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Wie versichere ich ein gekauftes Gebrauchtauto für die Überführung?

Kurz gesagt

Wie Sie ein gekauftes Gebrauchtauto für die Überführung versichern, hängt von der Zulassung ab. Ist es noch zugelassen, melden Sie es mit der eVB Ihres neuen Versicherers um, online möglich, und dürfen bis zu 10 Tage mit dem vorläufigen Nachweis fahren. Ist es abgemeldet, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für meist 60 bis 180 Euro. Schäden am gekauften Auto zahlt das nur mit Vollkasko.

Wie versichere ich ein gekauftes Gebrauchtauto für die Überführung?

Was es kostet

Öffentlich genannte Kosten für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen.

BeispielRichtwert
Kurzzeitkennzeichen, Haftpflicht für die Gültigkeitsdaueretwa 30 bis 150 Euro
Gebühr der Zulassungsstelle für das Kurzzeitkennzeichenetwa 10 bis 13 Euro
Schilder prägenetwa 10 bis 40 Euro
Kurzzeitkennzeichen insgesamtmeist 60 bis 180 Euro
Gebühr der Zulassungsstelle für das Ausfuhrkennzeichenetwa 31 bis 45 Euro, dazu Versicherung und Steuer

Stand November 2026, aus Ratgebern eines Automobilclubs und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Mit Vollkasko oder längerer Laufzeit wird es teurer.

Ob der Versicherer den Betrag später anrechnet, regelt der jeweilige Tarif.

Das genaue Angebot für Ihren späteren Vertrag holen wir ein.

Rechenbeispiel

Abgemeldeter Gebrauchtwagen, 300 Kilometer entfernt

Eine Käuferin holt ein älteres, abgemeldetes Auto mit gültiger Hauptuntersuchung ab. Sie nimmt nur die Haftpflicht, weil sich eine Vollkasko für den Wagen nicht lohnt.

eVB für das Kurzzeitkennzeichen, Haftpflichtetwa 30 bis 150 Euro
Gebühr der Zulassungsstelleetwa 10 bis 13 Euro
Schilderetwa 10 bis 40 Euro
Wäre das Auto noch zugelassen: Umschreibung mit eigener eVBkein Kurzzeitkennzeichen nötig

Die Überführung kostet meist 60 bis 180 Euro. Ein Unfallschaden am gekauften Auto auf der Fahrt bliebe bei ihr. Wäre das Auto noch angemeldet gewesen, hätte sie sich das Kennzeichen gespart. Rechnung mit Richtwerten.

Erst klären: Ist das Auto noch zugelassen?

Für die Versicherung der Überführung zählt eine einzige Frage: Hat der Verkäufer das Auto schon abgemeldet oder nicht? Davon hängt ab, ob Sie ein Kurzzeitkennzeichen brauchen oder einfach umschreiben.

Ein Überführungskennzeichen im amtlichen Sinn gibt es nicht. Gemeint ist im Alltag entweder das Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Rand für Fahrten in Deutschland oder das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand, wenn das Auto dauerhaft ins Ausland geht.

LageWas Sie brauchenVersicherung
Auto zugelassen, Kennzeichen bleibtUmschreibung auf Sie, auch onlineeigene eVB, normaler Jahresvertrag
Auto abgemeldet, Fahrt in DeutschlandKurzzeitkennzeicheneVB für Kurzzeitkennzeichen, nur Haftpflicht
Auto geht dauerhaft ins AuslandAusfuhrkennzeicheneigene Versicherungsbestätigung für den Export
Keine gültige Hauptuntersuchung, weite StreckeAnhänger oder Transportdienstkeine Kennzeichenversicherung nötig

Weg 1: Umschreiben und mit eigenem Vertrag fahren

Ist das Auto noch zugelassen, holen Sie bei Ihrem Versicherer eine eVB für einen normalen Vertrag und schreiben das Auto auf sich um. Online geht das mit Personalausweis mit Onlinefunktion und beiden Zulassungsbescheinigungen, Teil I und Teil II, mit freigelegtem Sicherheitscode. Behalten Sie das bisherige Kennzeichen, dürfen Sie mit dem vorläufigen Nachweis im Auto bis zu 10 Tage fahren, bis die Papiere kommen. Den Bescheid müssen Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen.

Das ist meist der günstigste Weg, weil kein Kurzzeitkennzeichen anfällt und Ihr Schadenfreiheitsrabatt sofort wirkt. Sie können Vollkasko oder Teilkasko gleich ab dem ersten Kilometer abschließen. Ob ältere Papiere ohne Sicherheitscode online gehen, fragen Sie Ihre Zulassungsstelle.

Was mit der Versicherung des Verkäufers passiert

Verkauft jemand ein zugelassenes Auto, geht sein Versicherungsvertrag nach § 95 und § 122 VVG auf den Käufer über. Sie stehen dann in seinem Vertrag, bis Sie ihn beenden. Nach § 96 VVG können Sie diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode.

Verlassen Sie sich für die Heimfahrt trotzdem nicht darauf. Sie wissen oft nicht, ob der Verkäufer schon gekündigt oder das Auto bei der Zulassungsstelle als verkauft gemeldet hat. Sicherer ist die eigene eVB vor der Abfahrt. Nach § 15 Absatz 5 FZV müssen Sie die Umschreibung zudem unverzüglich beantragen.

