Guten Tag,
der November beginnt, und für viele Boote beginnt damit der Winter im Wasser. In diesem Eignerbrief geht es darum, was Eis und Sturm am Liegeplatz für den Schutz bedeuten, wer die Bergung zahlt, wenn ein Boot sinkt, und worauf achten sollte, wer sein Boot im Süden überwintert. Dazu ein Werkzeug für Sturmtage, die Leserwahl der Häfen und eine Folge zum Hören.
Winter im Wasser: Eis ist kein Sturm
Viele Boote bleiben über den Winter am Steg, an den Berliner Gewässern, in Mecklenburg, an der Ostsee. Für die Kasko ist der Liegeplatz im Wasser kein Sonderfall. Eis und Frost stehen in den Bedingungen aber als Witterung unter den Ausschlüssen, und wer nur einmal im Monat nach dem Boot sieht, sollte die Regel zum unbemannten Stillliegen kennen. Was Sie jetzt am Steg vorbereiten, steht im Beitrag.
Saisonpolice: ab 1. November ohne Schutz
Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis zum 31. März kein Versicherungsschutz, weder am Steg noch im Winterlager. Soll das Boot auch im Winter versichert sein, braucht es einen Vertrag über das ganze Jahr. Wenn Sie nicht wissen, welchen Sie haben, rufen Sie uns an.
Was zahlt Ihr Vertrag, wenn der Herbststurm kommt?
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm als Sturm? Stehen die Kosten der Bergung neben der Versicherungssumme, oder gehen sie davon ab? Wie lange darf das Boot ohne Aufsicht liegen, und liegt der Winterplatz noch im Fahrtgebiet? Schicken Sie uns Ihre Police als PDF oder Foto. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Vertrag diese Fragen beantwortet, und rechnen ein Angebot mit mindestens demselben Schutz. Ist derselbe Schutz woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus: unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie.
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Wenn das Boot sinkt: wer zahlt die Bergung?
Ein gesunkenes Boot zu heben, kostet mit Kranschiff, Hebesäcken und Tauchern schnell mehr, als der Rumpf wert war. In der Kasko stehen diese Kosten neben der Entschädigung für das Boot, in Basis Plus bis 1.000.000 Euro, in Premium bis 2.500.000 Euro. Welche Bedingung im Ernstfall entscheidet, steht im Beitrag.
Boot im Süden überwintern
Die Segelyacht bleibt auf Mallorca, das Motorboot in Istrien, der Eigner fliegt heim. Ob das Mittelmeer im Fahrtgebiet Ihres Versicherungsscheins steht, ob das Boot an Land auf einem umfriedeten Platz steht und wer bei Starkwind nach den Leinen sieht, entscheidet bis zum Frühjahr über den Schutz. Was Sie vor dem Heimflug klären, steht im Beitrag.
Sturmwarnung für Ihren Liegeplatz
Geben Sie die Position Ihres Bootes ein und sehen Sie, welche amtlichen Warnungen dort gerade gelten. Dazu Revier für Revier, was wann droht, eine Sturmliste zum Abhaken und die Notrufnummern. Wo es im Warngebiet Kameras gibt, zeigt die Seite bei Sturm auch Live-Bilder.
Ihr Lieblingshafen 2027
Wo liegen Sie am liebsten? Bis zum 1. April 2027 wählen Eigner und Crews ihren Lieblingshafen, in fünf Kategorien von den Seen und Flüssen bis zum Ausland. Eine Stimme je Kategorie und Tag, ohne Anmeldung. Im Winter eine schöne Erinnerung an den Sommer.
Zum Hören: Polster und Persenning im Winter
Ein nieseliger Tag an einem See südlich von Leipzig. Bootssattlerin Kerstin holt Persenning und Polster vom Boot, und Theo klärt, wer zahlt, wenn es unter der Persenning hereinregnet, die Werkstatt brennt oder jemand die Kissen vom Steg mitnimmt.
Einen ruhigen Winter am Steg und an Land wünscht Ihnen
Ihr Team von NAMMERT
Fragen zu Ihrem Vertrag? 03375 / 29 12 77 oder info@nammert.com