Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Schutzbrief / Bedingungsarchiv Schutzbrief

ADLER ARCD Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

Schutzbrief der ARCD-Mitgliedschaft über ADLER mit Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen bis 60 Euro je Tag für sieben Tage, Übernachtung, Rücktransport von Fahrzeug und Personen in Europa und den Mittelmeeranrainern, weitere Leistungen ab 50 km Entfernung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei ADLER vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an ADLER
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei ADLER vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schutz an das versicherte Fahrzeug gebunden (Kfz-Baustein)nein„die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen.“1.2, Seite 1
Schutz an die Person gebunden (gilt in jedem Fahrzeug, auch als Mitfahrer, mit Bahn oder zu Fuß)ja„Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa“1.3, Seite 1
Versicherte Personen (Fahrer, berechtigte Insassen, Familienangehörige)ja„berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf Sie zugelassen ist.“1.1, Seite 1
Versicherte Fahrzeugarten (Pkw, Krad, Wohnmobil, Gewichtsgrenze)ja„Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse“1.2, Seite 1
Anhänger und Wohnwagen mitversichertja„Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse“1.2 Nr. 5, Seite 1
Geltungsbereich Europa (geografisch, mit Mittelmeeranrainern)ja„Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.“1.3, Seite 1
Weltweiter Schutz für Personenleistungennein„Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.“1.3, Seite 1
Mindestentfernung vom ständigen Wohnsitz für Leistungen (z. B. ab 50 km)ja„Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt“2.2, Seite 1
Hilfe auch am Wohnort (ab Kilometer 0)ja„Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug.“2.1.1.1, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbarja„Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.“7.1.2, Seite 3

Hilfe am Schadenort

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft)ja, bis 100 €„Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €.“2.1.1.1, Seite 1
Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten geeigneten Werkstattja, bis 150 €„sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt“2.1.2.1, Seite 1
Bergen des Fahrzeugs (nach Abkommen von der Straße)ja, bis zur Versicherungssumme„Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.“2.1.3, Seite 1
Hilfe bei Schlüsselverlust oder Aussperren (Ersatzschlüssel, Öffnen)ja, bis 120 €„Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die Kosten bis zu 120 €.“2.1.6, Seite 1
Falschbetankung (Abpumpen, Reinigung)ja, bis 150 €„Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt haben“2.1.7, Seite 1
Kraftstoffmangel oder leere Antriebsbatterie (Transport zur Tankstelle oder Ladesäule)ja„Als Panne wird auch ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angesehen“Anhang Panne, Seite 3
Reifenpanne mitversichertja„Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht.“Anhang Panne, Seite 3
Ersatzteilversand ins Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile.“2.2.8.2, Seite 2
Hilfe bei Diebstahl des Fahrzeugs (Meldung, Weiterfahrt)ja„Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens.“2.1.4, Seite 1

Weiterfahrt, Rückfahrt und Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weiter- oder Rückfahrt mit Bahn, Flug oder Taxija, bis zur Versicherungssumme„Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen.“2.2.2.2, Seite 2
Mietwagen während der Reparatur oder nach Diebstahl (Betrag je Tag und gesamt)ja, bis 60 €„höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €.“2.1.4, Seite 1
Höchstdauer des Mietwagens in Tagenja„höchstens für sieben Tage“2.1.4, Seite 1
Übernachtungskosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (je Nacht und Person)ja, bis 90 €„Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person.“2.2.4.1, Seite 2
Höchstzahl der Übernachtungenja„Dies jedoch höchstens für drei Nächte“2.2.4.1, Seite 2
Abholung des reparierten oder wiedergefundenen Fahrzeugs (Fahrtkosten)ja, bis zur Versicherungssumme„die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person.“2.2.2.1, Seite 2
Fahrzeugrücktransport an den Wohnort, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich istja, bis zur Versicherungssumme„dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.“2.2.5.1, Seite 2
Fahrerstellung, wenn der Fahrer ausfälltja„eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen.“3.6.1, Seite 2
Fahrzeugunterstellung bis zum Rücktransport oder zur Verschrottungja, bis zur Versicherungssumme„übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen.“2.2.6, Seite 2
Verzollung und Verschrottung des Fahrzeugs im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Kosten der Verschrottung.“2.2.7.2, Seite 2

Hilfe für Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankenrücktransport nach Unfall oder Erkrankung auf Reisenja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren den Rücktransport und übernehmen die hierfür entstandenen Kosten.“3.4.1, Seite 2
Ärztliche Beratung und Vermittlung von Ärzten und Klinikenja„Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.“3.1.1, Seite 2
Rückholung von Kindern, wenn kein Fahrer mehr verfügbar istja, bis zur Versicherungssumme„dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch eine Begleitperson.“3.5.1, Seite 2
Krankenbesuch eines Angehörigen bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis 800 €„organisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person.“3.3.1, Seite 2
Überführung oder Bestattung im Todesfallja, bis 8.000 €„nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €.“5.4, Seite 2
Versand von Arzneimitteln ins Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll.“3.2, Seite 2
Darlehen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumentenja„dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her.“5.1, Seite 2
Hilfe bei Strafverfolgung im Ausland (Anwalt, Darlehen für Kaution)ja„übermitteln wir auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen“5.3, Seite 2
Rücktransport mitreisender Haustierenicht geregelt
Gepäckrücktransportja„Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung.“2.1.2.2, Seite 1
Rückreise wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen zu Hauseja, bis 3.000 €„Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer erkrankt oder verstorben.“4.1.1, Seite 2

Grenzen und Eigenanteile

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstleistung je Schadenfallnicht geregelt
Selbstbehalt je Schadenfallnicht geregelt
Anrechnung ersparter Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, die ohnehin angefallen wären)ja„In diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen.“6.3, Seite 3
Begrenzung der Zahl der Einsätze je Versicherungsjahrnicht geregelt
Altersgrenze des Fahrzeugs für einzelne Leistungennicht geregelt
Kostenerstattung auch ohne vorherige Meldung an die Notrufzentraleja„Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €.“2.1.2.1, Seite 1
Zugesagte Höchstzeit bis zum Eintreffen der Hilfe, mit Entschädigung bei Überschreitungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt.“6.1.2, Seite 2
Ausschluss bei Rennen und Fahrveranstaltungenja„einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam,“6.1.5, Seite 3
Ausschluss oder Kürzung bei Alkohol oder Drogen am Steuernicht geregelt
Ausschluss bei Krieg, inneren Unruhen und Terrorja„Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophe) oder Kernenergie.“6.1.1, Seite 3
Ausschluss bei Erdbeben, Naturkatastrophen und Kernenergieja„Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophe) oder Kernenergie.“6.1.1, Seite 3
Ausschluss für bekannte oder chronische Erkrankungen bei Personenleistungenja„Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch unerwartet eingetreten ist.“6.1.3, Seite 3
Ausschluss bei mangelhafter Wartung oder bekannten Mängeln des Fahrzeugsja„Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt.“6.1.7, Seite 3
Ausschluss bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietungja„Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur“6.1.6, Seite 3
Reparaturkosten und Ersatzteile selbst nicht versichertja„Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile.“2.2.8.2, Seite 2

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflicht, vor Inanspruchnahme die Notrufzentrale zu verständigenja„Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen wir erbringen.“7.1.2, Seite 3
Nachweis durch Originalbelegeja„Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf Verlangen zur Verfügung stellen.“7.1.4, Seite 3
Frist zur Geltendmachung von Kostenja„Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.“9.1, Seite 3
Nachrang gegenüber anderen Leistungspflichtigen (Automobilclub, Hersteller, Krankenversicherung)ja„Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor.“12.2, Seite 3
Schutzbrief getrennt vom übrigen Kfz-Vertrag kündbarnicht geregelt
Vertragsdauer und Verlängerungja„Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz.“3, Seite 1
Kündigung nach Schadenfallnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ADLER Versicherung AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) ADLER ARCD Schutzbrief Schutzbrief

Volltext aufklappen: ARCD Schutzbriefbedingungen (AVAR)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung Bedingungen für den ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) Für den ARCD-Schutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen: 1. Rechte und Pflichten, Zustandekommen 4. Beitragszahlung für den Schutzbrief Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den „Allgemeinen Versiche- Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten. rungsbedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG. Der ARCD e. V. hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Ver- 5. Bedingungsänderungen sicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun- in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim. – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen, – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag, 2. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V. tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH. der Kartellbehörden, unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das 3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun- Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss. Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei- träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen, eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch. wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz. Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen. Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über Änderungen informieren. Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Auto- und Maße verstehen sich einschließlich Ladung, Auf- oder An- 2.1.2.2 Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung. Bei Reise-Schutzbrief (AVAR) bauten). dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich be- 3. Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen förderte Ladung handeln. müssen. Inhaltsverzeichnis 2.1.3 Bergen des Fahrzeugs 4. Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für 2 Hilfe bei Fahrzeugausfall mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 3 Hilfe bei Krankheit und Unfall mehr als 80 km/h. Darin eingeschlossen sind das Reisegepäck* und die Ladung. Bei- 4 Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall 5. Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich beförderte 5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Ladung handeln. 