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Welche Krankenversicherung brauchen Besucher für ein Schengen-Visum?

Kurz gesagt

Welche Krankenversicherung brauchen Besucher für ein Schengen-Visum? Eine Reisekrankenversicherung, die im ganzen Schengen-Raum und für den ganzen Aufenthalt gilt und mindestens 30.000 Euro deckt, auch für Notbehandlung, Krankenhaus und Rücktransport. So verlangt es Artikel 15 des Visakodex. Visum-Tarife kosten etwa 1,20 bis 4,90 Euro pro Tag, je länger der Besuch, desto günstiger der Tag.

Welche Krankenversicherung brauchen Besucher für ein Schengen-Visum?

Was es kostet

Veröffentlichte Preise spezieller Visum-Tarife für Besucher im Schengen-Raum, geprüft im November 2026.

BeispielRichtwert
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 1 bis 2 Tage4,90 Euro pro Tag
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 62,50 Euro
Einfacher Tarif mit 30.000 Euro Deckung, 106 bis 180 Tagerund 189,90 Euro
Tarif mit 100.000 Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 99,50 Euro
Tarif mit 2 Millionen Euro Deckung, 25 bis 31 Tagerund 149,95 Euro
Tarif mit 50.000 Euro Deckung, ohne Selbstbeteiligung, bis 365 Tageab 1,20 Euro pro Tag, mindestens 10 Euro

Richtwerte, Stand November 2026, aus öffentlich genannten Tarifpreisen.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Manche Tarife erstatten den Beitrag,

wenn das Visum abgelehnt wird und der Ablehnungsbescheid vorliegt.

Den passenden Tarif für Ihren Besuch holen wir ein.

Rechenbeispiel

Mutter besucht ihre Tochter in Deutschland für 30 Tage

So unterscheiden sich die Stufen für denselben Besuch.

Einfacher Tarif, 30.000 Euro Deckungrund 62,50 Euro
Tarif mit 50.000 Euro, ab 1,20 Euro pro Tagab rund 36 Euro
Tarif mit 100.000 Euro Deckungrund 99,50 Euro
Tarif mit 2 Millionen Euro Deckungrund 149,95 Euro

Zwischen der Mindestdeckung und einem sehr hohen Schutz liegen für einen Monat rund 90 Euro. Hat die Tochter eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, ist der höhere Schutz meist das bessere Geschäft.

Was der Visakodex genau verlangt

Wer ein Schengen-Visum für einen kurzen Aufenthalt beantragt, muss eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung nachweisen. Sie muss die Kosten für einen Rücktransport aus gesundheitlichen Gründen oder im Todesfall, für ärztliche Nothilfe und für eine Notaufnahme im Krankenhaus decken.

Die Versicherung muss in allen Schengen-Staaten gelten, für die ganze geplante Aufenthaltsdauer, und mindestens 30.000 Euro abdecken. Bei einem Visum für mehrere Einreisen reicht der Nachweis für den ersten Aufenthalt. Der Besucher bestätigt dann mit seiner Unterschrift, dass er für spätere Reisen selbst wieder eine Versicherung braucht.

Grundsätzlich wird die Police in dem Land abgeschlossen, in dem der Besucher wohnt. Geht das nicht, darf er sie in einem anderen Land abschließen. Auch eine andere Person darf sie für ihn abschließen, zum Beispiel die Familie in Deutschland, wenn die Bedingungen dieselben sind. Das Konsulat prüft, ob der Schutz reicht und ob sich Ansprüche gegen einen Versicherer in einem Schengen-Staat durchsetzen lassen.

Woran Konsulate eine Police messen

Am einfachsten sind spezielle Visum-Tarife, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten sind. Eine normale Reisekrankenversicherung aus dem Heimatland kann auch reichen, wenn sie alle Punkte erfüllt.

AnforderungWorauf Sie achten
Deckung mindestens 30.000 EuroSumme steht ausdrücklich im Nachweis
ganzer Schengen-Raumnicht nur Deutschland oder ein einzelnes Land
ganze ReisedauerBeginn und Ende decken Einreise und Ausreise, mit etwas Puffer
Rücktransport eingeschlossenauch bei Tod, nicht nur bei Krankheit
Selbstbeteiligungwird nur akzeptiert, wenn der Besucher sie im Ernstfall zahlen kann
Versicherer erreichbarSitz oder Partner in einem Schengen-Staat

Warum 30.000 Euro nur das Minimum sind

Die Summe ist eine Untergrenze, kein Richtwert für den Ernstfall. Was über der Versicherungssumme liegt, zahlt der Besucher selbst oder der Gastgeber.

