Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Spezial (Abschnitt F Kfz-Schutzbrief)
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ERGO Kfz-Versicherung
s
rweg
Unte
Allgemeine Bedingungen
für die Kfz-Versicherung Spezial
• Kundeninformation
(Stand: 14.9.2024)
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Kundeninformation
ERGO Kfz-Versicherung
Die Teilkasko schützt bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver-
Informationen zum Versicherer
lust des versicherten Fahrzeugs. Zum Beispiel durch Naturge-
1. Wer sind wir? walten, Diebstahl, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Tieren.
Ihr Vertragspartner ist die
ERGO Versicherung AG, Die Vollkasko umfasst zusätzlich Unfallschäden am versicher-
ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf ten Fahrzeug – auch selbst verursachte – sowie Schäden durch
mut- und böswillige Handlungen Dritter.
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Edward Ler
Vorstand: Olaf Bläser (Vorsitzender), Peter Knaus, Der Kfz-Schutzbrief hilft den versicherten Personen bei Panne,
Dr. Sebastian Rapsch, Heiko Stüber, Dr. Feriha Zingal-Krpanic Diebstahl oder Unfall des versicherten Fahrzeugs.
Sitz: Düsseldorf – Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, Die Kfz-Haftpflicht-, die Kfz-Umweltschadenhaftpflicht-, die
HRB 36466 Kaskoversicherung und der Kfz-Schutzbrief sind rechtlich von-
einander getrennte selbstständige Verträge.
2. Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit?
Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist im In- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen der ERGO Versiche-
und Ausland der unmittelbare Betrieb aller Arten der Schaden- rung AG für die Kfz-Versicherung Spezial (AKB Spezial).
und Unfallversicherung. Davon ausgenommen sind die Kredit- Nähere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis-
versicherung und der Betrieb der Rückversicherung in allen tung finden Sie in den Abschnitten C bis E AKB Spezial.
Zweigen.
Informationen zu den Verträgen
Informationen zum Versicherungsschutz
4. Wie hoch ist Ihr Beitrag?
3. Welchen Versicherungsschutz erhalten Sie? Die einzelnen Beiträge, den Gesamtbeitrag mit der Versiche-
Der Versicherungsschutz rund um Ihr Fahrzeug umfasst je rungssteuer und die Zahlungsperiode finden Sie im Antrag.
nach Inhalt des Vertrags und dem vereinbarten Umfang fol- Weitere Einzelheiten zur Beitragszahlung finden Sie in den
gende Versicherungsarten: Abschnitten B.1 und I AKB Spezial. Sollten sich Abweichungen
ergeben, informieren wir Sie mit dem Versicherungsschein. Sie
Die Kfz-Haftpflicht leistet bis zu den vertraglich vereinbarten haben dann ein Widerspruchsrecht. Dazu informieren wir Sie
Versicherungssummen Schadensersatz bei begründeten gesondert.
Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie
leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch 5. Wie kommt der Vertrag zustande?
das versicherte Fahrzeug entstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit unserer Annahme Ihres
Antrags. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag
Die Kfz-Umweltschadenhaftpflicht bietet Schutz, wenn man angegebenen Zeitpunkt. Dies setzt voraus, dass Sie den ersten
gegen Sie öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umwelt- oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne
schadensgesetz erhebt. Der Versicherungsschutz bezieht sich von Abschnitt B.1 AKB Spezial zahlen.
auf mit dem Fahrzeug verursachte Umweltschäden.
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6. Wie können Sie Ihren Antrag auf Abschluss dieses Ver- Er ist online zu erreichen über:
trags widerrufen? www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e. V ist als Schlich-
Informationen zum Widerruf können Sie dem Dokument tungsstelle unabhängig. Das Verfahren ist für Ver-
„Widerrufsbelehrung“ entnehmen. Bei Verträgen mit einer braucher oder für Personen in einer verbraucherähnli-
Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein chen Lage kostenlos.
Widerrufsrecht.
Sofern der Versicherungsombudsmann e. V. die Ent-
7. Wie lange läuft der Vertrag? scheidung zu Ihren Gunsten trifft, sind wir bis zu einem
Angaben zur Laufzeit finden Sie in Abschnitt B.4 AKB Spezial Betrag in Höhe von 10.000 Euro daran gebunden. Sie
sowie Ihrem Antrag. müssen sich hingegen nicht an die Entscheidung halten.
8. Wie kann der Vertrag beendet werden? Der Versicherungsombudsmann e. V. behandelt Ihre
Eine Vertragskündigung ist mit Frist von einem Monat zum Beschwerde erst dann, wenn Sie Ihren Anspruch zuvor
Ablauf möglich. Sie und wir können einen vorläufigen Versi- uns gegenüber geltend gemacht haben. Sie müssen uns
cherungsschutz jederzeit kündigen. Die Einzelheiten und die sechs Wochen Zeit gegeben haben, um den Anspruch
weiteren außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten finden abschließend zu beurteilen. Für die Dauer des Verfahrens
Sie in den AKB Spezial. Wenn ein außerordentliches Kündi- verjähren Ihre Ansprüche nicht.
gungsrecht besteht, weisen wir Sie darauf gesondert hin.
12.3 Für Verbraucher gilt: Haben Sie den Vertrag elektronisch
9. Welches Recht findet auf die Anbahnung und die geschlossen (z. B. über eine Internetseite oder per
Durchführung des Vertrags Anwendung? E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die
Für die Anbahnung und den Vertrag gilt das Recht der Bundes- Plattform zur Online-Schlichtung der Europäischen Union
republik Deutschland. wenden. Diese finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
10. Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend
machen? Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außer-
Das zuständige Gericht für Klagen aus dem Versicherungsver- gerichtliche Online-Schlichtung dem Versicherungs-
trag finden Sie in Abschnitt L.7 AKB Spezial. ombudsmann e. V. weitergeleitet.
11. In welcher Sprache werden die Vertragsbedingungen 12.4 Die Anschrift der BaFin lautet:
und Verbraucherinformationen mitgeteilt? Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
In welcher Sprache können Sie während der Laufzeit Graurheindorfer Straße 108
Ihres Vertrags mit uns kommunizieren? 53117 Bonn
Für die Versicherungsbedingungen, alle Informationen und die Online ist die BaFin zu erreichen unter: www.bafin.de
Kommunikation während der Vertragslaufzeit gilt die deutsche
Sprache. Reichen Sie Ihre Beschwerden in Schrift- oder Textform
ein. Dabei müssen der Sachverhalt sowie der Beschwer-
degrund enthalten sein. Die BaFin kann einzelne Streit-
Informationen zu außergerichtlichen Beschwerde- und
fälle nicht verbindlich entscheiden und erstellt keine
Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsgutachten. Sie prüft nur, ob die Entscheidung
12. Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Sie? rechtlich zu beanstanden ist.
12.1 Wir haben uns derzeit zur Teilnahme am Schlichtungs-
verfahren vor dem Versicherungsombudsmann e. V. als 12.5 Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu neh-
allgemeiner Schlichtungsstelle verpflichtet. Verbraucher men, bleibt Ihnen erhalten.
oder Personen in einer verbraucherähnlichen Lage kön-
nen Beschwerden an den Versicherungsombudsmann
e. V. richten. Zudem besteht die Möglichkeit – auch für
Unternehmer –, ihre Beschwerde an die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.
12.2 Die Anschrift des Versicherungsombudsmanns e. V.
lautet: Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
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Kfz-Versicherung Spezial
A Versicherte Risiken 7
A.1 Für welche Fahrzeugarten gelten diese Bedingungen? 7
A.2 Gibt es Fahrzeugarten/Risiken, für die diese Bedingungen nicht gelten? 7
A.3 Welche rechtlich selbstständigen Versicherungsarten kann Ihre Kfz-Versicherung umfassen?
Welchen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich wählen? 7
B Zustandekommen des Versicherungsschutzes und vorläufiger Versicherungsschutz 7
B.1 Wie kommt Ihr Versicherungsschutz zustande und wann beginnt er? 7
B.2 Was passiert, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen? 7
B.3 Wann haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz? 7
B.4 Was ist ein Versicherungsjahr, wie lange läuft der Vertrag, was gilt zur Ablaufkündigung? 8
C Kfz-Haftpflicht – die Versicherung für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen 8
C.1 Was versichern wir? 8
C.2 Was versichern wir in der Kfz-Haftpflicht nicht? 9
C.3 Wer ist versichert? 9
C.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir? (Versicherungssummen) 9
D Kfz-Umweltschadenhaftpflicht – die Versicherung, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
Umweltschadensgesetz erhoben werden 9
D.1 Was versichern wir? 9
D.2 Was versichern wir in der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht nicht? 10
D.3 Wen versichern wir? 10
D.4 Bis zu welcher Höhe zahlen wir? (Versicherungssummen) 10
E Kasko – die Versicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug 10
E.1 Was versichern wir? 10
E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko? 11
E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? 12
E.4 Was versichern wir in der Kasko nicht? 13
E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? 13
E.6 Wann müssen wir zahlen; wann können Sie Ihren Anspruch abtreten? 18
E.7 Fordern wir Leistungen vom Fahrer zurück, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 18
E.8 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenshöhe tun? 18
F Kfz-Schutzbrief – umfangreiche Hilfeleistungen rund um Ihr Fahrzeug 18
F.1 Wann und für welche Fahrzeuge können Sie den Kfz-Schutzbrief vereinbaren? 18
F.2 Wer ist versichert? 18
F.3 Welche Ereignisse versichern wir? 19
F.4 Wann haben Sie keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz? 19
F.5 Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall? 19
F.6 Gehen Forderungen auf uns über? 21
G Obliegenheiten 21
G.1 Welche Obliegenheiten haben Sie bis zur Antragstellung und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? 21
G.2 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Abschluss des Vertrags und welche Folgen gibt es? 21
G.3 Was gilt bei Änderung der Verwendung des Fahrzeugs? 22
G.4 Welche Obliegenheiten bestehen bei Gebrauch des Fahrzeugs und welche Folgen haben
Obliegenheitsverletzungen? 22
G.5 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadensfall und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? 22
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G.6 Welche Obliegenheiten und Rechte haben mitversicherte Personen und welche Folgen haben
Obliegenheitsverletzungen? 24
H Kündigung nach einem Schadensereignis 24
I Zahlungsintervalle, Folgebeiträge und SEPA-Lastschrift 24
I.1 Welche Zahlungsintervalle gibt es? 24
I.2 Was passiert, wenn Sie Folgebeiträge nicht rechtzeitig bezahlen? 24
I.3 Welche Besonderheiten gelten bei SEPA-Lastschrift? 25
J Beitragsberechnung nach Regionalklassen, Typklassen, Tarif, Berufsgruppen,
Gefahren- und Tarifmerkmalen 25
J.1 Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Regionalklasse und wann wird die Zuordnung geändert? 25
J.2 Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Typklasse und wann wird die Zuordnung geändert? 25
J.3 Unter welchen Voraussetzungen können wir unseren Tarif in der Kfz-Haftpflicht und in der Kasko ändern? 26
J.4 Haben Sie bei Änderungen ein Kündigungsrecht? 26
J.5 Zwischen welchen Berufsgruppen (Tarifgruppen) unterscheiden wir? 26
J.6 Welche Folgen hat eine gesetzliche Änderung in der Kfz-Haftpflicht? 26
J.7 Welche Gefahren- und Tarifmerkmale können die Höhe Ihres Beitrags auch beeinflussen? 26
K Schadenfreiheitsrabattsystem 27
K.1 Wie erfolgt die Einstufung in unser Schadenfreiheitsrabattsystem bei Vertragsbeginn? 30
K.2 Was passiert bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit? 31
K.3 Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung Ihres Vertrags bei schadenfreiem Verlauf? 31
K.4 Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung bei schadensbelastetem Verlauf? 31
K.5 Was passiert, wenn Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt abgeben? 32
K.6 Welche Auskünfte über Ihren Schadensverlauf gibt es? 32
L Allgemeine Bestimmungen 32
L.1 In welchen Ländern haben Sie Versicherungsschutz? 32
L.2 Wann und aus welchem Anlass können wir die Bedingungen ändern? 32
L.3 Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs zu beachten? 33
L.4 Welche Besonderheiten gelten für alle Kündigungen? 33
L.5 Welches Recht und welche Vertragssprache gelten? 33
L.6 Wann können Sie sich an den Ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht wenden? 33
L.7 Welche Gerichte sind zuständig? 34
M Außerbetriebsetzung, Ruheversicherung, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 34
M.1 Was müssen Sie bei einer Außerbetriebsetzung beachten? 34
M.2 Wann können Sie eine gesonderte Ruheversicherung abschließen? 34
M.3 Wann besteht Versicherungsschutz mit ungestempelten Kennzeichen? 34
N Regelungen für Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen 35
N.1 Was müssen Sie bei Saisonkennzeichen beachten? 35
N.2 Was müssen Sie bei Kurzzeitkennzeichen beachten? 35
N.3 Was müssen Sie bei Ausfuhrkennzeichen beachten? 35
N.4 Was müssen Sie bei Wechselkennzeichen beachten? 35
Anhang: Rückstufungstabellen 36
Sonderbedingungen für versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen 40
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Fahrzeugen 41
Stichwortverzeichnis 42
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Allgemeine Bedingungen der ERGO Versicherung AG
für die Kfz-Versicherung Spezial (AKB Spezial)
A Versicherte Risiken B Zustandekommen des Versicherungsschutzes und
vorläufiger Versicherungsschutz
A.1 Für welche Fahrzeugarten gelten diese Bedingun-
gen? B.1 Wie kommt Ihr Versicherungsschutz zustande und
wann beginnt er?
Diese Bedingungen gelten für Kraftfahrzeuge und
Anhänger. Ihr Versicherungsschutz kommt dadurch zustande,
dass wir Ihren Antrag annehmen. Normalerweise
Für die Versicherungen des Kfz-Handels und -Hand-
geschieht das dadurch, dass Sie den Versicherungs-
werks und der Kfz-Hersteller gelten nur die Bestim-
schein von uns erhalten.
mungen der Abschnitte B.1, 2 und 4, C, D, E, G, H, I,
J.2, 3, 5 und 6. Ihr Schutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, dass Sie den in Ihrem Versiche-
A.2 Gibt es Fahrzeugarten/Risiken, für die diese Bedin-
rungsschein genannten Beitrag bezahlt haben.
gungen nicht gelten?
Der im Versicherungsschein genannte erste oder ein-
Diese Bedingungen gelten nicht für Pkw, Krafträ-
malige Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt des Ver-
der/-roller, Leichtkrafträder/-roller jeweils zur Eigen-
sicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag
verwendung und Kfz mit Versicherungskennzeichen.
dann unverzüglich zahlen.
A.3 Welche rechtlich selbstständigen Versicherungs-
B.2 Was passiert, wenn Sie den ersten oder einmaligen
arten kann Ihre Kfz-Versicherung umfassen? Wel-
Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?
chen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich
wählen? Sie haben von Anfang an keinen Versicherungs-
schutz, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
• Kfz-Haftpflicht
nicht rechtzeitig bezahlen. Das gilt nicht, wenn Sie
• Kfz-Umweltschadenhaftpflicht
die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu
• Teilkasko
vertreten haben. Wenn Sie diese jedoch zu vertreten
• Voll- inkl. Teilkasko
haben, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der
• Kfz-Schutzbrief
Zahlung.
Sie können den Baustein Elektro Plus nur in Ver-
Wir können vom Vertrag zurücktreten, solange Sie
bindung mit einer Teil- oder Vollkasko für Wohn-
den Beitrag nicht bezahlt haben. Wir können nicht
mobile, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Liefer-
zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
wagen), Lkw bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse,
treten haben.
Quads, Trikes und Zugmaschinen – jeweils ohne
Vermietrisiken – wählen. Außerdem für Personen- Nach einem Rücktritt können wir von Ihnen eine
mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw. Geschäftsgebühr verlangen. Sie beträgt für jeden
angefangenen Monat 15 Prozent des Jahresbeitrags.
Sie können den Baustein GAP-Deckung nur in Ver-
Wir erheben sie vom beantragten Beginn bis zu
bindung mit einer Vollkasko für Wohnmobile, Lkw
unserem Rücktritt. Wir fordern höchstens 40 Prozent
bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw,
des Jahresbeitrags.
Zugmaschinen und Anhänger – jeweils ohne Ver-
mietrisiken – wählen. B.3 Wann haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz?
Sie können den Baustein Kfz-Schutzbrief für Wohn- Voraussetzungen für den vorläufigen Versiche-
mobile bis 5,0 t zulässige Gesamtmasse und Lkw bis rungsschutz
3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) – jeweils Wenn wir Ihnen eine elektronische Versicherungs-
ohne Vermietrisiken – wählen. bestätigungsnummer (eVB) geben, haben Sie nur in
der Kfz-Haftpflicht vorläufigen Versicherungsschutz.
Sie können den Baustein Rabattschutz für Lkw bis
Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens
3,5t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen) im Werk-
ab dem Tag, an dem das Fahrzeug mit unserer eVB
verkehr und Wohnmobile wählen.
zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie
Sie können den Baustein Camper Plus nur in Ver- zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungs-
bindung mit einer Teil- oder Vollkasko für Wohn- schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
mobile und Wohnwagenanhänger – jeweils ohne
Den vorläufigen Versicherungsschutz bieten wir mit
Vermietrisiken – wählen.
der eVB nur in Höhe der gesetzlichen Mindest-
Sie können den Baustein Brems-, Betriebs- und deckung. Ein höherer oder erweiterter vorläufiger
Bruchschäden in Verbindung mit einer Vollkasko Versicherungsschutz gilt nur, wenn wir es Ihnen bei
für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwa- der Antragsaufnahme gesondert und ausdrücklich
gen), Lkw, Zugmaschinen und Anhänger - jeweils im bestätigt haben.
Werk- oder Güterverkehr - sowie Omnibusse – alle
Für weitere Versicherungsarten haben Sie nur vor-
ohne Vermietrisiken – wählen.
läufigen Versicherungsschutz, wenn wir es Ihnen
gesondert und ausdrücklich bestätigt haben.
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgülti-
gen Versicherungsschutz über.
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Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versiche- Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr
rungsschutzes abgeschlossen, verlängert er sich jeweils um ein wei-
Obwohl wir Ihren Antrag auf endgültigen Versiche- teres Jahr. Es sei denn, Sie oder wir kündigen zum
rungsschutz unverändert angenommen haben, kann Ablauf.
der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend ent-
Das gilt auch, wenn das erste Versicherungsjahr nur
fallen. Das geschieht, wenn Sie den im Versiche-
deshalb kürzer ist, damit die folgenden Versiche-
rungsschein genannten ersten oder einmaligen Bei-
rungsjahre früher beginnen.
trag nicht rechtzeitig bezahlen. Sie haben dann von
Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nur, Ist ausdrücklich eine kürzere Laufzeit als ein Jahr
wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten vereinbart und soll sich der Vertrag nicht verlängern,
haben. endet er. Weder Sie noch wir müssen kündigen.
Rechtzeitig bedeutet: Nach Ablauf von 14 Tagen Kündigung zum Ablauf
nach Erhalt des Versicherungsscheins müssen Sie Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des Ver-
unverzüglich bezahlen. sicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur
wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor
Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern.
Ablauf zugeht.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
C Kfz-Haftpflicht – die Versicherung für Schäden, die
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versi-
Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen
cherungsschutz jederzeit in Textform (z. B. Brief,
E-Mail) zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst C.1 Was versichern wir?
nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kün-
Schadensersatzansprüche
digung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird
Wir regulieren Schadensersatzansprüche aufgrund
sofort mit deren Zugang bei uns wirksam.
der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Gesetzbuches, des Straßenverkehrsgesetzes oder
durch Widerruf aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestim-
Wenn Sie den Versicherungsvertrag über den end- mungen des Privatrechts.
gültigen Versicherungsschutz widerrufen, endet die-
Das machen wir, wenn durch den Gebrauch des
ser mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei
Fahrzeugs
uns. So regelt es § 8 Versicherungsvertragsgesetz.
• Personen verletzt oder getötet werden,
Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz
• Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zer-
Für den Zeitraum, in dem der vorläufige Versiche-
stört werden,
rungsschutz besteht, müssen Sie einen Beitrag zah-
• reine Vermögensschäden verursacht werden
len. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für
den endgültigen Versicherungsschutz. Wir erheben und deswegen Schadensersatzansprüche gegen Sie
ihn zusammen mit dem Beitrag für den endgültigen oder uns geltend gemacht werden.
Versicherungsschutz.
Reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder
Wenn Sie uns den Antrag für den endgültigen Ver- mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden
sicherungsschutz nicht einreichen und wir deshalb mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
keinen Versicherungsschein ausfertigen können, gilt:
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem
Der Beitrag berechnet sich nach dem hierfür festge- Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be-
legten Tarif zeitanteilig für den vorläufigen Versiche- und Entladen.
rungsschutz. Der Mindestbeitrag beträgt 50 Euro.
Einen Schadensersatz für begründete Ansprüche
B.4 Was ist ein Versicherungsjahr, wie lange läuft der zahlen wir in Geld aus.
Vertrag, was gilt zur Ablaufkündigung?
Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere
Laufzeit und Versicherungsjahr Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Ver- geltend gemacht werden.
sicherungsschein.
Regulierungsvollmacht
Versicherungsjahr ist grundsätzlich der Zeitraum Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadens-
eines Jahres. ersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder
abwehren. Wir können Erklärungen abgeben, die uns
Beginnt Ihr Vertrag am Ersten eines Monats, beginnt
zweckmäßig erscheinen. Hierbei müssen wir pflicht-
das nächste Versicherungsjahr ein Jahr nach diesem
gemäß handeln.