6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? Abstand gelten als eine Achse.), welche zum Schadenzeit- 7 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen? punkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden. 2.1.4 Mietwagen nach Unfall* oder Diebstahl* 8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch 9 Verjährung Ausgeschlossen von der Versicherung sind: bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die 10 Zuständiges Gericht Kosten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Dies jedoch • Fahrzeuge, die nicht unter Nrn. 1 bis 5 fallen, 11 Anzuwendendes Recht höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu ins- • Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sicher- 12 Verpflichtungen Dritter gesamt 420 €. Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe • Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personen- und/oder Güter- Kaution an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kreditkarte beförderung, (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt werden muss. Die Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen schnelle • Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen (ausgenommen Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens außerhalb Hilfe bekommen, und wir übernehmen anfallende Kosten im Rahmen sind Kennzeichen für Oldtimer nach §17 der Fahrzeug- der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden von uns in voller dieser Bedingungen bei: Zulassungsverordnung), Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr- Höhe übernommen. • Panne*, Unfall* oder Diebstahl* kennzeichen, • Krankheit, Unfall* oder Tod 2.1.5 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall • nicht zugelassene Fahrzeuge und außer Kraft gesetzte • Naturkatastrophen* oder anderen Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie Fahrzeuge, unvorhergesehenen Notlagen. müssen zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die • Quads, außer mit Pkw-Zulassung. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 30 €, 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? 1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? wenn Sie uns diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung Fahrten nach Fahrzeugausfall (2.2.3) kombinierbar. 1.1 Versicherte Personen Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den 2.1.6 Fahrzeugöffnung Versicherungsschutz besteht für außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Es kann ver- • Sie, als ARCD-Mitglied, Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir einbart werden, dass der Versicherungsschutz auf Schadenfälle in der • berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist bzw. dass Schadenfälle Sie zugelassen ist. die Kosten bis zu 120 €. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind. Bei Reisen* besteht zudem Versicherungsschutz für 2.1.7 Hilfe nach Falschbetankung 2 Hilfe bei Fahrzeugausfall • Ihren ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartner, Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff be- und die minderjährigen Kinder der versicherten oder Was geschieht, wenn das versicherte Fahrzeug wegen einer Panne*, tankt haben, sorgen wir für entsprechende Hilfe bzw. das Abschlep- mitversicherten Personen. Lebenspartner und Kinder eines Unfalls* oder eines Total- bzw. Teile-Diebstahls* ausfällt? In pen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu müssen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. diesem Fall erbringen wir folgende Leistungen: einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie aus- 1.2 Versicherte Fahrzeuge 2.1 Soforthilfen am Schadenort schließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation Versichert sind Fahrzeuge, 2.1.1 Pannen- und Unfallhilfe der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag • die auf Sie zugelassen sind und im privaten Gebrauch für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannen- 2.1.1.1 Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an stehen, hilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht. der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir über- • die Sie zum privaten Gebrauch angemietet oder im Rahmen nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €. von Carsharing* genutzt haben, wenn kein Leistungsan- 2.2 Weitere Leistungen ab 50 km Entfernung Haben Sie uns mit der Organisation der Pannenhilfe beauf- Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständi- spruch gegen Dritte (z. B. Carsharing- Betreiber) vorliegt, tragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt. • die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen. gen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen wir zusätzlich 2.1.1.2 Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Auto- folgende Leistungen: batterien und Reifen gehören nicht zu den Kleinteilen. Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstat- 2.2.1 Mietwagen-Service tung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein 2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich/beruflich 2.2.1.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines 2.1.2.1 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle* nicht wieder fahr- Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, bis Ihr Fahr- genutzt werden. bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen zeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €. Die Versichert sind folgende Fahrzeuge: zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens 1. Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, auch mit übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbe- außerhalb der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb – mit Ausnahme grenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des von uns in voller Höhe übernommen. von Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen- Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Im Falle eines Fahrzeugrücktransportes (2.2.5) oder einer oder Güterbeförderung. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung Fahrzeugverzollung und -verschrottung (2.2.7) bei einem 2. Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs Schadenereignis im Ausland* übernehmen wir die Miet- sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zuge- entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht. wagenkosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz lassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer von bis zu 1.000 €. Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle [Seite 2] Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche Kaution 3.1.2 Wir stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem 3.7 Such-, Rettungs- und Bergungskosten an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kredit- behandelnden Arzt oder Krankenhaus her, wenn das erforder- Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen einer Erkran- karte (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt wer- lich ist. kung oder einem Unfall* von Rettungsdiensten gesucht, gerettet oder den muss. 3.1.3 Wir benachrichtigen auf Wunsch Ihre Angehörigen und Ihren geborgen werden, übernehmen wir hierfür die nachgewiesenen 2.2.1.2 In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht: Arbeitgeber. Kosten bis zu 3.000 €. • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service (2.2.2), 3.2 Arzneimittelversand • Sie nutzen den Übernachtungs-Service (2.2.4) oder 4 Hilfe bei Abbruch der Reise* im Not- oder Katastrophenfall • Sie nutzen den Pick-up-Service (2.2.5). Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind, Sollte eine Kombination dieser Leistungen (2.2.2, 2.2.4 sowie die vor Ort nicht besorgt werden können und für die es dort auch kein Wenn Sie während einer Reise* in einen Not- oder Katastrophenfall 2.2.5) aus organisatorischen oder kostentechnischen Grün- Ersatzpräparat gibt, übernehmen wir folgende Aufgaben: geraten und mindestens 50 km Luftlinie von ihrem ständigen Wohn- den erforderlich oder sinnvoll sein, können diese Leistungen • Wir stimmen uns mit Ihrem Hausarzt ab. sitz* in Deutschland entfernt sind, erbringen wir nachfolgende Leis- nach Vorgabe durch die Notrufzentrale miteinander kombiniert • Wir übersenden Ihnen die Arzneimittel. tungen: werden. • Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. 4.1 Rückreise-Service (nur Ausland*) 2.2.2 Weiter- und Rückfahrt-Service 4.1.1 Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise aus dem Aus- 2.2.2.1 Wir organisieren innerhalb des Geltungsbereichs nach 1.3 3.3 Krankenbesuch land*, sofern Sie von den folgenden Ereignissen betroffen sind: folgende Fahrten: 3.3.1 Wenn Sie sich infolge einer Erkrankung länger als zwei • Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer • die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch- Wochen stationär im Krankenhaus aufhalten müssen, orga- erkrankt oder verstorben. land oder zu Ihrem Zielort, nisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. • Sie sind durch Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, • die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Überschwemmungen, Bergrutsch, Erdbeben oder vorsätz- Deutschland sowie Besucher, wenn ab dem 10. Tag ein Krankenhausaufenthalt liche Straftat eines Dritten finanziell erheblich geschädigt • die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort von mehr als zwei Wochen absehbar ist. Dies bis insgesamt worden. durch eine Person. 800 €. Übernachtungskosten jedoch höchstens für 7 Nächte 4.1.2 Zusätzlich übernehmen wir die Mehraufwendungen für Fahrt- 2.2.2.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung bis zu 90 € je Übernachtung. kosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rück- unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 3.3.2 Über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ist eine ent- reise entstehen. Dies erfolgt bis zu 3.000 € je Schadenfall. 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung sprechende Bestätigung durch das Krankenhaus vorzulegen. Der Grund für die außerplanmäßige Rückreise ist nachzu- bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). weisen. Für nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. 3.4 Krankenrücktransport 3.4.1 Wenn auf einer Reise* eine akute, unerwartete Erkrankung 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophen* 2.2.3 Fahrten nach Fahrzeugausfall oder Verletzung auftritt, bringen wir Sie in das Ihrem Wohn- 4.2.1 Wenn eine Naturkatastrophe* eingetreten ist und eine Weiter- Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie müssen sitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete reise deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die Kosten für Krankenhaus zurück. Wir organisieren den Rücktransport und möglich ist, erstatten wir für außerplan mäßige Verpflegungs- öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 50 €, wenn Sie uns übernehmen die hierfür entstandenen Kosten. und Übernachtungskosten je Tag und versicherter Person bis diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Kurzfahrten nach 3.4.2 Art und Zeitpunkt des Krankenrücktransports müssen medi- zu 90 € für maximal drei Tage. Fahrzeugausfall (2.1.5) kombinierbar. zinisch sinnvoll und vertretbar sein. Hierüber entscheidet ein 4.2.2 Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ursprünglich gewählten von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden Verkehrsmittel weiter- oder zurückzureisen, übernehmen wir 2.2.4 Übernachtungs-Service Arzt vor Ort. Er entscheidet ebenfalls über den Transportzeit- die Reisemehrkosten. Und zwar in folgendem Umfang: 2.2.4.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Über- punkt, das geeignete Transportmittel sowie die erforderliche • Für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch- nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Übernachtungs- Betreuung während des Transportes. Die Transportfähigkeit land oder die Fahrt zu Ihrem Zielort, jedoch höchstens inner- kosten bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug repariert oder muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Sinnvoll ist halb des Geltungsbereichs nach 1.3. wiederaufgefunden wurde. Dies jedoch höchstens für drei ein Krankenrücktransport z. B., wenn nach ärztlicher Prognose • Für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person. die stationäre Heilbehandlung im Ausland* länger als 14 Tage in Deutschland. 