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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Ist mein Hausrat versichert, wenn ich die Wohnung an Feriengäste vermiete?

Kurz gesagt

Ist die Wohnung ab und zu an Feriengäste vermietet, bleibt Ihr Hausrat nur dann sicher versichert, wenn Ihr Versicherer das schriftlich bestätigt. Nach den allgemeinen Musterbedingungen sind die Sachen der Gäste nicht versichert, und Diebstahl durch einen Gast mit Ihrem Schlüssel ist kein Einbruch. Der Plattformschutz bis 3 Millionen US-Dollar ersetzt den Vertrag nicht.

Ist mein Hausrat versichert, wenn ich die Wohnung an Feriengäste vermiete?

Was es kostet

Was eine Hausratversicherung kostet und was der Plattformschutz abdeckt, nach öffentlich genannten Angaben, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Hausrat 80 m² in Dresdenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
Hausrat 80 m² in Düsseldorfetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
Ferienhausrat 40 m², selbst genutzt, Dreijahresvertragetwa 40 Euro im Jahr
Plattformschutz bei Sachschäden durch Gästebis 3 Mio. US-Dollar
Zuschlag für gelegentliche Vermietungje nach Versicherer 0 bis etwa 20 Prozent

Die Beitragsbeispiele stammen aus den genannten Quellen.

Der Zuschlag für Vermietung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je nach Versicherer

verschieden, manche lehnen regelmäßige Vermietung ab.

Maßgeblich sind Ihre Bedingungen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar vermietet die Stadtwohnung in den Sommerferien

Ein Paar vermietet seine 70 m² Mietwohnung drei Wochen im Sommer an Feriengäste. Der Vermieter hat schriftlich zugestimmt, der Versicherer auch.

Hausrat, Versicherungssumme 45.500 Eurobleibt versichert
Schmuck und Papiere im abgeschlossenen Schrankbei Aufbruch versichert
Laptop des Gastesnicht versichert
Rotweinfleck auf dem Sofa durch den GastGast oder Plattformschutz

Mit beiden Zustimmungen und weggeschlossenen Wertsachen bleibt der Schutz für Brand, Wasser und Einbruch bestehen. Schäden durch den Gast klären Sie mit ihm oder über die Plattform.

Was weiter versichert ist und was nicht

Ihre Hausratversicherung schützt die Sachen Ihres Haushalts in der Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, VHB 2022, gehören dazu die Räume, die Sie privat nutzen. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht dazu.

Vermieten Sie Ihre Wohnung nur in den eigenen Ferien, bleibt sie Ihr Zuhause. Ob Ihr Tarif die tageweise Vermietung noch als private Nutzung sieht, steht in den Bedingungen und ist je Versicherer verschieden. Eine schriftliche Bestätigung schafft Klarheit.

FallÜber Ihre Hausratversicherung versichert?
Brand oder Leitungswasser während Gäste da sindja, wenn der Versicherer die Vermietung kennt
Koffer, Laptop und Kleidung der Gästenein
Gast nimmt Ihren Schmuck mit, Wohnung mit seinem Schlüssel betretenmeist nein
Gast bricht Ihren verschlossenen Schrank aufja, Aufbrechen eines Behältnisses
Fremder bricht während des Aufenthalts einja, wie bisher
Zweitwohnung, die nur noch an Gäste gehtnein, eigener Vertrag nötig

Diebstahl durch Gäste

Versichert ist Einbruchdiebstahl. Dazu muss der Täter einbrechen, einsteigen oder mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug eindringen. Falsch ist ein Schlüssel nur, wenn seine Anfertigung nicht von einer berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Den Schlüssel des Gastes haben Sie selbst übergeben.

Nimmt ein Gast also etwas mit, ist das meist kein Einbruch. Schließen Sie Wertsachen, Papiere und Bargeld in einen Schrank oder Raum, für den der Gast keinen Schlüssel hat. Bricht er ihn auf, ist das wieder Einbruchdiebstahl.

Muss ich die Vermietung dem Versicherer melden?

Nach den Musterbedingungen kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. Hat Ihr Antrag nach Vermietung oder gewerblicher Nutzung gefragt, melden Sie die Gäste vorher.

Unterbleibt die Meldung, kann der Versicherer nach § 26 VVG bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen und bei Vorsatz ganz verweigern. Er bleibt leistungspflichtig, wenn die Vermietung mit dem Schaden nichts zu tun hatte. Auch ohne Frage im Antrag ist eine kurze schriftliche Mitteilung der sichere Weg.