Zeitpunkt um 0 Uhr. Beginnt Ihr Vertrag nicht am
Ersten eines Monats, beginnt das neue Versiche- Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und
rungsjahr im neuen Jahr bereits am Ersten des abgeschleppten Fahrzeugen
Monats in dem der Vertrag geschlossen wurde. (Bei- Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhän-
spiel: Versicherungsbeginn 20.9.2023, Beginn des ger oder Auflieger, der mit dem versicherten Fahr-
nächsten Versicherungsjahres 1.9.2024) zeug verbunden ist.
Sie können auch beantragen, dass die folgenden Ver- Unser Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich diese
sicherungsjahre zu einem anderen Monatsersten während des Gebrauchs vom versicherten Fahrzeug
beginnen. Hierbei ist zu beachten, dass die Länge lösen und sich noch in Bewegung befinden.
des Versicherungsjahres nicht mehr als ein Jahr
Wenn für abgeschleppte Fahrzeuge keine eigene
betragen darf.
Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, gilt unser Ver-
sicherungsschutz auch hierfür.
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C.2 Was versichern wir in der Kfz-Haftpflicht nicht? • Halter des Fahrzeugs
• Eigentümer des Fahrzeugs
Vorsatz
• Fahrer des Fahrzeugs
Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich her-
• Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer
beiführen, versichern wir nicht.
Fahrfunktion
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten • Beifahrer, unter folgenden Voraussetzungen: Es
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus besteht ein Arbeitsverhältnis mit Ihnen oder dem
dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsport- Halter. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses
veranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließ- begleitet er regelmäßig den berechtigten Fahrer,
lich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und um ihn abzulösen oder um Lade- und Hilfsarbei-
Demonstrationen, wenn ten vorzunehmen.
• Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienst-
• das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten
herrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung
Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht
für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
wird und
• Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeits-
• für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- verhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des
sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des versicherten Fahrzeugs tätig ist
§ 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. • Halter, Eigentümer, Fahrer, Technische Aufsicht für
Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, Beifahrer
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht geneh-
und Omnibusschaffner eines mitversicherten An-
migten Fahrtveranstaltungen ist eine Obliegenheits-
hängers, Aufliegers oder abgeschleppten Fahrzeugs
verletzung bei Gebrauch des Fahrzeugs.
Einzelheiten zu den Rechten und Obliegenheiten der
Fahrzeugschäden
mitversicherten Personen finden Sie in G.6.
Wir bieten keinen Versicherungsschutz, wenn das
versicherte Fahrzeug abhandenkommt, beschädigt C.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir? (Versicherungs-
oder zerstört wird. summen)
Abgeschleppte Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger Wir leisten für ein Schadensereignis jeweils bis zur
Wir bieten keinen Versicherungsschutz, wenn ein mit Höhe der Summen, die für Personen-, Sach- und Ver-
dem versicherten Fahrzeug abgeschlepptes Fahr- mögensschäden vereinbart wurden.
zeug oder ein verbundener Anhänger oder Auflieger
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie
abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Hinweis: Wenn Sie ein betriebsunfähiges Fahrzeug
Haben mehrere zeitlich zusammenhängende Schä-
abschleppen, versichern wir dabei am abgeschlepp-
den dieselbe Ursache, gelten sie als ein einziges
ten Fahrzeug verursachte Schäden. Das gilt nur,
Schadensereignis.
wenn Sie ohne gewerbliche Absicht im Rahmen übli-
cher Hilfeleistung handeln. Wenn die Versicherungssummen nicht ausreichen,
müssen Sie den darüber hinausgehenden Betrag
Beförderte Sachen
selbst bezahlen. Unsere Zahlungen richten sich dann
Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert
nach dem Versicherungsvertragsgesetz und der
werden, versichern wir nicht. Dies gilt auch für Rei-
Kfz-Pflichtversicherungsverordnung.
segepäck und elektronische Geräte.
D Kfz-Umweltschadenhaftpflicht – die Versicherung,
Hinweis: Sachen des persönlichen Bedarfs, die
wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem
Insassen eines Kfz grundsätzlich mit sich führen (z. B.
Umweltschadensgesetz erhoben werden
Brille, Brieftasche, Medikamente), versichern wir.
Den Schutz der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht erhal-
Sachen unberechtigter Insassen versichern wir nicht.
ten Sie nicht, wenn Sie nur eine Kfz-Haftpflicht mit
Schadensersatzansprüche gegen mitversicherte gesetzlicher Mindestdeckung vereinbart haben.
Personen
Der Schutz der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht endet,
Sach- oder Vermögensschäden, die Ihnen, dem Hal-
ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie die
ter oder dem Eigentümer durch eine mitversicherte
Kfz-Haftpflicht kündigen oder auf die gesetzliche
Person bei Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt wer-
Mindestdeckung reduzieren.
den, versichern wir nicht.
D.1 Was versichern wir?
Liefer- und Beförderungsfristen
Wenn Liefer- und Beförderungsfristen nicht einge- Schadensersatzansprüche
halten werden, versichern wir dadurch entstehende Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
reine Vermögensschäden nicht. zur Sanierung von Umweltschäden nach dem
Umweltschadensgesetz (USchadG) frei. Vorausset-
Kernenergie
zung ist, dass sie durch einen Unfall, eine Panne oder
Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht.
eine plötzliche und unfallartige Störung des bestim-
Hinweis zu C.2: Ansprüche, die Sie vertraglich ver- mungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebs-
einbart oder gesondert zugesagt haben, versichern störung) verursacht worden sind.
wir nicht, wenn sie über den Umfang der gesetz-
Hinweis: Ersatzansprüche bestehen nur für Schäden,
lichen Haftpflicht hinausgehen.
die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätig-
C.3 Wer ist versichert? keit verursacht werden. Grundsätzlich haften Sie nur
bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Verschuldenshaf-
Unser Kfz-Haftpflicht-Schutz gilt für Sie und für fol-
tung). Für berufliche Tätigkeiten, die der Gesetzgeber
gende Personen (mitversicherte Personen):
als besonders hohes Risiko einstuft, haften Sie, ohne
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dass Sie Schuld haben (Gefährdungshaftung). Beruf- Hinweis zu D.2: Für Ansprüche, die Sie vertraglich
liche Tätigkeiten mit besonders hohem Risiko gibt es vereinbart oder gesondert zugesagt haben, besteht
z. B. bei Chemieunternehmen, Deponien, Entsorgern kein Versicherungsschutz, wenn sie über den Umfang
und Gefahrguttransporten. der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Für Ansprüche, die auch ohne das Umweltschadens- D.3 Wen versichern wir?
gesetz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmun-
Es sind dieselben Personen wie in der Kfz-Haftpflicht
gen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht
versichert.
werden können, besteht kein Versicherungsschutz.
Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die D.4 Bis zu welcher Höhe zahlen wir? (Versicherungs-
Kfz-Haftpflicht abgesichert. summen
Einen Schadensersatz für begründete Ansprüche Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Ver-
zahlen wir in Geld aus. sicherungssumme können Sie Ihrem Versicherungs-
schein entnehmen. Haben mehrere zeitlich zusam-
Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere
menhängende Schäden dieselbe Ursache, gelten sie
Kosten ab. Das gilt auch, wenn zu hohe Ansprüche
als ein einziges Schadensereignis.
geltend gemacht werden.
E Kasko – die Versicherung für Schäden an Ihrem
Regulierungsvollmacht
Fahrzeug
Wir dürfen gegen Sie geltend gemachte Schadens-
ersatzansprüche in Ihrem Namen erfüllen oder E.1 Was versichern wir?
abwehren. Wir können Erklärungen abgeben, die uns
Fahrzeug und mitversicherte Teile
zweckmäßig erscheinen. Hierbei müssen wir pflicht-
Wir versichern Ihr Fahrzeug und Fahrzeugteile sowie
gemäß handeln.
Fahrzeugzubehörteile (Teile), wenn
Kommt es im Schadensfall zu einem Verwaltungs-
• sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind,
verfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, sind wir zur
• sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind,
Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir
• und folgend nichts Abweichendes geregelt ist.
führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechts-
streit in Ihrem Namen auf unsere Kosten. a) Folgende Teile versichern wir nicht:
• Daten-, Bild- und Tonträger
D.2 Was versichern wir in der Kfz-Umweltschaden-
• Ersatzteile
haftpflicht nicht?
• Fahrerkleidung
Vorsatz, Motorsportveranstaltungen oder -aktivi- • Faltgaragen, Regenschutzplanen
täten, vertragliche Ansprüche, Kernenergie • Fotoausrüstung
Die Regelungen in C.2 zu Vorsatz, zu Motorsportver- • Garagentoröffner (Sendeteil)
anstaltungen oder -aktivitäten, zu vertraglichen • Heizung (soweit nicht fest eingebaut)
Ansprüchen und zu Kernenergie gelten entspre- • mobiles Navigations- und Multifunktionsgerät
chend. • Smartphone/Mobiltelefon
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genom- Alle weiteren nicht fest mit dem Fahrzeug verbun-
mene Umweltschäden denen Teile sind nicht mitversichert. Diese Teile
Schäden durch betriebsbedingt unvermeidbare, not- sind jedoch versichert, wenn deren Nutzung aus-
wendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen
die Umwelt versichern wir nicht. kann und sie im Fahrzeug unter Verschluss gehalten
werden. Das sind z. B. Warndreieck, Pannenwerkzeug
Ausbringungsschäden
und Verbandskasten.
Schäden durch die Lieferung, Verwendung oder Frei-
setzung von b) Folgende fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile
versichern wir bis zu einem Neuwert von insge-
• Klärschlamm,
samt 50.000 Euro inkl. MwSt. ohne Beitrags-
• Jauche,
zuschlag:
• Gülle,
• Markisen von Wohnmobilen oder Wohn-
• festem Stalldung,
wagenanhängern
• Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbe-
• Spezialanbauten (z. B. Frontlader, Schneepflug)
kämpfungsmitteln
von landwirtschaftlichen Zugmaschinen
versichern wir nicht. • individuell für das Fahrzeug angefertigte Son-
derlackierungen und -beschriftungen sowie
Hinweis: Wir versichern solche Schäden, wenn diese
besondere Oberflächenbehandlungen
Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse
• Video-, Audio-, Funk- und Navigationsgeräte und
bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die
deren Zusatzteile
Umwelt gelangen. Das gilt auch, wenn sie durch Nie-
• Nachtsicht-Assistent und damit zur Anzeige not-
derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in
wendige technische Einrichtungen; auch als
andere Grundstücke abdriften.
Bestandteil eines Ausstattungspakets
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem c) Folgende fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile
Umweltschutz dienen versichern wir nur gegen Beitragszuschlag:
Schäden durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, • Doppelpedalanlage
Verordnungen, an Sie gerichtete behördliche Anord- • Head-up-Display
nungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz • hydraulische Ladebordwand für Lkw
dienen, versichern wir nicht. • nicht serienmäßige Kotflügelverbreiterung und
Vollverkleidung
10
[Seite 11]
• Panzerglas Unbefugten Gebrauch versichern wir nur, wenn der
• Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu
und Thermoaufbauten) gebrauchen.
• Spezialanbauten (z. B. Frontlader, Schneepflug)
Hinweis: Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn
• Spezialausstattungen (z. B. in Messfahrzeugen,
der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der
Werkstattwagen oder Behindertentransport-
Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurde (z. B.
fahrzeugen)
Werkstatt-, Hotelangestellter). Das gilt auch, wenn
• Änderungen an Fahrwerk und/oder Triebwerk
der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfü-
zur Leistungssteigerung oder Verbesserung der
gungsberechtigten steht (z. B. dessen Ar-
Fahreigenschaften
beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
• nicht serienmäßiges Interieur, das dem persön-
lichen Komfort dient (z. B. Lederausstattung) Zusätzliche Regelungen bei Entwendung:
Übersteigt der Gesamtneuwert aller dieser Teile Wenn das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach
50.000 Euro, versichern wir den gesamten Neuwert Eingang der Schadensanzeige wiedergefunden wird,
(nicht abzüglich 50.000 Euro) gegen Beitrags- müssen Sie es zurücknehmen. Voraussetzung ist,
zuschlag. dass Sie es innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv
zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz neh-
d) Alle nicht unter a bis c erfassten Teile versichern
men können.
wir beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass eine
feste Verbindung mit dem Fahrzeug besteht oder Wir werden Eigentümer des Fahrzeugs, wenn Sie es
die Teile unter Verschluss gehalten werden. nicht zurücknehmen müssen und unsere Leistungs-
pflicht feststeht.
Zusätzlich versichern wir folgende außerhalb des
Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: Wenn wir die Entschädigung wegen einer grob fahr-
lässig herbeigeführten Obliegenheitsverletzung
• einen Satz Räder mit Sommer- oder Winterberei-
gekürzt haben und das Fahrzeug wiedergefunden
fung
wird, gilt:
• Dach- und Heckträger
• Gepäckabdeckung (Netz, Rollo, Gitter) Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Verkaufserlös
• Dachkoffer zu. Hiervon ziehen wir die erforderlichen Kosten für
• Kindersitze die Rückholung und Verwertung anteilig ab. Der
• Schneeketten Anteil entspricht dem Prozentsatz, um den wir Ihre
Entschädigung gekürzt haben.
E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko?
Wir bieten Schutz bei Diebstahl und Raub von
Unser Versicherungsschutz besteht bei Beschädi-
Schlüsseln des versicherten Fahrzeugs
gung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des
Bei Diebstahl und Raub eines Fahrzeugschlüssels
Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile
ersetzen wir die Kosten für den Austausch oder die
durch die folgenden Ereignisse:
Kodierung der Schlösser und Schlüssel.
Brand und Explosion
Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt
Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung,
auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangs-
das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent-
daten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeug-
standen ist oder ihn verlassen hat. Es kann sich aus
schlüssel.
eigener Kraft ausbreiten. Nicht als Brand gelten Sch-
mor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Naturgewalten
Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen Wir versichern die direkte Einwirkung von Sturm und
beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Böen, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-
und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch (z. B. Muren),
Kurzschluss
Erdfall und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
Wir versichern Schäden durch Kurzschluss an der
Verkabelung des Fahrzeugs. Sturm und Böen setzen mindestens Windstärke 7
voraus.
Folgeschäden an den durch den Kurzschluss beschä-
digten Aggregaten bis insgesamt 20.000 Euro inkl. Schnee- und Dachlawinen sind von Berghängen
MwSt. versichern wir auch. bzw. Dächern abgehende Schnee- oder Eismassen.
Aggregate sind z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser. Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des
Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
Diebstahl, Raub und Unterschlagung (Entwen-
Erdinneren ausgelöst werden.
dung) und unbefugter Gebrauch
Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn Erdrutsche (z. B. Muren) sind naturbedingtes Abrut-
es beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahr- schen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen
zeugteil oder -inhalt zu entwenden. Dies gilt auch, von Berghängen.
wenn die Entwendung nur versucht wurde.
Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erd-
Besonderheiten bei Unterschlagung und unbefug- bodens über naturbedingten Hohlräumen.
tem Gebrauch:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung
Eine Unterschlagung versichern wir nicht, wenn dem
beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit
Täter das Fahrzeug zum Gebrauch in seinem eigenen
Lava-Ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströ-
Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentums-
men von sonstigen Materialien und Gasen.
vorbehalt überlassen wurde.
11
[Seite 12]
Wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände auf Wir bieten den Baustein Brems-, Betriebs- und
oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, haben Bruchschäden (BBB-Schäden) nur in Verbindung
Sie Versicherungsschutz. Für Schäden, die auf ein mit einer Vollkasko.
Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, das Diesen Baustein können Sie nur für Lkw bis 3,5t zu-
durch diese Naturgewalten ausgelöst wurde, haben lässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw, Zugma-
Sie keinen Versicherungsschutz. schinen, Anhänger im Werk- oder Güterverkehr oder
Omnibusse – jeweils ohne Vermiet-Risiken – mit uns
Zusammenstoß mit Tieren
vereinbaren.
Wir versichern Schäden durch einen Zusammenstoß
des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren. Der Baustein BBB-Schäden erweitert den Versiche-
rungsschutz der Vollkasko auf plötzlich und unvor-
Glasbruch
hergesehen eintretende Brems-, Betriebs- und reine
Wir versichern Bruchschäden an der Verglasung des
Bruchschäden am versicherten Fahrzeug und den
Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunst-
mitversicherten festverbundenen Fahrzeugteilen,
stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und
sofern im Folgenden nichts anders genannt wird.
Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von
Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Bremsschäden sind Schäden, die durch unmittelba-
Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und res Abbremsen am versicherten Fahrzeug entstehen.
Informationssystemen, Solarmodulen, Displays Betriebsschäden sind Schäden am versicherten
sowie Monitoren. Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebs-
vorganges eintreten.
Wenn wir einen Glasschaden regulieren, ersetzen wir
Bruchschäden sind Schäden am versicherten Fahr-
auch die Kosten für:
zeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialer-
• beschädigte Leuchtmittel
müdung oder Überbeanspruchung haben.
• eine erforderliche Innenraumreinigung
Welche Fahrzeug- und Zubehörteile sind nicht ver-
Tierbiss
sichert?
Wir ersetzen Schäden, die unmittelbar durch einen
• Motoren und Getriebe einschließlich Gelenk- und
Tierbiss an Bremsleitungen, Kabeln, Schläuchen,
Antriebswellen sowie Differentiale und Vorgelege,
Dämmmaterial oder Gummimanschetten entste-
die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen.
hen. Wir versichern auch Folgeschäden an weiteren
Zum Motor gehören alle inneren Teile sowie ange-
Teilen bis 20.000 Euro inkl. MwSt.
baute Aggregate und Komponenten wie An-
Wir versichern den Transport des Fahrzeugs mit lasser, Auspuffanlage mit ihren Halterungen,
einem Schiff (Havarie-Grosse). Kraftstoffsystem, Kühl- und Klimaanlage, Kom-
Bei der Benutzung von Schiffen sind Schäden durch pressor, Turbolader, Lüfter, Leitungen, Lichtma-
Maßnahmen mitversichert, die der Schiffsführer schine, Motorbremse. Zum Getriebe gehören
unter Beachtung seerechtlicher Bestimmungen ver- Wechsel-, Schalt-, Automatik- und Zusatzge-
anlasst. Das gilt nur, wenn Schiff und Ladung vor triebe mit allen inneren Teilen sowie Längstrieb
einer unmittelbaren Gefahr gerettet werden sollen. (Kardan- und Gelenkwellen einschließlich Zwi-
Das gilt nicht, soweit anderweitig Ersatz zu erlangen schenlager), Wandler, Kupplung, Schaltgestänge,
ist. jeweils einschließlich deren Befestigungsteile.
Hinweis: Die Ausschlüsse gelten unabhängig vom
E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko?
jeweiligen Antriebskonzept.
Unser Versicherungsschutz besteht bei Beschädi- • Akkumulatoren bei einem Elektro- und Hybrid-
gung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des fahrzeug.
Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile • Zubehör und Ersatzteile, die mit dem Fahrzeug
durch die folgenden Ereignisse: nicht fest verbunden sind.
• Teile, die vom Hersteller des Fahrzeugs nicht
Ereignisse der Teilkasko
zugelassen sind.
Wir versichern die Schadensereignisse der Teilkasko.
• Eine Beschädigung oder Zerstörung der Reifen
Unfall sowie von Werkzeugen aller Art, z. B. Bohrer,
Wir versichern einen Unfall des Fahrzeugs. Brechwerkzeuge, Messer, Schneiden, Sägeblätter,
Schleifscheiben, sowie Bürsten, Gurten, Kabeln,
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
Ketten, Raupen, Riemen, Schläuchen, Seilen, Sie-
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
ben, Transportbändern ersetzen wir nur, wenn sie
Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch durch ein Ereignis verursacht wird, das gleichzei-
einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahr- tig auch andere entschädigungspflichtige Schäden
zeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten am Fahrzeug verursacht hat.
(Hackerangriff, Cyberangriff) verursacht wurde.
