos werden, betrachten wir dies als Be­­ginn der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Kopie der letzten Gehaltsabrechnung) bzw. einen Versicherungsfall. Die bisher geleisteten Monate werden auf den Höchst­ Be­­schei­ni­gung der Bundesagentur für Arbeit, dass die versicherte Person ar­ leistungsanspruch für Arbeitslosigkeit angerechnet. In diesem Fall entfällt auch die beits­­suchend ist; bei Selbstständigen eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder Karenzzeit. an­dere Nach­weise; sowie 7.7. Ausschlüsse – bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit einen monatlichen Nachweis vom behan­ Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Pflicht zu deln­den Arzt, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht mit Angabe der leisten? Diagnose (Folgenachweis). Sie haben keinen Anspruch auf Leistung, wenn Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung – wir Ihren Versicherungsfall nicht in Deutschland feststellen und prüfen können. beansprucht. – Ihre Arbeitslosigkeit während des ersten Monats nach dem Tag beginnt, an dem Die Kosten für ergänzende medizinische Auskünfte tragen wir. Sie zum Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden (Wartezeit). – Sie sind verpflichtet, sich von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen zu – Ihre Arbeitslosigkeit am Tag, an dem Sie zum Gruppenversicherungsvertrag lassen, falls wir Sie dazu auffordern. Dann allerdings auf unsere Kosten. angemeldet wurden, bereits bestand. – Das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit und den Beginn einer Erwerbstätigkeit müssen AVB PPI 0626 LOAN – bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits ein gerichtliches Verfahren im Sie uns unverzüglich mitteilen. Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis eingeleitet ist. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits gekündigt war. Seite 6 von 11 [Seite 7] – Ihre Arbeitslosigkeit direkt oder indirekt durch Kriege oder innere Unruhen verur­ 7.10. Was passiert, wenn diese Pflichten (Ihre Obliegenheiten) von Ihnen sacht ist. nicht erfüllt werden? – Sie bei Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt Wird eine der in 7.9. genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind und aus diesem Beschäftigungsverhältnis arbeitslos werden. Das gilt sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung auch, wenn Sie bei einem von Ihrem Ehepartner oder einem in direkter Linie sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver­wandten geführten Unternehmen beschäftigt sind. In direkter Linie Verwandte ent­sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht stammen direkt voneinander ab. Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel sind in grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Ver­­ direkter Linie mit Ihnen verwandt. Geschwister hingegen sind mit Ihnen nicht in sicherungsschutz bleibt außerdem bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Ver­­ direkter Linie verwandt, da Sie nicht voneinander abstammen. letzung den Umfang oder die Feststellung unserer Leistungspflicht nicht beeinflusst – Sie bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes wussten, dass Ihr Arbeitsverhältnis es sei denn, die Obliegenheit wurde arglistig verletzt. Wenn Ihre Mitwirkung sich nur endet. verspätet, sind wir ab Beginn des laufenden Versiche­rungsmonats nach Maßgabe – Sie als Selbstständiger bei Beginn Ihres Versicherungsschutzes von den Um­ dieser Bedingungen wieder zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise stän­den wussten, die zur Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit führten. Leistungsfreiheit bei Verletzung von Auskunfts- oder Aufklärungspflichten tritt nur – Sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn ein, wenn wir Sie durch gesonderte schriftliche Mitteilung auf diese Rechts­folge die Agentur für Arbeit die Weiterbildung fördert. hingewiesen haben. Bitte beachten Sie: Während des gesetzlichen Mutterschutzes nach dem Mutter­ 7.11. Assistance-Leistungen zur Arbeitslosigkeit schutzgesetz gelten Sie nicht als arbeitslos. Ebenso gelten Sie während eines Be­ Unsere Service-Hotline für Assistance-Leistungen erreichen Sie unter folgender schäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz nicht als arbeitslos. Sie erhalten Telefonnummer: während dieser Zeit keine Leistung. Nach dieser Zeit nehmen wir die Zahlung der +49 89 55987-8370 (24-Stunden Service) Leistung wieder auf, bis die maximale Dauer der Leistung erreicht ist. 7.11.1.Welche Präventionsmaßnahmen werden erbracht? Die Dauer ist insgesamt auf 24 Monate begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Wir erbringen unabhängig von einer Arbeitslosigkeit folgende Leistungen: Ar­beitslosigkeit auch so lange besteht. Der Versicherungsschutz muss zu diesem – Wir übernehmen einmal im Versicherungsjahr die Kosten einer arbeits- oder Zeit­punkt ebenfalls noch bestehen. sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt 7.8. Meldung Versicherungsfall im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsstelle