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Saisonversicherung, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Eine Saisonversicherung deckt das Boot nur in den Monaten, in denen es gefahren wird, und ruht in der Winterpause. Das klingt sparsam, nimmt den Schutz aber gerade dort weg, wo das Boot wehrlos steht: aufgepallt an Land, in der Halle, auf dem Trailer. Beispiel vom Hof statt vom Wasser: Im Februar drückt ein Sturmtief die Nachbaryacht auf den eigenen Rumpf, gefahren wurde seit November nicht. Ruht der Vertrag, zahlt niemand. Der Blick in den Geltungsbereich lohnt deshalb mehr als der Blick auf die Prämie.
Bei uns: Der Schutz ruht bei uns nicht außerhalb der Saison: in allen drei Tarifen gilt er auch an Land, beim Kranen und bei Reparatur (Kasko A-2.1.2) und auf Transporten (A-2.1.3). Ein Vertrag unter einem Jahr endet ohne Kündigung (B 2.1.3). Im Lager: Diebstahl vom unumfriedeten Platz ist in Basis und Basis PLUS ausgeschlossen (A-5.4, A-6.5), im Premium greift die Selbstbeteiligung (A-6.8).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.