Welche Ereignisse und Schäden fallen nicht unter
Ein Schaden durch einen Brems- oder Betriebsvor- den Versicherungsschutz?
gang oder ein reiner Bruchschaden ist kein Unfall- Auch wenn weitere Ursachen hinzutreten, leisten wir
schaden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug keine Entschädigung für Schäden
durch rutschende Ladung, Abnutzung, Bedienungs- • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung
fehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs. Auch am versicherten Fahrzeug bereits vorhanden
Verwindungsschäden und Schäden zwischen zie- waren und Ihnen oder einer Person bekannt sein
hendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung mussten, die über den Einsatz des versicherten
von außen sind keine Unfallschäden. Fahrzeugs verantwortlich zu entscheiden hat,
12
[Seite 13]
• durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürfti- E.4 Was versichern wir in der Kasko nicht?
gen Sache, es sei denn, der Schaden steht mit
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
der Reparaturbedürftigkeit nicht im Zusammen-
Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, versichern
hang oder das Fahrzeug war mit unserer Zustim-
wir nicht.
mung wenigstens behelfsmäßig repariert,
• und Verluste durch Versaufen oder Verschlam- Bei grob fahrlässig verursachten Schäden verzichten
men sowie Schäden durch besondere Gefahren wir darauf, unsere Leistung zu kürzen. Das gilt nicht,
des Einsatzes auf Wasserbaustellen im Bereich wenn
von Gewässern, bei Tunnelarbeiten oder bei
• das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile
Arbeiten unter Tage,
entwendet werden,
• die eine unmittelbare Folge von Abnutzung oder
der übermäßigen Bildung von Rost sind, • das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge-
• für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, Ver- nuss oder anderer berauschender Mittel ist.
käufer oder aus Reparaturauftrag haftet,
Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere Ihres Ver-
• die dadurch entstehen, dass das versicherte Fahr-
schuldens entsprechenden Verhältnis.
zeug höheren als den vom Hersteller festgesetz-
ten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausge- Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
setzt wurde, Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
• die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebs- dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveran-
stoffe entstehen, staltungen oder Motorsportaktivitäten, bei denen es
• die durch die Veränderung der ursprünglichen auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben,
Fremd- und Zubehörteilen verursacht werden, die Trainings, Tests und Demonstrationen.
nicht durch den Hersteller des Fahrzeugs zuge-
Wir versichern keine Fahrten auf Motorsport-Renn-
lassen sind.
strecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzbur-
Mit dem Baustein BBB-Schäden sind zusätzliche gring). Das gilt auch, wenn es z. B. bei Fahrertrainings,
Obliegenheiten zu beachten. Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten auf diesen
Sie müssen die vom Hersteller empfohlenen War- Strecken nicht auf die Erzielung einer Höchstge-
tungsarbeiten durchführen lassen und uns dies im schwindigkeit ankommt. Wir bieten Versicherungs-
Schadenfall auf Verlangen nachweisen. schutz für organisierte und anerkannte Fahrsicher-
Ist ein Schaden eingetreten heitstrainings, die nach den Richtlinien des Deut-
• müssen Sie einem von uns Beauftragten jederzeit schen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten
die Untersuchung der beschädigten Sache werden.
gestatten und ihm auf Verlangen die zur Feststel-
Reifenschäden
lung des Schadens erforderlichen Auskünfte
Wenn nur die Reifen beschädigt oder zerstört wer-
geben,
den, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
• uns die Reparaturrechnung innerhalb eines
Monats ab Rechnungsdatum einreichen. Aus ihr Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maß-
müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteil- nahmen der Staatsgewalt
preise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitricht- Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere
werten im Einzelnen zu ersehen sein. Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt versi-
chern wir nicht. Das gilt auch für Schäden, die nur
Im Übrigen gelten die Obliegenheiten und Rechts-
mittelbar durch diese Ereignisse verursacht werden.
folgen gemäß Abschnitt G.
Kernenergie
Hinweis: Den Versicherungsschutz des Bausteins
Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht.
BBB-Schäden können wir oder Sie unabhängig von
der Vollkaskoversicherung kündigen. E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden?
Mut- oder böswillige Handlungen Entschädigung und Grenzen
Wir versichern mut- oder böswillige Handlungen von Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen
Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Kosten. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen
Fahrzeug zu nutzen. Als berechtigt gelten Personen, Totalschaden, wenn Sie diesen trotzdem reparieren
denen der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug lassen. Die Höchstgrenze ist jeweils der Wiederbe-
überlassen hat (z. B. Werkstatt-, Hotelangestellter). schaffungswert des Fahrzeugs einschließlich der
Hierzu zählen auch Personen, die in einem Nähever- mitversicherten Fahrzeugteile und -zubehör.
hältnis zum Verfügungsberechtigten stehen (z. B.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vollständig und
dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsan-
fachgerecht repariert wird. Sie müssen uns die Repa-
gehörige).
ratur nachweisen.
Versichert sind auch Schäden durch mut- oder bös-
Wird das Fahrzeug nicht repariert, zahlen wir die
willige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen
erforderlichen Kosten für eine vollständige Repara-
Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht als
tur. Dies gilt auch, wenn nicht vollständig oder nicht
unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Ser-
fachgerecht repariert wird oder Sie uns die Reparatur
ver oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahr-
nicht ausreichend nachweisen. Wir zahlen allerdings
zeug kommunizierenden Unternehmens angreift
nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten
(zum Beispiel Hackerangriff gegen den Server des
Wiederbeschaffungswertes.
Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich
dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahr-
zeugs auswirkt.
13
[Seite 14]
Ohne Vorlage einer Reparaturrechnung ersetzen wir Den über den Wiederbeschaffungswert hinausge-
die Stundenverrechnungssätze (Aushangsätze) einer henden Neupreis oder Kaufpreis zahlen wir immer
in der Region Ihres ständigen Wohn-/Firmensitzes nur unter bestimmten Voraussetzungen:
befindlichen und zur Durchführung der Reparatur
Sie müssen uns nachweisen, dass sowohl der Wie-
geeigneten Werkstatt.
derbeschaffungswert als auch dieser weitere Betrag
Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Kauf eines
Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbe- Ersatzfahrzeugs verwendet wurde. Dies muss inner-
schaffungswert abzüglich eines vorhandenen Rest- halb von zwei Jahren nach Feststellung der Entschä-
wertes. digung erfolgen.
Rest- und Altteile sowie das nicht reparierte Fahrzeug Besonderheit für Leasingfahrzeuge
verbleiben bei Ihnen und werden zum Verkaufswert Den über den Wiederbeschaffungswert hinausge-
auf die Entschädigung angerechnet. henden Neupreis oder Kaufpreis zahlen wir nicht für
Leasingfahrzeuge.
Ist der Wiederbeschaffungswert höher als der Preis
für ein gleichartiges neues Fahrzeug, ist dieser Preis Besonderheit bei Totalentwendungen
in allen Fällen unsere Leistungsgrenze. Wir ermitteln Eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung zahlen wir
diesen Preis für ein Fahrzeug gleichen Typs und glei- nicht bei einer Totalentwendung des versicherten
cher Ausstattung nach unverbindlicher Empfehlung Fahrzeugs.
des Herstellers. Ist der Fahrzeugtyp nicht mehr ver-
Wir bieten den Baustein GAP-Deckung (Differenz-
fügbar, gilt der Preis eines vergleichbaren Nachfol-
deckung) nur in Verbindung mit einer Vollkasko.
gemodells in der versicherten Ausführung. Wir zie-
Diesen Versicherungsschutz können Sie für geleaste
hen orts-, marken- und branchenübliche Nachlässe
oder finanzierte Fahrzeuge mit uns vereinbaren. Die
ab.
GAP-Deckung bieten wir nur für Lkw bis 3,5 t zuläs-
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für sige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw, Zugmaschi-
den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des nen, Anhänger und Wohnmobile mit jeweils einem
Schadens bezahlen müssen. Anschaffungspreis bis 200.000 Euro brutto. Für ver-
mietete Fahrzeuge gilt die GAP-Deckung nicht. Wir
Restwert ist der Verkaufswert des Fahrzeugs im
sichern die Differenz zwischen dem Wiederbeschaf-
beschädigten oder zerstörten Zustand.
fungswert des Fahrzeugs am Tag des Schadens und
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die den bestehenden Forderungen aus einem Leasing-
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert über- oder Finanzierungsvertrag finanziell ab. Die Leistung
steigen. aus der GAP-Deckung gilt für Leasingverträge auf der
Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten.
Wir bieten Neupreisentschädigung für Lkw bis
Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei Sie nachwei-
3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Wohn-
sen müssen, dass der Kredit ausschließlich zur Finan-
mobile und Wohnwagenanhänger.
zierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
In den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung zahlen
wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu- Bei einem Totalschaden oder einer Entwendung zah-
preis des Fahrzeugs. Dies tun wir bei einem Total- len wir die Differenz zwischen der versicherten
schaden oder der Zerstörung des Fahrzeugs. Voraus- Höchstentschädigungsgrenze und der im Leasing-/
setzung ist, dass sich das Neufahrzeug bei Eintritt Kreditvertrag errechneten Restforderung am Scha-
des Schadens im Eigentum dessen befindet, der es denstag. Die Restforderung ist der Betrag, der bei
als Neu- oder Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung vorzeitiger, schadensbedingter Beendigung des Lea-
von maximal 1.000 km vom Kfz-Händler oder -Her- sing-/Kreditvertrags von Ihnen noch zu zahlen ist.
steller erworben hat. Hierzu zählen noch ausstehende Leasingraten, eine
eventuelle Restrate und der abgezinste Leasing-Rest-
Die Neupreisentschädigung zahlen wir auch, wenn
wert. Für die Abzinsung wird der Zinssatz zugrunde
die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des
gelegt, der bei der Berechnung der Raten kalkuliert
Neupreises erreichen oder übersteigen.
wurde. Wir leisten nicht für nicht reparierte Vorschä-
Neupreis ist der Betrag, den ein neues Fahrzeug in den, Kosten für Überschreitung der vereinbarten
der versicherten Ausführung oder ein vergleichbares Fahrleistung, eine vorher vorhandene Wertminde-
Nachfolgemodell am Schadenstag kostet. Er richtet rung und rückständige Raten.
sich nach der unverbindlichen Empfehlung des Her-
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass der Lea-
stellers abzüglich orts-, marken- und branchenüb-
sing-/Kreditgeber eine entsprechende Nachforde-
licher Nachlässe.
rung schriftlich bei Ihnen geltend macht. Zum Nach-
Wir bieten Kaufpreisentschädigung für gebrauchte weis benötigen wir die Schlussabrechnung des Lea-
Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Liefer- sing-/Kreditgebers. Wird der Schaden durch einen
wagen), Wohnmobile und Wohnwagenanhänger. Haftpflichtversicherer reguliert, so ist uns zur Ermitt-
In den ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn bei lung der Schadenshöhe zusätzlich die Entschädi-
uns zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswer- gungsleistung des gegnerischen Haftpflichtversiche-
tes den Kaufpreis des Fahrzeugs. Dies tun wir bei rers durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
einem Totalschaden oder der Zerstörung des Fahr-
Zahlen wir bei kreditfinanzierten Fahrzeugen eine
zeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bei Ver-
Entschädigung im Rahmen der GAP-Deckung aus,
tragsbeginn bei uns nicht älter als zwei Jahre ist.
kommen die Regelungen zur Neupreis- oder Kauf-
Kaufpreis ist der Preis, der für das versicherte Fahr- preisentschädigung nicht zur Anwendung.
zeug bei Anschaffung tatsächlich bezahlt wurde.
14
[Seite 15]
Die Höchstentschädigung für die GAP-Deckung Selbstbeteiligung
beträgt maximal 30 Prozent des Wiederbeschaf- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem
fungswertes. Soweit Ansprüche gegen Dritte beste- Schadensfall von der Entschädigung abgezogen.
hen, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen,
ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung
Abschleppkosten und Bergungskosten
vereinbart haben.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die
Kosten für das Abschleppen und Bergen vom Scha- Sind über einen Vertrag mehrere Fahrzeuge versi-
densort zur nächstgelegenen für die Reparatur chert, gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung für jedes
geeigneten Werkstatt. Das machen wir nur, wenn versicherte Fahrzeug und für jeden Schadensfall
nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die gesondert.
Kosten zu übernehmen. Die Kosten des Abschlep-
Selbstbeteiligungsverzicht bei Reparatur der
pens und Bergens werden auf die Höchstgrenze für
Windschutzscheibe
unsere Entschädigung angerechnet.
Sofern eine beschädigte Windschutzscheibe repa-
Sachverständigenkosten riert wird und kein weiterer Schaden am Fahrzeug
Die Kosten eines Sachverständigen zahlen wir nur, zu reparieren ist, verzichten wir auf die Selbstbetei-
wenn wir seine Beauftragung veranlasst oder ihr ligung. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten
zugestimmt haben. inkl. MwSt. die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht
überschreiten.
Betriebsmittel
Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, zahlen Was ersetzen wir nicht?
wir für Betriebsmittel (ausgenommen Treibstoff) bis • Veränderungen, Verbesserungen und Verschleiß-
zu 100 Euro inkl. MwSt. Wir leisten nur dann, wenn reparaturen
Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und • Treibstoff
fachgerecht repariert wurde. • Die Minderung des Wertes oder der Leistungs-
fähigkeit
Mehrwertsteuer
• Zulassungs-, Überführungs- oder Verwaltungs-
Die Mehrwertsteuer zahlen wir nur, wenn diese im
kosten
Zuge der Schadensbeseitigung tatsächlich angefal-
• Kosten eines Mietfahrzeugs
len ist. Die Mehrwertsteuer zahlen wir nicht, soweit
• Nutzungsausfall
Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Nutzungsausfall wäre ein pauschaler Betrag dafür,
Abzug neu für alt
dass Sie das Fahrzeug nicht nutzen können.
Wir ziehen für den Austausch alter gegen neue Teile
oder bei teilweiser oder vollständiger Lackierung des Für Lkw bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (Lief-
Fahrzeugs einen Betrag von den Kosten ab. Der erwagen), Wohnmobile und Wohnwagenanhänger
Abzug entspricht dem Alter und der Abnutzung der zahlen wir für Zulassungs-, Überführungs- oder
alten Teile und der Lackierung. Verwaltungskosten
Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, zahlen
Wenn das Schadensereignis in den ersten vier Jahren
wir für nachgewiesene Zulassungs-, Überführungs-
nach der Erstzulassung eintritt, erfolgt der Abzug
oder Verwaltungskosten bis zu insgesamt 1.000 Euro
neu für alt nur für:
inkl. MwSt. Wir leisten nur dann, wenn Sie nachwei-
• Bereifung
sen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht
• Batterie
repariert wurde, oder Sie ein anderes Fahrzeug
• Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen
erwerben und dieses bei uns versichern.
• Lackierung
• elektronische Navigationssysteme inklusive ent- Mit dem Baustein Elektro Plus bieten wir beson-
haltener Kombinationsgeräte (Multimedia-, Audio-, deren Kaskoschutz für Elektro- und Hybridfahr-
Video- oder Funkgeräte) und alle dazugehörigen zeuge.
Zusatzteile Diesen Baustein können Sie nur für Wohnmobile, Lkw
bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Lieferwagen), Lkw
Für Akkus ziehen wir entsprechend dem Alter für
bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, Quads, Trikes und
jedes angefangene Jahr 10 Prozent vom Neupreis
Zugmaschinen – jeweils ohne Vermietrisiken – mit
am Schadenstag ab.
uns vereinbaren. Außerdem für Personenmietwagen,
Akkus sind wiederaufladbare Speicher für elektrische Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.
Energie und dienen zum Antrieb Ihres Elektrofahr-
Es gelten folgende Besonderheiten:
zeugs.
Allgefahrendeckung für den Akku
Für elektronische Navigationssysteme ziehen wir
Unser Versicherungsschutz für den Akku besteht
entsprechend dem Alter für jeden angefangenen
immer bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder
Monat 1 Prozent vom Neupreis am Schadenstag ab.
Totalschaden des Akkus (Allgefahrendeckung).
Das gilt auch für elektronische Navigationssysteme
mit enthaltenen Kombinationsgeräten und alle Schäden am Akku durch Verschleiß, Abnutzung, Alte-
dazugehörigen Zusatzteile. rungsprozess, Konstruktions- oder Materialfehler des
Herstellers und Schäden durch chemische Reaktio-
Mit dem Baustein Camper Plus verzichten wir für
nen ersetzen wir nicht. Dazu zählt auch die Abnahme
Wohnmobile und Wohnwagenanhänger auf den
der Akkuleistung.
Abzug neu für alt.
15
[Seite 16]
Weitere Leistungen bei Elektro Plus Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an
Wir leisten auch für Schäden an der Bordelektronik unter Verschluss gehaltener und fest mit dem Fahr-
durch Überspannungsschäden beim Laden des zeug verbundener Unterhaltungselektronik. Dies sind
Akkus. z. B. Radio, CD- und MP3-Player, sonstige Audiosys-
teme, Fernsehgeräte und Video-, Festplatten-, DVD-
Wenn der Akku eines reinen Elektrofahrzeugs leer
oder BlueRay-Recorder bzw. -Player. Wir versichern
ist, lassen wir das nicht fahrfähige Fahrzeug auf
immer den Wiederbeschaffungswert der Unterhal-
unsere Kosten bis zur nächstgelegenen Ladestation
tungselektronik.
abschleppen.
Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
Wir versichern darüber hinaus eine private Ladesta-
Vollkasko für im Vorzelt aufbewahrte Gegenstände
tion und das damit fest verbundene Ladekabel an
bis zu einem Gesamtneuwert von 1.000 Euro inkl.
der Adresse unseres Versicherungsnehmers. Ein
MwSt.
nicht fest mit der Ladestation verbundenes Lade-
kabel ist nur versichert, wenn es bei Nichtgebrauch Der Versicherungsschutz bezieht sich z. B. auf Cam-
unter Verschluss gehalten wird. pingmöbel, Reiseküche inkl. Gasflasche, Kühlboxen,
Vorrats-/Multifunktionsschränke, Stromerzeuger,
Wir versichern auch mobile Ladestationen bis 1.000
Lichtquelle, Grill inkl. Gasflasche. Wir versichern
Euro. Voraussetzung ist, dass sie unter Verschluss
immer den Wiederbeschaffungswert der Gegen-
aufbewahrt werden.
stände.
Wir ersetzen Entsorgungskosten des Akkus bis 2.000
Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände in einem
Euro, wenn sie in Verbindung mit einer Beschädigung
Vorzelt aufbewahrt werden. Das Vorzelt muss allsei-
des Akkus entstehen.
tig durch Reißverschlüsse o. Ä. verschlossen und mit
Wird der Akku durch ein versichertes Schadenereig- dem Wohnmobil/Wohnwagenanhänger fest verbun-
nis beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich den sein.
angefallenen Kosten für die Zustandsdiagnostik und
Folgende Gegenstände versichern wir im Wohn-
Restwertermittlung. Wir übernehmen auch erforder-
mobil/Wohnwagenanhänger/Vorzelt nicht.
liche Abschlepp- oder Transportkosten zur nächst-
• Lebens- und Genussmittel
gelegenen Akku-Teststation. Wir zahlen insgesamt
• Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher sowie Urkun-
bis 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass wir der Beauf-
den und Dokumente aller Art, Sammlungen,
tragung zugestimmt haben.
Schmucksachen und Gegenstände aus Edelme-
Wir zahlen die tatsächlich angefallenen Kosten einer tall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Pelze und
notwendigen Verbringung und/oder Lagerung des echte Teppiche, Fotoausrüstung
Fahrzeugs in einem Wassercontainer. Wir zahlen • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, z. B. Fahrräder,
auch, wenn ein anderes dem Zweck nach vergleich- Motorroller, Schlauchboote, Surfbretter sowie
bares Gehäuse genutzt wurde. Voraussetzung ist, Außenbordmotoren jeweils inkl. Zubehör
dass dies für eine Löschung notwendig ist oder um • Sportgeräte jeglicher Art, z. B. Tauchausrüstung,
eine drohende Entzündung zu verhindern und ein Sportspezialkleidung, z. B. Taucheranzug
ersatzpflichtiger Kaskoschaden die Ursache ist. Wir • Mobiltelefone bzw. Smartphones, mobile Naviga-
zahlen auch für die notwendige Lagerung auf einem tionsgeräte, Tablets, Laptops, Spielekonsolen
Quarantänestellplatz. Wir zahlen insgesamt bis • CDs, DVDs, BlueRays
10.000 Euro. • Gegenstände, die ausschließlich zur Ausführung
einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden
Wann leisten wir bei Elektro Plus nicht?
Wir leisten nicht, soweit ein Dritter Ihnen gegenüber Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Vollkasko für ein fest verbundenes Vorzelt bis zu
einem Gesamtneuwert von 3.000 Euro inkl. MwSt.
Mit dem Baustein Camper Plus bieten wir für zuge-
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein mit
lassene Wohnmobile und Wohnwagenanhänger
dem Wohnmobil/Wohnwagenanhänger fest verbun-
besonderen Versicherungsschutz.
denes Vorzelt. Wir versichern immer den Wiederbe-
Diesen Baustein können Sie nur für zugelassene
schaffungswert des Vorzeltes.
Wohnmobile und Wohnwagenanhänger – jeweils
ohne Vermietrisiken – mit uns vereinbaren. Fahr- Bis zu den jeweils genannten Wertgrenzen von
zeuge, die dauerhaft auf Campingplätzen abgestellt 10.000 Euro für unter Verschluss verwahrte Gegen-
sind, versichern wir nicht. stände und Inventar, 1.000 Euro für Gegenstände
außerhalb des Fahrzeugs und 3.000 Euro für Vorzelte
Wir bieten Versicherungsschutz in der Teil- und
verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung
Vollkasko für im verschlossenen Wohnmobil/
wegen Unterversicherung.
Wohnwagenanhänger aufbewahrte Gegenstände
und Inventar bis zu einem Gesamtneuwert von Vandalismusschäden und mutwillige Beschädigun-
10.000 Euro inkl. MwSt. gen Dritter sind nur versichert, wenn Sie für Ihr
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Gegen- Wohnmobil/Wohnwagenanhänger eine Vollkasko
stände, die üblicherweise in einem Wohnmobil/ mit uns vereinbaren.
Wohnwagenanhänger verwahrt werden. Dazu gehö-
Wir bieten zusätzlich Versicherungsschutz in der
ren bewegliches Inventar und Gegenstände des per-
Teilkasko für Schäden durch Leitungswasser.
sönlichen Bedarfs. Dies sind z. B. Campingtisch und
Zusätzlich versichern wir Schäden durch Leitungs-
-stühle, Grill, Herd/Kochfeld, Haushaltsgeräte, Haus-
wasser. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu-
haltszubehör, Kleidung. Wir versichern immer den
oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder
Wiederbeschaffungswert der Gegenstände.
den sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen
Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
16
[Seite 17]
Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, durch Wer ist versichert?