oder dem drohenden Wann sollten Sie eine Arbeitslosigkeit melden? Verlust der Arbeitsstelle. Bei der Vermittlung bedienen wir uns einer Anwalts- Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich nach seinem Eintritt an easybank Hotline oder eines sonstigen Kooperationspartners. oder den Versicherer melden. Melden Sie ihn später als 90 Tage, entsteht der – Wir übernehmen die Kosten der Erstberatung zur Analyse Ihrer Arbeitszeugnisse. Anspruch auf die Leistung frühestens mit Beginn des Monats der Meldung. – Wir übernehmen die Kosten einer psychologischen Erstberatung am Telefon. Pflichten: 7.11.2. Welche Assistance-Leistungen können Sie in Anspruch nehmen 7.9. Ihre Pflichten im Fall von Arbeitslosigkeit bei Arbeitslosigkeit? Bei Arbeitslosigkeit reichen Sie unverzüglich jeweils folgende Unterlagen ein: Wir erbringen folgende Leistungen unter der Voraussetzung, dass Sie Leistungen –  bei Arbeitnehmern: zur Arbeitslosigkeitsversicherung angemeldet und noch nicht abgelehnt wurden: – Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und – Wir informieren Sie durch unsere Telefonhotline zur Inanspruchnahme staatlicher – Arbeitsvertrag des letzten Arbeitgebers und Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle, – den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über den Anspruch – wir geben Ihnen durch unsere Telefonhotline Informationen und Tipps rund um auf Arbeitslosengeld und Online-Jobbörsen und Fachzeitschriften, – bei fortlaufender Arbeitslosigkeit ein monatlicher Nachweis über gezahltes – wir stellen einen Kontakt zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen Arbeits­losengeld (Folgenachweis). her. – bei Selbstständigen: – Wir analysieren durch unsere Telefonhotline Ihre Bewerbungsunterlagen, – Einkommenssteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen der letz­ – wir organisieren Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen ten 2 Kalenderjahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und (Bewerbungsberatung, Checklisten, Bewerbungstraining). – Nachweis über das zu versteuernde Einkommen der letzten 6 Monate vor 7.11.3. Welche Pflichten (Ihre Obliegenheiten) bestehen? Beginn der Arbeitslosigkeit und Im Schadenfall sind folgende Unterlagen vorzulegen: – Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass Sie dort arbeitssuchend – Leistungsbescheid oder Nachweis der Auszahlung gemäß Ziffer 7. Arbeits­losig­ gemeldet sind. keitsversicherung, Außerdem: – im Falle der Analyse der Bewerbungsunterlagen: Zum Beispiel Übersendung der – Gewerbean- und -abmeldung, sofern Sie zu Gruppe I (siehe Abschnitt 3) Bewerbungsunterlagen und weitere geeignete Unterlagen. gehören. 7.11.4. Welche Leistungsausschlüsse bestehen? – Berufsständische Zulassung, sofern Sie zu Gruppe III (siehe Abschnitt 3) Für eine nicht von uns organisierte Dienstleistung können die Kosten nicht über­ gehören. nommen werden. – Bei freiberuflich Tätigen und Landwirten: Bestätigung des Steuerberaters über das Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Abschnitt 3). – Bei Gesellschafter-Geschäftsführern: einen Auszug aus dem Handelsregister und Beschluss der Gesellschafterversammlung, aus denen sich die Ab­be­ru­ fung ergibt. – Um unsere Leistungspflicht zu klären, können wir auch andere Nachweise und Auskünfte verlangen und selbst erforderliche Erhebungen anstellen. Mögliche Kosten für diese Nachweise trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. – Die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. AVB PPI 0626 LOAN Seite 7 von 11 [Seite 8] Abschließende Hinweise Widerrufsbelehrung, Zustimmung im Sinn der Datenschutzgesetze und Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzrechtliche Erstinformation der Versicherer, Versicherungsausweis 8. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Ver­sicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge um­ Widerrufsrecht fassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen oh- Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung ne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. des Preises ermöglichen; Die Widerrufsfrist be­ginnt, nach dem Ihnen 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur – die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis Zahlungsweise der Prämien; gelten­den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein­ 7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den schließ­lich der Tarifbestimmungen, Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer – diese Belehrung, der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; – das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, 8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Be­din- – und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen ­gungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift jeweils in Textform eingegangen sind. der­jenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rechts­folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die BAWAG AG Niederlassung Deutschland Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Gasstraße 4 c Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen 22761 Hamburg einer hervor­ge­ho­benen und deutlich gestalteten Form; Fax: +49 40/89 099 738 9. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; E-Mail: kreditservice@easybank.de b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; 10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.easybank.de Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt easybank Mittei­lung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) un- All­ge­mei­nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen verzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der einer her­vor­gehobenen und deutlich gestalteten Form; Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. 11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Widerrufsfolgen Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver­ Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist trags zugrunde legt; und haben Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt, endet im Falle eines 12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommu­ der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um nikation wäh­rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Sie dürfen in diesem Fall Versi- 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- cherungsleistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglich­ Anspruch genommen haben, einbehalten. keit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglich­ so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen keit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. zurückzugewähren sind. Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zu- Ende der Widerrufsbelehrung rückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklä- rung. Besondere Hinweise 9. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag Gesundheitsdaten und Schweigepflicht­entbindungs­ gebunden. erklärung Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der Datenschutz­grund­ver­ ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. ord­nung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutz­vor­schrif­­ten Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Ver­ar­bei­tung dem Vertragsschluss. und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesund­ Abschnitt 2 heits­daten für einen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen benötigen wir daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Ge­sund­heits­daten bei die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dür­fen. Als Unter­nehmen Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Ge­sund­heits­daten Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stel­len, z. B. Dienstleister für die Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, Kundenbetreuung und die Leistungs­fall­bearbeitung, weiterleiten zu dürfen. bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; Es steht Ihnen frei, die jeweilige Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die ab­zugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der unten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich an­ge­gebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch Ver­arbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung des den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Ver­siche­rungsverhältnisses in der Regel nicht möglich sein wird. Einen mög­li­chen Über­ mittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Widerruf richten Sie bitte an: Versicherungs­be­din­gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­ SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung, gehobenen und deutlich gestalteten Form; Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg AVB PPI 0626 LOAN 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; E-Mail-Adresse: datenschutzversicherung@socgen.com 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonsti­ger über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; nach § 203 StGB geschützter Daten 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen – durch die SOGECAP S.A. sowie die SOGESSUR S.A. (nachfolgend: Seite 8 von 11 [Seite 9] ­Versicherer oder Société Générale Insurance) selbst (unter 9.1.), Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an – im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 9.2.) sowie eine andere Gesellschaft der Société Générale Gruppe oder an andere Stellen – bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance (unter wie z. B. Redion S. A. Deutsche Niederlassung übermittelt und dass die Gesund­ 9.3. und 9.4.). heitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er­hoben, verar­ 9.1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten beitet und genutzt werden, wie die Société Générale Insurance dies tun dürfte. Gesundheitsdaten durch die Société Générale Insurance Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Société Générale Insurance und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesund­heits­daten und Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance die von mir künftig mitge­teilten anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies Durchführung ins­be­ sondere zur Prüfung eines Leistungsanspruchs oder Beendigung dieses Ver­si­ 9.3.3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler che­rungs­verhältnisses erforderlich ist. Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Ver­ mittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die 9.2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte 9.2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung Informationen über Ihr Versicherungsverhältnis Versicherungsvermittlern zur Kennt­ und zur Prüfung der Leistungspflicht nis gegeben werden. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Infor­ma­ Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie tionen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir die Angaben Voraussetzungen Ihr Versicherungsverhältnis angenommen werden kann. über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung Der Vermittler, der Ihr Versicherungsverhältnis vermittelt hat, erfährt, dass und mit von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. welchem Inhalt dieses zustande kam. Rech­nungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler sons­tigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für diese kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Die entsprechende Erklärung werden wir von Ihnen im Einzelfall einholen. 9.2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, ge­ und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten sundheitliche Angaben zu prüfen. Eine solche Einwilligung kann zum jetzigen Zeit­ Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen punkt von Ihnen – wie hier vorgesehen – abgegeben werden. Alternativ kann diese Ver­siche­rungs­vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Ent­scheidungsbefugnis über Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungser­klä­ Beratungs­zwecken genutzt werden dürfen. rungen auch auf Ihre Erben übertragen werden. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür 9.4. Weitere Einwilligungen nach den Datenschutzgesetzen Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für uns sowie für Ich willige – jederzeit widerrufbar – ein, dass die Versicherer im erforderlichen Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen, falls im Rahmen dieser Abfragen Umfang Daten, die sich aus den Beitrittsunterlagen oder der Vertragsdurchfüh­rung Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weiter­ (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückver­ gegeben werden müssen. siche­rer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die Société Générale Insurance – Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe an soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung er­for­der­lich andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zu­stan­ ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediens­teten de­kommen des Versicherungsschutzes sowie für entsprechende Prüfungen bei von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen­ver­ anderweitig beantragten Versicherungsverträgen bzw. Beitritten zu Gruppen­ver­ siche­rern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behör­den siche­rungsverträgen und bei künftigen Anträgen und bezieht sich ausdrücklich erhebt und für diese Zwecke verwendet. auch auf etwaige Gesundheitsangaben. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen Ich willige – jederzeit widerrufbar – ferner ein, dass die Versicherer meine allge­ von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesund­ meinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führen und, heitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versiche­ soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungs­an­ge­ rungs­unterlagen aus einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor Beitritt an die legenheiten dient, an Vermittler oder mit der Vertragsverwaltung und Schaden­ Société Générale Insurance übermittelt werden. regulierung betraute Gesellschaften weitergibt. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die Société Générale Insurance an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Société Générale 10. Datenschutzrechtliche Erstinformationen Insurance tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. der ­Versicherer 9.3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personen­ geschützter Daten an Stellen außerhalb der Société Générale Insurance be­zogenen Daten durch uns, die SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung und die Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vor­ SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung (nachfolgend Société Générale Insurance), schriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 9.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Verantwortliche für die Datenverarbeitung: Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Wir benötigen Ihre SOGECAP S.A. Deutsche Niederlassung Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt wer­ Telefon: +49 40 271 656 191 den. