Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für den Autoschutzbrief (AKB-ASB), KBB 223
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für den
- Ausgabe 04.2017 -
Autoschutzbrief
Versicherungsbedingungen
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V E R B R A U C H E R I N F O R M AT I O N
1. Die Identität des Versicherers 7. Vertragssprache
Ihr Vertragspartner ist die uniVersa Allgemeine Versicherung AG, Sulz- Die Vertragssprache ist deutsch.
bacher Str. 1-7 in 90489 Nürnberg (eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 584). Sie 8. Ihre Möglichkeiten bei einem Anliegen
hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG).
Ihre Meinung und Ihr Anliegen sind uns wichtig. Wir legen als Servicever-
sicherer Wert auf Qualität, Kompetenz und eine serviceorientierte Bearbei-
2. Unsere ladungsfähige Anschrift tung. Sie haben ein Anliegen? Dann schicken Sie Ihre Mitteilung einfach
Die ladungsfähige Anschrift der uniVersa Allgemeine Versicherung an:
AG lautet: uniVersa Allgemeine Versicherung AG, gesetzlich vertre- uniVersa Allgemeine Versicherung AG
ten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Vorstandsmitglie- Kundenzufriedenheit
der Michael Baulig und Werner Gremmelmaier, Sulzbacher Str. 1-7, Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg. 90489 Nürnberg
3. Unsere Hauptgeschäftstätigkeit Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
kundenzufriedenheit@universa.de
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb der Schaden- und Unfall-
versicherung (Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Unfallversi- Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Hinweise.
cherung, Sachversicherung und Kfz-Versicherung).
Wurde Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst, können Sie sich
auch an die kostenlose außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden:
4. Zustandekommen des Vertrages
Versicherungsombudsmann e. V.
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Versiche-
Postfach 08 06 32
rers zustande. Erfolgt eine solche nicht, kommt der Vertrag durch Über-
10006 Berlin
sendung des Versicherungsscheines zustande. Ihr Versicherungsschutz
beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs- Die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
schein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Lei-
stungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. 9. Unsere Aufsichtsbehörde
steht Ihnen als weitere Anlaufstelle für Ihr Anliegen zur Verfügung:
5. Bestehen eines Widerrufsrechts
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Widerrufsrecht Graurheindorfer Str. 108
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne 53117 Bonn
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider-
rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,
die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versi-
10. Datenschutzhinweise/Informationen über
cherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 die Betroffenenrechte
und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
§§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Beleh- Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Ver-
rung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufs- sicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbeson-
frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf dere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen.
ist zu richten an: uniVersa Allgemeine Versicherung AG, Sulzbacher Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich
Str. 1-7, 90489 Nürnberg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Wider- gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den
ruf an folgende Faxnummer zu richten: 0911 5307-1670. Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail- nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungs-
Adresse zu richten: kfz-betrieb@universa.de vertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie
aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch da-
Widerrufsfolgen rüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu er-
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz greifen. Die uniVersa Allgemeine Versicherung AG ist den Verhaltensregeln
und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs der deutschen Versicherungswirtschaft, dem Code of Conduct (CoC), zum
entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der 01.01.2014 beigetreten. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltens-
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den regeln entnehmen, die Sie im Internet unter www.universa.de/datenschutz
Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent- abrufen können.
fällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich je
nach Zahlungsperiode bei monatlicher Prämie um 1/30, bei viertel- Ebenfalls unter vorgenannter Internetadresse abrufen können Sie Listen
jährlicher Prämie um 1/90, bei halbjährlicher Prämie um 1/180 und bei der Unternehmen der uniVersa Krankenversicherung a.G. und uniVersa
jährlicher Prämie um 1/360 der im Versicherungsschein genannten Lebensversicherung a.G., die an einer zentralisierten Datenverarbeitung
Prämie pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Be- denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf
ginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, Wunsch können diese Listen auch bei Ihrem Betreuer oder der uniVersa
hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Allgemeine Versicherung AG, Sulzbacher Straße 1-7, 90489 Nürnberg, Te-
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus- lefon 0911 5307-0 als verantwortliche Stelle angefordert werden.
zugeben sind.