Plansch- oder Reinigungswasser, fehlerhafte Unsere Hilfeleistungen gelten für Sie und folgende
Anschlüsse, nicht ausreichende Absperrungen, Ent- Personen:
leeren oder Entleerthalten wasserführender Anlagen • Ihren Ehepartner bzw. Lebenspartner im Sinne
in nicht benutzten Fahrzeugen. des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
• Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Wir bieten für Wohnmobile und Wohnwagenan-
lebenden nichtehelichen Lebenspartner
hänger mit Saisonkennzeichen Versicherungs-
• mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
schutz in der Teilkasko.
minderjährige Kinder
Außerhalb des Saisonzeitraums versichern wir das
Fahrzeug und versicherbare Gegenstände. Voraus- Unser Versicherungsschutz gilt nur für Personen, die
setzung ist, dass sich das Fahrzeug in einem ver- ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wir ver-
schlossenen Raum oder auf einem umfriedeten sichern auch Personen, die ihren Hauptwohnsitz aus
Grundstück befindet. Wird das Fahrzeug außerhalb beruflichen Gründen vorübergehend ins Ausland ver-
der Saison auf einem Campingplatz abgestellt, legt haben. Unser Versicherungsschutz besteht dann
besteht kein Versicherungsschutz. während einer Reise außerhalb Deutschlands und
außerhalb des Landes, in dem der vorübergehende
Abzug neu für alt in der Teil- und Vollkasko bei
Hauptwohnsitz besteht.
Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern.
Wir verzichten auf den Abzug neu für alt. Für den Welche Leistungen bieten wir?
Austausch alter gegen neue Teile oder bei teilweiser Wir bieten nach Eintritt der folgenden Schadenser-
oder vollständiger Lackierung des Fahrzeugs ziehen eignisse die dazu aufgeführten Beistandsleistungen.
wir keinen Betrag von den Reparaturkosten ab. Außerdem ersetzen wir die versicherten Kosten.
Wir bieten für Wohnmobile in der Vollkasko Aus- Leistungen bei Krankheit/Unfall
landsschadenschutz. Auf Anfrage informieren wir über die Möglichkeit
Wir entschädigen einen Schaden am versicherten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir
Fahrzeug durch einen Unfall im Ausland mit einem- einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wir
bei einem ausländischen Versicherer versicherten stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Kfz. Voraussetzung ist, dass der Unfallgegner gan- Ist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus not-
zoder teilweise haftet. Wir entschädigen nur in dem wendig, erbringen wir nachstehende Leistungen: Wir
Umfang, in dem der Unfallgegner nach dem Ver- stellen über einen von uns beauftragten Arzt den
kehrsrecht des jeweiligen Unfalllandes haftet. Das Kontakt zwischen dem Hausarzt und den behan-
Übersenden der Beweismittel zum Haftungsnach- delnden Krankenhausärzten her. Während des Kran-
weis obliegt Ihnen. Die Entschädigung richtet sich kenhausaufenthaltes sorgen wir für die Übermitt-
nach deutschem Recht. Wir ersetzen den Schaden lung von Informationen zwischen den beteiligten
genauso, als hätten Sie gegen den ausländischen Ärzten. Auf Wunsch sorgen wir für die Information
Unfallgegner Ansprüche aus der Kfz-Haftpfl icht. Die der Angehörigen. Wir garantieren dem Krankenhaus,
Entschädigung richtet sich nach der Kfz-Haftpfl icht soweit erforderlich, die Kosten bis zu 15.000 Euro zu
der ERGO Versicherung AG mit den vereinbarten Bau- übernehmen. Im Namen und im Auftrag der ver-
steinen. Als Ausland gilt der vertraglich vereinbarte sicherten Person rechnen wir mit dem Krankenver-
Geltungsbereich ohne Deutschland. sicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentra-
gung der stationären Behandlung verpflichtet sind,
Wir bieten für Wohnmobile Versicherungsschutz
ab. Soweit von uns gezahlte Beträge nicht von einem
in der Kfz-Haftpflicht für Mietfahrzeuge im Aus-
Krankenversicherer oder Dritten übernommen wer-
land (Mallorca-Police).
den, muss die versicherte Person sie binnen drei
Wir versichern den Gebrauch eines von Ihnen gemie-
Monaten nach Rechnungsstellung an uns zurück-
teten Fahrzeugs auf einer Reise im Ausland. Das gilt
zahlen.
für gemietete Pkw, Krafträder/-roller und Leicht-
krafträder/-roller und Wohnmobile. Die Höchst- Leistungen bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
grenze unserer Leistung je Schadensereignis ent- Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln aufgrund von
spricht der Ihres deutschen Vertrags. Dessen weitere Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen
Vereinbarungen gelten entsprechend. Wir leisten nur stellen wir bei einer finanziellen Notlage den Kontakt
abzüglich einer für dieses Fahrzeug im Ausland zur Bank her. Sofern erforderlich, sind wir bei der
bestehenden Kfz-Haftpflicht-Deckung. Übermittlung eines von der Bank zur Verfügung
gestellten Betrages behilflich. Ist eine Kontaktauf-
Die gesetzliche Haftpflicht des Halters des gemiete-
nahme zur Bank nicht am nächsten Werktag mög-
ten Fahrzeugs versichern wir nicht. Das gilt auch für
lich, stellen wir einen Betrag bis zu 2.000 Euro zur
Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder
Verfügung. Er muss innerhalb eines Monats nach
Abhandenkommens des Fahrzeugs. Als Ausland gilt
dem Ende der Reise in einer Summe zurückgezahlt
der vertraglich vereinbarte Geltungsbereich ohne
werden.
Deutschland.
Leistungen in sonstigen Notfällen
Wir bieten für Wohnmobile zusätzliche Hilfeleis-
Hat eine versicherte Person einen Unfall und muss
tungen in der Kfz-Haftpflicht.
deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden,
Wann bieten wir Hilfeleistungen? erstatten wir die Kosten bis zu 3.000 Euro. Wir helfen
Die Hilfeleistungen bieten wir, wenn für Ihr Wohn- bei der Kontaktaufnahme zu einem Anwalt und
mobil bei uns eine Kfz-Haftpflicht besteht und Sie einem Dolmetscher, wenn eine versicherte Person
den Baustein Camper Plus vereinbart haben. Wir hel- verhaftet oder mit Haft bedroht wird. In diesem
fen versicherten Personen in Notfällen während Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und
einer Auslandsreise. Dolmetscherkosten strecken wir bis 3.000 Euro vor.
17
[Seite 18]
Zusätzlich strecken wir bis zu 13.000 Euro für eine • das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge-
Strafkaution vor. Die versicherte Person muss diese nuss oder anderer berauschender Mittel war.
Beträge unverzüglich nach Erstattung durch die
Lebt der Fahrer am Schadenstag mit Ihnen in häus-
Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch inner-
licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Entschädi-
halb von drei Monaten nach Auszahlung, zurückzah-
gung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha-
len. Wir helfen bei der Ersatzbeschaffung von Reise-
dens nicht zurück.
dokumenten nach einem Diebstahl, Raub oder sons-
tigem Abhandenkommen. Wir übernehmen amt- Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind
liche Gebühren für Ausweispapiere. wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe
zurückzufordern.
Bei welchen Ereignissen bieten wir keine Hilfeleis-
tungen? Diese Regelungen gelten auch, wenn eine in der
Kfz-Haftpflicht nach C.3 mitversicherte Person sowie
Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unru-
der Mieter oder der Entleiher einen Schaden verur-
hen, Maßnahmen der Staatsgewalt und Kern-
sacht.
energie
E.8 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten
Wir helfen nicht bei Schäden durch:
über die Schadenshöhe tun?
• Erdbeben
• Kriegsereignisse Einigen wir uns nicht über die Höhe der Entschädi-
• Aufruhr gung, den Wiederbeschaffungswert oder den
• innere Unruhen Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten, kann
• Maßnahmen der Staatsgewalt auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachver-
• Kernenergie ständigenausschuss entscheiden.
Das gilt auch für Schäden, die nur mittelbar durch Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
diese Ereignisse verursacht werden. Zumutbare Hil- Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb
feleistungen erbringen wir in den ersten 14 Tagen von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sach-
nach Ausbruch der Ereignisse. Voraussetzung ist, verständigen benennen, wird er von dem jeweils
dass die versicherte Person von einem dieser Ereig- anderen bestimmt.
nisse überrascht wurde.
Falls sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein
Schäden bei Vorhersehbarkeit weiterer Kfz-Sachverständiger als Obmann (Schieds-
Für die versicherte Person vorhersehbare Schadens- richter). Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem
ereignisse sind nicht versichert. Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Aus-
schuss nicht über die Person des Obmanns, wird er
Gehen Forderungen auf uns über?
über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Ent-
Ansprüche der versicherten Person gegen Kranken-
scheidung des Obmanns muss zwischen den von
versicherer oder Dritte gehen auf uns über, soweit
den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen
wir gezahlt haben.
liegen.
E.6 Wann müssen wir zahlen?
Die Kosten sind anteilig von Ihnen und uns zu tragen.
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Die Aufteilung erfolgt in dem Verhältnis, wie das
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir sie Sachverständigenverfahren zugunsten oder
innerhalb von zwei Wochen. -ungunsten endet.
Ist das Fahrzeug entwendet worden, muss abgewar- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg
tet werden, ob es wiedergefunden wird. Deshalb zu beschreiten.
zahlen wir die Entschädigung frühestens einen
F Kfz-Schutzbrief – umfangreiche Hilfeleistungen
Monat nach Eingang Ihrer Schadensanzeige.
rund um Ihr Fahrzeug
Sie können einen angemessenen Vorschuss verlan-
F.1 Wann und für welche Fahrzeuge können Sie den
gen. Voraussetzung ist, dass unsere Zahlungspflicht
Kfz-Schutzbrief vereinbaren?
feststeht und sich die Höhe der Entschädigung nicht
innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige fest- Den Kfz-Schutzbrief können Sie nur für in Deutsch-
stellen lässt. land zugelassene Wohnmobile bis 5,0 t zulässige
Gesamtmasse oder Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamt-
E.7 Fordern wir Leistungen vom Fahrer zurück, wenn
masse (Lieferwagen) – jeweils ohne Vermietrisiken –
Sie nicht selbst gefahren sind?
mit uns vereinbaren.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahr-
Wir versichern das im Versicherungsschein bezeich-
zeug, fordern wir bei schuldloser oder einfach fahr-
nete Fahrzeug.
lässiger Herbeiführung des Schadens unsere Leistun-
gen nicht zurück. Unser Versicherungsschutz gilt auch für Wohnwa-
gen-, Gepäck- oder Bootsanhänger, die mit dem ver-
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
sicherten Kfz mitgeführt werden.
sind wir berechtigt, unsere Leistung in der Höhe
zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- F.2 Wer ist versichert?
dens entspricht. Das gilt nur, wenn
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versiche-
• das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile rungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die
entwendet wurden oder berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts
anderes geregelt ist.
18
[Seite 19]
F.3 Welche Ereignisse versichern wir? Gewerbliche Nutzung
Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden,
Unsere Kfz-Schutzbriefversicherung hilft bei Panne,
wenn das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt zur
Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs. Sie
gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder ge-
hilft auch bei Erkrankung und Tod während der Reise
werbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.
mit dem versicherten Fahrzeug.
Außerbetriebsetzung und ausgeschlossene Kenn-
Eine Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder
zeichenarten
Bremsschaden.
Für folgende Fälle bieten wir keinen Versicherungs-
Ein Unfall im Sinne des Kfz-Schutzbriefs ist ein schutz:
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
• Schäden mit außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
• Schäden mit Fahrzeugen, die ein Kurzzeitkenn-
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen zeichen führen
Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden • Schäden mit Fahrzeugen, die ein Ausfuhrkennzei-
sechs Wochen. Ständiger Wohnsitz ist Ihr Haupt- chen führen
wohnsitz in Deutschland, an dem Sie behördlich • Schäden mit Fahrzeugen, die ein Saisonkennzei-
gemeldet sind. chen führen, wenn diese außerhalb der Saison
eintreten
F.5 Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall?
F.4 Wann haben Sie keinen oder nur eingeschränkten
Versicherungsschutz? Wir bieten nach Eintritt eines versicherten Schadens-
ereignisses die nachstehend aufgeführten Leistun-
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
gen als Service oder übernehmen die von Ihnen auf-
Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich her-
gewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingun-
beiführen, versichern wir nicht.
gen.
Bei grob fahrlässig verursachten Schäden verzichten
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem
wir darauf, unsere Leistung zu kürzen. Das gilt nicht,
Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen,
wenn
bieten wir folgende Leistungen:
• das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereit-
entwendet werden, schaft an der Schadensstelle durch ein Pannenhilfs-
• das Schadensereignis eine Folge von Alkoholge- fahrzeug. Außerdem übernehmen wir die hierdurch
nuss oder anderer berauschender Mittel ist. entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese
Leistung, einschließlich der vom Pannenhilfsfahr-
Die Kürzung erfolgt in einem der Schwere Ihres Ver-
zeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile, ist
schuldens entsprechenden Verhältnis.
150 Euro.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kann das Fahrzeug an der Schadensstelle nicht wie-
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus
der fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das
dem Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveran-
Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck
staltungen oder Motorsportaktivitäten, bei denen es
und nicht gewerblich beförderter Ladung. Außerdem
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.
ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben,
Der Höchstbetrag für diese Leistung ist 250 Euro.
Trainings, Tests und Demonstrationen.
Sind durch ein Pannenhilfsfahrzeug Kosten entstan-
Wir versichern keine Fahrten auf Motorport-Renn- den, rechnen wir sie hierauf an.
strecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzbur-
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sor-
gring). Das gilt auch, wenn es z. B. bei Fahrertrainings,
gen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich
Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten auf diesen
Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung.
Strecken nicht auf die Erzielung einer Höchstge-
Außerdem übernehmen wir die hierdurch entste-
schwindigkeit ankommt. Wir bieten Versicherungs-
henden Kosten.
schutz für organisierte und anerkannte Fahrsicher-
heitstrainings, die nach den Richtlinien des Deut- Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten
schen Verkehrssicherheitsrats (DVR) abgehalten wer- Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km
den. Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
Deutschland entfernt ist, bieten wir zusätzlich die
Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unru-
nachfolgenden Leistungen. Voraussetzung ist,
hen, Maßnahmen der Staatsgewalt
dass das Fahrzeug weder am Schadenstag noch
Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Auf-
am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit
ruhr, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staats-
gemacht werden kann oder es gestohlen worden
gewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht wer-
ist.
den, versichern wir nicht.
Folgende Fahrtkosten erstatten wir:
Kernenergie
Schäden durch Kernenergie versichern wir nicht. a) eine Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem stän-
digen Wohnsitz in Deutschland oder
Fehlende Fahrerlaubnis
Wir bieten keinen Versicherungsschutz für Schäden, b) eine Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort,
wenn Sie oder der berechtigte Fahrer bei Eintritt des jedoch höchstens innerhalb des Geltungsberei-
Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis ches gemäß L.1, und
hatten oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berech-
tigt waren.
19
[Seite 20]
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen betreut werden, sorgen wir dafür, dass sie von einer
Wohnsitz in Deutschland, Begleitperson abgeholt und zu Ihrem ständigen
Wohnsitz gebracht werden. Wir übernehmen auch
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen
die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten
Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadensort,
dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich
wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor-
Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene
den ist.
Taxifahrten bis zu 50 Euro.
Wir erstatten die Kosten bei einer einfachen Entfer-
Wenn das Fahrzeug wegen einer länger als drei Tage
nung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der
andauernden Erkrankung oder wegen Tod des Fah-
Bahnkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung
rers weder von diesem noch von einem Insassen
erstatten wir die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten
zurückgefahren werden kann, sorgen wir für den
1. Klasse oder der Liegewagenkosten. Wir erstatten
Rücktransport zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Wir
jeweils einschließlich Zuschlägen. Wir übernehmen
übernehmen auch die Kosten.
nachgewiesene Kosten für Taxifahrten oder Kosten
für Mietwagenzustellung bis zu 50 Euro. Veranlassen Sie selbst, dass Ihnen das Fahrzeug
gebracht wird, erhalten Sie einen Kostenersatz. Er
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung
beträgt bis zu 0,40 Euro je Kilometer zwischen Ihrem
einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen
Wohnort und dem Schadensort. Außerdem erstat-
die Kosten für höchstens drei Übernachtungen.
ten wir in jedem Fall die durch den Fahrerausfall ver-
Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in ursachten Übernachtungskosten, die bis zum Abho-
Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernach- len der berechtigten Insassen entstehen. Wir erstat-
tung. ten jedoch höchstens drei Übernachtungen bis zu je
75 Euro pro Person.
Sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Ver-
fügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland
bis höchstens 75 Euro je Übernachtung und Person. (Geltungsbereich nach L.1 ohne Deutschland), der
mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzu-
Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir
mieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Wei-
zusätzlich folgende Leistungen:
ter- oder Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten
des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder Bei Panne und Unfall
fahrbereit zur Verfügung steht. Unsere Kostenüber-
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahr-
nahme erfolgt jedoch höchstens für sieben Tage und
bereitschaft des versicherten Fahrzeugs an einem
höchstens 50 Euro je Tag.
ausländischen Schadensort oder in dessen Nähe
Wenn das Fahrzeug nach einer Panne oder einem nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie
Unfall untergestellt werden muss, helfen wir. Das gilt diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten.
bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Außerdem übernehmen wir alle entstehenden Ver-
bis zur Durchführung des Transports in eine Werk- sandkosten.
statt. Wir übernehmen auch die Kosten der Unter-
Wir sorgen für den Transport des versicherten Fahr-
stellung für höchstens zwei Wochen.
zeugs zu einer Werkstatt. Wir übernehmen auch die
Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Kosten. Maximal zahlen wir bis zur Höhe der Kosten
Reise eines Rücktransports an Ihren ständigen Wohnsitz.
Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvor-
Wir zahlen höchstens 2.500 Euro, wenn das Fahr-
hersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit
zeug an einem ausländischen Schadensort oder in
dem versicherten Fahrzeug an einem Ort, der min-
dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen
destens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn-
fahrbereit gemacht werden kann. Zusätzlich ist Vor-
sitz in Deutschland entfernt ist, bieten wir die nach-
aussetzung, dass die voraussichtlichen Reparatur-
folgend genannten Leistungen.
kosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein
Als vorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor
Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall
Beginn der Reise erstmals oder zum wiederholten
mit Totalschaden im Ausland verzollt werden, helfen
Male aufgetreten ist.
wir bei der Verzollung. Außerdem übernehmen wir
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren (mit
Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurück- Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern)
transportiert werden, sorgen wir für den Rücktrans- sowie die Unterstellkosten bis höchstens zwei
port und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt Wochen.
des Rücktransports müssen medizinisch notwendig
Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver-
und ärztlich angeordnet sein. Die Kosten für die
zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver-
Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder
schrottungskosten.
Sanitäter übernehmen wir, wenn sie behördlich vor-
geschrieben ist. Wir übernehmen auch die durch die Bei Fahrzeugdiebstahl
Erkrankung bedingten Übernachtungskosten bis Wird das gestohlene Fahrzeug nach Diebstahl im
zum Rücktransport. Wir zahlen höchstens für drei Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zum
Übernachtungen bis zu je 75 Euro pro Person. Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrot-
tung untergestellt werden, übernehmen wir die hier-
Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen
durch entstehenden Kosten. Wir zahlen jedoch
Erkrankung oder Tod des Fahrers weder von Ihnen
höchstens für zwei Wochen.
noch von einem anderen berechtigten Insassen
20
[Seite 21]
Muss das Fahrzeug nach Diebstahl im Ausland ver- ab dem laufenden Versicherungsjahr Vertragsbe-
zollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Außer- standteil.
dem übernehmen wir die hierbei anfallenden Ver-
Erhöht sich hierdurch der Beitrag um mehr als 10
fahrensgebühren (mit Ausnahme des Zollbetrags
Prozent, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kün-
und sonstiger Steuern).
digung muss innerhalb eines Monats nach Zugang
Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Ver- unserer Mitteilung erfolgen. Diese Kündigung wird
zollung zu vermeiden, übernehmen wir die Ver- dann sofort wirksam. Das gilt auch, wenn wir den
schrottungskosten. Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
Umstand ausschließen. Ihre Kündigung muss in
Bei Tod des Versicherungsnehmers auf Reisen
Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Auf Ihr Kündi-
Sterben Sie auf einer Reise mit dem versicherten
gungsrecht weisen wir in unserer Mitteilung hin.
Fahrzeug im Ausland, sorgen wir nach Abstimmung
mit Ihren Angehörigen für die Bestattung im Aus- G.2 Welche Obliegenheiten haben Sie nach Abschluss
land oder für die Überführung nach Deutschland. des Vertrags und welche Folgen gibt es?
Außerdem übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000
Änderungen der Berufsgruppe und von Tarifmerk-
Euro.
malen
Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten
Anzeigepflichten
Person.
Ändern sich Ihre Berufsgruppe oder die weiteren
Anrechnung ersparter Aufwendungen und Ver- Tarifmerkmale, die sich auf den Beitrag auswirken,
pflichtung Dritter müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Näheres
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten dazu finden Sie unter J.5 und J.7.
gespart, die Sie ohne das Schadensereignis hätten
Die Tarifmerkmale können Sie im Versicherungs-
aufwenden müssen, können wir sie von unserer Zah-
schein unter folgender Rubrik nachlesen: „Die Bei-
lung abziehen.
tragsberechnung für Ihre Kfz-Versicherung beruht
Soweit im Schadensfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf folgenden Angaben, die wir von Ihnen erhalten
aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in haben.“
einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur
Wir sind berechtigt zu prüfen, ob die berücksichtigten
Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren
Merkmale zutreffen. Sie müssen uns entsprechende
Leistungsverpflichtungen vor.