Visum-Tarife gibt es deshalb in Stufen: einfache mit 30.000 Euro, bessere mit 50.000 oder 100.000 Euro und hohe mit bis zu 2 Millionen Euro. Für ältere Besucher und Gäste mit Vorerkrankungen lohnt sich ein genauer Blick, denn manche Tarife leisten bei höherem Alter oder fehlenden gesundheitlichen Voraussetzungen weniger.

Gastgeber und Verpflichtungserklärung

Oft gibt die Familie in Deutschland eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ab. Damit sagt sie zu, die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes zu tragen, ausdrücklich auch die Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Die Pflicht gilt fünf Jahre ab der Einreise und lässt sich vollstrecken.

Die Erklärung ersetzt die Reisekrankenversicherung im Visumverfahren nicht. Für den Gastgeber ist eine gute Police deshalb doppelt wichtig: Reicht die Versicherung nicht, kann am Ende er für die Krankenhausrechnung einstehen müssen.

Wann keine Visum-Versicherung nötig ist

Die Nachweispflicht trifft nur, wer ein Visum beantragt. Besucher aus Ländern ohne Visumpflicht müssen für einen kurzen Aufenthalt keine Versicherung vorlegen, sinnvoll ist sie trotzdem. Ausgenommen sind außerdem Inhaber von Diplomatenpässen, und für manche Berufsgruppen wie Seeleute mit beruflichem Schutz kann die Pflicht als erfüllt gelten.

Diese Regeln gelten für Besuchsvisa für einen kurzen Aufenthalt. Wer zum Arbeiten oder Studieren länger bleibt, braucht ein nationales Visum mit eigenen Anforderungen.

Schritt für Schritt

  1. Reisedaten mit einem Tag Puffer vor Einreise und nach Ausreise festlegen.
  2. Tarif wählen, der den ganzen Schengen-Raum und mindestens 30.000 Euro deckt.
  3. Alter und Vorerkrankungen des Besuchers ehrlich angeben und Ausschlüsse lesen.
  4. Prüfen, ob Rücktransport auch im Todesfall eingeschlossen ist.
  5. Versicherungsnachweis mit Summe, Geltungsbereich und Dauer dem Visumantrag beilegen.
  6. Bei Ablehnung des Visums nach der Beitragserstattung fragen.

Checkliste

  • Deckung mindestens 30.000 Euro, besser deutlich mehr
  • Geltung in allen Schengen-Staaten
  • Laufzeit deckt den ganzen Aufenthalt
  • Rücktransport bei Krankheit und Tod eingeschlossen
  • Keine Selbstbeteiligung, die der Besucher nicht zahlen könnte
  • Versicherer mit Sitz oder Partner im Schengen-Raum

Häufige Fehler

  • Eine Police nur für Deutschland abschließen, obwohl der Besucher auch ins Nachbarland fährt
  • Die Laufzeit genau auf den Flugtag legen und bei einer Verspätung ohne Schutz dastehen
  • Sich auf die Verpflichtungserklärung verlassen, statt auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten
  • Vorerkrankungen verschweigen und im Krankheitsfall leer ausgehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch muss die Krankenversicherung für ein Schengen-Visum sein?

Mindestens 30.000 Euro.

Das steht in Artikel 15 Absatz 3 des Visakodex.

Mehr ist erlaubt und oft sinnvoll.

Kann ich als Gastgeber die Versicherung für meinen Besuch abschließen?

Ja.

Der Visakodex erlaubt, dass eine andere Person die Versicherung abschließt,

wenn sie dieselben Anforderungen erfüllt.

Reicht eine Verpflichtungserklärung statt einer Versicherung?

Nein.

Die Verpflichtungserklärung ist ein eigener Nachweis gegenüber der Behörde.

Die Reisekrankenversicherung muss zusätzlich vorliegen.

Was kostet eine Visum-Krankenversicherung für einen Monat?

Je nach Deckung etwa 36 bis 150 Euro.

Der einfache Schutz mit 30.000 Euro liegt bei rund 62,50 Euro.

Gilt die Versicherung auch bei mehreren Einreisen?

Für den Antrag reicht der Nachweis für die erste Reise.

Für jede weitere Reise muss der Besucher selbst wieder eine Versicherung abschließen.

Bekomme ich den Beitrag zurück, wenn das Visum abgelehnt wird?

Bei manchen Tarifen ja, wenn Sie den Ablehnungsbescheid einreichen.

Prüfen Sie das vor dem Abschluss in den Bedingungen.

Braucht ein Besucher ohne Visumpflicht eine Krankenversicherung?

Vorgeschrieben ist sie für das Visum nicht.

Ohne Versicherung zahlt er eine Behandlung in Deutschland aber selbst,

deshalb lohnt sie sich trotzdem.

Quellen

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