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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Wer zahlt die Entfernung eines Hornissennests?

Kurz gesagt

Die Entfernung eines Hornissennests zahlt im eigenen Haus der Eigentümer, in der Mietwohnung der Vermieter. Eine Fachfirma kostet meist 150 bis 330 Euro, vorher muss die Untere Naturschutzbehörde zustimmen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur mit Schutzbrief, in neueren Bedingungen bis 1.000 Euro je Fall. Wer nur die Grunddeckung hat, zahlt selbst.

Wer zahlt die Entfernung eines Hornissennests?

Was es kostet

Was die Entfernung eines Hornissennests kostet und was Versicherung und Behörde dazu beitragen, nach veröffentlichten Angaben, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Umsiedlung oder Beseitigung durch Fachleuteetwa 150 bis 330 Euro
Erlaubnis zur Umsiedlung (Beispiel Nürnberg)0 Euro
Erlaubnis zur Beseitigung (Beispiel Nürnberg)50 Euro Verwaltungsgebühr
Leistung eines Schutzbriefs je Fall (Bedingungen 2026)bis 1.000 Euro
Nest ohne Erlaubnis zerstörtBußgeld bis 50.000 Euro

Ohne Notdienstzuschlag; abends, am Wochenende und bei schwer erreichbaren Nestern wird es teurer.

Gebühren regelt jede Behörde selbst.

Die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Schutzbrief kann andere Grenzen haben; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Nest im Rollladenkasten am Kinderzimmer

Im Juli entdeckt eine Familie ein Hornissennest im Rollladenkasten. Der Schutzbrief läuft seit zwei Jahren, das Nest ist neu.

Beratung durch die Naturschutzbehörde0 Euro
Erlaubnis zur Umsiedlung0 Euro
Fachfirma mit Leiter, Umsiedlungetwa 280 Euro
Leistung des Schutzbriefsbis 1.000 Euro je Fall

Mit Schutzbrief zahlt die Familie nichts. Ohne Schutzbrief trägt sie die rund 280 Euro selbst, die Wohngebäudeversicherung allein zahlt nicht.

Wer in welchem Fall zahlt

Entscheidend ist, wem das Gebäude gehört. Im eigenen Haus tragen Sie die Kosten selbst oder über Ihren Schutzbrief. In der Mietwohnung muss der Vermieter die Wohnung nach § 535 Abs. 1 BGB während der Mietzeit in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Ein Nest im Rollladenkasten neben dem Kinderzimmer ist deshalb seine Sache.

Melden Sie das Nest als Mieter schriftlich mit Foto und klären Sie, wer die Fachfirma beauftragt. Beauftragen Sie nicht einfach selbst, sonst streiten Sie später über die Rechnung.

SituationWer zahlt
Nest am eigenen EinfamilienhausSie selbst oder Ihr Schutzbrief
Nest an der Mietwohnungder Vermieter
Nest im Garten Ihres HausesSie selbst, mit Schutzbrief oft mitversichert
Wohngebäudeversicherung ohne Schutzbriefniemand, die Grunddeckung zahlt nicht
Nest war schon vor Vertragsbeginn daSie selbst, der Schutzbrief zahlt dann meist nicht
Asiatische HornisseFachfirma nötig, Kosten wie bei anderen Nestern

Warum die Wohngebäudeversicherung allein nicht zahlt

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel, auf Wunsch auch Elementarschäden. Ein Hornissennest richtet meist keinen solchen Schaden an, also gibt es aus der Grunddeckung kein Geld.

Zahlen kann ein Haus- und Wohnungsschutzbrief als Zusatz. Veröffentlichte Bedingungen von 2026 übernehmen die fachmännische Entfernung oder Umsiedlung bis 1.000 Euro je Fall, aber nur, wenn das Nest nach Vertragsbeginn entstanden ist, Sie es vorher nicht kannten und die Maßnahme rechtlich zulässig ist. Ein anderer Versicherer zahlt ausdrücklich nicht, wenn der Artenschutz die Entfernung verbietet.