Bestätigungen oder Nachweise vorlegen, wenn wir
Wenden Sie sich nach einem Schadensereignis aller- Sie hierzu auffordern.
dings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber
Folgen bei Änderung
abweichend von Absatz 2 zur Leistung verpflichtet.
Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags die
F.6 Gehen Forderungen auf uns über? Zuordnung zu einer Berufsgruppe oder Tarifmerk-
male, berechnen wir den Beitrag neu. Das kann zu
Ansprüche der versicherten Person gegen Kranken-
einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhö-
versicherer oder Dritte gehen auf uns über, soweit
hung führen.
wir geleistet haben.
Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
G Obliegenheiten
haben Sie nicht.
G.1 Welche Obliegenheiten haben Sie bis zur Antrag-
Wenn Sie Änderungen nicht oder unzutreffend
stellung und welche Folgen haben Obliegenheits-
anzeigen, erheben wir ab Beginn des laufenden Ver-
verletzungen?
sicherungsjahres den Beitrag, der den tatsächlichen
Obliegenheiten Merkmalen entspricht.
Es gibt Gefahrumstände, die für unseren Entschluss,
Haben Sie vorsätzlich gehandelt und haben wir des-
einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen, erheblich
halb einen zu niedrigen Beitrag berechnet, müssen
sind. Bis zu Ihrer Antragstellung müssen Sie die Fra-
Sie zusätzlich eine Vertragsstrafe zahlen. Diese Ver-
gen zu Ihnen bekannten Gefahrumständen richtig
tragsstrafe entspricht dem neu berechneten Jahres-
und vollständig beantworten.
beitrag.
Das gilt auch, wenn wir Ihnen vor Annahme des Ver-
Wir können Sie auffordern, Tarifmerkmale nachzu-
trags hierzu noch weitere Fragen in Textform stellen.
weisen. Den Nachweis müssen Sie innerhalb von
Folgen von Obliegenheitsverletzungen zwei Wochen erbringen. Informieren Sie uns schuld-
Wenn Sie die Anzeigepflichten verletzen, können wir haft nicht, berechnen wir ab Beginn des laufenden
den Vertrag mit Frist von einem Monat kündigen. Bei Versicherungsjahres den Beitrag mit den für Sie
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar ungünstigsten Annahmen.
vom Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von
Erbringen Sie einen geforderten Nachweis erst nach
Anfang an keinen Versicherungsschutz.
Ablauf der Frist, gilt der entsprechende Beitrag erst
Falls wir den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände ab dem folgenden Versicherungsjahr.
geschlossen hätten, können wir – außer bei Vor-
Gefahrerhöhung
satz – nicht kündigen oder zurücktreten. Das gilt
auch, wenn wir den Vertrag nur zu anderen Bedin- Obliegenheiten
gungen/Beiträgen geschlossen hätten. Ohne unsere Einwilligung dürfen Sie keine Gefahrer-
höhung vornehmen oder deren Vornahme gestat-
Wir können verlangen, dass die anderen Bedingungen/
ten. Eine Gefahrerhöhung ist z. B. der nicht mit uns
Beiträge rückwirkend Vertragsbestandteil werden.
vereinbarte Transport von Gefahrgut.
Wenn Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
haben, werden die anderen Bedingungen/Beiträge 21
[Seite 22]
Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Sie, Hinweis: Behördlich genehmigte Fahrtveranstaltun-
uns eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen, gen versichern wir nicht. Auch in der Kasko und im
wenn Sie diese erkennen oder von ihr Kenntnis erlan- Kfz-Schutzbrief sind Fahrten nicht versichert, wenn
gen. es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt.
Folgen bei Gefahrerhöhung
Gefahrerhöhungen können uns gemäß Versiche- Folgen von Obliegenheitsverletzungen
rungsvertragsgesetz zur Kündigung, Beitragserhö-
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
hung oder zum Ausschluss der höheren Gefahr
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Obliegenheiten,
berechtigen.
haben Sie keinen Versicherungsschutz.
G.3 Was gilt bei Änderung der Verwendung des Fahr-
Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten grob fahrlässig,
zeugs?
kürzen wir unsere Leistung. Die Kürzung erfolgt in
Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-
gemäß den Bestimmungen unter „Versicherte Risi- den Verhältnis. Weisen Sie nach, dass Sie die Oblie-
ken“ (A), müssen Sie uns das anzeigen. genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt
der Versicherungsschutz bestehen.
Wir können den Beitrag ab der Änderung anpassen
oder den Vertrag fristlos kündigen. Beruht die Ver- Wir müssen jedoch leisten, wenn die Obliegenheits-
änderung auf leichter Fahrlässigkeit, wird die Kündi- verletzung weder für den Eintritt des Versicherungs-
gung erst nach Ablauf von einem Monat nach falls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht
Zugang bei Ihnen wirksam. ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegen-
heit arglistig verletzen.
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 Prozent,
können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Ihre Kün- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der
digung muss innerhalb eines Monats nach Zugang Kfz-Haftpflicht
unserer Mitteilung erfolgen. In der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit bzw.
-kürzung Ihnen und den mitversicherten Personen
G.4 Welche Obliegenheiten bestehen bei Gebrauch des
gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000
Fahrzeugs und welche Folgen haben Obliegen-
Euro beschränkt.
heitsverletzungen?
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch
Obliegenheiten bei allen Versicherungsarten
eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, und in
Berechtigte Personen der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht sind wir vollstän-
Nur berechtigte Personen dürfen das Fahrzeug dig leistungsfrei.
gebrauchen.
Kündigungsrecht
Berechtigte Person ist, wer das Fahrzeug mit Wissen Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten bei Gebrauch
und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. des Fahrzeugs, können wir fristlos kündigen. Die Kün-
digung muss innerhalb eines Monats, nachdem wir
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs
von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erfolgen.
dürfen es nicht wissentlich ermöglichen, dass eine
unberechtigte Person das Fahrzeug gebraucht. Wir können nicht kündigen, wenn Sie nachweisen,
dass die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
Fahren mit Fahrerlaubnis
fahrlässig verletzt wurde.
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrer- G.5 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadensfall
laubnis benutzen. Sie, der Halter oder der Eigen- und welche Folgen haben Obliegenheitsverletzun-
tümer dürfen niemanden fahren lassen, der nicht gen?
die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Obliegenheiten bei allen Versicherungsarten
Vereinbarter Verwendungszweck
Anzeigepflicht
Sie dürfen das Fahrzeug nur zu dem vereinbarten
Sie müssen uns jedes Schadensereignis, das zu einer
Zweck verwenden.
Leistung durch uns führen kann, unverzüglich anzei-
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflicht gen.
und Kfz-Umweltschadenhaftpflicht
Bei einer Entwendung des Fahrzeugs, seiner Teile
Alkohol und andere berauschende Mittel oder eines Autoschlüssels muss die Anzeige in Text-
Es darf niemand fahren, der durch alkoholische form (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen.
Getränke oder andere berauschende Mittel fahrun-
Wird im Zusammenhang mit dem Schadensereignis
tüchtig ist. Sie oder eine mitversicherte Person dür-
amtlich ermittelt, müssen Sie uns das und den Fort-
fen es auch nicht zulassen.
gang des Verfahrens unverzüglich anzeigen. Das
Hinweis: Auch in der Kasko und im Kfz-Schutzbrief kann z. B. ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid sein.
besteht für solche Fahrten kein oder eingeschränkter Das gilt auch, wenn Sie uns das Schadensereignis
Versicherungsschutz. bereits gemeldet haben.
Nicht genehmigte Rennen Bitte nehmen Sie direkt nach dem Schadensfall tele-
Bei behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltun- fonisch oder elektronisch Kontakt mit uns auf. Unse-
gen dürfen Sie das Fahrzeug nicht verwenden, wenn ren Schadenservice erreichen Sie rund um die Uhr
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit unter 0800 3746-310 oder über www.ergo.de.
ankommt. Das gilt auch für dazugehörige Übungs-
fahrten.
22
[Seite 23]
Aufklärungspflicht Widerspruchs- oder gerichtliche Verfahren
Sie müssen alles tun, was der Aufklärung des Scha- Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen
densereignisses dienen kann. Insbesondere dürfen Verfahren müssen Sie uns die Führung des Verfah-
Sie den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforder- rens überlassen. Im Falle des gerichtlichen Verfah-
lichen Feststellungen zu ermöglichen. Unsere Fragen rens beauftragen wir einen Rechtsanwalt. Sie müs-
zum Schadensereignis müssen Sie wahrheitsgemäß sen dem Rechtsanwalt eine Vollmacht sowie alle
und vollständig beantworten. erforderlichen Auskünfte erteilen und die angefor-
derten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie müssen unsere erforderlichen Weisungen befol-
gen. Drohender Fristablauf
Sie müssen gegen einen Mahnbescheid oder einen
Schadenminderungspflicht
Verwaltungsakt fristgemäß Widerspruch oder die
Sie müssen den Schaden nach Möglichkeit abwen-
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
den und mindern.
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kasko
Unsere Weisungen müssen Sie, soweit sie zumutbar
sind, befolgen. Einholen unserer Weisungen
Vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahr-
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflicht
zeugs müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn
Außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche die Umstände das zulassen. Sie müssen die Weisun-
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, gen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
müssen Sie uns das innerhalb einer Woche nach
Anzeige bei der Polizei
Anspruchserhebung anzeigen.
Bei einem Schaden durch Entwendung, Brand oder
Gerichtlich geltend gemachte Ansprüche Zusammenstoß mit Tieren müssen Sie das Schadens-
Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend ereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
gemacht (z. B. Klage, Mahnbescheid), müssen Sie
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Schutzbrief-
uns das unverzüglich anzeigen. Das gilt auch, wenn
versicherung
Ihnen der Streit verkündet wird.
Einholen unserer Weisungen
Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits über-
Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen
lassen. Falls erforderlich, beauftragen wir in Ihrem
müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen diesem
Umstände das zulassen. Die Weisungen müssen Sie
Rechtsanwalt eine Vollmacht sowie alle erforder-
befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist.
lichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterla-
gen zur Verfügung stellen. Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über
Drohender Fristablauf
die Ursache und Höhe des Schadens und über den
Wenn gegen Sie ein Mahnbescheid oder ein Bescheid
Umfang unserer Leistungspflicht erlauben. Original-
einer Behörde erlassen wurde, müssen Sie den erfor-
belege zum Nachweis der Schadenshöhe müssen Sie
derlichen Rechtsbehelf fristgerecht einlegen. Das gilt
vorlegen. Die behandelnden Ärzte müssen Sie im
nur, wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Frist-
Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von
ablauf keine Weisung von uns vorliegt.
der Schweigepflicht entbinden.
Anzeige von Kleinschäden
Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr
als 500 Euro beträgt, können Sie selbst ersetzen. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
Wenn das nicht gelingt, müssen Sie uns über den Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Obliegenheiten
Schadensfall unverzüglich informieren. im Schadensfall, haben Sie keinen Versicherungs-
schutz. Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten grob fahr-
Zusätzliche Obliegenheiten in der Kfz-Umwelt-
lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.
schadenhaftpflicht
Wir kürzen in einem der Schwere Ihres Verschuldens
Anzeigepflichten entsprechenden Verhältnis. Weisen Sie nach, dass
Sie müssen uns jeweils unverzüglich und umfassend Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
informieren, haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Für
die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei
• über die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende
Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht
Information an die zuständige Behörde.
im Schadensfall gilt folgende weitere Voraussetzung:
• wenn Behörden Ihnen gegenüber wegen der Ver-
Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-
meidung oder Sanierung eines Umweltschadens
form auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
tätig werden.
• wenn ein Dritter Ansprüche auf Ersatz der ihm Wir müssen jedoch leisten, soweit Sie nachweisen,
entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, dass die Obliegenheitsverletzung weder für die Fest-
Begrenzung oder Sanierung eines Umweltscha- stellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
dens erhebt. lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
• wenn ein Anspruch gegen Sie gerichtlich (z. B. ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegen-
Klage, Mahnbescheid) geltend gemacht wird. heit arglistig verletzen.
• wenn Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht
Abgestimmtes Verhalten Unsere Leistungsfreiheit bzw. -kürzung ist Ihnen und
Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit den mitversicherten Personen gegenüber jeweils auf
Umweltschäden sind unverzüglich mit uns abzu- höchstens 2.500 Euro beschränkt.
stimmen.
23
[Seite 24]
Verletzen Sie die Aufklärungs- oder Schadenminde- Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflicht:
rungspflicht vorsätzlich und in besonders schwer- Mitversicherten Personen gegenüber sind wir nur
wiegender Weise, erweitert sich die Leistungsfreiheit leistungsfrei, wenn die Umstände, auf denen die
auf höchstens je 5.000 Euro. Das gilt z. B. bei uner- Leistungsfreiheit beruht, beim Mitversicherten vor-
laubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hil- liegen. Wir sind auch leistungsfrei, wenn die
feleistung und bewusst wahrheitswidrigen Angaben Umstände der mitversicherten Person bekannt oder
uns gegenüber. infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Der Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer bleibt
Verletzen Sie Ihre Obliegenheiten in der Absicht, sich
auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.
oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unse- H Kündigung nach einem Schadensereignis
rer Leistungspflicht wegen des erlangten Vermö-
Ist ein Schadensereignis eingetreten, können Sie
gensvorteils vollständig frei.
oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss
Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht und in der in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Sie muss spä-
Kfz-Umweltschadenhaftpflicht bei Rechtsstreitig- testens einen Monat nach Auszahlung oder Ableh-
keiten nung der Entschädigung zugegangen sein.
Wenn es zu einer rechtskräftigen Entscheidung
Besonderheiten in der Kfz-Haftpflicht oder
kommt, die über den Umfang der nach Sach- und
Kfz-Umweltschadenhaftpflicht
Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich
Bei gerichtlicher Zustellung einer Klage über einen
hinausgeht, gilt Folgendes: Wir sind von der Leis-
unter den Versicherungsschutz fallenden Haft-
tungspflicht einer von uns zu zahlenden höheren
pflichtanspruch können Sie auch kündigen. Gleiches
Entschädigung vollständig frei. Das gilt, wenn Sie
gilt, wenn wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu
Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Das sind Ihre
Unrecht abgelehnt haben. In diesen Fällen muss
Anzeigepflichten, Abstimmungspflicht, Obliegenhei-
Ihnen bzw. uns die Kündigung in Textform (z. B. Brief,
ten, uns die Führung eines Rechtsstreits bzw. eines
E-Mail) spätestens einen Monat nach der Zustellung
Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahrens zu
der Klage oder unserer Ablehnung zugegangen sein.
überlassen, oder Ihre Obliegenheit, fristgerecht den
erforderlichen Rechtsbehelf einzulegen. Ihre Kündigung kann jeweils mit sofortiger Wirkung
oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum
Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Obliegenhei-
Ablauf des Vertrags, erfolgen.
ten sind wir berechtigt, unsere Leistung wegen der
höheren Entschädigung in einem der Schwere Ihres Wir können nur mit Frist von einem Monat kündigen.
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
I Zahlungsintervalle, Folgebeiträge und SEPA-
G.6 Welche Obliegenheiten und Rechte haben mitver- Lastschrift
sicherte Personen und welche Folgen haben Oblie-
I.1 Welche Zahlungsintervalle gibt es?
genheitsverletzungen?
Sie können jährliche, halbjährliche, vierteljährliche
Obliegenheiten und Rechte
oder monatliche Zahlungsintervalle beantragen.
Für mitversicherte sowie sonstige Personen, die
Wenn Sie monatlich zahlen möchten, kann das nur
Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen, finden
per SEPA-Lastschrift erfolgen.
alle Regelungen dieses Vertrags entsprechende
Anwendung. Das vereinbarte Zahlungsintervall steht in Ihrem Ver-
sicherungsschein. Die Beiträge für das jeweilige Zah-
Mitversicherte Personen müssen die für den Versi-
lungsintervall sind im Voraus zu entrichten.
cherungsnehmer geltenden Obliegenheiten entspre-
chend beachten. Dies gilt nicht für die Pflicht zur Bei- Hinweis: Das Zahlungsintervall ist die Versicherungs-
tragszahlung. Für die Technische Aufsicht gilt dies periode gemäß Versicherungsvertragsgesetz. Die
nur soweit es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversi- Laufzeit des Vertrags kann sich vom Zahlungsinter-
cherungsverordnung zulässig ist. vall unterscheiden.
Die Obliegenheiten, keinen unberechtigten Fahrer, I.2 Was passiert, wenn Sie Folgebeiträge nicht recht-
keinen Fahrer ohne Fahrerlaubnis und keinen fahrun- zeitig bezahlen?
tüchtigen Fahrer fahren zu lassen, treffen nur den
Rechtzeitige Zahlung
Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer.
Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein
Die Rechte der mitversicherten Personen kann nur oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeit-
der Versicherungsnehmer ausüben, wenn nichts punkt fällig und zu zahlen.
anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:
Mahnung und Kündigung bei nicht rechtzeitiger
• Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haft- Zahlung
pflicht Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, schi-
• Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Um- cken wir Ihnen eine Mahnung. Sie müssen den rück-
weltschadenhaftpflicht ständigen Beitrag zuzüglich Kosten und Zinsen
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mahnung
Folgen von Obliegenheitsverletzungen
zahlen.
Sind wir dem Versicherungsnehmer gegenüber leis-
tungsfrei, gilt das auch gegenüber allen mitversi- Wenn nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist
cherten und sonstigen Personen, die Ansprüche aus ein Schaden eintritt und zu diesem Zeitpunkt diese
dem Vertrag geltend machen können. Beträge noch nicht gezahlt wurden, besteht kein Ver-
24
[Seite 25]
sicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht bleibt einen Schadenbedarfsindexwert ermittelt. Entspre-
bestehen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu chend diesem Wert wird die Region einer Regional-
vertreten haben. klasse zugeordnet.
Haben Sie nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungs- Die Zuordnung zu einer Regionalklasse richtet sich
frist noch nicht gezahlt, können wir den Vertrag frist- nach dem Wohn- bzw. Firmensitz, den uns die Zulas-
los kündigen. Wir dürfen die Kündigung bereits mit sungsstelle mitteilt.
der Mahnung aussprechen. Die Kündigung wird mit
In Ihrem Versicherungsschein steht, welche Regio-
Fristablauf wirksam, wenn Sie die Beiträge dann
nalklassen bei Vertragsbeginn gelten.
noch nicht gezahlt haben. Wir weisen Sie in unserem
Mahn- und Kündigungsschreiben ausdrücklich dar- Änderung der Zuordnung und Folgen
auf hin. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob
und in welchem Umfang sich der Schadensbedarf
Wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich
Ihrer Regionalklasse im Verhältnis zu dem aller Regi-
der Zinsen und Kosten vollständig zahlen, wird
onalklassen erhöht oder verringert hat. Ändert sich
unsere Kündigung unwirksam. Das gilt nur, wenn das
der Schadensbedarf Ihrer Region, kann das dazu
innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchi-
führen, dass eine andere Regionalklasse gilt und sich
gen Zahlungsfrist geschieht. Der Vertrag besteht
Ihr Vertrag und der Beitrag ändern.
dann fort. Für Schäden, die zwischen dem Ablauf der
zweiwöchigen Zahlungsfrist und der Zahlung einge- Eine neue Regionalklasse und eine damit verbun-
treten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- dene Beitragsänderung gelten ab Beginn des neuen
schutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Versicherungsjahres im folgenden Kalenderjahr.
Schäden nach Ihrer Zahlung. Wenn vorher eine Vertragsänderung erfolgt, die sich
auf den Beitrag auswirkt, gilt die neue Regionalklasse
Endet das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzah-
bereits ab diesem Zeitpunkt.
lung, erheben wir den zeitanteiligen Beitrag bis zum
Ende unseres Versicherungsschutzes. Die geänderte Regionalklasse und den neuen Beitrag
teilen wir Ihnen vorher in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel
mit.
Bei einem Fahrzeugwechsel wenden wir bei nicht
rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Änderung der Zuordnung nach einem Umzug
Beitrags die Regelungen zum Folgebeitrag an. Wir Nach einem Umzug richtet sich die Zuordnung zu
berufen uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall einer Regionalklasse ab der Ummeldung nach dem
des vorläufigen Versicherungsschutzes. Folgende Wohn- bzw. Firmensitz, den uns die Zulassungsbe-
Voraussetzungen müssen erfüllt sein: hörde mitteilt. Ihr Beitrag kann sich ab der Ummel-
dung ändern.
• Zwischen dem Ende der Versicherung des bishe-
rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versiche- J.2 Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Typklasse und
rung des neuen Fahrzeugs sind nicht mehr als wann wird die Zuordnung geändert?
sechs Monate vergangen.
Zuordnung zu den Typklassen
• Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahr-
In der Kasko richten sich die Beiträge für Pkw nach
zeuge sind gleich.
dem Typ des Fahrzeugs. Bei Selbstfahrervermiet-Pkw
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen gilt das auch in der Kfz-Haftpflicht.