2.2.4.2 Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in An- andauern würde. • Der Zielort muss sich im Geltungsbereich des Schutzbriefs spruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für 3.4.3 Wir übernehmen die Übernachtungskosten bis zum Rück- befinden. eine Nacht. transport auch für die nicht erkrankten versicherten Personen. 4.2.3 Welche Mehrkosten erstatten wir? Wir zahlen für bis zu drei Nächte bis zu je 90 € pro Person. Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 2.2.5 Fahrzeugtransport-Service und Pick-up-Service 3.4.4 Können Sie wegen einer nachgewiesenen medizinischen Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- 2.2.5.1 Wenn das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe Erkrankung die ursprünglich geplante Rückfahrt nicht an- schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, treten, dann übernehmen wir den Fahrtkosten-Mehrpreis der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge- dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt: wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die vor- Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 4.2.4 Müssen Sie wegen einer Naturkatastrophe* oder aufgrund aussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Scha- für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Ausschluss schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe denort zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung des Totalschaden*). Die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge- Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*. Die Kosten hierfür übernehmen wir. Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. übernehmen wir. für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz* in 4.2.5 Wenn Sie die Abholung selbst veranlassen, erhalten Sie von Deutschland. 3.5 Rückholung von Kindern uns folgende Entschädigung: 0,40 € je Kilometer Entfernung 2.2.5.2 Bei einem Schadenort in Deutschland sorgen wir dafür, 3.5.1 Können mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort dass Sie zu Ihrem ständigen Wohnsitz* gebracht werden. werden, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestor- (einfache Strecke). Dies erfolgt möglichst zusammen mit dem Fahrzeug (Pick- ben ist, dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch up-Service). eine Begleitperson. Diese kann von Ihnen oder uns benannt 5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland*, ab 50 km werden. Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland 2.2.6 Fahrzeugunterstellung 3.5.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter Muss das Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse 5.1 Verlust von Zahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheckkarte) zum versicherten Rücktransport (2.2.5) oder der nachweislichen einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Wenn Sie auf einer Reise im Ausland* Zahlungsmittel verlieren und Verzollung bzw. Verschrottung (2.2.7) untergestellt werden, dann Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für dadurch in eine Notlage geraten, dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen. nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. Hausbank her. Das geschieht innerhalb eines Arbeitstages nach Ihrer Schadenmeldung. 2.2.7 Fahrzeugverzollung und -verschrottung (nur Ausland*) 3.6 Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall 2.2.7.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* verzollt werden muss, 3.6.1 In folgenden Fällen sorgen wir für die Abholung Ihres Fahr- 5.2 Dokumenten-Service helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensge- zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*: Wurde auf einer Reise im Ausland* ein für die Reise notwendiges bühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. • Sie können Ihr Fahrzeug auf Grund akuter, unerwarteter Dokument gestohlen oder verloren, dann helfen wir Ihnen bei der 2.2.7.2 Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht mehr zurückfahren Ersatzbeschaffung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebüh- Kosten der Verschrottung. und die Fahrunfähigkeit dauert länger als drei Tage an und ren bis 100 €. • kein Mitreisender ist in der Lage, Ihr Fahrzeug zurückzu- 2.2.8 Hilfe bei der Fahrzeugreparatur (nur Ausland*) führen. 5.3 Nachrichtenübermittlung 2.2.8.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* repariert werden muss, Die Fahrzeugabholung kann per Sammeltransport oder auf Geraten Sie auf einer Reise im Ausland* in eine schwerwiegende helfen wir bei der Suche nach einer Fachwerkstatt. Für die eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen. Notlage (z. B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermitteln wir Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wird durch uns ein Ersatzfahrer gestellt, gehen die Kosten auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen und über- 2.2.8.2 Falls notwendige Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden für Betriebsstoffe (z. B. Sprit) und ggfs. anfallende Straßen- nehmen zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten. können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich nutzungsgebühren (z. B. Maut oder Fährticket) zu Ihren Lasten. erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher und frei ver- 5.4 Hilfe im Todesfall aber die Kosten der Ersatzteile. fügbar sein. Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im 3.6.2 Wenn Sie die Rückführung selbst organisieren, Ausland* versterben, stimmen wir uns mit Ihren Angehörigen ab. Wir 3 Hilfe bei Krankheit und Unfall* • dann zahlen wir Ihnen 0,40 € je Kilometer Wegstrecke sorgen dann für die Bestattung im Ausland* oder die Überführung zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €. Hinweis: Wenn wir in diesem Abschnitt 3 „Sie“ ansprechen, sind Sie (einfache Strecke). als ARCD-Mitglied und die mitversicherten Personen nach 1.1 ge- 5.5 Hilfe bei weiteren Notlagen 3.6.3 Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten meint. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall* auf einer Reise*. Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten 5.5.1 Bedroht eine sonstige Notlage im Ausland* Ihre Gesundheit Wenn dies mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- Übernachtungskosten für bis zu drei Übernachtungen bis zu je oder Ihr Vermögen erheblich, veranlassen wir die erforder- sitz* in Deutschland entfernt geschieht, erbringen wir nachfolgende 90 € pro Person. lichen Maßnahmen und übernehmen hierfür die Kosten. Dies Leistungen: 3.6.4 Die Erkrankung und Verletzung und die voraussichtliche Dauer bis zu 500 € je Schadenfall. 3.1 Soforthilfe der Fahruntüchtigkeit sind durch ein Attest des behandelnden 5.5.2 Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie Arztes nachzuweisen. abgeschlossen haben, erstatten wir nicht. Das gilt auch für 3.1.1 Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärzt- licher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir Ihnen einen Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten. deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Diesen müssen Sie dann selbst beauftragen. [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung 6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? haben. Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform. Anhang Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach- 6.1 Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende weisen, dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig* Ereignisse verursacht wurde: verletzt haben. 6.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anord- 7.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich erklärt: nungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei bestehen: Naturkatastrophe) oder Kernenergie. Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht „Ausland“ 6.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie die Ursache war Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt wur- ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt, • für den Eintritt des Versicherungsfalls, den, außer Deutschland. Wenn Sie aber einen Wohnsitz im Ausland unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwe- • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder haben, gilt das betreffende Land nicht als Ausland. re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. „Berechtigter Fahrer“ Sie nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Das ist jeder, der das Fahrzeug mit Zustimmung des Fahrzeughalters haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Obliegenheit* arglistig verletzt haben. benutzt. 6.1.3 Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch un- erwartet eingetreten ist. 7.3 Wenn wir Geld für Sie ausgelegt haben, gilt: „Carsharing“ 6.1.4 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens ohne Fahrerlaubnis ge- Sie müssen uns diese Beträge einschließlich der anfallenden Gebüh- Carsharing ist die, durch einen Carsharing-Betreiber gewerblich or- fahren sind. Oder wenn Sie zum Führen des Fahrzeugs nicht ren unverzüglich* in einer Summe nach deren Erstattung durch Dritte ganisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen gegen berechtigt waren. zurückzahlen. Spätestens jedoch innerhalb eines Monats, nachdem Entgelt. 6.1.5 Wenn Sie mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt teilgenommen wir sie ausgezahlt haben. Bei Inanspruchnahme erkennen Sie die „Diebstahl“ haben an: Bedingungen an und erteilen die Ermächtigung, im Zusammenhang Ist das rechtswidrige Aneignen des gesamten Fahrzeugs oder von • einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer mit dem beantragten Kredit bei der Schutzgemeinschaft für allge- Teilen (z. B. Räder), sodass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Höchstgeschwindigkeit ankam, meine Kreditsicherung (Schufa) wegen der über Sie vorhandenen Diebstahl liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder • einer dazu gehörigen Übungsfahrt oder Daten anzufragen. unbefugtem Gebrauch vor. Der Diebstahl muss polizeilich gemeldet • einer Geschicklichkeitsprüfung. Davon ausgeschlossen sind bzw. behördlich nachgewiesen sein. Fahrveranstaltungen, welche die Erhöhung der Verkehrssi- 8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen „Grob fahrlässig“ cherheit zum Ziel haben (Prüfungen, Übungsfahrten). 8.1 Pflichten mitversicherter Personen „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln 6.1.6 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbs- Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw. mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä- sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber von der Ver- beachten. ßigen Vermietung verwendet haben. 6.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben pflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegenüber allen mitver- „Nahe Verwandte“ wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt. sicherten Personen. Das sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und 6.1.8 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken- Schwiegerkinder. 8.2 Ausübung der Rechte den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines „Naturkatastrophe“ adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be- Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem Ver- Eine Naturkatastrophe liegt vor bei Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, steht. sicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu, soweit nichts Wirbelsturm, Vulkanausbruch oder Lawinen. anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind: 6.2. Wir leisten ebenfalls nicht: Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende, nicht ehe- „Obliegenheit“ 6.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren liche Lebenspartner können Ansprüche geltend machen. Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen 8.