Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Spezial-Straf-Rechtsschutz / Bedingungsarchiv Spezial-Straf-Rechtsschutz

KS/AUXILIA AUXILIA: die Bedingungen im Volltext

Gruppenvereinbarung für Mitglieder der DGGG mit Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz für die berufliche Tätigkeit, mit festen Höchstbeträgen für Honorarvereinbarungen je Verfahrensabschnitt und Rückwärtsversicherung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei KS/AUXILIA vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an KS/AUXILIA
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei KS/AUXILIA vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfalllaut Versicherungsschein
Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahresmaximierung)nicht geregelt
Eigenständiger Spezial-Straf-Rechtsschutz (nicht nur Ausschnittsdeckung in Haftpflicht oder D&O)ja„Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz zwischen DGGG e.V. und KS/AUXILIA RschVers. AG, München“Kopf, Seite 1
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallnicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, weltweit, Ausschluss USA und Kanada)nicht geregelt
Verfahren vor ausländischen Behörden und Gerichten mitversichertja„an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichtes, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat.“2 f), Seite 1

Versicherte Personen und Unternehmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unternehmen selbst versichert (Verfahren gegen die Firma, Verbandsgeldbuße, Einziehung)nicht geregelt
Geschäftsführer, Vorstände und gesetzliche Vertreter versichertja„Für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung bei Selbstständigen, Inhabern, gesetzlichen Vertretern und Prokuristen“2 b), Seite 1
Alle Mitarbeiter ohne Namensnennung versichertnicht geregelt
Ausgeschiedene Mitarbeiter und Organe für Taten während ihrer Tätigkeit versichertnicht geregelt
Aufsichtsrat, Beirat und Beauftragte (Datenschutz, Umwelt, Arbeitssicherheit) versichertnicht geregelt
Tochterunternehmen mitversichertnicht geregelt
Neu gegründete oder erworbene Tochterunternehmen automatisch mitversichert (Vorsorge)nicht geregelt
Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Praktikanten mitversichertnicht geregelt

Versicherte Verfahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsvorwurfja, bis zur Versicherungssumme„wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird“1, Seite 1
Strafverfahren wegen Vorsatzvorwurf (Vergehen und Verbrechen)nicht geregelt
Auch Verbrechen versichert (nicht nur Vergehen)nicht geregelt
Rückzahlungspflicht bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatznicht geregelt
Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)ja, bis zur Versicherungssumme„Die AUXILIA übernimmt nachfolgende, unter „Leistungsumfang“ aufgeführten Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren“1, Seite 1
Verfahren auf Verbandsgeldbuße oder Unternehmenssanktion (§ 30 OWiG, VbVG, art. 31 bis CP)nicht geregelt
Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) mitversichertnicht geregelt
Leistung ab Einleitung des Ermittlungsverfahrensja„wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird“1, Seite 1
Zeugenbeistand für versicherte Personenja, bis 2.050 €„Im Zeugenbeistand € 2.050“2 b), Seite 1
Firmenbeistand bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsersuchen ohne Beschuldigungja, bis 2.600 €„Die Höchstentschädigung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten bei Firmenstellungnahmen beträgt € 2.600“2 b), Seite 1
Disziplinar- und standesrechtliche Verfahrenja, bis zur Versicherungssumme„sowie in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren“1, Seite 1
Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahrennicht geregelt
Umweltstrafverfahren und Umwelt-Bußgeldverfahrennicht geregelt
Bußgeldverfahren nach Datenschutzrecht (DSGVO)nicht geregelt
Kartellbußgeldverfahrennicht geregelt
Verfahren wegen Arbeitsunfall und Arbeitsschutznicht geregelt
Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrennicht geregelt
Auslieferungsverfahrennicht geregelt
Kosten interner Untersuchungen nach einem Verdachtnicht geregelt
Präventive Beratung vor Einleitung eines Verfahrens (Compliance-Beratung, Erstberatung)nicht geregelt
Kosten als Verletzter, Nebenkläger oder Anzeigeerstatterja„die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat“2 e), Seite 1

Kosten und Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vereinbarte Honorare über der gesetzlichen Vergütung (RVG, AHR, Honorarsatz)ja„Im Ermittlungsverfahren € 4.100 In der Hauptverhandlung je Tag € 1.550 In gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung € 4.100“2 b), Seite 1
Höchster erstatteter Stundensatz des Verteidigersnicht geregelt
Mehrere Verteidiger je Verfahren oder Personnicht geregelt
Private Sachverständigengutachtenja, bis 25.000 €„jedoch höchstens bis zu einem Stundensatz des Sachverständigen von € 260, maximiert auf € 25.000 für alle Gutachten“2 d), Seite 1
Reisekosten von Verteidiger und versicherter Personja, bis 2.600 €„die gesetzlichen Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der Ermittlungsbehörde, jedoch höchstens bis zu € 2.600“2 c), Seite 1
Dolmetscher- und Übersetzungskostennicht geregelt
Strafkaution als Darlehennicht geregelt
Kosten für Krisen-PR und Reputationsschutznicht geregelt
Alle Instanzen einschließlich Revision und Verfassungsbeschwerdenicht geregelt
Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen werden nicht übernommennicht geregelt
Kosten der Strafvollstreckung und Gnadenverfahrennicht geregelt