Nichtzahlung, erheben wir den zeitanteiligen Beitrag
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich
bis zum Ende unseres Versicherungsschutzes.
durch Zusammenfassung einer genügend großen
I.3 Welche Besonderheiten gelten bei SEPA-Last- Zahl von Übersichten der zum Betrieb der Kfz-Ver-
schrift? sicherung zugelassenen Versicherer – für jede Ver-
sicherungsart getrennt – die Indexwerte der Scha-
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschul-
densbedarfe der Fahrzeugtypen (Typenstatistik).
den nicht abbuchen, ist die Zahlung rechtzeitig,
wenn sie nach unserer Erinnerung in Textform (z. B. Jeder Fahrzeugtyp wird aufgrund seiner Schaden-
Brief, E-Mail) unverzüglich erfolgt. bedarfsindexwerte einer Typklasse zugeordnet. Maß-
geblich für die Zuordnung sind Hersteller- und Typ-
Haben Sie es zu vertreten, dass der Beitrag nicht
schlüsselnummer aus der Zulassungsbescheinigung.
abgebucht werden kann, oder widersprechen Sie
Für Fahrzeuge, die nicht in der Typenstatistik aufge-
einer berechtigten Abbuchung, ist die Zahlung nicht
führt sind, erfolgt die Festsetzung der Beiträge auf
rechtzeitig. Wir sind dann berechtigt, künftig die Zah-
Anfrage bei uns.
lung außerhalb der SEPA-Lastschrift zu verlangen.
In Ihrem Versicherungsschein steht, welche Typklas-
J Beitragsberechnung nach Regionalklassen, Typ-
sen für Ihr Fahrzeug bei Vertragsbeginn gelten.
klassen, Tarif, Berufsgruppen, Gefahren- und Tarif-
merkmalen Änderung der Zuordnung und Folgen
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob
J.1 Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Regionalklasse
und in welchem Umfang sich der Schadensbedarf
und wann wird die Zuordnung geändert?
Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahr-
Zuordnung zu den Regionalklassen zeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich
Die Beiträge für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse der Schadensbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhält-
(Lieferwagen), Lkw, landwirtschaftliche Zugmaschi- nis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann das dazu füh-
nen und Wohnmobile richten sich nach Regional- ren, dass für Ihr Fahrzeug eine andere Typklasse gilt
klassen. Jeder Zulassungsbezirk ist einer Region und sich Ihr Vertrag und der Beitrag ändern.
zugeordnet, für die ein unabhängiger Treuhänder
25
[Seite 26]
Eine neue Typklasse und eine damit verbundene Bei- teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen
tragsänderung gelten ab Beginn des neuen Versi- Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie
cherungsjahres im folgenden Kalenderjahr. Wenn auf Ihr Kündigungsrecht hin.
vorher eine Vertragsänderung erfolgt, die sich auf
Bei einer Beitragserhöhung durch Umzug haben Sie
den Beitrag auswirkt, gilt die neue Typklasse bereits
kein Kündigungsrecht.
ab diesem Zeitpunkt.
J.5 Zwischen welchen Berufsgruppen (Tarifgruppen)
Die geänderte Typklasse und den neuen Beitrag tei-
unterscheiden wir?
len wir Ihnen vorher in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
mit. In der Kfz-Haftpflicht und in der Kasko gilt grund-
sätzlich die Tarifgruppe N.
J.3 Unter welchen Voraussetzungen können wir unse-
ren Tarif in der Kfz-Haftpflicht und in der Kasko Für die Zuordnung in die Tarifgruppe B ist der Nach-
ändern? weis mit unserer Tarifgruppenbescheinigung zu
erbringen. Die Tarifgruppe gilt nur, solange Sie die
Wir müssen einmal jährlich überprüfen, ob die Ver-
Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen uns Änderun-
sicherungsbeiträge unverändert bleiben können, wir
gen daher mitteilen.
berechtigt sind sie zu erhöhen oder wir sie absenken
müssen. Damit soll die dauerhafte Erfüllbarkeit Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags die
unserer Verpflichtungen aus den Verträgen und die Zuordnung zu einer Tarifgruppe, berechnen wir den
sachgerechte Berechnung der Beiträge sichergestellt Beitrag neu. Das kann zu einer Beitragssenkung oder
werden. zu einer Beitragserhöhung ab dem Tag der Änderung
führen.
Bei der Überprüfung müssen wir die anerkannten
Grundsätze der Versicherungsmathematik und Ver- Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
sicherungstechnik beachten. Versicherungsverträge, haben Sie nicht.
die nach versicherungs-mathematischen Grundsät-
Tarifgruppe B
zen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten las-
Die Beiträge der Tarifgruppe B gelten in der Kfz-Haft-
sen, werden bei der Überprüfung zusammengefasst.
pflicht und in der Kasko für Kraftfahrzeuge im Werk-
Wir berücksichtigen außerdem die Entwicklung der
verkehr und Wohnmobile.
Schadenkosten (einschließlich Schadenregulierungs-
kosten) der Vergangenheit sowie ihre zu erwartende J.6 Welche Folgen hat eine gesetzliche Änderung in
Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung. der Kfz-Haftpflicht?
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bis- Mitteilung und Beitragserhöhung
herigen, erhöhen wir die Beiträge um die Differenz. Wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung
oder einer EU-Richtlinie den Leistungsumfang oder
Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bis-
die Versicherungssumme erhöhen müssen, dürfen
herigen, senken wir die Beiträge um die Differenz ab.
wir den Beitrag erhöhen. Die Änderungen teilen wir
Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten
Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
Versicherungsjahres wirksam.
werden in Textform (z. B. Brief, E-Mail) mit. Gleichzei-
Wir informieren Sie über die Beitragserhöhung in tig weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Textform (z.B. Brief, E-Mail) spätestens einen Monat
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach
bevor sie wirksam wird. Außerdem weisen wir Sie auf
Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung
Ihr Kündigungsrecht hin.
beendet den Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die
In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden Änderung wirksam wird.
gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs (J.6)
J.7 Welche Gefahren- und Tarifmerkmale können die
sowie Änderungen der Regional- und Typklassenzu-
Höhe Ihres Beitrags auch beeinflussen?
ordnung (J.1–2) einbezogen, wenn sie gleichzeitig
wirksam werden. Das gilt nicht für Beitragsänderun- Bei der Beitragsbemessung können wir auch die
gen aufgrund: folgenden Gefahrenmerkmale berücksichtigen:
• Art
• Änderungen von Gefahren- und Tarifmerkmalen
• Aufbau
(J.7)
• Verwendung
• Zuordnung des Vertrags zu den Tarifgruppen (J.5)
• Standort
• Änderung der Regionalklassen aufgrund Wohn-/
• Antriebsart
Firmensitzwechsels (J.1)
• Motorleistung
• Schadensverlauf des konkreten Vertrags
• Hubraum
Vermindert sich der Tarifbeitrag, müssen wir den Bei- • Anzahl der Plätze
trag ab dem nächsten Versicherungsjahr auf die • Neuwert
Höhe des neuen Tarifbeitrags senken. • Wiederbeschaffungswert zum Versicherungsbe-
ginn
J.4 Haben Sie bei Änderungen ein Kündigungsrecht?
• Ausstattung
Führen die Änderungen nach J.1 bis J.3 insgesamt • CO2-Emission
zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Vertrag
Änderungen müssen Sie uns mitteilen. Sie können
kündigen. Ihre Kündigung muss innerhalb eines
zu einer Beitragsänderung ab dem Tag der Änderung
Monats nach Zugang unserer Mitteilung erfolgen.
führen.
Die Kündigung ist frühestens zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Beitragserhöhung möglich. Wir
26
[Seite 27]
Maßgeblich sind die Eintragungen in der Zulassungs- Jährlich stufen wir Ihren Vertrag entsprechend sei-
bescheinigung Teil I (Kfz-Schein). Hilfsweise gelten nem Schadensverlauf im abgelaufenen Kalenderjahr
die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung für das folgende Kalenderjahr neu ein.
Teil II (Kfz-Brief), der Betriebserlaubnis oder in ande-
Diese Einstufung und eine damit verbundene Bei-
ren amtlichen Urkunden. Das gilt nur, wenn im Tarif
tragsänderung gelten ab der ersten Beitragsfälligkeit
nichts anderes bestimmt ist.
im Folgejahr. Die Änderung einer Schadenfreiheits-
Ergeben die Zulassungsbescheinigung Teil I oder klasse (SF-Klasse) und einen neuen Beitrag teilen wir
andere Dokumente eine doppelte Verwendungs- Ihnen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) mit.
möglichkeit, richtet sich der Beitrag nach dem höher
einzuordnenden Wagnis. Das gilt nur, wenn nicht
etwas anderes vereinbart ist.
Bei einer Zuordnung nach der Verwendung des Fahr-
zeugs gelten Antriebsfahrzeug und Anhänger als
Einheit. Das hat zur Folge, dass sich der Beitrag für
das Antriebsfahrzeug und den Anhänger nach dem
höher einzuordnenden Wagnis richtet.
Darüber hinaus können je nach Fahrzeugart und
-verwendung auch folgende Tarifmerkmale die
Beiträge bestimmen:
• jährliche Fahrleistung
• Fahrzeughalter
• berufliche Tätigkeit/Branche
• Wohn-/Firmensitz
• Vertragslaufzeit
• Zahlungsintervall
• Zahlungsart
In der Kasko richten sich die Beiträge auch nach der
Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Tarifmerkmale, die sich auf Ihren Beitrag auswir-
ken, stehen im Versicherungsschein unter der fol-
genden Rubrik: „Die Beitragsberechnung für Ihre
Kfz-Versicherung beruht auf den folgenden Anga-
ben, die wir von Ihnen erhalten haben.“
Änderungen müssen Sie uns mitteilen.
Ändern sie sich während der Laufzeit des Vertrags,
berechnen wir den Beitrag neu. Das kann zu einer
Beitragssenkung oder -erhöhung führen.
Ändert sich die angegebene Jahresfahrleistung, gilt
der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufen-
den Versicherungsjahres.
In allen anderen Fällen gilt der neue Beitrag ab dem
Tag der Änderung.
Hinweis: Ein außerordentliches Kündigungsrecht
haben Sie nicht.
K Schadenfreiheitsrabattsystem
Die Beiträge richten sich in der Kfz-Haftpflicht und
Vollkasko nach der Dauer der ununterbrochenen
schadenfreien Vertragslaufzeiten.
Das gilt nicht für:
• Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Kran-
kenwagen
• Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder
Art
• Kraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen,
Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen
führen
• Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge
Wir unterscheiden nach den folgenden Tabellen
Schadenfreiheitsklassen, denen wir Beitragssätze in
Prozent zugeordnet haben.
27
[Seite 28]
Einstufungstabellen Schadenfreiheitsklassen
(SF-Klassen)
Wohnmobil Trike und Quad
Dauer des Dauer des
schadenfreien und Beitrags- schadenfreien und Beitrags-
Beitrags- Beitrags-
ununterbrochenen SF-Klasse satz in % ununterbrochenen SF-Klasse satz in %
satz in % satz in %
Verlaufs (SF) Kfz-Haft- Verlaufs (SF) Kfz-Haft-
Vollkasko Vollkasko
(in Versicherungs- pflicht (in Versicherungs- pflicht
jahren) jahren)
weniger als eins M 118 54 weniger als eins M 155 116
0 60 50 0 100 100
1/2 49 40 1/2 74 76
eins 1 45 40 eins 1 54 55
zwei 2 43 38 zwei 2 48 49
drei 3 40 37 drei 3 44 46
vier 4 38 36 vier 4 40 43
fünf 5 37 35 fünf 5 38 40
sechs 6 35 34 sechs 6 36 38
sieben 7 34 34 sieben 7 34 36
acht 8 33 33 acht 8 32 35
neun 9 32 33 neun 9 31 34
zehn 10 31 32 zehn 10 30 33
elf 11 30 32 elf 11 29 32
zwölf 12 29 31 zwölf 12 28 31
dreizehn 13 28 31 dreizehn 13 28 30
vierzehn 14 28 31 vierzehn 14 27 30
fünfzehn 15 27 31 fünfzehn 15 27 29
sechzehn 16 27 30 sechzehn 16 26 28
siebzehn 17 26 30 siebzehn 17 26 28
achtzehn 18 26 30 achtzehn 18 25 28
neunzehn 19 25 30 neunzehn 19 25 27
zwanzig und mehr 20+ 25 27 zwanzig und mehr 20+ 24 27
28
[Seite 29]
Taxi und Mietwagen Übrige Fahrzeuge
Dauer des Dauer des
schadenfreien und Beitrags- schadenfreien und Beitrags-
Beitrags- Beitrags-
ununterbrochenen SF-Klasse satz in % ununterbrochenen SF-Klasse satz in %
satz in % satz in %
Verlaufs (SF) Kfz-Haft- Verlaufs (SF) Kfz-Haft-
Vollkasko Vollkasko
(in Versicherungs- pflicht (in Versicherungs- pflicht
jahren) jahren)
weniger als eins M 245 245 weniger als eins M 149 83
0 230 230 0 100 60
S 155 155 1/2 83 58
1/2 140 140 eins 1 78 53
eins 1 100 100 zwei 2 69 50
zwei 2 85 85 drei 3 62 47
drei 3 70 70 vier 4 57 44
vier 4 60 60 fünf 5 52 42
fünf 5 55 55 sechs 6 49 40
sechs 6 55 55 sieben 7 46 39
sieben 7 50 50 acht 8 43 38
acht 8 50 50 neun 9 41 37
neun 9 45 45 zehn 10 39 35
zehn 10 45 45 elf 11 37 35
elf 11 45 45 zwölf 12 35 34
zwölf 12 40 40 dreizehn 13 34 33
dreizehn 13 40 40 vierzehn 14 33 32
vierzehn 14 40 40 fünfzehn 15 32 32
fünfzehn 15 40 40 sechzehn 16 31 32
sechzehn 16 35 35 siebzehn 17 30 31
siebzehn 17 35 35 achtzehn 18 29 31
achtzehn 18 35 35 neunzehn 19 28 30
neunzehn 19 35 35 zwanzig 20 27 30
zwanzig 20 35 35 einundzwanzig 21 27 29
einundzwanzig 21 35 35 zweiundzwanzig 22 26 29
zweiundzwanzig 22 30 30 dreiundzwanzig 23 26 29
dreiundzwanzig 23 30 30 vierundzwanzig 24 25 29
vierundzwanzig 24 30 30 fünfundzwanzig 25 25 28
fünfundzwanzig 25 30 30 sechsundzwanzig 26 24 28
sechsundzwanzig 26 30 30 siebenundzwanzig 27 24 28
siebenundzwanzig 27 30 30 achtundzwanzig 28 23 28
achtundzwanzig 28 30 30 neunundzwanzig 29 23 28
neunundzwanzig 29 30 30 dreißig und mehr 30 + 22 27
dreißig 30 25 25
einunddreißig 31 25 25
zweiunddreißig 32 25 25
dreiunddreißig 33 25 25
vierunddreißig 34 25 25
fünfunddreißig und
35 + 25 25
mehr
29
[Seite 30]
K.1 Wie erfolgt die Einstufung in unser Schadenfrei- a) Die andere Person lebt mit Ihnen in häuslicher
heitsrabattsystem bei Vertragsbeginn? Gemeinschaft, oder es handelt sich um:
• Ihren Vater, Ihre Mutter
Die Einstufung erfolgt entweder durch Ersteinstu-
• Ihren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
fung oder durch Übertragung und Übernahme des
im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Schadensverlaufs aus einem anderen Vertrag.
• Ihr Kind oder Enkelkind (auch Stief- und Adop-
Einzelheiten über unsere Regeln zur Ersteinstufung tivkinder)
teilen wir Ihnen bei Antragstellung mit. • Ihre Großeltern
• Ihre Geschwister
Bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen
• eine Firma
werden die jeweiligen Voraussetzungen nur berück-
sichtigt, wenn sie von Ihnen erfüllt sind. Bei Versi- b) Sie machen den Zeitraum, in dem Sie das Fahr-
cherungen von Leasingfahrzeugen müssen sie von zeug überwiegend gefahren haben, glaubhaft.
der Person des Leasingnehmers erfüllt sein. Hierzu gehört eine Erklärung von Ihnen und der
anderen Person. Ist die andere Person verstorben,
Für Sondereinstufungen gilt Folgendes: Sie entfallen
reicht Ihre Erklärung.
rückwirkend ab Beginn, wenn innerhalb der ersten
18 Monate eine der Voraussetzungen entfällt. Wir c) Sie weisen durch den Originalführerschein nach,
stufen den Vertrag ab Beginn unter Berücksichtigung dass Sie in dem anzurechnenden Zeitraum fahren
des bisherigen Schadensverlaufs neu ein. Sonderein- durften. Wir können eine Fotokopie des Führer-
stufungen geben wir nicht an einen künftigen Nach- scheins verlangen.
versicherer weiter. Wir bestätigen die Dauer der Ver-
d) Die andere Person stimmt der Übertragung zu
tragslaufzeit und die Anzahl und Daten der gemel-
und verzichtet vollständig auf den Schadenfrei-
deten Schäden.
heitsrabatt. Das gilt nicht, wenn die andere Per-
Besitz der Fahrerlaubnis son verstorben ist.
Wenn die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse
Haben Sie einen Betrieb mit seinen Fahrzeugen über-
eine bestimmte Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis
nommen, übernehmen wir den Schadensverlauf
verlangt und Sie diese erst nach Abschluss des Ver-
unter folgenden Voraussetzungen:
trags erreichen, gilt Folgendes:
a) Der bisherige Betriebsinhaber ist mit der Über-
Bei schadenfreiem Verlauf können Sie beantragen, nahme einverstanden und verzichtet vollständig
dass Ihre Einstufung ab Erreichen der geforderten auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Dauer geändert wird.
b) Sie machen glaubhaft, dass sich durch die Über-
Übernahme aus einem anderen eigenen Vertrag nahme des Betriebs die bisherige Risikosituation
a) Sie können die Anzahl der schadenfreien Jahre in nicht verändert.
folgenden Fällen aus einem anderen eigenen Ver-
Alle notwendigen Erklärungen müssen in Textform
trag übernehmen: Fahrzeug-, Versichererwechsel
(z. B. Brief, E-Mail) erfolgen.
oder bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug.
Das müssen Sie beantragen. Wenn der andere Ver- Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für die
trag weiter besteht, muss er neu eingestuft werden. Übernahme des Schadensverlaufs aus einem
anderen Vertrag?
b) Wenn Sie noch ein anderes Fahrzeug besitzen und
Die Übernahme aus Verträgen, die nicht bei uns
es veräußern oder außer Betrieb setzen, können
bestehen, erfolgt nur, wenn der bisherige Versicherer
Sie die Anzahl der schadenfreien Jahre überneh-
den Verlauf bescheinigt.
men (Rabattwechsel). Weitere Voraussetzung ist,
dass Ihr jetziger Vertrag in den letzten beiden Schäden und Unterbrechungen des Versicherungs-
Jahren schadenfrei verlaufen ist. Der bisherige schutzes, die bisher nicht beim Schadenfreiheitsra-
Schadensverlauf bleibt verfügbar. Er kann für ein batt berücksichtigt sind, werden in der für das neu
später neu hinzukommendes, zusätzliches Fahr- zu versichernde Fahrzeug geltenden Staffel berück-
zeug Berücksichtigung finden. sichtigt.
c) Die Einstufung der Vollkasko kann sich für Miet- Wenn in dem anderen Vertrag eine Kfz-Haftpflicht
wagen, Taxis, Lieferwagen, Wohnmobile, land- und eine Vollkasko bestand, können Sie den Scha-
wirtschaftliche Zugmaschinen und Raupen- densverlauf aus der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko
schlepper nach der Einstufung Ihrer bereits übernehmen. Wenn Sie den Schadensverlauf der
bestehenden oder übernommenen Kfz-Haft- Vollkasko jedoch bei Abschluss des Vertrags nicht
pflicht richten. Voraussetzungen sind, dass übernehmen möchten, gilt im Falle späterer Über-
• innerhalb des letzten Jahres keine Vollkasko nahme des Schadensverlaufs Folgendes: Innerhalb
neben der Kfz-Haftpflicht bestand und des ersten Jahres kann keine Angleichung des Scha-
• die Vollkasko als Jahresvertrag mit automati- densverlaufs an die Kfz-Haftpflicht erfolgen. Sie kön-
scher Verlängerung abgeschlossen wird. nen dann nur den Schadensverlauf der Vollkasko aus
dem vorherigen Vertrag übernehmen.
Übernahme aus dem Vertrag einer anderen Person
Sie können die Anzahl der schadenfreien Jahre aus Die Übertragung ist nur möglich, wenn das neu zu
dem Vertrag einer anderen Person übernehmen, versichernde Fahrzeug derselben oder einer niedri-
wenn Sie dies beantragen. geren Fahrzeuggruppe angehört wie das den Scha-
densverlauf abgebende Fahrzeug.
Wir übernehmen den Schadensverlauf nur für den
Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug der anderen Per- Untere Fahrzeuggruppe:
son überwiegend gefahren haben. Folgende Voraus- Krafträder und Kraftroller, Trikes, Quads, Pkw, Lie-
setzungen müssen erfüllt sein: ferwagen, Kranken- und Leichenwagen, landwirt-
schaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper
30 sowie Wohnmobile
[Seite 31]
Mittlere Fahrzeuggruppe: von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3
Mietwagen, Taxis sowie Güterkraftfahrzeuge im von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2
Werkverkehr mit Ausnahme der Lieferwagen von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1
von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½
Obere Fahrzeuggruppe:
Kraftomnibusse, alle Kfz des gewerblichen Güter- Wir ändern Ihren Beitrag gemäß Absatz 1.
verkehrs mit Ausnahme der Lieferwagen sowie
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versiche-
Sonderfahrzeuge mit Ausnahme der Kranken-
rungsschutzes auf die jährliche Neueinstufung
und Leichenwagen
aus?