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Fax: +49 40 271 656 195 SOGESSUR S.A. Deutsche Niederlassung Ich willige ein, dass die Société Générale Insurance meine Gesundheitsdaten an Fuhlsbüttler Straße 437, 22309 Hamburg medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung Telefon: +49 40 271 656 191 oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten Fax: +49 40 271 656 195 dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Société Générale Insurance zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten E-Mail-Adresse: vertragsservice@socgen.com und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Versiche­ Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. rer tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: datenschutzversicherung@socgen.com. 9.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Personen) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten­ Wir führen im Einzelfall bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die telefonische schutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Kundenbetreuung, die Schadenbearbeitung, die Auszahlung von Versiche­rungs­ datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertrags­gesetzes leistungen, den Einzug der Versicherungsprämie, die Bearbeitung von Widerrufen, (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Kündigungen und anderen Vertragsanfragen, bei denen es zu einer Erhebung, Erklären Sie Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag, benötigen wir die von Ver­ar­beitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst Ihnen hierbei gemachten Angaben zur Einbeziehung in den Versicherungsschutz durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt das Ver­ Société Générale Gruppe oder einer anderen Stelle wie z. B. Redion S. A. sicherungsverhältnis zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des AVB PPI 0626 LOAN Nieder­lassung für Deutschland. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Daten wei­ter­gegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge­ soweit er­for­derlich für die anderen Stellen. treten und wie hoch der Schaden ist. Seite 9 von 11 [Seite 10] Der Beitritt bzw. die Durchführung des Versicherungsverhältnisses ist Dauer der Datenspeicherung ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personen­ versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder be­zogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von Gesamtbetrachtung ihrer Kundenbeziehungen mit der Société Générale Insurance, drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vor­ der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen ver­tragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Soweit dafür danach bis zu zehn Jahren. besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Betroffenenrechte Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Sie können bei uns als Verantwortlichen unter der o. g. Adresse Auskunft über die Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO ein. Eine erteilte Einwilligung zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten sie jedoch, dass der Widerruf erst bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver­ für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer nicht betroffen. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG. einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: Widerspruchsrecht – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie –  zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir die­ser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Daten­analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch Grün­de ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. hindeuten können. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung ge­ Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. setz­licher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und Den Widerspruch können Sie ebenfalls an uns als Verantwortlichen an die o. g. steu­er­recht­licher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Adresse richten. Rechts­­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetz­ lichen Re­gelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO. Beschwerderecht Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. darüber zuvor informieren. Automatisierte Einzelfallentscheidung Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Versicherungsverhältnis Rückversicherer: gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen ent­ Von uns übernommene Risiken versichern wir evtl. bei speziellen Versiche­rungs­ scheiden wir teilweise vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollauto­ unternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und matisierten Entscheidungen beruhen auf von uns vorher festgelegten Regeln zur ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Gewichtung der Informationen. eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber Unternehmen / Kategorie Auftragsgegenstand / Funktion hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Vermittler gem. § 34 d. GewO Vermittlung von Versicherungsprodukten Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den IT-Dienstleister IT-Betreuung Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages Gutachter und Sachverständige Erstellen von medizinischen Gutachten mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Druckdienstleister Dokumentenerstellung erforderlichen Umfang. Entsorgungsdienstleister Dokumentenvernichtung Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsverhältnisses von einem Vermittler be­ Rückversicherungsunternehmen Monitoring, Beistandsleistungen treut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung Bestandsverwaltung und Postservice inkl. Zuordnung von Eingangs­ des Vertragsverhältnisses benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch Schadenbearbeitung post; Bestandsverwaltung; Erstkontakt im übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, Rahmen der Leistungsbearbeitung soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versiche­ Personaldienstleister Unterstützung bei Personalangelegenheiten rungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Rechtsanwälte Juristische Beratung und Vertretung Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen Steuerberater Beratung In steuerlichen Angelegenheiten bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter­  Stand: Juni 2026 nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht am Ende dieses Dokumentes entnehmen. AVB PPI 0626 LOAN Seite 10 von 11 [Seite 11] 11. Versicherungsausweis Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit Ihrem Beitritt als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag zum Ratenschutz von easybank erhalten Sie Versicherungsschutz bezüglich noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehenskonto für den Fall Ihres Todes, Ihrer Arbeitsunfähigkeit und ggf. Ihrer Arbeitslosigkeit. Ihr Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, sowie den Todesfall ist die SOGECAP S.A., Ihr Versicherer für das Arbeitslosigkeitsrisiko (falls versichert) sowie Assistance­ Leistungen ist die SOGESSUR S.A.. Sitz beider Gesellschaften: 17bis, Place des Reflets, Tour D 2, 92919 Paris La Défense CEDEX, Frankreich. Einen gesonderten Versicherungsschein erhalten Sie nicht; an dessen Stelle treten die Beitrittserklä­ rung sowie Anmeldung zum Ratenschutz, die Versicherteninformation sowie die darin aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). AVB PPI 0626 LOAN Seite 11 von 11
Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Ratenschutz (easybank)
[Seite 1] Restschuldversicherung „Ratenschutz“ Informationsblatt zu Versicherungsprodukten SOGECAP S.A.* für Tod und Arbeitsunfähigkeit, SOGESSUR S.A.* für Arbeitslosigkeit und Assistance Leistungen Ratenschutz Versicherungen, Frankreich Stand 02/26 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherteninformation inklusive Allgemeiner Versicherungs­ bedingungen und Versicherungsausweis). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Die Restschuldversicherung sichert die Tilgung Ihres Darlehens bei easybank für den Fall Ihres Todes oder bei einem Einkommens­­aus­ fall durch Arbeitsunfähigkeit (Option 1) oder (Option 2) auch bei Arbeitslosigkeit. Im Fall von Arbeitslosigkeit erhalten Sie zusätzlich Assistance-Leistungen. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Versicherungsnehmer des Gruppen­versicherungs­vertrages ist die BAWAG AG Niederlassung Deutschland, die im Versiche­rungsfall auch die Versicherungsleistung erhalten. Sie sind als versicherte Person in den Gruppen­versiche­rungsvertrag einbezogen und können eigene Ansprüche geltend machen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Sie können zwischen 2 Optionen für den Versiche­ Ein Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt der rungsschutz wählen: Anmeldung zum Gruppenversicherungsver­ Option 1: V  ersichert sind die Risiken Todesfall und trag bereits bestanden hat oder bekannt ist. Arbeitsunfähigkeit. Tod: Option 2: Versichert sind die Risiken Todesfall, Vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit zwei Versicherungsjahre. inkl. Assistance-Leistungen für Arbeits­ Arbeitsunfähigkeit: losigkeit. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Sucht­er­ krankungen. Im Todesfall ist versichert: Arbeitnehmer in geringfügigen Ihre Versicherer zahlen einmalig den im Beschäfti­gungsverhältnissen (Mini-Job), Zeit­punkt des Todes planmäßig oder verein­ Selbstständige mit jährlichen Betriebs- barungsgemäß noch nicht getilgten Teil Ihres oder Geschäfts­einnahmen unter 18.000 € versicherten Darlehens an easybank, max. oder Arbeits­suchende ohne Anspruch auf 100.000 €. Arbeitslosengeld. Bei Unfalltod wird die doppelte Summe erstat­ Unbefristete volle Erwerbsunfähigkeit. tet: max. 200.000 €. Bei Bezug von Ruhestands- oder Altersrente. Bei Arbeitsunfähigkeit ist versichert: Arbeitsunfähigkeit nach dem 67. Geburtstag. Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, Arbeitslosigkeit: max. 3.500 € monatlich. Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung oder Die Leistung für Arbeitsunfähigkeit erfolgt für einen Aufhebungsvertrag vor oder innerhalb die Dauer des Versicherungsschutzes. der Wartezeit von 30 Tagen. Bei Arbeitslosigkeit ist versichert: Eine Arbeitslosigkeit aus einer Beschäfti­gung, Ihre fällig werdenden, versicherten Raten, die befristet oder nicht sozialversicherungs­ max. 3.500 € monatlich. pflichtig ist oder nicht mindestens 15 Stunden Die Leistung für Arbeitslosigkeit erfolgt für pro Woche ausgeübt wird. 24 Monate pro Leistungsfall und für 3 Monate Wenn Sie nicht ununterbrochen 12 Monate nach Ende oder Kündigung eines befristeten tätig waren und davon die letzten 6 Monate Vertrages. bei demselben Arbeitgeber oder davor min­ destens 12 Monate bei demselben Arbeitge­ Assistance-Leistungen: ber. Zum Risiko Arbeitslosigkeit können Sie Hilfs­an­ gebote per Telefon oder auch praktisch in An­ Wenn Sie als Selbstständiger keine 24 Monate spruch nehmen. Das gilt 24 Stunden an 365 tätig waren und hieraus nicht mindestens Tagen. Es werden auch Leistungen erbracht 18.000 € Betriebs- bzw. Geschäftseinnahmen bei Arbeitslosigkeit z. B. rechtliche Beratung erwirtschaftet haben. oder Prüfung von Bewerbungen. Die unbefristete volle Erwerbstätigkeit. Bei Bezug von Ruhestands- oder Altersrente. Arbeitslosigkeit nach dem 67. Geburtstag.  ie vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in D Ihren Versicherungsbedingungen. IPID RSV 0226 Seite 1 von 2 [Seite 2] Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: Tod/Arbeitsunfähigkeit: durch absichtlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle oder als Folge der Weigerung, sich wegen Krankheiten oder Unfällen behandeln zu lassen. durch eine Sucht wie Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch. durch chirurgische Eingriffe und medizinische Behandlungen, die nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt wurden (z. B. Schönheits­ operationen, Brustvergrößerungen, Piercings). Arbeitslosigkeit: die durch Sie verursacht wurde, z. B. durch eine Kündigung oder vorsätzliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, für die wir die Leistung bereits abgelehnt haben.  ie vollständigen Deckungsbeschränkungen finden D Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz für Todesfälle besteht weltweit. Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sind nicht versichert, wenn Sie sich länger als 3 Monate außerhalb der Euro­ päischen Union aufhalten. Dann endet auch der Anspruch auf Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen den Versicherungsbeitrag vollständig und rechtzeitig bezahlen. – Ein Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen und alle relevanten Dokumente sind vorzulegen. – Sie müssen im Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Die vollständigen Verpflichtungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Wann und wie zahle ich? Den einmaligen Versicherungsbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Beginn des Versicherungsschutzes zahlen. Die Bei­ tragszahlung erfolgt durch easybank, die den Beitrag Ihrem Darlehen hinzurechnet und ihn direkt an Ihre Versicherer zahlt. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt nach Beitritt und Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag. Dies ist frühestens eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrages der Fall. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass Sie den Beitrag recht­ zeitig und vollständig gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Allerdings kann der Versiche­rungsschutz in bestimmten Fällen auch vorzeitig enden, z. B. mit Ihrer Abmeldung vom Gruppen­ versiche­rungs­vertrag, nach Auszahlung der Versicherungsleistung durch uns oder bei Tod einer versicherten Person sowie mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland. Der Versicherungsschutz endet auch automatisch durch Beendi­ gung des Darlehensvertrages. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Durch eine Mitteilung in Textform an easybank können Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende aus dem Gruppenversicherungsvertrag austreten. Welche Kosten sind in dem Beitrag für die Todesfallabsicherung enthalten? Für Ihren Versicherungsschutz mit einer Laufzeit von XX Monaten sind Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungs­ kosten zu entrichten, die in Ihrem Einmalbeitrag in Höhe von insgesamt XXXXX,XX € für den Ratenschutz bereits ent­halten sind. Von diesem Beitrag entfällt auf die Absicherung des Todesfallrisikos ein Prämienanteil von XXX,XX €. In diesem Prämien­anteil sind Abschluss- und Vertriebskosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV) von insgesamt XXX,XX € und Verwaltungs­kosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV) von jährlich XX,XX € einkalkuliert. Sonstige Kosten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 VVG-InfoV) fallen nicht an. IPID RSV 0226 Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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