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Was passiert mit der Kfz-Versicherung beim Ummelden?

Kurz gesagt

Beim Ummelden nach einem Umzug läuft Ihre Kfz-Versicherung einfach weiter, Sie brauchen keine neue eVB und behalten Ihre Schadenfreiheitsklasse. Ab der Ummeldung gilt aber die Regionalklasse des neuen Wohnorts, in einer Modellrechnung lagen schon Nachbarorte 28 bis 41 Prozent auseinander, auch wenn Sie das Kennzeichen behalten. Bei einem Halterwechsel geht der Vertrag auf den Käufer über.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung beim Ummelden?

Was es kostet

Gebühren am Beispiel Berlin und Beitragsunterschiede zwischen Regionen aus einer veröffentlichten Modellrechnung.

BeispielRichtwert
Adressänderung im selben Bezirk, Berlin8,43 Euro online, 11,40 bis 12,60 Euro vor Ort
Ummeldung nach Zuzug, Berlin, Grundgebühr17,50 Euro
Umschreibung auf neuen Halter, Berlinab 19,60 Euro vor Ort, online günstiger
Beitragsunterschied Haftpflicht zwischen Nachbarortenrund 28 Prozent
Beitragsunterschied Vollkasko zwischen Nachbarortenrund 41 Prozent
Beitragsunterschied zwischen Berlin und Emden in der Modellrechnungbis zu 61 Prozent

Gebühren Stand November 2026, je nach Zulassungsstelle verschieden, Kennzeichen kosten extra.

Die Beiträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was der Umzug für Ihren Beitrag bedeutet, rechnen wir gern nach; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Umzug von Kleinmachnow nach Berlin-Nikolassee

Kompaktwagen, Haftpflicht und Vollkasko, Kennzeichen wird behalten. Die Ummeldung erfolgt am 1. März, das Versicherungsjahr läuft bis 31. Dezember.

Haftpflicht bisher300 Euro im Jahr
Haftpflicht nach Ummeldung (plus 28 Prozent)rund 384 Euro im Jahr
Vollkasko bisher500 Euro im Jahr
Vollkasko nach Ummeldung (plus 41 Prozent)rund 705 Euro im Jahr
Mehrbeitrag für März bis Dezemberrund 241 Euro

Gleiches Auto, gleicher Fahrer, gleiches Kennzeichen: rund 289 Euro mehr im Jahr, nur wegen der neuen Regionalklasse. Rechnung mit Richtwerten.

Drei Fälle, drei Folgen für den Vertrag

Ummelden heißt im Alltag zweierlei: Sie ziehen um und ändern die Anschrift, oder das Auto bekommt einen neuen Halter. Für die Versicherung ist das ein großer Unterschied.

FallWas mit der Versicherung passierteVB nötig
Umzug im selben ZulassungsbezirkVertrag läuft weiter, Regionalklasse bleibt meist gleichnein
Umzug in einen anderen BezirkVertrag läuft weiter, neue Regionalklasse ab der Ummeldungnein
Verkauf, Käufer meldet umVertrag geht auf den Käufer über, er kann binnen eines Monats kündigenja, vom Käufer
Auto geht an ein Familienmitgliedwie beim Verkauf; den Schadenverlauf übernimmt auf Antrag, wer das Auto überwiegend gefahren hatja

Warum der Beitrag nach dem Umzug steigt oder fällt

Der Beitrag hängt auch vom Wohnort ab. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den die Zulassungsstelle Ihrem Versicherer meldet, nicht die Buchstaben auf dem Kennzeichen. Die neue Regionalklasse gilt nach den Musterbedingungen ab dem Tag der Ummeldung.

Wie stark das wirkt, zeigt eine Modellrechnung für einen Kompaktwagen: Zwischen Berlin-Nikolassee und dem direkt angrenzenden Kleinmachnow lag die Vollkasko 41 Prozent, die Teilkasko 39 Prozent und die Haftpflicht 28 Prozent auseinander. Zwischen Berlin und Emden waren es bis zu 61 Prozent.

Kündigen wegen höherem Beitrag?

Steigt der Beitrag wegen Ihres Umzugs, gibt Ihnen das nach den Musterbedingungen kein Sonderkündigungsrecht. Das gibt es dort nur, wenn der Versicherer selbst den Beitrag wegen neuer Typ- oder Regionalklassen im Jahresturnus anhebt.

Sie können aber zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher beim Versicherer sein. Ziehen Sie in eine teurere Region, lohnt sich ein Vergleich vor diesem Stichtag.

Wann Sie nichts tun müssen außer zur Behörde

Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt oder desselben Kreises um, reicht die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Versicherer erfährt sie über die Zulassungsstelle, eine eigene Kündigung oder ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Melden Sie den Umzug nicht, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Autos untersagen. Erledigen Sie die Ummeldung deshalb zügig, viele Behörden bieten sie auch online an.

Schritt für Schritt

  1. Neue Anschrift beim Bürgeramt anmelden und die Meldebescheinigung bereithalten.
  2. Bei der Zulassungsstelle ummelden, vor Ort oder online, und entscheiden, ob Sie das Kennzeichen behalten.
  3. Neue Beitragsrechnung des Versicherers prüfen, sie gilt ab dem Tag der Ummeldung.
  4. Bei deutlich höherem Beitrag vor der Kündigungsfrist zum Jahresende Angebote vergleichen.
  5. Bei einem Halterwechsel die eVB des neuen Halters besorgen und den Verkauf dem Versicherer melden.

Checkliste

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode zur Hand
  • Ausweis und Meldebescheinigung mit neuer Anschrift
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung, falls sie fällig ist
  • Neue Regionalklasse in der Beitragsrechnung nachgesehen
  • Kündigungsfrist einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres notiert

Häufige Fehler

  • Glauben, mit dem alten Kennzeichen bleibe auch die alte Regionalklasse
  • Die Ummeldung monatelang aufschieben
  • Für einen reinen Umzug eine neue Versicherung abschließen
  • Beim Verkauf nur ummelden lassen und den Versicherer nicht informieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert mit der Kfz-Versicherung beim Ummelden nach einem Verkauf?

Sie geht auf den Käufer über.

Er kann sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen.

Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt bei Ihnen.

Brauche ich zum Ummelden nach einem Umzug eine eVB?

Nein, solange der Halter derselbe bleibt.

Die Zulassungsstelle meldet die neue Anschrift an Ihren Versicherer.

Muss ich meinem Versicherer den Umzug selbst melden?

Er erfährt ihn über die Zulassungsstelle.

Eine kurze Nachricht schadet trotzdem nicht, damit Post und Beitragsrechnung richtig ankommen.

Darf ich nach dem Umzug mein altes Kennzeichen behalten?

Ja, auch in einem anderen Zulassungsbezirk.

Sie müssen der Behörde aber mitteilen, dass Sie es behalten wollen.

Kann ich wegen eines höheren Beitrags nach dem Umzug sofort kündigen?

Nach den Musterbedingungen nicht.

Sie können zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, spätestens einen Monat vorher.

Ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse durch den Umzug?

Nein.

Sie hängt an Ihrem Schadenverlauf, nicht am Wohnort.

Nur die Regionalklasse ändert sich.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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