Eine Übertragung ist auch möglich: Im Kalenderjahr nach der Übernahme richtet sich
a) von einem Lieferwagen auf ein Güterkraftfahr- die Einstufung auch nach der Dauer des Versiche-
zeug im Werk- oder Güterverkehr bis 10 t zuläs- rungsschutzes im Kalenderjahr der Übernahme:
sige Gesamtmasse. a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr
b) von einem Güterkraftfahrzeug im Werkverkehr der Übernahme mindestens sechs Monate, stu-
mit Ausnahme der Lieferwagen auf ein Güter- fen wir Ihren Vertrag entsprechend seinem Scha-
kraftfahrzeug im Güterverkehr densverlauf so ein, als hätte er ein volles Kalen-
c) von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich derjahr bestanden.
Mietwagen und Taxis auf einen Kraftomnibus mit b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr
nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz) der Übernahme weniger als sechs Monate, stufen
wir trotz schadenfreiem Verlauf nicht besser ein.
Wie stufen wir nach einer Unterbrechung des Ver-
sicherungsschutzes ein? K.4 Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung bei scha-
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs densbelastetem Verlauf?
Monate, übernehmen wir den Schadensverlauf,
Gilt das Kalenderjahr als schadensbelastet, stufen
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbro-
wir Ihren Vertrag nach den Rückstufungstabellen
chen worden.
zurück. Eine damit verbundene Beitragsänderung
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs
gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im Folgejahr.
Monate und höchstens zehn Jahre, übernehmen
wir den Schadensverlauf, der vor der Unterbre- Schadensbelastet ist ein Kalenderjahr, wenn uns ein
chung bestand. oder mehrere Schadensereignisse gemeldet werden,
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als zehn Jahre, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstel-
übernehmen wir den Schadensverlauf nicht. lungen bilden. Maßgeblich ist der Tag der Schadens-
meldung bei uns.
K.2 Was passiert bei einer Unterbrechung des Ver-
sicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit? Ihr Vertrag gilt auch bei einer Schadensmeldung so
lange als schadenfrei, bis wir Entschädigungen leis-
Nach Unterbrechung des Versicherungsschutzes
ten oder Rückstellungen bilden. Müssen wir in einem
während der Vertragslaufzeit gelten die vorstehen-
der folgenden Kalenderjahre Entschädigungen zah-
den Regelungen zu: „Wie stufen wir nach einer
len oder Rückstellungen bilden, stufen wir für das
Unterbrechung des Versicherungsschutzes ein?“
dann folgende Kalenderjahr zurück.
K.3 Wie erfolgt die jährliche Neueinstufung Ihres Ver-
Ein Schaden belastet in folgenden Fällen nicht:
trags bei schadenfreiem Verlauf?
a) Wenn wir nur leisten oder Rückstellungen bilden,
Gilt das Kalenderjahr als schadenfrei und bestand weil es Abkommen mit anderen Versicherungen
ununterbrochener Versicherungsschutz, erfolgt die oder mit Sozialversicherungsträgern gibt. Glei-
Einstufung nach den Einstufungstabellen in die ches gilt bei einer Ausgleichspflicht wegen einer
nächsthöhere SF-Klasse. Eine damit verbundene Bei- Mehrfachversicherung.
tragsänderung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im
b) Wenn wir keine Entschädigung geleistet haben
Folgejahr.
und Rückstellungen für das Schadensereignis in
Das Kalenderjahr ist nicht schadenfrei, wenn uns den drei auf die Schadensmeldung folgenden
ein Schadensereignis gemeldet wurde, für das wir Kalenderjahren auflösen.
Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden
c) Wenn wir in der Vollkasko für ein Ereignis der Teil-
mussten. Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und
kasko leisten oder Rückstellungen bilden.
Prozesse zählen nicht zu Entschädigungen oder
Rückstellungen. d) Wenn Sie Ihre Vollkasko nur in Anspruch nehmen,
weil der Haftpflichtversicherer des Unfallverursa-
Neueinstufung bei Verträgen mit SF-Klasse 3, 2, 1,
chers auch Ihnen gegenüber leistungsfrei ist. Das
½, S, 0 oder M
kann sein, wenn ein Ereignis nicht versichert ist,
Bestand während eines Kalenderjahres ununterbro-
z. B. bei Vorsatz.
chen für zwölf Monate Versicherungsschutz, stufen
wir Ihren schadenfreien Vertrag aus der SF-Klasse S, e) Wenn wir nur für Schäden mit Mietfahrzeugen im
0 oder M in die SF-Klasse 1 ein. Wir ändern Ihren Ausland leisten oder Rückstellungen bilden.
Beitrag gemäß Absatz 1.
f) Wenn der Verursacher oder dessen Kfz-Haft-
Für schadenfreie Verträge, die in der Zeit vom 2. pflichtversicherung uns unsere geleistete Ent-
Januar bis 1. Juli mit einer Ersteinstufung in die schädigung in vollem Umfang erstattet.
SF-Klassen 3, 2, 1, ½ oder 0 begonnen haben, gilt:
g) Wenn mit dem entwendeten Fahrzeug auf einer
Bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Diebesfahrt ein Kfz-Haftpflichtschaden verur-
Monate Versicherungsschutz, stufen wir für das fol- sacht wird. Weder Sie noch der Halter, der Eigen-
gende Kalenderjahr wie folgt ein: tümer oder der berechtigte Besitzer des Fahr-
zeugs dürfen die Entwendung ermöglicht haben.
von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4 31
[Seite 32]
Rückstufungstabellen • Art und Verwendung des Fahrzeugs
• Beginn und Ende des Vertrags
Die Rückstufungstabellen finden Sie im Anhang ab
• Schadensverlauf in der Kfz-Haftpflicht und in der
Seite 36.
Vollkasko
Wie können Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haft- • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, die
pflicht vermeiden? sich noch nicht auf die letzte Neueinstufung aus-
Wenn Sie uns die Entschädigung freiwillig erstatten, gewirkt haben
stufen wir Sie in der Kfz-Haftpflicht nicht zurück. Frei- • ob für ein Schadensereignis Rückstellungen inner-
willig bedeutet ohne vertragliche oder gesetzliche halb von drei Jahren nach deren Bildung ohne
Verpflichtung. Das gilt auch, wenn wir die Schadens- Zahlungen aufgelöst wurden
regulierung wieder aufnehmen und eine weitere • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits
Entschädigung leisten. entsprechende Auskünfte erteilt wurden
Wir informieren Sie nach Abschluss unserer Regulie- Auskünfte erteilen
rung über die Höhe der Entschädigung, wenn sie Wir müssen einem anderen Versicherer auf Anfrage
unter 1.000 Euro liegt. Sie können den Schaden nach die obigen Auskünfte erteilen. Das tun wir, wenn Sie
unserer Mitteilung innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung Ihres Vertrags Ihr Fahrzeug dort
zurückkaufen. Ein Rückkauf ist darüber hinaus auch versichern.
bei Entschädigungen über 1.000 Euro möglich.
Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli-
Mit dem Baustein Rabattschutz vermeiden Sie für chen Schadensverlauf. Sondereinstufungen geben
Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse im Werkver- wir nicht weiter. Ausnahme: Ersteinstufung in die
kehr (Lieferwagen) und Wohnmobile die Rückstu- SF-Klasse ½.
fung.
L Allgemeine Bestimmungen
In der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko belastet
L.1 In welchen Ländern haben Sie Versicherungs-
jeweils ein Schaden pro Kalenderjahr die Schaden-
schutz?
freiheitsklasse nicht.
Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, gilt
Sie können Rabattschutz nur vereinbaren, wenn
Ihr Versicherungsschutz in den geografischen Gren-
• zum Zeitpunkt des Beginns des Rabattschutzes kein
zen Europas; außerdem in den außereuropäischen
Schaden vorliegt, der den Schadenfreiheitsrabatt
Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
noch belastet und daher noch zur Rückstufung
Union gehören.
führt und
Besonderheiten für die Kfz-Haftpflichtversiche-
Hinweis: Wird das Fahrzeug anstelle eines anderen
rung
Fahrzeugs angeschafft (Fahrzeugwechsel), entfällt
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im
dieser Voraussetzungspunkt, wenn Rabattschutz
Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versiche-
bereits im Vertrag des Vorfahrzeugs vereinbart war.
rungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
• die Kfz-Haftpfl icht und die Vollkasko jeweils in die Ihres Versicherungsvertrags.
SF-Klasse 1 oder höher eingestuft sind.
Mit der Internationalen Grünen Versicherungskarte
Rabattschutz entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die bestätigen wir den Kfz-Haftpflichtschutz für die dort
jeweilige SF-Klasse kleiner als SF-Klasse 1 ist. genannten nichteuropäischen Länder. Das gilt nicht
für Länder, die durchgestrichen sind.
Wir gewähren Rabattschutz nicht, wenn Sie diesen
im laufenden Versicherungsjahr ausschließen oder In der Kfz-Umweltschadenhaftpflicht besteht außer-
den Vertrag kündigen. Beenden Sie oder wir den Ver- halb Deutschlands nur in den Ländern des Europäi-
trag, sind wir berechtigt, einem Nachversicherer die- schen Wirtschaftsraums Versicherungsschutz. Das
tatsächlichen schadenfreien Kalenderjahre und gilt, falls die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/
Schadenfälle zu melden. Wir melden auch die Scha- EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
denfälle, die wir wegen des Rabattschutzes bei der
Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen
Rückstufung nicht berücksichtigt haben.
Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den
K.5 Was passiert, wenn Sie Ihren Schadenfreiheits- Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
rabatt abgeben?
L.2 Wann und aus welchem Anlass können wir die
Wenn Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf einen Bedingungen ändern?
anderen Vertrag übertragen, stufen wir Ihren Vertrag
Änderungsrecht
wie bei einer Ersteinstufung neu ein. War Ihr Vertrag
Wir können eine vertraglich vereinbarte Regelung
in der SF-Klasse S oder M, stufen wir wieder in S oder
des Vertrags ändern, ergänzen oder ersetzen. Das
M ein.
tun wir, wenn sie aufgrund
Über die Neueinstufung erhalten Sie einen neuen
• Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen,
Versicherungsschein und eine neue Abrechnung.
• höchstrichterlicher Rechtsprechung,
Eine Beitragsdifferenz müssen Sie zahlen.
• verbindlicher Anordnungen der Bundesanstalt für
K.6 Welche Auskünfte über Ihren Schadensverlauf Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der
gibt es? Kartellbehörden
Auskünfte einholen unwirksam wird und keine andere gesetzliche Rege-
Wir dürfen uns von einem Vorversicherer bei Über- lung besteht.
nahme des Schadensverlaufs folgende Auskünfte
Unser Änderungsrecht beschränkt sich auf die für
geben lassen:
unwirksam erklärte Regelung. Die neue Regelung soll
32
[Seite 33]
inhaltlich der alten weitestgehend entsprechen, L.4 Welche Besonderheiten gelten für alle Kündigun-
soweit es rechtlich zulässig ist. Die Gründe, die zur gen?
Unwirksamkeit der bisherigen Regelung führten, sol-
Rechtliche Selbstständigkeit der Versicherungsarten
len bei der Neufassung berücksichtigt werden. Die
Die Kfz-Haftpflicht, Kfz-Umweltschadenhaftpflicht,
neue Regelung darf die Versicherten in rechtlicher
Kasko und der Kfz-Schutzbrief sind jeweils rechtlich
und wirtschaftlicher Hinsicht daher im Vergleich zur
selbstständige Verträge.
bisherigen Regelung insgesamt nicht benachteiligen.
Bei Beendigung der Kfz-Haftpflicht oder Reduzierung
Die zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen in Text-
auf die gesetzliche Mindestdeckung endet auch die
form (z. B. Brief, E-Mail) mit. Sie treten mit Bekannt-
Kfz-Umweltschadenhaftpflicht. Weder Sie noch wir
gabe in Kraft.
müssen diese kündigen.
Kündigungsrecht
Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kün-
Wenn wir die Bedingungen anpassen, können Sie
digungsgrundes in einer Versicherungsart die ande-
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
ren auch zu kündigen.
unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort
wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk- Kündigen wir nur eine von mehreren Versicherungs-
samwerdens der Bedingungsänderung. Wir teilen arten, gilt Folgendes:
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie mit einer Fortset-
dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr zung der ungekündigten Versicherungsarten nicht
Kündigungsrecht hin. einverstanden sind, gelten sämtliche Versicherungs-
arten als gekündigt. Dies gilt nur, wenn Sie uns das
Die Wirksamkeit der Änderung bis zum Ablauf des
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer
Vertrags wird durch die Kündigung nicht berührt.
Kündigung mitteilen. Das gilt entsprechend für uns,
L.3 Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteige- wenn Sie unter mehreren nur eine Versicherungsart
rung des Fahrzeugs zu beachten? kündigen. Kündigen Sie oder wir nur den Kfz-Schutz-
brief, gelten die drei vorstehenden Sätze nicht.
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung Form und Zugang der Kündigung
des Fahrzeugs geht die Versicherung auf den Erwer- Kündigungen müssen in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
ber über. erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb
der jeweiligen Frist zugehen. Die Kündigung zum
Anzeigepflicht
Ablauf und wegen Beitragserhöhung kann formlos
Sie und der Erwerber müssen uns die Veräußerung
erfolgen.
oder Zwangsversteigerung unverzüglich anzeigen.
Beitragsabrechnung nach Kündigung
Hinweis: Ohne Anzeige sind wir nach einem Monat
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungs-
leistungsfrei. Einzelheiten regelt § 97 Versicherungs-
jahres steht uns der auf die Zeit des Versicherungs-
vertragsgesetz.
schutzes entfallende Beitrag anteilig zu.
Beitrag
L.5 Welches Recht und welche Vertragssprache gel-
Der Beitrag richtet sich nach den Tarifmerkmalen des
ten?
Erwerbers. Wir müssen den Beitrag anpassen. Das
gilt auch für den Schadenfreiheitsrabatt des Erwer- Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist
bers. Ein Anspruch auf Berücksichtigung des Scha- Deutsch.
denfreiheitsrabatts des bisherigen Versicherungs-
L.6 Wann können Sie sich an den Versicherungsom-
nehmers besteht nicht. Der neue Beitrag gilt ab dem
budsmann e.V. oder die Versicherungsaufsicht
Tag nach Übergang der Versicherung.
wenden?
Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode kön-
Versicherungsombudsmann e.V.
nen wir von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Wir haben uns derzeit zur Teilnahme am Schlich-
Kündigungsrechte tungsverfahren vor dem Versicherungsombuds-
Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb mann e. V. als allgemeine Schlichtungsstelle ver-
eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Fehlt pflichtet. Verbraucher oder Personen in einer ver-
die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, kann braucherähnlichen Lage können Beschwerden an
er innerhalb eines Monats ab Kenntnis kündigen. Die den Versicherungsombudsmann e. V. richten. Vor-
Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder spätes- aussetzung für das Schlichtungsverfahren ist, dass
tens zum Ablauf des Vertrags erfolgen. Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind.
Sie müssen uns vorher die Möglichkeit gegeben
Erhält die Zulassungsstelle eine Versicherungsbestä-
haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Die Mög-
tigung über den Abschluss einer neuen Versicherung
lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hier-
des Erwerbers, gilt das als Kündigung des überge-
von unberührt.
gangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn
der neuen Versicherung wirksam. Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Wir können dem Erwerber gegenüber kündigen.
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats
www.versicherungsombudsmann.de
nach Kenntnis von der Veräußerung oder Zwangs-
versteigerung erfolgen. Die Kündigung wird einen Versicherungsaufsicht
Monat nach Zugang beim Erwerber wirksam. Sie können sich bei Unzufriedenheit oder Meinungs-
verschiedenheiten auch an die für uns zuständige
Nach einer Kündigung bleiben Sie als unser bisheri-
Aufsicht wenden. Bitte beachten Sie, dass die BaFin
ger Versicherungsnehmer allein bis zur Beendigung
des Vertrags zur Beitragszahlung verpflichtet.
33
[Seite 34]
keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht Obliegenheiten bei der Ruheversicherung
verbindlich entscheiden kann. Während der Ruheversicherung müssen Sie das
Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
umfriedeten Abstellplatz dauerhaft abstellen. Als
(BaFin), Versicherungsaufsicht
Einstellraum gilt z. B. eine Einzelgarage. Als umfrie-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
deter Abstellplatz gilt z. B. ein abgeschlossener Hof-
poststelle@bafin.de
raum. Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Sie
www.bafin.de
das Fahrzeug nicht gebrauchen. Verletzen Sie diese
L.7 Welche Gerichte sind zuständig? Pflicht (Obliegenheit), sind wir ganz oder teilweise
leistungsfrei. Es gelten die Regeln über die Folgen
Sie können Ansprüche aus dem Vertrag insbesondere
von Obliegenheitsverletzungen bei Gebrauch des
bei folgenden Gerichten einklagen:
Fahrzeugs (G.4).
• dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen
Wiederanmeldung
Gericht
Melden Sie das Fahrzeug wieder an, gilt der ursprüng-
• dem für unseren Geschäftssitz oder für die Sie
liche Versicherungsschutz.
betreuende Niederlassung örtlich zuständigen
Gericht Hinweis: Sie dürfen das Fahrzeug während der Ruhe-
versicherung nicht mit einer Versicherungsbestäti-
Wir können Ansprüche aus dem Vertrag insbeson-
gung eines anderen Versicherers wieder anmelden.
dere bei folgenden Gerichten einklagen:
Wir haben das Recht, unseren Vertrag fortzusetzen.
• dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Wir können die Aufhebung des anderen Vertrags ver-
Gericht langen.
• dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Betriebes örtlich zuständigen Gericht
Die Ruheversicherung endet 18 Monate nach der
Das gilt, wenn Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- Außerbetriebsetzung, ohne dass Sie oder wir kündi-
oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. gen müssen.
Das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht gilt M.2 Wann können Sie eine gesonderte Ruheversiche-
in folgenden Fällen als vereinbart: rung abschließen?
• Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Besteht für ein Fahrzeug keine Kfz-Haftpflicht oder
Ihr Geschäftssitz liegt außerhalb Deutschlands. keine Teilkasko, können Sie jeweils eine gesonderte
• Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ruheversicherung abschließen.
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Sie können eine Kfz-Haftpflicht mit Mindestdeckung
M Außerbetriebsetzung, Ruheversicherung, Fahrten und/oder eine Teilkasko wahlweise ohne oder mit
mit ungestempelten Kennzeichen 150 Euro Selbstbeteiligung abschließen. Eine Kfz-
Umweltschadenhaftpflicht bieten wir nicht. Ihre
M.1 Was müssen Sie bei einer Außerbetriebsetzung
Obliegenheiten gelten entsprechend der Ruhever-
beachten?
sicherung bei Außerbetriebsetzung (M.1).
Bei einer Außerbetriebsetzung des versicherten Fahr-
Der Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflicht bei der
zeugs geht die Versicherung in eine beitragsfreie
gesonderten Ruheversicherung beträgt 20 Euro.
Ruheversicherung über. Voraussetzung ist, dass die
Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung Der Jahresbeitrag für die Teilkasko bei der gesonder-
mitteilt und Sie nicht den vollen Schutz behalten ten Ruheversicherung beträgt 50 Prozent des nor-
wollen. malen Beitrags. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro.
Sollten Sie die beitragsfreie Ruheversicherung nicht M.3 Wann besteht Versicherungsschutz mit ungestem-
benötigen, endet der Vertrag zum Datum der vorü- pelten Kennzeichen?
bergehenden Außerbetriebsetzung des versicherten
Wenn wir Versicherungsschutz zugesagt haben, ver-
Fahrzeugs.
sichern wir auch Zulassungsfahrten mit ungestem-
Das gilt nicht für Verträge mit einer Laufzeit unter pelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
einem Jahr ohne automatische Verlängerung. die Sie ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkenn-
zeichen führen müssen.
Umfang des Versicherungsschutzes
Die Ruheversicherung gewährt eingeschränkten Ver- Zulassungsfahrten sind Fahrten im Zusammenhang
sicherungsschutz. Sie enthält: mit dem Zulassungsverfahren. Sie dürfen nur inner-
halb des für den Halter zuständigen Zulassungsbe-
• die Kfz-Haftpflicht
zirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
• die Kfz-Umweltschadenhaftpflicht, wenn für das
erfolgen. Solche Fahrten sind auch Rückfahrten von
versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außer-
der Zulassungsstelle nach Entfernung der Stempel-
betriebsetzung eine solche bestand
plakette. Außerdem sind dies Fahrten zur Durchfüh-
• die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug
rung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung,
zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine
Abgasuntersuchung oder Zulassung. Voraussetzung
Kasko bestand
ist, dass die Zulassungsstelle vorab ein ungestem-
peltes Kennzeichen zugeteilt hat (z. B. durch Reser-
vierung).
34
[Seite 35]
N Regelungen für Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und
Wechselkennzeichen
N.1 Was müssen Sie bei Saisonkennzeichen beachten?
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versichern wir
während der Saison im vereinbarten Umfang. Der
Zeitraum der Saison steht auf dem amtlichen Kenn-
zeichen.
Vertragsdauer bei Saisonkennzeichen
Versicherungsjahr ist der Zeitraum eines Jahres ab
Saisonbeginn. Das nächste Versicherungsjahr be-
ginnt am ersten Tag der neuen Saison um 0 Uhr.
Versicherungsschutz außerhalb der Saison
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungs-
schutz nach M.1.
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie Versi-
cherungsschutz für Zulassungsfahrten (M.3).
