Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Zahnzusatz

Zahlt die Zahnzusatzversicherung ein Bleaching?

Kurz gesagt

Meist nein. Eine Zahnzusatzversicherung zahlt ein Bleaching nur, wenn der Tarif dafür ein eigenes Budget hat, oft etwa 200 bis 300 Euro, häufig alle zwei Kalenderjahre. Die gesetzliche Kasse zahlt nichts, weil das Aufhellen als kosmetisch gilt. Beim Zahnarzt kostet ein Bleaching etwa 200 bis 800 Euro.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung ein Bleaching?

Was es kostet

Kosten für das Aufhellen beim Zahnarzt, Budgets in Tarifen und Tarifbeiträge aus veröffentlichten Ratgebern und Tests, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Bleaching in der Praxis, ganzer Kieferetwa 200 bis 800 Euro
Home-Bleaching mit Schiene vom Zahnarztetwa 200 bis 400 Euro
Bleaching-Budget in Zahnzusatztarifenetwa 200 bis 300 Euro, oft alle zwei Kalenderjahre
Professionelle Zahnreinigung vorabetwa 80 bis 120 Euro
Monatsbeitrag sehr guter Tarif, Modellkunde 43 Jahreetwa 25 bis 58 Euro

Stand November 2026.

Preise je Praxis und Region sehr unterschiedlich.

Die Erstattungen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ob und wie viel Ihr Tarif für ein Bleaching zahlt, steht in seinen Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Bleaching in der Praxis mit Tarifbudget

Ein Kassenpatient lässt beide Kiefer in der Praxis aufhellen und vorher die Zähne reinigen. Sein Tarif hat ein Bleaching-Budget von 200 Euro alle zwei Kalenderjahre und zahlt für die Reinigung 100 Euro im Jahr.

Zahnreinigung100 Euro
Bleaching in zwei Sitzungen600 Euro
Erstattung Reinigung durch den Tarif100 Euro
Erstattung Bleaching durch den Tarif200 Euro
Ihr Eigenanteil400 Euro

Auch mit Budget zahlen Sie den größeren Teil selbst. Ohne Tarif mit Bleaching-Leistung blieben die 600 Euro für das Aufhellen ganz bei ihm.

Warum fast niemand das Bleaching bezahlt

Beim Bleaching werden gesunde Zähne mit einem Gel auf Basis von Wasserstoffperoxid heller gemacht. Medizinisch nötig ist das nicht, deshalb zahlt die gesetzliche Kasse nichts. Auch die meisten Zahnzusatztarife schließen kosmetische Behandlungen aus.

Die Praxis rechnet das Bleaching meist als Leistung auf Ihr Verlangen ab. Nach § 2 Abs. 3 GOZ muss sie Ihnen dafür vorher einen schriftlichen Heil- und Kostenplan geben, der die Leistungen und Beträge nennt und darauf hinweist, dass eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.

Welche Tarife doch etwas zahlen

Einige Tarife, meist die teureren mit vielen Extras, enthalten ein festes Budget für das Aufhellen. Veröffentlichte Beispiele liegen bei 200, 250 oder 300 Euro, oft alle zwei Kalenderjahre. Das Bleaching muss dann von einem Zahnarzt oder unter seiner Aufsicht gemacht werden, Produkte aus der Drogerie zählen nicht.

In den ersten Vertragsjahren können Höchstbeträge gelten, manche Tarife zahlen das Budget aber ohne Wartezeit. Lesen Sie in den Bedingungen nach, ob das Budget mit der Zahnreinigung zusammen gilt oder getrennt.

ArtÜbliche KostenWer zahlt
Bleaching in der Praxis, ein bis zwei Sitzungenetwa 200 bis 800 EuroSie selbst, mit passendem Tarif ein Teil über das Budget
Bleaching in der Praxis je Zahnetwa 30 bis 75 EuroSie selbst, mit passendem Tarif ein Teil über das Budget
Home-Bleaching mit Schiene vom Zahnarztetwa 200 bis 400 EuroSie selbst, mit passendem Tarif ein Teil über das Budget
Zahnreinigung vor dem Bleachingetwa 80 bis 120 Eurooft Zuschuss von Kasse oder Tarif
Produkte aus der Drogerieab wenigen Euroniemand

Was rechtlich gilt

Seit dem 31. Oktober 2012 dürfen Bleichmittel mit mehr als 0,1 und bis zu 6 Prozent Wasserstoffperoxid nur an Zahnärzte abgegeben werden. Die erste Anwendung macht der Zahnarzt selbst oder sie erfolgt unter seiner direkten Aufsicht. Danach darf er Ihnen das Mittel für den Rest der Behandlung mitgeben.