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bean-
Besondere Hinweise
tragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen,
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbei-
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
tung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.
Diese Rechte können Sie geltend machen bei uniVersa Allgemeine Versi-
6. Geltendes Recht cherung AG, Sulzbacher Straße 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911 5307-0,
Zwischen Ihnen als unserem Kunden und unserer Gesellschaft findet aus- Telefax 0911 5307-1670, E-Mail info@universa.de.
schließlich deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften
des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), VAG (Versicherungsaufsichtsge- Das öffentliche Verfahrensverzeichnis können Sie über:
setz) sowie des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). www.universa.de/datenschutz einsehen.
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Versicherungsbedingungen G Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
für den Autoschutzbrief (AKB-ASB) Veräußerung des Fahrzeugs,
Wagniswegfall
A Welche Leistungen umfasst der
Autoschutzbrief? G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 8
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.1 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs Versicherungsvertrag kündigen? 8
als Service oder Kostenerstattung 3 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den
A.1.1 Was ist versichert? 3 Versicherungsvertrag kündigen? 8
A.1.2 Wer ist versichert? 3 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 8
A.1.3 Versicherte Fahrzeuge 3 G.5 Form und Zugang der Kündigung 9
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 3 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 9
A.1.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 3 G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu be-
A.1.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl achten? 9
ab 50 km Entfernung 3 G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrot-
A.1.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer tung) 9
Reise 4
A.1.8 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 4 H Außerbetriebsetzung, Saisonkenn-
A.1.9 Was ist nicht versichert? 5 zeichen, Fahrten mit ungestempelten
A.1.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung 5 Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen,
A.1.11 Verpflichtung Dritter 5
Wechselkennzeichen
B Beginn des Vertrags und vorläufiger H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? 9
Versicherungsschutz H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saison-
kennzeichen? 9
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 5 H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen 10
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz 5 H.4 Welche Besonderheiten gelten bei Kurzzeit-
kennzeichen? 10
C Beitragszahlung H.5 Welche Besonderheiten gelten bei Wechsel-
kennzeichen? 10
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 6
C.2 Zahlung des Folgebeitrags 6 I Beitragsänderung aufgrund tariflicher
C.3 Zahlungsperiode 6 Maßnahmen
D Ihre Pflichten bei Gebrauch des I.1 Tarifänderung 10
Fahrzeugs und Folgen einer I.2 Kündigungsrecht 10
Pflichtverletzung J Beitragsänderung aufgrund eines bei
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch Ihnen eingetretenen Umstands 10
des Fahrzeugs? 6
K - Entfällt - 10
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
Pflichten? 7
E Ihre Pflichten im Schadenfall und
Folgen einer Pflichtverletzung
E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 7
E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-
ten? 7
F Rechte und Pflichten der
mitversicherten Personen 7
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für den Autoschutzbrief (AKB-ASB)
Stand 01.04.2017
A
Welche Leistungen umfasst der Autoschutzbrief?
A.1 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als gende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
Service oder Kostenerstattung - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km
(Straßenkilometer) von Ihrem im Versicherungsschein genann-
A.1.1 Was ist versichert? ten Wohnort in Deutschland entfernt ist und
- der Pkw weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag
Wir erbringen nach Eintritt der in A.1.5 bis A.1.8 genannten Schaden- wieder fahrbereit gemacht werden kann oder er gestohlen wor-
ereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als den ist.
Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im
Rahmen dieser Bedingungen. Weiter- oder Rückfahrt
A.1.2 Wer ist versichert? A.1.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem im Versicherungsschein
genannten Wohnort in Deutschland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt
Bei Reisen mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Pkw auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem im Versicherungsschein
besteht Versicherungsschutz für Sie, den berechtigten Fahrer und genannten Wohnort in Deutschland sowie die Abholung des
die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes wieder fahrbereiten Pkw vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei
geregelt ist. entstehende Kosten für:
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem im Versicherungsschein
A.1.3 Versicherte Fahrzeuge genannten Wohnort in Deutschland oder
Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw sowie ein b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens
mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. innerhalb des Geltungsbereichs nach A.1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem im Versicherungsschein
A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? genannten Wohnort in Deutschland
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geo- d) eine Fahrt einer Person von Ihrem im Versicherungsschein
graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge- genannten Wohnort in Deutschland oder vom Zielort zum Scha-
bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, denort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter
A.1.5 Hilfe bei Panne oder Unfall 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein-
schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung erfolgt die Erstattung
Kann der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus der Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich erstat-
eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzen, erbringen wir folgende ten wir die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten und/oder nachge-
Leistungen: wiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 25,- EUR.
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Übernachtung
A.1.5.1 Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug für die Wiederherstellung A.1.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernach-
der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle. Die hierdurch entste- tungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei
henden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe. Bei nicht durch Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach
uns organisierter Pannen- und Unfallhilfe erstatten wir die Kosten
A.1.6.1, Mietwagen nach A.1.6.3, Fahrzeugtransport nach A.1.6.4 oder
bis zu einem Höchstbetrag von 154,- EUR, einschließlich der vom
Pick-Up-Service nach A.1.6.5 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur
Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile.
eine Übernachtung. Sobald Ihnen der Pkw wieder fahrbereit zur Verfü-
Abschleppen des Pkw gung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten.
Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 65,- EUR je Übernachtung
A.1.5.2 Kann der Pkw an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht und Person. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene
werden, sorgen wir für das Abschleppen des Pkw einschließlich Ge- Taxifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Ver-
päck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeig- kehrsmitteln bis zu 25,- EUR.
neten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entste-
henden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Mietwagen
Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
154,- EUR. A.1.6.3 Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir über-
nehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen der Pkw wieder fahr-
Bergen des Pkw bereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die
Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.1.6.1, Fahrzeugtransport nach
A.1.5.3 Ist der Pkw von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Ber- A.1.6.4 oder Pick-Up-Service nach A.1.6.5 in Anspruch genommen
gung. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte La- haben. Wir zahlen höchstens bis 350,- EUR.
dung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in
unbegrenzter Höhe. Fahrzeugtransport
Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.1.6.4 Wir sorgen für den Transport des Pkw zu einer Werkstatt und über-
nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rück-
transportkosten an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohn-
A.1.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- ort in Deutschland, wenn
stehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
- der Pkw an einem inländischen Schadenort nicht innerhalb von drei
Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden kann und
- die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
A.1.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Kaufpreis für einen gleichwertigen gebrauchten Pkw.
ab 50 km Entfernung
Bei Inanspruchnahme des Fahrzeugtransports entfallen die Leistun-
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Pkw erbringen wir nachfol- gen Mietwagen nach A.1.6.3 und Pick-Up-Service nach A.1.6.5.
3
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A.1.7.4 Wir sorgen für die Verbringung des Pkw zu dem im Versicherungs-
Pick-Up-Service
schein genannten Wohnort in Deutschland, wenn
A.1.6.5 Kann der Pkw nach Panne oder Unfall an einem Schadenort in
Deutschland innerhalb von drei Werktagen nicht wieder fahrbereit - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Repara- - der Pkw weder von ihm noch von einem anderen berechtigten In-
turkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen sassen zurückgefahren werden kann.