Beitragsberechnung und -zahlung
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Länge
der Saison. Grundlage ist der Jahresbeitrag bei ganz-
jähriger Zulassung. Wir berechnen den Beitrag im
Verhältnis der Dauer der Saison zur Länge eines Jah-
res. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro.
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie nur
jährlich zahlen.
Sie müssen die Erstprämie mit Saisonbeginn oder,
wenn der Vertrag innerhalb der Saison beginnt, zu
diesem Zeitpunkt zahlen.
Jährliche Neueinstufung
Die jährliche Neueinstufung nehmen wir bei scha-
denfreiem Verlauf des Vertrags nur vor, wenn die
Saison mindestens sechs Monate beträgt.
N.2 Was müssen Sie bei Kurzzeitkennzeichen beach-
ten?
Kurzzeitkennzeichen erteilt die Zulassungsstelle für
Probe- oder Überführungsfahrten bis zur Dauer von
sechs Tagen. Für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
berechnen wir für die Kfz-Haftpflicht einen Einmal-
beitrag. Kaskoschutz bieten wir nicht.
Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss an die
Probe- oder Überführungsfahrt dauerhaft bei uns,
datieren wir den Vertragsbeginn um die Dauer des
Kurzzeitkennzeichens zurück. Wir berechnen anstelle
des Einmalbeitrags nur den Tarifbeitrag.
N.3 Was müssen Sie bei Ausfuhrkennzeichen beach-
tenn?
Für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie
den einmaligen Beitrag sofort entrichten.
Ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein
Fahrzeug ins Ausland ausführen.
N.4 Was müssen Sie bei Wechselkennzeichen beach-
ten?
Wenn Sie Wechselkennzeichen bei uns versichern,
haben Sie Versicherungsschutz wie mit einem stän-
digen amtlichen Kennzeichen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vor-
schriften zum Wechselkennzeichen, insbesondere
die über die Fahrzeugnutzung.
35
[Seite 36]
Anhang
Rückstufungstabellen
Wohnmobil Wohnmobil
Kfz-Haftpflicht Vollkasko
bei bei bei 3 und bei bei bei 3 und
aus aus
1 Schaden 2 Schäden mehr 1 Schaden 2 Schäden mehr
SF-Klasse % SF-Klasse %
Schäden Schäden
nach nach
SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse
M 118 M M M M 54 M M M
0 60 M M M 0 50 M M M
1/2 49 0 M M 1/2 40 1/2 0 M
1 45 0 M M 1 40 1/2 0 M
2 43 0 M M 2 38 1/2 0 M
3 40 0 M M 3 37 1/2 0 M
4 38 0 M M 4 36 1/2 0 M
5 37 0 M M 5 35 1/2 0 M
6 35 0 M M 6 34 1/2 0 M
7 34 0 M M 7 34 1 0 M
8 33 0 M M 8 33 1 0 M
9 32 0 M M 9 33 2 0 M
10 31 1/2 M M 10 32 3 0 M
11 30 1/2 M M 11 32 4 1/2 0
12 29 1/2 0 M 12 31 4 1/2 0
13 28 1/2 0 M 13 31 5 1/2 0
14 28 1/2 0 M 14 31 6 1/2 0
15 27 1/2 0 M 15 31 7 1/2 0
16 27 1 0 M 16 30 8 1/2 0
17 26 1 0 M 17 30 9 1 0
18 26 2 0 M 18 30 10 1 0
19 25 2 0 M 19 30 10 1 0
20+ 25 3 0 M 20+ 27 11 1 0
36
[Seite 37]
Trike und Quad Trike und Quad
Kfz-Haftpflicht Vollkasko
bei bei bei 3 und bei bei bei 3 und
aus aus
1 Schaden 2 Schäden mehr 1 Schaden 2 Schäden mehr
SF-Klasse % SF-Klasse %
Schäden Schäden
nach nach
SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse
M 155 M M M M 116 M M M
0 100 M M M 0 100 M M M
1/2 74 M M M 1/2 76 0 M M
1 54 0 M M 1 55 1/2 0 M
2 48 1/2 M M 2 49 1 1/2 0
3 44 1/2 M M 3 46 1 1/2 0
4 40 1/2 M M 4 43 2 1/2 0
5 38 1/2 M M 5 40 2 1/2 0
6 36 1/2 M M 6 38 3 1/2 0
7 34 1/2 M M 7 36 3 1/2 0
8 32 1 0 M 8 35 4 1 1/2
9 31 1 0 M 9 34 4 1 1/2
10 30 1 0 M 10 33 5 1 1/2
11 29 1 0 M 11 32 5 1 1/2
12 28 1 0 M 12 31 6 2 1/2
13 28 1 0 M 13 30 6 2 1/2
14 27 1 0 M 14 30 7 3 1/2
15 27 1 0 M 15 29 7 3 1/2
16 26 2 0 M 16 28 7 3 1/2
17 26 2 0 M 17 28 8 3 1/2
18 25 2 0 M 18 28 8 3 1/2
19 25 2 0 M 19 27 8 3 1/2
20+ 24 2 0 M 20+ 27 9 4 1
37
[Seite 38]
Taxi und Mietwagen Taxi und Mietwagen
Kfz-Haftpflicht Vollkasko
bei 4 bei 4
aus bei 1 bei 2 bei 3 und aus bei 1 bei 2 bei 3 und
SF-Klasse % Schaden Schäden Schäden mehr SF-Klasse % Schaden Schäden Schäden mehr
nach SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse Schäden nach SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse Schäden
SF-Klasse SF-Klasse
M 245 M M M M M 245 M M M M
0 230 M M M M 0 230 M M M M
S 155 M M M M S 155 M M M M
1/2 140 S M M M 1/2 140 S M M M
1 100 S M M M 1 100 S M M M
2 85 1/2 S M M 2 85 1/2 S M M
3 70 1 S M M 3 70 1 S M M
4 60 2 1/2 M M 4 60 2 1/2 M M
5 55 2 1/2 M M 5 55 2 1/2 M M
6 55 3 1/2 M M 6 55 3 1/2 M M
7 50 3 1/2 M M 7 50 3 1/2 M M
8 50 4 1 0 M 8 50 4 1 0 M
9 45 4 1 0 M 9 45 4 1 0 M
10 45 4 1 0 M 10 45 4 1 0 M
11 45 5 1 0 M 11 45 5 1 0 M
12 40 5 1 0 M 12 40 5 1 0 M
13 40 5 2 S M 13 40 5 2 S M
14 40 6 2 S M 14 40 6 2 S M
15 40 6 2 1/2 M 15 40 6 2 1/2 M
16 35 6 2 1/2 M 16 35 6 2 1/2 M
17 35 7 2 1/2 M 17 35 7 2 1/2 M
18 35 7 3 1/2 M 18 35 7 3 1/2 M
19 35 9 3 1/2 M 19 35 9 3 1/2 M
20 35 9 3 1/2 M 20 35 9 3 1/2 M
21 35 10 4 1 M 21 35 10 4 1 M
22 30 10 4 1 M 22 30 10 4 1 M
23 30 10 4 1 M 23 30 10 4 1 M
24 30 11 4 1 M 24 30 11 4 1 M
25 30 11 4 1 M 25 30 11 4 1 M
26 30 11 4 1 M 26 30 11 4 1 M
27 30 11 4 1 M 27 30 11 4 1 M
28 30 11 4 1 M 28 30 11 4 1 M
29 30 11 4 1 M 29 30 11 4 1 M
30 25 11 4 1 M 30 25 11 4 1 M
31 25 11 4 1 M 31 25 11 4 1 M
32 25 11 4 1 M 32 25 11 4 1 M
33 25 11 4 1 M 33 25 11 4 1 M
34 25 11 4 1 M 34 25 11 4 1 M
35 + 25 11 4 1 M 35 + 25 11 4 1 M
38
[Seite 39]
Übrige Fahrzeuge Übrige Fahrzeuge
Kfz-Haftpflicht Vollkasko
bei bei bei 3 und bei bei bei 3 und
aus aus
1 Schaden 2 Schäden mehr 1 Schaden 2 Schäden mehr
SF-Klasse % SF-Klasse %
Schäden Schäden
nach nach
SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse SF-Klasse
M 149 M M M M 83 M M M
0 100 M M M 0 60 M M M
1/2 83 0 M M 1/2 58 0 M M
1 78 0 M M 1 53 0 M M
2 69 1/2 M M 2 50 0 M M
3 62 1/2 0 M 3 47 0 M M
4 57 1 0 M 4 44 1/2 M M
5 52 2 0 M 5 42 1 M M
6 49 2 0 M 6 40 1 M M
7 46 3 1/2 M 7 39 2 M M
8 43 3 1/2 M 8 38 2 M M
9 41 4 1/2 M 9 37 2 M M
10 39 4 1/2 M 10 35 3 M M
11 37 5 1 M 11 35 3 M M
12 35 5 1 M 12 34 4 0 M
13 34 6 1 M 13 33 4 0 M
14 33 6 1 M 14 32 4 0 M
15 32 7 2 M 15 32 5 0 M
16 31 7 2 M 16 32 5 0 M
17 30 8 2 M 17 31 5 0 M
18 29 8 2 M 18 31 6 0 M
19 28 9 2 M 19 30 6 0 M
20 27 9 2 M 20 30 6 0 M
21 27 10 3 M 21 29 6 0 M
22 26 10 3 M 22 29 7 0 M
23 26 10 3 M 23 29 7 0 M
24 25 11 3 M 24 29 7 0 M
25 25 11 3 M 25 28 8 1/2 M
26 24 12 3 M 26 28 8 1/2 M
27 24 12 3 M 27 28 8 1/2 M
28 23 13 4 M 28 28 8 1/2 M
29 23 13 4 M 29 28 8 1/2 M
30 + 22 13 4 M 30 + 27 9 1/2 M
39
[Seite 40]
Sonderbedingungen für versicherungspflichtige Arbeits- Zusatzbedingung für den Einschluss von Bearbeitungs-
maschinen schäden an Erdleitungen und elektrischen Frei- und Ober-
leitungen
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maß-
gabe der AKB und der folgenden Bestimmungen
Abweichend von Ziffer 3 d) der Sonderbedingungen für
auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwen-
versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen schließt der
dung des Fahrzeugs zur Leistung von Arbeit.
Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpflicht wegen
2. Mitversichert im Sinne der AKB sind auch Personen, Bearbeitungsschäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdi-
a) die das Fahrzeug zur Leistung von Arbeit unmit- schen Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen
telbar bedienen. Leitungen) und elektrischen Frei- und Oberleitungen ein-
b) die eine einweisende Tätigkeit ausüben, wenn sie schließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden ein.
dem Betrieb des Versicherungsnehmers angehören.
Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent,
3. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt mindestens 50 Euro, höchstens 2.500 Euro selbst zu tragen.
ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf
Die Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25 Prozent, mindestens
a) Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch Sen-
250 Euro, höchstens 7.500 Euro, wenn der Versicherungs-
kungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen
nehmer oder sein Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten
und durch Erschütterungen infolge von Ramm-
sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und
arbeiten, soweit der Sachschaden an dem Bau-
dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt oder den für die
grundstück selbst oder an den darauf befindlichen
Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis seiner
Gebäuden oder Anlagen entsteht.
Erkundigungen informiert hatte.
b) Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder
Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für Sach-
geliehen hat oder die Gegenstand eines besonderen und Vermögensschäden zusammen 50.000 Euro je
Verwahrungsvertrages sind. Schadensereignis, das Zweifache dieser Summen für alle
c) Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung fremder Schäden eines Versicherungsjahres.
Sachen, die durch eine gewerbliche oder berufliche
Zusatzbedingung für den Einschluss von Be- und Entla-
Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit
deschäden
diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Be- und Entladen,
Prüfung und dergl.) entstanden sind; bei Schäden Abweichend von Ziffer 3 c) schließt der Versicherungsschutz
an fremden unbeweglichen Sachen gilt dieser auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an den zu
Ausschluss nur insoweit, als diese Sachen oder be- und entladenden fremden Land- und Wasserfahrzeugen
Teile von ihnen unmittelbar Gegenstand der Tätig- ein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleibt die
keit gewesen sind. Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen sowie die
d) Haftpflichtansprüche aus Sach- und Vermögens- Beschädigung der bewegten Güter.
schäden an Erdleitungen (Kabeln, unterirdischen
Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 20 Prozent,
Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und anderen
mindestens 50 Euro, selbst zu tragen.
Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und Ober-
leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden
Folgeschäden bei Verwendung des Fahrzeugs zur
Leistung von Arbeit irgendwelcher Art.
Sind die Voraussetzungen der obigen Ausschlüsse in der
Person von Angestellten, Arbeitern, Bediensteten, Bevoll-
mächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers
gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz,
und zwar sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für
die durch den Versicherungsvertrag etwa mitversicherten
Personen. Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle
der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung ist nicht
Gegenstand der Haftpflichtversicherung, auch dann nicht,
wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, desgleichen
nicht der Anspruch aus der gesetzlichen Gefahrtragung (für
zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung).
4. Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben
a) Haftpflichtansprüche, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Versicherungsnehmer besonders
gefahrdrohende Umstände, deren Beseitigung der
Versicherer billigerweise verlangen konnte und
verlangt hatte, nicht innerhalb einer angemessenen
Frist beseitigte. Ein Umstand, welcher zu einem
Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders
gefahrdrohend.
b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an den
vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-
trag oder für seine Rechnung von Dritten) herge-
stellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen
infolge einer in der Herstellung oder Lieferung
liegenden Ursachen entstehen.
40
[Seite 41]
Begriffsbestimmungen für Art und Verwendung von Fahrzeugen
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Campingfahrzeuge sind als Wohnmobil zugelassene Fahr-
Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm zeuge.
und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Fahr-
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amt- zeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamt-
liches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von masse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 Tonnen.
Leichtkrafträdern.
Lkw sind als Lastkraftwagen zur Güterbeförderung zugelas-
Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches sene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
Kennzeichen führen müssen. (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 Tonnen.
Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder
bis 400 kg (550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung) überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern
und mit einer maximalen Nennleistung bis 15 kW. Im Falle bestimmt und geeignet sind, mit Ausnahme von landwirt-
von Elektrofahrzeugen ist das Leergewicht jeweils ohne schaftlichen Zugmaschinen.
Masse der Batterien gerechnet.
Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahr- Anhängern und Aufliegern nur für eigene Zwecke durch Per-
zeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, sonal eines Unternehmers oder von Personal, das dem
mit Ausnahme von Mietwagen, Taxis und Selbstfahrerver- Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung
mietfahrzeugen. zur Verfügung gestellt worden ist.
Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflich- Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige, ent-
tiger Gelegenheitsverkehr mit Stellung eines Fahrers geltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxis, Anhängern und Aufliegern für andere.
Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermiet-
Wechselaufbauten sind Aufbauten von Kraftfahrzeugen,
fahrzeuge).
Anhängern und Aufliegern, die zur Güterbeförderung
Taxis sind Pkw, die der Unternehmer an behördlich zuge- bestimmt sind und mittels mechanischer Vorrichtungen
lassenen Stellen bereithält und mit denen er – auch am ausgewechselt werden können. Ladungsträger/Container
Betriebssitz oder während der Fahrt entgegengenom- sind Teil der Ladung, nicht Teil des Fahrzeuges.
mene – Beförderungsaufträge zu einem vom Fahrgast
Landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger sind
bestimmten Ziel ausführt.
Zugmaschinen und Raupenschlepper oder Anhänger, die
Selbstfahrervermietfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und wegen ihrer Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft
Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt sind und daher ein
vermietet werden. amtliches grünes Kennzeichen führen.
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge sind Fahr-
gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet zeuge, die als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirt-
werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulas- schaft zugelassen werden und ein amtliches grünes Kenn-
sung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindes- zeichen führen.
tens 6 Monate überlassen werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die
Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug
nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit und
mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt
und bestimmt sind. und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für
1. Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören (z. B.
und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbin- Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran-Lkw sowie Räum- und Ber-
dung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- gungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mit-
und aussteigen können, sowie Verkehr, der unter Ausschluss verwendet werden).
anderer Fahrgäste der regelmäßigen Beförderung von Per-
sonen zum Besuch von Märkten und Theatern dient.
2. Gelegenheitsverkehr sind Ausflugsfahrten und Ferienziel-
reisen sowie Verkehr mit Mietomnibussen.
3. Nicht unter Ziffer 1 und 2 fallen sonstige Busse, insbe-
sondere Hotelomnibusse, Werkomnibusse, Schul-, Lehr-
oder Krankenomnibusse.
41
[Seite 42]
Stichwortverzeichnis L
Laufzeit (B.4) 8
A Leistungsfreiheit, -kürzung (G.4, G.5) 22, 23
Abschleppkosten (E.5) 15 Leuchtmittel (E.2) 12
Abzug neu für alt (E.5) 15
Alkohol und berauschende Mittel (G.4) 22 M
Anzeigepflicht (G.2, G.5, L.3) 21, 22, 33 Mahnung und Kündigung (I.2) 24
Anzeige Polizei (G.5) 23 Mehrwertsteuer (E.5) 15
Arbeitsmaschinen (Anhang) 40 Meinungsverschiedenheiten (E.8) 18
Aufklärungspflicht (G.5) 23 mitversicherte Personen (C.3, D.3) 9, 10
Auflieger (C.1) 8 Motorsport-Rennstrecke (E.4, F.4) 13, 19
Ausfuhrkennzeichen (N.3) 35 mut- oder böswillige Handlungen (E.3) 13
Auskunft Schadensverlauf (K.6) 32
Außerbetriebsetzung (F.4, M.1) 19, 34 N
Naturgewalten (E.2) 11
B Neupreis (E.5) 14
beförderte Sachen (C.2) 9
Begriffsbestimmungen 41 O
Beitrag vorläufiger Versicherungsschutz (B.3) 8 Ombudsmann (L.6) 33
berechtigte Personen (G.4) 22 Obliegenheitsverletzung (G) 21
Brand und Explosion (E.2) 11
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (A.3, E.3) 7, 12 R
Rabattschutz (A.3, K.4) 7, 32
C Raub (E.2) 11
Camper Plus (A.3, E.5) 7, 15 ,16 Regulierungsvollmacht (C.1, D.1) 8, 10
Reifenschäden (E.4) 13
D Rennen und Übungsfahrten (C.2, E.4, G.4) 9, 13, 22
Diebstahl (E.2, F.5) 11, 19 Rückstufungstabellen (K.4) 32, 36
E S
einmaliger Beitrag (B.2) 7 Sachverständigenkosten (E.5) 15
Einstufung SFR (K.1) 30 Saisonkennzeichen (N.1) 35
Elektro Plus (A.3, E.5) 7, 15 Schadensbelastung (K.4) 31
Schadenfreiheitsrabattsystem und Tabellen (K) 27
F Schadenminderungspflicht (G.5) 23
Fahrerlaubnis (F.4, G.4) 19, 22 Schadensersatzansprüche (C.1, C.2, D.1) 8, 9
Fahrzeugschlüssel (E.2) 11 Selbstbeteiligung (E.5) 15
Fahrzeugverwendung (G.3) 22 SEPA-Lastschrift (I.1, I.3) 24, 25
Folgebeitrag (I.2) 24 Sonderbedingungen versicherungspflichtige
Arbeitsmaschinen (Anhang) 40
G
GAP-Deckung (A.3, E.5) 7, 14 T
Gefahrenmerkmale (J.7) 26 Tarifgruppen (J.5) 26
Gefahrerhöhung (G.2) 21 -änderung (G.2) 21
Gerichte (L.7) 34 Tarifmerkmale (G.2, J.7) 21, 27
Glasbruch (E.2) 12 Teileliste (E.1) 10
grobe Fahrlässigkeit (E.4, F.4) 13, 19 Teilkasko (E.2) 11
Tierbiss (E.2) 12
H Typklasse (J.2) 25
Havarie-Grosse-Risiko (E.2) 12
U
K Unfall (E.3) 12
Kasko (E) 10 Unterbrechung Versicherungsschutz (K.1) 31
Kaskoschaden (E.5) 13 Unterschlagung (E.2) 11
Kaufpreis (E.5) 14
Kernenergie (C.2, D.2, E.4, E.5, F.4) 9, 10, 13, 18, 19 V
Kfz-Schutzbrief (A.3, F, G.5) 7, 18, 23 Vermögensschäden (C.1) 8
Kleinschäden (G.5) 23 Versicherungsarten (A.3) 7
Kriegsereignisse, innere Unruhen (E.4, F.4) 13, 19 Versicherungsaufsicht (L.6) 33
Kündigung Versicherungsjahr (B.4) 8
außerordentliche (G.2, J.4, J.6) 21, 26 Versicherungssummen (C.4, D.4) 9, 10
Besonderheiten allgemein (L.4) 33 Vertragsbeginn (B.1) 7
nach Schaden (H) 24 Vertragsobliegenheiten (G) 21
vorläufiger Versicherungsschutz (B.3) 7 Vertragssprache (L.5) 33
wegen Obliegenheitsverletzung (G.4) 22 Verwendungszweck (G.4) 22
zum Ablauf (B.4) 8 Vollkasko (E.3) 12
Kurzzeitkennzeichen (N.2) 35 vorläufiger Versicherungsschutz (B.3) 7
Vorsatz (C.2, E.4) 9, 13
42
[Seite 43]
W
Wechselkennzeichen (N.4) 35
Weisung (G.5) 23
Widerruf (B.3) 8
Wiederanmeldung (M.1) 34
Z
Zahlungsintervall (I.1) 24
Zusammenstoß mit Tieren (E.2) 12
43
[Seite 44]
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