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen. Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie Personen eingeschränkt bzw. unmöglich ist. „Panne“ 6.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung zur Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den Gefahrenumstand (siehe 6.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw. Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Als Panne wird auch bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region Personen. ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angese- vorliegt. hen sowie ein auf einem technischen Defekt beruhender Kraftstoff- 6.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken- 9 Verjährung mangel- oder -verlust. den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines 9.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei „Reise“ adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be- Jahren. Diese Fristberechnung ergibt sich aus den Vorschriften Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als steht. des Bürgerlichen Gesetzbuches. 50 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich 6.3 Leistungskürzung 9.2 Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der des Schadenereignisses nicht mehr als 6 Wochen seit Verlassen des Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Wohnsitzes angedauert hat. haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall entstanden wären? In unsere Entscheidung erhalten. „Reisegepäck“ diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen. Das ist übliches Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, Campingmate- 10 Zuständiges Gericht rial). Gepäck wird für eine Reise vom Start- zum Zielort und wieder 6.4 Sonstige Hinweise 10.1 Klagen gegen uns zurück transportiert und während einer Reise benötigt bzw. genutzt. 6.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener Ausgeschlossen davon sind Baumaterialien, Möbel, Sperrmüll oder Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten einreichen: tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive ähnliches. • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* Abrechnung ist nicht möglich. zuständig ist. „Reisegepäckanhänger“ 6.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere Das ist ein Anhänger, welche zum Transport von Reisegepäck* be- oder Zeitverlust können nicht vergütet werden. Niederlassung zuständig ist. nötigt wird. 7 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu erfüllen? „Schadenort / Schadenstelle“ 10.2 Klagen gegen Sie Das ist jede öffentliche Straße einschließlich der von dort unmittelbar 7.1 Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als Ver- Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen: zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze. Die Scha- sicherungsnehmer: • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich denstelle muss mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein. zuständig ist. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder 7.1.1 Den Schadenfall unverzüglich* zu melden. „Ständiger Wohnsitz“ Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage- 7.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich über- erhebung außerhalb Deutschlands verlegt haben oder wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. wiegend aufhalten und dem ARCD als Adresse genannt haben. dieser nicht bekannt ist, dann klagen wir bei dem Gericht 7.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere Weisungen zu beachten. am Sitz unseres Versicherungsunternehmens. Oder am Sitz „Totalschaden“ der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Werkstattrepara- 7.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun: • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe tur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Deutschland am 11 Anzuwendendes Recht Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi- gungspflicht gestatten. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt. Verlangen zur Verfügung stellen. 12 Verpflichtungen Dritter „Unfall“ • Soweit erforderlich die behandelnden Ärzte von ihrer Das ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereig- 12.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen Schweigepflicht entbinden, damit wir unserer Leistungs- nis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche- pflicht nachkommen können. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden, 7.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird. Oder werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend- wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen treten. machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten werden. 12.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei fahrzeugbezogenen Leistungen liegt ein „Unfall“ vor, wenn ein geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches 7.2 Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen? gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver- Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf trägen beansprucht wird. das Fahrzeug einwirkt und infolgedessen das Fahrzeug nicht mehr 7.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen, fahrbereit ist. 12.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs- verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung „Unverzüglich“ 7.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden. Das heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern, berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem 12.4 Such-, Rettungs- und Bergungskosten bestehen subsidiär zu also so schnell wie möglich. der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. anderen beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherungen, Wenn Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen d. h. die private Unfall- oder Krankenversicherung haben „Vorsätzlich“ oder wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch Vorrang. beteiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versiche- deren Folgen obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist. rungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt jedoch nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert
Volltext aufklappen: ARCD Schutzbriefbedingungen gesamt
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung Bedingungen für den ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) Für den ARCD-Schutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen: 1. Rechte und Pflichten, Zustandekommen 4. Beitragszahlung für den Schutzbrief Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den „Allgemeinen Versiche- Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten. rungsbedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG. Der ARCD e. V. hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Ver- 5. Bedingungsänderungen sicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun- in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim. – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen, – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag, 2. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V. tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH. der Kartellbehörden, unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das 3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun- Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss. Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei- träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen, eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch. wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz. Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen. Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über Änderungen informieren. Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Auto- und Maße verstehen sich einschließlich Ladung, Auf- oder An- 2.1.2.2 Die Kosten umfassen auch das Gepäck und die Ladung. Bei Reise-Schutzbrief (AVAR) bauten). dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich be- 3. Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen förderte Ladung handeln. müssen. Inhaltsverzeichnis 2.1.3 Bergen des Fahrzeugs 4. Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für 2 Hilfe bei Fahrzeugausfall mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 3 Hilfe bei Krankheit und Unfall mehr als 80 km/h. Darin eingeschlossen sind das Reisegepäck* und die Ladung. Bei- 4 Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall 5. Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck*- und Bootsanhänger dieser darf es sich aber nicht um Tiere oder gewerblich beförderte 5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Ladung handeln. 6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? Abstand gelten als eine Achse.), welche zum Schadenzeit- 7 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen? punkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden. 2.1.4 Mietwagen nach Unfall* oder Diebstahl* 8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Nach einem Unfall* oder Diebstahl* helfen wir Ihnen auf Wunsch 9 Verjährung Ausgeschlossen von der Versicherung sind: bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die 10 Zuständiges Gericht Kosten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Dies jedoch • Fahrzeuge, die nicht unter Nrn. 1 bis 5 fallen, 11 Anzuwendendes Recht höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu ins- • Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte oder sicher- 12 Verpflichtungen Dritter gesamt 420 €. Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe • Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personen- und/oder Güter- Kaution an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kreditkarte beförderung, (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt werden muss. Die Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen schnelle • Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen (ausgenommen Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens außerhalb Hilfe bekommen, und wir übernehmen anfallende Kosten im Rahmen sind Kennzeichen für Oldtimer nach §17 der Fahrzeug- der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden von uns in voller dieser Bedingungen bei: Zulassungsverordnung), Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr- Höhe übernommen. • Panne*, Unfall* oder Diebstahl* kennzeichen, • Krankheit, Unfall* oder Tod 2.1.5 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall • nicht zugelassene Fahrzeuge und außer Kraft gesetzte • Naturkatastrophen* oder anderen Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie Fahrzeuge, unvorhergesehenen Notlagen. müssen zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die • Quads, außer mit Pkw-Zulassung. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 30 €, 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? 1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? wenn Sie uns diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Sie als ARCD-Mitglied haben mit der Schutzbriefversicherung Fahrten nach Fahrzeugausfall (2.2.3) kombinierbar. 1.1 Versicherte Personen Versicherungsschutz für Schadenereignisse in Europa und in den 2.1.6 Fahrzeugöffnung Versicherungsschutz besteht für außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Es kann ver- • Sie, als ARCD-Mitglied, Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir einbart werden, dass der Versicherungsschutz auf Schadenfälle in der • berechtigte Fahrer* und Insassen eines Fahrzeugs, das auf die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist bzw. dass Schadenfälle Sie zugelassen ist. die Kosten bis zu 120 €. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind. Bei Reisen* besteht zudem Versicherungsschutz für 2.1.7 Hilfe nach Falschbetankung 2 Hilfe bei Fahrzeugausfall • Ihren ehelichen oder nicht ehelichen Lebenspartner, Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff be- und die minderjährigen Kinder der versicherten oder Was geschieht, wenn das versicherte Fahrzeug wegen einer Panne*, tankt haben, sorgen wir für entsprechende Hilfe bzw. das Abschlep- mitversicherten Personen. Lebenspartner und Kinder eines Unfalls* oder eines Total- bzw. Teile-Diebstahls* ausfällt? In pen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu müssen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. diesem Fall erbringen wir folgende Leistungen: einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie aus- 1.2 Versicherte Fahrzeuge 2.1 Soforthilfen am Schadenort schließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation Versichert sind Fahrzeuge, 2.1.1 Pannen- und Unfallhilfe der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag • die auf Sie zugelassen sind und im privaten Gebrauch für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannen- 2.1.1.1 Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an stehen, hilfsfahrzeugs entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht. der Schadenstelle* durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir über- • die Sie zum privaten Gebrauch angemietet oder im Rahmen nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €. von Carsharing* genutzt haben, wenn kein Leistungsan- 2.2 Weitere Leistungen ab 50 km Entfernung Haben Sie uns mit der Organisation der Pannenhilfe beauf- Wenn der Schadenort* mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständi- spruch gegen Dritte (z. B. Carsharing- Betreiber) vorliegt, tragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt. • die Sie als berechtigter Fahrer* nutzen. gen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen wir zusätzlich 2.1.1.2 Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Auto- folgende Leistungen: batterien und Reifen gehören nicht zu den Kleinteilen. Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstat- 2.2.1 Mietwagen-Service tung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein 2.1.2 Abschleppen des Fahrzeugs und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich/beruflich 2.2.1.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines 2.1.2.1 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle* nicht wieder fahr- Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, bis Ihr Fahr- genutzt werden. bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen zeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €. Die Versichert sind folgende Fahrzeuge: zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und Notdienstgebühren für die Herausgabe eines Mietwagens 1. Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, auch mit übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbe- außerhalb der Öffnungszeiten der Mietwagenstation werden alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb – mit Ausnahme grenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des von uns in voller Höhe übernommen. von Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen- Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Im Falle eines Fahrzeugrücktransportes (2.2.5) oder einer oder Güterbeförderung. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung Fahrzeugverzollung und -verschrottung (2.2.7) bei einem 2. Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs Schadenereignis im Ausland* übernehmen wir die Miet- sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zuge- entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht. wagenkosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz lassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer von bis zu 1.000 €. Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle [Seite 2] Hinweis: Bei der Anmietung fällt eine marktübliche Kaution 3.1.2 Wir stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem 3.7 Such-, Rettungs- und Bergungskosten an, welche in der Regel durch die Nutzung einer Kredit- behandelnden Arzt oder Krankenhaus her, wenn das erforder- Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen einer Erkran- karte (Ausland) bzw. einer EC-Karte (Inland) hinterlegt wer- lich ist. kung oder einem Unfall* von Rettungsdiensten gesucht, gerettet oder den muss. 3.1.3 Wir benachrichtigen auf Wunsch Ihre Angehörigen und Ihren geborgen werden, übernehmen wir hierfür die nachgewiesenen 2.2.1.2 In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht: Arbeitgeber. Kosten bis zu 3.000 €. • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service (2.2.2), 3.2 Arzneimittelversand • Sie nutzen den Übernachtungs-Service (2.2.4) oder 4 Hilfe bei Abbruch der Reise* im Not- oder Katastrophenfall • Sie nutzen den Pick-up-Service (2.2.5). Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind, Sollte eine Kombination dieser Leistungen (2.2.2, 2.2.4 sowie die vor Ort nicht besorgt werden können und für die es dort auch kein Wenn Sie während einer Reise* in einen Not- oder Katastrophenfall 2.2.5) aus organisatorischen oder kostentechnischen Grün- Ersatzpräparat gibt, übernehmen wir folgende Aufgaben: geraten und mindestens 50 km Luftlinie von ihrem ständigen Wohn- den erforderlich oder sinnvoll sein, können diese Leistungen • Wir stimmen uns mit Ihrem Hausarzt ab. sitz* in Deutschland entfernt sind, erbringen wir nachfolgende Leis- nach Vorgabe durch die Notrufzentrale miteinander kombiniert • Wir übersenden Ihnen die Arzneimittel. tungen: werden. • Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. 4.1 Rückreise-Service (nur Ausland*) 2.2.2 Weiter- und Rückfahrt-Service 4.1.1 Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise aus dem Aus- 2.2.2.1 Wir organisieren innerhalb des Geltungsbereichs nach 1.3 3.3 Krankenbesuch land*, sofern Sie von den folgenden Ereignissen betroffen sind: folgende Fahrten: 3.3.1 Wenn Sie sich infolge einer Erkrankung länger als zwei • Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter* ist schwer • die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch- Wochen stationär im Krankenhaus aufhalten müssen, orga- erkrankt oder verstorben. land oder zu Ihrem Zielort, nisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. • Sie sind durch Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, • die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Überschwemmungen, Bergrutsch, Erdbeben oder vorsätz- Deutschland sowie Besucher, wenn ab dem 10. Tag ein Krankenhausaufenthalt liche Straftat eines Dritten finanziell erheblich geschädigt • die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort von mehr als zwei Wochen absehbar ist. Dies bis insgesamt worden. durch eine Person. 800 €. Übernachtungskosten jedoch höchstens für 7 Nächte 4.1.2 Zusätzlich übernehmen wir die Mehraufwendungen für Fahrt- 2.2.2.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung bis zu 90 € je Übernachtung. kosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rück- unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 3.3.2 Über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes ist eine ent- reise entstehen. Dies erfolgt bis zu 3.000 € je Schadenfall. 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung sprechende Bestätigung durch das Krankenhaus vorzulegen. Der Grund für die außerplanmäßige Rückreise ist nachzu- bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). weisen. Für nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. 3.4 Krankenrücktransport 3.4.1 Wenn auf einer Reise* eine akute, unerwartete Erkrankung 4.2 Hilfe bei Naturkatastrophen* 2.2.3 Fahrten nach Fahrzeugausfall oder Verletzung auftritt, bringen wir Sie in das Ihrem Wohn- 4.2.1 Wenn eine Naturkatastrophe* eingetreten ist und eine Weiter- Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie müssen sitz nächstgelegene und aus medizinischer Sicht geeignete reise deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die Kosten für Krankenhaus zurück. Wir organisieren den Rücktransport und möglich ist, erstatten wir für außerplan mäßige Verpflegungs- öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 50 €, wenn Sie uns übernehmen die hierfür entstandenen Kosten. und Übernachtungskosten je Tag und versicherter Person bis diese nachweisen. Diese Leistung ist nicht mit den Kurzfahrten nach 3.4.2 Art und Zeitpunkt des Krankenrücktransports müssen medi- zu 90 € für maximal drei Tage. Fahrzeugausfall (2.1.5) kombinierbar. zinisch sinnvoll und vertretbar sein. Hierüber entscheidet ein 4.2.2 Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ursprünglich gewählten von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden Verkehrsmittel weiter- oder zurückzureisen, übernehmen wir 2.2.4 Übernachtungs-Service Arzt vor Ort. Er entscheidet ebenfalls über den Transportzeit- die Reisemehrkosten. Und zwar in folgendem Umfang: 2.2.4.1 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Über- punkt, das geeignete Transportmittel sowie die erforderliche • Für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutsch- nachtungsmöglichkeit und übernehmen die Übernachtungs- Betreuung während des Transportes. Die Transportfähigkeit land oder die Fahrt zu Ihrem Zielort, jedoch höchstens inner- kosten bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug repariert oder muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden. Sinnvoll ist halb des Geltungsbereichs nach 1.3. wiederaufgefunden wurde. Dies jedoch höchstens für drei ein Krankenrücktransport z. B., wenn nach ärztlicher Prognose • Für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz* Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person. die stationäre Heilbehandlung im Ausland* länger als 14 Tage in Deutschland. 2.2.4.2 Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in An- andauern würde. • Der Zielort muss sich im Geltungsbereich des Schutzbriefs spruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für 3.4.3 Wir übernehmen die Übernachtungskosten bis zum Rück- befinden. eine Nacht. transport auch für die nicht erkrankten versicherten Personen. 4.2.3 Welche Mehrkosten erstatten wir? Wir zahlen für bis zu drei Nächte bis zu je 90 € pro Person. Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 2.2.5 Fahrzeugtransport-Service und Pick-up-Service 3.4.4 Können Sie wegen einer nachgewiesenen medizinischen Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- 2.2.5.1 Wenn das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe Erkrankung die ursprünglich geplante Rückfahrt nicht an- schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, treten, dann übernehmen wir den Fahrtkosten-Mehrpreis der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge- dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt: wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die vor- Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 4.2.4 Müssen Sie wegen einer Naturkatastrophe* oder aufgrund aussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Scha- für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Ausschluss schließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe denort zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung des Totalschaden*). Die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für nachge- Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*. Die Kosten hierfür übernehmen wir. Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten wiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. übernehmen wir. für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz* in 4.2.5 Wenn Sie die Abholung selbst veranlassen, erhalten Sie von Deutschland. 3.5 Rückholung von Kindern uns folgende Entschädigung: 0,40 € je Kilometer Entfernung 2.2.5.2 Bei einem Schadenort in Deutschland sorgen wir dafür, 3.5.1 Können mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort dass Sie zu Ihrem ständigen Wohnsitz* gebracht werden. werden, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestor- (einfache Strecke). Dies erfolgt möglichst zusammen mit dem Fahrzeug (Pick- ben ist, dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch up-Service). eine Begleitperson. Diese kann von Ihnen oder uns benannt 5 Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland*, ab 50 km werden. Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz* in Deutschland 2.2.6 Fahrzeugunterstellung 3.5.2 Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter Muss das Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse 5.1 Verlust von Zahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheckkarte) zum versicherten Rücktransport (2.2.5) oder der nachweislichen einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Wenn Sie auf einer Reise im Ausland* Zahlungsmittel verlieren und Verzollung bzw. Verschrottung (2.2.7) untergestellt werden, dann Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class). Für dadurch in eine Notlage geraten, dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen. nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €. Hausbank her. Das geschieht innerhalb eines Arbeitstages nach Ihrer Schadenmeldung. 2.2.7 Fahrzeugverzollung und -verschrottung (nur Ausland*) 3.6 Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall 2.2.7.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* verzollt werden muss, 3.6.1 In folgenden Fällen sorgen wir für die Abholung Ihres Fahr- 5.2 Dokumenten-Service helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensge- zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz*: Wurde auf einer Reise im Ausland* ein für die Reise notwendiges bühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. • Sie können Ihr Fahrzeug auf Grund akuter, unerwarteter Dokument gestohlen oder verloren, dann helfen wir Ihnen bei der 2.2.7.2 Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht mehr zurückfahren Ersatzbeschaffung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebüh- Kosten der Verschrottung. und die Fahrunfähigkeit dauert länger als drei Tage an und ren bis 100 €. • kein Mitreisender ist in der Lage, Ihr Fahrzeug zurückzu- 2.2.8 Hilfe bei der Fahrzeugreparatur (nur Ausland*) führen. 5.3 Nachrichtenübermittlung 2.2.8.1 Wenn das Fahrzeug im Ausland* repariert werden muss, Die Fahrzeugabholung kann per Sammeltransport oder auf Geraten Sie auf einer Reise im Ausland* in eine schwerwiegende helfen wir bei der Suche nach einer Fachwerkstatt. Für die eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers erfolgen. Notlage (z. B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermitteln wir Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung. Wird durch uns ein Ersatzfahrer gestellt, gehen die Kosten auf Wunsch Nachrichten an Ihnen nahestehende Personen und über- 2.2.8.2 Falls notwendige Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden für Betriebsstoffe (z. B. Sprit) und ggfs. anfallende Straßen- nehmen zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten. können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich nutzungsgebühren (z. B. Maut oder Fährticket) zu Ihren Lasten. erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher und frei ver- 5.4 Hilfe im Todesfall aber die Kosten der Ersatzteile. fügbar sein. Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im 3.6.2 Wenn Sie die Rückführung selbst organisieren, Ausland* versterben, stimmen wir uns mit Ihren Angehörigen ab. Wir 3 Hilfe bei Krankheit und Unfall* • dann zahlen wir Ihnen 0,40 € je Kilometer Wegstrecke sorgen dann für die Bestattung im Ausland* oder die Überführung zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz* und dem Schadenort nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu 8.000 €. Hinweis: Wenn wir in diesem Abschnitt 3 „Sie“ ansprechen, sind Sie (einfache Strecke). als ARCD-Mitglied und die mitversicherten Personen nach 1.1 ge- 5.5 Hilfe bei weiteren Notlagen 3.6.3 Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten meint. Sie erkranken oder erleiden einen Unfall* auf einer Reise*. Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten 5.5.1 Bedroht eine sonstige Notlage im Ausland* Ihre Gesundheit Wenn dies mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- Übernachtungskosten für bis zu drei Übernachtungen bis zu je oder Ihr Vermögen erheblich, veranlassen wir die erforder- sitz* in Deutschland entfernt geschieht, erbringen wir nachfolgende 90 € pro Person. lichen Maßnahmen und übernehmen hierfür die Kosten. Dies Leistungen: 3.6.4 Die Erkrankung und Verletzung und die voraussichtliche Dauer bis zu 500 € je Schadenfall. 3.1 Soforthilfe der Fahruntüchtigkeit sind durch ein Attest des behandelnden 5.5.2 Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie Arztes nachzuweisen. abgeschlossen haben, erstatten wir nicht. Das gilt auch für 3.1.1 Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärzt- licher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir Ihnen einen Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten. deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Diesen müssen Sie dann selbst beauftragen. [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung 6 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? haben. Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform. Anhang Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nach- 6.1 Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende weisen, dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig* Ereignisse verursacht wurde: verletzt haben. 6.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anord- 7.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich erklärt: nungen staatlicher Stellen, Erdbeben (Ausnahme: 4.2 Hilfe bei bestehen: Naturkatastrophe) oder Kernenergie. Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht „Ausland“ 6.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie die Ursache war Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt wur- ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt, • für den Eintritt des Versicherungsfalls, den, außer Deutschland. Wenn Sie aber einen Wohnsitz im Ausland unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwe- • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder haben, gilt das betreffende Land nicht als Ausland. re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. „Berechtigter Fahrer“ Sie nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Das ist jeder, der das Fahrzeug mit Zustimmung des Fahrzeughalters haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Obliegenheit* arglistig verletzt haben. benutzt. 6.1.3 Bei einer Erkrankung oder Verletzung, die weder akut noch un- erwartet eingetreten ist. 7.3 Wenn wir Geld für Sie ausgelegt haben, gilt: „Carsharing“ 6.1.4 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens ohne Fahrerlaubnis ge- Sie müssen uns diese Beträge einschließlich der anfallenden Gebüh- Carsharing ist die, durch einen Carsharing-Betreiber gewerblich or- fahren sind. Oder wenn Sie zum Führen des Fahrzeugs nicht ren unverzüglich* in einer Summe nach deren Erstattung durch Dritte ganisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen gegen berechtigt waren. zurückzahlen. Spätestens jedoch innerhalb eines Monats, nachdem Entgelt. 6.1.5 Wenn Sie mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt teilgenommen wir sie ausgezahlt haben. Bei Inanspruchnahme erkennen Sie die „Diebstahl“ haben an: Bedingungen an und erteilen die Ermächtigung, im Zusammenhang Ist das rechtswidrige Aneignen des gesamten Fahrzeugs oder von • einer Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer mit dem beantragten Kredit bei der Schutzgemeinschaft für allge- Teilen (z. B. Räder), sodass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Höchstgeschwindigkeit ankam, meine Kreditsicherung (Schufa) wegen der über Sie vorhandenen Diebstahl liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder • einer dazu gehörigen Übungsfahrt oder Daten anzufragen. unbefugtem Gebrauch vor. Der Diebstahl muss polizeilich gemeldet • einer Geschicklichkeitsprüfung. Davon ausgeschlossen sind bzw. behördlich nachgewiesen sein. Fahrveranstaltungen, welche die Erhöhung der Verkehrssi- 8 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen „Grob fahrlässig“ cherheit zum Ziel haben (Prüfungen, Übungsfahrten). 8.1 Pflichten mitversicherter Personen „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln 6.1.6 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrzeug zur gewerbs- Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw. mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä- sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber von der Ver- beachten. ßigen Vermietung verwendet haben. 6.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrzeug nicht behoben pflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegenüber allen mitver- „Nahe Verwandte“ wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt. sicherten Personen. Das sind Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und 6.1.8 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken- Schwiegerkinder. 8.2 Ausübung der Rechte den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines „Naturkatastrophe“ adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be- Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem Ver- Eine Naturkatastrophe liegt vor bei Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, steht. sicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu, soweit nichts Wirbelsturm, Vulkanausbruch oder Lawinen. anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind: 6.2. Wir leisten ebenfalls nicht: Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende, nicht ehe- „Obliegenheit“ 6.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren liche Lebenspartner können Ansprüche geltend machen. Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen 8.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen. Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie Personen eingeschränkt bzw. unmöglich ist. „Panne“ 6.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung zur Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den Gefahrenumstand (siehe 6.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw. Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Als Panne wird auch bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region Personen. ein unverschuldeter entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angese- vorliegt. hen sowie ein auf einem technischen Defekt beruhender Kraftstoff- 6.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken- 9 Verjährung mangel- oder -verlust. den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines 9.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei „Reise“ adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be- Jahren. Diese Fristberechnung ergibt sich aus den Vorschriften Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als steht. des Bürgerlichen Gesetzbuches. 50 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich 6.3 Leistungskürzung 9.2 Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der des Schadenereignisses nicht mehr als 6 Wochen seit Verlassen des Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Wohnsitzes angedauert hat. haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall entstanden wären? In unsere Entscheidung erhalten. „Reisegepäck“ diesem Fall können wir unsere Leistung in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf unsere Leistung anrechnen. Das ist übliches Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, Campingmate- 10 Zuständiges Gericht rial). Gepäck wird für eine Reise vom Start- zum Zielort und wieder 6.4 Sonstige Hinweise 10.1 Klagen gegen uns zurück transportiert und während einer Reise benötigt bzw. genutzt. 6.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener Ausgeschlossen davon sind Baumaterialien, Möbel, Sperrmüll oder Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten einreichen: tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive ähnliches. • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* Abrechnung ist nicht möglich. zuständig ist. „Reisegepäckanhänger“ 6.