Weg 2: Kurzzeitkennzeichen für ein abgemeldetes Auto

Für ein abgemeldetes Auto beantragen Sie nach § 42 FZV ein Kurzzeitkennzeichen, an Ihrem Wohnort oder dort, wo das Auto steht. Dafür brauchen Sie eine eVB für Kurzzeitkennzeichen, Ausweis, Fahrzeugpapiere und den Nachweis der Hauptuntersuchung. Das Kennzeichen gilt bis zum fünften Tag nach der Zuteilung und nur für Überführungs- und Probefahrten.

Die Versicherung ist eine reine Haftpflicht als feste Summe für diese Tage. Sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Den Schaden am gekauften Auto zahlt sie nicht. Eine Vollkasko gibt es nur bei manchen Versicherern auf Antrag. Viele rechnen den Betrag an, wenn Sie das Auto danach bei ihnen versichern.

Grenzen: Hauptuntersuchung und Ausland

Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung oder läuft sie vor dem Kennzeichen ab, erlaubt § 42 FZV nur Fahrten zur Prüfstelle und zur sofortigen Reparatur gefundener Mängel, im eigenen oder angrenzenden Bezirk, und zurück. Für eine weite Fahrt quer durchs Land ist dann ein Anhänger oder ein Transportdienst der einzige saubere Weg.

Das Kurzzeitkennzeichen ist für Deutschland gedacht. Einige Nachbarländer erkennen es an, einen Anspruch darauf gibt es nicht, und in anderen drohen Bußgelder bis zur Sicherstellung des Autos. Geht das Auto dauerhaft ins Ausland, ist das Ausfuhrkennzeichen der richtige Weg. Kaufen Sie im Ausland, klären Sie die Rückfahrt vorher mit der Zulassungsstelle.

Wann Sie kein Kurzzeitkennzeichen brauchen

Ist das Auto noch angemeldet, sparen Sie sich das Kurzzeitkennzeichen fast immer: Umschreiben ist günstiger und Sie haben sofort vollen Schutz nach Ihren Wünschen. Bitten Sie den Verkäufer deshalb, das Auto nicht vor der Übergabe abzumelden, und vereinbaren Sie das im Kaufvertrag.

Kaufen Sie beim Händler, fragen Sie, ob er die Zulassung übernimmt oder das Auto mit eigenem Kennzeichen liefert. Dann kümmern Sie sich nur um die eVB für den normalen Vertrag.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Kauf fragen, ob das Auto noch zugelassen ist, und um Verzicht auf die Abmeldung bitten.
  2. Gültigkeit der Hauptuntersuchung prüfen.
  3. Bei zugelassenem Auto eine eVB für den normalen Vertrag holen und umschreiben, gern online.
  4. Bei abgemeldetem Auto eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen holen und nach Anrechnung fragen.
  5. Bei einem teuren Auto Vollkasko für die Überführung klären.
  6. Nur die Überführung fahren und vor Ablauf des Datums ankommen.

Checkliste

  • Zulassungsstand des Autos bekannt
  • Eigene eVB vor der Abfahrt vorhanden
  • Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung übergeben
  • Hauptuntersuchung gültig oder Transport geplant
  • Vollkasko entschieden, wenn das Auto viel wert ist
  • Bei Fahrt ins Ausland Ausfuhrkennzeichen statt Kurzzeitkennzeichen

Häufige Fehler

  • Ohne eigene eVB auf den alten Vertrag des Verkäufers vertrauen
  • Annehmen, die Haftpflicht zahle Schäden am gekauften Auto
  • Das Auto vom Verkäufer abmelden lassen und dann ein Kurzzeitkennzeichen bezahlen
  • Ohne gültige Hauptuntersuchung eine lange Strecke fahren
  • Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf ich mit den Kennzeichen des Verkäufers nach Hause fahren?

Solange das Auto zugelassen und versichert ist, ja.

Sie wissen aber oft nicht, ob der Verkäufer schon gekündigt hat.

Holen Sie vorher eine eigene eVB und schreiben Sie das Auto um.

Was ist ein Überführungskennzeichen?

Ein Begriff aus dem Alltag.

Gemeint ist das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in Deutschland oder das Ausfuhrkennzeichen für

Autos,

die dauerhaft ins Ausland gehen.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Bis zum fünften Tag nach der Zuteilung.

Das Datum steht auf dem Schild.

Danach dürfen Sie nicht mehr fahren.

Zahlt die Versicherung, wenn ich das gekaufte Auto auf der Überführung beschädige?

Nur mit Vollkasko.

Die Haftpflicht zum Kurzzeitkennzeichen zahlt nur Schäden anderer.

Kann ich den Vertrag des Verkäufers behalten?

Er geht mit dem Auto auf Sie über.

Innerhalb eines Monats nach dem Kauf können Sie ihn kündigen.

Meist ist der eigene Vertrag mit Ihrem Rabatt günstiger.

Brauche ich für die Online-Umschreibung neue Schilder?

Nein, wenn Sie das bisherige Kennzeichen behalten.

Mit vorläufigem Nachweis dürfen Sie bis zu 10 Tage fahren, bis die Papiere kommen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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