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Welche Reiseversicherung brauche ich für eine Kreuzfahrt?

Kurz gesagt

Welche Reiseversicherung brauche ich für eine Kreuzfahrt? Zuerst eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, denn der Bordarzt rechnet privat ab und die Krankenkarte gilt an Bord nicht. Bei einer teuren Reise kommt eine Reiserücktrittsversicherung mit Abbruchschutz dazu. Für eine Reise um 2.500 bis 3.000 Euro kostet sie im Einzelvertrag etwa 97 bis 340 Euro, je nach Alter.

Welche Reiseversicherung brauche ich für eine Kreuzfahrt?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge und Kosten für Deutschland, geprüft im November 2026.

BeispielRichtwert
Reiserücktritt, Einzelvertrag, 28 Jahre, Reise für 2.500 Euroetwa 97 bis 170 Euro
Reiserücktritt, Einzelvertrag, 68 Jahre, Reise für 3.000 Euroetwa 140 bis 340 Euro
Reiserücktritt, Jahresvertrag, 68 Jahre, Reisen bis 3.000 Euroetwa 175 bis 230 Euro im Jahr
Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag eine Personetwa 10 bis 20 Euro im Jahr
Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag Familieetwa 25 bis 35 Euro im Jahr
Stornopauschale einer Reederei je nach Zeitpunkt und Tarifetwa 20 bis 95 Prozent des Reisepreises
Behandlung und Transporte nach Herzinfarkt auf Kreuzfahrt, veröffentlichter Fallrund 67.700 Euro

Richtwerte, Stand November 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Fällen.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Für Kreuzfahrten über 56 Tage gelten eigene Tarife.

Ihr Beitrag hängt von Reisepreis, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, beide 68 Jahre, Kreuzfahrt für 3.000 Euro je Person

So setzt sich der Schutz zusammen, wenn beide schon einen Jahresvertrag für die Auslandskrankenversicherung haben.

Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag Paarschon vorhanden, etwa 25 bis 35 Euro im Jahr
Reiserücktritt mit Abbruch, Einzelvertrag je Personetwa 140 bis 340 Euro
Reiserücktritt für zwei Personenetwa 280 bis 680 Euro
Stornopauschale bei Absage drei Wochen vorher, angenommen 50 Prozent3.000 Euro für beide

Rund 280 bis 680 Euro Beitrag schützen vor Stornokosten, die kurz vor der Abfahrt schnell mehrere Tausend Euro erreichen. Reisen Sie mehrmals im Jahr, kann ein Jahresvertrag für den Rücktritt günstiger sein.

Krank an Bord: warum die Kasse kaum hilft

Der Schiffsarzt ist kein Kassenarzt. Ihre Versichertenkarte und die Europäische Krankenversicherungskarte gelten für seine Behandlung nicht, unabhängig von der Flagge des Schiffs. Sie bekommen eine Privatrechnung und zahlen sie an Bord.

Die gesetzliche Kasse erstattet danach höchstens, was dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Den Rest tragen Sie. Erst in einem Krankenhaus an Land in einem EU-Staat kann die Europäische Karte wieder greifen. Einen Hubschrauberflug vom Schiff in die Klinik und den Rücktransport nach Hause zahlt die Kasse nicht.

Wie teuer das wird, zeigt ein veröffentlichter Fall: Nach einem Herzinfarkt auf einer Kreuzfahrt vor Südamerika kamen für Klinik, Ärzte und Transporte rund 67.700 Euro zusammen. Die private Reisekrankenversicherung übernahm sie.

Welche Versicherung wofür

Für eine Kreuzfahrt reichen meist zwei Bausteine. Alles andere ist Zugabe, die Sie nur bei Bedarf kaufen sollten.

BausteinWofürBraucht man ihn?
AuslandskrankenversicherungBordarzt, Klinik an Land, Hubschrauber, Rücktransportja, immer
ReiserücktrittsversicherungStornokosten, wenn Sie vor der Abfahrt krank werdenja, bei hohem Reisepreis
Reiseabbruchversicherungnicht genutzte Reisetage und Mehrkosten der Rückreisesinnvoll zusammen mit dem Rücktritt
Reisegepäckversicherungverlorenes oder beschädigtes Gepäckselten, prüfen Sie zuerst Ihre Hausratversicherung
Paket der Reedereialles in einemoft teurer als zwei Einzelpolicen

Stornokosten: hier steckt das große Geld

Sie dürfen vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Die Reederei darf dann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Pauschale nach Tagen vor der Abfahrt. Bei einem Anbieter reicht die Staffel von 20 bis 95 Prozent des Reisepreises, ab etwa drei Wochen vorher steigt sie deutlich.

Krankheit gilt dabei nicht als Grund für eine kostenlose Absage. Kostenlos wird es nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort, etwa einem Krieg oder einer schweren Seuche. Allgemeine Angst reicht nicht: Ein Gericht hielt eine Pauschale von 20 Prozent für eine früh abgesagte Ostseekreuzfahrt für berechtigt.