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere Das ist ein Anhänger, welche zum Transport von Reisegepäck* be- oder Zeitverlust können nicht vergütet werden. Niederlassung zuständig ist. nötigt wird. 7 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu erfüllen? „Schadenort / Schadenstelle“ 10.2 Klagen gegen Sie Das ist jede öffentliche Straße einschließlich der von dort unmittelbar 7.1 Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als Ver- Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen: zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze. Die Scha- sicherungsnehmer: • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich denstelle muss mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein. zuständig ist. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder 7.1.1 Den Schadenfall unverzüglich* zu melden. „Ständiger Wohnsitz“ Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage- 7.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich über- erhebung außerhalb Deutschlands verlegt haben oder wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. wiegend aufhalten und dem ARCD als Adresse genannt haben. dieser nicht bekannt ist, dann klagen wir bei dem Gericht 7.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere Weisungen zu beachten. am Sitz unseres Versicherungsunternehmens. Oder am Sitz „Totalschaden“ der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Werkstattrepara- 7.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun: • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe tur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Deutschland am 11 Anzuwendendes Recht Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi- gungspflicht gestatten. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt. Verlangen zur Verfügung stellen. 12 Verpflichtungen Dritter „Unfall“ • Soweit erforderlich die behandelnden Ärzte von ihrer Das ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereig- 12.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen Schweigepflicht entbinden, damit wir unserer Leistungs- nis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche- pflicht nachkommen können. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden, 7.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird. Oder werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend- wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen treten. machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten werden. 12.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei fahrzeugbezogenen Leistungen liegt ein „Unfall“ vor, wenn ein geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches 7.2 Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen? gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver- Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf trägen beansprucht wird. das Fahrzeug einwirkt und infolgedessen das Fahrzeug nicht mehr 7.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen, fahrbereit ist. 12.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs- verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung „Unverzüglich“ 7.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden. Das heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern, berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem 12.4 Such-, Rettungs- und Bergungskosten bestehen subsidiär zu also so schnell wie möglich. der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. anderen beispielsweise Kranken- oder Unfallversicherungen, Wenn Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen d. h. die private Unfall- oder Krankenversicherung haben „Vorsätzlich“ oder wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch Vorrang. beteiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versiche- deren Folgen obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist. rungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt jedoch nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert [Seite 4] Allgemeine Bedingungen für den Fahrradschutzbrief Zusatzbedingungen ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023) Für den ARCD-Fahrradschutzbrief gelten die nachfolgenden Bedingungen: 1. Rechte und Pflichten, Zustandekommen 4. Beitragszahlung für den Schutzbrief Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Fahrradschutzbrief ergeben sich aus den „Zusatz- Die Beiträge zahlt ARCD e. V.. Sie sind mit dem Mitgliedschaftsbeitrag abgegolten. bedingungen ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG. Der ARCD e. V. hat zugunsten der Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. 5. Bedingungsänderungen Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft beim ARCD e. V. werden Sie in den Schutzbereich des Der Versicherer und der ARCD e. V. können einzelne Regelungen der Versicherungsbedingun- Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der ARCD Auto- und Reiseclub gen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch Deutschland e. V., vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim. – Gesetzesänderungen, die die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beeinflussen, – Veränderung der Rechtsprechung mit unmittelbarer Wirkung auf den Versicherungsvertrag, 2. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag – uns bindende Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- Im Schadenfall können Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur gegenüber dem ARCD e. V. tungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden sowie durch und nicht direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen. Der ARCD e. V. delegiert die Abwicklung – uns bindende Weisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schadenfälle im Auftrag des Versicherers an seine Tochtergesellschaft Auto & Reise GmbH. der Kartellbehörden, unwirksam geworden sind und wenn dadurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das 3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Gleichgewicht zwischen den gegenseitigen Vertragsleistungen stört. Die veränderten Regelun- Versicherungsschutz besteht, sobald Ihnen das Bestätigungsschreiben und die Vertragsunterlagen gen dürfen isoliert oder zusammen mit anderen Vertragsregelungen nicht dazu führen, dass für Ihre ARCD-Mitgliedschaft zugegangen sind – frühestens jedoch ab dem schriftlich mitgeteilten Sie schlechter gestellt sind als bei Vertragsschluss. Beginndatum Ihrer ARCD-Mitgliedschaft. Der Leistungsanspruch ruht, solange fällige Mitgliedsbei- träge außerhalb der Zahlungsfrist liegen. Für Schadenfälle, die während eines Zahlungsrückstands Der ARCD e. V. ist berechtigt, einer vom Versicherer veranlassten Bedingungsänderung zuzustimmen, eintreten, besteht auch bei Bezahlung kein rückwirkender Leistungsanspruch. wenn die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch automatisch der Versicherungsschutz. Über mögliche Veränderungen informieren wir Sie schriftlich sechs Wochen vor dem beabsichtigten Der ARCD e. V. kann den Schutzbrief gegenüber seinen Mitgliedern jederzeit ohne Einhaltung einer Zeitpunkt, zu dem sie wirksam werden sollen. Kündigungsfrist kündigen. Der ARCD e. V. wird die Interessen der Mitglieder berücksichtigen und über Änderungen informieren. Allgemeine Versicherungsbedingungen Die unter Punkt 2 „Hilfe bei Fahrradausfall“ aufgeführten 2.2.2 Weitere Leistungen für den ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF) Leistungen erfolgen entsprechend der lokalen Verfügbarkeit Kann die verkehrssichere Fahrbereitschaft des Fahrrads nach und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. dem Abtransport zu einer Werkstatt nachweislich am gleichen Inhaltsverzeichnis Tag nicht wiederhergestellt werden, helfen wir Ihnen bei 1.4 Leistungsort der Organisation Ihrer Weiter- oder Rückfahrt bzw. Ihrer 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? Die Leistungen dieses Schutzbriefes werden nicht am Übernachtung. An den Ihnen daraus entstehenden und nach- 2 Hilfe bei Fahrradausfall Schadenort*, sondern am Leistungsort* erbracht. Als zuweisenden Kosten – auch für ein Leihfahrrad – beteiligen 3 Personenbezogene Hilfeleistungen Leistungsort* wird der Ort bezeichnet, welcher gemäß wir uns mit insgesamt max. 100 €. 4 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? Straßenverkehrsordnung durch ein Abschleppfahrzeug 5 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall zu erfüllen? erreichbar und dem Schadenort* am nächsten ist. 2.2.3 Fahrradrücktransport 6 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Wenn das Fahrrad am Leistungsort* oder in dessen Nähe nicht 7 Verjährung 1.5 Sonstiges innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, sorgen 8 Zuständiges Gericht Es besteht nur Leistungsanspruch, wenn Sie ausschließlich wir für den Transport zu einer Fahrradwerkstatt an einem 9 Anzuwendendes Recht die ARCD-Notrufzentrale mit der Abwicklung beauftragen. anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraus- 10 Verpflichtungen Dritter Sie erreichen uns in Deutschland an 365 Tagen rund um die sichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für Anhang mit Erklärung wichtiger Begriffe Uhr unter Telefon 0 98 41 / 4 09 49, aus dem Ausland unter ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad. 0049 98 41 / 4 09 49. Die Kosten für den Transport Ihres Fahrrads übernehmen wir Diese Bedingungen ergänzen die „Allgemeinen Versicherungs- Leistungsanspruch aus diesem Schutzbrief besteht für im Rahmen der unter 1.5 geregelten Höchstbeträge. Dies bedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief“ (AVAR maximal drei Schadenereignisse pro Kalenderjahr. Die Höchst- jedoch nur bis zur Höhe der Kosten für den Rücktransport an 01.01.2023) um die zusätzliche Absicherung von Fahrrädern. ersatzleistung aus dem Fahrradschutzbrief je Schadenfall Ihren ständigen Wohnsitz* in Deutschland. und für alle Schäden eines Kalenderjahres ist auf 2.000 € Sollte der Akku Ihres Fahrrads beschädigt sein oder beschä- 1 Wer ist versichert? Was ist versichert? begrenzt. Wird die maximale Summe bereits durch eine gerin- digt sein können, dann übernehmen wir den Rücktransport 1.1 Versicherte Personen ge Anzahl an Schäden erreicht, dann kann für die folgenden Ihres Fahrrads ohne den dazugehörigen Akku. Die Kosten für Schadenfälle des gleichen Jahres keine Leistung mehr in die Entsorgung Ihres Akkus sind von Ihnen zu tragen. Versicherungsschutz besteht für Anspruch genommen werden. • Sie als ARCD-Mitglied, • Ihren ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner und 3 Personenbezogene Hilfeleistungen 2 Hilfe bei Fahrradausfall minderjährigen Kinder, jeweils mit Ihnen in häuslicher Leistungen wie der Krankenrücktransport, der Krankenbesuch, Gemeinschaft lebend. Was geschieht, wenn ein Fahrrad wegen einer Panne*, eines Unfalls* die Rückholung von Kindern oder Such-, Rettungs- und Bergungs- oder eines Total- bzw. Teilediebstahls* ausfällt? kosten sind im ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) für die unter 1.2 Versicherte Fahrräder Bei einem Total- bzw. Teilediebstahl* muss das Fahrrad nachweislich „1.1 versicherte Personen“ aufgeführten Personen enthalten. Versichert sind alle Fahrräder, inkl. Fahrräder mit einer Motor- zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss unterstützung bis max. 250 Watt und max. 25 km/h, gesichert gewesen sein. Zusätzlich ist der Diebstahl unverzüglich 4 Wann kann Ihnen der Schutzbrief nicht helfen? • die durch eine der oben genannten versicherten Personen der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. 