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Heimathafen, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Der Heimathafen ist der Platz, an dem ein Boot dauerhaft liegt und zu dem es nach einer Fahrt zurückkehrt. Bedingungswerke definieren ihn selten, geben ihm aber an zwei Stellen Gewicht: Er ist der Zielort, wenn ein liegengebliebenes Boot nach einem Schaden heimgeholt wird, und in manchen Verträgen ist er eine Grenze, weil der Schutz nur in einem bestimmten Umkreis darum gilt. Beispiel vom Wasser: Die Yacht liegt fest in Heiligenhafen, bleibt mit Getriebeschaden in Dänemark liegen und muss von dort zurück. Wer den Liegeplatz wechselt, meldet das besser vor der Saison als erst im Schadenfall.
Bei uns: Der Heimathafen begrenzt bei uns nichts, es zählt das vereinbarte Fahrtgebiet. Er ist Zielort zweier Leistungen, beide nur im Premium: Die Assistance holt das Boot an den Heimathafen oder ständigen Liegeplatz, bis 5.000 Euro je Ereignis (A-3.3.9), notfalls mit Ersatzskipper (A-3.3.8). Die Unfalldeckung zahlt die Rücküberführung bis 10.000 Euro, wenn der Schiffsführer ins Krankenhaus muss (A-2.6).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.