gebrauchten Pkw aufgewandt werden muss, vermitteln und bezah-
len wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen zu- Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
sammen mit dem Pkw zu Ihrem im Versicherungsschein genannten
Wohnort in Deutschland zurückzubringen (Pick-Up-Service). Bei Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz
Inanspruchnahme des Pick-Up-Service entfallen die Leistungen bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem im Versicherungsschein
Weiter- oder Rückfahrt nach A.1.6.1, Mietwagen nach A.1.6.3 und genannten Wohnort in Deutschland und dem Schadenort. Außerdem
Fahrzeugtransport nach A.1.6.4. erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insas-
sen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernach-
Fahrzeugunterstellung
tungskosten. Die Leistung ist beschränkt auf drei Übernachtungen bis
A.1.6.6 Muss der Pkw nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wie- zu je 65,- EUR pro Person. Hat wegen des Ersatzfahrers ein berech-
derherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des tigter Insasse im versicherten Pkw keinen Platz mehr, übernehmen
Transports zu einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen wir die Fahrtkosten einer Rückfahrt zum ständigen Wohnort des In-
hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Ko- sassen in Deutschland. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 1. Klasse
sten, jedoch höchstens für zwei Wochen. einschließlich Zuschlägen bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahn-
kilometern. Bei größerer Entfernung buchen wir für Sie einen Flug der
Economy-Klasse und übernehmen die hierfür anfallenden Flugkosten.
A.1.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod Nachgewiesene Taxifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit
auf einer Reise öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten wir bis zu 25,- EUR.
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Vorausset- Kosten für Krankenbesuch
zungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Pkw
- Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken A.1.7.5 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person sich auf einer
oder der Fahrer stirbt und Reise infolge einer Erkrankung von mehr als zwei Wochen
- dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km (Straßenki- in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und
lometer) von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person
in Deutschland entfernt ist. bis zu 500,- EUR.
Was versteht man unter einer Reise?
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits in-
nerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig
A.1.7.6 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem im Versicherungsschein
oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
genannten Wohnort in Deutschland bis zu einer Höchstdauer von
fortlaufend sechs Wochen.
Krankenrücktransport
A.1.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an A.1.8 Zusätzliche Leistungen bei einer
den im Versicherungsschein genannten Wohnort in Deutschland zu- Auslandsreise
rücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rück-
transports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich
Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeord- nach A.1.4 ohne Deutschland), der mindestens 50 km (Straßenkilo-
net sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des meter) von Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort in
Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem überneh-
men wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskos- A.1.8.1 Bei Panne und Unfall:
ten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind
begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 65,- EUR pro Ersatzteilversand
Person. a) Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
des Pkw an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
Rückholung von Kindern Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entste-
A.1.7.2 Wir sorgen bei mitreisenden minderjährigen Kindern für deren Abho- henden Versandkosten.
lung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
Fahrzeugtransport
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
- die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten b) Wir sorgen für den Transport des Pkw zu einer Werkstatt und
Insassen betreut werden können. übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der
Rücktransportkosten an Ihren im Versicherungsschein genannten
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Fahrtkosten. Wir er- Wohnort in Deutschland, wenn
statten dabei die Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen - der Pkw an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern. Bei größerer Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht
Entfernung buchen wir für Sie einen Flug der Economy-Klasse und werden kann und
übernehmen die hierfür anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Ta- - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der
xifahrten und/oder nachgewiesene Fahrtkosten mit öffentlichen Ver- Kaufpreis für einen gleichwertigen gebrauchten Pkw.
kehrsmitteln erstatten wir bis zu 25,- EUR.
Mietwagen
Rücktransport von Haustieren (Hunde und Katzen)
c) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten
A.1.7.3 Wir vermitteln bei mitgeführten Haustieren (Hunde und Katzen) de- Sie ein Fahrzeug nach A.1.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hier-
ren Transport an Ihren im Versicherungsschein genannten Wohnort in für bis Ihr Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir leisten
Deutschland oder in ein Tierheim oder eine Tierpension, wenn bis zu einem Betrag von 350,- EUR. Ferner übernehmen wir die
Kosten für eine Übernachtung bis zu je 65,- EUR pro Person.
