Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Ist mein Hausrat versichert, wenn ich die Wohnung untervermiete?

Kurz gesagt

Ja, Ihr eigener Hausrat ist in der Regel weiter versichert, wenn Sie die Wohnung untervermieten. Für Möbel im Zimmer des Untermieters holen Sie eine schriftliche Bestätigung ein. Die Sachen des Untermieters sind nach den allgemeinen Musterbedingungen nicht versichert, er braucht einen eigenen Vertrag. Fragt Ihr Versicherer nach Untervermietung, melden Sie sie.

Ist mein Hausrat versichert, wenn ich die Wohnung untervermiete?

Was es kostet

Was eine eigene Hausratversicherung für den Untermieter oder Ihre Wohnung kostet, nach öffentlich genannten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Kleine Wohnung oder Zimmer, Basistarif bis brauchbarer Schutzetwa 16 bis 50 Euro im Jahr
80 Quadratmeter in Dresdenetwa 23 bis 25 Euro im Jahr
80 Quadratmeter in Düsseldorfetwa 51 bis 54 Euro im Jahr
Umfassende Tarifeetwa 38 bis 240 Euro im Jahr

Stand November 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und den Musterbedingungen VHB 2022

des Versicherungsverbands.

Ihr Tarif kann von den Musterbedingungen abweichen; maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Ob sich der Beitrag durch eine Untervermietung ändert,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je nach Versicherer verschieden.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zimmer möbliert an eine Studentin untervermietet

Eine Mieterin vermietet ein Zimmer ihrer Dreizimmerwohnung möbliert unter. Nach einem Küchenbrand sind ihr Sofa, das Bett im Untermietzimmer und der Laptop der Studentin beschädigt.

Sofa der Mieterinüber ihren Vertrag versichert
Bett, das sie der Studentin überlassen hatüber ihren Vertrag versichert
Laptop der Studentinnicht über den Vertrag der Mieterin
Eigene Hausratversicherung der Studentinetwa 16 bis 50 Euro im Jahr

Die Mieterin bekommt Sofa und Bett ersetzt, soweit ihr Tarif keine Lücke hat. Den Laptop zahlt nur eine eigene Hausratversicherung der Studentin. Rechnung mit Richtwerten.

Was weiter versichert ist und was nicht

Ihre Hausratversicherung schützt die Sachen Ihres Haushalts und der Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Ein Untermieter gehört nicht dazu, auch wenn er bei Ihnen wohnt. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands nehmen den Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung ausdrücklich aus, in den VHB 2022 unter A 9.1.5.

Sachen, die Sie dem Untermieter überlassen, bleiben Ihr Eigentum, etwa Bett, Schrank und Küchengeräte in einem möblierten Zimmer. Nach den Musterbedingungen (VHB 2022, A 10.1.1) zählen zur versicherten Wohnung aber nur die Räume, die Sie und Ihr Haushalt privat nutzen. Ein Zimmer, das allein der Untermieter bewohnt, ist damit nicht eindeutig geregelt. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer schriftlich bestätigen, dass die Möbel dort mitversichert sind.

SacheÜber Ihren Vertrag versichert?
Ihre Möbel und Technik in Ihren Räumenja
Möbel, die Sie dem Untermieter überlassennach Bestätigung des Versicherers
Laptop, Kleidung, Fahrrad des Untermietersnein, eigener Vertrag nötig
Ihre Sachen, die der Untermieter mit seinem Schlüssel stiehltmeist nein
Ihre Sachen nach Einbruch eines Fremdenja, wie bisher

Diebstahl durch den Untermieter

Versichert ist Einbruchdiebstahl. Dazu muss der Täter einbrechen, einsteigen oder mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug eindringen. Ein Schlüssel ist nach den Musterbedingungen falsch, wenn seine Anfertigung nicht von einer berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Den Schlüssel des Untermieters haben Sie ihm selbst gegeben.

Nimmt er also Schmuck oder Bargeld mit, liegt meist kein Einbruchdiebstahl vor. Einfacher Diebstahl aus der Wohnung ist in vielen Tarifen nicht oder nur begrenzt eingeschlossen. Wertsachen gehören deshalb in einen abschließbaren Schrank oder einen Raum, zu dem der Untermieter keinen Schlüssel hat. Dann wäre das Aufbrechen eines Behältnisses wieder versichert.

Muss ich die Untervermietung dem Versicherer melden?

Nach den Musterbedingungen kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. Hat Ihr Antrag nach Untervermietung oder der Zahl der Bewohner gefragt, melden Sie die Änderung. Unterbleibt die Meldung, kann der Versicherer nach § 26 VVG im Schadenfall die Leistung kürzen, bei Absicht ganz verweigern, außer die Untervermietung hatte mit dem Schaden nichts zu tun.

