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Die Wasserstände kommen jetzt per Telefon

Seit dem 15. September 2026 läuft bei PEGELONLINE eine neue Messwertansage. Wer unterwegs keine Datenverbindung hat, bekommt den aktuellen Wasserstand jetzt über eine Rufnummer mit dreistelliger Durchwahl, und zwar für jede Messstelle einzeln.

Technik NAMMERT Assekuradeur GmbH

Eine Betonslipanlage an einem Fluss liegt bei Niedrigwasser weit über der Wasserlinie, davor Schlamm und Kies. Ein niedriger Holzsteg führt ins trübe Wasser, daran ein kleines weißes Kajütboot mit Außenborder, dahinter kahle Weiden unter grauem Himmel.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat am 15. September 2026 eine neue Messwertansage für PEGELONLINE in Betrieb genommen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung betreibt nach eigenen Angaben über 1.400 Pegel und rund 120 Abfluss- und Strömungsmessstellen an den Bundeswasserstraßen. Abgefragt wird über die Basisrufnummer 0228 286527 und eine dreistellige Durchwahl für die jeweilige Messstelle. Die Durchwahlen folgen der Kilometrierung des Gewässers, laufen also von der Quelle zur Mündung durch.

Neu ist weniger die Ansage selbst als die Technik dahinter. Bisher wurde ein Anruf unmittelbar zum einzelnen Pegel durchgestellt, und wer anrief, während schon jemand fragte, hörte ein Besetztzeichen. Die neue Lösung greift stattdessen auf die Datenbank von PEGELONLINE zu und nimmt mehrere Anrufe gleichzeitig an. Dazu kommt der Umfang: Neben dem Wasserstand nennt die Ansage nun auch Abflüsse und Speicherwerte, und sie gilt für alle öffentlichen Pegel und nicht mehr nur für die, an denen eine eigene Anlage hing. Umgesetzt hat den Dienst das Informationstechnikzentrum Bund, den Abruf selbst nennt die Verwaltung kostenfrei.

Für Bootsfahrer zählt vor allem der Fall, in dem das Mobilnetz nicht mitspielt. Auf den Seiten pegelonline.wsv.de und pegelmobil.de stehen dieselben Werte, aber ein Sprachanruf kommt oft noch durch, wo eine Datenverbindung längst abbricht, und das ist in den Auen von Elbe, Oder und Donau keine Seltenheit. Wer die Durchwahl seiner Hausstrecke einmal im Telefon speichert, hat den Wert vor dem Ablegen in einer halben Minute.

Eine Einschränkung gehört dazu: Ein Pegel misst gegen einen festen Bezugspunkt und sagt, wie hoch das Wasser steht, nicht wie tief es unter dem eigenen Kiel ist. Die Tiefe der Fahrrinne ergibt sich erst aus dem Pegelstand zusammen mit den Angaben der zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. Die Ansage ersetzt also keine Revierkenntnis, sie liefert die Zahl, auf der jede Planung aufsetzt.

Was das für Eigner heißt

Eine Grundberührung beginnt fast immer mit einer Annahme über den Wasserstand. Wer vor dem Ablegen nachsieht, erfüllt eine Selbstverständlichkeit der Sorgfalt, und wer bei ausgerufenem Niedrigwasser trotzdem in eine flache Nebenstrecke fährt und aufsetzt, muss mit Rückfragen zum Hergang rechnen. Es trifft vor allem Kajütboote und Motoryachten mit Wellenanlage auf Rhein, Elbe, Donau und den Kanälen, dazu Trailerboote an Slipanlagen, die bei wenig Wasser plötzlich im Trockenen enden, und Segelyachten mit festem Kiel auf den Flussstrecken. Wichtig ist der Umgang danach: Nach jeder Grundberührung gehört der Antrieb angesehen, auch wenn das Boot weiterläuft. Ein verzogener Wellenbock oder ein angeschlagener Propeller zeigt sich oft erst Wochen später als Lagerschaden, und dann ist der Zusammenhang mit dem Vorfall kaum noch zu belegen.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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