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
- die Haustiere (Hunde und Katzen) weder von Ihnen noch von Fahrzeugverzollung und Fahrzeugverschrottung
einem anderen berechtigten Insassen versorgt werden können.
d) Muss der Pkw nach einem Unfall im Ausland verzollt werden,
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfal-
lenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und
Fahrzeugabholung sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihren Pkw verschrotten, um die
Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungs-
kosten.
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A.1.8.2 Bei Fahrzeugdiebstahl Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu be-
handeln und nur in dem zur Erfüllung der Serviceleistung erforder-
Fahrzeugunterstellung lichen Umfang zu verwenden, sowie bei Beendigung des Vertrages
die Kopien der Dokumente zu vernichten.
a) Wir übernehmen die Kosten, für eine Fahrzeugunterstellung, wenn
der gestohlene Pkw A.1.8.8 Reiserückrufservice
- nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und Ist infolge einer schweren Erkrankung, Verletzung oder Todes eines
- bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung nahen Verwandten von Ihnen oder infolge einer erheblichen Schä-
bzw. Verschrottung untergestellt werden muss. digung Ihres Vermögens durch Dritte Ihr Rückruf von einer Auslands-
reise erforderlich, sorgen wir für eine entsprechende Rundfunk-
Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen. meldung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Mietwagen A.1.9 Was ist nicht versichert?
b) Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Sie ein Fahrzeug nach A.1.6.3 an, übernehmen wir die Kosten hier-
für bis Ihr Pkw wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen A.1.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich
höchstens 350,- EUR. Ferner übernehmen wir die Kosten für eine herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
Übernachtung bis zu je 65,- EUR pro Person. sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Fahrzeugverzollung und Fahrzeugverschrottung
Genehmigte Rennen
c) Muss der Pkw nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, hel-
fen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden A.1.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung
Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei
Steuern. Lassen Sie Ihren Pkw verschrotten, um die Verzollung zu denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entste-
vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Ver-
A.1.8.3 Im Todesfall letzung Ihrer Pflichten nach D.1.5 dar.
Im Falle Ihres Todes oder des Todes einer mitversicherten Person auf Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
einer Reise mit dem versicherten Pkw im Ausland, sorgen wir nach
Abstimmung mit den Angehörigen A.1.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben,
Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsge-
- für die Bestattung im Ausland oder walt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
- für die Überführung nach Deutschland.
Schäden durch Kernenergie
Wir übernehmen hierfür die Kosten bis maximal 5.000,- EUR.
A.1.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
A.1.8.4 Bei Verlust, Defekt Ihres Fahrzeugschlüssels
A.1.10 Anrechnung ersparter Aufwendungen,
Haben Sie auf einer Reise im Ausland Ihren Fahrzeugschlüssel Abtretung
verloren bzw. im Pkw eingeschlossen oder ist der Fahrzeugschlüssel
defekt, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels A.1.10.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne
bzw. der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese
und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 125,- von unserer Zahlung abziehen.
EUR. Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden nicht erstattet.
A.1.10.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Fest-
A.1.8.5 Bei benötigter ärztlicher Hilfe stellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten
noch verpfänden.
Erkranken Sie auf einer Reise im Ausland, informieren wir Sie auf
Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen,
soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und A.1.11 Verpflichtung Dritter
dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her. Die hierdurch ent-
stehenden Kosten übernehmen wir. A.1.11.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines
Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
A.1.8.6 Bei benötigten Arzneimitteln/Sehhilfen zur Leistung oder Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unse-
ren Leistungsverpflichtungen vor.
Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder
Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige A.1.11.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst
Arzneimittel dringend angewiesen, die an Ihrem Aufenthaltsort oder an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.1.11.1 zur
in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch keine Leistung verpflichtet.