Bei Minderjährigen ist die Anwendung nicht erlaubt, Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Grundlage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/84/EU im Kosmetikrecht.

Wann Sie besser kein Bleaching machen

Schwangere und Stillende sollten darauf verzichten. Gebleicht werden nur gesunde Zähne ohne Karies, undichte Füllungen gehören vorher erneuert. Kronen, Füllungen und Veneers werden nicht heller, nach dem Bleaching passen sie farblich unter Umständen nicht mehr.

Ist ein einzelner Zahn nach einer Wurzelbehandlung dunkel geworden, kommt ein Bleaching von innen in Frage. Ob Ihr Tarif das als Behandlung oder als Kosmetik ansieht, klären Sie vorher schriftlich mit dem Versicherer.

Lohnt sich ein Tarif wegen des Bleachings?

Allein dafür selten. Ein Budget von 200 Euro alle zwei Jahre entspricht etwa 8 Euro im Monat. Tarife mit diesem Extra sind meist teurer als ein solider Grundschutz, der Mehrbeitrag frisst den Vorteil schnell auf.

Sinnvoll ist das Budget als Beigabe, wenn Sie ohnehin einen starken Tarif für Zahnersatz suchen. Entscheidend bleibt, was der Tarif bei Kronen, Implantaten und Inlays zahlt.

Schritt für Schritt

  1. Lassen Sie prüfen, ob Zähne und Füllungen gesund sind und ob Kronen oder Veneers im sichtbaren Bereich liegen.
  2. Fragen Sie nach einem schriftlichen Heil- und Kostenplan mit allen Beträgen.
  3. Sehen Sie in Ihren Bedingungen nach, ob es ein Bleaching-Budget gibt und für welchen Zeitraum.
  4. Reichen Sie den Plan vorab bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein und bitten Sie um schriftliche Zusage.
  5. Bewahren Sie die Rechnung des Zahnarztes auf, Drogerieprodukte werden nicht erstattet.

Checkliste

  • Tarif nennt Bleaching ausdrücklich als Leistung
  • Höhe und Zeitraum des Budgets bekannt
  • Behandlung durch den Zahnarzt oder unter seiner Aufsicht
  • Heil- und Kostenplan vor Beginn unterschrieben
  • Karies und undichte Füllungen vorher behandelt
  • Mindestens 18 Jahre alt, nicht schwanger oder stillend

Häufige Fehler

  • Einen teuren Tarif nur wegen des Bleaching-Budgets abschließen
  • Annehmen, dass jede Zahnzusatzversicherung kosmetische Leistungen zahlt
  • Bleichmittel aus dem Internet mit hoher Konzentration selbst anwenden
  • Nicht bedenken, dass Kronen und Füllungen ihre Farbe behalten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse ein Bleaching?

Nein.

Das Aufhellen gesunder Zähne gilt als kosmetisch und ist keine Kassenleistung.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Bleaching?

Nur Tarife,

die es ausdrücklich nennen, meist mit einem Budget von etwa 200 bis 300 Euro je Zeitraum.

Ohne diese Klausel zahlt der Tarif nichts.

Gibt es eine Wartezeit für das Bleaching-Budget?

Das ist je Tarif verschieden.

Manche zahlen ab Beginn, andere begrenzen die Leistungen in den ersten Jahren.

Darf ich mit 17 ein Bleaching machen lassen?

Nein.

Bleichmittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen bei Minderjährigen nicht

angewendet werden.

Wie oft kann ich bleachen?

Zahnärzte raten zu Abständen von mindestens zwei bis drei Jahren.

Viele Tarifbudgets gelten passend dazu alle zwei Kalenderjahre.

Zahlt die Versicherung ein Bleaching bei einem toten Zahn?

Das hängt von den Bedingungen ab.

Klären Sie vorher schriftlich, ob der Tarif das Aufhellen von innen als Behandlung anerkennt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Zahnzusatz

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Zahnzusatzversicherung

Weisheitszähne und kieferorthopädisch geschlossene Lücken zählen nicht

Zum Beispiel Parodontosebehandlung, Bonusheft seit wann

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Passende Fragen

Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.