Was das Naturschutzrecht verlangt

Die Europäische Hornisse ist besonders geschützt. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, solche Tiere zu töten oder ihre Fortpflanzungsstätten zu zerstören. Für jedes Entfernen eines Hornissennests braucht es deshalb eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde. Wer ohne Erlaubnis handelt, riskiert nach § 69 BNatSchG ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

Die Behörde prüft zuerst, ob das Nest bleiben kann. Oft genügt eine Beratung, die meist kostenlos ist. Muss das Nest weg, ist eine Umsiedlung durch Fachleute die Regel. Die Feuerwehr kommt nur bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit.

Sonderfall Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse ist nicht geschützt. Sie steht seit 2016 auf der Liste invasiver Arten der EU. Melden Sie ein Nest trotzdem der Unteren Naturschutzbehörde und lassen Sie es von Fachleuten entfernen, damit nicht versehentlich die geschützte heimische Art getroffen wird.

Für die Kosten gilt dasselbe wie bei anderen Nestern: Eigentümer oder Vermieter zahlen, ein Schutzbrief kann einspringen, wenn seine Bedingungen erfüllt sind.

Wann Sie gar nichts tun müssen

Hornissen greifen nur in der Nähe ihres Nests an. Halten Sie mindestens zwei Meter Abstand, ist ein Nest im Schuppen oder unter dem Dachvorsprung oft kein Problem. Im Herbst verlassen die Tiere das Nest, Königin und Arbeiterinnen sterben, nur junge Königinnen überwintern woanders.

Ein Nest bis zum Herbst zu dulden, kostet nichts und braucht keine Erlaubnis. Das lohnt sich, wenn niemand im Haushalt allergisch ist und das Nest nicht direkt an Tür oder Fenster hängt.

Schritt für Schritt

  1. Abstand halten, Fenster in der Nähe des Nests geschlossen lassen.
  2. Klären, ob es Hornissen oder Wespen sind, am besten mit Foto.
  3. Untere Naturschutzbehörde oder Hornissenberatung anrufen.
  4. Als Mieter den Vermieter schriftlich informieren.
  5. Im Vertrag nachsehen, ob ein Schutzbrief besteht, und ihn vor dem Auftrag melden.
  6. Erst nach Erlaubnis eine Fachfirma beauftragen.

Checkliste

  • Foto vom Nest und von den Tieren
  • Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor
  • Schutzbrief im Vertrag und Grenze je Fall bekannt
  • Nest erst nach Vertragsbeginn entstanden
  • Rechnung der Fachfirma aufbewahren
  • Als Mieter: Meldung an den Vermieter schriftlich

Häufige Fehler

  • Das Nest selbst mit Spray oder Feuer zerstören
  • Eine Firma beauftragen, bevor die Behörde zugestimmt hat
  • Den Schutzbrief erst abschließen, wenn das Nest schon da ist
  • Als Mieter ohne Absprache beauftragen und dann auf der Rechnung sitzen bleiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Wohngebäudeversicherung die Entfernung eines Hornissennests?

Nur mit Haus- und Wohnungsschutzbrief.

Die Grunddeckung zahlt nicht.

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Nein.

Hornissen sind besonders geschützt,

das Entfernen braucht immer eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde und gehört in die Hand

von Fachleuten.

Muss der Vermieter das Hornissennest entfernen lassen?

Ja, wenn es den Gebrauch der Wohnung stört.

Er muss die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten.

Kommt die Feuerwehr bei einem Hornissennest?

Nur bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit.

Sonst ist eine Fachfirma zuständig.

Was kostet die Genehmigung?

Das legt jede Behörde selbst fest.

In Nürnberg ist die Umsiedlung kostenlos, die Beseitigung kostet 50 Euro.

Was gilt bei der Asiatischen Hornisse?

Sie ist nicht geschützt, sollte aber trotzdem der Behörde gemeldet und von Fachleuten entfernt

werden.

Kommen die Hornissen nächstes Jahr wieder?

Das Volk stirbt im Herbst, nur junge Königinnen überwintern woanders.

Ob sich wieder eines in der Nähe ansiedelt, lässt sich nicht vorhersagen.

Quellen

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