Ersatzpräparate gibt, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und
übernehmen die hierdurch entstehenden reinen Versandkosten.
Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Versand von Seh-
hilfen (Brille, Kontaktlinsen), wenn diese verloren gegangen sind
oder zerstört wurden.
A.1.8.7 Dokumentendepot
Wir nehmen auf Ihren Wunsch Kopien von Reisedokumenten
(Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere)
in Verwahrung. Kommen diese Dokumente auf einer Auslandsreise
mit dem versicherten Pkw durch Diebstahl oder sonstigen Verlust ab-
handen, stellen wir Ihnen die verwahrten Kopien zur Verfügung und
übernehmen die Kosten des Versands.
5
[Seite 7]
Stand 01.04.2017
B
Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des
Versicherungsscheins bei Ihnen. Der Kfz-Autoschutzbrief ist ein B.2.3 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
rechtlich selbstständiger Vertrag.
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? - Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d.h.
spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von 14 Tagen
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Ver- nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben.
sicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch
nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten oder Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt
einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
C.1.2 und C.1.3.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
B.2.4 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz je-
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestim- derzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von
mungen vorläufigen Versicherungsschutz: zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch
Widerruf
B.2.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten
Zeitpunkt, frühestens ab Eingang Ihres Antrags bei uns. B.2.5 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungs-
vertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungs- Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
schutz
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.2.2 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt
haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz B.2.6 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir
über. Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Stand 01.04.2017
C
Beitragszahlung
C.1 Zahlung des ersten oder einmaligenBeitrags den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Ko-
sten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer
Rechtzeitige Zahlung Aufforderung zu zahlen.
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Bei- C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungs-
trag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins frist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht be-
fällig, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- zahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Sie haben zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu
diesen Beitrag dann unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von vertreten haben.
14 Tagen) zu zahlen.
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwö-
Nicht rechtzeitige Zahlung
chigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit
C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sofortiger Wirkung kündigen. Mit Kündigung der Kfz-Haftpflichtver-
haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei sicherung endet jedoch auch Ihre etwaig abgeschlossene Auto-
denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu schutzbriefversicherung. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn
vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu ver- Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündi-
treten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des gung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung
Beitrags. ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb
eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungs-
C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Bei- frist zahlen.
trag nicht gezahlt ist. Ein Rücktritt von der Kfz-Haftpflichtversiche-
rung führt auch zur Beendigung Ihrer etwaig abgeschlossenen Au- Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchi-
toschutzbriefversicherung. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn gen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen
Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für
können wir in der Autoschutzbriefversicherung von Ihnen eine Ge- Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
schäftsgebühr verlangen. Diese berechnen wir anteilig für die Zeit
vom Versicherungsbeginn bis zu unserer Rücktrittserklärung. C.3 Zahlungsperiode
Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der ver-
C.2 Zahlung des Folgebeitrags
einbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zahlungsperiode ist die
Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsvertragsgesetz.
Rechtzeitige Zahlung
Welche Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, können Sie
Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Bei-
tragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unter-
scheiden kann, ist in Abschnitt G geregelt.
Nicht rechtzeitige Zahlung
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf,
6
[Seite 8]
Stand 01.04.2017
D
Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Nicht genehmigte Rennen
Fahrzeugs? D.1.5 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet wer-
den, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
kommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahr-
D.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angege- ten.
ben Zweck verwendet werden. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind gemäß A.1.9.2 aus-
geschlossen.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
D.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht
werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und D.1.6 Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes
Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn
Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wis- das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem
sentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberech- dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von
tigten Fahrer gebraucht wird. einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen
vollständig angebracht ist.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
D.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-
Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis be- ten?
nutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das
Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
erforderliche Fahrerlaubnis hat.