Hat er nicht danach gefragt, ist eine kurze schriftliche Mitteilung trotzdem sinnvoll. Sie haben dann einen Beleg, und der Versicherer kann Ihnen sagen, ob sich Beitrag oder Umfang ändern.

Kurzzeitvermietung an Feriengäste

Vermieten Sie ein Zimmer oder die ganze Wohnung tageweise an wechselnde Gäste, ist das etwas anderes als ein fester Untermieter. Nach den Musterbedingungen gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, nicht zur versicherten Wohnung.

Ob Ihr Tarif eine regelmäßige Vermietung an Gäste noch als private Nutzung sieht, steht in den Bedingungen und ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fragen Sie vorher schriftlich nach. Der Schutz einer Buchungsplattform ersetzt die Hausratversicherung nicht und hat eigene Ausschlüsse.

Was Sie mietrechtlich beachten müssen

Nach § 540 BGB brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters, bevor Sie einen Teil der Wohnung oder die ganze Wohnung einem Dritten überlassen. Nach § 553 BGB können Sie die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung verlangen, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist. Der Vermieter darf ablehnen, etwa bei Überbelegung oder einem wichtigen Grund in der Person des Untermieters.

Auch mit Erlaubnis haften Sie nach § 540 BGB gegenüber dem Vermieter für Schäden, die der Untermieter schuldhaft verursacht. Achten Sie darauf, dass er eine eigene Privathaftpflicht hat, und halten Sie das im Untermietvertrag fest.

Wann Sie nichts ändern müssen

Zieht Ihr Partner oder Ihre Partnerin bei Ihnen ein und lebt mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, ist das keine Untervermietung im Sinne der Hausratversicherung. Deren Sachen sind dann in Ihrem Vertrag mitversichert.

Übernachtet ein Besuch ein paar Tage bei Ihnen, ändert sich am Versicherungsschutz nichts. Prüfen Sie aber die Versicherungssumme, wenn mehr Sachen in die Wohnung kommen.

Schritt für Schritt

  1. Erlaubnis des Vermieters schriftlich einholen.
  2. Im Antrag und in den Bedingungen nachsehen, ob nach Untervermietung gefragt wurde, und die Änderung melden.
  3. Festhalten, welche Möbel Sie dem Untermieter überlassen.
  4. Wertsachen in einen abschließbaren Schrank oder Raum ohne Schlüssel des Untermieters bringen.
  5. Vom Untermieter eine eigene Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung verlangen.
  6. Bei Vermietung an Feriengäste vorher schriftlich beim Versicherer nachfragen.

Checkliste

  • Erlaubnis des Vermieters liegt vor
  • Untervermietung beim Versicherer gemeldet oder geklärt
  • Liste der überlassenen Möbel im Untermietvertrag
  • Wertsachen verschlossen
  • Untermieter hat eigene Hausratversicherung
  • Untermieter hat eigene Privathaftpflicht

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Sachen des Untermieters seien mitversichert
  • Wertsachen offen liegen lassen, obwohl der Untermieter einen Schlüssel hat
  • Eine Frage im Antrag zur Untervermietung vergessen und die Änderung nicht melden
  • Tageweise an Feriengäste vermieten, ohne den Versicherer zu fragen
  • Ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Untermieter über meine Hausratversicherung mitversichert?

Nein.

Seine eigenen Sachen sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.

Er braucht einen eigenen Vertrag.

Zahlt meine Versicherung, wenn der Untermieter mich bestiehlt?

Meist nicht.

Mit seinem eigenen Schlüssel ist das kein Einbruchdiebstahl.

Ein aufgebrochener, verschlossener Schrank kann dagegen versichert sein.

Muss ich die Untervermietung melden?

Ja, wenn Ihr Versicherer vor Vertragsschluss danach gefragt hat.

Sonst ist eine kurze schriftliche Mitteilung trotzdem sinnvoll.

Ist eine Wohngemeinschaft dasselbe wie Untervermietung?

Nicht immer.

Entscheidend ist, ob jemand mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt oder als Untermieter einen

eigenen Haushalt führt.

Im Zweifel fragen Sie den Versicherer.

Gilt der Schutz, wenn ich über eine Plattform an Feriengäste vermiete?

Das hängt vom Tarif ab.

Rein gewerblich genutzte Räume gehören nach den Musterbedingungen nicht zur Wohnung.

Fragen Sie vorher schriftlich nach.

Wer zahlt, wenn der Untermieter einen Wasserschaden verursacht?

Ihre Sachen zahlt Ihre Hausratversicherung.

Schäden am Gebäude und an Sachen des Vermieters gehören zur Haftpflicht;

gegenüber dem Vermieter haften Sie für den Untermieter.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hausrat

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Hausratversicherung

Ohne Keller, Dachboden und Garage

Zum Beispiel Tresor, teure Technik, Musikinstrumente, Kanu im Keller

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Passende Fragen

Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.