Bevor Sie stornieren, prüfen Sie den Ersatzreisenden. Bei einer Pauschalreise kann eine andere Person in Ihren Vertrag eintreten; geht die Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ein, ist sie rechtzeitig. Sie zahlen dann nur die tatsächlichen, angemessenen Mehrkosten.

Paket der Reederei oder Einzelpolicen

Bei der Buchung wird fast immer ein Versicherungspaket angeboten. Eine Untersuchung von 68 solchen Kreuzfahrtpolicen ergab zwar meist soliden Schutz, oft waren aber eine eigene Auslandskrankenversicherung und ein eigener Rücktrittsschutz günstiger. Die Untersuchung ist von 2018, die Rechnung lohnt sich aber weiter.

Wer ohnehin einen Jahresvertrag für die Auslandskrankenversicherung hat, braucht für die Kreuzfahrt nur noch den Rücktrittsschutz. Prüfen Sie dabei, ob der Vertrag Reisen bis zur Länge Ihrer Kreuzfahrt deckt. Viele Jahresverträge gelten für Reisen bis 56 Tage.

Wann Sie keinen Rücktrittsschutz brauchen

Bei einer kurzen, günstigen Kreuzfahrt kann es billiger sein, das Risiko selbst zu tragen. Auch wer einen flexiblen Tarif mit niedriger Stornostaffel gebucht hat, spart mit einer Police oft wenig.

Beachten Sie die Grenzen: Gezahlt wird nur bei versicherten Gründen wie einer plötzlichen schweren Krankheit oder einem Unfall. Eine Vorerkrankung, die kurz vor der Buchung behandelt wurde, ist oft ausgeschlossen. Verpassen Sie das Schiff nach einem selbst organisierten Landausflug, zahlt die Versicherung meist nicht.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie schon eine Auslandskrankenversicherung haben und ob sie die Reisedauer und das Fahrtgebiet deckt.
  2. Auf Rücktransport achten, der schon bei medizinisch sinnvollem Anlass gezahlt wird.
  3. Stornostaffel der Reederei lesen und ausrechnen, was eine späte Absage kostet.
  4. Reiserücktritt mit Abbruchschutz rechtzeitig abschließen, meist bis 30 Tage vor Reisebeginn oder kurz nach der Buchung.
  5. Das Paket der Reederei gegen zwei Einzelpolicen mit gleichem Umfang vergleichen.
  6. Notrufnummer des Versicherers ins Handy speichern und vor jeder Klinik an Land anrufen.

Checkliste

  • Auslandskrankenversicherung gilt auf See und in allen Häfen der Route
  • Rücktransport und Hubschrauber vom Schiff eingeschlossen
  • Reisedauer der Kreuzfahrt liegt unter der Höchstdauer des Vertrags
  • Versicherungssumme im Rücktritt entspricht dem vollen Reisepreis mit Flug
  • Reiseabbruch mit eingeschlossen
  • Vorerkrankungen im Antrag und in den Bedingungen geprüft

Häufige Fehler

  • Sich auf die Krankenkarte verlassen, obwohl der Bordarzt privat abrechnet
  • Das Paket der Reederei ungeprüft dazubuchen
  • Rücktrittsschutz zu spät abschließen und die Frist nach der Buchung verpassen
  • Versicherungssumme nur für die Kabine wählen und den Flug vergessen
  • Keine ausführliche Rechnung und keinen Arztbericht vom Bordarzt verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse den Schiffsarzt?

Nur zum Teil oder gar nicht.

Sie erstattet höchstens den deutschen Kassensatz,

den Aufschlag der Privatrechnung zahlen Sie selbst.

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Rechnung.

Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf dem Schiff?

Nein, auch nicht unter der Flagge eines EU-Staats.

Sie hilft erst bei einer Behandlung an Land in einem Staat, der sie anerkennt.

Reicht meine Jahres-Auslandskrankenversicherung für eine Kreuzfahrt?

Meist ja, wenn die Kreuzfahrt kürzer ist als die Höchstdauer je Reise, oft 56 Tage,

und das Fahrtgebiet passt.

Für Weltreisen auf See brauchen Sie einen Langzeittarif.

Lohnt sich die Versicherung der Reederei?

Manchmal, vor allem wenn Sie gar keinen eigenen Schutz haben.

Oft sind zwei Einzelpolicen günstiger.

Vergleichen Sie Preis und Leistungen Zeile für Zeile.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich das Schiff verpasse?

Wenn Sie wegen eines versicherten Grunds wie einer Panne oder eines Unfalls auf der Anreise zu

spät kommen, zahlen manche Tarife Mehrkosten bis zu einer Grenze.

Bei einem selbst organisierten Landausflug meist nicht.

Kann ich die Kreuzfahrt an jemand anderen abgeben?

Ja, bei einer Pauschalreise darf ein Ersatzreisender eintreten.

Die Erklärung muss spätestens sieben Tage vor Reisebeginn bei der Reederei sein.

Sie zahlen dann nur die tatsächlichen Mehrkosten.

Ist Seekrankheit versichert?

Manche Kreuzfahrtpakete enthalten dafür einen eigenen Baustein.

Ob Ihre Police dafür zahlt, steht in den Bedingungen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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