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, ha-
Alkohol und andere berauschende Mittel ben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflich-ten
grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
D.1.4 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alko- Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
holische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage zen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrläs-sig
ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer
fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berau- D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit
schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls
noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies
gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Stand 01.04.2017
E
Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung
E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? Schadenminderungspflicht
Anzeigepflicht E.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach
Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Lei- sorgen.
stung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Einholen unserer Weisung
E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Be-
hörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie ver- E.1.5 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unse-
pflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Straf- re Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten, und
befehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
Untersuchung, Belege, ärztliche Schweigepflicht
Aufklärungspflicht
E.1.6 Sie müssen uns jede zumutbare Untersuchung über die Ursache
E.1.3 Sie müssen alles zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungs- und Höhe des Schadens und über den Umfang unserer Leistungs-
falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie pflicht gestatten. Außerdem müssen Sie Originalbelege zum Nach-
müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: weis der Schadenhöhe vorlegen und die behandelnden Ärzte im
Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schwei-
- Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich gepflicht entbinden.
erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei ge-
setzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
- Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener- Pflichten?
eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis-
tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.
- Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih- E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 geregelten Pflichten, ha-
nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. ben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten
- Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli- grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der
chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kür-
- Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- zen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen,
soweit es Ihnen zumutbar ist.
7
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E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung
des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie
die Pflicht arglistig verletzen.
Stand 01.04.2017
F
Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Pflichten mitversicherter Personen Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Per-
sonen
F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflich-
ten sinngemäße Anwendung. F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Ausübung der Rechte
F.2 Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem
Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu.
Stand 01.04.2017
G
Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall
G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? Kündigung nach einem Schadenereignis
Vertragsdauer G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Ver-
trag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats
G.1.1 Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungs- nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zu-
schein. gehen.
Automatische Verlängerung
G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags,
G.1.2 Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen,
verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn wirksam werden soll.
nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Kündigung bei einer Veräußerung oder Zwangsversteigerung
Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Ver- des Fahrzeugs
trags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden
Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht
zu lassen. der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Er-
werber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem
Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Ver-
sicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kennt-
G.1.3 Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, nis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger
endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
einer Kündigung bedarf.
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab
Beitragsberechnung für kurzfristige Verträge und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestäti-
gung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen
G.1.4 Für kurzfristige Verträge berechnen wir für den beantragten Zeit- Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versiche-
raum für jeden angefangenen Monat 15% des Jahresbeitrags, rung wirksam.
höchstens jedoch den Jahresbeitrag.
Kündigung bei Beitragserhöhung
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den
Versicherungsvertrag kündigen? G.2.7 Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach I.1
den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt,
G.2.1 Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kün- zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir teilen
digen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens ei- Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirk-
nen Monat vor Ablauf zugeht. samwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs
G.2.2 Sie sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kün- G.2.8 Ändert sich die Art und Verwendung des Fahrzeugs nach J und
digen. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang bei uns wirk- erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10%, können Sie den
sam. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
8
[Seite 10]
G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlas-
Versicherungsvertrag kündigen? ses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für
das Fahrzeug zu kündigen.
Kündigung zum Ablauf
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen
G.3.1 Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kün- Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte
digen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb
einen Monat vor Ablauf zugeht. von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass
Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstan-
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes den sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Ver-
sicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag
G.3.2 Wir sind berechtigt, einen vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen.
kündigen. Die Kündigung wird nach Ablauf von zwei Wochen nach
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutzbrief, gelten G.4.2
und G.4.3 nicht.
Kündigung nach einem Schadenereignis
G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem
G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind.
trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats
nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zu- G.5 Form und Zugang der Kündigung
gehen.
Eine Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirksam,
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wenn Sie innerhalb der jeweiligen Frist zugeht.
wirksam.
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns
G.3.4 Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende Beitrag an-
Zinsen trotz unserer Zahlungsaufforderung nach C.2.2 nicht inner- teilig zu.
halb der zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der
beachten?
Kündigung zahlen (siehe auch C.2.4).