Ferienwohnung, die nur an Gäste geht

Anders liegt es bei einer Zweitwohnung, in der Sie selbst nicht mehr wohnen und die nur noch an Feriengäste geht. Sie dient dann ausschließlich der Vermietung und ist nach den Musterbedingungen nicht Teil Ihrer versicherten Wohnung.

Für das Inventar brauchen Sie dort einen eigenen Vertrag, der die Vermietung ausdrücklich einschließt. Für das Gebäude und für Ihre Haftung als Vermieter gelten wieder eigene Regeln.

Was Sie als Mieter beachten müssen

Nach § 540 BGB dürfen Sie die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters keinem Dritten überlassen. Der Bundesgerichtshof hat am 08.01.2014 (VIII ZR 210/13) entschieden: Eine Erlaubnis zur Untervermietung umfasst ohne besondere Anhaltspunkte nicht die tageweise Vermietung an Touristen.

Auch mit Erlaubnis haften Sie nach § 540 BGB gegenüber dem Vermieter für ein Verschulden der Gäste. Vermieten Sie ohne Erlaubnis, riskieren Sie Abmahnung und Kündigung, unabhängig von der Versicherung.

Was der Schutz der Buchungsplattform leistet

Große Buchungsplattformen bieten Gastgebern einen Schutz bei Sachschäden, eine nennt bis 3 Millionen US-Dollar. Er greift, wenn Gäste für Schäden an Unterkunft oder Eigentum nicht aufkommen, und hat eigene Bedingungen und Ausnahmen.

Brennt es durch einen Blitz oder platzt ein Rohr, ohne dass ein Gast schuld ist, hilft er nicht. Dafür bleibt Ihre Hausratversicherung zuständig. Sehen Sie den Plattformschutz als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Wann Sie nichts ändern müssen

Hüten Freunde ohne Bezahlung Ihre Wohnung, während Sie verreist sind, ist das keine Vermietung. Ihre Wohnung gilt dann sogar als beaufsichtigt, wenn ein Erwachsener dort übernachtet.

Übernachtet Besuch ein paar Tage bei Ihnen, ändert sich am Schutz ebenfalls nichts.

Schritt für Schritt

  1. Im Antrag und in den Bedingungen nachsehen, ob nach Vermietung gefragt wurde.
  2. Die Vermietung dem Versicherer schriftlich melden und um Bestätigung bitten.
  3. Als Mieter die Erlaubnis des Vermieters ausdrücklich für Feriengäste einholen.
  4. Wertsachen in einen abschließbaren Schrank oder Raum bringen.
  5. Bedingungen des Plattformschutzes und seine Meldefristen lesen.
  6. Bei einer reinen Ferienwohnung einen eigenen Vertrag für das Inventar abschließen.

Checkliste

  • Schriftliche Bestätigung des Versicherers
  • Erlaubnis des Vermieters für tageweise Vermietung
  • Wertsachen eingeschlossen, Schlüssel nur bei Ihnen
  • Übergabeprotokoll mit Fotos vor und nach dem Aufenthalt
  • Plattformschutz und Fristen bekannt
  • Eigener Vertrag für eine reine Ferienwohnung

Häufige Fehler

  • Den Plattformschutz für eine Hausratversicherung halten
  • Gäste aufnehmen, ohne den Versicherer zu fragen
  • Schmuck und Bargeld offen in der Wohnung lassen
  • Als Mieter auf die alte Untermieterlaubnis vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind die Sachen meiner Feriengäste über meine Hausratversicherung versichert?

Nein.

Hausrat von Mietern und Untermietern ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.

Zahlt meine Versicherung, wenn ein Gast etwas stiehlt?

Meist nicht, weil er mit seinem Schlüssel kein Einbrecher ist.

Bricht er einen verschlossenen Schrank auf, kann das versichert sein.

Muss ich die Vermietung an Feriengäste melden?

Ja, wenn der Versicherer im Antrag danach gefragt hat.

Sonst ist eine schriftliche Mitteilung trotzdem der sichere Weg.

Reicht der Schutz der Buchungsplattform?

Nein.

Er greift nur bei Schäden durch Gäste und hat eigene Ausnahmen.

Brand, Leitungswasser und Einbruch durch Fremde bleiben Sache der Hausratversicherung.

Darf ich als Mieter an Feriengäste vermieten?

Nur mit Erlaubnis des Vermieters.

Eine allgemeine Untermieterlaubnis umfasst die tageweise Vermietung an Touristen nach dem BGH ohne

besondere Anhaltspunkte nicht.

Wird die Hausratversicherung durch die Vermietung teurer?

Manche Versicherer verlangen nichts mehr, andere einen Zuschlag,

einige lehnen regelmäßige Vermietung ab.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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