Zeitlicher Umfang und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wartezeit ab Vertragsbeginnnicht geregelt
Rückwärtsdeckung für Taten vor Vertragsbeginn, soweit bei Abschluss unbekanntja„Wegen der enthaltenen Rückwärtsversicherung müssen der AUXILIA vor Vertragsabschluß alle bekannten Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hindeuten“Hinweis, Seite 1
Auslöser des Versicherungsfalls (Einleitung des Verfahrens oder Tatzeitpunkt)nicht geregelt
Nachmeldefrist nach Vertragsendenicht geregelt
Anschlussdeckung bei Versichererwechsel ohne Lückenicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Abschluss bekannter oder absehbarer Verfahrennicht geregelt
Ausschluss von Verfahren, die das Unternehmen selbst gegen versicherte Personen betreibtnicht geregelt
Ausschluss von Kartell- und Wettbewerbsverfahrennicht geregelt
Ausschluss von Steuerstrafverfahrennicht geregelt
Ausschluss von Verkehrsdeliktennicht geregelt
Ausschluss von Verfahren in den USA und Kanadanicht geregelt
Ausschluss bei Verstoß gegen Sanktionen und Embargosnicht geregelt

Vertrag und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Freie Wahl des Verteidigersnicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Honorarvereinbarung nötignicht geregelt
Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Verfahrensnicht geregelt
Vorschuss auf Verteidigerkostennicht geregelt
Beitragsgrundlage (Umsatz, Mitarbeiterzahl, Lohnsumme)nicht geregelt
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfallnicht geregelt
Spanien: Defensa penal als Garantie einer D&O- oder Defensa-jurídica-Police statt eigenem Vertragnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) KS/AUXILIA AUXILIA Spezial-Straf-Rechtsschutz

Volltext aufklappen: AUXILIA Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz (Mitglieder DGGG e.V.)
[Seite 1] Sondervereinbarung Spezial-Straf-Rechtsschutz zwischen DGGG e.V. und KS/AUXILIA RschVers. AG, München für alle Mitglieder (ausgenommen sind Mitglieder, die bereits Mitglied im BVF sind): 1. Gegenstand der Versicherung Die AUXILIA übernimmt nachfolgende, unter „Leistungsumfang“ aufgeführten Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren, wenn im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit des Versicherungsnehmers in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Versicherten ermittelt wird, Versicherte beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden oder standes- oder disziplinarrechtliche Verfahren gegen den Versicherten eingeleitet werden. 2. Leistungsumfang Die AUXILIA trägt a.) die dem Versicherten auferlegten Kosten der vom Rechtsschutz umfassten Verfahren im Rahmen von § 5 Abs. 1 und ARB; b.) die Kosten eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes in der nachgenannten Höhe. Für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung bei Selbstständigen, Inhabern, gesetzlichen Vertretern und Prokuristen sowie nichtsselbständigen und ehrenamtlichen Tätigen  Im Ermittlungsverfahren € 4.100  In der Hauptverhandlung je Tag € 1.550  In gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung € 4.100  Im Zeugenbeistand € 2.050 Für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten beträgt die Höchstentschädigung bei allen übrigen Versicherten:  Im Ermittlungsverfahren € 1.050  In der Hauptverhandlung je Tag € 1.050  Im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung € 1.050 Die Höchstentschädigung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten bei Firmenstellungnahmen beträgt € 2.600 Die Höhe des im Einzelfall zu tragenden Betrages bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. c.) die gesetzlichen Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichtes oder den Sitz der Ermittlungsbehörde, jedoch höchstens bis zu € 2.600; d.) die Kosten der vom Versicherten im Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, die für seine Verteidigung erforderlich sind, jedoch höchstens bis zu einem Stundensatz des Sachverständigen von € 260, maximiert auf € 25.000 für alle Gutachten; e.) die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht bestand; f.) die Reisekosten des Versicherten gemäß § 5 Abs. 2h) ARB bis höchstens 2.600 an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichtes, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat. Hinweis: Wegen der enthaltenen Rückwärtsversicherung müssen der AUXILIA vor Vertragsabschluß alle bekannten Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hindeuten ($ 16 Versicherungsvertragsgesetz: Alle Erklärungen sind der AUXILIA in Schriftform mitzuteilen)
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.