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des
Fahrzeugs G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwer-
ber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung.
G.3.5 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach
D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den
der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit so- Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des
fortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, Vertrags verlangen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab
dass Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
haben.
G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder
Kündigung bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
G.3.6 Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs nach J, kön-
nen wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des
nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung,
Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertrags-
Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. gesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Kündigung des Vertrages
Fahrzeugs
G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und
G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir
G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die den Beitrag nur von Ihnen verlangen.
Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszuspre-
Zwangsversteigerung
chen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung
Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach
G.7.6 Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden,
ihrem Zugang beim Erwerber wirksam. wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten G.8 Wagniswegfall
(z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversi-
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Beitrag
cherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kün-
bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis
digung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer
erlangen.
nicht. Die Autoschutzbriefversicherung endet jedoch mit Beendi-
gung der Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne dass es einer Kündi-
gung bedarf.
9
[Seite 11]
Stand 01.04.2017
H
Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten
Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Wechselkennzeichen
H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.2.2 Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach
H.1.4 und H.1.5.
Ruheversicherung
H.2.3 Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den
H.1.1 Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutz-
der Vertrag nicht beendet. brief Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über,
wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. - wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Ab-
Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wo- gasuntersuchung
chen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bishe-
rigen Versicherungsschutzes verlangen. durchgeführt werden.
H.1.3 Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht bei Verträgen mit H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang des Versicherungsschutzes
Umfang der Ruheversicherung
H.3.1 Beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulas-
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen wäh- sungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für
rend der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Ver- Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzei-
sicherungsschutz. chen geführt werden muss.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst Was sind Zulassungsfahrten?
- die Kfz-Haftpflichtversicherung, H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversiche-
rung bestand. - Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelpla-
kette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulas-
sungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestem-
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, pelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein
das Fahrzeug solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) zugeteilten Kennzeichen bis zu Ablauf des Tages der Außerbe-
oder triebsetzung des Fahrzeugs.
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke,
Mauer umschlossen) H.4 Welche Besonderheiten gelten bei
Kurzzeitkennzeichen?
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug au-
ßerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verlet-zen Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen
Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.2 Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen
leistungsfrei. sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz bis zu
dem auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Gültigkeits-
Wiederanmeldung datum. Die Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- und die Kfz-Umweltscha-
densversicherung wird für Kurzzeitkennzeichen nicht angeboten.
H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Au-
ßerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz H.5 Welche Besonderheiten gelten bei
wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns un-
verzüglich mitzuteilen. Wechselkennzeichen?
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
H.5.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen sind,
H.1.7 Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Mo- gewähren wir den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, wenn
nate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen und Wegen mit dem vollständi-
einer Kündigung bedarf. gen Kennzeichen versehen ist.
H.1.8 Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversi- H.5.2 Ist das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig mit dem Wechselkenn-
cherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versi- zeichen versehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Ver-
cherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen sicherungsvertrages, sofern das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B.
und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzu- einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstell-
fordern. platz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abgestellt ist.
H.2 Welche Besonderheiten gelten bei
Saisonkennzeichen?
H.2.1 Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind,
gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des
auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
10
[Seite 12]
Stand 01.04.2017
I
Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen
I.1 Tarifänderung I.2 Kündigungsrecht
Bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenden Beitrags sind Führt eine Änderung nach I.1 zu einer Beitragserhöhung, so haben
wir berechtigt, mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres den Sie nach G.2.7 ein Kündigungsrecht.
Beitrag zu Ihrem Vertrag bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrags an-
zuheben.
Vermindert sich der Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, mit Beginn
des nächsten Versicherungsjahres den Beitrag zu Ihrem Vertrag
auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.
Stand 01.04.2017
J
Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art und Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6
Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.
der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten zie-
hendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%, haben Sie ein Kündi-
Wagnis maßgeblich ist. gungsrecht nach G.2.8.
Stand 01.04.2017
K
- Entfällt -
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