4.1 Wir zahlen nicht, wenn der Versicherungsfall durch folgende zum Zeitpunkt des Schadeneintritts genutzt wurden, egal ob Ereignisse verursacht wurde: es sich dabei um eigene oder geliehene Fahrräder handelt. In diesen Fällen erbringen wir folgende Leistungen: Für geliehene Fahrräder beschränkt sich der Versicherungs- 4.1.1 Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnun- schutz auf Schadenereignisse innerhalb der Bundesrepublik 2.1 Notrufzentrale gen staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie. Deutschland – siehe 1.3. Sollte es zu technischen Problemen bei einem abgesicherten 4.1.2 Sie haben den Schaden vorsätzlich* herbeigeführt. Wenn Sie • Außerdem versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger Fahrrad kommen, dann stehen wir Ihnen an 365 Tagen rund ihn grob fahrlässig* herbeigeführt haben, sind wir berechtigt, (z. B. Kinder- oder Lastenanhänger) mit einer maximalen um die Uhr zur Suche einer nächstgelegenen Fahrradwerk- unsere Leistung zu kürzen. Und zwar in einem der Schwere Zuladungslast von 50 kg. statt zur Verfügung. Darüber hinaus auch für alle abgesicher- Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie ten Leistungen. nach, dass Sie Ihre Pflicht nicht grob fahrlässig* verletzt ha- Ausgeschlossen von der Versicherung sind: ben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. 2.2. Weitere Leistungen ab 10 km Entfernung 4.1.3 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens nicht berechtigt waren, das • Fahrräder, die versicherungs- und/oder zulassungspflichtig sind Wenn der Schadenort* mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem Fahrrad zu fahren. • Fahrräder sowie -anhänger, die gewerblich/beruflich ständigen Wohnsitz* in Deutschland entfernt liegt, erbringen 4.1.4 Wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem genutzt sind wir zusätzlich folgende Leistungen: Radrennen, einer fahrradsportlichen Veranstaltung, Parcours • Fahrräder mit mehr als drei Rädern oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben. 2.2.1 Abtransport des Fahrrads Davon ausgeschlossen sind Fahrveranstaltungen, welche die • Fahrräder mit einem Dach (z. B. Rikscha) • Fahrräder, die technisch verändert wurden, sodass eine Wir sorgen für den Transport des Fahrrads vom Leistungs- Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziel haben (Prüfungen, Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVZO nicht ort* zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt oder zu einem Übungsfahrten). erlaubt ist gewünschten Ort in gleicher Entfernung. Liegt der Wohnort 4.1.5 Wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbs- • Fahrräder, die polizeilich beschlagnahmt oder sichergestellt näher als die nächstgelegene Fahrradwerkstatt, erfolgt der mäßigen Personen- oder Güterbeförderung oder gewerbsmä- wurden Abtransport des Fahrrads zum Wohnort. Wir übernehmen ßigen Vermietung verwendet haben. • Fahrräder, die zum Zeitpunkt der Nutzung nicht verkehrs- die hierdurch entstehenden Kosten in der wie unter 1.5 ge- 4.1.6 Wir leisten auch nicht für den Transport eines am Fahr- sicher sind. regelten Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des rad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Schadenereignis beschädigt wurde. Die Kosten für die Entsor- 1.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Die Kosten umfassen auch den Transport des mit dem Fahrrad gung Ihres Akkus sind von Ihnen zu tragen. Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse bei Rei- mitgeführten Gepäcks. 4.1.7 Wenn ein Defekt bzw. Mangel am Fahrrad nicht behoben sen* in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten Sollte eine Pannenhilfe am Leistungsort* durch den von uns wurde und dadurch ein Schadenereignis eintritt. des Mittelmeeres für eigene Fahrräder. Für geliehene Fahrrä- beauftragten Partner in zumutbarer Zeit erfolgen können, der beschränkt sich der Versicherungsschutz für Schadener- wird eine Reparatur vor dem Abtransport des Fahrrads am eignisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Leistungsort* versucht. Die Kosten werden hierfür von uns, wie unter 1.5 geregelt, übernommen. Kosten für Ersatzmaterial übernehmen wir nicht. [Seite 5] Allgemeine Bedingungen für den Fahrradschutzbrief 4.2 Wir leisten ebenfalls nicht: 6.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen 4.2.1 Wenn die Leistungserbringung aufgrund von Krieg, inneren Unruhen, terroristischen Handlungen, Anordnungen staatlicher Sind wir dem ARCD-Mitglied gegenüber von der Verpflichtung Anhang Stellen, verhängten Sanktionen, Erdbeben oder Kernenergie zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitver- eingeschränkt bzw. unmöglich ist. sicherten Personen. Wichtige Begriffe (im Text mit Sternchen *) – verständlich 4.2.2 Wenn durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein erklärt: Gefahrenumstand (siehe 4.2.1) bereits bei Reiseantritt bzw. 7 Verjährung bei Einreise in das jeweilige Land bzw. die jeweilige Region „Ausland“ 7.1 Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet haben, ist vorliegt. Das sind alle Orte, die in Ländern liegen, die unter 1.3 genannt die Verjährung ausgesetzt. Die Aussetzung wirkt von der 4.2.3 Wenn Sie oder eine mitversicherte Person an einer anstecken- wurden, außer Deutschland. Anmeldung Ihres Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Infektionskrankheit leiden und keine Möglichkeit eines unsere Entscheidung erhalten. adäquaten Schutzes für von uns beauftragte Personen be- „Grob fahrlässig“ steht. „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn Sie bei Ihrem Handeln ein- 8 Zuständiges Gericht fachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen bzw. 4.3 Leistungskürzung 8.1 Klagen gegen uns beachten. Was geschieht, wenn Sie aufgrund unserer Leistungen Klagen gegen uns können Sie bei folgenden Gerichten ein- reichen: „Leistungsort“ Kosten erspart haben, die Ihnen auch ohne den Schadenfall Als Leistungsort wird der Ort bezeichnet, an dem die Hilfsleistungen entstanden wären? In diesem Fall können wir unsere Leistung • Bei dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* zuständig ist. den Möglichkeiten und Umständen entsprechend direkt erbracht in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf werden und welcher gemäß Straßenverkehrsordnung durch ein unsere Leistung anrechnen. • Bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder unsere Niederlassung zuständig ist. Abschleppfahrzeug erreichbar und dem Schadenort am nächsten ist. 4.4 Sonstige Hinweise „Obliegenheit“ 8.2 Klagen gegen Sie 4.4.1 Eine Kostenerstattung erfolgt nur aufgrund nachgewiesener Das ist eine Pflicht, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie nicht Nachteile tatsächlich entstandener Kosten. Eine pauschale oder fiktive Klagen gegen Sie können wir an folgendem Gericht einreichen: aus dem Versicherungsvertrag in Kauf nehmen wollen. Z. B. müssen Abrechnung ist nicht möglich. • Dem Gericht, das für Ihren ständigen Wohnsitz* örtlich Sie einen Versicherungsfall unverzüglich* anzeigen. 4.4.2 Durch ein Schadenereignis entstandene Unannehmlichkeiten zuständig ist. oder Zeitverlust können nicht vergütet werden. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz* oder Ihren gewöhn- „Panne“ lichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung außer- Das ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, welcher den 5 Welche Obliegenheiten* haben Sie im Schadenfall zu halb Deutschlands verlegt haben oder dieser nicht bekannt Fahrtantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Keine Panne liegt erfüllen? ist, dann klagen wir bei dem Gericht am Sitz unseres Ver- vor bei fehlendem Reifendruck, der durch Gebrauch einer Luftpumpe sicherungsunternehmens. Oder am Sitz der für Ihren Vertrag behoben werden kann, oder bei entladenem oder entwendetem Akku. 5.1 Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, verpflichten Sie sich als zuständigen Niederlassung. Versicherungsnehmer: „Reise“ 5.1.1 Den Schadenfall zu melden. 9 Anzuwendendes Recht Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als 5.1.2 Sich mit uns darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. 10 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Im Geltungsbereich wir erbringen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. des Schutzbriefes besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt des 5.1.3 Den Schaden so gering wie möglich zu halten und unsere 10 Verpflichtungen Dritter Schadenereignisses nicht mehr als sechs Wochen seit Verlassen des Weisungen zu beachten. Wohnsitzes angedauert hat. 10.1 Wenn Sie Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen 5.1.4 Folgendes ist unbedingt zu tun: beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versiche- • Uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe „Schadenort“ rer Sie den Schadenfall melden. Melden Sie uns den Schaden, des Schadens und über den Umfang seiner Entschädi- Als Schadenort wird der Ort bezeichnet, an welchem das Schaden- werden wir im Rahmen dieses Schutzbriefs in Vorleistung gungspflicht gestatten. ereignis zuerst eingetreten ist. treten. • Uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe auf 10.2 Wenn im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist, dann Verlangen zur Verfügung stellen. „Ständiger Wohnsitz“ geht diese Leistungsverpflichtung des Dritten vor. Gleiches 5.1.5 Wenn durch unsere Leistungen Ihre Ansprüche gegenüber Das ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind, sich überwie- gilt, wenn eine Entschädigung aus anderen Versicherungsver- Dritten auf uns übergehen, müssen Sie uns bei deren Geltend- gend aufhalten und den Sie dem ARCD als Adresse genannt haben. trägen beansprucht wird. machung unterstützen. Sie müssen uns die hierfür benötigten 10.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungs- Unterlagen zur Verfügung stellen. „Total- bzw. Teilediebstahl“ ansprüche gegen Dritte haben, dann darf die Entschädigung nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden. Totaldiebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache 5.2 Was geschieht, wenn Sie diese Obliegenheiten* verletzen? in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Ein Diebstahl 5.2.1 Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten* vorsätzlich* verletzen, liegt auch bei Raub, Erpressung, Unterschlagung oder unbefugtem verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Gebrauch vor. 5.2.2 Bei grob fahrlässiger* Verletzung einer Obliegenheit* sind wir Ein Teilediebstahl liegt vor, wenn Teile entwendet wurden, die der berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der Verkehrssicherheit des Fahrrads dienen oder ohne diese Teile eine Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Wenn Weiterfahrt nicht möglich ist. Sie nach einem Schadenfall keine Auskünfte erteilen oder wenn Sie sich nicht an der Aufklärung des Schadenfalls be- „Unfall“ teiligen, dann kann dies dazu führen, dass der Versicherungs- Bei „Hilfe bei Fahrradausfall“ (Punkt 2) verstehen wir unter Unfall schutz ganz oder teilweise entfällt. Der Schutz entfällt jedoch Folgendes: Jedes Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit nur, wenn wir Sie vorher über diese Pflichten informiert haben. mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkt und infolgedessen das Und zwar durch eine gesonderte Mitteilung in Textform. Der Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten* nicht grob fahrlässig* verletzt „Vorsätzlich“ haben. Wer vorsätzlich handelt, weiß von seiner Handlung und will auch 5.2.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall deren Folgen – obwohl er weiß, dass die Handlung rechtswidrig ist. bestehen: Sie weisen nach, dass die Verletzung der Obliegenheit* nicht die Ursache war • für den Eintritt des Versicherungsfalls, • für die Feststellung des Versicherungsfalls oder • für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung. Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre Obliegenheit* arglistig verletzt haben. 6 Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen 6.1 Pflichten mitversicherter Personen Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt das auch gegen- über allen mitversicherten Personen. 6.2 Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte mitversicherter Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als ARCD-Mitglied zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind: Auch Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebende, nicht eheliche Lebenspartner können Ansprüche geltend machen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.